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"Grundwasser"


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0590/04
0985/04
0613/04
Drucksache 629/15 (Beschluss)

... "Im Aktionsprogramm ist insbesondere zu beschreiben, mit welchen auch über die in Anhang III der Richtlinie genannten Maßnahmen hinausgehenden Maßnahmen sowohl die Einhaltung des Nitratgrenzwertes von 50 mg/l im Grundwasser nach Anhang I Buchstabe A Nummer 2 der Richtlinie sowie die Trendumkehr nach § 10 der Grundwasserverordnung gewährleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 340/15

... . Im Hinblick auf die nichtaquatische Umwelt, d.h. die terrestrische Umwelt und andere Gefahren (z.B. Grundwasser), kann wie bisher auf die hierzu bestehenden Vollzugshilfen zurückgegriffen werden (z.B. UBAHinweise bzw. landesspezifische Vollzugshilfen zur Einstufung von Abfällen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 93/15

... Der "Fitness-Check" der europäischen Süßwasserpolitik aus dem Jahr 20129 hat bestätigt, dass der derzeitige wasserpolitische Rahmen den Herausforderungen, mit denen Europas Süßwässer konfrontiert sind, durchaus gerecht wird. Aufgrund der jahrzehntelangen Verunreinigung und anhaltend ineffizienten Bewirtschaftung muss jedoch noch viel getan werden, bevor der Zustand europäischer Gewässer generell für gut befunden werden kann: Nach dem "Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" der Europäischen Kommission aus dem Jahr 201210 muss davon ausgegangen werden, dass ungefähr 50 % der europäischen Oberflächengewässer im Jahr 2015 keinen guten ökologischen Zustand erreichen. Auch war die Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer derart lückenhaft, dass er im Jahr 2012 bei über 40 % der Wasserkörper nicht bekannt war und keine Basisdaten ermittelt werden konnten. Beim Grundwasser scheint die Lage etwas besser zu sein, wenngleich bestimmte Einzugsgebiete noch immer mit erheblichen Problemen zu kämpfen haben.11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/15




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik

3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission

3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte

3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme

3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern

4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR

5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme

Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen

Bekämpfung der Gewässerverunreinigung

Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug

Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern

Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize

Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung

4 Investitionsmöglichkeiten


 
 
 


Drucksache 496/15

... und der Grundwasserverordnung zu Grunde zu legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

Artikel 2
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Nachhaltigkeit

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

XI. Befristung

XII. Evaluierung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 629/1/15

... "Im Aktionsprogramm ist insbesondere zu beschreiben, mit welchen auch über die in Anhang III der Richtlinie genannten Maßnahmen hinausgehenden Maßnahmen sowohl die Einhaltung des Nitratgrenzwertes von 50 mg/l im Grundwasser nach Anhang I Buchstabe A Nummer 2 der Richtlinie sowie die Trendumkehr nach § 10 der Grundwasserverordnung gewährleistet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG

§ 13a
Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern

19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 144/15

... b) Angaben über die Beschaffenheit des Grundwassers, oberirdischer Gewässer, des Bodens und der Gesteine im möglichen Einwirkungsbereich der Vorhaben, wobei die zuständige Behörde festzulegen hat, welche Untersuchungen im Einzelnen erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

§ 22b
Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c
Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. UVP-V Bergbau Artikel 1

2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

UVP -V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder UVP-V Bergbau Artikel 1

Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2

3. Weitere Kosten

VIII. Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderung der UVP-V Bergbau

Zu Nummer 1

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe g

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Zu Nummer 1

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu Nummer 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 496/15 (Beschluss)

... es zum Anlass, um sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen gemäß § 48 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 WHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 5 - neu - WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 7 Absatz 2 WHG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 552/15

... Unstetige und unter Umständen schadenwirksame Bodenbewegungen können zudem auch innerhalb des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkung im Umfeld der Braunkohlentagebaue im Bereich von geologischen Anomalien (Auebereiche usw.) und hydraulisch wirksamen Störungen im Untergrund auftreten. Dort ist das Auftreten von Bergschäden mit zum Teil erheblichem Ausmaß möglich. Der Tageriss für übertägige Gewinnungsbetriebe und somit auch für den Braunkohlenbergbau muss gemäß Anlage 3 Teil 2 Nummer 2.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Markscheider-Bergverordnung

1.2 Übertägige Gewinnungsbetriebe

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu a aa :

Zu a bb :

Zu a cc bis ee :

Zu b aa :

Zu b bb und cc :

Zu b dd :

Zu b ee :

Zu b ff :


 
 
 


Drucksache 62/1/15

... a) Der Bundesrat teilt die Sorgen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) über die durch Stickstoffeinträge hervorgerufenen Umweltbelastungen. Vor allem eutrophierungsempfindliche Lebensräume, die Meere und das Grundwasser werden erheblich durch zu hohe Einträge von reaktivem Stickstoff belastet, so dass die Ziele der Natura-2000 Richtlinie, der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 142/15

... , Grundwasserverordnung und Umweltschadensgesetz, BMUB), insbesondere Regelung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Fracking-Vorhaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Anlage
Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderungen des BBergG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe b

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
Änderungen der EinwirkungsBergV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 143/15 (Beschluss)

... Die Festlegung einer pauschalen Tiefe, oberhalb derer das Verbot des § 13a Absatz 1 gelten soll (hier: 3 000 m), ist aus fachlicher Sicht nicht zu rechtfertigen und erscheint damit sachfremd. Vielmehr bestehen die mit der sogenannten Fracking-Technologie i.S.v. § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 WHG-E verbundenen Gefährdungen des Grundwassers unabhängig von der Tiefe ihres Einsatzes. Daher ist auf eine gesetzliche Festlegung der Tiefe zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/15 (Beschluss)




1. Zur Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9 Absatz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c WHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - WHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c1 - neu WHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f - neu -, Absatz 3 WHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 3, 4 - neu -WHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 1 Satz 4, 5 WHG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 2 WHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 3 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 3 Nummer 4 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 4, 5 WHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13a Absatz 6 Satz 2 Nummer 5a - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 2 Nummer 2 WHG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 4 Satz 2 - neu - WHG

18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 13b Absatz 5 WHG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 19 Absatz 3 WHG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 48 Absatz 3 WHG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 104a WHG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 23 Absatz 3 BNatSchG , Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG , Nummer 4 § 33 Absatz 1a BNatSchG

23. Zu Artikel 4a - neu - § 11 Nummer 3a - neu -, § 12 Absatz 1 Satz 1, § 49 - neu - BBergG

'Artikel 4a Änderung des Bundesberggesetzes

§ 49a
Verbot des Aufbrechens von Gesteinen unter hydraulischem Druck

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 456/15

... Im neuen Absatz 5 wird eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde ergänzt im Hinblick auf bauliche oder betriebstechnische Veränderungen einer Wasserversorgungsanlage oder sonstiger Umstände, die Einfluss auf den Gehalt radioaktiver Stoffe im Trinkwasser haben können. Dadurch wird sichergestellt, dass die für die Überwachung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser zuständige Behörde Kenntnis über relevante bauliche oder sonstige Veränderungen erhält. Relevante Veränderungen sonstiger Umstände sind beispielsweise das Erschließen eines neuen Grundwasserhorizonts bei der Trinkwassergewinnung oder das Verwenden eines anderen Filterkieses zur Aufbereitung des Wassers. Aufgrund dieser Informationen kann die zuständige Behörde z.B. entscheiden, ob aufgrund der Veränderungen Anlass besteht, im Rahmen der Überwachung nach § 20a eine Prüfung der Wasserversorgungsanlage vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 7a
Radiologische Anforderungen

§ 14a
Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe

§ 20a
Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe

Anlage 3a
(zu §§ 7a, 9, 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe

Teil I
Parameterwerte für Radon, Tritium und Richtdosis

Teil II
Berechnung der Richtdosis

Anmerkung 1:

Teil III
Durchführung, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

1. Untersuchungskonzept

a Erstuntersuchung

b Regelmäßige Untersuchungen

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

a Radon

b Tritium

c Richtdosis

aa Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,1 Becquerel pro Liter

bb Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,05 Becquerel pro Liter

cc Einzelnuklidbestimmung

3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

VIII. Evaluation

IX. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

X. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Die Verordnung enthält folgende Vorgaben an die Wirtschaft:

2.2 Durch die Verordnung werden folgende Informations- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt:

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Teil I Zu Teil II Zu Teil III

Zu 1. Untersuchungskonzept

Zu 2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter

Zu 3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3197: Entwurf eines Gesetzes zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 77/14 (Beschluss)

... Erdbecken stellen auf Grund ihrer besonderen Bauweise und technischen Ausführung sowie auch im laufenden Betrieb ein höheres Gefährdungspotenzial für die Gewässer dar. Das Risiko für Beschädigungen an der Folienauskleidung bzw. den Dichtungsbahnen, z.B. durch mechanische Beanspruchung und Beschädigung beim Befüllen, Aufrühren sowie bei der Entnahme des Erdbeckeninhalts, ist signifikant höher als bei einer massiven Bauweise von Güllebehältern einzuschätzen. Zur Sicherstellung des notwendigen Grundwasserschutzes ist eine wiederkehrende Prüfpflicht für Erdbecken alle 5 Jahre bzw. in Wasserschutzgebieten alle 30 Monate durch Sachverständige nach § 52

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

A Änderungen

1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -

2. Zu § 2 Absatz 13

3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -

4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1

5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5

6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -

7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -

8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -

9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2

10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2

11. Zu § 23 Satz 1, 2

12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3

13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -

§ 29a
Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs

14. Zu § 30

§ 30
Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen

15. Zu § 36

16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6

17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -

18. Zu § 46 Absatz 6

19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3

20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2

21. Zu § 49 Absatz 5

22. Zu § 50 Absatz 3

23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:

25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:

26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 285/14

... Aufgrund der Verfahrensspezifika sind bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen. Realisierten sich derartige Risiken, so wären diese mit erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit den Trinkwasserschutz verbunden, sodass entsprechende Ergänzungen des wasserrechtlichen Instrumentariums im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/14




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für die Länder und die Gemeinden

E. Bürokratiekosten

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 106a
Übergangsbestimmung für das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

IV. Gender Mainstreaming

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 283/14

... Aufgrund der Verfahrensspezifika sind bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen. Realisierten sich derartige Risiken, so wären diese mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Schutzgüter Grundwasser, ländlicher Raum sowie Lebensumwelt der Bevölkerung verbunden, sodass eine verpflichtende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/14




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für das Land

c Erfüllungsaufwand für die Gemeinden

E. Bürokratiekosten

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 459/14

... § 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

§ 3
Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

§ 4
Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

§ 5
Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

§ 6
Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion

§ 7
Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

§ 8
Keine Beseitigung von Landschaftselementen

Abschnitt 3
Kontroll- und Sanktionsvorschriften

§ 9
Kontrollvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen

Liste I

Liste II

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 111/14

... Außerdem wird die Kommission auch in Zukunft das EU-Wasserrecht laufend überprüfen. Die Vorschriften über prioritäre Stoffe im Wasser24 wurden 2013 verschärft, und die Grundwasserrichtlinie25 wird derzeit auf den neuesten Stand gebracht. Die Kommission hat außerdem zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern daran gearbeitet, die Überwachungs- und Analysevorschriften der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 427/14

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass Geschädigte im Bereich der übertägigen Braunkohlegewinnung und anderen großen Tagebaubetrieben, die insbesondere durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen schadenswirksame Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können, sowie im Bereich des Bohrlochbergbaus zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern beim Nachweis einer bergbaubetrieblichen Ursache eines Schadens aufgrund der oftmals komplexen Sachverhalte häufig an nicht überwindbare Grenzen stoßen. Daher ist es erforderlich, die Bergschadensvermutung gemäß § 120



Drucksache 73/14

... Durch Art. 6 Ziff. 20 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik für das Jahr 2014 wurde ein zusätzlicher Standard für die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) eingeführt, der den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung zum Gegenstand hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Informationspflichten

b Sonstiger Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

III. Weitere Kosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 768/13 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 768/1/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 294/13

... /EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe10 ab dem 22. Dezember 2013 aufgehoben. Um die Vorschriften über den Schutz des Grundwassers im Rahmen der Cross-Compliance beizubehalten, empfiehlt es sich, den Geltungsbereich der CrossCompliance anzupassen und einen Standard für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festzulegen, der die Anforderungen der Artikel 4 und 5 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel 1
Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 1
Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 3
Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten

Artikel 4
Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 5
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Artikel 40
Nationale Obergrenzen

Artikel 136a
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 141a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 6
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]

Artikel 14
Flexibilität zwischen den Säulen

Artikel 7
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]

Artikel 115
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Artikel 8
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020

Anhang II

Anlage

A Liste I betreffende Maßnahmen

B. Liste II betreffende Maßnahmen

LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A

LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 427/1/13

... 5. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.



Drucksache 718/13 (Beschluss)

... - sauberes Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten (für die Trinkwasserversorgung eine elementare Voraussetzung), - die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen und insbesondere in der Stadt ein gesundes Mikroklima zu bewahren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 427/13 (Beschluss)

... 3. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.



Drucksache 718/1/13

... - sauberes Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten (für die Trinkwasserversorgung eine elementare Voraussetzung), - die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen und insbesondere in der Stadt ein gesundes Mikroklima zu bewahren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 612/13

... (3) Berücksichtigt werden nur hochwasserbedingte Schäden, die durch das Hochwasser im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind. Darunter fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge. Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 173/13

... Dazu muss jedes Land dafür sorgen, dass Ressourcen wie Land, Wälder, Flüsse und Meere auf umweltverträgliche Weise genutzt werden, damit auch künftige Generationen davon profitieren können. Die Nutzung endlicher Ressourcen wie Bodenschätze und Grundwasser muss ebenfalls in inklusiver und verantwortungsbewusster Weise erfolgen, damit der gesellschaftliche Nutzen aus ihrer Vermarktung und den damit erzielten Einnahmen maximiert und die Abbaurate verringert wird. Die schrittweise Streichung von Subventionen für die Nutzung endlicher Ressourcen wie fossiler Brennstoffe ist eine wichtige kostenwirksame Maßnahme, die die Ressourceneffizienz fördert. Auch in Gebieten, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt liegen, sollten die Staaten ihre Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischbestände und der biologischen Vielfalt der Meere verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 707/1/12

... (3) Im Rahmen der Absätze 1 und 2 sind das Verursacherprinzip sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen nach § 12 der Oberflächengewässerverordnung und § 14 der Grundwasserverordnung zu Grunde zu legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen


 
 
 


Drucksache 278/12

... bis 2015 nicht erreicht werden. Nach der vorläufigen Analyse von 2009 ist nicht auszuschließen, dass 30 % der Oberflächengewässer und 38 % der Grundwasserkörper keinen guten Zustand erreichen werden10. Dies hat negative Folgen für die Biodiversität und die öffentliche Gesundheit und beeinträchtigt die Bereitstellung von Ökosystemleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/12




1. Einleitung

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

4. Reaktion der EU

4.1 Europäischer Mehrwert

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

6. Durchführung der EIP

6.1 Ergebnisse

6.2 Finanzierung

7. Governance

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... Danach haben Betreiber bestimmter Anlagen ab dem 7. Januar 2013 die Pflicht, bei Neu- und Änderungsgenehmigungen den Zustand des Bodens und Grundwassers zu beschreiben, wenn in der Anlage bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 745/12

... (11) Die EU hat zugesagt, bis 2015 für alle Gewässer in der EU, einschließlich Süßwässer (Flüsse, Seen, Grundwasser), Übergangsgewässer (Mündungen/Deltas) und Küstengewässer innerhalb einer Seemeile von der Küste einen guten Zustand zu erreichen12.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... 19. Es ist bereits heute absehbar, dass die in den Erwägungsgründen aufgeführten Zusagen der EU, flächendeckend bis zum Jahr 2015 für alle Gewässer den guten Zustand zu erreichen, nicht eingehalten werden können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die aus der starken Industrialisierung und den intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen resultierenden Belastungen der Umwelt, insbesondere der Gewässer, nicht in wenigen Jahren zurückgeführt werden können. Dies ist bereits auf Grund faktischer Randbedingungen wie z.B. Grundwassererneuerungszeiten nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 676/12

... (1) Der Betreiber einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage hat alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Anlieferung und Annahme der Abfälle zu ergreifen, um die Verschmutzung der Luft, des Bodens, des Oberflächenwassers und des Grundwassers, andere Belastungen der Umwelt, Geruchs- und Lärmbelästigungen sowie direkte Gefahren für die menschliche Gesundheit zu vermeiden oder, soweit wie möglich zu begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 314/12 (Beschluss)

... - Neue Anforderungen existieren auch im Zusammenhang mit den Rückführungspflichten des Betreibers in den Ausgangszustand (§ 5 Absatz 4 BImSchG-E). Die Prüfung von Ausgangs- und Endzustand durch die Immissionsschutzbehörde - im Genehmigungsverfahren und bei Entgegennahme der Stilllegungsanzeige - schließt nach der Gesetzesbegründung auch die Vorgaben des Boden- und Grundwasserschutzrechts ein. Die Prüfung des Konzepts zur Erfüllung der Rückführungspflichten beinhaltet erwartungsgemäß auch, dass weitere Anordnungen getroffen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/12 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

17. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG * In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b ist dem § 54 Absatz 5 folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

21. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG *

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

Zu Satz 1 zweiter Halbsatz:

26. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

31. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

32. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

33. Zu Artikel 3 Nummer 2b - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

35. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

36. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

37. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

38. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

39. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

40. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

41. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 720/12 (Beschluss)

... wird hier keinen Fortschritt bringen. Es bedarf an dieser Stelle einer grundlegenden Veränderung zur Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer, insbesondere in das Grundwasser.



Drucksache 176/12 (Beschluss)

... ) wurde als übergeordnetes Leitziel die Nachhaltigkeit der Gewässerbewirtschaftung verankert. Neben dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist ebenso der Qualitätsmaßstab der Vorsorge zu berücksichtigen. Hierbei wirken sich beispielhaft die von den Wasserversorgungsunternehmen mit der Landwirtschaft abgeschlossenen freiwilligen Kooperationen zur langfristigen Sicherung der Grundwasservorkommen Preis bildend aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

4. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 ff. GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 1 GWB

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 38 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 31b

Zu § 32

18. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 808/1/12

... Darüber hinaus wird durch das Auflösen auch nur geringer Mengen Gips die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, durch die entsprechende Freisetzung von Sulfaten gefährdet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 176/1/12

... ) wurde als übergeordnetes Leitziel die Nachhaltigkeit der Gewässerbewirtschaftung verankert. Neben dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist ebenso der Qualitätsmaßstab der Vorsorge zu berücksichtigen. Hierbei wirken sich beispielhaft die von den Wasserversorgungsunternehmen mit der Landwirtschaft abgeschlossenen freiwilligen Kooperationen zur langfristigen Sicherung der Grundwasservorkommen Preis bildend aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein*

1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger

3 2.

3 3.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB

§ 01
Zweck des Gesetzes

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

2 Hauptempfehlung:*

10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB

2 Hauptempfehlung:*1

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 17

3 21.

3 22.

Zu Ziffer 2 1:

Zu Ziffer 22:

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB

26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 3

Zu § 32

29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB

30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein

35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 128/12

... /EG15 genannten Mindestkriterien für Inspektionen sowie verbindliche sektorspezifische Bestimmungen umfasst. Vom Sektor Industrieanlagen abgesehen, würden sich aber für sämtliche Tätigkeiten, von denen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen könnten (von der Grundwasserentnahme bis zum Handel mit geschützten Arten), zusätzliche Vorschriften für die Inspektionen und Überwachung empfehlen, um diese z.B. zu straffen und einen stärker risikobasierten Ansatz anzuwenden. Angesichts des sektorübergreifenden Charakters des EU-Umweltrechts (z.B. Ineinandergreifen von Wasser- und Naturschutzrecht) sollte ein solcher Ansatz ein kohärentes und koordiniertes Vorgehen der zuständigen nationalen Behörden umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 469/12

... (3) Im Rahmen der Absätze 1 und 2 sind das Verursacherprinzip sowie die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen nach § 12 der Oberflächengewässerverordnung und § 14 der Grundwasserverordnung zu Grunde zu legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 708/12

... "(10) Relevante gefährliche Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können."



Drucksache 720/1/12

... Hier ist insbesondere die Landwirtschaftspolitik zu nennen. Allein die Ausdehnung der als gefährdet ausgewiesenen Gebiete gemäß Nitratrichtlinie wird hier keinen Fortschritt bringen. Es bedarf an dieser Stelle einer grundlegenden Veränderung zur Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer, insbesondere in das Grundwasser.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 469/1/12

... -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) korrekt in das nationale Recht umgesetzt. Die Bestimmung fordert nicht nur, dass die Wassergebührenpolitik einen Anreiz zur effizienten Nutzung (des bereits gewonnenen) Wassers selber leistet, sondern auch zur Nutzung der Wasserressourcen, also bspw. des vorhandenen Grundwasserdargebots insgesamt. Auch die in den meisten Ländern geltenden Bestimmungen über Wasserentnahmeentgelte haben gerade zum Ziel, die vorhandenen Wasserressourcen effizient(er) zu nutzen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Formulierung begrenzt die Wirkung des Effizienzgebotes daher in sachlich nicht gerechtfertigter Weise und setzt Artikel 9 WRRL nicht in vollem Umfang um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG

§ 72
Hochwasser

11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG

12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 808/12 (Beschluss)

... Darüber hinaus wird durch das Auflösen auch nur geringer Mengen Gips die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, durch die entsprechende Freisetzung von Sulfaten gefährdet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 731/12

... 24. Grundsatzangelegenheiten: Schutz des Grundwassers: Bewirtschaftung und Qualitätsanforderungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 469/12 (Beschluss)

... 00_60gs.htm) korrekt in das nationale Recht umgesetzt. Die Bestimmung fordert nicht nur, dass die Wassergebührenpolitik einen Anreiz zur effizienten Nutzung (des bereits gewonnenen) Wassers selber leistet, sondern auch zur Nutzung der Wasserressourcen, also bspw. des vorhandenen Grundwasserdargebots insgesamt. Auch die in den meisten Ländern geltenden Bestimmungen über Wasserentnahmeentgelte haben gerade zum Ziel, die vorhandenen Wasserressourcen effizient(er) zu nutzen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Formulierung begrenzt die Wirkung des Effizienzgebotes daher in sachlich nicht gerechtfertigter Weise und setzt Artikel 9 WRRL nicht in vollem Umfang um.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG

7. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG

8. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG


 
 
 


Drucksache 314/1/12

... - Neue Anforderungen existieren auch im Zusammenhang mit den Rückführungspflichten des Betreibers in den Ausgangszustand (§ 5 Absatz 4 BImSchG-E). Die Prüfung von Ausgangs- und Endzustand durch die Immissionsschutzbehörde - im Genehmigungsverfahren und bei Entgegennahme der Stilllegungsanzeige - schließt nach der Gesetzesbegründung auch die Vorgaben des Boden- und Grundwasserschutzrechts ein. Die Prüfung des Konzepts zur Erfüllung der Rückführungspflichten beinhaltet erwartungsgemäß auch, dass weitere Anordnungen getroffen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 8 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 4 - neu - BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG , Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 BImSchG , Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2b Satz 1 Nummer 1 BImSchG und Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG **

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2a BImSchG

Hauptempfehlung zu Ziffer 21

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4c - neu - BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG **

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 6 BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

36. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG *

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

38. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 40 [nur U]

39. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG **

Hilfsempfehlung zu Ziffer 39

40. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 WHG *

41. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 43

42. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 42 [ nur U ]

43. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

44. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

45. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

46. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 Satz 2 WHG *

47. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

49. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

50. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

51. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

53. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

54. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

55. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

56. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

57. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

58. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

59. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

60. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

61. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

62. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

63. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

64. Zum Gesetzentwurf insgesamt

65. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 278/12 (Beschluss)

... zum Erhalt eines mengenmäßig guten Zustandes der Grundwasserkörper einen grundlegenden Schutz der Süßwasservorkommen gewährleistet.



Drucksache 428/12 (Begründung)

... l. Nach der damaligen amtlichen Begründung erfolgte die Grenzziehung nach Anhörung von Sachverständigen, die u.a. die Größe der auf dem Markt befindlichen Tankfahrzeuge und die zu Aufräumungsarbeiten vorhandenen Geräte berücksichtigt haben, die sich mit internationalem Vorschlag decke. Als wassergefährdend galten seinerzeit vor allem Erdöl, Benzin, Dieselkraftstoff, Petroleum, Heizöl und Teeröl, aber auch Säuren und Laugen. Infolge der Erweiterung wassergefährdender Stoffe wurde 1988 die Literbegrenzung gestrichen, weil auch Kleinstmengen, z.B. von Giften, bereits das Grundwasser beeinträchtigen können. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass nach den RL für Trinkwasserschutzgebiete "DVGW-LAWA-Arbeitsblatt W 101" der Transport wassergefährdender Stoffe in der Schutzzone II und damit auch in der Schutzzone I gefährlich und i.d.R. nicht tragbar sei. Dementsprechend enthalten die RVO für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten regelmäßig Verbote für Transporte wassergefährdender Stoffe in der Schutzzone II. Eine solche Beschilderung sei derzeit nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 278/1/12

... zum Erhalt eines mengenmäßig guten Zustandes der Grundwasserkörper einen grundlegenden Schutz der Süßwasservorkommen gewährleistet.



Drucksache 745/1/12

... 20. Es ist bereits heute absehbar, dass die in den Erwägungsgründen aufgeführten Zusagen der EU, flächendeckend bis zum Jahr 2015 für alle Gewässer den guten Zustand zu erreichen, nicht eingehalten werden können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die aus der starken Industrialisierung und den intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen resultierenden Belastungen der Umwelt, insbesondere der Gewässer, nicht in wenigen Jahren zurückgeführt werden können. Dies ist bereits auf Grund faktischer Randbedingungen wie z.B. Grundwassererneuerungszeiten nicht möglich.

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Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 747/12 (Beschluss)

... Die Umweltauswirkungen von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen und hier insbesondere der Vorhaben, bei denen das Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt wird, sind vielfältig. In Betracht kommen zum Beispiel nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Frac-Maßnahmen und die dabei verwandten Flüssigkeiten, Leckagerisiken, Erschütterungen und bei größeren Gewinnungsvorhaben die erhebliche Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch Bohrstandorte und Verbindungsleitungen. Die geltenden Regelungen für die bergrechtliche Zulassung von Vorhaben der Erdöl- und Erdgasgewinnung berücksichtigen diese namentlich bei Vorhaben zur unkonventionellen Erdgasgewinnung in Betracht zu ziehenden spezifischen Auswirkungen bisher nicht. Insbesondere sind die Voraussetzungen des § 1 Nummer 2 der Verordnung über die

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Drucksache 747/12 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 214/11

... 7. mögliche Nutzungskonflikte durch Exploration, Rohstoffgewinnung, Geothermienutzung, nutzbares Grundwasser, Speicherung oder Lagerung anderer gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe oder wissenschaftliche Bohrungen im Bereich der für die dauerhafte Speicherung geeigneten Gesteinsschichten.

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Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 54. Der Bundesrat fordert eine finanziell starke Ausstattung der Zweiten Säule, die besonders auch der gestiegenen Bedeutung der neuen Herausforderungen gerecht wird. Beim Klimaschutz, beim Grundwassermanagement, bei der Biodiversität und bei den erneuerbaren Energien geht es nicht nur um nationale und regionale Aspekte, sondern um Anliegen der gesamten EU. Dieser hohe Stellenwert in der EU-Strategie muss durch eine entsprechende EU-Beteiligung zum Ausdruck kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 705/11

... Für den Wirkstoff Picloram wurden neue Lysimeterstudien vorgelegt, die belegen, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen werden kann. Der Wirkstoff kann daher aus Anlage 3 Abschnitt B gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 1c
Durchführung von Untersuchungen

§ 4a
Neue Schadorganismen

§ 5
Anforderungen

§ 7b
Kontrolle von hölzernem Verpackungsmaterial

§ 13p
Registrierung bei der Behandlung und Kennzeichnung von Verpackungen aus Holz

§ 13q
Kennzeichnung

§ 13r
Ausbesserung und Aufarbeitung von hölzernem Verpackungsmaterial

Anlage 5
(zu § 13r) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13r

Artikel 2
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1 § 1

Zu 2 § 1a

Zu 3 § 1c

Zu 4, 7c, 17, 26, 27 § 3 Absatz 4, § 6 Absatz 5; § 14b, § 14c

Zu 5 § 4a

Zu 6 § 5

Zu 7 § 6

Zu 8 § 7a

Zu 9 § 7b

Zu 10 § 8

Zu 11 § 9

Zu 12 § 10

Zu 13 § 11

Zu 14 § 12

Zu 15 § 13

Zu 16 § 13b

Zu 17 § 13c

Zu 18 § 13f

Zu 19 § 13n

Zu 20 § 13o

Zu 21 § 13p

Zu 22 § 13q

Zu 23 § 13r

Zu 24 § 14

Zu 25 § 14a

Zu 28 § 15

Zu 29 Anlage 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1288: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 809/11

... Gesellschaftliches Handeln kann Veränderungen der Umwelt bewirken, die irreversibel sind und die Natur der Ökosysteme verändern. Diese Risiken müssen durch Evaluierung, Überwachung und Prognose der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt sowie der Auswirkungen von Umweltveränderungen auf das Wohlergehen des Menschen vorhergesehen werden. Forschungsarbeiten zu marinen (Küstengewässer bis Tiefsee), Süßwasser-, terrestrischen und städtischen Ökosystemen, einschließlich grundwasserabhängiger Ökosysteme, werden unser Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen natürlichen Ressourcen und gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Systemen verbessern, auch im Zusammenhang mit "Kipp-Punkten" der Natur und der Widerstandsfähigkeit bzw. Anfälligkeit menschlicher und biologischer Systeme. Untersucht wird, wie die Ökosysteme funktionieren und auf anthropogene Einflüsse reagieren, wie sie wiederhergestellt werden können und wie dies die Wirtschaftssysteme und das Wohlbefinden des Menschen beeinflusst. Ferner werden Lösungen für die Ressourcenprobleme gesucht, und es wird ein Beitrag zu Strategien und Verfahren geleistet, die sicherstellen, dass Gesellschaft und Wirtschaft innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit und der Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen und biologischer Vielfalt tätig sind.



Drucksache 216/11

... Die gesamte Auslaugbarkeit und der Schadstoffgehalt der Abfälle sowie die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein und dürfen insbesondere nicht die Qualität von Oberflächen- oder Grundwasser gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( title=Aktuelle Fassung>Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Nebenprodukte

§ 5
Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Abschnitt 1
Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

§ 6
Abfallhierarchie

Abschnitt 2
Kreislaufwirtschaft

§ 7
Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 8
Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9
Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot

§ 10
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11
Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

§ 12
Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13
Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14
Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3
Abfallbeseitigung

§ 15
Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16
Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4
Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter

§ 17
Überlassungspflichten

§ 18
Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19
Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22
Beauftragung Dritter

Teil 3
Produktverantwortung

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 26
Freiwillige Rücknahme

§ 27
Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Planungsverantwortung

Abschnitt 1
Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

§ 28
Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29
Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2
Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

§ 30
Abfallwirtschaftspläne

§ 31
Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33
Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

§ 34
Erkundung geeigneter Standorte

§ 35
Planfeststellung und Genehmigung

§ 36
Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37
Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38
Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39
Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40
Stilllegung

§ 41
Emissionserklärung

§ 42
Zugang zu Informationen

§ 43
Anforderungen an Deponien

§ 44
Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5
Absatzförderung und Abfallberatung

§ 45
Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46
Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung

§ 47
Allgemeine Überwachung

§ 48
Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49
Registerpflichten

§ 50
Nachweispflichten

§ 51
Überwachung im Einzelfall

§ 52
Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7
Entsorgungsfachbetriebe

§ 56
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

§ 58
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60
Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61
Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9
Schlussbestimmungen

§ 62
Anordnungen im Einzelfall

§ 63
Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64
Elektronische Kommunikation

§ 65
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66
Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68
Anhörung beteiligter Kreise

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Einziehung

§ 71
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72
Übergangsvorschrift

Anlage 1
Beseitigungsverfahren

Anlage 2
Verwertungsverfahren

Anlage 3
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4
Beispiele für Abfallvermeidungsmassnahmen nach § 33

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung des Batteriegesetzes

§ 16
Sammelziele

Artikel 5
Folgeänderungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

§ 8
Beförderungserlaubnis

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 153/11 (Beschluss)

... ) um Grundwasser.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV)

1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Zu § 7 Absatz 2

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2 In § 9 Absatz 1 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

9. Zu § 10 Absatz 2

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

12. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

15. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

16. Zu Anlage 7 Nummer 2

17. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

18. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

19. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

20. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

21. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

22. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

23. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

24. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

25. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... -/AbfG) können Beauftragte der zuständigen Behörde oder der Entsorgungsträger zur Erkundung geeigneter Standorte für Deponien Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche Arbeiten durchführen. Allerdings ist die Absicht, Grundstücke zu betreten und solche Arbeiten durchzuführen, den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch die zuständige Behörde vorher bekanntzugeben. Die Informationspflicht ist angesichts des Grundrechtseingriffs unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.