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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundwissen"


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Drucksache 363/1/19

... § 37f WaffG-E setzt nach seinem Absatz 1 für sämtliche Gruppen von Anzeigepflichtigen nach den §§ 37 bis 37d WaffG-E gleichförmige Pflichten hinsichtlich des Inhalts ihrer Anzeige fest. Der Inhalt der Anzeigepflicht scheint jedoch maßgeblich auf die Auskunftsfälle der §§ 37, 37a, 37b WaffRG-E (betreffend Waffenhersteller, -händler und Inhaber einer Waffenbesitzkarte) zugeschnitten zu sein. Hierzu gehören nämlich teilweise auch Angaben - zum Beispiel Modellbezeichnung, Jahr der Fertigstellung und des Verbringens in den Geltungsbereich des Gesetzes nach Nummer 5 Buchstabe b, e und f - welche insbesondere von den Personen gemäß § 37c WaffG-E (Finder, Erben, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher) mangels Fachkenntnissen und Hintergrundwissen oftmals nicht oder nicht ohne Weiteres gemacht werden können. Da der Inhalt der Anzeigepflicht nach der Begründung des Gesetzentwurfs (vergleiche BR-Drucksache 363/19, Seite 95) nicht unmittelbar durch europäisches Recht bestimmt, sondern nur mittelbar aus den Vorgaben für die Daten des Waffenregisters nach Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... § 37f WaffG-E setzt nach seinem Absatz 1 für sämtliche Gruppen von Anzeigepflichtigen nach den §§ 37 bis 37d WaffG-E gleichförmige Pflichten hinsichtlich des Inhalts ihrer Anzeige fest. Der Inhalt der Anzeigepflicht scheint jedoch maßgeblich auf die Auskunftsfälle der §§ 37, 37a, 37b WaffRG-E (betreffend Waffenhersteller, -händler und Inhaber einer Waffenbesitzkarte) zugeschnitten zu sein. Hierzu gehören nämlich teilweise auch Angaben - zum Beispiel Modellbezeichnung, Jahr der Fertigstellung und des Verbringens in den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 37f Absatz 1 Buchstabe b, e und f WaffG - welche insbesondere von den Personen gemäß § 37c WaffG-E (Finder, Erben, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher) mangels Fachkenntnissen und Hintergrundwissen oftmals nicht oder nicht ohne Weiteres gemacht werden können. Da der Inhalt der Anzeigepflicht nach der Begründung des Gesetzentwurfs (vergleiche BR-Drucksache 363/19, Seite 95) nicht unmittelbar durch europäisches Recht bestimmt, sondern nur mittelbar aus den Vorgaben für die Daten des Waffenregisters nach Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie



Drucksache 496/16

... Sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres Pflichtenkreises geben Makler häufig umfangreiche Auskünfte, um die Erfolgswahrscheinlichkeit der Vermittlung zu erhöhen. Diese Auskünfte betreffen häufig den Zustand des Gebäudes, notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, Umstände zu der Wohnungseigentumsgemeinschaft oder zum Mieter sowie der Miethöhe einer gekauften Wohnung oder Umstäns Vermieters oder Mieters vermieteter Räume. Kenntnisse rechtlicher Zusammenhänge sind daher für die Tätigkeit als Immobilienmakler ebenso erforderlich wie bautechnisches Grundwissen. Fehlinformationen können hier zu vielfältigen wirtschaftlichen Nachteilen des Auftraggebers führen, so dass gerade auch komplexe Hintergründe, die relevant für eine Kauf- oder Mietentscheidung sein können, dem Makler bekannt sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 591/15

... (4) Für die interdisziplinäre Qualifikation ist insbesondere ein zielgruppenbezogenes Grundwissen in Medizin, Psychologie, Viktimologie, Kriminologie und Recht erforderlich. Der psychosoziale Prozessbegleiter stellt in eigener Verantwortung sicher, dass er Kenntnis vom Hilfeangebot vor Ort für Verletzte hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)

§ 1
Regelungsgegenstand

§ 2
Grundsätze

§ 3
Anforderungen an die Qualifikation

§ 4
Anerkennung und weitere Anforderungen

§ 5
Vergütung

§ 6
Höhe der Vergütung

§ 7
Entstehung des Anspruchs

§ 8
Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 9
Erlöschen des Anspruchs

§ 10
Öffnungsklausel; Verordnungsermächtigung

§ 11
Übergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 340/15

... /EU die zu berücksichtigenden Schwellenwerte der HP-Kriterien nicht mehr enthält. D.h. es muss bei der Einstufung im Detail Rückgriff auf chemikalienrechtliche Rechtsvorschriften genommen und Einsichtnahme getätigt werden. Wer sich mit der Einstufung von Abfällen beschäftigt, braucht nach Auffassung der Wirtschaft spätestens ab Inkrafttreten der Novelle der AVV ein gegenüber dem bisherigen Zustand chemikalienrechtliches Grundwissen und -verständnis oder entsprechende Unterstützung durch Dritte. Dies bedeute für alle Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere (KMU), einen erheblichen Mehraufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 431/15

... Die Anforderungen an die allgemeinen Fachkenntnisse zum Erwerb eines Triebfahrzeugführerscheins wurden auf europäischer Ebene ergänzt, so dass die TfV entsprechend anzupassen ist. Es geht um die allgemeine Befähigung für den Beruf des Triebfahrzeugführers. Die allgemeine Ausbildung konzentriert sich auf das Grundwissen und die Grundsätze, die unabhängig von der Art oder den Merkmalen eines Fahrzeugs oder einer Infrastruktur erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlagen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Wegfall der jährlichen Fortbildung für Ärzte und Psychologen, § 16 Absatz 5 TfV

bb Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren nach Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG in der durch die Richtlinie 2014/88/EU geänderten Fassung § 3 Absatz 1 ESiV

cc Fremdsprachenkenntnisse der Fahrdienstleiter auf Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken § 3a Absatz 3 EBO

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3252: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Triebfahrzeugführerscheinverordnung

Eisenbahn -Bau und Betriebsordnung

Eisenbahn -Sicherheitsverordnung

4 Erfüllungsaufwand:

4 Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 71/15

... verfügen die Verbraucher über das nötige Hintergrundwissen, um sich für energieeffiziente Geräte zu entscheiden. Wenngleich alle Wirtschaftsbranchen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen, wird sich die Kommission auf Sektoren mit einem gewaltigen Energieeffizienzpotenzial - insbesondere den Verkehrs- und Gebäudesektor - konzentrieren. Zudem wird sie Synergien zwischen Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen und der Kreislaufwirtschaft fördern. Dazu soll auch das mit dem Konzept "Energieerzeugung aus Abfall" verbundene Potenzial ausgeschöpft werden.



Drucksache 396/14

... Dies greift der Gesetzentwurf durch die Einfügung eines neuen zweiten Satzes in § 120 Absatz 2 GVG auf, der in regelbeispielartiger Weise hervorhebt, dass in den Fällen des § 120 Absatz 2 Satz 1 GVG eine besondere Bedeutung auch dann anzunehmen ist, wenn eine Ermittlungszuständigkeit des Generalbundesanwalts wegen des länderübergreifenden Charakters einer Tat geboten erscheint. Dies relativiert die als streng begriffenen Anforderungen der Rechtsprechung in moderater Weise. Eine solche zentrale Ermittlungsführung mit einheitlichem Ermittlungs- und Fahndungskonzept, zentraler Informationssammlung und -bewertung, Erfahrungen und umfassendem Hintergrundwissen im Bereich terroristischer Straftaten und klaren Kommunikationsstrukturen zwischen Generalbundesanwalt und Bundeskriminalamt wird zu einer besseren Beurteilungsgrundlage führen und verspricht schnellere Aufklärung, als dies selbst im Falle eines engen Informationsverbundes zwischen dem Generalbundesanwalt und den Staatsanwaltschaften der Länder erreicht werden könnte.



Drucksache 346/1/13

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Ausgestaltung der polizeilichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten der nationalen Souveränität unterliegt und die EU in diesem Handlungsfeld daher kein Mandat hat, das in der polizeilichen Aus- und Weiterbildung zu vermittelnde Grundwissen über die EU-Dimension der Strafverfolgung zu definieren bzw. verbindlich festzulegen und die Umsetzung der entsprechenden Aus- und Weiterbildungsinhalte auf Ebene der Mitgliedstaaten zu bewerten bzw. die Implementierung der entsprechenden Standards zu überwachen. Wie auch im Bereich der regionalen und bilateralen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten kann die EU in diesem Handlungsfeld vielmehr lediglich unverbindliche Unterstützungsangebote unterbreiten, deren Nutzung und Umsetzung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 248/13 (Beschluss)

... 3. In Anbetracht dieser Rechtslage weist der Bundesrat zunächst darauf hin, dass die Ausgestaltung der polizeilichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten der nationalen Souveränität unterliegt und die EU in diesem Handlungsfeld daher kein Mandat hat, das in der polizeilichen Ausbildung zu vermittelnde Grundwissen über die EU-Dimension der Strafverfolgung zu definieren und die Umsetzung der entsprechenden Ausbildungsinhalte auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu bewerten. Wie auch im Bereich der regionalen und bilateralen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten kann die EU in diesem Handlungsfeld vielmehr lediglich unverbindliche Unterstützungsangebote unterbreiten, deren Nutzung und Umsetzung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 248/1/13

... 3. In Anbetracht dieser Rechtslage weist der Bundesrat zunächst darauf hin, dass die Ausgestaltung der polizeilichen Aus- und Weiterbildung in den Mitgliedstaaten der nationalen Souveränität unterliegt und die EU in diesem Handlungsfeld daher kein Mandat hat, das in der polizeilichen Ausbildung zu vermittelnde Grundwissen über die EU-Dimension der Strafverfolgung zu definieren und die Umsetzung der entsprechenden Ausbildungsinhalte auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu bewerten. Wie auch im Bereich der regionalen und bilateralen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten kann die EU in diesem Handlungsfeld vielmehr lediglich unverbindliche Unterstützungsangebote unterbreiten, deren Nutzung und Umsetzung im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.



Drucksache 86/1/12

... Ein standardisiertes Tarifblatt würde die Vergleichbarkeit zwischen den verfügbaren Tarifen erhöhen. Eine verständliche Erläuterung der Begriffe würde Verbrauchern zudem das notwendige Hintergrundwissen vermitteln, um ihnen eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung bei der Auswahl des für sie am besten geeigneten Tarifs zu ermöglichen.



Drucksache 86/12 (Beschluss)

... Ein standardisiertes Tarifblatt würde die Vergleichbarkeit zwischen den verfügbaren Tarifen erhöhen. Eine verständliche Erläuterung der Begriffe würde Verbrauchern zudem das notwendige Hintergrundwissen vermitteln, um ihnen eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung bei der Auswahl des für sie am besten geeigneten Tarifs zu ermöglichen.



Drucksache 156/11 (Beschluss)

... Die Informationspflichten des Diensteanbieters gegenüber den Nutzern müssen verstärkt werden. Die Nutzer müssen jederzeit und auch ohne technisches Hintergrundwissen die Möglichkeit haben, datenschutzrechtliche Informationen zu erhalten. Wegen der besonderen Gefahren müssen Diensteanbieter von nutzergenerierten Inhalten, z.B. soziale Netzwerke, bei denen die Nutzer viele sehr persönliche Daten ins Internet einstellen können, zusätzliche Pflichten erfüllen. Standardmäßig soll der Diensteanbieter bei der Neuanmeldung eines Nutzers zunächst die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik voreinstellen, die von dem Nutzer dann gelockert werden kann, wenn er dies möchte. Eine besonders wichtige Voreinstellung, die Verhinderung der Auffindbarkeit und Auslesbarkeit mittels externer Suchmaschinen, wird vorgegeben. Auch durch die Aufklärung über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten soll der Nutzer sensibilisiert werden. Schließlich soll der Nutzer immer die Möglichkeit haben, selbst zu veranlassen, dass seine in dem Telemediendienst veröffentlichten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt werden bzw. anonymisiert werden.



Drucksache 156/11

... Die Informationspflichten des Diensteanbieters gegenüber den Nutzern müssen verstärkt werden. Die Nutzer müssen jederzeit und auch ohne technisches Hintergrundwissen die Möglichkeit haben, datenschutzrechtliche Informationen zu erhalten. Wegen der besonderen Gefahren müssen Diensteanbieter von nutzergenerierten Inhalten, z.B. soziale Netzwerke, bei denen die Nutzer viele sehr persönliche Daten ins Internet einstellen können, zusätzliche Pflichten erfüllen. Standardmäßig soll der Diensteanbieter bei der Neuanmeldung eines Nutzers zunächst die höchste von ihm angebotene Sicherheitsstufe voreinstellen, die von dem Nutzer dann gelockert werden kann, wenn er dies möchte. Eine besonders wichtige Voreinstellung, die Verhinderung der Auffindbarkeit und Auslesbarkeit mittels externer Suchmaschinen, wird vorgegeben. Auch durch die Aufklärung über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten soll der Nutzer sensibilisiert werden. Schließlich soll der Nutzer immer die Möglichkeit haben, selbst zu veranlassen, dass seine in dem Telemediendienst veröffentlichten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt werden bzw. anonymisiert werden.



Drucksache 581/1/10

... - die Länder bei möglichen gesetzlichen Änderungen über den Bundesrat beteiligt sind und dafür das notwendige Hintergrundwissen haben müssen,



Drucksache 581/10 (Beschluss)

... - die Länder bei möglichen gesetzlichen Änderungen über den Bundesrat beteiligt sind und dafür das notwendige Hintergrundwissen haben müssen,



Drucksache 705/08

... Auch im Hinblick auf die neuen Regelungen im Einbürgerungsverfahren ist eine Erhöhung der Stundenzahl im Orientierungskurs erforderlich. Denn laut des Curriculums zu den geplanten Einbürgerungskursen bauen diese inhaltlich auf dem Orientierungskurs auf und sind eng mit diesem verknüpft. Ebenso wie der Einbürgerungskurs verfolgt der Orientierungskurs das Ziel, den Teilnehmenden staatsbürgerliches Grundwissen zu vermitteln und ihnen die Grundsätze und Werte der Verfassung näher zu bringen. Dieses grundlegende Ziel lässt sich nicht in 45 Unterrichtsstunden vermitteln. Eine Aufstockung der Stundenzahl würde die Teilnehmenden besser auf einen Einbürgerungskurs vorbereiten. Das Wissen, das im Orientierungskurs bereits erlangt würde, könnte in einem eventuellen Einbürgerungskurs aufgefrischt und erweitert werden. Die Einbürgerungsbewerber könnten ihr bereits erworbenes Wissen verfestigen und nachhaltig sichern.



Drucksache 591/08

... 16. betont, dass die Notwendigkeit einer Koordinierung auch für verschiedene Bereiche der Wissenschaft und Technik gelten muss, die aufgrund ihres multidisziplinären Charakters für die Forschung und Entwicklung im Bereich der Energietechnologien relevant sind; hebt in diesem Sinne die Notwendigkeit hervor, die Forschung im Bereich der Grundwissenschaften, wie Biologie, Informatik, Materialwissenschaft, Makrotechnologien u. a., zu verstärken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/08




Forschung und Technologietransfer

Europäische Industrieinitiativen

2 Finanzierung


 
 
 


Drucksache 829/08

... " häufig über das größere Wissen zu dem einzelnen Verfahren verfügen, um etwa über das Anhalten eines Briefs oder die Erteilung einer Besuchserlaubnis sachgerecht entscheiden zu können. Aber auch in der Zeit nach der Anklageerhebung kann es sinnvoll sein, die Ausführung der Anordnungen der Staatsanwaltschaft zu überlassen. So kann bei der Staatsanwaltschaft vor allem in komplexen Großverfahren ein Hintergrundwissen zu Zusammenhängen vorhanden sein, die sich aus den dem Gericht mit der Anklageschrift übersandten Ermittlungsakten nicht stets ergeben. Deshalb kann das Gericht nach § 119 Abs. 2 Satz 2 StPO-E die Ausführung der Anordnungen jederzeit ganz oder teilweise auf die Staatsanwaltschaft übertragen. Die Übertragung ist widerruflich, so dass etwa das nach Anklageerhebung zuständige Gericht die Ausführung ganz oder teilweise (beispielsweise nur die Briefüberwachung) wieder an sich ziehen kann, wenn der Ermittlungsrichter die Ausführung zuvor auf die Staatsanwaltschaft übertragen hatte. Auch nach den bislang maßgeblichen Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung ist die Ausführung von Überwachungsmaßnahmen neben dem Gericht der Staatsanwaltschaft als Aufgabe zugewiesen, vgl. etwa Nummer 27 Abs. 1 UVollzO (Besuchsüberwachung), Nummer 30 Abs. 1 UVollzO (Überwachung von Schriftwechsel) oder Nummer 38 Abs. 1 UVollzO (Überwachung der Telekommunikation).



Drucksache 137/07 (Beschluss)

... Dem Beschluss der Innenminister und -senatoren folgend werden insbesondere die Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung um zusätzliche Integrationsanforderungen ergänzt und präzisiert. Durch verpflichtende mündliche und schriftliche Sprachtests wird sicher gestellt, dass nur derjenige eingebürgert werden kann, der in zureichendem Maß die deutsche Sprache beherrscht. Einbürgerungsbewerber müssen künftig staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse der Grundsätze und Werte unserer Verfassungsordnung nachweisen; dazu werden Einbürgerungskurse angeboten. Um zu gewährleisten, dass nur derjenige eingebürgert wird, der bislang rechtstreu in Deutschland gelebt hat, werden die Bagatellgrenzen für Strafen herabgesetzt. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass das vom Einbürgerungsbewerber abzulegende Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht glaubwürdig ist, soll ausdrücklich die Möglichkeit zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags bestehen. Umgekehrt sollen besondere Integrationsanstrengungen künftig durch eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer belohnt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 137/07

... Dazu gehören etwa ein regelmäßiger rechtmäßiger Aufenthalt von acht Jahren, das Beherrschen eines bestimmten Niveaus der deutschen Sprache, höhere Anforderungen an die Rechtstreue, die erfolgreiche Absolvierung von Einbürgerungskursen zu staatsbürgerlichem Grundwissen sowie den Grundsätzen und Werten des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 591/07

... In Europa gibt es rund 6,25 Millionen Lehrer (Vollzeitäquivalente). Durch die Veränderungen im Bildungswesen und in der Gesellschaft werden an sie neue Anforderungen gestellt. Zunehmend wird von den Lehrkräften, neben der Vermittlung von Grundwissen, auch verlangt, dass sie jungen Menschen dabei helfen, zu völlig autonomen Lernenden zu werden, indem sie Schlüsselkompetenzen erwerben, anstatt Informationen zu memorieren. Dazu kommt, dass heute in einem Klassenraum eine heterogenere Mischung junger Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Defiziten versammelt ist. Von den Lehrkräften wird verlangt, dass sie die von neuen Technologien angebotenen Möglichkeiten nutzen und dem Bedarf nach individualisiertem Lernen nachkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Kontext

1.1 Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung

1.2 Andere Politiken und Ziele der Union

1.3 Sich verändernde Anforderungen

1.4 Kompetenzdefizite und unzureichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

1.5 Merkmale des Lehrerberufs in der Europäischen Union

2 Ein Handlungsrahmen

2.1 Derzeitige Unterstützung der Lehrerbildung durch die Europäische Union

2.2 Gemeinsame Arbeit mit Mitgliedstaaten

2.3 Gemeinsame Grundsätze

2.3.1 Lebenslanges Lernen

2.3.2 Erforderliche Fähigkeiten

2.3.3 Reflexive Praxis und Forschung

2.3.4 Qualifikationen

2.3.5 Lehrerbildung im Rahmen der Hochschulbildung

2.3.6 Der Lehrerberuf in der Gesellschaft

3 Der Beitrag der Kommission

4 Fazit


 
 
 


Drucksache 924/07

... 86. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Kinder Zugang zu den Diensten und Chancen haben, die ihr aktuelles und zukünftiges Wohlergehen gewährleisten und sie in die Lage versetzen, ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, aus diesem Grund die Vermittlung von Grundwissen über das Thema Finanzen in die Lehrpläne aufzunehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/07




2 Allgemeines

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 96/06

... Außerdem könnte das Zentrum Forschungsarbeiten koordinieren und anregen, um existierende Normen zu verbessern und die weitere Untersuchung des naturgegebenen Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren und ihres Einflusses auf die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln zu fördern. Dieser Aspekt ist für die laufenden und künftigen EU- und internationalen Debatten über den Tierschutz von Bedeutung. Das Zentrum könnte auch als "Kompetenzzentrum" zur Förderung des aktiven Austausches von Tierschutzinformationen dienen, die in Form von Grundwissen oder als gezielte Ergebnisse der Tierschutzforschung, als Austauschprogramme oder zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen gegeben werden, oder als formellere Plattform oder Referenzstelle für den Informationsaustausch und die Sammlung und Förderung bester Praktiken. Es könnte auch die Entwicklung eines Europäischen Tierschutzlabels (siehe Kapitel 3.2) erleichtern, indem es einen europaweit einheitlichen Satz wissenschaftlich fundierter Richtwerte liefert, und an sozioökonomischen Untersuchungen und Folgenabschätzungen mitwirken, die für die Durchführung wichtiger neuer Tierschutzmaßnahmen von Interesse sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele

3. Aktionsbereiche

4. Künftige Massnahmen

5. BUDGETÄRE Erwägungen

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Strategische Grundlage

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

4.2. Bisherige Erfolge

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer


 
 
 


Drucksache 149/06

... "In Polen wird betriebswirtschaftliches Grundwissen als Pflichtfach an allen allgemein- und berufsbildenden Sekundarschulen unterrichtet. Lernziele sind die Herausbildung einer unternehmerischen Einstellung und das Know-how für die Gründung eines Unternehmens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/06




1. Einleitung

1.1. Unternehmerische Initiative als Schlüsselkompetenz für Wachstum,

2. UNTERNEHMERISCHE Initiative IN der Schulbildung

2.1. Unternehmerische Initiative im Rahmen von schulischen Lehrplänen12

2.2. Unternehmerische Initiative im Primarbereich Schüler unter 14 Jahren 14

2.3. Unternehmerische Initiative im Sekundarbereich Schüler über 14 Jahre 16

2.4. Unterstützung für Schulen und Lehrer

3. UNTERNEHMERISCHE Initiative IM Hochschulbereich

4. der weitere WEG

4.1. Ein kohärenter Rahmen

4.2. Unterstützung für Schulen und Lehrer

4.3. Teilnahme von externen Akteuren und Unternehmen

4.4. Die Förderung der unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich


 
 
 


Drucksache 460/06

... d) Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in denen staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06




Entschließung

I. Integration

II. Einbürgerung

Begründung


 
 
 


Drucksache 817/06 (Beschluss)

... Dem persönlichen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen kommt eine elementare Bedeutung für ihr Wohl zu. Deshalb ist in Bezug auf das nächste Umfeld ein besonderes Hintergrundwissen des Jugendamtes von großer Bedeutung. Vorhandene Anhaltspunkte für eine Bedrohungslage lassen sich verdichten, wenn das etwaige einschlägige strafrechtliche Vorleben von Bezugspersonen aus dem nächsten Umfeld des Kindes oder Jugendlichen bekannt ist. Zum einen kann das Jugendamt auf der Grundlage entsprechender Informationen allgemeine Rückfallgefahren in seine Gefahrenprognose einstellen. Zum anderen können im Einzelfall Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Persönlichkeit der Bezugsperson möglich sein. Die Kenntnis von der Begehung einschlägiger Straftaten in der Vergangenheit kann der erste Schritt zu erforderlichen, im Einzelfall lebenswichtigen Schutzmaßnahmen für die Zukunft des Kindes sein.



Drucksache 460/06 (Beschluss)

... d) Für Einbürgerungswillige werden in allen Ländern Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards und Inhalten angeboten und in eigener Verantwortung durchgeführt, in denen staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung vermittelt werden. Die geforderten Kenntnisse müssen insbesondere in den Themenfeldern "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung

I. Integration

II. Einbürgerung


 
 
 


Drucksache 723/06

... • Von der Kommission wird erwartet, dass sie weniger erfahrenen Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Umsetzung der Richtlinie leistet und ihnen das für die Entwicklung von Methodik und Know-how notwendige Grundwissen vermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 817/06

... Dem persönlichen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen kommt eine elementare Bedeutung für ihr Wohl zu. Deshalb ist in Bezug auf das nächste Umfeld ein besonderes Hintergrundwissen des Jugendamts von großer Bedeutung.



Drucksache 827/06

... (b) Zugangsrechte zu diesen Ergebnissen und Produkten sowie Hintergrundwissen;



Drucksache 80/05

... 1. Grundwissen: Studierende kennen die wesentlichen Definitionen und können die herrschende Meinung wiedergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 64/17 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 240/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.