[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

709 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelnden"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0025/20
0403/20B
0403/1/20
0009/20
0164/20
0196/20
0440/20B
0088/1/20
0529/20
0233/20
0086/20
0106/20B
0005/20
0315/20
0106/20
0075/20
0360/19B
0569/1/19
0598/19
0335/1/19
0206/2/19
0352/19B
0071/19
0538/19
0611/19
0324/2/19
0517/19
0053/19B
0154/19
0629/19
0053/1/19
0358/1/19
0337/19
0097/19B
0232/19
0324/19B
0373/19
0075/19
0518/19
0557/19
0128/19
0335/19B
0358/19B
0584/19
0335/19
0097/1/19
0206/19
0352/1/19
0066/19
0349/18
0144/18
0090/18B
0423/18
0155/2/18
0090/1/18
0385/18
0137/18
0505/18B
0053/18B
0137/18B
0053/18
0426/18
0469/18
0640/2/18
0547/18
0005/18
0505/1/18
0312/1/17
0066/1/17
0162/1/17
0095/1/17
0732/17
0312/17B
0095/17
0021/17
0653/1/17
0759/1/17
0004/17B
0095/17B
0456/17
0365/17
0066/17
0276/17
0207/17
0759/17
0181/17B
0181/17
0138/17
0004/1/17
0066/17B
0759/17B
0181/1/17
0222/17
0119/17
0565/17B
0565/1/17
0650/17
0460/17
0375/17
0011/16
0409/16
0568/16
0235/16
0505/16B
0540/16
0513/16B
0233/16
0505/16
0618/16
0233/16B
0418/1/16
0513/1/16
0681/1/16
0503/16B
0233/1/16
0418/16B
0601/16
0667/16
0019/16B
0195/16
0503/1/16
0191/16
0490/16
0338/16B
0338/16
0289/16
0020/16B
0060/16
0052/16
0019/1/16
0300/15B
0321/15
0026/15
0025/15
0446/15
0026/1/15
0321/15B
0631/15B
0097/1/15
0283/15
0127/15B
0016/15
0519/15
0631/1/15
0079/1/15
0321/1/15
0097/15
0097/15B
0195/15B
0046/15
0440/15
0499/15
0127/1/15
0456/15
0600/15
0641/14B
0093/14
0432/14
0337/14
0456/14B
0308/1/14
0308/14
0308/14B
0456/14
0635/14
0154/14
0084/14
0004/14
0165/2/14
0088/13
0020/13
0737/13
0627/13
0638/13
0032/13
0219/13B
0331/1/13
0342/13B
0323/13
0270/13
0451/13
0007/13
0327/1/13
0408/1/13
0199/13
0026/13
0017/13
0323/1/13
0498/13
0007/1/13
0323/13B
0408/13B
0149/1/13
0786/13B
0430/13
0327/13B
0786/1/13
0128/13
0464/13
0451/13B
0156/13
0464/1/13
0342/13
0464/13B
0312/2/12
0632/12
0276/12
0312/12B
0135/1/12
0569/12
0678/12
0760/12
0555/3/12
0170/12
0413/12
0799/12
0519/12
0525/12
0291/12
0622/1/12
0581/1/12
0306/12
0330/12
0511/12
0176/12B
0173/12B
0578/12
0016/12
0575/12
0607/12B
0300/1/12
0689/1/12
0788/1/12
0663/12B
0581/12B
0302/1/12
0788/12B
0340/1/12
0309/12
0109/12
0173/1/12
0395/12
0176/1/12
0546/12B
0340/12B
0806/12
0310/12
0263/12
0607/12
0312/1/12
0191/12
0503/12B
0487/12
0663/1/12
0515/12
0265/12
0387/12
0555/12
0546/1/12
0641/1/12
0439/12
0746/12
0135/12B
0544/12
0689/2/12
0607/2/12
0126/12
0657/11
0825/1/11
0520/1/11
0554/11
0460/2/11
0825/11B
0664/11
0271/11
0156/11B
0280/11
0130/11
0525/11B
0857/11
0271/11B
0099/1/11
0809/11
0216/11
0156/11
0772/11
0846/1/11
0525/1/11
0150/11
0785/11
0399/11B
0853/1/11
0054/1/11
0329/11
0846/11B
0784/11
0360/11
0099/11B
0127/11
0054/11B
0037/11
0874/11
0878/11
0317/11
0520/11B
0563/11
0588/11
0024/11
0661/10
0584/10B
0321/10
0536/10
0667/10
0821/10
0187/10
0069/10B
0482/10
0188/1/10
0188/10B
0034/10
0829/10B
0042/10
0042/10B
0582/1/10
0329/10
0602/10
0763/10
0174/10
0539/10B
0850/10
0490/10
0799/10
0543/10
0582/10B
0829/1/10
0557/10
0811/10
0584/1/10
0829/10
0834/10
0539/1/10
0812/10
0631/10
0177/10
0014/09
0647/09
0658/09
0646/09
0022/09
0826/09
0082/09
0716/09
0348/09
0066/09
0856/09
0443/09B
0244/09
0298/1/09
0171/09B
0108/09
0867/09
0174/09
0335/09
0402/09
0386/09
0817/09
0160/09
0593/09
0069/09
0051/09
0171/1/09
0867/09B
0058/09
0079/09
0443/09
0271/09
0522/09
0155/09
0443/1/09
0735/09
0277/09
0002/09
0279/09
0187/09
0248/1/08
0487/08
0648/08B
0917/08
0096/08B
0553/08B
0095/08
0345/08
0295/08
0979/08
0308/08
0326/08
0168/08
0399/08
0999/08
0096/2/08
0648/08
0210/08
0542/08
0503/08
0882/08
0959/08
0700/08
0821/08
0827/08
0333/08
0773/08
0098/08
0789/08
0248/08B
0571/08
0160/08
0230/08
0154/08
0479/08
0548/1/08
0553/1/08
0743/08
0860/1/08
0633/08
0016/08
0399/08B
0696/08
0847/08
0253/08
0354/07B
0434/07
0543/07
0434/07B
0112/07B
0567/07
0076/07
0718/07
0766/07
0223/07
0544/07B
0223/2/07
0271/07
0666/07
0544/8/07
0075/07
0453/07
0196/07
0354/07
0736/07
0385/07
0251/07
0865/1/07
0064/07
0548/07
0931/07
0112/1/07
0354/1/07
0800/1/07
0275/1/07
0865/07B
0438/07
0447/07
0544/7/07
0136/07
0538/07
0820/07
0939/07
0247/1/07
0187/07
0800/07B
0600/1/07
0600/07
0275/07
0022/07
0121/07
0247/07B
0016/07
0154/06
0390/06
0262/06B
0579/06B
0579/1/06
0262/06
0099/06
0329/06
0779/06
0012/06B
0781/1/06
0010/1/06
0614/06B
0358/06B
0263/06
0786/06
0174/06
0263/06B
0300/06
0353/1/06
0891/06
0325/06
0374/06
0325/06B
0549/06
0542/1/06
0678/06
0474/06
0222/06
0613/06B
0071/1/06
0542/06B
0028/06
0100/06
0781/06B
0081/06
0230/06
0094/1/06
0155/06
0065/06
0503/06
0623/06
0336/06
0613/06
0176/06
0715/06
0153/06
0755/06
0012/1/06
0353/06B
0614/06
0527/06
0010/06B
0358/1/06
0303/06
0606/1/05
0606/05
0015/1/05
0294/05
0897/05
0911/1/05
0400/05B
0633/05
0003/05
0329/05
0606/05B
0004/05
0911/05B
0454/05
0911/05
0272/05
0018/05
0210/05
0241/05
0721/05
0002/05
0208/05
0400/1/05
0262/05
0625/05
0940/05
0798/05
0015/05
0449/05
0015/05B
0509/05
0042/05
0731/05
0154/05
0561/05
0210/1/05
0237/05
0348/05
0275/05
0269/04
0873/04
0551/04B
0622/04
0871/04
0782/04
0860/04
0905/04
0458/04B
0687/04
0725/04
0613/04
0441/04
0560/03
0155/03B
0450/03
0504/03
0325/03B
Drucksache 195/16

... Die Zusammenstellung bildet den Sachstand im Jahr 2012 ab. Auf wesentliche Änderungen gegenüber der Rechtslage in den im Kostendeckungsbericht ebenfalls zu behandelnden Erhebungsstichjahren 2005 und 2008 wird hingewiesen.



Drucksache 490/16

... Die bisherige Regelung sieht eine Übermittlung der Angaben unabhängig vom Willen der betroffenen Patientinnen und Patienten vor. Dies kann sich kontraproduktiv auf den Gesundungs- und Bewältigungsprozess auswirken. Darüber hinaus wird durch die Neuregelung die Schweigepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gestärkt, die es vielen Betroffenen erleichtert, über Gewalterfahrungen und aktuelle Gefährdungen zu sprechen. Auch eine sich ggf. anhand der Übermittlung der Angaben an die Krankenkasse ergebende Regressforderung der Krankenkasse gegenüber der gewaltausübenden Person kann sich negativ auf den Behandlungserfolg auswirken und Betroffene in massive Gefährdungssituationen bringen. Die Neuregelung trägt diesen Bedenken Rechnung, indem die Übermittlungsverpflichtung nur dann besteht, wenn die betroffenen Patientinnen und Patienten eingewilligt haben.



Drucksache 20/16 (Beschluss)

... es oder - bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst - des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausübt. In den Fällen des § 8 Absatz 4 PflBG ist darüber hinaus klarzustellen, dass die Arbeitnehmerrechte nach den genannten Regelungen bei der nach § 8 Absatz 1 und 2 PflBG als Träger der praktischen Ausbildung handelnden Einrichtung ausgeübt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Auszubildenden unabhängig von der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung, den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen und der Pflegeschule im Einzelnen ihre sich auf die Ausbildung beziehenden Rechte einschließlich der Rechte, wie zum Beispiel die Wahl zur Auszubildendenvertretung, immer bei der Einrichtung ausüben können, bei der nach § 7 Absatz 3 Satz 2 PflBG auch der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung stattfinden soll. Die dortigen betrieblichen Interessenvertretungen üben hinsichtlich der Auszubildenden die entsprechenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte aus.



Drucksache 60/16

... Das Subsidiaritätsprinzip wird eingehalten, denn die verfolgten Ziele können von einzeln handelnden Mitgliedstaaten nicht erreicht werden; gleichzeitig ermöglicht die Initiative die Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten (sowohl im 700-MHz-Band als auch im UHF-Band unter 700 MHz).



Drucksache 52/16

... Mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG sind erstmals Musterbestimmungen verabschiedet worden, in denen die Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure entsprechend ihrer jeweiligen Rolle in der Lieferkette adressiert und dargestellt sind. Danach sind die Pflichten klar und verhältnismäßig auf die einzelnen Akteure verteilt. Diese Zuordnung bestimmter Pflichten zu bestimmten Handelnden im Liefer- und Vertriebsprozess eines Produkts beruht auf der an alle Wirtschaftsakteure gerichteten Aufforderung und Erwartung, dass sie stets die geltenden Rechtsvorschriften einhalten und jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortungsvoll handeln. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass im europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden kann und gleichzeitig ein hohes Sicherheitsniveau und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4
Konformitätsvermutung

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren

§ 5
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 6
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 7
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 8
Pflichten des Einführers

§ 9
Pflichten des Händlers

§ 10
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 11
Angabe der Wirtschaftsakteure

§ 12
Konformitätsbewertungsverfahren

Abschnitt 3
Marktüberwachung

§ 13
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 14
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 15
Konforme einfache Druckbehälter, die ein Risiko darstellen

§ 16
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 17
Ordnungswidrigkeiten

§ 18
Straftaten

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Druckgeräteverordnung

§ 22
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand zu Artikel 1

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

5.5 Erfüllungsaufwand zu Artikel 2

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 12

Zu Nummer 3

Zu Nummer 24

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3568: Entwurf einer Verordnung zur Ablösung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Strafrechtlich scheitert eine Verfolgung wegen (gewerbsmäßigen) Betrugs häufig sowohl an den hohen Anforderungen, die rechtlich an das Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens gestellt werden, als auch an dem Umstand, dass die auf Veranstalterseite handelnden Personen stark arbeitsteilig vorgehen, was die im Strafrecht gebotene individuelle Zurechnung aller notwendigen subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale zu bestimmten Personen nicht immer zulässt. Es bestehen auch tatsächliche Nachweisschwierigkeiten, denn die Zeugenaussagen der häufig älteren Teilnehmer sind nicht stets hinreichend konkret. Dies gilt ebenso hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung. Die anderen einschlägigen Strafvorschriften (z.B. Verstoß gegen das



Drucksache 26/15

... Wie dargelegt, wird bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 4 ein Verstoß gegen die jeweilige fachliche Sorgfalt vermutet. Soll im Einzelfall ausnahmsweise ein solcher Sorgfaltsverstoß nicht vorliegen, obliegt die Vortrags- und Beweislast hierfür dem handelnden Unternehmer. Eine solche Beweislastregelung ist mit den Vorgaben der Richtlinie



Drucksache 25/15

... Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b des OECD-Übereinkommens enthält insoweit allerdings nur eine Klarstellung, dass die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben für ein ausländisches öffentliches Unternehmen eine Form der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben für einen anderen Staat sein kann. Eine entsprechende Klarstellung enthält auch Artikel 2 Buchstabe b des VN-Übereinkommens. Da § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c StGB keine ausdrückliche Regelung dazu enthält, inwieweit die Wahrnehmung von (deutschen) öffentlichen Aufgaben für ein öffentliches Unternehmen die Amtsträgereigenschaft des Handelnden begründet, soll auch bei der Gleichstellungsklausel in Buchstabe a von einer ausdrücklichen Regelung abgesehen werden. Für die Auslegung der Gleichstellungsklausel sind aber die Vorgaben des OECD- und des VN-Übereinkommens heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 299
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 302
Erweiterter Verfall

§ 335a
Ausländische und internationale Bedienstete

§ 338
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des EU-Bestechungsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes

Artikel 4
Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung

§ 3
Auslandstaten

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung der Sektorenverordnung

Artikel 8
Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Artikel 9
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. EU-Rahmenbeschluss

2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme

3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

2.4 1:1- Umsetzung

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 446/15

... 4. eine sprachliche Verständigung der ermächtigten Personen mit den zu behandelnden Asylbegehrenden muss sichergestellt sein.



Drucksache 26/1/15

... Die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung sollte unabhängig vom schuldhaften Handeln des Unternehmens bestehen. Der Gewinnabschöpfungsanspruch ist als ein Anspruch eigener Art nicht auf Schadensersatz gerichtet, sondern auf Herausgabe eines ungerechtfertigt erlangten Gewinns. Rechtssystematisch ist daher ein Verschulden nicht zwingend erforderlich, so dass eine Abkehr vom Verschuldenserfordernis als gerechtfertigt zu betrachten ist. Auch Gewinne aus unverschuldeten Verstößen stehen dem Handelnden nicht zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 631/15 (Beschluss)

... 3. für Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind des Steuerpflichtigen durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, in der bestätigt wird, dass der Besuch des Steuerpflichtigen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen kann.



Drucksache 97/1/15

... (2) Dosiergeräte für die in Absatz 1 genannten Arzneimittel müssen so nah wie möglich vor der zu behandelnden Tiergruppe installiert sein.



Drucksache 283/15

... (2) Die Behandlung durch medizinische Behandlungszentren ist auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung auf die ambulante Behandlung in diesen Einrichtungen angewiesen sind. Die medizinischen Behandlungszentren sollen dabei mit anderen behandelnden Ärzten, den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eng zusammenarbeiten."



Drucksache 127/15 (Beschluss)

... - und Elektronikgerätegesetz betroffenen Tätigkeiten von den jeweils Handelnden zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 4 ElektroG allgemein

7. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

17. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

25. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

26. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

27. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 16/15

... Zu nennen sind hier insbesondere Fälle, in denen Absprachen zur Vergütung einer Patientenzuführung festgestellt werden konnten. Hier wird der Nehmer (Angehöriger eines Heilberufs) von der Geberseite dafür belohnt, dass er für die Abnahme gerade ihrer auf Gesundheitsfürsorge ausgerichteten Dienst- oder Sachleistungen durch die zu behandelnden Patienten sorgt. Von Bedeutung sind überdies Vereinbarungen zwischen Arzneimittelunternehmen und Ärzten, die darauf abzielen, dass die das Arzneimittel eines bestimmten Herstellers verschreibenden Ärzte für die Verschreibung ein Entgelt in Form eines Rabattes, einer Rückzahlung, eines Kick-Backs oder einer sonstigen Vergünstigung erhalten. Eine solche Fallkonstellation lag auch der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 29. März 2012 (BGH - GrS - St 57, 202) zugrunde.



Drucksache 631/1/15

... 3. für Besuchsfahrten zu einem für längere Zeit in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Kind des Steuerpflichtigen durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, in der bestätigt wird, dass der Besuch des Steuerpflichtigen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit entscheidend beitragen kann.



Drucksache 97/15

... f) des Namens und der Anschrift des den Bestand behandelnden Tierarztes sowie, soweit vorhanden, weiterer Tierärzte,



Drucksache 97/15 (Beschluss)

... (2) Dosiergeräte für die in Absatz 1 genannten Arzneimittel müssen so nah wie möglich vor der zu behandelnden Tiergruppe installiert sein.



Drucksache 440/15

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Gesetzesänderung ergibt sich hinsichtlich der geschäftsmäßig handelnden Diensteanbieter wie auch für das TMG im Übrigen aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des



Drucksache 127/1/15

... - und Elektronikgerätegesetz betroffenen Tätigkeiten von den jeweils Handelnden zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/1/15




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ElektroG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2a - neu - ElektroG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ElektroG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 - neu - ElektroG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 5 ElektroG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 ElektroG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 ElektroG

9. Zu Artikel 1 § 4 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - ElektroG

11. Zu Artikel 1 § 11 ElektroG allgemein

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4a - neu - ElektroG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 Satz 2, Satz 4 - neu - ElektroG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 ElektroG

16. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 5 Satz 3 und § 17 Absatz 4 Satz 2 ElektroG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ElektroG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 ElektroG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 ElektroG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 ElektroG

22. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 - neu - ElektroG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 ElektroG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

25. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 ElektroG

26. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 3 ElektroG

27. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

29. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ElektroG

30. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 3 ElektroG

31. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 5 - neu - ElektroG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Satz 3 ElektroG

34. Zu Artikel 1 Änderung eines Begriffs in mehreren Vorschriften

35. Zu Artikel 1 Anlage 6 Nummer 2 ElektroG

36. Zu Artikel 4 § 11 Absatz 2 Satz 4 AbfVerbrG

37. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 18 Absatz 1 KrWG


 
 
 


Drucksache 600/15

... Die Kommission stellte eine vorläufige Liste der zu behandelnden Fragen auf; im Februar 2013 wurden die ersten Gespräche mit den wichtigsten Interessenträgern geführt. Im Juni 2013 wurde im Einklang mit den Mindeststandards für die Konsultation eine öffentliche Online-Konsultation eingeleitet, die im September 2013 abgeschlossen wurde. Dabei gingen 670 Antworten ein, die das starke öffentliche Problembewusstsein für die Abfallbewirtschaftung in der EU und die hohen Erwartungen an ein Tätigwerden der EU auf diesem Gebiet widerspiegeln. Eine spezielle Konsultation der Mitgliedstaaten fand zwischen



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Nutzen- und Risikoabwägung einer Arzneimittelverordnung erfolgen auch im stationären Bereich durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Auch die Entlassmedikation bedarf einer ärztlichen Verordnung.



Drucksache 93/14

... Der Gesetzgeber handelt im Rahmen seines Spielraums, wenn er zur Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus den bereits genannten, gewichtigen Gründen die Möglichkeit einräumt, im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts den Prozess in englischer Sprache zu führen. Lässt er vor diesem Hintergrund bei Bedarf Englisch als Gerichtssprache zu, genügt er den verfassungsgerichtlichen Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratiegebot ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat es mit Blick auf die rechtsstaatliche Komponente des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Hinsicht für entscheidend gehalten, dass eine öffentliche Kontrolle des Gerichtsverfahrens gewährleistet sei: Die Handelnden dürften nicht in dem Gefühl, "unter sich zu sein", Verfahrensgarantien unbeachtet lassen oder tatsächlich und rechtlich wesentliche Gesichtspunkte unbeachtet lassen (BVerfG, a.a. O., juris, Tz. 71). Diese Kontrollfunktion bleibt aber auch dann gesichert, wenn die öffentliche Gerichtsverhandlung auf Englisch geführt wird. Nach einer repräsentativen Umfrage des IfD Allensbach vom April 2008 haben 67 Prozent der Befragten (ab 16 Jahre) angegeben, dass sie Englisch einigermaßen gut sprechen und verstehen können (Quelle: Gesellschaft für deutsche Sprache). Angesichts des in diesem Wert zum Ausdruck kommenden hohen Verbreitungsgrades der englischen Sprache müssen die Verfahrensbeteiligten gewärtigen, dass die in englischer Sprache geführte Verhandlung durch Zuhörer in annähernd gleichem Umfang verfolgt - und damit kontrolliert - werden kann wie bei einem Gebrauch der deutschen Sprache. Die nicht fern liegende Möglichkeit, dass diese beobachtende Kontrolle stattfindet, ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entscheidend, nicht hingegen die Frage, ob der einzelne Zuhörer in der öffentlichen Sitzung tatsächlich alles Gesprochene versteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a
Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37b
Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S....) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 308/1/14

... /EG) zielt insbesondere auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ab. Dies wird grundsätzlich begrüßt. Lebensmittel sind ein hohes Gut, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ein herausragendes Ziel aller vernünftig Handelnden. Doch sollte nach Absatz 2 nicht alljährlich ein Bericht hierzu von der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht werden müssen, welcher entsprechende Berichte der Mitgliedstaaten und deren Untergliederungen voraussetzt. Dies führt zu mehr Bürokratie. Auch der befürwortete Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission nach Artikel 39 Absatz 2 erscheint wegen der Gefahr ausufernder Normen nicht notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 308/14

... Die Kommission stellte eine vorläufige Liste der zu behandelnden Fragen auf; im Februar 2013 wurden die ersten Gespräche mit den wichtigsten Interessenträgern geführt. Im Juni 2013 wurde im Einklang mit den Mindeststandards für die Konsultation eine öffentliche Online-Konsultation eingeleitet, die im September 2013 abgeschlossen wurde.



Drucksache 308/14 (Beschluss)

... /EG) zielt insbesondere auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ab. Dies wird grundsätzlich begrüßt. Lebensmittel sind ein hohes Gut, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ein herausragendes Ziel aller vernünftig Handelnden. Doch sollte nach Absatz 2 nicht alljährlich ein Bericht hierzu von der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht werden müssen, welcher entsprechende Berichte der Mitgliedstaaten und deren Untergliederungen voraussetzt. Dies führt zu mehr Bürokratie. Auch der befürwortete Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission nach Artikel 39 Absatz 2 erscheint wegen der Gefahr ausufernder Normen nicht notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Anhang VII

Schlussbemerkung

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 635/14

... Durch die Schaffung von Verfahrensrechten wird den Belangen der Minderheitsgewerkschaften Rechnung getragen. Eine Gewerkschaft, die nicht an den Tarifverhandlungen einer konkurrierenden Gewerkschaft beteiligt wird, erhält gegenüber der verhandelnden Arbeitgeberseite ein Anhörungsrecht. Mit der Einräumung eines Nachzeichnungsrechts soll den Nachteilen entgegenwirkt werden, die einer Gewerkschaft durch die Verdrängung ihres bereits abgeschlossenen Tarifvertrags im Wege der gesetzlichen Tarifeinheit entstanden sind. Die vorgesehenen Verfahrensrechte sind anderen Verfahrensvorgaben vorzuziehen, die die eigenverantwortliche Gestaltung der Tarifverhandlungen beeinträchtigen würden.



Drucksache 154/14

... /EU nach Artikel 2 Nummer 1 unter dem Begriff "Geschäftsverkehr" sowohl Geschäftsvorgänge ausschließlich unter Unternehmen als auch solche zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Unternehmen sind nach Artikel 2 Nummer 3 der Richtlinie alle im Rahmen ihrer unabhängigen wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelnden Organisationen, auch wenn die Tätigkeit von einer einzelnen Person ausgeübt wird. Vom Unternehmensbegriff, nicht jedoch vom Anwendungsbereich der Richtlinie, ausgenommen sind nach Artikel 2 Nummer 1 und 2 der Richtlinie öffentliche Auftraggeber im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie



Drucksache 84/14

... (2) Bei Flügen in das, in dem und aus dem Gebiet einer Vertragspartei sind die für dieses Gebiet geltenden Rechtsvorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Gebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen - oder den in ihrem Namen handelnden Personen - sowie in Bezug auf die Fracht von Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei einzuhalten.



Drucksache 165/2/14

... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit würde sich die SUP vor allem für unredliche Gründer anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht für zweifelhafte Aktivitäten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gefährdet würden dadurch nicht nur Geschäftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gläubigersicherung über die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Geschäftsführers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP würde darüber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa für banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung wäre kaum möglich, wenn die handelnden Personen nur mit großen Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit würden nicht zuletzt die derzeitigen Bemühungen um eine Revision der europäischen Geldwäscherichtlinie konterkariert.] Schließlich könnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne führen, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert würden, deren Hintermänner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit könnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.



Drucksache 737/13

... 10. legt der Kommission nahe, den Sozialpartnern zu empfehlen, folgende Kriterien bei europäischen transnationalen Unternehmensvereinbarungen zu berücksichtigen: das Mandatierungsverfahren, d.h. Klärung der Legitimation und der Repräsentativität der verhandelnden vertragschließenden Parteien, Ort und Datum des Vertragsschlusses, den inhaltlichen und geografischen Anwendungsbereich, das Günstigkeitsprinzip und die "Nichtrückschrittsklausel", die Gültigkeitsdauer, die Voraussetzungen für eine Kündigung und die Mechanismen der Streitbeilegung; Themen, die Gegenstand des Vertrags sind; und weitere formale Anforderungen;



Drucksache 627/13

... besteht die Möglichkeit, dass Vervielfältigung und Verwendung von Postwertzeichen einerseits und Vermarktung andererseits getrennt erfolgen könnten. Dies hat sich aber als nicht praktikabel erwiesen. Denn beim Erwerb eines Postwertzeichens kann keine sichere Unterscheidung zwischen einem philatelistischen Erwerb zu Sammlerzwecken und einem Erwerb zum Zweck der Verwendung als Entgeltleistung für Postdienstleistungen getroffen werden. Außerdem könnte nach dem reinen Wortsinn sowohl im Erstverkauf eines Postwertzeichens durch Postdienstleister an Postdienstleistungskunden, als auch im Handel mit Postwertzeichen durch Postwertzeichenhändler eine "Vermarktung" gesehen werden. Der Erstverkauf ist aber schon Teil der "Verwendung" durch Postdienstleister und der philatelistische Handel soll ohne eine Erlaubnis oder einen Vertrag mit dem Bund möglich sein. Zudem wird eine erfolgreiche Vermarktung, von der auch mittelbar der Bund über das auszuhandelnde Entgelt profitiert, erschwert, wenn die Rechte zur Vervielfältigung, Verwendung und Vermarktung nicht gemeinsam eingeräumt werden. Auch wäre der bei einer Gebührenberechnung mit zu berücksichtigende Nutzen einer Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verwendung mit abhängig von der Vergabe und Gestaltung der Vermarktungsrechte. Die Trennung zwischen Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verwendung einerseits und Vertrag über die Vermarktung andererseits soll deshalb entfallen.



Drucksache 638/13

... en erbringt, der zuständigen Behörde und den in ihrem Auftrag handelnden Personen das Betreten der Geschäftsräume während der üblichen Betriebszeiten zu gestatten, auf Verlangen die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke und sonstigen Unterlagen in geeigneter Weise zur Einsicht vorzulegen, auch soweit sie elektronisch geführt werden, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft verweigern, wenn er sich damit selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... (4) Soweit es zur Erfüllung der der zuständigen Behörde als Aufsichtsbehörde übertragenen Aufgaben erforderlich ist, haben die Rechtsdienstleister der zuständigen Behörde und den in ihrem Auftrag handelnden Personen das Betreten der Geschäftsräume während der üblichen Betriebszeiten zu gestatten, auf Verlangen die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke und sonstigen Unterlagen in geeigneter Weise zur Einsicht vorzulegen, auch soweit sie elektronisch geführt werden, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft verweigern, wenn er sich damit selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 331/1/13

... Die Auswahl des zu behandelnden Patienten kann nicht die Behörde treffen.



Drucksache 323/13

... § 161 Absatz 2 HGB und gegen die Mitglieder der Vertretungsorgane der persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitet werden können. Das betrifft nur Fälle, in denen keine natürliche Person für Verbindlichkeiten der Personengesellschaft voll haftet, und ist erforderlich, um bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gleichermaßen auch die handelnden Personen zu erreichen, um so die Offenlegungspflichten wirksam durchzusetzen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.