40 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Handelsregeln"
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... h) Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Die EU wird weiterhin den Interessen von Start-ups und Scale-ups auf ausländischen Märkten in der Handelspolitik Rechnung tragen, insbesondere durch Handelsabkommen und geeignete Maßnahmen, um vorhersehbare und klare Handelsregeln zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 162/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern - COM(2012) 124 final
... (20) Die Kommission sollte über die Möglichkeit verfügen, auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Beteiligten oder eines Mitgliedstaates jederzeit eine Untersuchung zu behaupteten restriktiven Beschaffungspraktiken eines Drittlands einzuleiten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Kommission bereits Drittländer betreffende geplante Ausschlüsse gemäß Artikel 6 Absatz 2 genehmigt hat. Solche Untersuchungsverfahren sollten unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln 14, durchgeführt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterungen zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Herkunftsregeln
Kapitel II Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 4 Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen
Artikel 5 Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen
Artikel 6 Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen
Kapitel III Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote
Artikel 7 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Kapitel IV Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 8 Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern
Artikel 9 Konsultationen mit einem Drittland
Artikel 10 Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU
Artikel 11 Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen
Artikel 12 Unterrichtung der Bieter
Artikel 13 Ausnahmen
Kapitel V Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen
Artikel 14 Änderung des Anhangs
Artikel 15 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 16 Anwendung
Artikel 17 Ausschussverfahren
Artikel 18 Vertraulichkeit
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang Verzeichnis internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten
Drucksache 607/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... es der Ursache-/Wirkungszusammenhang zwischen dem Einstellen, Löschen, Verändern eines Auftrages und dem Auftraggeber bzw. dem Handelsgeschehen nicht mehr nachvollziehbar. Sowohl im Hinblick auf das aufsichtsrechtliche Ziel, Aufträge und deren Auftraggeber im Hinblick auf potenzielle Missstände und/oder Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Normen (z.B. Handelsregeln, Verbot der Marktpreismanipulation) den jeweiligen Auftraggebern zuzuordnen, als auch aus Risikogesichtspunkten ist dies jedoch sicherzustellen. So kann etwa ein fehlerhaft eingestellter oder programmierter Algorithmus nur eindeutig und ohne haftungsrechtliches Risiko für einen Börsenbetreiber oder eine Aufsichtsbehörde zeitnah vom Handel an der Börse ausgeschlossen werden, wenn eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
A. Problem und Ziel
B Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Börsengesetzes
§ 26a Order-Transaktions-Verhältnis
§ 26b Mindestpreisänderungsgröße
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 5 Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung
1. Änderung des Börsengesetzes
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
4. Änderung des Investmentgesetzes
5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung
6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Die Kommission ist bestrebt, die Märkte zu öffnen und Europa die Kräfte und Regionen zu erschließen, die das weltweite Wachstum am stärksten ankurbeln. Die Kommission wird weiter auf eine ehrgeizige Handels- und Investitionsstrategie 49, die im Zeichen der Gegenseitigkeit steht, und auf einen umfassenden Plan zur Rechtsdurchsetzung hinarbeiten. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu Märkten, den Abbau von Hemmnissen, die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die erfolgreiche Durchsetzung von Handelsregeln (z.B. im Hinblick auf Subventionen), die besten Standards für den Schutz internationaler Investitionen und den vollständigen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Werden in Folgenabschätzungen am Beginn von Verhandlungen über Handels-und Investitionsabkommen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit konsequent berücksichtigt und dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Abschluss solcher Verhandlungen eine umfassende Analyse übermittelt, so wird dies dazu beitragen, dass die EU-Wirtschaft optimal von Freihandelsabkommen profitieren kann.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... - Die EU hat im Rahmen aller relevanten Verhandlungen, ob bilateral oder multilateral (z.B. im Freihandelsabkommen mit Korea und in den Bestimmungen über Ausfuhrabgaben für eine Reihe von Rohstoffen, darunter für Holz, im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt Russlands) Handelsregeln für Ausfuhrbeschränkungen vorgeschlagen (einschließlich Verbote, Exportquoten, Exportabgaben und nicht-automatische Ausfuhrlizenzen).
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 72/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Die nachhaltige, ungestörte Versorgung mit Rohstoffen und Energie ist von strategischer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft. Diese Tatsache wurde bei der öffentlichen Konsultation in zahlreichen Beiträgen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft unterstrichen. Einige Regierungen außerhalb der EU entwickeln industriepolitische Strategien, die zu Versorgungsengpässen und anderen Verzerrungen führen. Im Rohstoff-Strategiepapier aus dem Jahr 2008 20 präsentierte die Kommission einen umfassenden Ansatz zur Sicherung der Rohstoffversorgung der EU-Unternehmen über verschiedene Politikfelder hinweg, dazu zählte auch die Handelspolitik. Die Kommission verfasst derzeit eine neue, für Ende 2010 geplante Mitteilung über die Umsetzung der Strategie und das weitere Vorgehen. Wir werden uns weitestgehend auf die derzeitigen Handelsregeln stützen, die Schaffung eines Überwachungsinstruments für Ausfuhrbeschränkungen weiterverfolgen, uns in den laufenden bilateralen Verhandlungen auf Regeln verständigen sowie die Möglichkeiten multi- und plurilateraler Vorschriften weiter sondieren, z.B. ein OECD-Übereinkommen über „bewährte Verfahren“. Dieser Ansatz und unser Dialog mit Drittländern in dieser Angelegenheit muss weiterverfolgt werden, um die völlige Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ und KOM (2010)
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... A. in der Erwägung, dass die Doha-Runde 2001 mit den Zielen eingeleitet wurde, neue Handelsmöglichkeiten zu schaffen, die multilateralen Handelsregeln zu stärken, aktuelle Ungleichgewichte im Handelssystem anzugehen und den Handel in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung – unter Betonung der wirtschaftlichen Integration der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) – zu stellen, was auf der Überzeugung beruht, dass ein multilaterales System, das auf gerechteren und ausgewogeneren Regeln beruht, zu einem fairen und freien Handel im Dienst der Entwicklung aller Kontinente beitragen kann;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 1 Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 71).
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... P. in der Erwägung, dass neue Handelsregeln mit einer Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe einhergehen müssen,
Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... " auf der Verpackung der betreffenden Erzeugnisse, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass dieses System mit den internationalen Handelsregeln der WTO vereinbar ist;
Drucksache 103/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (2008/2133(INI))
... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln3 (Verordnung über Handelshemmnisse),
Der multilaterale Rahmen
ACTA und andere bilaterale und regionale Initiativen der Europäischen Union
Beziehungen EU-China
Maßnahmen zur externen Unterstützung des Kampfes gegen Produktfälschung
Rechtliche und organisatorische Fragen
Abschließende Überlegungen
Drucksache 686/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4, September 2008 über Dienstleistungsverkehr (2008/2004(INI))
... 1. weist darauf hin, dass der internationale Handel im Hinblick auf die Entwicklung und Armutsbekämpfung auch zum sozialen Fortschritt und zur Schaffung annehmbarer Arbeitsbedingungen beitragen muss; weist darauf hin, dass sich die Handelsregeln an die sozialen Standards der IAO halten müssen; betont, dass der Kampf gegen alle Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften (insbesondere Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit) sowie die Achtung der gewerkschaftlichen Freiheiten von wesentlicher Bedeutung für ausgewogene Handelsbeziehungen im Interesse aller sind; verweist auf die Notwendigkeit einer Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Handel und sozialen Angelegenheiten;
Drucksache 383/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu "Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation " (2007/2184(INI))
... 10. ist der Auffassung, dass die größte Herausforderung bei den Bemühungen um Kohärenz zwischen dem UN-System und der WTO darin besteht, dass Letztere gewährleisten muss, dass bei den Handelsregeln die Menschenrechtsbestimmungen und die Sozial- und Umweltstandards uneingeschränkt eingehalten werden;
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... Es gibt starke Anhaltspunkte dafür, dass illegaler Einschlag ein in erheblichem Umfang vorkommendes Problem ist, das beträchtliche Umweltschäden verursacht, zum Verlust an Biodiversität beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit der legalen forstwirtschaftlichen Tätigkeiten beeinträchtigt und zugleich in engem Zusammenhang mit Korruption, organisiertem Verbrechen und gewalttätigen Konflikten steht. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen weitestgehend zu begrenzen, indem eine Reihe von Verpflichtungen für Marktteilnehmer festgelegt werden, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Gemeinschaftsmarkt bereitstellen. Obwohl illegaler Holzeinschlag in der EU nur begrenzt vorkommt und es keine gemeinschaftlichen Vorschriften für die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen aus EU-Erzeugung gibt, gilt die vorgeschlagene Verordnung auch für Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse aus heimischer Erzeugung auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringen. Leitprinzip war ein nichtdiskriminierendes Vorgehen, damit ein umfassender, integrierter Ansatz gewährleistet ist und Konflikte mit internationalen Handelsregeln vermieden werden. Kernstück der vorgeschlagenen Gemeinschaftsmaßnahme ist die Festlegung von gemeinsamen Verpflichtungen für Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringen. Der risikobasierte Ansatz ermöglicht es, den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer zu verringern und die Kontrollen besser auf Fälle mit höherem Risiko zu konzentrieren. Das vorgeschlagene harmonisierte Konzept würde die Anforderungen an die Marktteilnehmer vereinfachen und damit die Wettbewerbsfähigkeit fördern, während die Verbraucher über die geltenden Normen besser informiert würden. Außerdem würde die Regelung die Rechtssicherheit und -klarheit schaffen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes erforderlich sind.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen
Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen
Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz
Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt
Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten
Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen
Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben
• Öffentliche Konsultation
• Nationale Studien
• Konsultationen mit Drittländern
• Folgenabschätzung
• Ad-hoc-Konsultationen
3. Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
6. Vereinfachung
7. Aufhebung
8. Neufassung
9. Entsprechungstabelle
10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtungen der Marktteilnehmer
Artikel 4 Sorgfaltspflichtregelung
Artikel 5 Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Artikel 6 Verzeichnis von Überwachungsorganisationen
Artikel 7 Überwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 9 Zusammenarbeit
Artikel 10 Zuständige Behörden
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Änderungen
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16
Finanzbogen
Drucksache 470/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zum Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern
... 34. vertritt die Auffassung, dass eine stufenweise Öffnung der Agrarmärkte nötig ist, die sich nach den Entwicklungsfortschritten der einzelnen Entwicklungsländer und sozial gerechten und umweltverträglichen Handelsregeln richtet; stellt fest, dass empfindliche Erzeugnisse, die Grundbedürfnisse der Menschen in Entwicklungsländern sind oder besondere Bedeutung für die Nahrungsmittelsicherheit und die ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern haben, von der uneingeschränkten Liberalisierung ausgenommen werden sollten, damit den Erzeugern vor Ort kein irreversibler Schaden entsteht betont, dass die Europäische Union in den handelspolitischen Verhandlungen mit Entwicklungsländern ein asymmetrisches Präferenzsystem bevorzugt zur Geltung bringen muss, damit diese Länder in der Lage sind, bestimmte Instrumente der Angebotssteuerung und andere entwicklungspolitische Instrumente auf ihren Märkten weiter anzuwenden; weist darauf hin, dass die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen des Abkommens "
Drucksache 952/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))
... -Protokoll eingehalten werden müssen und dass eine restriktive Auslegung der Handelsregeln nicht das Erreichen der betreffenden Ziele hemmen bzw. verhindern darf;
Drucksache 247/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... (3) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat der Bundesanstalt schwerwiegende Verstöße gegen die Handelsregeln und Störungen der Marktintegrität mitzuteilen; bei Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen § 14 oder § 20a ist die Bundesanstalt unverzüglich zu unterrichten und bei ihren Untersuchungen umfassend zu unterstützen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 2 Börsengesetz (BörsG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Börsen
§ 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
§ 4 Erlaubnis
§ 5 Pflichten des Börsenträgers
§ 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 7 Handelsüberwachungsstelle
§ 8 Zusammenarbeit
§ 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen
§ 12 Börsenrat
§ 13 Wahl des Börsenrates
§ 14 Börsenrat an Warenbörsen
§ 15 Leitung der Börse
§ 16 Börsenordnung
§ 17 Gebühren und Entgelte
§ 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen
§ 19 Zulassung zur Börse
§ 20 Sicherheitsleistungen
§ 21 Externe Abwicklungssysteme
§ 22 Sanktionsausschuss
Abschnitt 2 Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten
§ 24 Börsenpreis
§ 25 Aussetzung und Einstellung des Handels
§ 26 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften
Abschnitt 3 Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen
§ 27 Zulassung zum Skontoführer
§ 28 Pflichten des Skontoführers
§ 29 Verteilung der Skontren
§ 30 Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
§ 31 Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten
Abschnitt 4 Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
§ 32 Zulassungspflicht
§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
§ 34 Ermächtigungen
§ 35 Verweigerung der Zulassung
§ 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 37 Staatliche Schuldverschreibungen
§ 38 Einführung
§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
§ 40 Pflichten des Emittenten
§ 41 Auskunftserteilung
§ 42 Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten
§ 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
§ 44 Unrichtiger Wertpapierprospekt
§ 45 Haftungsausschluss
§ 46 Verjährung
§ 47 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 5 Freiverkehr
§ 48 Freiverkehr
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
§ 49 Strafvorschriften
§ 50 Bußgeldvorschriften
§ 51 Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel
§ 52 Übergangsregelungen
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
Artikel 9 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 10 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 11 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 13a Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen
Artikel 13b Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen
Artikel 13c Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 18. ist jedoch der Ansicht, dass die Leistung der Europäischen Union im Vergleich mit bereits entwickelten oder aufstrebenden Volkswirtschaften sowohl durch einen Mangel an Gegenseitigkeit bei den Marktzugangsbedingungen, die unzureichende Einhaltung der vereinbarten Handelsregeln als auch das Umsichgreifen unfairer Handelspraktiken beeinträchtigt wird;
Drucksache 247/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... (3) Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat der Börsenaufsichtsbehörde schwerwiegende Verstöße gegen die Handelsregeln und Störungen der Marktintegrität mitzuteilen; bei Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen § 14 oder § 20a des
Drucksache 833/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Gemäß Artikel 1 Nummer 1 Absatz 2 der Richtlinie 2003/6/EG dürfen Teilnehmer auf Märkten, auf denen Warenderivate gehandelt werden, erwarten dass die Informationen, die direkt oder indirekt ein oder mehrere solcher Derivate betreffen a) den Teilnehmern auf solchen Märkten üblicherweise zur Verfügung gestellt werden oder b) in Anwendung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Handelsregeln, Verträgen oder Regeln, die auf dem Markt, auf dem die Warenderivate gehandelt werden, bzw. auf der jeweils zugrunde liegenden Warenbörse üblich sind, öffentlich bekannt gegeben werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 375/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
... 37. unterstreicht die Bedeutung angemessener technischer Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Formulierung ihrer Handelsinteressen, der erfolgreichen Verhandlungsführung, der Einhaltung ihrer neuen Verpflichtungen, der Anpassung an die Reformen sowie der wirksamen Umsetzung der WTO-Regeln; unterstreicht auch die Notwendigkeit, schwache und verletzliche Volkswirtschaften zu ermutigen, den Handel in ihre nationale Entwicklungspolitik und nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung einzubeziehen, ohne dass er mit anderen Entwicklungszielen in Wettbewerb tritt; befürwortet die Ausweitung der handelsbezogenen Entwicklungszusammenarbeit („aid for trade“) mit den Entwicklungsländern, die Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten benötigen, um von den besseren Marktzugangsmöglichkeiten und Handelsregeln zu profitieren, so dass ihre gewerblichen und Exportkapazitäten gesteigert, ihre Produktionsgrundlagen erforderlichenfalls diversifiziert und Zolleinahmen durch andere Steuereinnahmen ersetzt werden;
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 93. ersucht den Rat und die Kommission darum, entsprechend seiner oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen mit bestehenden UN-Verträgen zu Menschenrechten vereinbar sind, und vor der Aufnahme von Handelsverhandlungen unabhängige Nachhaltigkeitsabschätzungen durchzuführen, wobei besonders die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewerten sind, und alle negativen Auswirkungen bestehender und vorgeschlagener Handelsregeln auf die Menschenrechte und gesellschaftliche und umweltbezogene Bereiche zu überwachen, zu überprüfen und umzukehren;
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 917/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Das globale Europa "Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft " Grünbuch für die öffentliche Konsultation KOM (2006) 763 endg. Ratsdok. 16702/06
... Die Europäische Union bedient sich, wie die meisten anderen Einfuhrländer, eines Systems handelspolitischer Schutzinstrumente. Diese Instrumente - nämlich Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen - versetzen die Europäische Union in die Lage, ihre produzierende Wirtschaft vor unlauteren Handelspraktiken oder subventionierten Einfuhren und dramatischen Verschiebungen der Handelsströme zu schützen, soweit diese die EU-Wirtschaft schädigen. Die EU muss diese Instrumente wirksam und konsequent einsetzen um sicherzustellen dass die internationalen Handelsregeln eingehalten werden, und um die europäischen Interessen gegen unfaire Handelspraktiken zu verteidigen.
Das globale Europa
3 Einleitung
Kasten 1: Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU
TEIL 1. Welche Rolle spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen in einer globalen Wirtschaft?
TEIL 2. Abwägung verschiedener EU-Interessen in Untersuchungen über handelspolitische Schutzmaßnahmen
Kasten 2: Antidumpingmaßnahmen gegen Lederschuhe – eine Fallstudie vom August 2006
2.1. Die Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.2. Interesse der Gemeinschaft – Nutzung der Prüfung für die Feinabstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen.
2.3. Zeitpunkt der Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.4. Prüfung der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs.
TEIL 3. Einleitung und Durchführung von Untersuchungen
3.1. Frühzeitige Konsultationen mit den Ausfuhrländern.
3.2. Anwendung von Antisubventionsmaßnahmen in Ländern, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.
3.3. Vorschriften über die Zulässigkeit von Anträgen.
3.4. Geringfügigkeitsschwelle für Dumping, Subventionierung und Schädigung.
3.5. Berechnung der Dumpingspanne.
3.6. Behandlung neuer Ausführer.
3.7. Umstrukturierungspläne.
3.8. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.
TEIL 4. Form, Zeitpunkt und Dauer handelspolitischer Schutzmaßnahmen
4.1. Zeitpunkt vorläufiger Maßnahmen.
4.2. Form, Zeitpunkt und Dauer von Maßnahmen.
4.3. Erstattung von Zöllen nach Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
4.4. Höhere Schwellen für Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
TEIL 5. Transparenz der Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen
5.1. Anhörungsbeauftragter.
5.2. Öffentliche Anhörungen vor Entscheidungen über die landesweite Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus.
5.3. Gleicher Informationsstand für alle.
5.4. Besserer Zugang zu nicht vertraulichen Informationen.
TEIL 6. Institutionelle Regelung
Drucksache 833/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Gemäß Artikel 1 Nummer 1 Absatz 2 der Richtlinie 2003/6/EG dürfen Teilnehmer auf Märkten, auf denen Warenderivate gehandelt werden, erwarten dass die Informationen, die direkt oder indirekt ein oder mehrere solcher Derivate betreffen a) den Teilnehmern auf solchen Märkten üblicherweise zur Verfügung gestellt werden oder b) in Anwendung von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Handelsregeln, Verträgen oder Regeln, die auf dem Markt, auf dem die Warenderivate gehandelt werden, bzw. auf der jeweils zugrunde liegenden Warenbörse üblich sind, öffentlich bekannt gegeben werden müssen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 83/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong
... " für Entwicklungsländer, die Unterstützung für den Aufbau der nötigen Kapazitäten brauchen werden, um Nutzen aus den Verbesserungen beim Marktzugang und bei den Handelsregeln zu ziehen, und auch um sie zu befähigen, ihre Produktionsgrundlagen zu diversifizieren, Zolleinkünfte durch andere steuerliche Einnahmen zu ersetzen und die in der WTO eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;
Drucksache 731/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aussetzung der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (DDA)
... C. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder am meisten unter der Aussetzung der Runde leiden, da Handelsregeln, die den Handel in den Dienst einer nachhaltigen Entwicklung stellen und dem übergeordneten System einer weltweiten Ordnungspolitik entsprechen, nur in einem multilateralen Rahmen neu austariert werden können, was bereits seit langem erforderlich ist,
Drucksache 18/05
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation(Marktmanipulations-Konkretisierungsverordung - MaKonV )
... es nach Maßgabe des Absatzes 2 und der §§ 8 und 9. Sie überprüft die zulässige Marktpraxis regelmäßig und berücksichtigt dabei insbesondere wesentliche Änderungen des Marktes, wie geänderte Handelsregeln oder eine Änderung der Infrastruktur des Marktes. Sie kann die Anerkennung mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen. Für die Änderung oder den Widerruf gelten die §§ 8 und 9 entsprechend.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bewertungserhebliche Umstände
§ 3 Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau
§ 5 Handlungen im Einklang mit europäischem Recht
§ 6 Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln
§ 7 Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis
§ 8 Kriterien
§ 9 Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen
§ 10 Bekanntgabe
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Teil 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Teil 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 10
Zu Teil 5
Zu § 11
Drucksache 423/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele
... D. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut vor allem einen grundlegenden Politikwechsel sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern erfordern, um die strukturellen Ursachen der Armut in Angriff zu nehmen, zu denen unter anderem unfaire Welthandelsregeln, übermäßig hohe Schuldenrückzahlungen von Entwicklungsländern an internationale Finanzinstitutionen und eine ungerechte Verteilung des Wohlstands gehören,
Drucksache 846/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China
... 6. ist der Auffassung, dass die Marken- und Produktpiraterie chinesischer Hersteller zum Schaden der europäischen Industrie einen schwerwiegenden Verstoß gegen internationale Handelsregeln darstellt; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das geistige Eigentum europäischer Unternehmen zu schützen, auch indem sie die chinesischen Behörden bei ihrem beginnenden Kampf gegen die Produktpiraterie unterstützt, das Problem überwacht und es erforderlichenfalls vor die WTO bringt;
Drucksache 566/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die Reformziele dieselben wie beim schon bisher zugrunde gelegten Gesamtkonzept der GAP-Reform sein sollten. Es geht darum, eine auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit beruhende langfristige politische Perspektive zu eröffnen. Eine solche Perspektive muss sich ihrerseits wiederum auf verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, stärkere Marktorientierung und ein nachhaltiges Marktgleichgewicht stützen sowie mit den Verpflichtungen der EU gegenüber den Drittländern und nach den internationalen Handelsregeln im Einklang stehen. Bei der Verwirklichung der Reformziele muss gewährleistet sein, dass die Einkommenslage der Zuckerrübenerzeuger, die Verbraucherinteressen und die Situation der Verarbeitungsindustrie angemessen berücksichtigt werden und insbesondere ein Übergangszeitraum für die erforderlichen Anpassungen eingeräumt wird. Erreicht werden können die genannten Ziele durch eine Reform, die mehrere Elemente miteinander kombiniert, nämlich deutliche Preissenkung, Abschaffung der Intervention, Kürzung der Quoten und erweiterte Möglichkeiten zur Quotenübertragung.
Mitteilung
1. Einleitung und Zusammenfassung
2. Vorschläge zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
2.1. Eine klare politische Perspektive für den EU-Zuckersektor
2.2. Förderung von mehr Marktorientierung und Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor
2.3. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU
3. Auswirkungen der Reformvorschläge
3.1. Haushaltsauswirkungen
3.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4. ZEITPLAN für die Einführung und Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 37/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
Drucksache 46/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 - Eine Union, die mehr erreichen will COM(2020) 37 final
Drucksache 186/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
Drucksache 187/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) COM(2016) 864 final
Drucksache 291/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
Drucksache 465/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz es an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Drucksache 647/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) KOM (2011) 651 endg.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.