Drucksache 316/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Wissenschaft und Technologie - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union
... 22. schlägt vor, dass der Europäische Forschungsrat von einem Verwaltungsrat und einem wissenschaftlichen Ausschuss geleitet wird, dem hochrangige europäische Wissenschaftler und Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, z.B. durch Beteiligung von Technologieplattformen, angehören; ist der Meinung, dass ein weltweites Netzwerk von Gutachterpartnern („peer reviewers") zur Evaluierung der Vorschläge gebildet werden sollte; ist ferner der Auffassung, dass die Leitungsorgane und das Gutachternetz geschlechtsspezifisch möglichst ausgewogen besetzt sein sollten; vertritt schließlich die Ansicht, dass die Auswahlkriterien sowohl für den Verwaltungsrat als auch für den wissenschaftlichen Ausschuss auf Spitzenleistung und Expertenwissen beruhen müssen, um die Transparenz zu wahren und sicherzustellen, dass der Europäische Forschungsrat größtmögliches Ansehen genießt; ist der Meinung, dass der Forschungsrat nach einer kurzen Übergangsphase im Einklang mit Artikel 171 des EG-Vertrages errichtet werden sollte; ist der Meinung, dass die Beteiligungsregeln des RP7 diese Vorgabe berücksichtigen müssen;
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