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0667/04
0915/04
0244/03
0831/03
Drucksache 159/11

... 2. verurteilt den Terroranschlag auf den Moskauer Flughafen Domodedowo auf das Schärfste und drückt den Familien der Opfer seit Mitgefühl und den bei dem Anschlag Verletzten seine Solidarität aus; betont, dass die russische Regierung gesetzeskonform und gemäßigt auf diesen Anschlag reagieren und die russischen Justizbehörden frei und unabhängig arbeiten lassen sollte, damit diese die für den Anschlag Verantwortlichen verfolgen und verurteilen können;



Drucksache 571/11 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Anpassung an den Wortlaut und den Willen der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte und beugt in der Verwaltungspraxis Missverständnissen vor.



Drucksache 259/11

... an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.



Drucksache 256/11

... 9. das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Informationen durch ungehinderte Einsichtnahme in die sachbezogenen schriftlichen und elektronischen Unterlagen des Eigentümers, des Betreibers oder des Herstellers des Schiffes und seiner Teile sowie der für die zivile Seefahrt und den Hafenbetrieb zuständigen Behörden des Bundes und der Klassifikationsgesellschaften sowie die Anfertigung entsprechender Vervielfältigungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 662/11

... Die erste Tätigkeit eines Sicherheitsmanagementsystems ist die Ermittlung von Gefährdungen der Flugsicherheit. Voraussetzung dafür sind Informationen. Diese Informationen sind wesentlicher Bestandteil jedes Sicherheitsmanagementsystems, da ohne zutreffende Informationen jeder Versuch, Gefährdungen zu ermitteln, auf bloße Vermutungen hinausliefe. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen, etwa Unfallberichte, Berichte über Vorfeldinspektionen im Rahmen des SAFA-Programms (Programm zur Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern), Untersuchung und Nachverfolgung von Vorkommnissen, ins europäische Zentralregister (ECR) eingespeiste Ereignismeldungen, Aufsichtsaudits einschließlich EASA-Normungsinspektionen und den Austausch von Informationen. Keine einzelne Quelle stellt alle erforderlichen Informationen bereit, so dass ein EU-Verfahren zur Gefährdungsermittlung eine Kombination aller Quellen, sowohl reaktiver, proaktiver als auch prädikativer Art, nutzen muss. Durch Zusammenlegung dieser Informationen kann es den Entscheidungsträgern ein umfassendes Lagebild zur Flugsicherheit bieten. Typische Gefährdungen in der Luftfahrt schließen Dinge ein wie schlechte Wetterbedingungen, gebirgiges Gelände in Flughafennähe oder Triebwerksausfälle.



Drucksache 179/11

... 28. See- und Luftverkehr sind von Natur aus weltweit ausgelegt. Im Luftverkehr muss die Steigerung der Effizienz der Flugzeuge und des Flugverkehrsmanagements angestrebt werden. Sie wird nicht nur zu einer Emissionsminderung führen, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern. Es ist aber darauf zu achten, dass der Flugverkehr in der EU keinen übermäßigen Belastungen ausgesetzt wird, die die Rolle der EU als „globales Luftverkehrsdrehkreuz“ beeinträchtigen könnten. Die Flughafenkapazität muss optimiert und, wo nötig, erhöht werden, um die steigende Flugreisenachfrage nach und von Drittländern sowie ansonsten schlecht angebundenen Regionen Europas zu bewältigen, die bis 2050 dazu führen könnte, dass sich das EU-Luftverkehrsaufkommen mehr als verdoppelt. In anderen Fällen sollte der (Hochgeschwindigkeits-)Eisenbahnverkehr einen Großteil des Aufkommens über mittlere Entfernungen absorbieren. Die EU-Luftverkehrsbranche sollte eine führende Stellung bei der Verwendung emissionsarmer Kraftstoffe erlangen, um das Ziel für 2050 zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 512/1/11

... 9. Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen



Drucksache 252/11 (Beschluss)

... Dem Fischereiüberwachungszentrum (FÜZ) ist auch die Entgegennahme und Überprüfung der Anmeldung vor der Ankunft im Hafen (Voranmeldung) von Fischereifahrzeugen aus Mitgliedstaaten mit einer Bruttoraumzahl unter 500 und aus Drittländern zu übertragen. Daher sind die Wörter "mit einer Bruttoraumzahl ab 500" zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1a Absatz 2 Seefischereigesetz


 
 
 


Drucksache 120/11 (Beschluss)

... 'c1) In den Bestimmungen zum Flughafen Hamburg werden in der Zeile 5.7 Spalte



Drucksache 635/11

... 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8)



Drucksache 874/2/11

... 14. Der Bundesrat spricht sich gegen jede Einbeziehung von Sektoren aus, die bereits durch bereichsspezifische Regelungen des Unionsrechts erfasst werden oder auf Grund von Entscheidungen des Unionsgesetzgebers bewusst nicht geregelt worden sind. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energiesektor sowie die Abwasserentsorgung, die Wasserversorgung und die See- und Binnenhäfen. Innerhalb der Häfen und zwischen den europäischen Häfen funktioniert der Wettbewerb. Der vorliegende Richtlinienvorschlag schafft diesbezüglich keine zusätzlichen Gestaltungsspielräume, sondern engt die bestehenden unnötig ein. Für Hafenunternehmen setzt der funktionierende Wettbewerb schon heute wirkungsvolle Anreize, kontinuierlich in ihre Suprastrukturen zu investieren. Die Hafenwirtschaft ist permanent gefordert, sich in einem dynamischen internationalen Wettbewerbsumfeld zu behaupten. Es bedarf zur Förderung des Wettbewerbs daher keiner weiteren europäischen Regelungen, da diese die notwendigen nationalen und regionalen Handlungsspielräume für erfolgreiche Hafenstrategien beschränken würden. Der Bundesrat bedauert, dass es der Richtlinienvorschlag in dieser Hinsicht an Klarheit vermissen lässt und ersucht die Kommission im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit auf diesbezügliche Regelungen in einer allgemeinen Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausdrücklich zu verzichten.



Drucksache 73/11

... Beispielsweise ermöglicht eine Auswertung von PNR-Daten unter Umständen Rückschlüsse auf die üblichsten Routen des Menschen- oder Drogenhandels, die in die Prüfkriterien einfließen können. Durch einen Echtzeit-Abgleich von PNR-Daten anhand solcher Kriterien können Straftaten verhindert oder aufgedeckt werden. Als konkretes Beispiel hierfür hat ein Mitgliedstaat einen Fall genannt, in dem durch Auswertung von PNR-Daten ein Menschenhändlerring aufgedeckt wurde, der immer dieselbe Reiseroute benutzte. Die betreffenden Personen legten bei der Abfertigung für einen Binnenflug gefälschte Reisedokumente vor, checkten aber gleichzeitig mit echten Reisedokumenten für einen anderen Flug in ein Drittland ein. Nach ihrer Ankunft in der Flughafenlounge stiegen sie schließlich in das Flugzeug mit dem Reiseziel in der EU ein. Ohne PNR-Daten hätte dieser Menschenhändlerring nicht ausgehoben werden können.



Drucksache 797/1/11

... 3. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus.



Drucksache 216/11 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und verhindert Missverständnisse. Die Richtlinie stellt in Artikel 2 Buchstabe c und d klar, dass Ladungsrückstände, das heißt nach Abschluss der Lösch- und Reinigungsverfahren an Bord in den Laderäumen oder Tanks befindlichen Reste von Ladungen sowie beim Laden oder Löschen verursachte Überreste und Überläufe, nicht unter den Begriff der Schiffsabfälle zu fassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 146/11

... in § 29b Absatz 2 die Luftfahrtbehörde und die Flugsicherung, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“. In der Praxis der Deutschen Flugsicherung treten Lärmschutzbelange aber in der Regel hinter betriebliche und kapazitative Belange der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften zurück.



Drucksache 616/10

... 13. Im Jahr 2011 wird die Kommission die Rahmenvorschriften für staatlich geförderte Forschung, Entwicklung und Innovation einer Halbzeitüberprüfung unterziehen, um zu ermitteln, welche Innovationsformen angemessen gefördert werden können, insbesondere hinsichtlich zentraler Grundlagentechnologien und wichtiger gesellschaftlicher Probleme, und wie die Mitgliedstaaten sie optimal anwenden können. Sie wird die Wirksamkeit der 2008 eingeführten befristeten staatlichen Beihilfemaßnahmen bewerten, unter anderem den Ausbau eines "Schutzhafens" für Risikokapitalinvestitionen, und davon ausgehend die nötigen Vorschläge unterbreiten.



Drucksache 670/10 (Beschluss)

... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, der Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November 2008, der mehrtägigen Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001 oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3



Drucksache 680/10

... 1. Startort: ein Flughafen, Landeplatz oder Segelflugplatz nach § 6 Absatz 1 des



Drucksache 533/10

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

§ 1

§ 2

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1400: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg


 
 
 


Drucksache 692/10

... Die zweite Änderung2 erfolgte vor dem Hintergrund des Unfalls der „Prestige“ im Jahr 2002. Sie trat im Mai 2004 in Kraft und verlieh der Agentur erhebliche neue Befugnisse, insbesondere im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung. Bei dieser zweiten Überarbeitung wurde auch der Weiterentwicklung der Zuständigkeit der EU im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr Rechnung getragen, da die Agentur ersucht wurde, bei den Inspektionen der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 725/20043 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen technische Unterstützung zu leisten. Außerdem wurde die EMSA im Bereich der Ausbildung von Seeleuten gebeten, die Kommission bei der Bewertung der Verfahren für die Erteilung von Befähigungszeugnissen und der Ausbildungseinrichtungen für Seeleute sowohl in EU-Ländern als auch in Drittländern gemäß dem STCW-Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungsnachweisen und den Wachdienst von Seeleuten) zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 810/10 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der EU-Strategie für den Donauraum auch die Chance ergriffen werden sollte, die sowohl im Interesse der direkten wie insbesondere auch der nicht unmittelbaren (Donau-)Anrainer liegende Verbesserung von national wie international wichtigen Verkehrsverbindungen, insbesondere der Seehafenhinterlandverbindungen, weiter zu entwickeln.



Drucksache 295/10

... 1. Tiere, Embryonen und Samen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie Bruteier von Geflügel auf Grund einer nach Artikel 10 der Richtlinie



Drucksache 323/10

... (3) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt an Bord eines Seeschiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Seeschiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.



Drucksache 241/10

... 5. Heimathafen (Port of registry): ................................................................................................................

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

§ 39a

§ 77

Artikel 2
Inkrafttreten

Vorderseite Anlage 4a zu § 39a

Rückseite Anlage 4a zu § 39a

Vorderseite Anlage 6a zu § 44

Rückseite Anlage 6a zu § 44

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel der Rechtsverordnung

II. Kosten und Preise

III. Bürokratiekosten

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1209: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung


 
 
 


Drucksache 303/10 (Beschluss)

... Flughafen München (Regierung von Oberbayern Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern, 80534 München)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Zehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung

§ 34c
Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China

§ 34d
Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus

Anlage 9
(zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen

Artikel 3a
Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Bescheinigung

§ 4
Straftaten

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV

3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV


 
 
 


Drucksache 857/10

... 656 m nördlich der Kreuzung Leopoldstraße (L 559) / B 36 in Eggenstein-Leopoldshafen



Drucksache 64/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Vorschläge zur Einführung eines Deutschlandtakts im Schienenpersonenverkehr einer sorgfältigen Prüfung unter Beteiligung der Länder zu unterziehen. Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht. Er hält auch insoweit zur Sicherung des Schienenpersonenfernverkehrs eine gesetzliche Grundlage für zielführend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zukunft der Bahn sichern

Begründung


 
 
 


Drucksache 139/10

... . Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche und sperrige Norm, die von Vorstellungen getragen wird, denen die sozialen Strukturen des 19. Jahrhunderts zugrunde liegen. Die Bestimmung ist in ihrer Ausführlichkeit und Systematik nur schwer überschau- und handhabbar. So ist die ausdrückliche Benennung im Gesetzestext beispielsweise der Unpfändbarkeit von Betten, Gartenhäusern, einer Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zweier Schweine, Ziegen oder Schafen, der zur Berufsausübung unter anderem von Geistlichen und Hebammen erforderlichen Gegenstände und der zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Gefäße heute nicht mehr erforderlich. Das durch diese Regelungen verfolgte Ziel kann besser und verständlicher durch abstrakt und zusammenfassend formulierende Normen erreicht werden.



Drucksache 761/10

Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg



Drucksache 857/1/10

... Sie würde auf der B 103 zwischen Warnemünde und der A 20 AS Rostock West neben der bereits bemauteten A 19 Richtung Überseehafen zu erheblichen Ausweichverkehren mit der Folge führen, dass ein Großteil des Schwerlastverkehrs von und nach Skandinavien über die hierfür nicht geeignete Ausfahrt Rostock-Südstadt der A 20 das Stadtzentrum von Rostock durchqueren würde.



Drucksache 303/1/10

... Flughafen München (Regierung von Oberbayern Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern, 80534 München)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung

§ 34c
Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China

§ 34d
Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus

Anlage 9
(zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen

Artikel 3a
Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 1
Einfuhrverbot

§ 2
Ausnahmen vom Einfuhrverbot

§ 3
Bescheinigung

§ 4
Straftaten

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV

3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV


 
 
 


Drucksache 662/10

... So besteht evtl. die Möglichkeit zur Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung bestimmter Rechts- oder Verfahrensvorschriften vom öffentlichen Auftraggeber auf ein e-Procurement-System, das die Abwicklung des Beschaffungsverfahrens vollständig oder teilweise übernimmt. Wenn die Einhaltung der Transparenz- und Verfahrensvorschriften der Richtlinie sowie die Objektivität und Nachverfolgbarkeit der einzelnen Verfahren durch die e-Procurement-Plattform gewährleistet wird, könnte die Last der Verantwortung für die Gewährleistung der Einhaltung sämtlicher vergaberechtlicher Vorschriften vom einzelnen öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System verlagert werden. Ein solches Konzept wäre ein „sicherer Hafen“ für die einzelnen öffentlichen Auftraggeber, die diese spezialisierten Einrichtungen zur Durchführung einzelner Beschaffungsverfahren nutzen. Die Verlagerung der Verantwortlichkeit vom öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System könnte die Nutzung von Online-Instrumenten attraktiver machen und damit die Verbreitung des Online-Beschaffungswesens unterstützen. Für dieses Konzept wäre evtl. die Festlegung gemeinsamer Anforderungen oder Grundsätze für anerkannte e-Procurement-Systeme notwendig, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Garantien bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 810/1/10

... 14. Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der EU-Strategie für den Donauraum auch die Chance ergriffen werden sollte, die sowohl im Interesse der direkten wie insbesondere auch der nicht unmittelbaren (Donau-)Anrainer liegende Verbesserung von national wie international wichtigen Verkehrsverbindungen, insbesondere der Seehafenhinterlandverbindungen, weiter zu entwickeln.



Drucksache 693/10 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.



Drucksache 533/10 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg



Drucksache 483/10

... Strom, der im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt verbraucht wird, wird von der Stromsteuer befreit. Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können. Insbesondere Seeschiffe benötigen auch während der Hafenliegezeiten zum Teil erhebliche Mengen an Strom, zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern, die Lüftung von Fahrzeugdecks oder Versorgungseinrichtungen für Passagiere. Zurzeit erzeugen Schiffe den benötigten Strom ganz überwiegend mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren unter Verwendung steuerfreien Mineralöls selbst. Die dabei entstehenden Abgase tragen in den Seehäfen erheblich zur Beeinträchtigung der Luftqualität bei. Im deutschen Seehafen Lübeck-Travemünde beispielsweise sind Schiffe für 90 % der Schwefeloxid- und etwa 80 % der Stickoxidemissionen verantwortlich. Dass zurzeit auf den selbst produzierten Strom nicht verzichtet wird, liegt im Wesentlichen an den höheren Kosten für Landstrom, an fehlenden international abgestimmten technischen Lösungen für den Anschluss der Schiffe an das Stromnetz und teilweise fehlenden Kapazitäten in der Landstromversorgung. Eine Stromsteuerbefreiung könnte, wenn sie durch den Stromversorger im Preis weitergegeben wird, die Kosten der Landstromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 718/10

... Eggenstein-Leopoldshafen



Drucksache 278/10

... Das allgemein favorisierte TEN-V-Planungskonzept stellt sich wie folgt dar: Die relativ dichten Bahn-, Straßen-, Binnenschifffahrts-, Hafen- und Flughafennetze werden aufrechterhalten und bilden als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/10




Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz

1. Einleitung

2. Im Anschluss an das Grünbuch

3. Methodik für die TEN-V-Planung

Planung des Gesamtnetzes

Planung des Kernnetzes

Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen

Innovative Infrastrukturmaßnahmen

4. DIE TEN-V-Umsetzung

4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente

4.2. Finanzierung

5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik

3 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 256/10

... (1) Die Richtlinie 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, von frischem Fleisch oder von Fleischerzeugnissen aus Drittländern1 sah die Erstellung einer Liste der Drittländer und der Teile von Drittländern vor, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr bestimmter lebender Tiere und frischen Fleisches von bestimmten Tieren zulassen.



Drucksache 447/10

... 6. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die EU-Mitgliedstaaten auf, Schritte zu unternehmen, um die dauerhafte Öffnung aller Grenzübergänge nach und aus Gaza, einschließlich des Hafens von Gaza, mit einer angemessenen internationalen Kontrolle der Endverwertung sicherzustellen und die ungehinderte Einfuhr humanitärer Hilfsgüter und kommerzieller Güter, die für den Wiederaufbau und eine eigenständige Wirtschaft notwendig sind, sowie auch den Kapitalfluss und den freien Personenverkehr zu ermöglichen;



Drucksache 693/1/10

... 21. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.



Drucksache 462/10

... In den letzten Jahren wurde ein umfangreiches Regelwerk zur Verkehrssicherheit geschaffen, besonders im Hinblick auf den Luft- und den Seeverkehr. Der Luftverkehr ist durch dieses gemeinsame Regelwerk nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der EU sicherer geworden. Nachdem 2006 auf Flüge zwischen der EU und den USA Anschläge mit Flüssigsprengstoff verübt werden sollten, wurden gesetzliche Vorkehrungen getroffen, um diese Gefahr einzudämmen. Gerade erst hat die Kommission eine Mitteilung über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen16 herausgegeben. Die EU arbeitet auch zusammen mit internationalen Partnern an der Einführung neuer Technologien, um neue Bedrohungen in den Griff zu bekommen. Um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die EU den Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen in ihr Regelwerk übernommen. Die Kommission spielt auch eine aktive Rolle bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. Sowohl im Luft- als auch im Seeverkehr arbeitet die Kommission eng mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zusammen, um systematische Inspektionen von Flughäfen und Hafenanlagen einzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 873/10

... c) die Beförderung gefährlicher Stoffe und deren zeitlich begrenzte Zwischenlagerung auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen, dem See- oder Luftweg außerhalb der unter diese Richtlinie fallenden Betriebe, einschließlich des Be- und Entladens sowie des Umladens von einem Verkehrsträger auf einen anderen Verkehrsträger in Hafenbecken, Kaianlagen oder Verschiebebahnhöfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 698/10

... - Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation (auf der Grundlage eines Grünbuchs) über die Umsetzung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft durchführen und nach Annahme des Evaluierungsberichts im Jahr 2012 geeignete Folgemaßnahmen treffen. Genossenschaften spielen eine außerordentlich wichtige Rolle im Wirtschaftsgefüge und in der wirtschaftlichen Dynamik. Außerdem zeichnen sich Genossenschafen durch einzigartige Solidaritätsmechanismen zwischen ihren Mitgliedern und solide Eigentumsstrukturen aus, die eine starke Gruppenkultur, eine Beteiligung der Mitarbeiter und langfristige Investitionen begünstigen.



Drucksache 139/10 (Beschluss)

... . Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche und sperrige Norm, die von Vorstellungen getragen wird, denen die sozialen Strukturen des 19. Jahrhunderts zugrunde liegen. Die Bestimmung ist in ihrer Ausführlichkeit und Systematik nur schwer überschau- und handhabbar. So ist die ausdrückliche Benennung im Gesetzestext beispielsweise der Unpfändbarkeit von Betten, Gartenhäusern, einer Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zweier Schweine, Ziegen oder Schafen, der zur Berufsausübung unter anderem von Geistlichen und Hebammen erforderlichen Gegenstände und der zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Gefäße heute nicht mehr erforderlich. Das durch diese Regelungen verfolgte Ziel kann besser und verständlicher durch abstrakt und zusammenfassend formulierende Normen erreicht werden.



Drucksache 698/10 (Beschluss)

... Zur Absicherung einer nachhaltigen, effizienten, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen sowie hochfrequenten Versorgung der europäischen Regionen sollte dabei insbesondere die Verbesserung (Aus- und Neubaumaßnahmen, technische Ausrüstung, Interoperabilität) der bestehenden Seehafenhinterlandverbindungen, speziell der Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße, Priorität erhalten. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt es, insbesondere die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen zu stärken, wobei Priorität im Zu- und Ablauf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße genießen müssen (vgl. BR-Drucksache 130/09(B), Ziffer 8).



Drucksache 235/10

... Flughafen Gibraltar



Drucksache 675/1/10

... Dieser Entwicklung muss im Interesse des Immissionsschutzes entgegen gewirkt werden. Beispielsweise finden allein im Duisburger Hafen 2000 Umschläge pro Jahr auf Seeschiffen statt. Betroffen sind dabei ca. 200 Seeschiffe pro Jahr, die den Duisburger Hafen im Durchschnitt zehnmal ansteuern.



Drucksache 549/10

... 27. D.h. das Meer, in dem der Fisch gefangen wird. Dies ist nicht unbedingt identisch mit dem Meeresraum, an dessen Küsten der Fisch angelandet wird oder sich der Heimathafen des betreffenden Schiffes befindet.



Drucksache 434/10

... Mit o. a. Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine Standardzulassungsmonographie für ein zinkhaltiges Klauenbad zur Behandlung von Klauenerkrankungen bei Schafen zu erlassen und in Kraft zu setzen.



Drucksache 670/10

... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November des Jahres2008, die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001, oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden, beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3



Drucksache 64/2/10

... Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/2/10




1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -

2. Zu Nummer 8 Satz 4 und Begründung Absatz 2 Satz 2 und Satz 5 - neu -


 
 
 


Drucksache 861/10

... (3) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.



Drucksache 155/10

... Mit § 1 Abs. 7a wird die Definition des Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2006/48/EG (nachfolgend: Bankenrichtlinie) umgesetzt. Ein Mutterinstitut besteht auch, wenn einem Institut eine Kapitalanlagegesellschaft, ein Zahlungsinstitut oder ein Finanzunternehmen (in der Terminologie der Richtlinie: Finanzinstitut) nachgeordnet ist. Durch die Ergänzung wird der Gleichlauf mit § 10a Abs. 1 Satz 2 sichergestellt. Anderenfalls könnte man zu der Auffassung gelangen, eine konsolidierte Beaufsichtigung sei dann nicht erforderlich, wenn nur Kapitalanlagegesellschafen (KAG) oder Finanzunternehmen nachgeordnet sind. Ein aufsichtsfreier Raum ist aber nicht gewollt.



Drucksache 665/10

... /EG. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 bezeichnet der Begriff: "Gefahrenabwehr in der Schifffahrt" die Kombination vorbeugender Maßnahmen zum Schutz des Seeverkehrs und von Hafenanlagen vor einer Bedrohung durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/10




Entwurf

1. Einleitung

2. Übersicht über den Fahrplan

3. auf dem Weg zu einem Fahrplan

3.1. Stufe 1: Bestimmung aller Nutzergruppen

3.2. Stufe 2: Kartierung der Daten und Analyse der bestehenden Lücken für den Datenaustausch

3.3. Stufe 3: Einheitliche Einstufung der Geheimhaltungsgrade

3.4. Stufe 4: Entwicklung einer stützenden Struktur

3.6. Stufe 6: Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens

4. Schlussfolgerung

Anhang

2 Glossar


 
 
 


Drucksache 761/10 (Beschluss)

Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg



Drucksache 857/10 (Beschluss)

... Sie würde auf der B 103 zwischen Warnemünde und der A 20 AS Rostock West neben der bereits bemauteten A 19 Richtung Überseehafen zu erheblichen Ausweichverkehren mit der Folge führen, dass ein Großteil des Schwerlastverkehrs von und nach Skandinavien über die hierfür nicht geeignete Ausfahrt Rostock-Südstadt der A 20 das Stadtzentrum von Rostock durchqueren würde.



Drucksache 332/10

... Anwendung Breitspektrum-Anthelminthikum zur Behandlung und Bekämpfung von gastrointestinalen Infektionen mit Nematoden und damit in Verbindung stehenden Erkrankungen bei Schafen, inkl. Lämmern, Jungschafen, Zuchtbocken und Mutterschafen



Drucksache 693/10

... Flughafenpaket: 1) Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme, 2) Überprüfung der Zuweisung von Zeitnischen, 3) Überprüfung der Bodenabfertigungsrichtlinie, 4) Überprüfung der Richtlinie zu Fluglärm



Drucksache 698/1/10

... 38. Zur Absicherung einer nachhaltigen, effizienten, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen sowie hochfrequenten Versorgung der europäischen Regionen sollte dabei insbesondere die Verbesserung (Aus- und Neubaumaßnahmen, technische Ausrüstung, Interoperabilität) der bestehenden Seehafenhinterlandverbindungen, speziell der Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße, Priorität erhalten. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt es, insbesondere die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen zu stärken, wobei Priorität im Zu- und Ablauf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße genießen müssen (vgl. BR-Drucksache 130/09(B), Ziffer 8).



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.