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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundstoffindustrie"


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Drucksache 450/1/19

... In Nummer 2 Satz 2 sind die Wörter "Vermeidung von Prozessemissionen im Bereich der Grundstoffindustrie" durch die Wörter "Transformation der energieintensiven Grundstoffindustrien, wie etwa der Chemie-, Stahl-, Papier- oder Glasindustrie, hin zur Klimaneutralität" zu ersetzen.

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Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... und den Grundstoffindustrien, soweit deren Anlagen in den Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie fallen, die dringend erforderliche Planungssicherheit entziehen. Vorgesehen sind absinkende nationale Emissionsmengen für alle Sektoren. Jeder Sektor erhielte demnach jährliche Emissionsminderungsbudgets bis 2030. Überschreitungen und Unterschreitungen der Ziele können zwar in die Folgejahre übertragen werden. Diese Flexibilisierung wird jedoch insoweit wieder aufgehoben, als bei Überschreitungen der sektoralen Emissionsbudgets dennoch eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss eines Sofortprogramms mit neuen Klimaschutzmaßnahmen und gegebenenfalls auch mit Folgegesetzen besteht.

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Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 607/3/19

... Darüber hinaus weist der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) möglichst kurzfristig dahingehend konkretisiert werden sollte, dass Doppelbelastungen von Anlagen der Grundstoffindustrien, deren Emissionen bereits dem EU-ETS unterliegen, zuverlässig vermieden werden müssen.



Drucksache 450/19

... 2. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien auch vielfältige Chancen für den Wirtschafts- und Industriestandort bietet. "Grüner" Wasserstoff spielt dabei nicht nur für die Versorgung mit Energie und Kraftstoffen eine wichtige Rolle, sondern ist auch unabdingbar für die Vermeidung von Prozessemissionen im Bereich der Grundstoffindustrie. Aus Sicht des Bundesrates ist "grüner" Wasserstoff daher ein Schlüsselrohstoff für eine auf Wachstum und Klimaschutz ausgerichtete Industrie.



Drucksache 450/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien auch vielfältige Chancen für den Wirtschafts- und Industriestandort bietet. "Grüner" Wasserstoff spielt dabei nicht nur für die Versorgung mit Energie und Kraftstoffen eine wichtige Rolle, sondern ist auch unabdingbar für die Transformation der energieintensiven Grundstoffindustrien, wie etwa der Chemie-, Stahl-, Papier- oder Glasindustrie, hin zur Klimaneutralität. Aus Sicht des Bundesrates ist "grüner" Wasserstoff daher ein Schlüsselrohstoff für eine auf Wachstum und Klimaschutz ausgerichtete Industrie. Dabei ist zu beachten, dass der grüne Wasserstoff nicht zwingend aus heimischer Produktion stammen muss, sondern gegebenenfalls auch importiert werden kann, sofern eine entsprechende EU-weit greifende Methodik und Zertifizierungssysteme etabliert werden.

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Drucksache 450/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien


 
 
 


Drucksache 314/18 (Beschluss)

... Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Europas und Deutschlands. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in der EU und der siebtgrößte Stahlhersteller der Welt. Die Stahlindustrie ist ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für industrielle Wertschöpfungsnetzwerke. Als Grundstoffindustrie ist sie notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft sowie der Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort und strahlt in ihrer Wirkung weit über die Bundesrepublik nach Europa aus.

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Drucksache 314/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen


 
 
 


Drucksache 314/18

... Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Europas und Deutschlands. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in der EU und der siebtgrößte Stahlhersteller der Welt. Die Stahlindustrie ist ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für industrielle Wertschöpfungs-netzwerke. Als Grundstoffindustrie ist sie notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft sowie der Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort und strahlt in ihrer Wirkung weit über die Bundesrepublik nach Europa aus.



Drucksache 532/1/10

... Eine Voraussetzung der Stärke der Industrie ist ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Diese darf nicht durch hohe Energiepreise gefährdet werden. Die Reduzierung der Ausnahmeregelungen bei der so genannten Strom- und Energiesteuer geht über den Abbau von Mitnahmeeffekten hinaus. Die Erhöhung der Sockelbeträge, die Kürzung der Entlastungsbeträge sowie die Einschränkungen beim Spitzenausgleich erhöhen die Energiekosten für die Unternehmen zum Teil erheblich. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und verringert die Wachstumsaussichten der deutschen Wirtschaft. Standortverlagerungen insbesondere der energieintensiven Grundstoffindustrie ins Ausland drohen. Diese würden die langen Wertschöpfungsketten zerstören und damit eine strukturelle Stärke des Standorts Deutschland und Arbeitsplätze gefährden. Standortverlagerungen in Länder mit billigerer Energie und geringeren Effizienzstandards bergen zudem die Gefahr, die globalen CO

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Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 532/10 (Beschluss)

... Eine Voraussetzung der Stärke der Industrie ist ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Diese darf nicht durch hohe Energiepreise gefährdet werden. Die Reduzierung der Ausnahmeregelungen bei der so genannten Strom- und Energiesteuer geht über den Abbau von Mitnahmeeffekten hinaus. Die Erhöhung der Sockelbeträge, die Kürzung der Entlastungsbeträge sowie die Einschränkungen beim Spitzenausgleich erhöhen die Energiekosten für die Unternehmen zum Teil erheblich. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und verringert die Wachstumsaussichten der deutschen Wirtschaft. Standortverlagerungen insbesondere der energieintensiven Grundstoffindustrie ins Ausland drohen. Diese würden die langen Wertschöpfungsketten zerstören und damit eine strukturelle Stärke des Standorts Deutschland und Arbeitsplätze gefährden. Standortverlagerungen in Länder mit billigerer Energie und geringeren Effizienzstandards bergen zudem die Gefahr, die globalen CO

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Drucksache 532/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

3. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

5. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

6. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 113/10

... Die Wirtschaft und insbesondere KMU sind von der Wirtschaftskrise hart getroffen worden. Sämtliche Wirtschaftszweige sehen sich überdies der Herausforderung gegenüber, in der Globalisierung zu bestehen und ihre Produktionsabläufe und Produkte auf die emissionsarme Wirtschaft einzustellen. Die Folgen werden von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen. Einige werden sich völlig neu aufstellen müssen, anderen wiederum werden diese Herausforderungen neue unternehmerische Möglichkeiten eröffnen. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, NRO, Verbraucherverbände) ein Rahmenkonzept für eine moderne, die unternehmerische Entfaltung fördernde Industriepolitik erarbeiten, um die Wirtschaft bei der Einstellung auf diese Herausforderungen anzuleiten und zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der Grundstoffindustrie, des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors zu fördern und sie dabei zu unterstützen, die Chancen der Globalisierung und der ökologischen Wirtschaft wahrzunehmen. Dieses Rahmenkonzept soll alle Bestandteile der zunehmend internationalen Wertschöpfungskette vom Rohstoffzugang bis zum Kundendienst erfassen.

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Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

5 Ministerrat

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 – 2012


 
 
 


Drucksache 456/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.