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"Handelsbeziehung"
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Entlassungen, die durch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Drittländer, eine gravierende Verlagerung im Waren- oder Dienstleistungsverkehr der Union oder einen raschen Rückgang des Marktanteils der Union in einem bestimmten Sektor verursacht werden. Dieser Vorschlag sieht vor, dass der Anwendungsbereich des EGF auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst, die in Bereichen, Sektoren, Gebieten oder Arbeitsmärkten arbeitslos geworden sind, die aufgrund des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union schwerwiegende wirtschaftliche Störungen erfahren. Ein solcher Austritt stellt eine bedeutende Veränderung der Handelsbeziehungen der EU und der Zusammensetzung des Binnenmarktes dar; daher ist mit erheblichen Auswirkungen auf Handelsströme, Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 213/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
... - Drittländer, die im Rahmen von Handelsbeziehungen Nutz- oder Zuchttiere aus einem Mitgliedstaat aufnehmen wollen, ebenfalls eine Kontaktstelle nach dem Vorbild der EU einrichten,
Anlage Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Entschließung sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, Belastungen der Handelsbeziehungen zwischen transatlantischen Partnern und einer Eskalation von Handelskonflikten entgegenzuwirken. Er bittet die Bundesregierung zügig Lösungen für den Problemkreis der US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium im Rahmen kooperativer Verhandlungslösungen, wie der am 25.07.2018 erfolgten Verständigung Trump-Juncker, zu erreichen.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium
EU -Handelsschutzinstrumente
EU -Schutzmaßnahmen
G20 Global Forum on Steel Excess Capacity
Drucksache 213/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
... - Drittländer, die im Rahmen von Handelsbeziehungen Nutz- oder Zuchttiere aus einem Mitgliedstaat aufnehmen wollen, ebenfalls eine Kontaktstelle nach dem Vorbild der EU einrichten,
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 1
Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
... Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die in erheblichem Maße an das Vereinigte Königreich gebunden sind, könnten infolge des Verlusts des einfachen Marktzugangs in Schwierigkeiten geraten oder mit schwierigeren Handelsbeziehungen konfrontiert sein. Dadurch könnten auch Arbeitsplätze verloren gehen. Durch die Einführung von Beihilferegelungen, die betroffenen Unternehmen helfen, die Veränderungen zu bewältigen, oder von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus könnten die Mitgliedstaaten versuchen, negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aufzufangen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1
TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT
Artikel 3a
Artikel 3b
TITEL II Verfahren
Kapitel I Naturkatastrophen
Kapitel II Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Artikel 4a
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 4b
TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 2
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 2. Der Bundesrat bekennt sich zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Strategien erarbeitet werden, wie dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel begegnet und mit den von der Welthandelsorganisation WTO zur Verfügung gestellten Instrumenten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine Eskalation von Handelskonflikten muss vermieden und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen der Probleme im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Kosten weiterzugeben, hat die EU-Kommission in einem zweiten Schritt mehrere wissenschaftliche Untersuchungen ausgewertet und auf dieser Basis für jeden Sektor eine durchschnittliche Mindest-Einpreisungsrate ermittelt. Im Ergebnis zeigte sich danach, dass nur bei wenigen Industrie-Branchen - unter Berücksichtigung des Abdeckungsgrades durch die kostenlose Zuteilung und der durchschnittlichen Mindest-Einpreisungsrate - bei einem Projektionszertifikatspreis von durchschnittlich 25 Euro im Zeitraum 2021-2030 nichtabwälzbare Kosten verbleiben ( KOM IA 2015, S. 179-183). Auch unter der Annahme, dass die betroffenen Branchen für keines ihrer Produkte und in keiner der Handelsbeziehungen die zusätzlichen CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 7. Der Bundesrat hält die nun gestartete und EU-weite Thematisierung unlauterer Handelspraktiken für eine gute Grundlage, um ein größeres Bewusstsein für die Notwendigkeit freiwilliger Initiativen der Wirtschaft wie die "Supply Chain Initiative" (SCI) und so einen wirklichen Kulturwandel für faire Handelsbeziehungen zu schaffen, was aufgrund der hohen Konzentration auf den nachgelagerten Stufen der Primärproduktion nicht nur die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betrifft.
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 2. Der Bundesrat bekennt sich zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass Strategien erarbeitet werden, wie dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel begegnet und mit den von der Welthandelsorganisation WTO zur Verfügung gestellten Instrumenten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine Eskalation von Handelskonflikten muss vermieden und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen der Probleme im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden. So können auch Freihandelsabkommen als wichtiges und effektives Instrument zur Sicherung des freien und fairen Außenhandels zur Beilegung von Handelskonflikten beitragen.
Drucksache 116/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelver-sorgungskette
... 4. Der Bundesrat hält die nun gestartete und EU-weite Thematisierung unlauterer Handelspraktiken für eine gute Grundlage, um ein größeres Bewusstsein für die Notwendigkeit freiwilliger Initiativen der Wirtschaft wie die "Supply Chain Initiative" (SCI) und so einen wirklichen Kulturwandel für faire Handelsbeziehungen zu schaffen, was aufgrund der hohen Konzentration auf den nachgelagerten Stufen der Primärproduktion nicht nur die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) betrifft.
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 15. Als international orientierte, offene Volkswirtschaft hat Deutschland großes Interesse daran, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unter Wahrung der Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes auch weiterhin einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs sich wiederholt gegen eine weitere Beteiligung an der Zollunion und dem Binnenmarkt ausgesprochen hat.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 15. Als international orientierte, offene Volkswirtschaft hat Deutschland großes Interesse daran, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unter Wahrung der Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes auch weiterhin einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs sich wiederholt gegen eine weitere Beteiligung an der Zollunion und dem Binnenmarkt ausgesprochen hat.
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Weiterhin soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, durch die Nutzung von Sammelwarennummern die Anmeldungen von Warenzusammenstellungen zur Außenhandelsstatistik zu vereinfachen. So soll insbesondere für Unternehmen, die mit vielen verschiedenen geringwertigen Waren handeln, wie zum Beispiel Versandhändler, der statistische Aufwand reduziert werden. Bisher wurden vergleichbare Erleichterungen auf Antrag nach Würdigung des Einzelfalles und in der Regel befristet erteilt. Eine starke Intensivierung der globalen Handelsbeziehungen und eine deutliche Ausweitung des Versandgeschäftes in den vergangenen Jahren erfordern es, dass eine einheitliche rechtssichere Grundlage für die beschriebenen Vereinfachungen zur Nutzung von Warensammelnummern geschaffen wird. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der statistischen Außenhandelsdaten zu gewährleisten, sieht die Neuregelung vor, dass die Nutzung von Sammelwarennummern bis zu einem Schwellenwert von 3 Millionen Euro des Warenverkehrs je Verkehrsrichtung und Kalenderjahr genehmigt werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 373/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Er ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 373/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... Um neue Märkte zu erschließen, verfolgt die Europäische Kommission eine umfassende Verhandlungsagenda auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene, die einen gegenseitigen Marktzugang sicherstellen soll. Grundlage für unsere Handelsbeziehungen in der Welt sind die multilateralen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Im Vorfeld der für Dezember angesetzten Ministerkonferenz in Buenos Aires geht die EU bei der Neugestaltung der Verhandlungsagenda der WTO voran in dem Bestreben, die Regeln des Welthandels zu modernisieren und das Primat der WTO bei der Aufstellung von Regeln wiederherzustellen, insbesondere angesichts des zunehmenden Protektionismus.
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Zu diesem Zweck bedarf es einer engen Zusammenarbeit der EU mit internationalen Partnern und innerhalb internationaler Gremien, um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer nicht am Aufbau von Handelsbeziehungen gehindert werden (beispielsweise durch territoriale Beschränkungen) und dass der freie Handel weder unter normalen Marktbedingungen noch im Falle externer Schocks begrenzt wird. Die im Aktionsplan für Energiediplomatie beschriebenen EU-Instrumente für die Energiediplomatie sollten aktiv eingesetzt werden, um dieses Ziel auf bilateraler und multilateraler Ebene zu verfolgen, und zwar anhand der nachstehenden Aktionslinien.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Investitionen und integrativen Wachstums. Eine praktische Ausbildung in Form von strategieorientierten Lehrgängen, Workshops, Partnerschaftsprojekten und Seminaren wird Beamte in die Lage versetzen, wirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren sowie wirksame Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen. Die politischen und strategischen Dialoge mit Partnerländern werden ausgebaut, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und illegalen Finanzströmen sowie die Verbesserung der Handelsbeziehungen der EU-Partner zu fördern. Diese Dialoge, die in enger Abstimmung mit Partnereinrichtungen in den jeweiligen Ländern erfolgen, werden zu einer besseren Rechtsetzung und zur Entwicklung der Märkte in den Partnerländern beitragen und so die Beschäftigungschancen erhöhen und die Entwicklung des lokalen Privatsektors voranbringen.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich sowohl die EU als auch die Gruppe der AKPStaaten weiterentwickelt und ihre Beziehungen haben sich maßgeblich verändert. Die Gruppe der AKP-Staaten ist auf 79 Mitglieder angewachsen und die EU hat die Zahl ihrer Mitgliedstaaten auf 28 erhöht. Zusammen stellen sie damit die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und haben eine Bevölkerung von insgesamt 1,5 Milliarden Menschen. Die Beziehungen gehen längst über Entwicklungszusammenarbeit und Handel hinaus. Die Partnerschaft mit den drei Regionen, aus denen die AKP-Gruppe besteht, wurde auch außerhalb des Abkommens von Cotonou - aber stets in Wechselbeziehung dazu - gepflegt, wie die Strategische Partnerschaft Afrika-EU2, die Gemeinsame Partnerschaftsstrategie Karibik-EU3 und die Strategie für eine verstärkte Partnerschaft mit den Pazifik-Inseln4 zeigen. Die Zusammenarbeit mit regionalen und subregionalen Organisationen wurde ebenfalls ausgebaut, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf Frieden und Sicherheit. Ferner wurden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) geschlossen, die einen neuen Rahmen für die Handelsbeziehungen mit regionalen Gruppen von AKP-Staaten bilden.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Beim Inkrafttreten von FHA wird die EU sicherstellen müssen, dass die Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung wirksam umgesetzt und eingesetzt werden, auch indem sie über die Entwicklungszusammenarbeit geeignete Unterstützung bietet. Dies ist ein wichtiger Schritt beim Herbeiführen von Veränderungen vor Ort. Die Einhaltung der Verpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten und zum Umweltschutz kann für einige unserer Handelspartner eine beträchtliche Herausforderung darstellen. Die Kommission ist gern bereit, Handelspartner bei der Verbesserung der Situation zu unterstützen. Eine bessere Koordinierung der Hilfen und Kooperationsprogramme auf diesem Gebiet wird es der EU ermöglichen, die Chancen zu ergreifen und die Hebelwirkung einer engeren Handelsbeziehung zur Förderung dieser wertebasierten Agenda zu nutzen.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... In den vergangenen Jahrzehnten haben jedoch bestimmte Entwicklungen, wie die verstärkte Konzentration und vertikale Integration von Marktteilnehmern in der gesamten EU, zu strukturellen Veränderungen in der Lebensmittelversorgungskette geführt. Diese Entwicklungen haben zu sehr unterschiedlichen Verhandlungspositionen und zu wirtschaftlichen Ungleichgewichten in einzelnen Handelsbeziehungen zwischen den Akteuren entlang der Kette beigetragen. Obwohl asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen üblich und legitim sind, kann der Missbrauch solcher Ungleichgewichte mitunter zu unlauteren Handelspraktiken führen.3
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken
4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU
4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken
4.2. Durchsetzung
4.3. Die Supply Chain Initiative
5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken
5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative
5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren
5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Viele unlautere Handelspraktiken können Zahlungsfragen betreffen, die unmittelbar damit zusammenhängen, wie die Preise zwischen Lieferanten, Zwischenhändlern und Einzelhändlern strukturiert sind. So ergibt sich aus der neuen Studie der finnischen Wettbewerbsbehörde über den Handel mit Gütern des täglichen Verbrauchs, dass 90 % der antwortenden Unternehmen so genannte "Vermarktungsprämien" zu zahlen hatten, wobei unklar blieb, welchem Zweck diese dienten. Mitunter waren diese Zahlungen eine Vorbedingung für die Handelsbeziehung, ohne dass eine "echte" Gegenleistung erbracht wurde.23
Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken
2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken
2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken
2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken
3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken
Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken
Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene
4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene
4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene
5. Arten unlauterer Handelspraktiken
5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen
5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags
5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen
5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos
5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen
5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung
5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen
5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken
6. Allgemeine Bemerkungen
7. Nächste Schritte
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... (3) Fairere und nachhaltigere Handelsbeziehungen entlang der Lieferkette im Einzelhandel: Ein Rahmen zur wirksamen Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken käme den Interessenträgern zugute.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Die Ostsee ist nach wie vor eines der empfindlichsten Gebiete Europas, was jeden Sommer durch die Algenblüte veranschaulicht wird. Sensibel reagiert sie auch auf die Tatsache, dass immer mehr und größere Schiffe durch das flache Gewässer mit seinen schmalen Meerengen fahren. Die aus der Vergangenheit herrührenden Teilungen müssen noch überwunden werden. Forschung, Innovation und Handelsbeziehungen müssen intensiviert werden; die Verkehrsund Energienetze weisen noch große Lücken auf: allzu oft noch sind der Osten und der Norden der Region von den übrigen Teilen der EU isoliert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Korea (im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet) - in dem Wunsch, den beiderseitigen Handelsbeziehungen durch die Seeschifffahrt im gemeinsamen Interesse eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu geben, um damit die Freiheit des Außenhandels sicherzustellen und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet so weit wie möglich zu verstärken; in der Erkenntnis, dass der bilaterale Warenaustausch von einem wirksamen, auf dem Wettbewerb beruhenden Dienst - leistungsaustausch begleitet werden soll; unter Bezugnahme auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die völkerrechtlichen Übereinkünfte über die Sicherheit in der Seeschifffahrt, die Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Seeleuten, die Beförderung gefährlicher Güter und den Schutz der Meeresumwelt, denen beide Staaten als Parteien angehören - sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 369/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch völkerrechtliche Übereinkünfte eingesetzt wurden, deren Vertragspartei die Europäische Union ist - COM(2012) 335 final
... Es muss gewährleistet sein, dass im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union alles Nötige vorgesehen ist, um nach Maßgabe dieser Verordnung etwaige Kosten zu decken, die sich aus Übereinkommen mit Drittländern unter Einschluss der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten ergeben. In dieser Hinsicht sind drei Elemente von Belang: Erstens müssen Mittel für die Zahlung der Kosten des Schiedsgerichts und aller sonstigen damit verbundenen Kosten bereitgestellt werden. Zweitens müssen Mittel bereitgestellt werden für Fälle, in denen die Union einen finanziellen Ausgleich aufgrund von abschließenden Schiedssprüchen oder Vergleichen im Zusammenhang mit Rechtshandlungen ihrer Institutionen leisten muss. Drittens ist es in Fällen, in denen die Union als Schiedsbeklagte auftritt, der betroffene Mitgliedstaat jedoch letztlich als finanziell zuständig anzusehen ist, erforderlich, dass die Union alle nötigen Zahlungen leistet und diese Beträge anschließend vom betroffenen Mitgliedstaat zurückfordert. Darüber hinaus ist ein Mechanismus vorzusehen, nach dem ein Mitgliedstaat, der die finanzielle Zuständigkeit für eine Streitsache übernommen hat, periodische Zahlungen an den EU-Haushalt leistet als Ausgleich für die Schiedskosten. Alle diesbezüglichen Zahlungen und Rückforderungen würden die Haushaltslinie 20 02 01 - Außenhandelsbeziehungen, einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten - betreffen. Die dazu erforderlichen Vorkehrungen wurden im Vorschlag der Kommission für den Haushaltsplan 201315 getroffen, und zwar in Gestalt einer Erläuterung zur genannten Haushaltslinie:
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Außerhalb der EU ist ein großes Interesse an der Anwendung der EN-Eurocodes in solchen Ländern festzustellen, die ihre nationalen Normen ersetzen oder - gestützt auf technisch fortgeschrittene Codes - aktualisieren möchten; ein weiteres Motiv ist das Interesse an Handelsbeziehungen zur Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten. Der Dialog über Regulierungsfragen zwischen der EU und Russland hat in diesem Zusammenhang beachtliche Fortschritte erzielt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erkannt, dass sie sich um eine stärkere Koordinierung ihrer Außenbeziehungen im Energiebereich bemühen müssen16, insbesondere im Hinblick auf Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländer17. Dies würde der EU in den Handelsbeziehungen im Energiebereich mehr Gewicht verleihen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... In ihren Außenhandelsbeziehungen sollte die EU weiter an der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Industrie, der Verbesserung der Bedingungen für eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen und der Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen arbeiten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gewährleisten. Eine verstärkte Verwendung umweltfreundlicher Technologien käme der Umwelt zugute und würde effizientere Herstellungsverfahren gewährleisten, was auch eine möglichst effiziente Nutzung der knappen natürlichen Ressourcen in der Welt fördern würde.
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... B. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die politischen Beziehungen zwischen Brasilien und der EU hervorragend und rege sind und unter anderem auf gemeinsamen Grundsätzen wie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhen,
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 45. fordert Kommission, Rat und die Mitgliedstaaten der EU auf, die Handelsbeziehungen mit dem Iran - über die Sanktionen hinausgehend - im Hinblick auf das Ziel zu überprüfen, die Menschenrechtsverletzungen infolge der Ausfuhr von nach europäischem Standard gebauten Technologien in den Iran, einschließlich Mobiltelefonen, Kommunikationsnetzen, Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Überwachungstechnologien und Software für Internet-Scanning und -Zensur und Data Mining, auch von personenbezogenen Daten, einzuschränken; ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine Verordnung über ein neues Lizenzsystem vorzulegen, wenn aus dieser Prüfung hervorgeht, dass gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist;
Drucksache 869/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union im Bereich des auswärtigen Handelns KOM (2011) 842 endg.
... a) Länder, die traditionell Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen zu benachbarten Empfängerländern unterhalten oder geografisch mit ihnen verbunden sind, oder
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
Öffentliche Konsultation
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte
1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3
2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6
3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12
4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17
Vorschlag
Titel I Durchführung
Artikel 1 Gegenstand und Grundsätze
Artikel 2 Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen
Artikel 3 Flankierende Maßnahmen
Titel II Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden
Artikel 4 Allgemeine Finanzierungsbestimmungen
Artikel 5 Steuern, Zölle und sonstige Abgaben
Artikel 6 Besondere Finanzierungsbestimmungen
Artikel 7 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Titel III Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren
Artikel 8 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 9 DCI, ENI, PI und INSC
Artikel 10 IPA
Artikel 11 IfS und EIDHR
Artikel 12 Evaluierung der Maßnahmen
Titel IV Sonstige Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 13 Zweijahresbericht
Artikel 14 Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt
2 Schlussbestimmungen
Artikel 15 Ausschüsse
Artikel 16 Überprüfung und Evaluierung der Instrumente
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 127/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
... Insolvenzen machen vor Grenzen nicht halt. Die Zahl grenzüberschreitender Insolvenzen hat infolge der fortgeschrittenen wirtschaftlichen Verflechtung von Handelsbeziehungen und Insolvenzen erheblich zugenommen. Betroffen sind oft bedeutende international tätige Unternehmen. Dabei handelt es sich entweder um die Insolvenz ein- und desselben Unternehmens oder mehrerer Unternehmen desselben Konzerns. In jedem Fall kann sich zwischen den Insolvenzverfahren ein Koordinierungsbedarf ergeben. Wichtig ist dabei vor allem die Gewinnung von Informationen, auch um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, Vermögensverhältnisse besser aufklären zu können, die Notwendigkeit gerichtlicher Sicherungsmaßnahmen zu ermitteln und der gerichtlichen Aufsichtspflicht besser genügen zu können. Insolvenzverfahren ist ein gewisses Bedürfnis nach Beschleunigung immanent. Die für förmliche und langwierige Schriftwechsel, ggf. unter Einschaltung dritter Stellen im Wege der Rechtshilfe erforderliche Zeit fehlt in der Regel. Anders als in Artikel 25 des UNCITRAL-Modellgesetzes (Model Law on Crossborder Insolvency) und dem internationalen Insolvenzrecht anderer Staaten (vgl. zum Beispiel §§ 1525 ff. U. S. Bankruptcy Code) fehlen in Deutschland gesetzliche Regelungen zur gerichtlichen Kooperation oder Kommunikation in grenzüberschreitenden Insolvenzen. Artikel 31 der Europäischen Insolvenzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren [EU-InsVO]) spricht – jedenfalls ausdrücklich – nur von einer Kooperationspflicht zwischen Insolvenzverwaltern. Die Ableitung einer Kooperationspflicht zwischen den Insolvenzgerichten aus einer analogen Anwendung von Artikel 31 EU-InsVO oder allgemeinen Grundsätzen wird in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur überwiegend abgelehnt. Das Fehlen einer ausdrücklich normierten Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Insolvenzgerichten bedeutet zwar keineswegs, dass eine solche Zusammenarbeit nicht stattfinden darf. Dennoch wirkt das Schweigen des Gesetzes zur gerichtlichen Kommunikation und Kooperation in grenzüberschreitenden Insolvenzen und die hierdurch entstehende Rechtsunsicherheit als Hemmnis für eine Zusammenarbeit in der gerichtlichen Praxis.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen.
§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 104a Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten
§ 210a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 225a Rechte der Anteilsinhaber
§ 238a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 246a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 251 Minderheitenschutz
§ 253 Rechtsmittel
§ 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
§ 254b Wirkung für alle Beteiligten
§ 259a Vollstreckungsschutz
§ 259b Besondere Verjährungsfrist
§ 270a Eröffnungsverfahren
§ 270b Vorbereitung einer Sanierung
§ 270c Bestellung des Sachwalters
§ 271 Nachträgliche Anordnung
§ 276a Mitwirkung der Überwachungsorgane
§ 348 Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.
Artikel 2 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 7 Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)
§ 1 Insolvenzstatistik
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale
§ 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung
§ 5 Veröffentlichung und Übermittlung
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick
II. Änderung der Insolvenzordnung
1. Gläubigereinfluss stärken
2. Insolvenzplanverfahren ausbauen
3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden
4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten
5. Eigenverwaltung stärken
6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten
III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes
IV. EU-rechtliche Vorgaben
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu § 259a
Zu § 259b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 43
Zu § 270a
Zu § 270b
Zu § 270c
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu § 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Drucksache 804/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme KOM (2011) 814 endg.
... Diese Maßnahmen dürfen den fairen Wettbewerb, die Gleichbehandlung und die vertrauliche Behandlung der Informationen, die über die Unternehmen, ihre Handelsbeziehungen, und ihre Kostenstruktur gewonnen werden, nicht beeinträchtigen. Die hierzu ergriffenen Maßnahmen tragen der Art und den Modalitäten des Auftrags Rechnung.
Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... - Die Region ist Europas Tor zum Osten. Bestehende Verkehrs- und Handelsbeziehungen müssen weiterentwickelt werden (z.B. durch das TRACECA-Verkehrsnetz, das die EU über den Schwarzmeerraum mit dem Kaukasus und Zentralasien verbindet); - die Region verfügt über ein solides Bildungssystem mit vielen Universitäten. Die Qualität der Bildungseinrichtungen ist jedoch unterschiedlich. Bildung und Ausbildung müssen dem Arbeitsmarktbedarf entsprechen und gleichzeitig die Mobilität der Studierenden innerhalb der Region fördern;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... Die Problematik von Interessenkonflikten und des Umgangs damit ist nicht neu. Diese Problematik besteht in jeder Organisation und jedem Unternehmen. Bei Finanzinstituten stellt sie sich aufgrund des systemischen Risikos, des Transaktionsvolumens, der Vielfalt der erbrachten Finanzdienstleistungen und der komplexen Struktur großer Finanzkonzerne in besonders zugespitzter Forum. Die Gefahr von Interessenkonflikten kann sich in unterschiedlichen Situationen ergeben (Ausübung inkompatibler Funktionen oder Tätigkeiten, z.B. Investitionsberatung bei gleichzeitigem Management von Investitionsfonds oder gleichzeitiger Mittelverwaltung auf eigene Rechnung, Wahrnehmung nicht zu vereinbarender Mandate bei verschiedenen Kunden/Finanzinstituten). Diese Problematik kann sich auch in den Beziehungen zwischen dem Finanzinstitut und seinen Aktionären/Investoren ergeben, insbesondere im Falle des Bestehens von gegenseitigen Beteiligungen oder Handelsbeziehungen zwischen dem institutionellen Investor (zum Beispiel über dessen Muttergesellschaft) und dem Finanzinstitut, in das er investiert.
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Doch selbst wenn unterschiedliche Gesetze und Regelungen oder der Verzicht auf gemeinsame Normen oder gegenseitige Anerkennung in einigen Fällen legitim sein können, ergeben sich daraus oft erhebliche Geschäftskosten für unser Unternehmen im Ausland. Nichttarifäre Hemmnisse sind zwar schwer zu quantifizieren, sie sind aber häufig die Ursache von Handelsstreitigkeiten; dem entgegen kann die Senkung der Handelsnebenkosten beträchtliche Einsparungen ermöglichen 13 . Deshalb ist verbesserte Regulierungszusammenarbeit - sowohl zur Förderung der Gleichwertigkeit oder Konvergenz (von Regeln, Normen, Prüf- und Zertifizierungspraktiken) auf internationaler Ebene als auch zur Minimierung unnötiger Regulierungskosten weltweit - ein wesentlicher Aspekt unserer Handelsbeziehungen, in erster Linie bei den Beziehungen zu unseren wichtigsten Partnern, aber auch als Komponente von Freihandels- und vergleichbaren Verhandlungen; allerdings bleibt noch viel zu tun. Wir werden darauf drängen, dass unsere wichtigsten Handelspartner sich den existierenden sektorbezogenen Initiativen zur Regulierungskonvergenz anschließen, z.B. den Regulierungsvorhaben der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) im Kraftfahrzeugbereich, und deren Nutzung fördern und sich aktiv an der Ausarbeitung internationaler Normen oder gemeinsamer Regulierungsansätze in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen beteiligen. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass sich potentielle Hemmnisse leichter umgehen lassen, bevor sich die Regulierungspraxis etabliert hat; dies gilt nicht nur in eingesessenen EU-Wirtschaftszweigen wie Kraftfahrzeuge, Werkzeugmaschinen und Chemie, sondern auch und ganz besonders in rasch expandierenden Branchen wie Online-Dienste oder Biotechnik.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Absatz 4 regelt, dass der Transportkunde unter bestimmten Voraussetzungen einer Entziehung der Kapazitäten nach Absatz 3 widersprechen kann. Die Widerspruchsmöglichkeit für die Transportkunden ist erforderlich, da dem Fernleitungsnetzbetreiber die Handelsbeziehungen, die der Netznutzung durch seine Transportkunden zugrunde liegen, unbekannt sind. Der betroffene Netzbetreiber kann daher nicht abschätzen, ob Kapazitäten aus sachlich gerechtfertigten Umständen nicht genutzt werden oder ob tatsächlich eine missbräuchliche Hortung vorliegt. Der Fernleitungsnetzbetreiber stößt daher grundsätzlich ein Entziehungsverfahren an, sobald die objektiven Voraussetzungen, an die dieser Absatz eine Kapazitätsentziehung knüpft, erfüllt sind. Zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Transportkunde besteht also ein Informationsungleichgewicht zu Ungunsten des Fernleitungsnetzbetreibers, das durch die Widerspruchsmöglichkeit des Transportkunden ausgeglichen wird. Mögliche Widerspruchsgründe sind in der Vorschrift abschließend aufgeführt. Zudem enthält die Vorschrift bestimmte Vorhalte- und Informationsübermittlungspflichten, die der Regulierungsbehörde die Möglichkeit geben, die Anwendung des Instruments zu kontrollieren, sowie ein Einsichtsrecht für Transportkunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 431/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern KOM (2010) 344 endg.
... 1. Entscheidung des Ministerrats vom 9. Oktober 1961 zur Vereinheitlichung der Laufzeit von Handelsabkommen mit dritten Ländern und Entscheidung 69/494/EWG des Rates vom 16. Dezember 1969 über die schrittweise Vereinheitlichung der Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern und über die Aushandlung der gemeinschaftlichen Abkommen.
Drucksache 446/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-Russland (31. Mai - 1. Juni 2010)
... E. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland ihre stetig wachsende gegenseitige Abhängigkeit beweisen, die gemeinsame Anstrengungen und ein gemeinsames Engagement erforderlich macht, um ein dauerhaftes Wachstum sicherzustellen,
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 3. ermutigt die WTO-Mitglieder, sich in all ihren bilateralen und multilateralen Handelsbeziehungen und künftigen Abkommen weiterhin der aktiven Bekämpfung von Protektionismus verpflichtet zu fühlen;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 3. bekräftigt seine Ansicht, dass WPA bei zweckmäßiger Gestaltung eine Chance zur Neubelebung der Handelsbeziehungen AKP-EU, zur Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung und zur Verringerung der Armut in den AKP-Staaten bieten;
Drucksache 417/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d"Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten bis zum 31. Dezember 2007, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, Gegenstand einer Ausnahme von den allgemeinen WTO-Regeln waren,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 36. fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungsrunden und des Prozesses für die Zeit nach 2012 aufeinander abgestimmte handelspolitische und umweltpolitische Verhandlungsstrategien zu verfolgen, um den Verhandlungspartnern die europäischen Klimaschutzziele und die dafür entwickelten Instrumente glaubwürdig zu vermitteln und Sorgen vor Handelsschranken oder sonstigen Benachteiligungen in den Handelsbeziehungen mit Drittländern ohne verbindliche Klimaschutzziele zu zerstreuen sowie den Grundsatz der Gegenseitigkeit im Sinne des globalen Klimaschutzes zu verwirklichen;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien1,
Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien2,
Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... 7. fordert die Kommission und den Rat auf, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die verstärkte Integration des westlichen Balkans in das Welthandels- und Weltwirtschaftssystem und insbesondere die WTO-Mitgliedschaft sämtlicher Länder dieser Region zu fördern; stellt mit Genugtuung fest, dass Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien schon WTO-Mitglieder sind; unterstreicht, dass die Liberalisierung des Handels mit einer Senkung der Armut und der Arbeitslosenquoten, der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und dem Schutz der Umwelt einhergehen muss;8. verweist auf die stimulierende Wirkung der regionalen Zusammenarbeit und guter Nachbarschaftsbeziehungen auf das Wirtschaftswachstum in der Region sowie die entscheidende Rolle des CEFTA; hebt die mögliche wichtige Rolle des CEFTA sowohl für die regionale Zusammenarbeit als auch die weitere Integration der Region in die Europäische Union durch den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem westlichen Balkan hervor; ist deshalb der Auffassung, dass das CEFTA einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung der Länder des westlichen Balkans auf den EU-Beitritt leistet;
Allgemeine Erwägungen
WTO und CEFTA
EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess
Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 56. vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu den Märkten von Drittländern ein gemeinsames Anliegen der Europäischen Union und der USA ist und in beiderseitigem Interesse liegt; ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der Europäischen Union und der USA in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern spielen kann; fordert den TWR auf, auf eine gemeinsamere Strategie für neue Freihandelsabkommen von Seiten der USA und der Europäischen Union hinzuarbeiten, um eine Harmonisierung solcher Abkommen unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards zu erreichen;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... A. in der Erwägung, dass seit dem 1. Januar 2008 die bisherigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht mehr im Einklang mit den Regeln der WTO stehen,
Drucksache 326/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien (2008/2288(INI))
... c) die strategische Partnerschaft sollte neue Impulse für den Abschluss des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur geben, welches ein strategisches Ziel der Europäischen Union zur Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und zur Ausweitung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen ist;
Drucksache 758/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien " KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kommission auch ohne Festlegung auf bestimmte Schlüsseltechnologien die Möglichkeit hat, einen Beitrag zur Verbesserung der Technologieentwicklung zu leisten. Dabei wird die Schaffung günstiger Handelsbeziehungen unter Vermeidung von Verzerrungen des internationalen Marktes, die Stärkung der Rechte am geistigen Eigentum und die Reduzierung von tariflichen und nichttariflichen Hemmnissen sowie die Förderung der Bereitstellung von Risikokapital für die gesamte europäische Wirtschaft als besonders dringend gesehen.
Drucksache 418/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten bis zum 31. Dezember 2007, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht im Einklang mit den Regeln der WTO standen,
Drucksache 321/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei
... 30. bedauert, dass eine Reihe von Verpflichtungen, die die Türkei im Rahmen der Zollunion mit der EG eingegangen ist, noch nicht erfüllt worden sind, was die bilateralen Handelsbeziehungen verzerrt;
I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
II. Größerer Wohlstand
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands
III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen
IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, seit 1. Januar 2008 nicht mehr im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) steht,
Drucksache 421/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten bis zum 31. Dezember 2007, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht im Einklang mit den Regeln der WTO standen,
Drucksache 234/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu der Weigerung Brasiliens, Cesare Battisti auszuliefern
... H. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die politischen Beziehungen zwischen Brasilien und der Europäischen Union hervorragend und rege sind und unter anderem auf gemeinsamen Grundsätzen wie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhen,
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließungen zu China, insbesondere seine Entschließung vom 7. September 2006 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China1 und vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China2,
Drucksache 702/09
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2009
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2009
... Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich
Drucksache 420/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
... A. in der Erwägung, dass seit dem 1. Januar 2008 die bisherigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, nicht mehr im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) stehen,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.