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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hafenbenutzern"


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Drucksache 184/05

... . Diese Richtlinie gilt für Dienste gegenüber Flughafenbenutzern (im wesentlichen Luftfahrtunternehmen) mit dem Ziel der Schaffung eines freien Zugangs zu diesem Markt innerhalb bestimmter Grenzen. Die beiden Rechtsvorschriften würden sich nicht überlappen oder Unstimmigkeiten entstehen lassen.



Drucksache 166/04

... – Personen- Gepäck- und Frachtkontrolle. Die Bedingungen können gegebenenfalls auch auf Unterbereiche Anwendung finden; die Bedingungen können gegebenenfalls auch uneingeschränkt auf verschiedene Unterbereiche Anwendung finden. Personen, die einen Unterbereich betreten oder sich in ihm befinden, müssen sich unter Umständen einer Kontrolle unterziehen. Der Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen trägt den Ergebnissen der Risikobewertung des Hafens Rechnung, der das Instrument darstellt mit dem die Erfordernisse in Bezug auf die Gefahrenabwehr für jeden Unterbereich und auf jeder Gefahrenstufe festgelegt werden. Wenn für die Zwecke der Gefahrenabwehr im Hafen persönliche Identifikationskarten ausgestellt werden, sollten für die Ausstellung, die Kontrolle der Verwendung und die Rückgabe solcher Papiere klare Verfahren festgelegt werden. Solche Verfahren sollten den spezifischen Eigenschaften bestimmter Gruppen von Hafenbenutzern Rechnung tragen und personifizierte Maßnahmen vorsehen, um die negativen Auswirkungen der Zutrittskontrolle zu begrenzen. Zu den Kategorien sollten mindestens gehören Seeleute, Beamte der Behörden, Menschen, die regelmäßig im Hafen arbeiten, Menschen, die regelmäßig im Hafen arbeiten oder ihn regelmäßig besuchen, Anwohner des Hafens und Menschen, die gelegentlich im Hafen arbeiten oder ihn gelegentlich besuchen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/04




Begründung

Allgemeine Einführung

Inhalt der Richtlinie über die Gefahrenabwehr in Häfen

Allgemeine Grundsätze des Vorschlags

Rechtliche Überlegungen

Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Koordinierung mit Maßnahmen, die in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. .../... ergriffen wurden

Artikel 5
Zuständige Behörde für die Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 6
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Artikel 7
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 8
Gefahrenstufen

Artikel 9
Beauftragter zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 10
Ausschuss zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 11
Überprüfungen

Artikel 12
Anerkannte Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 13
Zentrale Kontaktstelle für Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 14
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 15
Änderungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Durchführung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten

Anhang I
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Anhang II
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Anhang III
Grundlegende Schulungsanforderungen

Anhang IV
Bedingungen, die von einer anerkannten Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen zu erfüllen sind

Finanzbogen


 
 
 


Suchbeispiele:


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