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228 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelshemmnissen"


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Drucksache 809/12

... die ursprünglich zur Vermeidung von Handelshemmnissen für die deutsche Exportwirtschaft geschaffene Übergangsregelung des § 7 ChemStrOWiV (s. hierzu Bundesratsdrucksache 507/04(B)) entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)

Abschnitt 1
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 1
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

§ 2
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004

Abschnitt 2
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

§ 3
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

§ 4
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen

Abschnitt 3
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 5
Straftaten nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

§ 6
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Abschnitt 4
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 7
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

§ 8
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008

Abschnitt 5
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 9
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

§ 10
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Abschnitt 6
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

§ 11
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG

Abschnitt 7
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 12
Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

§ 13
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Besondere Rahmenbedingungen der Sanktionsbewehrung der REACH-Verordnung

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

1. Artikel 1 §§ 1 und 2

2. Artikel 1 § 3

3. Artikel 1 § 4

Zu den Tatbeständen im Einzelnen:

4. Artikel 1 § 5

5. Artikel 1 § 6

Zu den Tatbeständen des § 6 Absatz 1 im Einzelnen

6. Artikel 1 §§ 7 und 8

7. Artikel 1 §§ 9 und 10

8. Artikel 1 § 11

9. Artikel 1 § 12

10. Artikel 1 § 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1023: Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit


 
 
 


Drucksache 535/11

... Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrats, dass diese EU-weit harmonisiert sein müssen, damit keine Handelshemmnisse entstehen. Daher wurden die europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen von der Bundesregierung 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus sieht die deutsche Umsetzung vor, dass der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständiger Behörde schriftlich oder elektronisch zu übermittelnde Nachhaltigkeitsnachweise von den zuständigen staatlichen Stellen anderer Mitgliedstaaten bzw. nach von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systemen genauso wie Nachhaltigkeitsnachweise von deutschen Zertifizierungssystemen anerkannt werden. Zudem stehen die mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen in der Europäischen Union betrauten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten in Kontakt, um dem Entstehen von etwaigen Handelshemmnissen von vornherein entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/11




zu Ziffer 1

zu Ziffer 2

zu Ziffer 3

zu Ziffer 4

zu Ziffer 5

zu Ziffer 6


 
 
 


Drucksache 520/1/11

... Es besteht die Besorgnis, dass die Regelungen der §§ 19, 32 im Einzelfall insbesondere bei Import von Jungpflanzen aus Drittstaaten zu Handelshemmnissen führen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. So kann es erforderlich sein, bei der Anzucht von Jungpflanzen in Drittländern (z.B. Kenia) diese dort mit Pflanzenschutzmitteln gegen Schaderreger zu behandeln, die in Deutschland oder dem EWR nicht vorkommen und entsprechende Pflanzenschutzmittel daher in Deutschland oder dem EWR nicht zugelassen sind. Hieraus kann nicht unmittelbar ein Risiko abgeleitet werden, welches das Verbot jeglicher Verwendung der Jungpflanzen oder ihres Inverkehrbringens rechtfertigen würde (insbesondere bei Zierpflanzen). Im Einzelfall soll daher eine Ausnahmegenehmigung des BVL ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG

60. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 347/1/11

... 2. Normung ist ein strategisches Instrument im Wettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können durch ihren Wissens- und Zeitvorsprung Vorteile erzielen. Normung kann faire und gleiche Voraussetzungen für alle schaffen. Insofern fördert sie Geschäftsbeziehungen bei Beschaffung, Produktion und Absatz. Einheitliche europäische Normen beseitigen Handelshemmnisse in der EU. Sie sorgen für Vertrauen und Rechtssicherheit bei internationalen Geschäftsbeziehungen, verhindern Informationsasymmetrien und reduzieren die Transaktionskosten. Im europäischen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und die gegenseitige Anerkennung von Anforderungen an Waren spielt die europäische Normung eine entscheidende Rolle.



Drucksache 114/11

... Für einen erfolgreichen Zugang von KMU zu Märkten von Drittländern ist erforderlich, dass KMU über die richtigen Fähigkeiten verfügen, dass sie durch einen geeigneten politischen Rahmens gestützt werden, der sie in die Lage versetzt, einen Wettbewerbsvorteil zu erringen, und dass sie faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden, wenn Hindernisse wie ausländische gesetzliche Regelungen und nichttarifäre Handelshemmnisse zu überwinden sind38 . Die Kommission erwägt eine Reihe von Optionen, darunter Hilfe beim Marktzugang und Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung. Hierbei werden die Dienstleistungen bestehender Unternehmensorganisationen, des Enterprise Europe Network sowie des Europäischen Geschäfts- und Technologiezentrums in Indien und des EU-KMU-Zentrums in China berücksichtigt. Parallel dazu kommen KMU auch die Maßnahmen im Rahmen der Markteröffnungsstrategie zugute, etwa die Datenbank über den Marktzugang oder die Arbeit von über 30 Marktzugangteams, die auf Schlüsselausfuhrmärkten für einen verbesserten Zugang europäischer Unternehmen wirken sollen, indem sie das lokale Expertenwissen der Vertreter von EU-Delegationen, der Botschaften der Mitgliedstaaten und von EU-Unternehmen zusammenbringen39.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 347/11 (Beschluss)

... 2. Normung ist ein strategisches Instrument im Wettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können durch ihren Wissens- und Zeitvorsprung Vorteile erzielen. Normung kann faire und gleiche Voraussetzungen für alle schaffen. Insofern fördert sie Geschäftsbeziehungen bei Beschaffung, Produktion und Absatz. Einheitliche europäische Normen beseitigen Handelshemmnisse in der EU. Sie sorgen für Vertrauen und Rechtssicherheit bei internationalen Geschäftsbeziehungen, verhindern Informationsasymmetrien und reduzieren die Transaktionskosten. Im europäischen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und die gegenseitige Anerkennung von Anforderungen an Waren spielt die europäische Normung eine entscheidende Rolle.



Drucksache 370/11

... H. in der Erwägung, dass der Marktzugang durch nichttarifäre Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, Konformitätsverfahren, handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 720/11

... In der KMU-Strategie der EU, die im "Small Business Act for Europe" (SBA) dargelegt, von der Kommission im Juni 2008 erstellt, vom Europäischen Rat im Dezember 2008 gebilligt und 2011 überprüft wurde, werden die EU und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, insbesondere durch marktspezifische Förderung und Unternehmerschulung dafür zu sorgen, dass die KMU vom Wachstum der Märkte außerhalb der EU profitieren, bzw. die KMU dazu zu ermutigen. Bei der SBA-Überprüfung wurde die Notwendigkeit einer Förderung durch die Kommission in Bereichen wie Hilfe beim Marktzugang, Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung erneut unterstrichen17.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 323/11

... Mit der Ökodesignrichtlinie wurde ein kohärenter Gesamtrahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) energieverbrauchsrelevanter Produkte geschaffen. Die Ökodesignrichtlinie zielt darauf ab, den freien Verkehr mit energieverbrauchsrelevanten Produkten, die den jeweils geltenden Ökodesign-Anforderungen entsprechen, zu gewährleisten und die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu mindern. Wie schon bei den Richtlinien des Neuen Ansatzes mit Erfolg angewandt, soll die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften als Mittel dienen, der Entstehung von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 2 und 8 Ökodesignrichtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 520/11 (Beschluss)

... Es besteht die Besorgnis, dass die Regelungen der §§ 19, 32 im Einzelfall insbesondere bei Import von Jungpflanzen aus Drittstaaten zu Handelshemmnissen führen, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. So kann es erforderlich sein, bei der Anzucht von Jungpflanzen in Drittländern (z.B. Kenia) diese dort mit Pflanzenschutzmitteln gegen Schaderreger zu behandeln, die in Deutschland oder dem EWR nicht vorkommen und entsprechende Pflanzenschutzmittel daher in Deutschland oder dem EWR nicht zugelassen sind. Hieraus kann nicht unmittelbar ein Risiko abgeleitet werden, welches das Verbot jeglicher Verwendung der Jungpflanzen oder ihres Inverkehrbringens rechtfertigen würde (insbesondere bei Zierpflanzen). Im Einzelfall soll daher eine Ausnahmegenehmigung des BVL ermöglicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG


 
 
 


Drucksache 737/10

... - Eine leistungsfähige globale industrielle Lieferkette ist auf die fundamentale Unterstützung durch Transport-, Telekom-, Finanz- und Unternehmensdienstleister sowie freiberufliche Dienstleister angewiesen. Dienstleistungen machen 70 % der Weltwirtschaftsleistung aus, jedoch nur etwa ein Fünftel des Welthandels. Der geringe Anteil der Dienstleistungen am Gesamthandel ist zum Teil auf natürliche Hindernisse zurückzuführen (einige Dienstleistungen sind per se nicht handelbar), andererseits spielen auch Handelshemmnisse eine entscheidende Rolle. Die verbleibenden Handelsbarrieren für Dienstleister sind von ihrer Größenordnung her generell höher als die Hindernisse für das verarbeitende Gewerbe. Die geschätzten Zolläquivalente liegen in der Regel deutlich über 20 %, in vielen Fällen sogar noch wesentlich höher (siehe Tabelle 2). Wir werden bei den wichtigsten Industrie- und Schwellenländern, mit denen wir Handel treiben, mit allen verfügbaren Mitteln auf eine stärkere Offenheit gegenüber unseren Dienstleistern drängen. Die Möglichkeiten unserer Dienstleister sollten denen entsprechen, die der EU-Binnenmarkt den Dienstleistern aus Drittländern bietet. Gleichzeitig werden wir im Einklang mit dem UNESCO-Übereinkommen aus dem Jahr 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen an unseren diesbezüglichen Zielen festhalten. Wir werden einigen Nachbarländern (z.B. der Ukraine, Moldau, den Kaukasusstaaten, Marokko und Tunesien) weiterhin die Einbindung in den Binnenmarkt in Bereichen wie Finanz-, Post-, Telekom- und andere Dienstleistungen anbieten. Wie schon in der öffentlichen Konsultation vorgeschlagen wurde, sollten wir darauf hinarbeiten, dass die Regulierung von Dienstleistungen in allen Drittländern offen, diskriminierungsfrei, transparent und im öffentlichen Interesse erfolgt, damit unsere Dienstleister ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Ländern besser nachgehen können. Da der technische Wandel neue Dienstleistungen ermöglicht und die grenzüberschreitende Handelbarkeit von Dienstleistungen verbessert, sollten wir in unseren Handelsabkommen im Übrigen gleich dafür sorgen, dass die Errichtung neuer Hindernisse für den Handel mit derartigen Dienstleistungen verhindert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 782/10

... 7. unterstützt die Absicht der Kommission, in den Rechtsrahmen für die Europäische Normung die Grundsätze der innerhalb der Welthandelsorganisation abgeschlossenen Vereinbarung über technische Handelshemmnisse einzubeziehen (Transparenz, Offenheit, Unparteiischkeit, Konsens, Effektivität, Relevanz und Kohärenz), um ihre Anwendung innerhalb des Europäischen Normungssystems zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung dieser Grundsätze in die Zahl der anerkannten europäischen Normungsorganisationen (ESO) nicht über die drei bestehenden Organisationen CEN, CENELEC und das ETSI hinaus erhöhen sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/10




2 Einleitung

Stärkung des Europäischen Normungssystems

a Allgemeine Punkte

b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess

c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation

d Erleichterung des Zugangs zu Normen

Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld


 
 
 


Drucksache 694/10

... Es sind ferner besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser zunehmende Wettbewerbsdruck von aufstrebenden Volkswirtschaften nicht auf Wachstumsstrategien gründet, die in großem Umfang robuste protektionistische Maßnahmen zur Exportförderung und zur Benachteiligung von Einfuhren beinhalten. Tatsächlich werden zunehmend Maßnahmen solcher Art festgestellt, z.B. unzulässige nichttarifäre Handelshemmnisse, versteckte Subventionen, diskriminierende Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, erzwungener Technologietransfer, Wechselkurssteuerung und eine unzureichende Durchsetzung von Sozial- und Umweltschutzvorschriften. Es ist daher wesentlich, solche wettbewerbsverzerrenden staatlichen Eingriffe auch weiterhin genau zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Marktzugangsstrategie der EU ist ein wichtiges Instrument für den Umgang mit den verschiedenen Handelshemmnissen, mit denen europäische Unternehmen auf den Märkten von Drittländern konfrontiert sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher im Rahmen einer Stärkung der Strategie auf Bereiche wie das öffentliche Auftragswesen, ausländische Direktinvestitionen und Beschränkungen für Rohstoffexporte zu richten. Gleichermaßen sind der wirksame Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sowie geographische Informationen in Drittländern eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen – und insbesondere diejenigen, die in innovativen Bereichen aktiv sind – auf Drittmärkten konkurrenzfähig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 569/10 (Beschluss)

... bereich notwendigen Nachhaltigkeitsregelungen sind gemeinschaftsfreundlich zu gestalten, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Begründung:



Drucksache 429/09

... L. in der Erwägung, dass der Marktzugang durch nichttarifäre Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, Konformitätsverfahren, handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/09




2 Allgemeines

2 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

2 Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Sonstige Erwägungen


 
 
 


Drucksache 190/09

... ") (ABl. EU (Nr.) L 263 S.1) wird das bisher in der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 geregelte und mehrfach in wesentlichen Punkten geänderte Genehmigungsverfahren weiterentwickelt und neu gefasst. Damit sollen die Zulassung, der Verkauf und die Inbetriebnahme so genehmigter Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständiger technischer Einheiten in der Europäischen Gemeinschaft erleichtert werden. Die Rahmenrichtlinie soll dem Abbau von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes der Gemeinschaft dienen. Die Verordnung soll die Bestimmungen dieser Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die auf der bisherigen Richtlinie beruhende Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 416/09

... 21. weist darauf hin, dass die Handelsliberalisierung für die Bahamas, Antigua und Barbados schon früh zu Verlusten bei den Zolleinnahmen führt; akzeptiert, dass bei anderen Cariforum-Staaten ein wesentlicher Anteil der EU-Ausfuhren entweder bereits frei von Handelshemmnissen ist oder die Liberalisierung zum überwiegenden Teil in den Jahren 10 bis 15 des Umsetzungszeitplans erfolgen wird;



Drucksache 620/09

... Die Europäische Union befindet sich in einer ernsthaften Wirtschaftskrise. Sie muss zum einen die Chancen des Binnenmarktes nutzen und zum anderen die Vorteile maximieren, die die Innovation bieten kann. Die Strategie für den Ostseeraum bietet die Möglichkeit, Handelshemmnisse weiter abzubauen, größeren Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen und das Potenzial großer Innovationsunterschiede auszuschöpfen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselsektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu erhalten, damit diese einen größeren Beitrag zur Wirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung leisten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 825/09

... Angesichts der Notwendigkeit, dem Entstehen von Handelshemmnissen im Binnenmarkt vorzubeugen, der grenzüberschreitenden Natur des Klimawandels und der potenziellen Schwankungen der durchschnittlichen nationalen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/09




Begründung

Inhalt des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Geltende Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

1. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Angewandte Methodik

Wichtigste konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

- Folgenabschätzung

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Schlusselaspekte des Vorschlags:

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments:

- Budgetäre Auswirkungen

- Aufhebung geltender Vorschriften

3. Zusätzliche Informationen

- Überprufungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Begünstigung

Artikel 6
Emissionsgemeinschaften

Artikel 7
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 8
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 9
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 10
Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 11
Ökoinnovationen

Artikel 12
Überprufung und Berichterstattung

Artikel 13
Ausschussverfahren

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Format für die Übermittlung von Angaben


 
 
 


Drucksache 97/08

... Die handelsbezogene technische Hilfe sollte auch darauf ausgerichtet werden Handelshemmnisse festzustellen und zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Mittel

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung

Artikel 9
Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 43
Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung

Artikel 45
Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker

Artikel 46
Zusammenarbeit im Hinblick auf

Artikel 47
Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 51
Ressourcen

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragspartei

Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 37/08

... Die Notwendigkeit, dem Entstehen von Handelshemmnissen im Binnenmarkt vorzubeugen der grenzübergreifende Charakter des Klimawandels und die beträchtlichen Unterschiede zwischen den durchschnittlichen spezifischen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige Behörden, Industrie- und Berufsverbände, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände sowie externe Berater.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5
Pools

Artikel 6
Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 7
Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 8
Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 9
Ausnahmeregelung für unabhängige Hersteller von in kleinen Stückzahlen gebauten Spezialfahrzeugen

Artikel 10
Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 11
Informationen für die Verbraucher

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang I
Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II
Überwachung und Meldung der Emissionen

Teil
A Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die CO2-Überwachung

Teil
B Verfahren zur Ermittlung der Daten für die CO2-Überwachung neuer Personenkraftwagen

Teil
C Format für die Übermittlung von Angaben

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 402/08

... Die technischen Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich einer Vielzahl von sicherheits- und umweltschutzrelevanten Merkmalen wurden auf Gemeinschaftsebene harmonisiert, und Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein würden das gesamte Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge untergraben. Die Europäische Union muss tätig werden, um das Entstehen von Handelshemmnissen im Binnenmarkt zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Vereinfachung

2. Moderne Sicherheitstechnik

3. Anforderungen an Reifen

4 Option

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel lI
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Allgemeine Pflichten

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen

Artikel 6
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen N und O

Artikel 7
Besondere Vorschriften für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3

Artikel 8
Klassifizierung von Reifen

Artikel 9
Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen

Artikel 10
Fahrerassistenzsysteme

Kapitel III
Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 11
Typgenehmigung von Fahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Artikel 12
Sanktionen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 15
Aufgehobene Rechtsakte

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an Nasshaftung, Rollwiderstand und Rollgeräusch von Reifen

Teil
A Nasshaftung

Teil
B Rollwiderstand

Tabelle

Tabelle

Teil
C Rollgeräusch

Anhang II
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG


 
 
 


Drucksache 559/08

... Die Europäische Kommission hat 2007 einen Vorschlag für ein Drittes Binnenmarktpaket vorgelegt, der derzeit verhandelt wird. Dieser beinhaltet u.a. eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, der Stromhandelzugangsverordnung und Regelungsvorschläge zur Stärkung der Regulierung auf europäischer Ebene. Mit dem Dritten Binnenmarkpaket sollen Hemmnisse und Defizite für die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes beseitigt werden, um einen einheitlichen europäischen Energiemarkt mit funktionierendem Wettbewerb zu schaffen. ERGEG-Initiative für regionale Elektrizitätsmärkte Die Gruppe Europäischer Regulierungsbehörden (European Regulators" Group for Electricity and Gas, ERGEG), ein die Europäische Kommission beratendes Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, startete 2006 auf der Grundlage entsprechender Vorgaben in der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 eine Initiative für sieben regionale Elektrizitätsmärkte. Die Initiative soll durch den Abbau von Handelshemmnissen effizient funktionierende Regionalmärkte schaffen, und so einen Beitrag für einen europäischen Energiemarkt leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage Vorhaben
nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 117a
Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf

2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie

1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:

2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:

3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:

4. Verbindung Halle - Schweinfurt:

5. Verbindung Diele – Niederrhein:

6. Verbindung Wahle – Mecklar:

2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien

2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland

2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland

2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte

2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

IV. Gender Mainstreaming

B Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
: Energieleitungsausbaugesetz

1. § 1 EnLAG

2. § 2 EnLAG

3. § 3 EnLAG

4. Anlage

Artikel 2
: Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes

1. Änderung des § 11 EnWG

2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG

3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG

4. Änderung des § 43 EnWG

5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG

6. Neuer § 117a EnWG

7. Änderung des § 118 EnWG

Artikel 3
: Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung

1. Änderung des § 48 VwGO

2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO

Artikel 4
: Änderungen der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 5
: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze


 
 
 


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