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69 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelsbilanz"


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Drucksache 48/20

... Die Transparenzrichtlinie-Änderungs-RL wurde ebenfalls bereits ins deutsche Recht umgesetzt (Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015, BGBl. I S. 2029; 2017 I S. 558). Der durch die Transparenzrichtlinie-Änderungs-RL neu geschaffene Artikel 4 Absatz 7 Transparenz-RL in Verbindung mit der ESEF-VO erfordert jedoch einen weiteren nationalen Implementierungsakt. Es ist sicherzustellen, dass die Formatvorgaben auch dann Anwendung finden, wenn Emittenten die Berichtspflicht nach der Transparenz-RL durch die handelsbilanzrechtliche Berichterstattung erfüllen. Da die ESEF-VO, die diese Vorgaben präzisiert, erst am 29. Mai 2019 im Amtsblatt der EU verkündet worden ist, kann eine Umsetzung auch erst jetzt erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 172
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 6
Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4987, BMJV und BMF: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund .

II.3 Umsetzung von EU-Recht

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 346/15 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge zur Entschärfung der Problematik der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen zu unterbreiten, mit dem Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.



Drucksache 346/2/15

... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Vorschläge zur Entschärfung der Problematik der handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen zu unterbreiten, mit dem Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.



Drucksache 346/1/15

... b) Die nunmehr schon über Jahre andauernde Niedrigzinsphase führt bei den Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt haben, in der Handelsbilanz allein schon durch den immer weiter sinkenden maßgebenden durchschnittlichen Marktzinssatz zu immer höheren Rückstellungen. Je niedriger der Abzinsungszinssatz ist, desto höher sind die erforderlichen Rückstellungen. Das schmälert den handelsrechtlichen Gewinn der Unternehmen und belastet das bilanzielle Eigenkapital. Andererseits mindern die höheren Zuführungen zu den handelsrechtlichen Rückstellungen aufgrund des für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen geltenden gesetzlichen steuerlichen Zinssatzes die Steuerbelastung nicht in diesem Umfang.



Drucksache 258/1/14

... 3. Dabei ist er - wie die Kommission - der Auffassung, dass die Kosten für Energieimporte in der Höhe von etwa einer Milliarden Euro pro Tag die Handelsbilanzen der Mitgliedstaaten erheblich belasten und durch die Dämpfung der Energienachfrage und die Steigerung der Energieproduktion in der EU gemindert werden sollten. Hierbei muss aus Sicht des Bundesrates darauf geachtet werden, dass CO-arme und erneuerbare Energieträger genutzt2 werden.



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage einer Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung. Er teilt die Feststellung, dass Wohlstand und Sicherheit in der EU von einer stabilen und ausreichenden Energieversorgung abhängen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Energieversorgungssicherheit in das Zentrum der Betrachtungen rückt, und unterstützt nachdrücklich, das Thema Versorgungssicherheit im europäischen Kontext zu diskutieren. Dabei ist er - wie die Kommission - der Auffassung, dass die Kosten für Energieimporte in der Höhe von etwa einer Milliarden Euro pro Tag die Handelsbilanzen der Mitgliedstaaten erheblich belasten und durch die Dämpfung der Energienachfrage und die Steigerung der Energieproduktion in der EU gemindert werden sollten. Hierbei muss aus Sicht des Bundesrates darauf geachtet werden, dass CO



Drucksache 376/13 (Beschluss)

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerrechtlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 95/13 (Beschluss)

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht mehr zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 95/1/13

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht mehr zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 663/13

... Der Anwendungsbereich der vorgenannten Bestimmungen wird durch § 3e InsO-E in Anlehnung an die handelsbilanzrechtlichen Regelungen zum Konzernabschluss definiert.



Drucksache 376/1/13

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerrechtlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 633/12

... c) ein von der Finanzverwaltung beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der Organgesellschaft und des Organträgers korrigiert und das Ergebnis entsprechend abgeführt oder ausgeglichen wird, soweit es sich um einen Fehler handelt, der in der Handelsbilanz zu korrigieren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/12




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesreisekostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 681/1/12

... Die Aussage des bisherigen Satzes 2, wonach "mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten darf", wird gestrichen. Diese Rechtsauslegung würde bedeuten, dass insbesondere die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführten handelsrechtlichen Abzinsungsgrundsätze (vgl. § 253 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb R 5.7 Absatz 1 Satz 2 - neu - EStÄR 2012

2. Zu Artikel 1 Nummer 27 R 6.11 Absatz 3 - neu - EStÄR 2012


 
 
 


Drucksache 681/12 (Beschluss)

... Die Aussage des bisherigen Satzes 2, wonach "mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten darf", wird gestrichen. Diese Rechtsauslegung würde bedeuten, dass insbesondere die mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführten handelsrechtlichen Abzinsungsgrundsätze (vgl. § 253 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb R 5.7 Absatz 1 Satz 2 - neu - EStÄR 2012

2. Zu Artikel 1 Nummer 27 R 6.11 Absatz 3 - neu - EStÄR 2012


 
 
 


Drucksache 681/4/12

... (3) Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Die dadurch aus der Auflösung von Rückstellungen resultierenden Beträge können in eine steuerliche Gewinnrücklage eingestellt werden, die in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Zehntel aufzulösen ist.""

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/4/12




Zu Artikel 1 Nummer 27


 
 
 


Drucksache 692/12

... Die Automobilindustrie1 ist eine Branche mit strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft; die Erzeugnisse und Dienstleistungen der Branche haben Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger Europas. Die Branche zeichnet für etwa 12 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze verantwortlich und liefert einen beträchtlichen positiven Beitrag zur Handelsbilanz der EU (die in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist und im Jahre 2011 einen Betrag von 90 Mrd. Euro aufwies). Die Branche verzeichnet die höchsten privaten Ausgaben für Forschung und Innovation (28 Mrd. Euro im Jahr 2009) und stellt eine wesentliche Treibkraft für die technologische Innovation dar. Aufgrund starker wirtschaftlicher Verbindungen mit vielen Industriesektoren gilt die Branche als ein Wachstumsmultiplikator. Diese Verbindungen bestehen sowohl zu den vorgelagerten Industrien (Stahl-, Chemische und Textilindustrie) als auch zu den nachgelagerten Industriezweigen (IKT, Dienstleistungen der Instandsetzung und Mobilität). Sie produziert die meisten Fahrzeuge, die von den Bürgern für ihre persönliche Mobilität und für den Frachtverkehr verwendet werden. Insofern wird der Automobilindustrie eine Schlüsselrolle bei der neuen industriellen Revolution zukommen, deren Zielsetzungen unter anderem eine schrittweise Substitution von Kohlenwasserstoffen als Hauptenergiequelle sowie eine effizientere und nachhaltigere Nutzung unserer Ressourcen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 663/12 (Beschluss)

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht mehr zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

14. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 1a BGB , Nummer 3 § 3 1b BGB

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

16. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 681/2/12

... (3) Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Für den Gewinn, der sich aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 15. Mai 2009 (BGBl. 2009 S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/2/12




Zu Artikel 1 Nummer 27


 
 
 


Drucksache 663/1/12

... Unternehmen dürfen in ihrer Steuerbilanz aufgrund einkommensteuerlicher Passivierungsbegrenzungen bestimmte (ungewisse) Verbindlichkeiten entweder nicht ausweisen oder sie haben die Verbindlichkeiten mit geringeren Werten anzusetzen als in ihrer Handelsbilanz. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen hierdurch entstehende stille Lasten steuermindernd realisieren, wenn Dritte die Verbindlichkeiten rechtlich oder wirtschaftlich übernehmen (BFH-Urteile I R 61/ 06 und IV R 43/ 09). Der Übernehmer der Verbindlichkeit braucht seinerseits die Passivierungsbegrenzungen nicht mehr zu beachten (BFH-Urteile I R 102/ 08 und I R 72/ 10).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 26 und 26a EStG Artikel 6 Nummer 2 und 3 § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

15. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 31a BGB , Nummer 3 § 31b BGB

16. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

17. Begründung:

3 18.

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20:


 
 
 


Drucksache 338/12

... Während die Außenhandelsbilanz der EU insgesamt ausgeglichen ist, deutet die Länderanalyse der Kommission darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten langfristig besorgniserregende Einbußen von Exportmarktanteilen hinnehmen müssen. Aus der Analyse geht jedoch auch hervor, dass die leistungsfähigsten Mitgliedstaaten ihr Exportwachstum zur Ankurbelung ihrer Wirtschaft genutzt haben. Überdies werden zwei Drittel der EU-Einfuhren gewinnbringend wiederausgeführt. Dies belegt, dass die EU nur davon profitieren kann, wenn sie ihre Handels- und Investitionsbeziehungen mit wichtigen Partnern intensiviert. Ein großer Teil des zukünftigen globalen Wachstums wird von den aufstrebenden Wirtschaften mit ihrem hohen Wachstumspotenzial kommen. Die EU muss sich dieses Wachstum durch den Abschluss bilateraler und regionaler Handels- und Investitionsabkommen mit wichtigen Partnern zunutze machen. Das jüngst in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea zeigt mit einer Steigerung der EU-Ausfuhren um 20 % im Laufe des Jahres 2011 bereits seine Vorteile. Die EU handelt derzeit aktiv verschiedene weitere Freihandelsabkommen aus, denen weitere folgen sollen. Wenn sich die enormen Vorteile dieser Abkommen einstellen sollen, müssen wir die Verhandlungen und die Ratifizierung beschleunigen.



Drucksache 681/12

... "2Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. 3Ungeachtet des Abzugsverbotes des § 4 Abs. 5b EStG ist in der Steuerbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden; dadurch verursachte Gewinnauswirkungen sind außerbilanziell zu neutralisieren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 179/11

... 5. Öl wird in kommenden Jahrzehnten knapper werden und zunehmend aus unsicheren Lieferquellen stammen. Wie vor kurzem von der IEA hervorgehoben wurde, wird der Ölpreis um so stärker steigen, je weniger erfolgreich die Welt die Umstellung auf nichtfossile Energieträger meistert. 2010 beliefen sich die Ölimporte der EU auf rund 210 Mrd. EUR. Wenn wir dieser Ölabhängigkeit nicht Herr werden, könnte dies einschneidende Auswirkungen auf die Fähigkeit zu reisen – und auf unsere wirtschaftliche Sicherheit – haben und zu schweren Konsequenzen für die Preisstabilität, die Handelsbilanz und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft insgesamt führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 616/10

... Das Panel gelangte zu der Schlussfolgerung 30, dass es unbedingt erforderlich ist, die Datenverfügbarkeit sowie die Deckungsbreite und Qualität von Indikatoren zu messen und die Innovationsleistung - nicht nur im technischen Bereich, sondern auch auf anderen Gebieten - zu überwachen (z.B. Innovation im öffentlichen Sektor). Es wurden zwei Optionen untersucht: eine Liste von drei unmittelbar verfügbaren Indikatoren (auf der Grundlage von Patentanmeldungen, des Beitrags der hochwertigen und der Hochtechnologie zur Handelsbilanz und der Beschäftigung in wissensintensiven Tätigkeitsbereichen) oder ein einziger Indikator (als Spiegel der erfolgreichen Entwicklung und der Dynamik innovativer unternehmerischer Tätigkeit). Es stehen im Prinzip zwar Daten zur Unternehmensdemografie zur Verfügung, die Entwicklung eines solchen Indikators zur Messung des Beitrags rasch wachsender, innovativer Unternehmen zur Wirtschaft würde jedoch weitere Arbeiten erfordern, die sich über zwei Jahre erstrecken könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 813/09

... Während die Regelungen dieser Verordnung handelsbilanzrechtliche Regelungen sind, sehen auf § 81c Absatz 3 des



Drucksache 418/09

... R. in der Erwägung, dass die Handelsbilanz der Europäischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) ausgeglichen ist, was den Handel zwischen den Regionen betrifft,



Drucksache 344/08 (Beschluss)

... Die Umstellung auf die neue Bilanzierung lässt erhebliche Anlaufprobleme erwarten. Der durch eine kurzfristige Umsetzung zusätzlich auftretende Zeitdruck sollte den Unternehmen, deren primärer Daseinszweck nicht die Erstellung der eigenen Handelsbilanz ist, erspart bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

17. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

19. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a EStG

20. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 680/08

... 24. vertritt die Ansicht, dass ein dezentralisiertes Clearing-System geeigneter wäre und schneller entwickelt werden könnte, da es den Mitgliedstaaten Möglichkeiten eröffnet, sich bilateral über wichtige Einzelfragen zu verständigen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer individuellen Handelsbilanzen, Ähnlichkeiten bei der Anwendung ihres MwSt.-Systems und ihrer Kontrollmechanismen sowie auf der Basis gegenseitigen Vertrauens;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/08




Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen

Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen

Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem

Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Reverse Charge

3 Pilotprojekt

Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung

2 Steuerhinterziehung


 
 
 


Drucksache 788/08

... Eine Bilanzberichtigung ist unzulässig, wenn der Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung subjektiv richtig ist. Subjektiv richtig ist jede der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung. Entspricht ein Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung, wird dieser durch eine Änderung der Rechtsprechung nicht unrichtig. Hat der Stpfl. entsprechend der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bestehenden Verwaltungsauffassung bilanziert, hält er aber einen davon abweichenden Ansatz für richtig, ist eine Bilanzberichtigung bei einer Änderung der Verwaltungsauffassung auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig, wenn er durch Zusätze oder Vermerke bei der Aufstellung der Bilanz dokumentiert hat, dass er einen von der Verwaltungsauffassung abweichenden Ansatz begehrt. Die Dokumentation ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Soweit keine steuerlichen Ansatz- oder Bewertungsvorbehalte gelten, ist ein von der Handelsbilanz abweichender Ansatz in der Steuerbilanz als ausreichende Dokumentation anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 788/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Anlage
(zu R 4.6) Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 735: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008)


 
 
 


Drucksache 311/08

... S. in der Erwägung, dass die Handelsbilanz der Europäischen Union im Zusammenhang mit Kulturgütern und -dienstleistungen passiv ist,



Drucksache 547/1/08

... Die Änderung in Absatz 2 bewirkt, dass die bisher einzureichenden Zusätze oder Anmerkungen zur Überleitung der Handelsbilanz auf die steuerlichen Vorschriften weiterhin vorgelegt werden müssen, wenn keine Steuerbilanz nach § 5b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a - neu - EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG

18. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV

20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV

21. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

22. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG

23. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a neu - UStG

24. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG

25. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV

Artikel 8a
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005

26. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO

27. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO

28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO

29. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO

30. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Artikel 12a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 12c
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften


 
 
 


Drucksache 547/08 (Beschluss)

... Die Änderung in Absatz 2 bewirkt, dass die bisher einzureichenden Zusätze oder Anmerkungen zur Überleitung der Handelsbilanz auf die steuerlichen Vorschriften weiterhin vorgelegt werden müssen, wenn keine Steuerbilanz nach § 5b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG Artikel 2 und 3 Nr. 2 § 60 und § 84 Abs. 3d EStDV

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a neu - EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV

15. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV

17. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

18. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG

19. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a - neu - UStG

20. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG

21. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV

Artikel 8a
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005

22. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO

24. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO

25. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO

26. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz Artikel 12b - neu - Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Artikel 12a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

27. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über

Artikel 12c
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften


 
 
 


Drucksache 344/1/08

... Die Umstellung auf die neue Bilanzierung lässt erhebliche Anlaufprobleme erwarten. Der durch eine kurzfristige Umsetzung zusätzlich auftretende Zeitdruck sollte den Unternehmen, deren primärer Daseinszweck nicht die Erstellung der eigenen Handelsbilanz ist, erspart bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB

20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG

23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 567/07

... Zudem muss die Zielgesellschaft vor dem Erwerb der Beteiligung durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ein Eigenkapital von nicht mehr als 20 Millionen Euro aufweisen (Nummer 2) und vor höchstens zehn Jahren gegründet worden sein (Nummer 3). Diese Voraussetzungen garantieren, dass nur junge Unternehmen gefördert werden die auf eine Außenfinanzierung angewiesen sind. Gleichzeitig stellt die Grenze von 20 Millionen Euro sicher, dass auch forschungsintensive Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf gefördert werden können. Entscheidend für eine Einordnung als Eigenkapital ist auch hier, dass es sich um Eigenkapital im handelsbilanziellen Sinne (§ 266 Abs. 3 A



Drucksache 191/07

... (3) Gewinne einer REIT-Aktiengesellschaft aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens können im handelsrechtlichen Jahresabschluss bis zur Hälfte in eine Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage ist bis zum Ablauf des zweiten auf das Jahr der Einstellung folgenden Geschäftsjahres aufzulösen und erhöht den ausschüttungsfähigen Betrag nach Absatz 1, soweit die Rücklage nicht von den Anschaffungs oder Herstellungskosten von im ersten oder zweiten auf das Jahr der Einstellung folgenden Geschäftsjahres angeschafften oder hergestellten unbeweglichen Vermögens abgezogen worden ist. Gehörte das veräußerte unbewegliche Vermögen bereits zum Beginn der Steuerbefreiung zum Betriebsvermögen der REIT-Aktiengesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn als Summe aus dem Veräußerungsgewinn 1 und dem Veräußerungsgewinn II zu ermitteln. Veräußerungsgewinn List die Differenz zwischen dem Buchwert in der Handelsbilanz und dem im Rahmen von steuerlichen Gewinnermittlungen vor dem Beginn der Steuerbefreiung für den Grund und Boden oder das Gebäude angesetzten Wert. Der restliche Veräußerungsgewinn bildet den Veräußerungsgewinn 11. Für die Rücklage nach Satz 1 darf nur der Veräußerungsgewinn II verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/07




Artikel 1
Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Wesen der REIT-Aktiengesellschaften 2

§ 2
Vor-REIT

§ 3
Begriffsbestimmung

§ 4
Mindestnennbetrag des Grundkapitals

§ 5
Form der Aktien

§ 6
Firma

§ 7
Bezeichnungsschutz

Abschnitt 2
Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft

§ 8
Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft

§ 9
Sitz

§ 10
Börsenzulassung

§ 11
Streuung der Aktien

§ 12
Vermögens- und Ertragsanforderungen

§ 13
Ausschüttung an die Anleger

§ 14
Ausschluss des Immobilienhandels

§ 15
Mindesteigenkapital

Abschnitt 3
Steuerliche Regelungen

§ 16
Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft

§ 17
Beginn der Steuerbefreiung

§ 18
Ende der Steuerbefreiung

§ 19
Besteuerung der Anteilsinhaber

§ 20
Kapitalertragsteuerabzug

§ 21
Verfahrensvorschriften

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 22
Übergangsregelung zu § 7

§ 23
Anwendungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 6
Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 463/07

... Allgemeine Methodik: Für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage eines Unternehmens kann entweder von einem Vergleich zwischen der Eröffnungs- und der Schlussbilanz oder von der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausgegangen werden. Die erste Methode erfordert die Erstellung einer "Steuerbilanz” nach hierfür definierten einheitlichen Regeln, was die Gewinn- und Verlustrechnung mit einschließt. Bei der zweiten Methode muss in den Rechtsvorschriften zur GKKB nur die Gewinn- und Verlustrechnung einheitlich definiert werden. Die Bilanzdaten können unter Bezugnahme auf die Handelsbilanzen verifiziert werden. Nach Ansicht der Kommission ist eine Steuerbilanz nicht erforderlich und stellt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/07




1. Hintergrund

2. Bisher erzielte Fortschritte

2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB

2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung

3. Die nächsten Schritte

4. Schlussfolgerungen

2 Anhänge

Anhang 1
Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden

Anhang 2
Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind


 
 
 


Drucksache 440/07

... - Die Luftfahrtbranche hat große Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Mobilität; kennzeichnend für die Branche sind eine hohe FuE-Intensität, eine beeindruckende Handelsbilanz und eine hohe Qualifikation der Beschäftigten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderfähigkeit im Zuge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 8
Finanzordnung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

3. Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen unrechtmäßigen Handlungen findet die Verordnung EG Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz und Behandlung von Dokumenten

Artikel 17
Geistiges Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens Clean-Sky

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Mitgliedschaft und Beitrittsregeln

Artikel 3
Ziele und Maßnahmen

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Die Geschäftsführung

Artikel 6
Der Direktor

Artikel 7
Lenkungsausschüsse der integrierten Technologiedemonstrationssysteme

Artikel 8
Allgemeines Forum

Artikel 9
Auditausschuss

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Beiträge zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 12
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 13
Geschäftsjahr

Artikel 14
Finanzordnung

Artikel 15
Ausführung des Haushalts

Artikel 16
Finanzbericht

Artikel 17
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 18
Personal

Artikel 19
Haftung und Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikt

Artikel 21
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 22
Liquidation und Abwicklung

Artikel 23
Änderung der Satzung

Artikel 24
Anwendbares Recht

2 FINANZBOGEN


 
 
 


Drucksache 900/06

... R. in der Erwägung, dass das TDCA der Europäischen Union das Schließen der Lücke in der Handelsbilanz mit Südafrika ermöglicht hat und in Bezug auf Zollanpassungen Südafrika eine stärkere Belastung als der Europäischen Union auferlegt hat, sodass die Europäische Union mehr Nutzen aus dem derzeit geltenden TDCA zieht als Südafrika,



Drucksache 376/06

... 12. macht darauf aufmerksam, dass die Ungleichgewichte in bestimmten Ländern des Euro-Währungsgebiets aufgrund des Umfangs der Handelsbilanzdefizite und des bei einigen von ihnen festgestellten Inflationsgefälles besonders Besorgnis erregend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen wirtschaftspolitischen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen; betont die Notwendigkeit einer Haushaltspolitik, die in der Lage ist, die negativen Auswirkungen dieser Ungleichgewichte zu kompensieren;

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Drucksache 376/06




Institutionelle Reformen

Makroökonomische Politik, Geld- und Fiskalpolitik

Umfeld für die Unternehmen

Beschäftigung und Humankapital

Infrastruktur, Verkehr und Energie

Innovation und Forschung und Entwicklung

Mehr Wettbewerb und Reform der Dienstleistungsmärkte


 
 
 


Drucksache 281/06

... Die ersten beiden Bereiche sind allen Steuerbemessungsgrundlagen gemeinsam: der Zusammenhang (falls vorhanden) mit der Handelsbilanz und den Grundsätzen sowie die strukturellen "

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Drucksache 281/06




Mitteilung

1. Hintergrund

2. BISHERIGE Fortschritte

2.1. Ziele der Arbeitsgruppe

2.2. Organisation der Arbeitsgruppe

2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

3. weitere Schritte

3.1. Allgemeines Konzept

3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage

3.3. Konsolidierung

3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage

3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte

Anhang 2
Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte

-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz

-Besteuerungsgrundsätze

-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage

-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen

-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden

-Steuerbares Einkommen

-Internationale Aspekte


 
 
 


Drucksache 802/06

... Q. unter Hinweis darauf, dass das Defizit in der auf Fischereierzeugnisse bezogenen Handelsbilanz mit Drittstaaten in den letzten Jahren stufenweise gestiegen ist und dass die Europäische Union bereits mehr als 40 % ihres Bedarfs an Fischereierzeugnissen einführt,

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Drucksache 802/06




Mitteilung

Kurzfristige Maßnahmen

2 Küstenfischerei

2 Vermarktung

Finanzielle Probleme

Nachhaltigkeit der Ressourcen

Illegaler Fischfang

2 Forschung

Umsetzung der GFP

Beteiligung an der Umsetzung der GFP


 
 
 


Drucksache 234/06

... sverordnung (RechVersV), für die das Bundesministerium der Justiz Verordnungsgeber ist, erforderlich, um die bisherigen rechtlichen Voraussetzungen zur Bildung von Schwankungsrückstellungen in der Handelsbilanz beizubehalten.

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Drucksache 234/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 729/06

... 6. stellt fest, dass im Jahr 2005 die chinesische Handelsbilanz 102 Milliarden USD betrug und sich damit zum Referenzwert des Vorjahres (32 Milliarden USD) mehr als verdoppelt hat, dass sich die Währungsreserven im Jahr 2005 auf circa 819 Milliarden USD mit einem Zuwachs von 209 Milliarden USD zum Vorjahr beliefen, dass bei anhaltender Tendenz China voraussichtlich Ende 2006 über mehr als eine Billion USD an Fremdreserven verfügen können und damit wichtigster Devisenhalter der Welt sein wird, dass erste Voraussagen für 2006 von einem Kapitalzufluss von circa 50 Milliarden USD ausgehen, die hauptsächlich in langfristige private Direktinvestitionen getätigt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass China damit begonnen hat, die Bindung seiner Währung (Renminbi) an den US-Dollar zu lockern und somit einer tendenziellen Währungsaufwertung nicht ablehnend gegenübersteht; ist der Auffassung, dass Warnungen vor zu geringen Risikoaufschlägen bei der Kreditvergabe dabei ernst zu nehmen sind;

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Drucksache 729/06




Zusammenarbeit EU-China

Wirtschaftliche Lage

Innenpolitische Lage

2 Menschenrechte

Außenpolitik/Beziehungen zu den Nachbarländern

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 865/06

... In vielen Bereichen kamen die Reformen jedoch nur schleppend voran. Das Handelsbilanz- und das Zahlungsbilanzdefizit blieben sehr hoch, was u.a. auf die mangelnde Dynamik der Unternehmen und die starke private Konsumnachfrage zurückzuführen ist. Die wirtschaftliche Wachstumsbasis blieb eng. Der finanzpolitische Kurs des Landes wurde den großen makroökonomischen Ungleichgewichten nicht gerecht. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Beschlussfassungsprozesse sind nach wie vor komplex und werden nicht hinreichend koordiniert. Außerdem nahm der Druck auf die bereits relativ hohen Staatsausgaben noch weiter zu. Zudem sind die Staatsausgaben immer noch wenig effizient. Ingesamt fehlten dem Wirtschaftsklima und der Unternehmenstätigkeit die Dynamik. Die Privatisierungen und Unternehmensumstrukturierungen kamen vor allem in der Föderation nur langsam voran.

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Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 45/05 (Beschluss)

... Ein nach der Bildung der Bewertungseinheiten verbleibendes negatives Ergebnis wird in der Handelsbilanz oftmals als Drohverlustrückstellung dargestellt. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Bilanzposition jedoch um die Zusammenfassung einer Vielzahl unterschiedlichster Aufwendungen und Erträge. Der eingefügte Satz 2 in Absatz 4a stellt klar, dass diese lediglich technisch als Drohverlustrückstellung bezeichnete Bilanzposition nicht dem Abzugsverbot nach Absatz 4a Satz 1 unterliegt.

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Drucksache 45/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 937/05 (Beschluss)

... Ein nach der Bildung der Bewertungseinheiten verbleibendes negatives Ergebnis, das in der Handelsbilanz als Rückstellung ausgewiesen wird, kann in der Steuerbilanz angesetzt werden, soweit es auf Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 oder § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe 0a - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 und § 52 Abs. 8b - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und 52 Abs. 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4a EStG

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 4 Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 UStG

6. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

7. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13b UStG


 
 
 


Drucksache 937/1/05

... Ein nach der Bildung der Bewertungseinheiten verbleibendes negatives Ergebnis, das in der Handelsbilanz als Rückstellung ausgewiesen wird, kann in der Steuerbilanz angesetzt werden, soweit es auf Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 oder § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe 0a - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 und § 52 Abs. 8b - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und 52 Abs. 10 EStG

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und 4 Buchstabe a § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 4 Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 4 Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 UStG

7. Zu Artikel 2 Umsatzsteuergesetz

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 13b UStG


 
 
 


Drucksache 937/05

... Ein nach der Bildung der Bewertungseinheiten verbleibendes negatives Ergebnis wird in der Handelsbilanz oftmals als Rückstellung für drohende Verluste dargestellt. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Bilanzposition jedoch um die Zusammenfassung einer Vielzahl unterschiedlichster Aufwendungen und Erträge. Der eingefügte Satz 2 in Absatz 4a stellt klar, dass diese lediglich technisch als Rückstellung für drohende Verluste bezeichnete Bilanzposition nicht dem Passivierungsverbot nach Absatz 4a Satz 1 unterliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 45/1/05

... Ein nach der Bildung der Bewertungseinheiten verbleibendes negatives Ergebnis wird in der Handelsbilanz oftmals als Drohverlustrückstellung dargestellt. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Bilanzposition jedoch um die Zusammenfassung einer Vielzahl unterschiedlichster Aufwendungen und Erträge. Der eingefügte Satz 2 in Absatz 4a stellt klar, dass diese lediglich technisch als Drohverlustrückstellung bezeichnete Bilanzposition nicht dem Abzugsverbot nach Absatz 4a Satz 1 unterliegt.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/05




2 A

1. Zu Artikel 1

5 Folgeänderungen:

Begründung

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu -*

5 Folgeänderungen:

Begründung

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b - neu - und 5 Buchst. a

5 Folgeänderungen:

Begründung

5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchst. c - neu -, 2 sowie 5 Buchst. al - neu - und a2 - neu - Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5 Folgeänderungen:

Begründung

6. Zu Artikel 2 Nr. la - neu -

5 Folgeänderungen:

Begründung

7. Zu Artikel 2 Nr. 5 Buchst. a

Begründung

2 B

8. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss

2 C

9. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner,


 
 
 


Drucksache 883/05

... 21. stellt fest, dass die Liberalisierung des Warenhandels zwar erheblich vorankommt, dass jedoch das Handelsbilanzdefizit zu Lasten der Mittelmeerpartnerländer der Europäischen Union wächst;



Drucksache 560/03

... s) in der Handelsbilanz zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs; Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 des Handelsgesetzbuchs) sind zur Hälfte hinzuzurechnen. An die Stelle des Buchwerts der Beteiligungen an einer Personengesellschaft treten die anteiligen Buchwerte der Vermögensgegenstände der Personengesellschaft. Eine vorübergehende Minderung des Eigenkapitals durch einen Jahresfehlbetrag ist unbeachtlich, wenn bis zum Ablauf des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Verlustes folgenden Wirtschaftsjahrs das ursprüngliche Eigenkapital durch Gewinnrücklagen oder Einlagen wieder hergestellt wird. Für Kapitalgesellschaften, die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs nicht zur Führung von Büchern verpflichtet sind, ist bei der Berechnung des anteiligen Eigenkapitals auf die mit den inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter abzustellen; die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 560/03




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 8a
Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

Artikel 7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Absatz 1

Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

5 Allgemeines

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 84/15 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.