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57 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundbildung"


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Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Unter § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG-E wird bei Visumbewerbern für die Suche nach einem Ausbildungsplatz ein deutscher Schulabschluss oder ein Schulabschluss, der einem deutschen Abschluss gleichgestellt ist, gefordert. Diese generelle Anforderung ist nicht erforderlich, da gleichzeitig gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B 2-Niveau) verlangt werden, deren Vorhandensein bereits einen für eine Ausbildung ausreichenden Grundbildungsstand dokumentiert. So kann eine betriebliche Ausbildung in Deutschland auch ohne Hauptschulabschluss begonnen werden. Für andere Ausbildungsgänge existieren bereits spezifische Schulabschlussanforderungen, die auch von ausländischen Bewerbern selbstverständlich erfüllt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/19 (Beschluss)

... In § 34 Absatz 2 Nummer 2 sind die Wörter "Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung" durch die Wörter "oder beruflicher Qualifizierung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, Absatz 3 HwO, Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu - bis 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

16. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

17. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

18. Zu den Abschlussbezeichnungen der beruflichen Fortbildungsstufen

19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

23. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

24. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

25. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

26. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... In § 34 Absatz 2 Nummer 2 sind die Wörter "Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung" durch die Wörter "oder beruflicher Qualifizierung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

§ 53a
Fortbildungsstufen

§ 42a
In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG

§ 53f
Fortbildungsabschlüsse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 713/17

... Investitionen in Bildung liegen im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten und von Europa als Ganzem, da mit ihnen Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlfahrt gefördert sowie wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Investitionen in die allgemeine Grundbildung und die berufliche Erstausbildung sowie in die lebenslange Weiterqualifizierung tragen sowohl für den privaten Geldbeutel als auch für die öffentlichen Kassen Früchte. Bildung hilft nicht nur wirtschaftliche und soziale Ziele zu erreichen. Sie ist ein in Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Recht, auch wenn es auf das Handeln der Organe und Einrichtungen der Union beschränkt ist und nur dann für die Mitgliedstaaten gilt, wenn sie EU-Recht umsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 387/17

... Ein Schlüssel zur Teilhabe ist lebenslanges Lernen. Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung ist ein bedeutender Faktor für die Umverteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft. Dafür sollte eine hochwertige Grundbildung und Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir neue Wege des Lernens für eine Gesellschaft finden, die zunehmend von Mobilität und Digitalisierung geprägt ist, und für die richtige Mischung von sozialen Kompetenzen (z.B. Unternehmergeist) und soliden digitalen Kompetenzen sorgen. Bereits 90 % aller Arbeitsplätze setzen zumindest gewisse digitale Kompetenzen voraus.24 In Europa bemüht man sich schon um Verbesserung der digitalen Kompetenzen, doch bedarf es noch weiterer Fortschritte.25 In Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsuchende wird dies den Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung an eine sich ständig wandelnde Berufswelt und an flexiblere berufliche Laufbahnen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 316/16

... (17) Die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen19 bildet einen Referenzrahmen, dessen Ziel es unter anderem ist, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, dass junge Menschen nach der Grundbildung und Ausbildung die Schlüsselkompetenzen erworben haben, die eine Grundlage für das Erwachsenenleben, das weitere Lernen sowie das Arbeitsleben bilden. Auch werden die Mitgliedstaaten durch den Referenzrahmen darin unterstützt, sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen ein Leben lang weiterentwickeln und aktualisieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 65/16

... Grundkompetenzen werden grundsätzlich im allgemeinen Schul- und Bildungswesen vermittelt, für das die Länder zuständig sind. Die sich aus den Ergebnissen der PIAACStudie ergebenden Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Grundbildung richten sich deshalb vorrangig an die Länder. Soweit die Länder diese Aufgabe im Einzelfall jedoch nicht erfüllen können und die Verbesserung von Grundkompetenzen zwingende Voraussetzung für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der beruflichen Weiterbildung beim Erwerb der notwendigen Grundkompetenzen unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/13

... Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... Unbeschadet dessen erscheint unter anderem die nicht näher begründete Forderung der Kommission nach einer "Überprüfung" der erst 2012 gestarteten Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener wegen noch nicht vorliegender Erkenntnisse zu ihrer Wirksamkeit deutlich verfrüht. Zudem sind die für Deutschland behaupteten niedrigen Beteiligungswerte am lebenslangen Lernen indikatorinduziert und berücksichtigen nicht die deutlich positiveren Ergebnisse des europaweiten "Adult Education Survey (AES)" 2012 (vgl. auch BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 471/1/13

... Unbeschadet dessen erscheint unter anderem die nicht näher begründete Forderung der Kommission nach einer "Überprüfung" der erst 2012 gestarteten Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener wegen noch nicht vorliegender Erkenntnisse zu ihrer Wirksamkeit deutlich verfrüht. Zudem sind die für Deutschland behaupteten niedrigen Beteiligungswerte am lebenslangen Lernen indikatorinduziert und berücksichtigen nicht die deutlich positiveren Ergebnisse des europaweiten "Adult Education Survey (AES)" 2012 (vgl. auch BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 758/12

... Zu viele erhalten keine Hilfe, wenn sie die Schule vorzeitig verlassen oder Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Bessere Arbeitsmarktchancen haben junge Menschen in Ländern, in denen Schüler schon im Rahmen ihrer allgemeinen und beruflichen Grundbildung mehr Betriebspraktika von guter Qualität machen oder in denen es gut funktionierende Berufsausbildungssysteme gibt8. Räumliche Mobilität könnte ebenfalls ein Lösungsansatz sein, der einen Beitrag dazu leisten könnte, das Angebot von und die Nachfrage nach Arbeitsplätzen für junge Menschen miteinander in Einklang zu bringen. Tabelle 1 bietet einen vereinfachten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen, die einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten können. Die von der Kommission vorgestellten neuen Initiativen werden in den darauffolgenden Abschnitt en näher dargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/12




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen

III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später

... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen

IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie

Eine Jugendgarantie

V. Gezielte EU-Initiativen

1. Qualitätsrahmen für Praktika

2. Europäische Ausbildungsallianz

3. Mobilität für junge Menschen

VI. Wie geht es weiter?


 
 
 


Drucksache 416/12

... Dabei geht es um die Geschwindigkeit des wissenschaftlichen Fortschritts und die Rentabilität von FuE-Investitionen, insbesondere öffentlicher Investitionen, die ein enormes Potenzial für die Steigerung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum aufweisen. Ein breit angelegter, finanziell tragbarer und einfacher Zugang zu wissenschaftlichen Informationen ist vor allem wichtig für innovative kleine Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen, KMU). Ein aktueller Bericht7 veranschaulicht die Probleme dänischer KMU beim Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Aus dem Bericht geht hervor, dass Unternehmen ohne einen raschen Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen für die Einführung neuer Produkte im Durchschnitt 2,2 Jahre mehr benötigen. Die Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen schließt auch die Steigerung von Offenheit und Transparenz ein, die wesentliche Merkmale einer verantwortungsvollen Forschungs- und Innovationstätigkeit8 sind, sie trägt außerdem zu einer besseren Politikgestaltung in verschiedenen Bereichen bei. Ein verbesserter Zugang in diesem Bereich wird es ermöglichen, dass mehr Bürger über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen und in der Lage sind, sich in den komplexen Strukturen des 21. Jahrhunderts gut zurechtzufinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/12




1. Hintergrund

2. Warum ist ein besserer Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Europa so wichtig?

3. die Vision der Kommission

4. Wo stehen wir?

4.1. Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen

Steigende Zeitschriftenpreise - wachsender Druck auf Bibliotheksetats

Freier Zugang

4.2. Zugang zu Forschungsdaten

4.3. Bewahrung wissenschaftlicher Informationen

4.4. Der internationale Kontext

5. Was steht dem Wandel im Wege?

5.1. Hindernisse für den Übergang zu einem freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen

5.2. Hindernisse für den Zugang zu Forschungsdaten und ihre Verwendung bzw. Weiterverwendung

5.3. Hindernisse für eine langfristige Bewahrung

6. Massnahmen auf Europäischer Ebene

6.1. Was hat die Kommission bisher getan?

6.1.1. Entwicklung von Maßnahmen

6.1.2. Umsetzung desfreien Zugangs bei der Forschungsfinanzierung der Gemeinschaft

6.1.3. Gewährleistung EU-weiter Interoperabilität

6.2. Die nächsten Schritte

6.2.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2.2. Führung durch Vorbild: Freier Zugang beiHorizont 2020

6.2.3. Zusammenarbeit mit den Interessengruppen

6.2.4. Finanzierung von Infrastrukturen und einschlägigen Projekten für verantwortliche Forschung und Innovation

6.2.5. Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus

7. Schlussfolgerung

Zugang zu und Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen: Schlüsselmaßnahmen

Politische Maßnahmen

Mittel für Infrastrukturen und Projekte

Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus


 
 
 


Drucksache 535/12

... (b) Nichtformales Lernen ist das, was im Rahmen geplanter Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeiten) stattfindet; dabei wird das Lernen in gewisser Weise unterstützt (z.B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Unter den Begriff können Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, von Grundbildung für Schulabbrecher oder Alphabetisierungskurse für Erwachsene gehören. Ausgesprochen typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern, etwa im Bereich der IKT-Fertigkeiten, strukturiertes Online-Lernen (z.B. durch Nutzung freier Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit organisieren.

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Drucksache 535/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

Vorschlag

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
: Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens


 
 
 


Drucksache 89/11

... 26. nimmt allerdings die begrenzten Fortschritte im Bereich der Infrastruktur, der Telekommunikation und der Grundbildung zur Kenntnis, die von den Gebern und der afghanischen Regierung gerne als Bereiche, in denen Leistungen erreicht wurden, angeführt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 190/11

... 15. Bund und Länder wollen mit einem Grundbildungspakt gemeinsam gegen fehlende und mangelnde Schreib- und Lesekenntnisse von Erwachsenen vorgehen.

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Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 616/10

... Der Ausgangspunkt für die Innovationsunion muss die Schaffung hervorragender, moderner Bildungssysteme in allen Mitgliedstaaten sein. Obwohl Europa im Vergleich mit vielen Teilen der Welt über ein gutes Grundbildungssystem verfügt, gibt es in einigen Mitgliedstaaten doch noch große Schwächen in der naturwissenschaftlichen Lehre. Es gibt in den Naturwissenschaften auf fortgeschrittenem Niveau noch immer zu wenige Mädchen. Innovation wird heutzutage in fast allen Lebensbereichen gebraucht: Die Schule muss dafür sorgen, dass alle jungen Menschen bereit für diese Herausforderung sind.

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Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 26/09

... Im internationalen Kontext zählt die EU mit ihren Leistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sicherlich zur Spitzengruppe. Vergleiche mit anderen OECD-Ländern machen jedoch deutlich, dass die EU in bestimmten Bereichen erheblich im Rückstand ist, sowohl bei der schulischen Grundbildung als auch bei der Hochschulbildung.

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Drucksache 26/09




Mitteilung

1. Einführung

2. Wo Stehen wir Heute?

2.1. Fortschritte und Herausforderungen

Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4

2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich

Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen

3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen

3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern

3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern

3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen

4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung

4.1. Governance und Partnerschaften

4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung

4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung

4.4. Indikatoren und Benchmarks

Die bestehenden fünf Benchmarks

Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010

4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität

4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse

4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn

4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 408/09

... D. in der Erwägung, dass das Fehlen des Zugangs zu medizinischer Versorgung und zu grundlegenden Dienstleistungen Millionen von Menschen das Leben kostet und den Kreislauf der Armut fortsetzt, obgleich der Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Grundbildung ein Menschenrecht ist, für dessen Achtung und Umsetzung die Regierungen die Verantwortung tragen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/09




Millenniumsziele - Entwicklungszusammenarbeit

2 Schwerpunktbereiche

Wirksamkeit der Hilfe – Stabilität und Vorhersehbarkeit

2 Budgethilfe

MDG -Verträge

Parlamente und Zivilgesellschaft – Eigenverantwortlichkeit – Transparenz

Auswahlkriterien – Kreativität und Flexibilität

Bewertung - Leistungsindikatoren

Geschlechterspezifischer Aspekt


 
 
 


Drucksache 200/08

... 37. tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;

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Drucksache 200/08




Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung


 
 
 


Drucksache 672/08

... Mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Schulabschlüsse führen oftmals zu großen Problemen bei der Berufswahl und bei der Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung. Für eine Vielzahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleibt als Option oft nur die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. dem Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr. Auch die an sich hilfreichen Jugendintegrationskurse des BAMF setzen erst dann an, wenn das "



Drucksache 672/08 (Beschluss)

... Für eine Vielzahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleibt als Option oft nur die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. dem Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr. Auch die an sich hilfreichen



Drucksache 744/08

... Die Bundesregierung spricht sich gegen die vorgeschlagene Erneuerung der mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz BA eingeführten Regelung (§ 421n SGB III), in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Auszubildenden vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abzusehen, aus. Primäres Ziel ist es, junge Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu vermitteln, da ihre Chancen auf eine anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesem Fall nachweislich deutlich höher sind als bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Im Übrigen gelten als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nicht nur berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 61 SGB III, sondern beispielsweise auch schulische Angebote wie das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr, soweit sie nach Erfüllung der allgemein bildenden Vollzeitschulpflicht besucht werden. Viele junge Menschen erfüllen diese Förderungsvoraussetzungen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bieten eine gute Möglichkeit, noch einmal die Potenziale der Jugendlichen auszuloten, Defizite auszugleichen und unter fachlicher Anleitung zu einer gesicherten Berufswahlentscheidung zu kommen. Damit kann Ausbildungsabbrüchen vorgebeugt werden.



Drucksache 697/07

... In der Konsultation wurde die grundlegende Notwendigkeit bekräftigt, dass Behörden in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten eingreifen, um Lernmöglichkeiten zu gewährleisten, die gefährdeten Gruppen die Möglichkeit bieten, Schlüsselkompetenzen zu erwerben11. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Erwachsene, die die Schule ohne eine angemessene formale Qualifikation verlassen haben und ihre Grundbildung zu einem späteren Zeitpunkt neu beginnen oder fortsetzen möchten, angemessene und innovative Bildungswege und Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen in Form berufsbezogener Bildungsangebote finden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist noch größer angesichts des raschen Wandels der Arbeitsumgebung und der für den beruflichen Erfolg notwendigen Fertigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/07




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Das Konsultationsverfahren

2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung

2.1. Strategie

2.2. Governance

2.3. Umsetzung

3. Aktionsplan

3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen

5 2008

5 2009

5 2010

3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen

5 2008

5 2009

5 2010

3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung

5 2008

5 2009

5 2010

4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen

Anhang
Fahrplan für den Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 617/07

... 2. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sich für die Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele einzusetzen, insbesondere indem sie den Schwerpunkt eindeutig auf die Basisgesundheit und die Grundbildung legt; betont, dass für Länder, in denen diese beide Sektoren keine Schwerpunktbereiche sind, die Kommission detaillierte Informationen über die Tätigkeiten anderer Geber vorlegen muss, aus denen hervorgeht, wie das Partnerland auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 hinarbeitet;



Drucksache 780/07

... Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/07




Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen

Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

Primar - und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

Maßnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 950/07

... 36. ist der Auffassung, dass das lebenslange Lernen einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten und schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen sollten; ist der Ansicht, dass das Problem des Nicht-lesenschreiben- und-rechnen-Könnens angegangen und das Qualifikationsniveau aller Schulabgänger, angefangen bei der schulischen Grundbildung, verbessert werden muss



Drucksache 470/07

... Strategien des lebenslangen Lernens können einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten; diese Strategien müssten schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen. Sie dienen nicht nur der Verringerung der Schulabbrecherquote und der Verbesserung des allgemeinen Qualifikationsniveaus von Schulabgängern, sondern auch der Lösung zahlreicher anderer Probleme wie des Analphabetentums von Erwachsenen. Fortbildungsmaßnahmen würden sich besonders auf Geringqualifizierte konzentrieren. Modelle, bei denen Arbeit und Ausbildung miteinander kombiniert werden, und die Mobilität zwischen verschiedenen Ausbildungssystemen sollten gefördert werden. Informelles Lernen würde anerkannt und validiert; ferner müssten niedrigschwellige, leicht verständliche Sprach- und Computerkurse in- und außerhalb der Betriebe organisiert werden. Unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenheit und unterschiedlichen Größe würden die Unternehmen umfassende Qualifikationsstrategien entwickeln und so ihrem gesamten Personal die Möglichkeit bieten, sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben. Staatliche Stellen können durch steuerliche Förderung oder sonstige Instrumente für die Unternehmen bessere Anreize für Investitionen in ihre Arbeitskräfte schaffen. Sie sollten aber auch verstärkte Anreize für die Arbeitnehmer schaffen, zum Beispiel durch Einführung eines Systems individueller Lernkonten. Solche Lernkonten würden es den Arbeitnehmern ermöglichen, in Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Teil ihrer (Arbeits-)Zeit oder einen bestimmten Geldbetrag in ihre persönliche Entwicklung zu investieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/07




1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel

2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz

3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten

4. Flexicurity und der Soziale Dialog

5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz

6. Flexicurity-Optionen

7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity

8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Anhang I
Flexicurity-Optionen

Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen

Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen

Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte

Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte

Anhang II
Beispiele für Flexicurity

Anhang III
Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren

A. Flexible Vertragsformen

B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen

C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

E. Arbeitsmarktergebnisse


 
 
 


Drucksache 522/07

... Es muss dafür gesorgt werden, dass die Systeme auf effiziente Art und Weise ein Höchstmaß an herausragenden Leistungen hervorbringen und zugleich für Gerechtigkeit sorgen indem sie das allgemeine Bildungsniveau anheben. Einige der wichtigsten Herausforderungen in diesem Zusammenhang – die die größten Auswirkungen auf das persönliche Wohlbefinden der Bürger und das Wohl der Gesellschaft haben – betreffen die Qualität der allgemeinen und beruflichen Grundbildung, schon ab dem Kleinkind- und Vorschulalter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/07




1. Einleitung:

2. Entwicklungen und Herausforderungen

2.1 Schlüsselkompetenzen für alle

2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten

2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen

2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen

2.5 Eine Schule für alle

2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken

2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel

2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen

3. Fazit

2 Fragenliste


 
 
 


Drucksache 496/07

... G. in der Erwägung, dass jährlich öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe von 6,9 Milliarden EUR erforderlich ist, wenn die MDGs für Grundbildung erreicht werden sollen, sowie in der Erwägung, dass der Gesamtumfang der öffentlichen Entwicklungshilfe – zu der die Europäische Union 0,8 Milliarden beiträgt – bei 1,6 Milliarden EUR liegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/07




Erhöhung der Hilfe

2 Schuldenerlass

Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung

Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung

Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit

Allgemeine Budgethilfen

2 Regierungsführung

Frieden und Sicherheit

2 Handel

2 Klimawandel

Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach


 
 
 


Drucksache 149/06

... • Es sollte Aufmerksamkeit dafür geweckt werden, wie nützlich eine unternehmerische Grundbildung bereits in den ersten Stufen des Bildungswesens für die Gesellschaft als Ganzes und für die Lernenden selbst ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/06




1. Einleitung

1.1. Unternehmerische Initiative als Schlüsselkompetenz für Wachstum,

2. UNTERNEHMERISCHE Initiative IN der Schulbildung

2.1. Unternehmerische Initiative im Rahmen von schulischen Lehrplänen12

2.2. Unternehmerische Initiative im Primarbereich Schüler unter 14 Jahren 14

2.3. Unternehmerische Initiative im Sekundarbereich Schüler über 14 Jahre 16

2.4. Unterstützung für Schulen und Lehrer

3. UNTERNEHMERISCHE Initiative IM Hochschulbereich

4. der weitere WEG

4.1. Ein kohärenter Rahmen

4.2. Unterstützung für Schulen und Lehrer

4.3. Teilnahme von externen Akteuren und Unternehmen

4.4. Die Förderung der unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich


 
 
 


Drucksache 863/06

... Aktuellen Berichten zufolge sind Armut und soziale Ausgrenzung nach wie vor in allen Mitgliedstaaten ein großes Problem13. Schlechte Grundbildung, Arbeitslosigkeit, soziale Isolierung in ländlichen Gebieten und Mangel an Lebensperspektiven sind einige der Ursachen dafür, dass Menschen in großer Zahl marginalisiert werden, nicht voll an der Gesellschaft teilhaben können und keine aktive Rolle als Bürger spielen können. Diese Ausgrenzung wird durch neue Formen des Analphabetismus verschärft, die durch den fehlenden Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien im Alltag entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

3. Die nächsten Schritte

1. Zugangsschranken beseitigen

2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen

3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse

4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.

5. Indikatoren und Benchmarks

4. Maßnahmen der Europäischen Union

Anhang
Teilnahme an der Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 901/06

... C. in der Erwägung, dass Migrantinnen bei der Integration in der Regel auf erhebliche Probleme stoßen, vor allem Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt, eine niedrige Beschäftigungsquote und hohe Arbeitslosigkeit, befristete oder schlecht bezahlte Beschäftigung oft ohne jeglichen sozialen oder wirtschaftlichen Schutz oder in der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, eingeschränkte sprachliche Fähigkeiten, geringe Beteiligung an der Grundbildung und vor allem an der Hoch- und Fachschulbildung, eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, gewerkschaftlichen und kulturellen Leben des Aufnahmelandes, Armut und soziale Ausgrenzung; unter Hinweis dennoch darauf, dass eine nicht unwesentliche Zahl junger Frauen, die in ihrem Land ein Hochschulstudium absolviert haben, in der Europäischen Union Stellen innehaben, die eine geringe Qualifizierung erfordern, beispielsweise als Hausangestellte, als Folge der hohen Frauenarbeitslosigkeit in ihren Ländern und der niedrigen Löhne, die sie für eine ihren Qualifizierungen entsprechende Stelle beanspruchen könnten,



Drucksache 687/06

... 4. Die EU ist mit vier untereinander verknüpften sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert: Globalisierung und Aufstieg von Schwellenländern mit hoher Wettbewerbsfähigkeit; Demografie, d. h. alternde Bevölkerung und Migrationsströme in Europa, schneller Wandel des Arbeitsmarktes sowie die informationstechnische Revolution. Jede dieser Herausforderungen wirkt sich darauf aus, wie ein gutes Bildungsangebot für alle Bürger aussehen sollte. Geringqualifizierte Menschen laufen immer stärker Gefahr, arbeitslos und sozial ausgegrenzt zu werden. Im Jahr 2004 zählten 75 Mio. EU-Bürger (32 % der Arbeitskräfte) zur Gruppe der Geringqualifizierten, im Jahr 2010 werden jedoch lediglich 15 % der neuen Arbeitsplätze für Bürger geeignet sein, die nur über die schulische Grundbildung verfügen5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/06




Mitteilung

1. Einleitung

1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen

2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen

3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

4. Massnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 605/05

... (2) Gewährleistung einer Grundbildung für alle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 81/05

Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 49/05

Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/05




I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:


 
 
 


Drucksache 213/05

... Das Bildungssystem steht also vor einer großen Herausforderung: das Niveau der Grundbildung weiter zu steigern, gleichzeitig aber auch flexible Bildungswege zu bieten. So könnten beispielsweise die Jugendlichen zwischen Schulunterricht, Beschäftigung und berufsbezogener Ausbildung wechseln, um dem Bedarf der Wirtschaft besser gerecht zu werden. Sie müssen auch die Möglichkeiten des Fernunterrichts nutzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/05




Mitteilung

1. Die Herausforderung der demografischen Situation in Europa

1.1. Die Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate

1.2. Der mögliche Beitrag der Zuwanderung

2. Eine neue Solidarität der Generationen

2.1. Bessere Integration von Jugendlichen

2.2. Ein globales Konzept eines „Erwerbslebenszyklus“

2.3. Ein neuer Platz für „Senioren“

3. Fazit: Welche Rolle für die Union?

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 687/05

... I. in der Erwägung, dass die Förderung der Grundbildung für alle eine der wirksamsten verfügbaren Strategien darstellt, um den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen, sowie ein Schlüsselelement der nachhaltigen Entwicklung der Menschheit und der Bemühungen um Erreichung der weltweit vereinbarten Ziele der menschlichen Entwicklung bis 2015 ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/05




Zusammenhang zwischen Bildung, Armut und Beseitigung der Kinderarbeit

Schlimmste Formen der Ausbeutung von Kindern

Unternehmerische Verantwortung


 
 
 


Drucksache 830/05

... Es ist ein beunruhigendes Zeichen, dass die Zahl der jungen Menschen, die ohne Abschluss und grundlegende Kompetenzen von der Schule abgehen, weiterhin hoch bleibt. Offensichtlich vermitteln die Systeme für die schulische Grundbildung nicht immer die notwendige Basis für das lebenslange Lernen. Diese Problematik spiegelt sich auch in den neuen integrierten Leitlinien für den Lissabon-Prozess sowie im Europäischen Pakt für die Jugend wider. Mehrere Länder reagieren hierauf, indem sie Lehrpläne und Lernprogramme reformieren, um sicherzustellen, dass alle Schüler die wichtigsten fächerübergreifenden Kompetenzen erwerben (z.B. AT, DE, FR, IT, NO, UK) und dass die jungen Menschen, insbesondere diejenigen aus benachteiligten Gruppen, nicht „durch die Maschen fallen“ (siehe auch Abschnitt 2.1.4.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/05




1. Einleitung

2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“

2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung

2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen

2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung

2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda

2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf

2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig

2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“

3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen

3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden

3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten

3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften

3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren

3.2.1. Auf nationaler Ebene

3.2.2. Auf europäischer Ebene

STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)

ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks

2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN

2 SCHULABBRECHER

ABSCHLUSS der Sekundarstufe II

HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)

TEILNAHME am lebenslangen lernen

Investitionen IN die Humanressourcen


 
 
 


Drucksache 270/05

... 5. bedauert, dass im Jahre 2003 lediglich 2,4% der EU-Ausgaben für Entwicklung für die Grundbildung und 3,8% für Gesundheit bereitgestellt wurden, ungeachtet beständiger Forderungen des Parlaments, dass diese Ausgaben auf mindestens 20% aufgestockt werden müssten; fordert diesbezüglich die Kommission auf, ihren eigenen Beitrag zu den Millennium-Entwicklungszielen zu verbessern, indem sie dafür sorgt, dass die für Gesundheit und Bildung vor Ort aufgewendete Entwicklungshilfe drastisch aufgestockt wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/05




Das Europäische Parlament,

Umfang und Wirksamkeit der Hilfe

3 Schuldenerlass

3 Welthandel

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 149/05

... 9. vertritt die Ansicht, dass alle zusätzlichen Mittel, die Regierungen durch einen Schuldennachlass erhalten, im Rahmen von mit den Gebern und der Zivilgesellschaft abgestimmten Plänen sozialen Projekten zufließen sollten, damit die Sozialausgaben in Bereichen wie Grundbildung und medizinischer Grundversorgung sowie HIV/Aids erhöht werden;



Drucksache 806/04

... (o) Grundbildung, Sekundar- und Hochschulbildung und berufliche Bildung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 622/04

... Gesundheitserziehung und allgemeine Grundbildung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 232/04

... 2.21 Die Hochschulbildung leistet zwar einen beträchtlichen Beitrag zum Wachstum; in wirtschaftlich weniger weit entwickelten Ländern muss dieser Beitrag jedoch durch eine Verbesserung der schulischen Grundbildung und der Berufsbildung gestützt werden. Die Hochschulbildung erfasst nicht alle Bürger. Sie kann nur in begrenztem Maße die Gesamtentwicklung eines Landes und seiner Bewohner sowie die Pflege konstruktiver Beziehungen zur EU unterstützen. Mit der Erweiterung ändert sich das politische, geografische und ökonomische Gewicht der EU gegenüber den Nachbarregionen und in der Welt erheblich, weshalb die Politik der EU in Bezug auf ihre neuen Nachbarn eine Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung anstreben muss. Wenn die Union ehrgeizige Ziele verfolgen will, was sie nach Auffassung der Kommission tun sollte, muss sie bereit sein, über den Hochschulbereich hinauszugehen und die Bildungs- und Berufsbildungssysteme in ihrer Gesamtheit anzusprechen – nur so lässt sich die bestmögliche Wirkung erzielen. Dies bedeutet, dass Tempus über die Hochschulen hinaus auf weitere Bereiche ausgedehnt werden sollte, so dass das Programm einen Beitrag zur Verbesserung sämtlicher Komponenten des lebenslangen Lernens leisten kann – Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulen und Erwachsenenbildung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 19/18 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 230/19 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 473/18 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.