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"Habitat"
Drucksache 279/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Wahrung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, hält jedoch eine Ausweitung der "streng geschützten" Gebiete von 3 auf 10 Prozent der gesamten EU-Landfläche (das heißt + 30 Millionen Hektar) für nicht geeignet und daher für nicht notwendig, den tatsächlichen Ursachen spezifischer Arten- und Habitatgefährdungen wirksam, effizient und mit hoher Akzeptanz bei den Bewirtschaftern und Eigentümern zu begegnen. Ein reiner Prozessschutz würde erhebliche Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die Versorgung mit dem klimafreundlichen Rohstoff Holz haben. Auswirkungen auf die Wirtschaft bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern wären nicht auszuschließen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Folgen umfassend abgeschätzt und abgewogen werden, freiwillige Ansätze weiterhin möglich sind und es bei der Umsetzung nicht zu unkalkulierbaren Verfahrensrisiken für die Länder sowie unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Landnutzung kommt.
Drucksache 257/18
... Früherkennung und Vermeidung von Infektionen gesunder Tiere sind das A und O im Falle des Auftretens von Wildseuchen. Insoweit kommt der Fallwildsuche eine erhebliche Bedeutung zu, denn jedes an einer Wildseuche verendete Tier stellt ein erhebliches Infektionsrisiko für noch nicht infizierte Tiere dar. Insoweit dient die neue Ermächtigung (Nummer 28a) dem Ziel, im Falle des Auftretens einer Wildseuche durch geeignetes Personal (insbesondere geschulte Jäger und Jagdausübungsberechtigte oder andere geschulte Hilfskräfte) in den von der Seuche betroffenen Örtlichkeiten oder Gebieten verendete Tiere zu suchen und aus dem Habitat zu entfernen. Dabei haben Jagdausübungsberechtigte die Suche durch geeignetes Personal zu dulden (Buchstabe a Doppelbuchstabe ee) .
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
§ 39a Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich
Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 285/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... /EWG /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie
Drucksache 356/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... -See-Einbringungsgesetzes und der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Meeresumwelt, auf die damit verbundenen Ökosysteme und auf die biologische Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf die Empfindlichkeit von Habitaten, Populationen und Arten und im Hinblick auf andere rechtmäßige Meeresnutzungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 3 Form und Inhalt des Antrags
§ 4 Prüfung des Antrags, öffentliche Bekanntmachung und Auslegung
§ 5 Beteiligung anderer Behörden
§ 6 Vorhaben mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
§ 7 Einwendungen, Erörterungstermin
§ 8 Öffentliche Bekanntmachung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Regelungen
II. Alternativen
III. Regelungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... (13) Die Durchführung von Infrastrukturvorhaben im TEN-V-Kernnetz sollte auch durch Leitlinien der Kommission unterstützt werden, die für mehr Klarheit bei der Durchführung bestimmter Arten von Vorhaben unter Beachtung des Besitzstands der Union sorgen. So sieht beispielsweise der Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft23 solche Leitlinien vor, um mehr Klarheit im Hinblick auf die Einhaltung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie zu schaffen. Für Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollte direkte Unterstützung in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge bereitgestellt werden, um für die Verwendung öffentlicher Gelder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten24. Darüber hinaus sollte im Rahmen der für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 entwickelten Mechanismen geeignete technische Hilfe bereitgestellt werden, um TEN-V-Vorhaben von gemeinsamem Interesse finanziell zu unterstützen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 242/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
... /EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und
Drucksache 285/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... /EWG /EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 114. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereiche Naturschutz und EU-Naturschutzfinanzierung in dem Reflexionspapier nicht ausdrücklich benannt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass es ein allgemein akzeptiertes Ziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten sowie Arten und Lebensraumtypen durch Naturschutzmaßnahmen in einen guten Erhaltungszustand zu versetzen. Dafür bedarf es beispielsweise der konsequenten Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... - Lediglich sieben Mitgliedstaaten14 haben die Ausweisung von "Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung" im Sinne der Habitat-Richtlinie (nahezu) abgeschlossen. 17 Mitgliedstaaten haben die meisten terrestrischen Schutzgebiete ausgewiesen, es gibt jedoch Mängel bei der Ausweisung mariner Schutzgebiete. Bei den übrigen vier Mitgliedstaaten bestehen Mängel, sowohl was terrestrische Schutzgebiete als auch was Meeresschutzgebiete anbetrifft.
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Für die Erprobung und Umsetzung integrierter innovativer Lösungen in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern s i.d.R. gionen und Stadtgebiete am besten geeignet. Gestützt auf die regionen- und städtespezifische Unterstützung der EU-Regionalpolitik, die EU-Städteagenda bzw. die im Zuge von Habitat III jetzt neu vorgelegte globale Städteagenda, den globalen Bürgermeisterkonvent45, die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" und das CIVITASNetz46 haben Europas Städte und Regionen entscheidend zur Energiewende beigetragen, indem sie sich diese zu eigen machten und Innovationen im Bereich Klima und Energie von der Basis aus förderten. Darüber hinaus kann die Vernetzung von Stadtvierteln, Städten und Regionen dabei helfen, bewährte Verfahren auszutauschen sowie Ressourcen und Investitionen zu bündeln. Daher gilt es, die über die Foren für intelligente Spezialisierung und Horizont 2020 für intelligente und nachhaltige Städte zur Verfügung stehende Unterstützung auf Aspekte inklusiver Städte auszuweiten, um die erreichten Ergebnisse weiter auszubauen. Initiativen wie der Schwerpunktbereich "Intelligente und nachhaltige Städte" von Horizont 2020, die gemeinsame Programminitiative "Das städtische Europa" und die Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung47 sowie die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" sollten systematisch angeglichen und aufgestockt werden, damit von ihnen Anreize für die Weiterentwicklung und Einführung von Lösungen zur Reduzierung der CO
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Die Umweltauswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 - und damit auch die des Bedarfsplans - wurden erstmalig im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet. Diese ersetzt auf Projektebene die Umweltrisikoeinschätzung und die FFH-Verträglichkeitseinschätzung (Flora-Fauna-Habitat) aus dem letzten Bundesverkehrswegeplan. Des Weiteren wurde im Zuge der SUP erstmals eine Bewertung der Umweltauswirkungen des Gesamtplans vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Drucksache 455/1/16
... Um diese im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben von der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holzvermarktung rechtswirksam abzugrenzen, wird in § 46 - Zum einen dienen diese forstlichen Tätigkeiten der Waldpflege und Walderhaltung und damit der im Interesse des Allgemeinwohls liegenden Daseinsvorsorge. So geht es beispielsweise bei der jährlichen Betriebsplanung auch um die Maßnahmen, die für den Waldschutz und die Waldpflege zu treffen sind. Beim Markieren der zu fällenden Bäume spielen die Stabilitätssicherung, die Berücksichtigung besonderer Waldfunktionen, wie z.B. die Erhaltung von Habitatbäumen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie das nachhaltige Wachstum der Waldbestände eine herausragende Rolle.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz
'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes
§ 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:
II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:
Zu § 40
Zu § 46
Drucksache 433/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
... Die Umweltauswirkungen des BVWP 2030 wurden erstmalig im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet. Diese ersetzt auf Projektebene die Umweltrisikoeinschätzung und die FFH-Verträglichkeitseinschätzung (Flora-Fauna-Habitat) aus dem letzten Bundesverkehrswegeplan. Des Weiteren wurde im Zuge der SUP erstmals eine Bewertung der Umweltauswirkungen des Gesamtplans vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Anlage (zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben
Unterabschnitt 1 Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Unterabschnitt 2 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können
Unterabschnitt 3 Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)
Artikel 2
Artikel 3
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt des Entwurfs
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem
1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A
4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C
4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
6. Förderung Transeuropäischer Netze
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekt
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand des Bundes
b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen
IX. Weitere Kosten
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XI. Demografie-Check
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 8
Zur Anlage zu § 1 :
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
3. Potentieller Bedarf
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Schutz der Umwelt ist unerlässlich für die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen. Mehrere Nachhaltigkeitsziele enthalten eine starke umweltpolitische Dimension. Dazu zählen die Ziele Nr. 6 (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten), Nr. 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen) und Nr. 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen). Die in den letzten Jahren in der EU erreichten Umweltverbesserungen wurden durch neue Rechtsvorschriften der EU vorangetrieben, die ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie der Wasserqualität und dem Naturschutz bewirkt haben. Die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie schützen Ökosysteme, und die Ausweitung des Naturschutzgebiete-Netzes "Natura 2000" auf 18 % der Fläche der EU hat viel bewirkt. Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um - wie von der EU angestrebt - dem Verlust der Artenvielfalt bis 2020 Einhalt zu gebieten und mindestens 15 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen. Die lange unter Überfischung leidenden Fischbestände der EU sind dank der massiv an wissenschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Gemeinsamen Fischereipolitik im Begriff, sich wieder zu erholen. Die vor kurzem angenommene Gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik12 enthält einen Maßnahmenkatalog zur Förderung sicherer, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Weltmeere.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Mit der Anwendung der Fracking-Technologie sind neben den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt auch eine Reihe von unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Hierzu zählen neben der Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehenden Beseitigung der Vegetation und Versiegelung des Bodens u.a. Veränderungen des Ökosystems durch Grundwasserentnahmen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtemissionen bei Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen. Alle diese Auswirkungen können nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen des Wassers und des Bodens, sondern auch von Arten und deren Habitaten zur Folge haben. In Naturschutzgebieten und Nationalparken soll daher die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Fracking-Maßnahmen bundesgesetzlich umfassend, in Natura 2000 Gebieten weitgehend verboten werden. Entsprechendes gilt für Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das hierbei oder bei anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt. Die sonstigen naturschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, finden daneben weiterhin uneingeschränkt Anwendung. Unberührt bleiben auch die bundesgesetzlichen Vorgaben für die weiteren Schutzgebietskategorien.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
G. Evaluation
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte
§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 104a Ausnahme von der Erlaubnispflicht bei bestimmten Gewässerbenutzungen
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung der Grundwasserverordnung
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
IV. Gender Mainstreaming
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
aa § 9 Absatz 2 Nummer 3 WHG
bb § 9 Absatz 2 Nummer 4 WHG
b Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 WHG
c Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4 WHG
d Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 1 WHG
e Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 WHG
f Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 WHG
g Artikel 1 Nummer 6 und Artikel 4 Nummer 1
h Artikel 4 Nummer 2
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a Länder
aa Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG
bb Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3 WHG
cc Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 1 Satz 2 WHG
b Bund
VIII. Weitere Kosten
IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 25/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
... /EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 06.12.2008 S. 28). Hiernach ist jedes vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Verhalten unter Strafe zu stellen, das eine erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets verursacht. Die entsprechenden Lebensräume und Lebensraumtypen werden unter anderem in der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7; sogenannte FaunaFlora-Habitat-Richtlinie) im Einzelnen genannt. Diese Richtlinie wurde zuletzt durch Artikel 1 in Verbindung mit Anhang Teil B der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 302 Erweiterter Verfall
§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
§ 338 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des EU-Bestechungsgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
Artikel 4 Änderung des NATO-Truppen-Schutzgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
§ 3 Auslandstaten
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung der Sektorenverordnung
Artikel 8 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
Artikel 9 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. EU-Rahmenbeschluss
2. EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme
3. EU-Richtlinie Umweltstrafrecht
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2936: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
2.4 1:1- Umsetzung
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 68. Für das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgemaßnahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des Überprüfungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie für den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 44. Für das Jahr 2016 sieht die Kommission die Folgemaßnahmen der Evaluierung der EU-Naturschutzrichtlinien vor. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Stellungnahme vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 272/14(B)), in der er sich gegen den Abbau von bestehenden Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Sozialschutz ausgesprochen hat. Er nimmt die am 20. November 2015 im Rahmen des Überprüfungsprozesses vorgestellten Ergebnisse der Evaluationsstudie für den Fitness-Check der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, die keine Notwendigkeit für eine Änderung der Richtlinien ergeben haben, zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bestehenden Defizite beim Erhalt der biologischen Vielfalt spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass der bestehende Rechtsrahmen der EU-Naturschutzrichtlinien gesichert werden sollte. Für eine Änderung des Rechtsrahmens wird keine Notwendigkeit gesehen.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... en und erneuerbaren Energien, und sie werden durch den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die maritime Raumordnung ergänzt. Allerdings sollte dieser Arbeitsbereich untersuchen, ob sektorspezifische Durchführungsleitlinien, ähnlich den bereits für die Windenergie ausgearbeiteten Leitlinien, zur Ergänzung der Habitat- und der
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... -Rahmenrichtlinie 5, die Richtlinie über erneuerbare Energien 6, die Initiative zu Hochgeschwindigkeitsseewegen 7 und die Habitat-Richtlinie8. Es wird davon ausgegangen, dass die EU 2013 eine reformierte Gemeinsame Fischereipolitik und im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau überarbeitete Strukturfonds (den Gemeinsamen Strategischen Rahmen) verabschiedet. Hauptziel dieses Vorschlags ist es, die kohärente und nachhaltige Umsetzung dieser Initiativen durch ein oder mehrere integrierte Verfahren zu erleichtern. Der vorliegende Vorschlag ändert den Besitzstand in keinem Politikbereich des AEUV.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung
2.1. Öffentliche Konsultation
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
3.6.1. Die Richtlinie
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 4 Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 5 Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 6 Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 7 Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne
Artikel 8 Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 10 Erhebung von Daten und Informationsaustausch
Artikel 11 Prüfung der Umweltauswirkungen
Artikel 12 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Drittländern
Kapitel III Umsetzung
Artikel 14 Zuständige Behörden
Artikel 15 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 16 Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Ausschussverfahren
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I Zuständige Behörden
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Die derzeitige Forstverwaltungsstruktur der EU22 stützt sich auf den Ständigen Forstausschuss23. Der Ständige Forstausschuss sollte weiterhin das Forum für die Erörterung aller forstbezogenen Angelegenheiten bleiben und die Koordinierung und Kohärenz von politischen Forststrategien sicherstellen. Es besteht jedoch Verbesserungsbedarf, damit gewährleistet wird, dass der Ständige Forstausschuss auch Aspekte anderer politischer Strategien berücksichtigt. Der Ständige Forstausschuss hat gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für Forst- und Korkwirtschaft, dem Habitat-Ausschuss und der Sachverständigengruppe für die Verwaltung von Natura 2000 einen Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern erarbeitet - diese Zusammenarbeit könnte als bewährtes Verfahren herangezogen werden. Außerdem sollte die Rolle des Ständigen Forstausschusses zum Erhalt der Multifunktionalität von Wäldern stärker in den Vordergrund rücken.
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 347/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU COM(2013) 229 final
... , Habitat- und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik
3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren
3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung
3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur
3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile
4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur
4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen
4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
4.3. Austausch bewährter Verfahren
4.4. Beirat für Aquakultur
4.5. Nächste Schritte
Anhang Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur
1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele
2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien
3. Governance und Partnerschaft
4. Bewährte Verfahren
Drucksache 27/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2011) 715 endg.
... Wie in der Stellungnahme des Bundesrates angemerkt; müssen alle Zielvorgaben den geltenden EU-Rechtsvorschriften (wie der Habitat-Richtlinie, der Gewässer-Rahmenrichtlinie und der UVP-/SUP-Richtlinie) und Vereinbarungen (insbesondere dem Gemeinsamen Standpunkt zur
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Habitat
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... 26. So müssen Wasser- und Windkraftanlagen die Richtlinien über die SUP (2001/42/EG), die UVP (85/337/EWG), Habitate (92/43/EWG) und Vogelarten (79/409/EWG), die
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 508/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... , die Badegewässerrichtlinie, die Habitat-Richtlinie und seit kurzem die
1. Die Vision
2. Dieses Grünbuch
3. Der Bedarf an Meereskenntnissen
3.1. Industrie
3.2. Behörden
3.3. Wissenschaft
3.4. Zivilgesellschaft
4. Verfügbarkeit Interoperabilität
4.1. Engpässe
4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten
4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
5. Bisherige Fortschritte
5.1. Nationale Anstrengungen
5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet
5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES
5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
5.5. Forschung
5.6. Umweltberichterstattung
5.7. Anpassung an den Klimawandel
5.8. Internationale Initiativen
6. Governance
6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten
6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten
6.3. Einbeziehung der Nachbarländer
6.4 Bestimmung der Prioritäten
7. Beteiligung des Privatsektors
8. Reaktionen auf das Grünbuch
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... Eine gesunde Umwelt ist für jede Form von "blauem" Tourismus von entscheidender Bedeutung und fördert das Wachstumspotenzial neuer Tourismusformen. Gute Badegewässerqualität und unberührte Meereshabitate haben hohen Freizeitwert. Hierdurch steigt die Attraktivität von Küstengebieten, was wiederum das Wachstumspotenzial von Tätigkeiten wie Bootstourismus oder Wassersport oder von grünem Tourismus wie Walbeobachtung steigert. Schon aus Gründen der Vielfalt des europäischen Tourismus werden die meisten wachstumsfördernden Initiativen auf lokaler oder regionaler Ebene durchgeführt. In jedem europäischen Meeresbecken gibt es unterschiedliche Probleme und Chancen, die maßgeschneiderte Konzepte erfordern. Die öffentlichen Stellen müssen gegenüber Investitionen einen strategischen Ansatz einnehmen, indem sie Infrastrukturen wie Landungskapazitäten, Hafeneinrichtungen und Verkehr schaffen. In Hochschullehrgängen muss eine solide Grundlage für die speziellen Kenntnisse geschaffen werden, die für die Erhaltung und den Ausbau des Marktanteils in einem anspruchsvollen und wettbewerbsbestimmten globalen Markt notwendig sind. Dies muss durch Maßnahmen begleitet werden, die das Tourismusangebot in der Nebensaison verbessern und den starken CO
Drucksache 605/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission: Intelligente Städte und Gemeinschaften - Eine Europäische Innovationspartnerschaft C(2012) 4701 final
... 2. State of the World's Cities 2010/2011: Bridging the urban divide (UN Habitat, 2011).
1. Einleitung
2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext
3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften
3.1. Leuchtturmprojekte
3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen
3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung
3.4. Internationale Zusammenarbeit
3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt
3.6. Anerkennung von Erfolgen
4. Lenkung und Governance
4.1. Hochrangige Gruppe
5. Fazit
Anhang I Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte
Anhang II Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC
Intelligente Gebäude und Stadtviertel
Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger
Nachhaltige städtische Mobilität
Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen
• Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... 34 Das „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“ ist eine internationale Initiative, zu der sich Regierungen, internationale Partnerorganisationen und die Zivilgesellschaft zusammengeschlossen haben, um die Integration der Roma zu beschleunigen und die jeweiligen Fortschritte auf transparente und quantifizierbare Weise zu überprüfen. An der Initiative beteiligen sich derzeit zwölf Länder: Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, die Slowakei, Spanien sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien. Slowenien hat Beobachterstatus. Ferner sind folgende Partnerorganisationen beteiligt: Weltbank, OSI, UNDP, Europarat, Entwicklungsbank des Europarats, OSZE, ERIO, ERTF, ERRC, UN-Habitat, UNHCR und UNICEF.
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
Drucksache 309/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Im Zentrum der EU-Biodiversiätsstrategie 2020 steht unter anderem eine Verschärfung der Überwachungs- und Berichtspflichten der Habitat- und
Drucksache 394/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000-Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.
1. Hauptempfehlung
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1.
Zu Artikel 3
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1.
Zu Artikel 5 Nummer 2
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1.
Zu Artikel 5 Nummer 2
Drucksache 58/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) enthält Vorgaben zur Ausweisung bestimmter Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 38a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie (d.h. Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands sämtlicher Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung und geeigneter Populationen natürlich vorkommender Wildvogelarten) ist zur Vermeidung des weiteren Verlustes und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Europa unerlässlich. Ein quantifiziertes Ziel mit festem Zeitrahmen wird die Umsetzung der Richtlinien und die Verwirklichung der darin vorgesehenen Ziele beschleunigen.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
Drucksache 342/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000 Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 allgemein
4. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV
§ 28a Ausgleichszahlungen
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG
8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG
§ 14 Einvernehmen der Länder
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG
11. Zu Artikel 1 § 16 NABEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 3 NABEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG
15. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV
17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV allgemein
18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000 Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.
2 Hauptempfehlung:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 3.
3 4.
2 Hauptempfehlung:
3 5.
3 6.
Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
3 7.
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 allgemein
10. Zu Artikel 1 NABEG
11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG
12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG
13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG
14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV
§ 28a Ausgleichszahlungen
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:
15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG
18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG
20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG
§ 14 Einvernehmen der Länder
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:
25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG
26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG
27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und
Zu Artikel 5
28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG
29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG
30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV
31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Zur Ausweitung der Natura-2000-Förderung ist zu betonen, dass der Vorschlag - zusätzlich zu den in den Habitat-Richtlinien ausgewiesenen Natura 2000-Agrar- und Waldgebieten - die Förderfähigkeit abgegrenzter Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Beschränkungen vorsieht, was zur Umsetzung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beiträgt. Um sicherzustellen, dass die Zahlungen weiterhin vor allem für Natura-2000-Standorte verwendet werden, ist es angezeigt, den Umfang der angrenzenden landwirtschaftlichen Fördergebiete auf 5% der gesamten ausgewiesenen (land- und forstwirtschaftlichen) Natura-2000-Gebiete zu begrenzen. Diese Regel gewährleistet sowohl für die Verwaltung als auch für künftige Begünstigte eine transparente und korrekte Bestimmung der Gebiete, die für Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 in Betracht kommen.
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Wälder in Europa sind ein wichtiger Teil des Naturhaushalts Europas und beheimaten die meisten Wirbeltiere des europäischen Kontinents. Verschiedene dominante Baumarten (z.B. Rotbuche und Steineiche) kommen quasi nur in Europa vor und prägen europäische Wälder. Tausende von Insekten- und Wirbellosenarten und ebenso viele Pflanzenarten sind vorwiegend auf Waldhabitate beschränkt, die sich aus den genannten Baumarten zusammensetzen. Durch die Erhaltung der biologischen Vielfalt (von Genen bis Landschaften) werden Wälder widerstands- und anpassungsfähiger32. Als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene Waldhabitate erstrecken sich über 14 Millionen Hektar und nehmen nahezu 20 % der gesamten Landfläche des Natura-2000-Netzes ein.
Drucksache 601/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.
... Gemäß Artikel 10 der Habitat-Richtlinie werden sich Mitgliedstaaten dort, wo sie dies im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, für erforderlich halten, bemühen, die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV
1.2. Verringerung der Zahl der zusammenfassenden Berichte und Vereinfachung ihres Inhalts im Rahmen der Strategiebegleitung
1.3. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Maßnahme zugunsten von Erzeugergemeinschaften
1.4. Erleichterung einer mehr maßgeschneiderten Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
1.5. Fortlaufende lineare Strukturen und Vernetzungsfunktion
1.6. Maßnahmen im Anschluss an eine Nichtbeachtung der Cross-Compliance
1.7. Schaffung von Anreizen für Maßnahmen gemäß Artikel 43 des Vertrags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 20a Spezifische Bedingungen
Artikel 36a Spezifische Bedingungen
Artikel 52a Spezifische Bedingungen
Artikel 63a Spezifische Bedingungen
Artikel 80 Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen
Artikel 89a Austausch von Informationen und Dokumenten
Artikel 91a Befugnisse der Kommission
Artikel 91b Delegierte Rechtsakte
Artikel 91c Durchführungsrechtsakte – Ausschuss
Artikel 2
Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... ), Habitatrichtlinie und
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
1. Einleitung
2. Im Anschluss an das Grünbuch
3. Methodik für die TEN-V-Planung
Planung des Gesamtnetzes
Planung des Kernnetzes
Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen
Innovative Infrastrukturmaßnahmen
4. DIE TEN-V-Umsetzung
4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente
4.2. Finanzierung
5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik
3 Anmerkungen
Drucksache 751/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des "Forest Focus"-Systems gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) - Abschlussbericht KOM (2010) 430 endg.; Ratsdok. 13035/10
... Die „Forest Focus“-Datenbank wurde bereits verwendet, um die Lebensraumeignung (habitat suitability) herrschender Baumarten und Vegetationsverschiebungen in künftigen Klimaszenarien zu modellieren 12. Da sich die klimatischen Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, trägt dies zu einem besseren Verständnis dafür bei, wie Waldbaumarten in der EU verlagert werden könnten. Daten aus der Datenbank könnten auch in internationalen politischen Prozessen wie dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Forest Europe oder der UN-Klimarahmenkonvention verwendet werden.
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... 8. So könnte z.B. die Bioprospektion zur Herstellung neuer Erzeugnisse in der Medizin oder der verarbeitenden Industrie von der genaueren Erforschung der Meeresboden-Habitate profitieren.
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
Drucksache 224/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (2008/2210(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)2,
Drucksache 254/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des Walfangs (2008/2101(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Habitat-Richtlinie)2,
Drucksache 278/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Die Hinzufügung weiterer nationaler Arten unter das bislang nur für europäisch geschützte Arten geltende Schutzregime ist auch naturschutzpolitisch nicht sinnvoll. Die in den letzten Jahren durch Rechtsetzung und Rechtsprechung bewirkte Ausweitung der Kriterien zum Schutz von Arten und Lebensräumen auf Grund einschlägiger EU-Richtlinien sorgt dafür, dass die naturschutzpolitisch strategisch relevanten Arten und Lebensräume bereits einem strengen Schutz unterworfen sind. Von diesem Schutzregime profitieren aber nicht nur die ausdrücklich genannten Arten oder Lebensräume, sondern auch solche, die mit den genannten in der Natur gemeinsam vorkommen. Dieses Leitarten- und –habitatekonzept stellt sicher, dass eine Fokussierung der begrenzten Naturschutzressourcen auf die wichtigsten Ziele erfolgt. Das Hinzufügen weiterer strategischer Ziele würde hier nur zu einer weiteren Zersplitterung der begrenzten Ressourcen führen; dies kann auch von der Bundesregierung nicht gewollt sein.
Drucksache 278/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Die Hinzufügung weiterer nationaler Arten unter das bislang nur für europäisch geschützte Arten geltende Schutzregime ist auch naturschutzpolitisch nicht sinnvoll. Die in den letzten Jahren durch Rechtsetzung und Rechtsprechung bewirkte Ausweitung der Kriterien zum Schutz von Arten und Lebensräumen auf Grund einschlägiger EU-Richtlinien sorgt dafür, dass die naturschutzpolitisch strategisch relevanten Arten und Lebensräume bereits einem strengen Schutz unterworfen sind. Von diesem Schutzregime profitieren aber nicht nur die ausdrücklich genannten Arten oder Lebensräume, sondern auch solche, die mit den genannten in der Natur gemeinsam vorkommen. Dieses Leitarten- und –habitatekonzept stellt sicher, dass eine Fokussierung der begrenzten Naturschutzressourcen auf die wichtigsten Ziele erfolgt. Das Hinzufügen weiterer strategischer Ziele würde hier nur zu einer weiteren Zersplitterung der begrenzten Ressourcen führen; dies kann auch von der Bundesregierung nicht gewollt sein.
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Absatz 3 sieht im Hinblick auf die sich in bestimmten Eingriffskonstellationen ergebende Konfliktlage zwischen Kompensationserfordernissen und Ansprüchen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung ein ausdrückliches Rücksichtnahmegebot und einen besonderen Prüfauftrag vor. Dies trägt dem verfassungsrechtlich garantierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung. Nach Satz 1 ist bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Nach Satz 2 ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Den genannten Ansprüchen der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung ist im Rahmen der Ausübung des fachlichen Beurteilungsspielraums bei der Konzeption von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Rechnung zu tragen. Maßnahmen zur Wiedervernetzung können Fischtreppen, Grünbrücken oder Durchlässe sein, die zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit sowie zur Wiederherstellung des räumlichen Zusammenhangs von Lebensräumen beitragen. Solche Maßnahmen können in einem fachlichen Gesamtkonzept beispielsweise eine gleichwertige Wirkung für die Stabilisierung einer Population entfalten, wie die Entwicklung neuer Habitatflächen. Als Ersatzmaßnahmen sind darüber hinaus auch Maßnahmen zur Entsiegelung von bebauten und nicht mehr genutzten Flächen anzustreben.
Begründung
A. Allgemeines
I. Allgemeine Vorbemerkung
1. Entwicklung des Naturschutzrechts
2. Zweck des Gesetzentwurfs
II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
• biologischen Vielfalt,
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Landschaftsplanung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Kapitel 5 Artenschutz
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 2
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Alternativen
VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3
1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3
1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6
1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2
1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4
1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4
1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2
1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3
1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6
1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7
1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2
1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1
1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2
1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2
1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2
1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3
1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3
1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Einzelne Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen
Zu § 54
Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Zu § 63
Zu § 64
Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Zu § 74
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes
Drucksache 507/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI))
... U. in der Erwägung, dass die zahlreichen im Zusammenhang mit dem Natura-2000-Netz eingereichten Petitionen nach wie vor zeigen, dass es eine große Herausforderung für die Union darstellt, dem Verlust an Biodiversität Einhalt zu gebieten, und dass die Habitatrichtlinie1 und die
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... , Abfallrichtlinien, Habitatrichtlinie,
Drucksache 433/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... 2. Die zuständige Behörde kann abweichend von den Abschnitten 1 und 2 gemäß den Bedingungen nach Absatz 3 dieses Artikels die Verfütterung von Material der Kategorie 1 gemäß Artikel 11 Buchstabe b Ziffer ii an Zootiere und gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel, die in ihrem natürlichen Habitat leben, zulassen.
Begründung
1. Hintergrund
2. Bericht der Kommission
3. Problembeschreibung
4. Anhörung und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung interessierter Kreise
4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren
4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten
4.2.2. Methodik
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung
6. Anwendungsbereich des Vorschlags
i Klärung
ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert
7. Sonstige Angaben
7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
7.2. Auswirkungen auf den Haushalt
7.3. Sonstige
Vorschlag
Kapitel I Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 2 Tiergesundheitliche Beschränkungen
Artikel 5 Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen und Betrieben
Artikel 6 Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe
Artikel 7 Ausnahmen von der Zulassungspflicht
Artikel 8 Zulassung von Anlagen
Artikel 9 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 4 Einstufung
Artikel 10 Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 11 Material der Kategorie 1
Artikel 12 Material der Kategorie 2
Artikel 13 Material der Kategorie 3
Artikel 14 Änderung der Kategorien
Kapitel II Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Unternehmer
Artikel 15 Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung
Artikel 16 Aufzeichnungen
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen und Betrieben
Artikel 17 Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben
Kapitel III Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Abschnitt 1 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Artikel 18 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung
Artikel 19 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1
Artikel 20 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2
Artikel 21 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3
Artikel 22 Ausnahmen
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Inverkehrbringen
Artikel 24 Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken
Artikel 25 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
Abschnitt 4 Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 26 Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke
Artikel 27 Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken
Artikel 28 Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 5 Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 29 Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung
Kapitel IV : Amtliche Kontrollen
Artikel 30 Amtliche Kontrollen
Artikel 31 Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs
Artikel 32 Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer
Artikel 33 Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten
Artikel 34 Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten
Kapitel V Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr
Artikel 35 Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte
Artikel 36 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 37 Ausfuhr
Artikel 38 Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen
Kapitel VI Sonderregelung
Abschnitt 1 Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 39 Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 40 Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Abschnitt 2 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte
Artikel 41 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette
Artikel 42 Herkunftssicherung
Artikel 43 Sichere Behandlung
Artikel 44 Sichere Endverwendungszwecke
Artikel 45 Registrierung der Unternehmer
Artikel 46 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 47 Nationale Rechtsvorschriften
Artikel 48 Ausschuss
Artikel 49 Sanktionen
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Übergangsmaßnahmen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle
Drucksache 367/08D
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... Mehrjährige Feld- und Uferrandstreifen Anlage/Pflege von Biotopen/Habitaten innerhalb und außerhalb von Natura-2000Gebieten Änderung der Flächennutzung (extensive Grünlandwirtschaft, Umwandlung von Ackerflächen in Weideland, langfristige Stilllegung) Pflege von ökologisch wertvollen mehrjährigen Gewächsen
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... 21. ist der Ansicht, dass die Kommission die vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie sicherstellen sollte; empfiehlt unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips steuerliche Maßnahmen, die einen Anreiz zur Förderung bewährter Verfahren bieten und als Abschreckung gegen verschmutzende Tätigkeiten dienen
Drucksache 952/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM (2008) 789 endg.; Ratsdok. 16813/08
... 11 Übereinkommen über die biologische Vielfalt: Leitsätze für die Verhütung, die Einbringung und die Minderung der Auswirkungen von Ökosysteme, Habitate oder Arten gefährdenden gebietsfremden invasiven Arten gemäß dem Anhang des Beschlusses VI/23 (Den Haag, April 2002).
1. Was sind invasive Arten?
2. Erfordernis sofortigen Handelns auf Eu-Ebene
3. Invasive Arten in Europa und Ihre Auswirkungen
3.1. Invasive Arten in Europa
3.2. Einschleppungswege
3.3. Ökologische Auswirkungen invasiver Arten
3.4. Wirtschaftliche Auswirkungen invasiver Arten
3.5. Gesundheitliche Auswirkungen invasiver Arten
3.6. IA-bezogene Kosten
4. Von Einschleppung bis Einbürgerung und Verbreitung
5. Strategien für den Umgang mit invasiven Arten
5.1. Der hierarchische Dreistufenansatz
5.2. Vorhandene Instrumente für den Umgang mit invasiven Arten in Europa
6. Politische Optionen
7. Horizontale Fragen
8. Schlussfolgerung
Drucksache 588/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zu den Umweltauswirkungen der geplanten Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland (Petitionen 0614/2007 und 0952/2007) (2007/2118(INI))
... AF. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 92/43/EWG geeignete Maßnahmen treffen müssen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten zu vermeiden,
Drucksache 261/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2008 zu nachhaltiger Landwirtschaft und Biogas: notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften (2007/2107(INI))
... 14 und der Habitatrichtlinie15 sowie die Bestimmungen über Schwermetalle in allen Mitgliedstaaten und Regionen wirksam durchgesetzt werden was die Attraktivität mit Dung und Gülle betriebener
Die notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
Drucksache 123/07
... /EG vom 26. Mai 2003, zurückgegriffen. Dies erscheint vor allem deshalb gerechtfertigt, weil der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-127/02 (Herzmuschelfischerei) ausgeführt hat, dass der Vorhabensbegriff der UVP-Richtlinie erheblich zur Ermittlung des Begriffes Plan oder Projekt im Sinne der Habitatrichtlinie ist (Rdn. 26). Danach sind als Projekt zum einen die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen (vgl. Artikel 1 Abs. 2 1. Anstrich UVP-Richtlinie) sowie deren Änderung oder Erweiterung (vgl. Anhang I Nr. 22 und Anhang II Nr. 13 UVP-Richtlinie) anzusehen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 367/07
Vorlage der Bundesregierung
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine Region 1)
... Detailed conclusions of the representativity of habitats and species in the pSCI
Drucksache 446/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (2006/2233(INI))
... )4 und unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2001 zur Durchführung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitatrichtlinie)5,
Drucksache 947/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006
... I. in der Erwägung, dass bei der Prüfung der Petitionen erneut Defizite bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu Tage getreten sind, und in der Erwägung, dass es strukturelle Probleme in Bezug auf die Durchsetzung bestimmter Umweltstandards zu geben scheint, insbesondere in Bezug auf Artikel 6 der Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)1 und auf Artikel 4 der Richtlinie des Rates
Drucksache 768/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten "
... 7. Die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten sind natürlichen und nicht oder nur schwer beeinflussbaren Änderungen unterworfen. Dies kann zu räumlichen Verschiebungen von Habitaten, Vergrößerungen aber auch zum Verlust von Vorkommen führen. Für die dann notwendige Anpassung der Schutzgebietskulisse stellt die
Anlage Entschließung des Bundesrates Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten
Drucksache 263/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit
... – in Kenntnis der Schlusserklärung der zweiten Wohnungs- und Siedlungskonferenz der Vereinten Nationen (Habitat II) in Istanbul (vom 3. bis 15. Juni 1996), in der anerkannt wird, dass die lokalen Behörden der bevorzugte Partner der Staaten für die Verwirklichung der Agenda der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen sind,
Fachwissen und Mehrwert der lokalen Behörden für die Entwicklungszusammenarbeit
In Europa
In den Entwicklungsländern
Den lokalen Behörden die Mittel geben, um ihre Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele wahrzunehmen
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.