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"Grundvoraussetzungen"


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0682/04
1003/04
0915/04
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Drucksache 511/12

... Die Feststellung nach Nummer 2 bezieht sich auf das Bestehen der landesbezogenen Flächendeckung und die Gewährleistung der Zusammenarbeit der klinischen Krebsregister mit den epidemiologischen Krebsregistern in dem Land, in dem das den Antrag stellende klinische Krebsregister seinen Sitz hat. Damit werden zwei Grundvoraussetzungen für eine erfolgversprechende klinische Krebsregistrierung abgesichert. Die Zusammenarbeit der beiden Krebsregisterformen muss beidseitig gewährleistet sein. Sie betrifft damit auch Bereiche, in denen die epidemiologischen Krebsregister für die klinischen Krebsregister tätig werden können (z.B. Übermittlung der erforderlichen Angaben aus Todesbescheinigungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.3.1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 25a
Organisierte Früherkennungsprogramme

§ 65c
Klinische Krebsregister

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen

1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme

1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen

1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung

1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze

2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister

2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben

2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils

2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder

2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen

2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen

2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen

2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe

2.3 Übergangsregelungen

2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung

2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs

2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V.1. Bund, Länder und Gemeinden

V.2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Länder

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

2. Gesetzliche Krankenversicherung

a Früherkennungsuntersuchungen

b Klinische Krebsregister

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung

1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung

2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister

2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder

2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung


 
 
 


Drucksache 99/12

... b) Dem Verhältnis zwischen Arzt und Patient kommt in unserem Rechtsstaat eine wichtige Stellung zu. Angaben des Arztes zur Anamnese, Diagnose und zu therapeutischen Maßnahmen sowie Gespräche zwischen Angehörigen entsprechender Heilberufe und Patienten unterliegen dem Grundrechtsschutz aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG. Bestimmte Gesprächsinhalte können im Einzelfall dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sein (BVerfGE 32, 373 <379>; 89, 69 <82>; 109, 279 <323>). Betrifft das Verhältnis zwischen Arzt und Patient danach zwar nicht immer die unantastbare Intimsphäre, so ist doch der grundrechtsrelevante private Bereich des den Arzt konsultierenden Patienten in jedem Fall berührt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ärztliche Feststellungen - beispielsweise zum Gesundheitszustand - Umstände betreffen, deren Offenbarung Betroffene mit dem Verdacht einer Straftat belastet, ihnen in anderer Hinsicht persönlich unangenehm oder ihrer sozialen Geltung abträglich sind. Vielmehr verdient der Wille des Einzelnen Achtung, höchstpersönliche Umstände - wie die Beurteilung des Gesundheitszustandes durch einen Arzt - vor fremdem Einblick zu bewahren (vgl. BGHZ 24, 72 <81>). Bürgerinnen und Bürger, die sich in ärztliche Behandlung begeben, müssen und dürfen erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über ihren Gesundheitszustand erfahren hat beziehungsweise anamnetisch oder diagnostisch feststellt, der berufsständischen Verschwiegenheitspflicht entsprechend vertraulich behandelt wird und geheim bleibt, mithin nicht zur Kenntnis Unbefugter - auch nicht der staatlichen Strafverfolgungsbehörden - gelangt. Nur so kann zwischen den Angehörigen ärztlicher Heilberufe und ihren Patienten jenes Vertrauensverhältnis entstehen und gewährleistet bleiben, das zu den Grundvoraussetzungen des beruflichen Wirkens zählt (vgl. BVerfGE 32, 373 <379 f. >).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/12

... Die eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhalts gehört zu den Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Integration, die vom Ausländer anzustreben ist. Neben der aktuellen Beurteilung ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose zu erstellen, die im Einzelfall die Schul-, Ausbildungs- und Erwerbssituation wie auch die familiäre Lebenssituation des Ausländers berücksichtigt. Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen soll unschädlich sein bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand

3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 25b
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 252/12

... Schnelle Reaktions- und Steuerungsfähigkeit sind Grundvoraussetzungen für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten. Die Wissenschaftseinrichtungen brauchen daher mehr Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege. Der Entwurf schafft die Grundlage dafür, dass in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren eine größtmögliche Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen verankert wird und damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Globalhaushalt

§ 4
Einschränkung des Besserstellungsverbots

§ 5
Beteiligung an Unternehmen

§ 6
Durchführung von Bauverfahren

§ 7
Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Herausforderungen und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)


 
 
 


Drucksache 610/12

... Die Aufmerksamkeit, die der Industrie von der Politik entgegengebracht wird, beruht auf der Erkenntnis, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und den wirtschaftlichen Erfolg Europas darstellt. Die Belebung der Wirtschaft, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten sind von größter Bedeutung. Die Industrie kann die hohen Produktivitätszuwächse erzielen, die wir brauchen, um der Wirtschaft wieder zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen, denn seit dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 stieg ihre Produktivität um 35 %. Außerdem ist nur die Industrie in der Lage, die Energie- und Ressourceneffizienz der gesamten Wirtschaft in Zeiten weltweiter Ressourcenverknappung zu verbessern. Sie kann ferner einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Probleme leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... Die Akzeptanz und Eindeutigkeit von Verkehrsregeln sind Grundvoraussetzungen für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Der Schwerpunkt liegt bei den allgemeinen Verkehrsregeln der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 340/12

... (6) Der Rat forderte die Kommission auf, zum digitalen Binnenmarkt beizutragen, indem geeignete Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung der Grundvoraussetzungen (wie beispielsweise elektronische Identifizierung, elektronische Dokumente, elektronische Signaturen und elektronische Zustelldienste) sowie die geeigneten Rahmenbedingungen für interoperable elektronische Behördendienste in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit

3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen

3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung

3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung

3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen

3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel

3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel

3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente

3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste

3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte

3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte

3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Binnenmarktgrundsatz

Kapitel II
ELEKTRONISCHE Identifizierung

Artikel 5
Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung

Artikel 6
Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme

Artikel 7
Notifizierung

Artikel 8
Koordinierung

Kapitel III
Vertrauensdienste

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9
Haftung

Artikel 10
Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern

Artikel 11
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 12
Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Abschnitt 2
Beaufsichtigung

Artikel 13
Aufsichtsstelle

Artikel 14
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 15
Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 16
Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter

Artikel 17
Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste

Artikel 18
Vertrauenslisten

Artikel 19
Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Abschnitt 3
Elektronische Signaturen

Artikel 20
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen

Artikel 21
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen

Artikel 22
Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten

Artikel 23
Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 24
Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten

Artikel 25
Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen

Artikel 26
Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen

Artikel 27
Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen

Abschnitt 4
Elektronische Siegel

Artikel 28
Rechtswirkung elektronischer Siegel

Artikel 29
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Artikel 30
Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

Artikel 31
Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel

Abschnitt 5
Elektronische Zeitstempel

Artikel 32
Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

Artikel 33
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel

Abschnitt 6
Elektronische Dokumente

Artikel 34
Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente

Abschnitt 7
Qualifizierter elektronischer Zustelldienst

Artikel 35
Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes

Artikel 36
Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste

Abschnitt 8
Website-Authentifizierung

Artikel 37
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Kapitel IV
Delegierte Rechtsakte

Artikel 38
Befugnisübertragung

Kapitel V
Durchführungsrechtsakte

Artikel 39
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Berichterstattung

Artikel 41
Aufhebung

Artikel 42
Inkrafttreten

Anhang I
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten

Anhang II
Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten

Anhang III
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten

Anhang IV
Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 820/11

... Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ("PSI-Richtlinie") wurde am 17. November 2003 erlassen. Ziel war es, die unionsweite Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors dadurch zu erleichtern, dass die Grundvoraussetzungen für die Weiterverwendung geschaffen und große Hindernisse beseitigt werden, die einer Weiterverwendung im Binnenmarkt entgegen stehen. Die Richtlinie enthält Regelungen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, die Gebührenerhebung, Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die Transparenz und die Lizenzvergabe sowie praktische Instrumente, die das Auffinden und die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union

1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik

1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik

1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik

1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen

1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1.1. Öffentliche Anhörungen

2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.1.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/98/EG

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 9
Praktische Vorkehrungen

Artikel 12

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 92/11

... So können sich für Kinder Probleme auftun, wenn es um ihre Vertretung oder Anhörung vor Gericht geht. Ebenso können die Informationen, die sie und ihre Vertreter benötigen, um ihre Rechte geltend zu machen und ihre Interessen in Gerichtsverfahren zu vertreten, unzureichend sein. Kinder können wie Erwachsene behandelt werden, ohne dass ihnen ein besonderer Schutz zuteil wird, der ihren Bedürfnissen und ihrer schwachen Position angemessen ist – eine Situation, mit der nicht jedes Kind zurechtkommt. Ein wirksamer Rechtsschutz und die Einbeziehung in die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind Grundvoraussetzungen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Interessen von Kindern in größtmöglichem Maße gewahrt werden.

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Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 320/11

... Absatz 1 Satz 1 regelt die grundlegenden Anforderungen an den über das Internet veröffentlichten Bundesanzeiger. Es wird klargestellt, dass das Bundesministerium der Justiz für diese Veröffentlichungen als Herausgeber und damit für ein sicheres elektronisches Verfahren der Verkündung von Rechtsverordnungen und der Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen verantwortlich ist. Satz 2 regelt die Grundvoraussetzungen für die Erreichbarkeit und den Betrieb des Bundesanzeigers als elektronisches Veröffentlichungsorgan. Danach muss er vollständig und dauerhaft für die Allgemeinheit verfügbar sein; zugleich soll die Stelle, an der der Bundesanzeiger im Internet zugänglich ist, auf Dauer festgeschrieben werden. Angesichts der fortlaufenden Entwicklung des Internets werden damit Unsicherheiten beim Zugang von vornherein vermieden. Vorkehrungen für den Fall von Störungen trifft § 8. Mit Satz 3 wird unterstrichen, dass jede Veröffentlichung des Bundesanzeigers auf den Zugang hinweisen muss.

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Drucksache 320/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen

Abschnitt 1
Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.

§ 1
Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes

§ 2
Verkündung von Rechtsverordnungen.

§ 3
Verkündung von Verkehrstarifen.

§ 4
Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.

Abschnitt 2
Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

§ 5
Bundesanzeiger

§ 6
Zugang zum Bundesanzeiger

§ 7
Sicherheitsanforderungen

§ 8
Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung

§ 9
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

§ 10
Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen

§ 11
Berichtigungen

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung von Bundesrecht

§ 46
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 31
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 86
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

§ 17
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

a Ausgangslage

b Vorteile der Veröffentlichung im Internet

c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen

3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung

4. Alternativen

5. Gesetzesfolgen

a Allgemeine Gesetzesfolgen

b Kosten und Preise

c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

e Befristung

6. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 6. Die in der Vorlage dargestellten, grundsätzlichen Anforderungen an Mitglieder von Leitungsorganen begegnen hinsichtlich der Kriterien der ausreichenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie in Bezug auf das Erfordernis hinreichenden Zeitaufwandes (Artikel 87) keinen Bedenken. Nach Einschätzung des Bundesrates beschreibt das aus diesen Kriterien gebildete Anforderungsprofil ebenso wichtige wie angemessene Grundvoraussetzungen für eine gesunde Unternehmensverfassung und -führung. Der Sache nach entsprechen insbesondere auch die Anforderungen an das Gesamtgremium den Anforderungen nach Ziffer 5.4.1. des deutschen Corporate Governance Kodexes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 877/11

... - Erstens soll sich eine Mitteilung der Kommission mit einer Reihe von Punkten befassen, die Auslegungsprobleme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorgerufen haben. - Zweitens soll künftig eine Reihe von Sozialdiensten (unabhängig von der Höhe des gewährten Ausgleichs) von der Vorab-Notifizierung und der Bewertung durch die Kommission befreit werden, wenn sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen (Transparenz, korrekte Aufgabendefinition, keine Überkompensation). Die Liste dieser Dienste umfasst derzeit neben Krankenhäusern und Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die soziale Bedürfnisse hinsichtlich Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Betreuung und soziale Eingliederung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass vor Förderbeginn in allen Mitgliedstaaten die für eine effiziente und effektive Förderung erforderlichen Grundvoraussetzungen vorliegen müssen. Dies kann wie bisher mit den Bestimmungen in den Fondsverordnungen gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.