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193 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haltungsbetrieb"


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Drucksache 386/20 (Beschluss)

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gewährt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die Güterabwägung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbekämpfung und die damit verbundenen Schutzgüter einzubeziehen. Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbestände ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es würde zu Beschränkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland jährlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern darüber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben für Arbeitsplätze, die es zu erhalten gilt.



Drucksache 94/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.



Drucksache 386/20

... es kommen. Allerdings ist das Eigentum nicht schrankenlos gewährt. Inhalt und Schranken des Eigentums werden gesetzlich bestimmt. Der Gesetzgeber hat dabei die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren. In die Güterabwägung sind hier zwingend eine wirksame Tierseuchenbekämpfung und die damit verbundenen Schutzgüter einzubeziehen. Die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung einer Tierseuche auf nicht infizierte Tierbestände ist als im öffentlichen Interesse stehend einzustufen; die Ausbreitung einer Tierseuche betrifft nicht nur den einzelnen Tierhalter, sondern stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Es besteht unzweifelhaft ein den Belangen des Einzelnen übergeordnetes Interesse an einer funktionierenden Viehwirtschaft. Der Ausbruch der ASP in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die schweinehaltenden Betriebe. Es würde zu Beschränkungen beim Verbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in von Restriktionen betroffenen Gebieten sowie deutschlandweit durch den Wegfall des Exportmarktes kommen. Allein mit dem Export von Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen werden in Deutschland jährlich rund 5 Mrd. € erwirtschaftet. Wenn dieser Markt zusammenbrechen würde, entstünde ein volkswirtschaftlicher Schaden in erheblicher Höhe. Hinzu kämen daraus resultierende Folgeschäden. Eine funktionierende Viehwirtschaft sorgt nicht nur in den Tierhaltungsbetrieben, sondern darüber hinaus auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie z.B. bei Futtermittelherstellern, Transporteuren und Schlacht- und Zerlegebetrieben für Arbeitsplätze, die es zu erhalten gilt.



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Weideschlachtung, d.h. die Schlachtung auf dem landwirtschaftlichen Haltungsbetrieb, zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass in vertrauter Umgebung und durch den Verzicht auf den Lebendtiertransport in den Schlachtbetrieb eine besonders tierschonende Schlachtung möglich ist, was sich zudem positiv auf die Fleischqualität auswirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.



Drucksache 93/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es neben den gesetzlichen Vorgaben Wirtschafts- und behördenseitig bereits in der Vergangenheit vielfältige Initiativen gab, um den Tierschutz in Nutztierhaltungsbetrieben sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren


 
 
 


Drucksache 93/19

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es neben den gesetzlichen Vorgaben wirtschafts- und behördenseitig bereits in der Vergangenheit vielfältige Initiativen gab, um den Tierschutz in Nutztierhaltungsbetrieben sicherzustellen.



Drucksache 576/1/19

... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.



Drucksache 522/19

... "(22) Sonstige Verantwortliche im Eisenbahnbereich sind die Hersteller, Instandhaltungsbetriebe, Dienstleister, Auftraggeber, Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Entlader, Befüller und Entleerer, die aufgeführt sind in Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 216/18

... Luft. Dort sollen auf Basis von Schlussfolgerungen zu Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auch Luftreinhaltemaßnahmen und eine nährstoff-angepasste Fütterung für Tierhaltungsbetriebe (Schweine und Geflügel) vorgegeben werden. Der Erfüllungsaufwand wurde mit Stand vom 10.4.2017 wie folgt geschätzt: für Luft-reinhaltemaßnahmen ein jährlicher Aufwand für die Wirtschaft von rund 1,43 Mio. Euro und ein einmaliger Aufwand für die Wirtschaft von rund 14,2 Mio. Euro. Der Erfüllungsaufwand für die nährstoffangepasste Fütterung wurde wie folgt geschätzt: jährlicher Aufwand für die Verwaltung rund 450.000 Euro, einmaliger Aufwand für die Verwaltung rund 2,25 Mio. Euro, jährliche Entlastung für die Wirtschaft rund -30 Mio. Euro und einmaliger Aufwand für die Wirtschaft etwa 9 Mio. Euro (NKR-Nr. 3895).



Drucksache 164/1/17

... § 23 Absatz 2 Satz 1 UVPG legt die Pflicht zur Kennzeichnung geheimhaltungsbedürftiger Informationen und zur Erstellung und Vorlage einer entsprechenden Inhaltsangabe dem Vorhabenträger auf. Es ist nicht ersichtlich, warum im Anwendungsbereich der AtVfV der Behörde diese Aufgabe zufallen sollte. Richtigerweise sollte auch in diesem Kontext der Vorhabenträger hierfür zuständig sein.



Drucksache 567/2/17

... Auch die Ackerbaubetriebe, die beispielsweise Wirtschaftsdünger aus Tierhaltungsbetrieben aufnehmen, würden von dieser Regelung profitieren und künftig eher bereit sein, Wirtschaftsdünger aus Überschussregionen aufzunehmen und im Ackerbau zu verwerten. Dies würde die angestrebte überregionale Verteilung der Wirtschaftsdünger aus den tierhaltenden Überschuss-in die Ackerbauregionen fördern und unterstützen.



Drucksache 164/17 (Beschluss)

... Die Änderung in Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - dient der Rechtskonkordanz und der Klarstellung, dass die Zulässigkeit von Tier-haltungsbetrieben gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 4



Drucksache 118/16

... Sowohl die Anforderungen an den Sachkundenachweis als auch die Voraussetzungen, die an die Räumlichkeiten zu stellen sind, haben Erfüllungsaufwand für die Veterinäre und die Tierhalter zur Folge. Dieser ist jedoch für beide Normadressaten derzeit noch nicht näher quantifizierbar, da die Vorgaben erst durch eine (Tierische Nebenproduktebeseitigungs-) Verordnung dergestalt weiter präzisiert werden sollen, dass daraus Annahmen für den Erfüllungsaufwand abgeleitet werden können. Die Ermittlung des Erfüllungsaufwands gestaltet sich auch deshalb schwierig, weil z.B. keine Angaben dazu verfügbar sind, wie viele Tierhaltungsbetriebe ohnehin bereits über Räumlichkeiten verfügen, die ganz oder teilweise den Anforderungen entsprechen.



Drucksache 110/16

... Die Europäische Union hatte wegen der schwierigen finanziellen Lage für viele Tierhaltungsbetriebe mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1853 den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die betroffenen Betriebe unmittelbar zu unterstützen.



Drucksache 97/1/15

... ) wurde der Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Therapiehäufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutztieren geregelt. Dadurch soll insbesondere der Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren reduziert, der sorgfältige Einsatz und verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren gefördert und verbessert sowie den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb, ermöglicht werden, um damit das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen.



Drucksache 311/15 (Beschluss)

... (2) Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nicht anzuwenden für Mastputen, die sich in tierärztlicher Behandlung befinden und bei denen auf Grund einer tierärztlichen Indikation für die Dauer der tierärztlichen Behandlung abweichende Haltungsbedingungen erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 97/15 (Beschluss)

... "Die Nachweise sind in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu führen, mindestens fünf Jahre vom Zeitpunkt ihrer Erstellung in dem Tierhaltungsbetrieb aufzubewahren, in dem die Tiere zum Zeitpunkt der Verabreichung des in Satz 1 genannten Tierarzneimittels jeweils gehalten worden sind, und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."



Drucksache 458/1/14

... b) Der Bundesrat verweist auf den Umstand, dass für Deutschland derzeit kein genehmigtes Bekämpfungsprogramm existiert und nur wenigen Haltungsbetrieben der Status "Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem Risiko" zuerkannt wurde. Schafe aus nicht als resistent anerkannten Betrieben können derzeit nur mit Prionprotein-Genotyp ARR/ARR, mit dem bei Schafen die Resistenz verknüpft ist, gehandelt werden. Die Resistenzsituation bei Ziegen ist hingegen nicht an den Prionprotein-Genotyp ARR/ARR gebunden, weshalb diese Möglichkeit nur auf Schafe angewendet werden kann, so dass der innergemeinschaftliche Handel mit Zuchtziegen derzeit nicht möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/1/14




1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 Anlage 3 Teil I Nummer 7 Spalte 1, Spalte 2 Nummer 2 BmTierSSchV , Nummer 4 - neu - Anlage 4 Teil I Nummer 3 BmTierSSchV

2. Zu Artikel 11 Inkrafttreten

Artikel 11


 
 
 


Drucksache 177/14

... Die Mitteilungspflichten nach den §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetzes gelten in Bezug auf die jeweilige Nutzungsart nicht für Tierhaltungsbetriebe (Betriebe), in denen im Kalenderhalbjahr, für das eine Mitteilung abzugeben ist, durchschnittlich nicht mehr als



Drucksache 458/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat verweist auf den Umstand, dass für Deutschland derzeit kein genehmigtes Bekämpfungsprogramm existiert und nur wenigen Haltungsbetrieben der Status "Haltungsbetrieb mit vernachlässigbarem Risiko" zuerkannt wurde. Schafe aus nicht als resistent anerkannten Betrieben können derzeit nur mit Prionprotein-Genotyp ARR/ARR, mit dem bei Schafen die Resistenz verknüpft ist, gehandelt werden. Die Resistenzsituation bei Ziegen ist hingegen nicht an den Prionprotein-Genotyp ARR/ARR gebunden, weshalb diese Möglichkeit nur auf Schafe angewendet werden kann, so dass der innergemeinschaftliche Handel mit Zuchtziegen derzeit nicht möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 5 BmTierSSchV , Nummer 3 Anlage 3 Teil I Nummer 7 Spalte 1, Spalte 2 Nummer 2 BmTierSSchV , Nummer 4 - neu - Anlage 4 Teil I Nummer 3 BmTierSSchV

2. Zu Artikel 11 Inkrafttreten

Artikel 11
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 421/14

... • Tiergesundheitsstatus des Haltungsbetriebes bzw. der Region: Angabe amtlicher Maßnahmen oder Beschränkungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/14




Entschließung

Begründung

Im Einzelnen:

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 429/14

... (2) Angehörige des technischen Personals bedürfen für das Rollen eines Luftfahrzeugs, das sich mit eigener Kraft fortbewegt, keiner Erlaubnis, wenn sie das Luftfahrzeug insoweit beherrschen und von dem Luftfahrzeughalter oder von dem Unternehmer eines Instandhaltungsbetriebes, unter dessen Verantwortung das Luftfahrzeug gerollt wird, schriftlich oder elektronisch mit dem Rollen beauftragt sind. Das Gleiche gilt für Luftfahrzeugführer, deren Lizenz die Musterberechtigung für das betreffende Muster nicht umfasst.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.