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"Grundwerte"
Drucksache 95/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 17. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es für KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial zum Schutz der absolut geschützten Rechtsgüter, der Grundrechte und gesellschaftlicher Grundwerte klarer Grenzen und materieller Vorgaben, deren Einhaltung gegebenenfalls auch durch eine Vorabkontrolle sichergestellt werden muss.
Drucksache 95/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
... 17. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es für KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial zum Schutz der absolut geschützten Rechtsgüter, der Grundrechte und gesellschaftlicher Grundwerte klarer Grenzen und materieller Vorgaben, deren Einhaltung gegebenenfalls auch durch eine Vorabkontrolle sichergestellt werden muss.
Drucksache 494/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 11. Wissenschaft in Europa ist eng an die Grundwerte gebunden, die die EU konstituieren. Vor dem Hintergrund einer - nicht zuletzt im Feld von Wissenschaft und Forschung - fortschreitenden Globalisierung, einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft in großen Teilen der Welt, von Tendenzen eines verstärkten Nationalismus innerhalb und außerhalb Europas und von global wirksamen akuten und langfristigen Herausforderungen bleiben diese Werte auch bei einer neuen Impulssetzung für den EFR konstitutivom 12. Für die Wissenschaft in Europa sind die Freiheit von Forschung und Lehre und ein hohes Maß an institutioneller Unabhängigkeit, wie sie in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, essenziell. Wissenschaft findet in Europa in demokratischen Staaten statt, in deren Prozesse sie sich frei von ideologischen, politischen oder religiösen Einflussnahmen mit Expertenwissen einbringt. Für die Wissenschaft in Europa gelten die Menschenrechte (gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen) sowie die Charta der Europäischen Grundrechte.
Drucksache 494/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 11. Wissenschaft in Europa ist eng an die Grundwerte gebunden, die die EU konstituieren. Vor dem Hintergrund einer - nicht zuletzt im Feld von Wissenschaft und Forschung - fortschreitenden Globalisierung, einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft in großen Teilen der Welt, von Tendenzen eines verstärkten Nationalismus innerhalb und außerhalb Europas und von global wirksamen akuten und langfristigen Herausforderungen bleiben diese Werte auch bei einer neuen Impulssetzung für den EFR konstitutivom 12. Für die Wissenschaft in Europa sind die Freiheit von Forschung und Lehre und ein hohes Maß an institutioneller Unabhängigkeit, wie sie in Deutschland grundgesetzlich verankert ist, essentiell. Wissenschaft findet in Europa in demokratischen Staaten statt, in deren Prozesse sie sich frei von ideologischen, politischen oder religiösen Einflussnahmen mit Expertenwissen einbringt. Für die Wissenschaft in Europa gelten die Menschenrechte (gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen) sowie die Charta der Europäischen Grundrechte.
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... es schützt umfassend die Freiheit des Einzelnen, Meinungen zu verbreiten. Dies gilt auch dann noch, wenn dies in zugespitzter oder aggressiver Form passiert. Dieser Schutz der Meinungsfreiheit ist Grundlage für den pluralistischen und freien politischen Diskurs, der Grundlage der demokratischen Gesellschaft ist. Der Art und Weise, seine Meinung zu vertreten, sind aber auch Grenzen gesetzt. Wenn Äußerungen Bedrohungen oder Volksverhetzungen beinhalten, ist dies nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sofern Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind, trifft den Staat die Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, zum einen indem er die Entfernung des Inhalts veranlasst, zum anderen durch die Ermöglichung der strafrechtlichen Verfolgung. Wenn den Verfassern von strafbaren Inhalten durch Strafverfahren aufgezeigt wird, dass Inhalte wie Morddrohungen oder Volksverhetzung vom Rechtsstaat nicht geduldet werden und sie sich persönlich hierfür zu verantworten haben, kann sich die Diskussion im Netz wieder im Rahmen der als Grundwert der Demokratie unverzichtbaren Meinungsfreiheit bewegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 6 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:
bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 15a
Zu § 15b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder/Kommunen
II.2 Weitere Kosten
5 Fallzahlen
Personal - und Sachkosten
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 Evaluierung
II.5 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 285/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Nach geltender Rechtslage sind die Symbole der Europäischen Union, wie die Flagge und die Hymne, nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Es ist beabsichtigt, den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand zu geben, um entschieden und wirksam gegen solche Handlungen vorzugehen, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 154/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann zugleich zum Verlust der akzessorischen Unionsbürgerschaft (Artikel 20 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) führen, wenn die weitere Staatsangehörigkeit des Betroffenen nicht diejenige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Dem steht jedoch Unionsrecht nicht entgegen, da die Verlustfolge im Fall terroristischer und damit von der Weltgemeinschaft geächteter Aktivitäten auch hinsichtlich der unionsrechtlichen Stellung und vor dem Hintergrund der in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Grundwerte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 184/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik - Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit - COM(2019) 186 final
... 19. Der Bundesrat ist sich mit der Kommission einig, dass Gleichheit einer der Grundwerte der EU ist. Für Diskriminierung gibt es keinen Platz in der Union. Der Bundesrat betont, dass alle Formen der Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichermaßen bekämpft werden müssen. Er begrüßt und unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, unter Rückgriff auf die allgemeine Überleitungsklausel des Artikels 48 Absatz 7 EUV einen grundsätzlichen Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Antidiskriminierung zu eröffnen und damit die Entwicklung des gleichen Schutzes vor Diskriminierung auf EU-Ebene zu erleichtern.
Drucksache 285/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Nach geltender Rechtslage sind die Symbole der Europäischen Union, wie die Flagge und die Hymne, nicht ausreichend über das materielle Strafrecht geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Es ist beabsichtigt, den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel an die Hand zu geben, um entschieden und wirksam gegen solche Handlungen vorzugehen, die das Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union zum Ziel haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 244/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
... a) Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können (siehe in jüngerer Zeit die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
Artikel 1 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Mithilfe von Selbstregulierung können zwar erste Benchmarks geschaffen werden, anhand derer sich neu abzeichnende Anwendungen und Ergebnisse bewertet werden können, allerdings sind es die Behörden, die dafür sorgen müssen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien mit diesen Werten und Grundrechten in Einklang stehen. Die Kommission wird die Entwicklungen beobachten und, falls erforderlich, die bestehenden Rechtsrahmen überprüfen, um sie besser an spezifische Herausforderungen anzupassen, insbesondere um dafür zu sorgen, dass die Grundwerte und die Grundrechte der Union geachtet werden.
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... (17) In den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "Gemeinsame Werte und Prinzipien in den Europäischen Union-Gesundheitssystemen"16 wird auf die Grundwerte Universalität, Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von guter Qualität, Gleichbehandlung und Solidarität verwiesen, die von herausragender Bedeutung sind, um den gleichen Zugang zu Impfungen für alle - unabhängig von Alter, sozialem Status oder Wohnort - sicherzustellen, wie dies in nationalen und regionalen Immunisierungsprogrammen vorgesehen ist.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:
BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 10. Er bedauert, dass - obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen zu den Grundwerten der EU zählt und die EU sich in Artikel 8 AEUV verpflichtet hat, bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern - die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Vorschlag für einen MFR 2021 bis 2027 kaum sichtbar und nicht als ein Schwerpunkt benannt ist. Angesichts der nach wie vor bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern, aber auch angesichts der zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden erheblichen Unterschiede in diesem Bereich wäre ein stärkeres Engagement der EU unbedingt erforderlich.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 445/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten
... Demokratie ist einer der Grundwerte, die das Fundament der Europäischen Union bilden. Um eine repräsentative Demokratie auf europäischer Ebene zu gewährleisten, sehen die Verträge vor, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union im Europäischen Parlament direkt vertreten werden.
2 CORRIGENDUM
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 10a Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 249/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe
... Gesetzbuches (BGB). Sie widerspricht den auf Gleichberechtigung ausgelegten Grundwerten unserer Rechtsordnung. Trotz dieses Verbots existieren nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland gelebte Mehrehen dann, wenn sie nach ausländischem Recht geschlossen wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Erfüllungsaufwand
D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtliche Ausgangssituation
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... - Gründe und Ziele Wie in der Mitteilung der Kommission "Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt" vom Februar 20181 dargelegt wird, ist die Union eine Gemeinschaft des Rechts, und ihre Werte bilden nicht weniger als das Fundament ihrer Existenz. Sie durchdringen ihren gesamten rechtlichen und institutionellen Aufbau ebenso wie alle ihre Politikfelder und Programme. Die Achtung dieser Werte muss daher in allen Bereichen der EU-Politik gewährleistet werden. Dies gilt auch für den EU-Haushalt, denn die Achtung der Grundwerte ist eine Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der Union von Bedeutung, sondern auch für unternehmerische Initiativen, Innovationen und Investitionen. Die europäische Wirtschaft floriert dort am besten, wo der gesetzliche und institutionelle Rahmen mit den gemeinsamen Werten der Union in Einklang steht.
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Externes Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand der Verordnung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 5 Verfahren
Artikel 6 Aufhebung von Maßnahmen
Artikel 7 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 18. Der Bundesrat bedauert, dass - obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen zu den Grundwerten der EU zählt und die EU sich in Artikel 8 AEUV verpflichtet hat, bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern - die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im MFR 2021 bis 2027 kaum sichtbar und nicht als ein Schwerpunkt benannt ist. Angesichts der nach wie vor bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern, aber auch angesichts der zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden erheblichen Unterschiede in diesem Bereich wäre ein stärkeres Engagement der EU unbedingt erforderlich.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 577/18
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
... a) Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können (siehe in jüngerer Zeit die Fälle Eventus, Grundwerte und Ge-noGen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 715/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan der EU 2017 - 2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles - COM(2017) 678 final
... 4. Der Bundesrat unterstreicht, dass [die Lohngleichheit] bzw. {das Entgeltgleichheitsgebot bei gleicher und gleichwertiger Arbeit} zu den Grundwerten der EU zählen (vergleiche Artikel 157 AEUV und Richtlinie
Drucksache 152/17
... vom 9. November 2010 angepasst werden. Damit werden insbesondere zwei neue Parameter für die Beurteilung des Grundwassers aufgenommen, nämlich Nitrit und ortho-Phosphat. Außerdem wird festgelegt, wie natürliche hydrogeologische Hintergrundwerte abgeleitet werden und bei der Ableitung von Schwellenwerten zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Inhalte der Bewirtschaftungspläne konkretisiert.
Drucksache 715/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan der EU 2017 - 2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles - COM(2017) 678 final
... 3. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Lohngleichheit bzw. das Entgeltgleichheitsgebot bei gleicher und gleichwertiger Arbeit zu den Grundwerten der EU zählen (vergleiche Artikel 157 AEUV und Richtlinie
Drucksache 230/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Verlust der Staatsangehörigkeit für Terrormilizionäre
... Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann zugleich zum Verlust der akzessorischen Unionsbürgerschaft (Artikel 20 AEUV) führen, wenn der Betroffene eine Drittstaatsangehörigkeit besitzt. Dem steht jedoch Unionsrecht nicht entgegen, da die Verlustfolge im zugrunde liegenden Fall terroristischer und völkerrechtswidriger Aktivitäten auch hinsichtlich der unionsrechtlichen Stellung und vor dem Hintergrund der in Artikel 2 EUV niedergelegten Grundwerte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Zitiergebot
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... In der internationalen Politik der EU in Sachen Cybersicherheit, die sich von den Grundwerten und -rechten der Union, wie der Freiheit der Meinungsäußerung, dem Recht auf Privatsphäre, dem Schutz personenbezogener Daten und der Wahrung eines offenen, freien und sicheren Cyberraums, leiten lässt, nimmt sich die EU der stetig neuen Herausforderung an, einen globalen stabilen Cyberraum voranzubringen und dabei zu Europas strategischer Autonomie im Cyberraum beizutragen.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 285/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Bericht stärker als bisher auf die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit eingeht. Er unterstreicht, dass Gleichheit und Gerechtigkeit wesentliche Grundwerte unserer Gesellschaft und notwendige Bedingung für den sozialen Zusammenhalt sind. Darüber hinaus ist er der Auffassung, dass die in dem Bericht dokumentierte zunehmende Ungleichheit eine Gefährdung für den Zusammenhalt der Gesellschaft darstellt.
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 54. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Achtung der EU-Grundwerte entscheidend bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik ist. Hinsichtlich der im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen angesprochenen Vorschläge, die Auszahlung von EU-Mitteln vom Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig zu machen, gibt er jedoch Folgendes zu bedenken: EUV und AEUV sehen klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung vor. Eine Sanktionierung außerhalb dieser festgelegten Verfahren, zum Beispiel über eine Konditionierung von Mittelauszahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik, ist rechtlich nicht vorgesehen. Gerade angesichts der Überkomplexität, welche die Umsetzung der ESI-Fonds in zunehmendem Maße erschwert, sollte die Kohäsionspolitik konsequent auf ihre eigenen Ziele konzentriert und nicht mit Aufgaben aus anderen Politikbereichen überfrachtet werden. Hinzu kommt, dass Mittelkürzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen und zwar auch in Fällen, in welchen der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 152/17 (Beschluss)
... "(3) Ist der in der Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der Hintergrundwert einer hydrogeochemischen Einheit, soll die zuständige Behörde für den oder die betroffenen Grundwasserkörper oder Teile des jeweiligen Grundwasserkörpers einen abweichenden Schwellenwert unter Berücksichtigung der Messdaten nach Anlage 4a festlegen. § 7 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt."
Drucksache 152/1/17
... "(3) Ist der in der Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der Hintergrundwert einer hydrogeochemischen Einheit, soll die zuständige Behörde für den oder die betroffenen Grundwasserkörper oder Teile des jeweiligen Grundwasserkörpers einen abweichenden Schwellenwert unter Berücksichtigung der Messdaten nach Anlage 4a festlegen. § 7 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt."
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Würde des Menschen sind die Grundwerte, auf denen die Europäische Union basiert. Sie sind Teil unserer europäischen Identität. Bildung, Kultur und Sport haben eine wichtige Funktion bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und gemeinsamer Werte in den jüngsten Generationen. Wenn sie in lokalen Gemeinschaften im Rahmen konkreter Projekte kombiniert werden, trägt dies zur Stärkung des Gefühls einer europäischen Identität bei. Initiativen wie der EU-Projekttag an Schulen11 sollten weiter gefördert und ausgebaut werden.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 82. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Achtung der EU-Grundwerte entscheidend bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik ist. Hinsichtlich der im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen angesprochenen Vorschläge, die Auszahlung von EU-Mitteln vom Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig zu machen, gibt er jedoch Folgendes zu bedenken: EUV und AEUV sehen klare Verfahren für die Feststellung von Verstößen gegen das EU-Recht und für deren Sanktionierung vor. Eine Sanktionierung außerhalb dieser festgelegten Verfahren, zum Beispiel über eine Konditionierung von Mittelauszahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik, ist rechtlich nicht vorgesehen. Gerade angesichts der Überkomplexität, welche die Umsetzung der ESI-Fonds in zunehmendem Maße erschwert, sollte die Kohäsionspolitik konsequent auf ihre eigenen Ziele konzentriert und nicht mit Aufgaben aus anderen Politikbereichen überfrachtet werden. Hinzu kommt, dass Mittelkürzungen bei den ESI-Fonds vorrangig die regionale Ebene treffen und zwar auch in Fällen, in welchen der sanktionierte Verstoß im alleinigen Verantwortungsbereich der nationalen Ebene liegt.
Drucksache 681/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2017
... Die Kommission wird die spezifischen Anmerkungen berücksichtigen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebracht hat, und ihr Konzept bei künftigen Justizbarometern weiter verbessern. Sie nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihre Auffassung teilt, dass eine leistungsfähige Justiz eine wichtige Grundvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit darstellt. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission an ihr Engagement für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, die zu den Grundwerten gehört, auf denen die Union beruht.
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... 3. Liste wichtiger in jüngerer Zeit angenommener Entschließungen des Europäischen Parlaments im Bereich der Grundrechte: Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Rückkehrfonds und Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen vom 6.2.2013; Online\-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 12.3.2013; Geschlechterstereotypen in der EU vom 12.3.2013; Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität vom 14.3.2013; Integration von Migranten vom 14.3.2013; Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 16.4.2013; Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU vom 21.5.2013; Auswirkungen der Krise auf den Zugang schutzbedürftiger Gruppen zu Pflegedienstleistungen vom 4.7.2013; Internetsicherheitsstrategie der EU vom 12.9.2013; Unbegleitete Minderjährige in der EU vom 12.9.2013; Zustrom von Migranten im Mittelmeerraum und auf Lampedusa vom 23.10.2013; Geschlechtsspezifische Aspekte des Europäischen Rahmens für die Strategien der Mitgliedstaaten zur Eingliederung der Roma vom 10.12.2013; Programm "Rechte und Unionsbürgerschaft" 2014\-2020 vom 10.12.2013; Frauen mit Behinderungen vom 11.12.2013; Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma vom 12.12.2013; Kriminalisierung von LGBTI\-Personen vom 16.1.2014; Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität vom 4.2.2014; Migrantinnen ohne Ausweispapiere in der Europäischen Union vom 4.2.2014; Gewalt gegen Frauen vom 25.2.2014; Grundrechte in der Europäischen Union (2012) vom 27.2.2014; Europäischer Haftbefehl vom 27.2.2014; Auswirkungen des Überwachungsprogramms der NSA auf die Grundrechte der EU\-Bürger vom 12.3.2014; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom 12.3.2014; Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung von Straftaten vom 12.3.2014; Bewertung der Justiz in Bezug auf die Strafjustiz und die Rechtsstaatlichkeit vom 12.3.2014; Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 vom 12.3.2014; Asyl\-, Migrations\- und Integrationsfonds vom 13.3.2014; Netz\- und Informationssicherheit vom 13.3.2014; Halbzeitbilanz des Stockholmer Programms vom 2.4.2014; Religionsfreiheit und kulturelle Vielfalt vom 17.4.2014; Digitaler Binnenmarkt vom 27.11.2014; Lage im Mittelmeerraum und ganzheitlicher Ansatz der EU für Migration vom 17.12.2014; Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2013 vom 10.3.2015; Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vom 11.3.2015; Internationaler Roma\-Tag vom 15.4.2015; Europäische Staatsanwaltschaft vom 29.4.2015; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 20.5.2015; Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum nach 2015 vom 9.6.2015; Europäische Sicherheitsagenda vom 9.7.2015; Lage der Grundrechte in der EU (2013\-2014) vom 8.9.2015; Migration und Flüchtlinge in Europa vom 10.9.2015; Elektronische Massenüberwachung der Unionsbürger vom 29.10.2015; Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut vom 24.11.2015; Kohäsionspolitik und gesellschaftliche Randgruppen vom 24.11.2015; Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürger durch terroristische Organisationen vom 25.11.2015; Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt vom 19.1.2016; Die Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU vom 19.1.2016; Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vom 20.1.2016; Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder vom 9.3.2016.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... - verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen zum Schutz der Grundwerte;
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise des europäischen Normungssystems im Einklang mit seinen Grundwerten, nämlich Konsensbildung und freiwillige Anwendung der Normen, verbessern.
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Leistungsfähige Justizsysteme tragen entscheidend zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit und der Grundwerte der Union bei (Nachhaltigkeitsziel 16). Zugleich bilden sie eine Voraussetzung für ein investitions- und unternehmensfreundliches Umfeld. Im Rahmen des Europäischen Semesters, dem jährlichen Politikzyklus der EU für die wirtschaftspolitische Koordinierung, ermutigt die EU die Mitgliedstaaten, die Leistungsfähigkeit ihrer nationalen Justizsysteme zu verbessern.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... - Empfehlung des Rates zur Stärkung der sozialen Inklusion und zur Förderung der europäischen Grundwerte im Rahmen von Bildung und nichtformellem Lernen vorschlagen;
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Zudem ist die Vorlage eines Ausgangszustandsberichts (AZB) erforderlich (§ 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b der UVP-V Bergbau ). Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Gesteins, in dem gefrackt werden soll, und des möglicherweise betroffenen Grund- und Oberflächenwassers insbesondere in Bezug auf die bei den vorgesehenen FrackingMaßnahmen verwendeten Stoffe erfassen. Er dient zunächst dazu, einen fundierten Kenntnisstand über die Beschaffenheit insbesondere des Grundwassers vor dem Beginn des Frack-Prozesses (physikochemische Verhältnisse, geogene Hintergrundwerte) zu gewinnen. Andererseits dient der Bericht der Erbringung des Nachweises, dass festgestellte Grundwasserverunreinigungen im Vorfeld von Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas oder Erdwärme nicht durch diese Tätigkeiten verursacht wurden oder werden (Beweissicherungsfunktion). Schließlich dient der AZB der Vorbereitung eines Überwachungskonzeptes (vgl. § 13b Absatz 2). Zur Entwicklung eines solchen Konzeptes und für die dazu notwendigen Festlegungen sind bestimmte Kenntnisse über den Untergrund erforderlich. Insbesondere muss geklärt werden, in welchen Grundwasserhorizonten Kontrollbohrungen niedergebracht werden sollen, die verwertbare Ergebnisse zu einem vertretbaren Aufwand liefern.
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... Der auf dem Leistungsprinzip beruhende Ansatz des "mehr für mehr" unterstreicht zwar das Bekenntnis der EU zu ihren Grundwerten, hat jedoch nicht immer zu einem Klima der Partnerschaft unter Gleichen beigetragen oder erfolgreich Anreize für weitere Reformen in den Partnerländern geschaffen.
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... Kosovo ist eine Republik mit parlamentarischer Demokratie. Das politische System hat sich seit der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 gefestigt. Die am 15. Juni 2008 in Kraft getretene kosovarische Verfassung enthält neben den Grundwerten moderner europäischer Verfassungen und dem Prinzip der Gewaltenteilung umfassenden Schutz, zum Teil Privilegien für die in Kosovo anerkannten Minderheiten (Serben, Türken, Bosniaken, Goranen, Roma, Ashkali, Ägypter). Sie eröffnet ihnen weitgehende Möglichkeiten der politischen Partizipation, so z.B. garantierte Sitze im Parlament. Die Verfassung sieht z.B. die Ausübung der eigenen Sprache, Kultur und Religion sowie den Zugang zu Bildungseinrichtungen mit jeweiligem Sprachangebot und die Nutzung eigener Medien vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Albanien
4 Kosovo
4 Montenegro
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 386/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die tragischen Ausbrüche von gewalttätigem Extremismus Anfang 2015 haben uns in Erinnerung gerufen, dass die allgemeine und berufliche Bildung auch bei der Förderung von Inklusion und Chancengleichheit, der Schaffung einer Kultur gegenseitiger Achtung und bei der Verankerung von Grundwerten in einer offenen und demokratischen Gesellschaft eine Schlüsselrolle spielt. Die allgemeine und berufliche Bildung richtet sich an alle Menschen, insbesondere auch an die am stärksten benachteiligten Gesellschaftsschichten, und ist damit ein wichtiger Faktor für die Verhinderung und Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung und für die Schaffung eines Fundaments für bürgerschaftliches Engagement. In der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten daher die Bemühungen zur Verbesserung des Zugangs aller Menschen zu hochwertigen Lernangeboten verstärkt werden, was zugleich eine aufwärtsgerichtete soziale Konvergenz unterstützt.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten
2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung
2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse
3. Governance und ARBEITSMETHODEN
Anhang 1 PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung
Anhang 2 spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020
Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen
Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung
Drucksache 418/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 4. Der Bundesrat stimmt insbesondere der Kommission angesichts der in ihrer Folgenabschätzung präsentierten Tatsachengrundlage darin zu, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auch und gerade in Deutschland ein staatliches Hinwirken auf verbindliche gesetzliche Grundlagen des Zugangs von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einem Zahlungskonto erfordern. Ebenso wie im Recht der EU eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und der Schutz vor sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu den Grundwerten und Kernzielen zählen, die in Artikel 3 Absatz 3 EUV verankert sind, und Artikel 26 und 27 AEUV die EU dazu verpflichten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nach Maßgabe der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen, hält die auf nationaler Ebene in den Artikeln 2 Absatz 1, 9 Absatz 1 und 3, 12 und 14 GG zum Ausdruck kommende Wirtschaftsverfassung in Verbindung mit dem in Artikel 20 Absatz 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip den Staat dazu an, auf eine angemessene Möglichkeit zur Teilhabe aller Frauen und Männer am Wirtschafts- und Geschäftsleben hinzuwirken.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... R. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Lage Ägyptens äußerst schlecht ist, wobei die Devisenreserven auf einem niedrigen Niveau stehen und das ägyptische Pfund so wenig wert ist wie seit 2004 nicht mehr; in der Erwägung, dass eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Landes von seiner langfristigen politischen und sozialen Stabilität abhängen wird; in der Erwägung, dass sich Ägypten in einer kritischen Phase des Wandels befindet und in diesem Prozess des Übergangs zur Demokratie mit erheblichen Herausforderungen und Schwierigkeiten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass dieser Übergang unter Einhaltung der Grundwerte der sozialen Gerechtigkeit, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung erfolgen sollte;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Die wichtigsten Faktoren, die für die Nutzung dieses Potenzials erforderlich sind, sind bekannt: ein für Wachstum hinreichend großer Markt, ein von Wettbewerb geprägtes Umfeld, Bereitschaft zur Anpassung vorhandener Geschäftsmodelle, Interoperabilität und eine geeignete Infrastruktur. Um die durch das Internet geprägte Zukunft der Medien zu gestalten, muss Europa diese Faktoren befördern und zugleich die Grundwerte schützen, auf die sich die Regulierung audiovisueller Mediendienste stützt.
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... Dieser Vorschlag wird in Verbindung mit der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über eine europäische Cybersicherheitsstrategie vorgelegt. Ziel der Strategie ist die Gewährleistung eines sicheren und vertrauenswürdigen digitalen Umfelds, während gleichzeitig die Grundrechte und die anderen Grundwerte der EU gefördert und gewahrt werden. Dieser Vorschlag ist die wichtigste Maßnahme der genannten Strategie. Weitere Maßnahmen der Strategie in diesem Bereich betreffen die Sensibilisierung, den Aufbau eines Binnenmarkts für Cybersicherheitsprodukte und -dienste sowie die Förderung von Investitionen in die Forschung und Entwicklung. Sie werden ergänzt durch weitere Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Cyberkriminalität und zur Schaffung einer internationalen Cybersicherheitspolitik für die EU.
Vorschlag
Begründung
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Derzeitige einschlägige Vorschriften auf EU- und internationaler Ebene
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Mindestharmonisierung
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Nationaler Rahmen für die NETZ-UND INFORMATIONSSICHERHEIT
Artikel 4 Grundsatz
Artikel 5 Nationale NIS-Strategie und nationaler NIS-Kooperationsplan
Artikel 6 Für die Netz- und Informationssicherheit zuständige nationale Behörde
Artikel 7 IT-Notfallteam
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 8 Kooperationsnetz
Artikel 9 Sicheres System für den Informationsaustausch
Artikel 10 Frühwarnungen
Artikel 11 Koordinierte Reaktion
Artikel 13 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel IV Sicherheit der Netze und Informationssysteme der öffentlichen Verwaltungen und der Marktteilnehmer
Artikel 14 Sicherheitsanforderungen und Meldung von Sicherheitsvorfällen
Artikel 15 Umsetzung und Durchsetzung
Artikel 16 Normung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Ausschussverfahren
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [ ... ]
Anhang I IT-Notfallteam (Computer Emergency Response Team, CERT) - Anforderungen und Aufgaben
Anhang II Liste der Marktteilnehmer nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Die Gleichheit zählt zu den Grundwerten und Kernzielen der Union gemäß Artikel 2 EUV.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Die Ziele des menschlichen Wohlergehens und der Menschenwürde für alle sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Millenniumserklärung verankert. In diesen Erklärungen wird auch der Zusammenhang zwischen Menschenrechten, guter Regierungsführung und nachhaltiger Entwicklung ausdrücklich anerkannt. Diese Ziele und das Engagement für gemeinsame Grundwerte wurden auf dem MDG-Gipfel 2010 und der Rio+20-Konferenz 2012 bekräftigt.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 418/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... 2. Der Bundesrat stimmt insbesondere der Kommission angesichts der in ihrer Folgenabschätzung präsentierten Tatsachengrundlage darin zu, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auch und gerade in Deutschland ein staatliches Hinwirken auf verbindliche gesetzliche Grundlagen des Zugangs von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einem Zahlungskonto erfordern. Ebenso wie im Recht der EU eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft und der Schutz vor sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu den Grundwerten und Kernzielen zählen, die in Artikel 3 Absatz 3 EUV verankert sind, und Artikel 26 und 27 AEUV die EU dazu verpflichten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nach Maßgabe der Verträge den Binnenmarkt zu verwirklichen, hält die auf nationaler Ebene in den Artikeln 2 Absatz 1, 9 Absatz 1 und 3, 12 und 14 GG zum Ausdruck kommende Wirtschaftsverfassung in Verbindung mit dem in Artikel 20 Absatz 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip den Staat dazu an, auf eine angemessene Möglichkeit zur Teilhabe aller Frauen und Männer am Wirtschafts- und Geschäftsleben hinzuwirken.
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... (1) Die Solidarität zählt zu den Grundwerten der Union und es besteht noch Potenzial, die Mittel und Wege, wie die Solidarität der Unionsbürger mit Menschen in Drittländern, die durch Natur- oder von Menschen verursachte Katastrophen bedroht oder bereits von deren Folgen betroffen sind, zum Ausdruck gebracht wird, weiterzuentwickeln.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 722/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... 4. Der Bundesrat hebt ferner hervor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ein staatliches Hinwirken auf die Gleichstellung von Männern und Frauen erfordern. Ebenso, wie im Recht der EU insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu den Grundwerten und Kernzielen zählt, die in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 4 EUV verankert sind, und Artikel 8 AEUV die EU dazu verpflichtet, bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, hält auf nationaler Ebene Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des
Drucksache 722/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... Die Gleichstellung von Frauen und Männern zählt zu den Grundwerten und Kernzielen der Union, die in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankert sind. Gemäß Artikel 8 AEUV soll die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen
Konsultation und Fachwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 9 , 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 8 Umsetzung
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 722/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... 4. Der Bundesrat hebt ferner hervor, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ein staatliches Hinwirken auf die Gleichstellung von Männern und Frauen erfordern. Ebenso, wie im Recht der EU insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu den Grundwerten und Kernzielen zählt, die in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Satz 4 EUV verankert sind, und Artikel 8 AEUV die EU dazu verpflichtet, bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, hält auf nationaler Ebene Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des
Drucksache 564/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Abschlussbericht der informellen Gruppe elf europäischer Außenminister zur Zukunft der Europäischen Union
... Die Möglichkeiten für die Sicherstellung der Einhaltung der Grundwerte nach Art. 2 EUV sollten gestärkt werden. Hierfür sollte ein neuer, leichter Mechanismus geschaffen werden, der der Kommission ermöglicht, im Falle von konkreten Anhaltspunkten für Verletzungen der Werte von Art. 2 EUV einen Bericht zu erstellen und Empfehlungen auszusprechen sowie ggfs. den Rat zu befassen. Der Mechanismus sollte nur zur Anwendung kommen im Falle eines offensichtlichen Verstoßes in einem Mitgliedstaat gegen grundlegende Werte oder Prinzipien, wie das Rechtsstaatsprinzip.
Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens
Einleitung und Zusammenfassung
I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Ein integrierter Haushaltsrahmen
Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen
Ein integrierter Finanzrahmen
Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht
II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union
a Globaler Spieler Europa
b Stärkung anderer Politikbereiche
c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
Stärkung der demokratischen Legitimation
d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft
e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union
Drucksache 74/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... Stiftungen spielen vor allem in der Zivilgesellschaft der EU eine wichtige Rolle. Sie sind in vielen Bereichen aktiv und tragen zu den Grundwerten und Zielen der Europäischen Union - Achtung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Beschäftigung und sozialer Fortschritt, Schutz und Verbesserung der Umwelt und Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts - bei. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu den ambitionierten Zielvorgaben der Strategie Europa 20201, die auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gerichtet sind. Darüber hinaus stärken und fördern sie eine aktivere Teilhabe der Bürger und der Zivilgesellschaft am Projekt Europa. Die Arbeit einer Stiftung stößt in der EU jedoch nach wie vor an Grenzen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.