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127 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haltungszwecke"


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Drucksache 827/09

... (a) ausschließlich für Lufttüchtigkeits- oder Instandhaltungszwecke verwendet werden oder



Drucksache 76/07

... Der Umstand, dass es sich um virtuelle Vorgänge handelt und nicht um ein reales Geschehen, ändert nichts an der Strafwürdigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass neben der realen Gewaltausübung auch die Darstellung fiktiver Gewaltakte zu Spiel- und Unterhaltungszwecken das Gebot der Achtung der Würde des Menschen verletzen kann (vgl. BVerfGE 87, 209/228; BVerwGE 115, 189/200). Es hat darin auch eine ausreichende Rechtfertigung der Strafbarkeit für derartige Spielgestaltungen gesehen. Wenn in Spielen eine Situation geschaffen wird, in der die Vorstellung einer Verfügbarkeit des Menschen als Objekt, mit dem nach Belieben verfahren werden kann, vorherrscht, kommt es für den Menschenwürdeschutz nicht darauf an, ob es sich um ein rein fiktives Geschehen handelt (BVerwG a.a.O., unter Berufung auf BVerfG a.a.O., S. 228 ff.).



Drucksache 601/07 (Beschluss)

... Durch die Streichung wird erreicht, dass jegliches Geflügel der aufgeführten empfänglichen Arten unabhängig vom Zweck der Haltung den Regelungen der Verordnung unterfällt. Außergewöhnliche Haltungszwecke wie zum Beispiel das Halten von Gänsen als Wachtiere unterliegen somit auch den Vorschriften der

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Drucksache 601/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

8. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und 3, Abs. 9 - neu -, Abs. 10 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

10. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

11. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

12. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

14. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

15. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/1/07

... Durch die Streichung wird erreicht, dass jegliches Geflügel der aufgeführten empfänglichen Arten unabhängig vom Zweck der Haltung den Regelungen der Verordnung unterfällt. Außergewöhnliche Haltungszwecke wie zum Beispiel das Halten von Gänsen als Wachtiere unterliegen somit auch den Vorschriften der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/07




1. Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b, c und d

2. Zu § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

3. Zu § 4 Abs. 1, 1a - neu -

4. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5

5. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2

6. Zu § 8 Abs. 3 Nr. 1

7. Zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c

Zu § 13

10. b Folgende Absätze 9 und 10 sind anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 13 Abs. 5 Satz 5 Nr. 2

12. Zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 20 Abs. 4 Satz 3 - neu -Dem § 20 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 21 Abs. 4 Satz 2 - neu -, Satz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu § 22 Abs. 6, § 28 Abs. 2 Nr. 4

16. Zu § 64 Abs. 2 Nr. 11, Nr. 14, Nr. 16

17. Zu Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 505/06

... Ein wichtiger Aspekt bei den Freizeitaktivitäten ist das Verhältnis zwischen Angeln und Fischerei. Nach Angaben der European Anglers Alliance gibt es in Europa schätzungsweise 8-10 Mio. Hobbyangler und beläuft sich der Umsatz der Angelindustrie auf 8-10 Mrd. EUR. Es dürfte außer Frage stehen, dass ein von einem Angler gefangener Fisch für die Küstenwirtschaft von höherem Wert ist als wenn ein Fischereifahrzeug denselben Fisch zu kommerziellen Zwecken fängt. Andererseits ist es verständlich, wenn die Fischer fordern, die zu Erhaltungszwecken verhängten Beschränkungen für den Fang bestimmter Arten müssten auch für Sportfischer gelten, besonders wenn diese ähnliche Fanggeräte benutzen wie die Berufsfischer.



Drucksache 948/05

... (26) Fernsehveranstalter können ausschließliche Übertragungsrechte für Ereignisse, die von öffentlichem Interesse sind, zu Unterhaltungszwecken erwerben. Gleichzeitig muss jedoch unbedingt der Pluralismus durch die Vielfalt der Nachrichten und Programme in der Europäischen Union gefördert und den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere in Artikel 11, anerkannten Grundrechten und Grundsätzen Rechnung getragen werden.



Drucksache 249/05

... (2) Die Vorhaltung von Schienenwegkapazität für Instandhaltungszwecke ist im Rahmen der Netzfahrplanerstellung zu berücksichtigen. Die Betreiber der Schienenwege sind verpflichtet, die Instandhaltung der Schienenwege so zu betreiben, dass die Interessen der Zugangsberechtigten nicht mehr als notwendig beeinträchtigt werden.



Drucksache 773/05

... : pyrotechnische Erzeugnisse für Unterhaltungszwecke.



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.