Drucksache 233/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates
... (7) Informationen über Kontrollbeziehungen zwischen rechtlichen Einheiten sind notwendig, um Unternehmensgruppen zu definieren, die Unternehmen richtig abzugrenzen, Profile großer und komplexer Einheiten zu erstellen und die Konzentration der Wirtschaft zu untersuchen. Informationen über Unternehmensgruppen verbessern die Qualität der Unternehmensregister und können dazu beitragen, das Risiko der Offenlegung vertraulicher Daten zu verringern. Bestimmte Finanzdaten sind häufig auf der Ebene der Unternehmensgruppe oder der Teilgruppe aussagekräftiger als auf Unternehmensebene, und sie sind möglicherweise nur auf Gruppen- oder Teilgruppenebene verfügbar. Die Registrierung von Unternehmensgruppen ermöglicht gegebenenfalls eine direkte Erhebung der Gruppe anstelle ihrer jeweiligen Einheiten, und damit kann der Beantwortungsaufwand erheblich reduziert werden. Um Unternehmensgruppen erfassen zu können, müssen die Unternehmensregister noch weiter harmonisiert werden.
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