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"Hafen"
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 2. verurteilt den Terroranschlag auf den Moskauer Flughafen Domodedowo auf das Schärfste und drückt den Familien der Opfer seit Mitgefühl und den bei dem Anschlag Verletzten seine Solidarität aus; betont, dass die russische Regierung gesetzeskonform und gemäßigt auf diesen Anschlag reagieren und die russischen Justizbehörden frei und unabhängig arbeiten lassen sollte, damit diese die für den Anschlag Verantwortlichen verfolgen und verurteilen können;
Drucksache 571/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Die Änderung dient der Anpassung an den Wortlaut und den Willen der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte und beugt in der Verwaltungspraxis Missverständnissen vor.
Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.
Drucksache 256/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes
... 9. das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Informationen durch ungehinderte Einsichtnahme in die sachbezogenen schriftlichen und elektronischen Unterlagen des Eigentümers, des Betreibers oder des Herstellers des Schiffes und seiner Teile sowie der für die zivile Seefahrt und den Hafenbetrieb zuständigen Behörden des Bundes und der Klassifikationsgesellschaften sowie die Anfertigung entsprechender Vervielfältigungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 1a Begriffsbestimmungen
§ 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
§ 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
§ 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
Unterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
§ 19 Untersuchungsstatus
§ 20 Untersuchungsverfahren
§ 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
§ 22 Untersuchungsbefugnisse
§ 23 Unfallort
§ 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
§ 25 Besorgnis der Befangenheit
§ 26 Nachweismittel
Unterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
§ 27 Untersuchungsbericht
§ 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
§ 29 Sicherheitsempfehlungen
§ 30 Ausländische Untersuchungsberichte
§ 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
Unterabschnitt 6 Untersuchungskammer
§ 32 Zuständigkeit
Unterabschnitt 7 Allgemeine Vorschriften
§ 33 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
§ 34 Vertraulichkeit
§ 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
§ 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
§ 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
§ 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
§ 56 Verordnungsermächtigung
§ 57 Übergangsregelung
Anlage (zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen
A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:
B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:
C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen
D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:
E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte
3 Nachhaltigkeit
3 Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes
Drucksache 662/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Einrichtung eines Flugsicherheitsmanagementsystems für Europa KOM (2011) 670 endg.
... Die erste Tätigkeit eines Sicherheitsmanagementsystems ist die Ermittlung von Gefährdungen der Flugsicherheit. Voraussetzung dafür sind Informationen. Diese Informationen sind wesentlicher Bestandteil jedes Sicherheitsmanagementsystems, da ohne zutreffende Informationen jeder Versuch, Gefährdungen zu ermitteln, auf bloße Vermutungen hinausliefe. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen, etwa Unfallberichte, Berichte über Vorfeldinspektionen im Rahmen des SAFA-Programms (Programm zur Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern), Untersuchung und Nachverfolgung von Vorkommnissen, ins europäische Zentralregister (ECR) eingespeiste Ereignismeldungen, Aufsichtsaudits einschließlich EASA-Normungsinspektionen und den Austausch von Informationen. Keine einzelne Quelle stellt alle erforderlichen Informationen bereit, so dass ein EU-Verfahren zur Gefährdungsermittlung eine Kombination aller Quellen, sowohl reaktiver, proaktiver als auch prädikativer Art, nutzen muss. Durch Zusammenlegung dieser Informationen kann es den Entscheidungsträgern ein umfassendes Lagebild zur Flugsicherheit bieten. Typische Gefährdungen in der Luftfahrt schließen Dinge ein wie schlechte Wetterbedingungen, gebirgiges Gelände in Flughafennähe oder Triebwerksausfälle.
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 28. See- und Luftverkehr sind von Natur aus weltweit ausgelegt. Im Luftverkehr muss die Steigerung der Effizienz der Flugzeuge und des Flugverkehrsmanagements angestrebt werden. Sie wird nicht nur zu einer Emissionsminderung führen, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern. Es ist aber darauf zu achten, dass der Flugverkehr in der EU keinen übermäßigen Belastungen ausgesetzt wird, die die Rolle der EU als „globales Luftverkehrsdrehkreuz“ beeinträchtigen könnten. Die Flughafenkapazität muss optimiert und, wo nötig, erhöht werden, um die steigende Flugreisenachfrage nach und von Drittländern sowie ansonsten schlecht angebundenen Regionen Europas zu bewältigen, die bis 2050 dazu führen könnte, dass sich das EU-Luftverkehrsaufkommen mehr als verdoppelt. In anderen Fällen sollte der (Hochgeschwindigkeits-)Eisenbahnverkehr einen Großteil des Aufkommens über mittlere Entfernungen absorbieren. Die EU-Luftverkehrsbranche sollte eine führende Stellung bei der Verwendung emissionsarmer Kraftstoffe erlangen, um das Ziel für 2050 zu erreichen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 512/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011) 525 endg.; Ratsdok. 13700/11
... 9. Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Drucksache 252/11 (Beschluss)
... Dem Fischereiüberwachungszentrum (FÜZ) ist auch die Entgegennahme und Überprüfung der Anmeldung vor der Ankunft im Hafen (Voranmeldung) von Fischereifahrzeugen aus Mitgliedstaaten mit einer Bruttoraumzahl unter 500 und aus Drittländern zu übertragen. Daher sind die Wörter "mit einer Bruttoraumzahl ab 500" zu streichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1a Absatz 2 Seefischereigesetz
Drucksache 120/11 (Beschluss)
... 'c1) In den Bestimmungen zum Flughafen Hamburg werden in der Zeile 5.7 Spalte
Drucksache 635/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik; KOM (2011) 628 endg.
... 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8)
Drucksache 874/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe COM(2011) 897 final; Ratsdok. 18960/11
... 14. Der Bundesrat spricht sich gegen jede Einbeziehung von Sektoren aus, die bereits durch bereichsspezifische Regelungen des Unionsrechts erfasst werden oder auf Grund von Entscheidungen des Unionsgesetzgebers bewusst nicht geregelt worden sind. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energiesektor sowie die Abwasserentsorgung, die Wasserversorgung und die See- und Binnenhäfen. Innerhalb der Häfen und zwischen den europäischen Häfen funktioniert der Wettbewerb. Der vorliegende Richtlinienvorschlag schafft diesbezüglich keine zusätzlichen Gestaltungsspielräume, sondern engt die bestehenden unnötig ein. Für Hafenunternehmen setzt der funktionierende Wettbewerb schon heute wirkungsvolle Anreize, kontinuierlich in ihre Suprastrukturen zu investieren. Die Hafenwirtschaft ist permanent gefordert, sich in einem dynamischen internationalen Wettbewerbsumfeld zu behaupten. Es bedarf zur Förderung des Wettbewerbs daher keiner weiteren europäischen Regelungen, da diese die notwendigen nationalen und regionalen Handlungsspielräume für erfolgreiche Hafenstrategien beschränken würden. Der Bundesrat bedauert, dass es der Richtlinienvorschlag in dieser Hinsicht an Klarheit vermissen lässt und ersucht die Kommission im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit auf diesbezügliche Regelungen in einer allgemeinen Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausdrücklich zu verzichten.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Beispielsweise ermöglicht eine Auswertung von PNR-Daten unter Umständen Rückschlüsse auf die üblichsten Routen des Menschen- oder Drogenhandels, die in die Prüfkriterien einfließen können. Durch einen Echtzeit-Abgleich von PNR-Daten anhand solcher Kriterien können Straftaten verhindert oder aufgedeckt werden. Als konkretes Beispiel hierfür hat ein Mitgliedstaat einen Fall genannt, in dem durch Auswertung von PNR-Daten ein Menschenhändlerring aufgedeckt wurde, der immer dieselbe Reiseroute benutzte. Die betreffenden Personen legten bei der Abfertigung für einen Binnenflug gefälschte Reisedokumente vor, checkten aber gleichzeitig mit echten Reisedokumenten für einen anderen Flug in ein Drittland ein. Nach ihrer Ankunft in der Flughafenlounge stiegen sie schließlich in das Flugzeug mit dem Reiseziel in der EU ein. Ohne PNR-Daten hätte dieser Menschenhändlerring nicht ausgehoben werden können.
Drucksache 797/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG KOM (2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11
... 3. Denn eine weitere Öffnung des Marktes der Bodenabfertigungsdienste und die übrigen vorgesehenen Regelungen - bis auf die Festlegung von Qualitätsstandards und Mindestausbildungsstandards - lösen erhebliche Betriebsrisiken bei den Bodenabfertigungsdienstleistern und den Flughafenbetreibern aus.
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und verhindert Missverständnisse. Die Richtlinie stellt in Artikel 2 Buchstabe c und d klar, dass Ladungsrückstände, das heißt nach Abschluss der Lösch- und Reinigungsverfahren an Bord in den Laderäumen oder Tanks befindlichen Reste von Ladungen sowie beim Laden oder Löschen verursachte Überreste und Überläufe, nicht unter den Begriff der Schiffsabfälle zu fassen sind.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG
14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG
16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG
17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG
18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,
19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG
Zu Buchstabe n
20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG
25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG
26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG
27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG
28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG
§ 47a Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken
29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG
§ 49 Registerpflichten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG
31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG
32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG
35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG
36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG
37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG
38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG
39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG
41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG
42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG
43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG
44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG
45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG
46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG
47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG
48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG
50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG
51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG
52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV
'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV
54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV
56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV
57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV
'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG
63. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 146/11
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... in § 29b Absatz 2 die Luftfahrtbehörde und die Flugsicherung, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm „hinzuwirken“. In der Praxis der Deutschen Flugsicherung treten Lärmschutzbelange aber in der Regel hinter betriebliche und kapazitative Belange der Flughafenbetreiber und der Fluggesellschaften zurück.
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 13. Im Jahr 2011 wird die Kommission die Rahmenvorschriften für staatlich geförderte Forschung, Entwicklung und Innovation einer Halbzeitüberprüfung unterziehen, um zu ermitteln, welche Innovationsformen angemessen gefördert werden können, insbesondere hinsichtlich zentraler Grundlagentechnologien und wichtiger gesellschaftlicher Probleme, und wie die Mitgliedstaaten sie optimal anwenden können. Sie wird die Wirksamkeit der 2008 eingeführten befristeten staatlichen Beihilfemaßnahmen bewerten, unter anderem den Ausbau eines "Schutzhafens" für Risikokapitalinvestitionen, und davon ausgehend die nötigen Vorschläge unterbreiten.
Drucksache 670/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen
... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, der Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November 2008, der mehrtägigen Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001 oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3
Drucksache 680/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... 1. Startort: ein Flughafen, Landeplatz oder Segelflugplatz nach § 6 Absatz 1 des
Drucksache 533/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
§ 1
§ 2
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1400: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... Die zweite Änderung2 erfolgte vor dem Hintergrund des Unfalls der „Prestige“ im Jahr 2002. Sie trat im Mai 2004 in Kraft und verlieh der Agentur erhebliche neue Befugnisse, insbesondere im Bereich der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Verschmutzung. Bei dieser zweiten Überarbeitung wurde auch der Weiterentwicklung der Zuständigkeit der EU im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr Rechnung getragen, da die Agentur ersucht wurde, bei den Inspektionen der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 725/20043 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen technische Unterstützung zu leisten. Außerdem wurde die EMSA im Bereich der Ausbildung von Seeleuten gebeten, die Kommission bei der Bewertung der Verfahren für die Erteilung von Befähigungszeugnissen und der Ausbildungseinrichtungen für Seeleute sowohl in EU-Ländern als auch in Drittländern gemäß dem STCW-Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungsnachweisen und den Wachdienst von Seeleuten) zu unterstützen.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 810/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... 13. Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der EU-Strategie für den Donauraum auch die Chance ergriffen werden sollte, die sowohl im Interesse der direkten wie insbesondere auch der nicht unmittelbaren (Donau-)Anrainer liegende Verbesserung von national wie international wichtigen Verkehrsverbindungen, insbesondere der Seehafenhinterlandverbindungen, weiter zu entwickeln.
Drucksache 295/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
... 1. Tiere, Embryonen und Samen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie Bruteier von Geflügel auf Grund einer nach Artikel 10 der Richtlinie
Drucksache 323/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (3) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt an Bord eines Seeschiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Seeschiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.
Drucksache 241/10
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... 5. Heimathafen (Port of registry): ................................................................................................................
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
§ 39a
§ 77
Artikel 2 Inkrafttreten
Vorderseite Anlage 4a zu § 39a
Rückseite Anlage 4a zu § 39a
Vorderseite Anlage 6a zu § 44
Rückseite Anlage 6a zu § 44
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel der Rechtsverordnung
II. Kosten und Preise
III. Bürokratiekosten
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1209: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Drucksache 303/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Flughafen München (Regierung von Oberbayern Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern, 80534 München)
Anlage Änderungen zur Zehnten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 857/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... 656 m nördlich der Kreuzung Leopoldstraße (L 559) / B 36 in Eggenstein-Leopoldshafen
Drucksache 64/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern "
... 2. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Vorschläge zur Einführung eines Deutschlandtakts im Schienenpersonenverkehr einer sorgfältigen Prüfung unter Beteiligung der Länder zu unterziehen. Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt, die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht. Er hält auch insoweit zur Sicherung des Schienenpersonenfernverkehrs eine gesetzliche Grundlage für zielführend.
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... . Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche und sperrige Norm, die von Vorstellungen getragen wird, denen die sozialen Strukturen des 19. Jahrhunderts zugrunde liegen. Die Bestimmung ist in ihrer Ausführlichkeit und Systematik nur schwer überschau- und handhabbar. So ist die ausdrückliche Benennung im Gesetzestext beispielsweise der Unpfändbarkeit von Betten, Gartenhäusern, einer Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zweier Schweine, Ziegen oder Schafen, der zur Berufsausübung unter anderem von Geistlichen und Hebammen erforderlichen Gegenstände und der zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Gefäße heute nicht mehr erforderlich. Das durch diese Regelungen verfolgte Ziel kann besser und verständlicher durch abstrakt und zusammenfassend formulierende Normen erreicht werden.
Drucksache 761/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Drucksache 857/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... Sie würde auf der B 103 zwischen Warnemünde und der A 20 AS Rostock West neben der bereits bemauteten A 19 Richtung Überseehafen zu erheblichen Ausweichverkehren mit der Folge führen, dass ein Großteil des Schwerlastverkehrs von und nach Skandinavien über die hierfür nicht geeignete Ausfahrt Rostock-Südstadt der A 20 das Stadtzentrum von Rostock durchqueren würde.
Drucksache 303/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Flughafen München (Regierung von Oberbayern Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern, 80534 München)
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... So besteht evtl. die Möglichkeit zur Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung bestimmter Rechts- oder Verfahrensvorschriften vom öffentlichen Auftraggeber auf ein e-Procurement-System, das die Abwicklung des Beschaffungsverfahrens vollständig oder teilweise übernimmt. Wenn die Einhaltung der Transparenz- und Verfahrensvorschriften der Richtlinie sowie die Objektivität und Nachverfolgbarkeit der einzelnen Verfahren durch die e-Procurement-Plattform gewährleistet wird, könnte die Last der Verantwortung für die Gewährleistung der Einhaltung sämtlicher vergaberechtlicher Vorschriften vom einzelnen öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System verlagert werden. Ein solches Konzept wäre ein „sicherer Hafen“ für die einzelnen öffentlichen Auftraggeber, die diese spezialisierten Einrichtungen zur Durchführung einzelner Beschaffungsverfahren nutzen. Die Verlagerung der Verantwortlichkeit vom öffentlichen Auftraggeber auf das e-Procurement-System könnte die Nutzung von Online-Instrumenten attraktiver machen und damit die Verbreitung des Online-Beschaffungswesens unterstützen. Für dieses Konzept wäre evtl. die Festlegung gemeinsamer Anforderungen oder Grundsätze für anerkannte e-Procurement-Systeme notwendig, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Garantien bieten.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 810/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... 14. Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der EU-Strategie für den Donauraum auch die Chance ergriffen werden sollte, die sowohl im Interesse der direkten wie insbesondere auch der nicht unmittelbaren (Donau-)Anrainer liegende Verbesserung von national wie international wichtigen Verkehrsverbindungen, insbesondere der Seehafenhinterlandverbindungen, weiter zu entwickeln.
Drucksache 693/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 20. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.
Drucksache 533/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Strom, der im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt verbraucht wird, wird von der Stromsteuer befreit. Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können. Insbesondere Seeschiffe benötigen auch während der Hafenliegezeiten zum Teil erhebliche Mengen an Strom, zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern, die Lüftung von Fahrzeugdecks oder Versorgungseinrichtungen für Passagiere. Zurzeit erzeugen Schiffe den benötigten Strom ganz überwiegend mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren unter Verwendung steuerfreien Mineralöls selbst. Die dabei entstehenden Abgase tragen in den Seehäfen erheblich zur Beeinträchtigung der Luftqualität bei. Im deutschen Seehafen Lübeck-Travemünde beispielsweise sind Schiffe für 90 % der Schwefeloxid- und etwa 80 % der Stickoxidemissionen verantwortlich. Dass zurzeit auf den selbst produzierten Strom nicht verzichtet wird, liegt im Wesentlichen an den höheren Kosten für Landstrom, an fehlenden international abgestimmten technischen Lösungen für den Anschluss der Schiffe an das Stromnetz und teilweise fehlenden Kapazitäten in der Landstromversorgung. Eine Stromsteuerbefreiung könnte, wenn sie durch den Stromversorger im Preis weitergegeben wird, die Kosten der Landstromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 26 Steuerbefreiung, Eigenverbrauch
Artikel 2 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Finanzielle Auswirkungen
1. Bund
2. Länder und Kommunen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)
Drucksache 718/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV )
... Eggenstein-Leopoldshafen
Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... Das allgemein favorisierte TEN-V-Planungskonzept stellt sich wie folgt dar: Die relativ dichten Bahn-, Straßen-, Binnenschifffahrts-, Hafen- und Flughafennetze werden aufrechterhalten und bilden als "
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
1. Einleitung
2. Im Anschluss an das Grünbuch
3. Methodik für die TEN-V-Planung
Planung des Gesamtnetzes
Planung des Kernnetzes
Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen
Innovative Infrastrukturmaßnahmen
4. DIE TEN-V-Umsetzung
4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente
4.2. Finanzierung
5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik
3 Anmerkungen
Drucksache 256/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft
... (1) Die Richtlinie 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, von frischem Fleisch oder von Fleischerzeugnissen aus Drittländern1 sah die Erstellung einer Liste der Drittländer und der Teile von Drittländern vor, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr bestimmter lebender Tiere und frischen Fleisches von bestimmten Tieren zulassen.
Drucksache 447/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zu dem israelischen Militäreinsatz gegen den humanitären Schiffsverband und der Blockade des Gaza-Streifens
... 6. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die EU-Mitgliedstaaten auf, Schritte zu unternehmen, um die dauerhafte Öffnung aller Grenzübergänge nach und aus Gaza, einschließlich des Hafens von Gaza, mit einer angemessenen internationalen Kontrolle der Endverwertung sicherzustellen und die ungehinderte Einfuhr humanitärer Hilfsgüter und kommerzieller Güter, die für den Wiederaufbau und eine eigenständige Wirtschaft notwendig sind, sowie auch den Kapitalfluss und den freien Personenverkehr zu ermöglichen;
Drucksache 693/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... 21. Der Bundesrat betrachtet das von der Kommission angekündigte Flughafenpaket kritisch, zumal teilweise nicht ersichtlich ist, welche Ziele die Kommission verfolgt. Der Bundesrat hat Zweifel daran, dass eine weitere Öffnung des Marktes positive Auswirkungen auf den Markt der Bodenabfertigungsdienste hat. Bei der Revision wären aus Sicht des Bundesrates vorrangig noch fehlende oder unzureichende Regelungsinhalte der Richtlinie aufzugreifen, wie etwa die Festlegung von konkreten Zuschlagskriterien, die Schaffung von Übergangsregelungen bei ausscheidenden Dienstleistern oder von Regelungen zum Entzug von Gestattungen.
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... In den letzten Jahren wurde ein umfangreiches Regelwerk zur Verkehrssicherheit geschaffen, besonders im Hinblick auf den Luft- und den Seeverkehr. Der Luftverkehr ist durch dieses gemeinsame Regelwerk nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der EU sicherer geworden. Nachdem 2006 auf Flüge zwischen der EU und den USA Anschläge mit Flüssigsprengstoff verübt werden sollten, wurden gesetzliche Vorkehrungen getroffen, um diese Gefahr einzudämmen. Gerade erst hat die Kommission eine Mitteilung über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen16 herausgegeben. Die EU arbeitet auch zusammen mit internationalen Partnern an der Einführung neuer Technologien, um neue Bedrohungen in den Griff zu bekommen. Um die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die EU den Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen in ihr Regelwerk übernommen. Die Kommission spielt auch eine aktive Rolle bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. Sowohl im Luft- als auch im Seeverkehr arbeitet die Kommission eng mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zusammen, um systematische Inspektionen von Flughäfen und Hafenanlagen einzurichten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... c) die Beförderung gefährlicher Stoffe und deren zeitlich begrenzte Zwischenlagerung auf der Straße, der Schiene, den Binnenwasserstraßen, dem See- oder Luftweg außerhalb der unter diese Richtlinie fallenden Betriebe, einschließlich des Be- und Entladens sowie des Umladens von einem Verkehrsträger auf einen anderen Verkehrsträger in Hafenbecken, Kaianlagen oder Verschiebebahnhöfen;
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... - Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation (auf der Grundlage eines Grünbuchs) über die Umsetzung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft durchführen und nach Annahme des Evaluierungsberichts im Jahr 2012 geeignete Folgemaßnahmen treffen. Genossenschaften spielen eine außerordentlich wichtige Rolle im Wirtschaftsgefüge und in der wirtschaftlichen Dynamik. Außerdem zeichnen sich Genossenschafen durch einzigartige Solidaritätsmechanismen zwischen ihren Mitgliedern und solide Eigentumsstrukturen aus, die eine starke Gruppenkultur, eine Beteiligung der Mitarbeiter und langfristige Investitionen begünstigen.
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... . Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche und sperrige Norm, die von Vorstellungen getragen wird, denen die sozialen Strukturen des 19. Jahrhunderts zugrunde liegen. Die Bestimmung ist in ihrer Ausführlichkeit und Systematik nur schwer überschau- und handhabbar. So ist die ausdrückliche Benennung im Gesetzestext beispielsweise der Unpfändbarkeit von Betten, Gartenhäusern, einer Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zweier Schweine, Ziegen oder Schafen, der zur Berufsausübung unter anderem von Geistlichen und Hebammen erforderlichen Gegenstände und der zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Gefäße heute nicht mehr erforderlich. Das durch diese Regelungen verfolgte Ziel kann besser und verständlicher durch abstrakt und zusammenfassend formulierende Normen erreicht werden.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Zur Absicherung einer nachhaltigen, effizienten, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen sowie hochfrequenten Versorgung der europäischen Regionen sollte dabei insbesondere die Verbesserung (Aus- und Neubaumaßnahmen, technische Ausrüstung, Interoperabilität) der bestehenden Seehafenhinterlandverbindungen, speziell der Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße, Priorität erhalten. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt es, insbesondere die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen zu stärken, wobei Priorität im Zu- und Ablauf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße genießen müssen (vgl. BR-Drucksache 130/09(B), Ziffer 8).
Drucksache 235/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen – ECAAÜbkG)
... Flughafen Gibraltar
Drucksache 675/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV )
... Dieser Entwicklung muss im Interesse des Immissionsschutzes entgegen gewirkt werden. Beispielsweise finden allein im Duisburger Hafen 2000 Umschläge pro Jahr auf Seeschiffen statt. Betroffen sind dabei ca. 200 Seeschiffe pro Jahr, die den Duisburger Hafen im Durchschnitt zehnmal ansteuern.
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... 27. D.h. das Meer, in dem der Fisch gefangen wird. Dies ist nicht unbedingt identisch mit dem Meeresraum, an dessen Küsten der Fisch angelandet wird oder sich der Heimathafen des betreffenden Schiffes befindet.
Drucksache 434/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Mit o. a. Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, eine Standardzulassungsmonographie für ein zinkhaltiges Klauenbad zur Behandlung von Klauenerkrankungen bei Schafen zu erlassen und in Kraft zu setzen.
Drucksache 670/10
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankung die Hauptverhandlung wiederholt werden muss und das Verfahren damit verzögert wird. Kann der Angeklagte oder eine zur Urteilsfindung berufene Person aus Gründen höherer Gewalt, die keine Erkrankung darstellen, nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen. Fälle höherer Gewalt stellen zwar die Ausnahme dar. Die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November des Jahres2008, die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001, oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee aufgrund des strengen Winters haben in der Vergangenheit plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen. Verschiedene Großverfahren mussten wiederholt werden, beziehungsweise gerieten in die Gefahr einer Wiederholung. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, durch die Erweiterung der Hemmungsregelung des § 229 Absatz 3
Drucksache 64/2/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Zukunft der Bahn sichern " - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin, Brandenburg -
... Er regt dazu an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Ländern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt die auch die notwendige Steigerung der Kapazitäten für den Schienengüterverkehr - insbesondere den Hafenhinterlandverkehr - mit untersucht.
1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -
2. Zu Nummer 8 Satz 4 und Begründung Absatz 2 Satz 2 und Satz 5 - neu -
Drucksache 861/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... (3) Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Seeschifffahrt an Bord eines Schiffes, so gilt er als in dem Vertragsstaat gelegen, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt, oder, wenn kein Heimathafen vorhanden ist, in dem Vertragsstaat, in dem die Person ansässig ist, die das Schiff betreibt.
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Mit § 1 Abs. 7a wird die Definition des Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2006/48/EG (nachfolgend: Bankenrichtlinie) umgesetzt. Ein Mutterinstitut besteht auch, wenn einem Institut eine Kapitalanlagegesellschaft, ein Zahlungsinstitut oder ein Finanzunternehmen (in der Terminologie der Richtlinie: Finanzinstitut) nachgeordnet ist. Durch die Ergänzung wird der Gleichlauf mit § 10a Abs. 1 Satz 2 sichergestellt. Anderenfalls könnte man zu der Auffassung gelangen, eine konsolidierte Beaufsichtigung sei dann nicht erforderlich, wenn nur Kapitalanlagegesellschafen (KAG) oder Finanzunternehmen nachgeordnet sind. Ein aufsichtsfreier Raum ist aber nicht gewollt.
Drucksache 665/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Entwurf eines Fahrplans für die Schaffung des gemeinsamen Informationsraums für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU KOM (2010) 584 endg.
... /EG. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 bezeichnet der Begriff: "Gefahrenabwehr in der Schifffahrt" die Kombination vorbeugender Maßnahmen zum Schutz des Seeverkehrs und von Hafenanlagen vor einer Bedrohung durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen.
Entwurf
1. Einleitung
2. Übersicht über den Fahrplan
3. auf dem Weg zu einem Fahrplan
3.1. Stufe 1: Bestimmung aller Nutzergruppen
3.2. Stufe 2: Kartierung der Daten und Analyse der bestehenden Lücken für den Datenaustausch
3.3. Stufe 3: Einheitliche Einstufung der Geheimhaltungsgrade
3.4. Stufe 4: Entwicklung einer stützenden Struktur
3.6. Stufe 6: Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens
4. Schlussfolgerung
Anhang
2 Glossar
Drucksache 761/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
Drucksache 857/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
... Sie würde auf der B 103 zwischen Warnemünde und der A 20 AS Rostock West neben der bereits bemauteten A 19 Richtung Überseehafen zu erheblichen Ausweichverkehren mit der Folge führen, dass ein Großteil des Schwerlastverkehrs von und nach Skandinavien über die hierfür nicht geeignete Ausfahrt Rostock-Südstadt der A 20 das Stadtzentrum von Rostock durchqueren würde.
Drucksache 332/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Anwendung Breitspektrum-Anthelminthikum zur Behandlung und Bekämpfung von gastrointestinalen Infektionen mit Nematoden und damit in Verbindung stehenden Erkrankungen bei Schafen, inkl. Lämmern, Jungschafen, Zuchtbocken und Mutterschafen
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Flughafenpaket: 1) Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme, 2) Überprüfung der Zuweisung von Zeitnischen, 3) Überprüfung der Bodenabfertigungsrichtlinie, 4) Überprüfung der Richtlinie zu Fluglärm
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 38. Zur Absicherung einer nachhaltigen, effizienten, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen sowie hochfrequenten Versorgung der europäischen Regionen sollte dabei insbesondere die Verbesserung (Aus- und Neubaumaßnahmen, technische Ausrüstung, Interoperabilität) der bestehenden Seehafenhinterlandverbindungen, speziell der Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße, Priorität erhalten. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt es, insbesondere die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen zu stärken, wobei Priorität im Zu- und Ablauf die Verkehrsträger Schiene und Binnenwasserstraße genießen müssen (vgl. BR-Drucksache 130/09(B), Ziffer 8).
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