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"Grundbildung"
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Unter § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG-E wird bei Visumbewerbern für die Suche nach einem Ausbildungsplatz ein deutscher Schulabschluss oder ein Schulabschluss, der einem deutschen Abschluss gleichgestellt ist, gefordert. Diese generelle Anforderung ist nicht erforderlich, da gleichzeitig gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B 2-Niveau) verlangt werden, deren Vorhandensein bereits einen für eine Ausbildung ausreichenden Grundbildungsstand dokumentiert. So kann eine betriebliche Ausbildung in Deutschland auch ohne Hauptschulabschluss begonnen werden. Für andere Ausbildungsgänge existieren bereits spezifische Schulabschlussanforderungen, die auch von ausländischen Bewerbern selbstverständlich erfüllt werden müssen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzesentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG
27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG
§ 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG
36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV
§ 6 Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV
39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz
Artikel 30a Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz
40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 230/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... In § 34 Absatz 2 Nummer 2 sind die Wörter "Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung" durch die Wörter "oder beruflicher Qualifizierung" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, Absatz 3 HwO, Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu - bis 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO
16. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG
17. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO
18. Zu den Abschlussbezeichnungen der beruflichen Fortbildungsstufen
19. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG
§ 53f Fortbildungsabschlüsse
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO
22. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG
23. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG
24. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG
25. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG
26. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO
Drucksache 230/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... In § 34 Absatz 2 Nummer 2 sind die Wörter "Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung" durch die Wörter "oder beruflicher Qualifizierung" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 § 27b Absatz 2 Satz 1 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 § 53b Absatz 5 - neu -, § 53c Absatz 5 - neu -, § 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 § 42b Absatz 5 - neu -, § 42c Absatz 5 - neu -, § 42d Absatz 5 - neu - HwO
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 17 Absatz 8 - neu - BBiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 19 Absatz 2 BBiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - § 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - § 51a Absatz 3 Satz 2 HwO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 38 Satz 2, 3 BBiG
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 § 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO
13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1 HwO
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG
16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 2 Satz 2 HwO
18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 3 Satz 1 HwO
19. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 § 35a Absatz 5 HwO
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 47 Absatz 5 - neu - BBiG
21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 § 39 Absatz 3 HwO
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 53c Überschrift, Absatz 1, 4, § 53d Überschrift, Absatz 1, 4, § 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, § 42c Absatz 1, 4, § 42d Absatz 1, 4, § 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 § 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 § 51 Buchstabe b HwO
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:
Zu Artikel 1 Nummer 25
§ 53a Fortbildungsstufen
§ 42a In der höherqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 53f - neu -, § 56 Absatz 3 - neu - BBiG
§ 53f Fortbildungsabschlüsse
25. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 § 42h Absatz 1 Satz 2 HwO
27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 59 Satz 1a - neu - BBiG
28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG
29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG
30. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 105 BBiG
31. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *
32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 7 Satz 1 HwO
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d § 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt Höhere Berufsbildung
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Investitionen in Bildung liegen im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten und von Europa als Ganzem, da mit ihnen Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlfahrt gefördert sowie wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Investitionen in die allgemeine Grundbildung und die berufliche Erstausbildung sowie in die lebenslange Weiterqualifizierung tragen sowohl für den privaten Geldbeutel als auch für die öffentlichen Kassen Früchte. Bildung hilft nicht nur wirtschaftliche und soziale Ziele zu erreichen. Sie ist ein in Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Recht, auch wenn es auf das Handeln der Organe und Einrichtungen der Union beschränkt ist und nur dann für die Mitgliedstaaten gilt, wenn sie EU-Recht umsetzen.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Ein Schlüssel zur Teilhabe ist lebenslanges Lernen. Ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung ist ein bedeutender Faktor für die Umverteilung des Wohlstands in einer Gesellschaft. Dafür sollte eine hochwertige Grundbildung und Zugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Altersgruppen bereitgestellt werden. Außerdem müssen wir neue Wege des Lernens für eine Gesellschaft finden, die zunehmend von Mobilität und Digitalisierung geprägt ist, und für die richtige Mischung von sozialen Kompetenzen (z.B. Unternehmergeist) und soliden digitalen Kompetenzen sorgen. Bereits 90 % aller Arbeitsplätze setzen zumindest gewisse digitale Kompetenzen voraus.24 In Europa bemüht man sich schon um Verbesserung der digitalen Kompetenzen, doch bedarf es noch weiterer Fortschritte.25 In Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsuchende wird dies den Bürgerinnen und Bürgern die Anpassung an eine sich ständig wandelnde Berufswelt und an flexiblere berufliche Laufbahnen erleichtern.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... (17) Die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen19 bildet einen Referenzrahmen, dessen Ziel es unter anderem ist, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, dass junge Menschen nach der Grundbildung und Ausbildung die Schlüsselkompetenzen erworben haben, die eine Grundlage für das Erwachsenenleben, das weitere Lernen sowie das Arbeitsleben bilden. Auch werden die Mitgliedstaaten durch den Referenzrahmen darin unterstützt, sicherzustellen, dass Erwachsene ihre Schlüsselkompetenzen ein Leben lang weiterentwickeln und aktualisieren können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Grundkompetenzen werden grundsätzlich im allgemeinen Schul- und Bildungswesen vermittelt, für das die Länder zuständig sind. Die sich aus den Ergebnissen der PIAACStudie ergebenden Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Grundbildung richten sich deshalb vorrangig an die Länder. Soweit die Länder diese Aufgabe im Einzelfall jedoch nicht erfüllen können und die Verbesserung von Grundkompetenzen zwingende Voraussetzung für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der beruflichen Weiterbildung beim Erwerb der notwendigen Grundkompetenzen unterstützt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld
§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
§ 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Förderung von Grundkompetenzen
4 Weiterbildungsprämie
Umschulungsbegleitende Hilfen
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen
Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende
Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden
Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung
Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Anfügung von Nummer 4
Zu Anfügung von Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 471/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... Unbeschadet dessen erscheint unter anderem die nicht näher begründete Forderung der Kommission nach einer "Überprüfung" der erst 2012 gestarteten Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener wegen noch nicht vorliegender Erkenntnisse zu ihrer Wirksamkeit deutlich verfrüht. Zudem sind die für Deutschland behaupteten niedrigen Beteiligungswerte am lebenslangen Lernen indikatorinduziert und berücksichtigen nicht die deutlich positiveren Ergebnisse des europaweiten "Adult Education Survey (AES)" 2012 (vgl. auch BR-Drucksache 141/13(B)).
Drucksache 471/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... Unbeschadet dessen erscheint unter anderem die nicht näher begründete Forderung der Kommission nach einer "Überprüfung" der erst 2012 gestarteten Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener wegen noch nicht vorliegender Erkenntnisse zu ihrer Wirksamkeit deutlich verfrüht. Zudem sind die für Deutschland behaupteten niedrigen Beteiligungswerte am lebenslangen Lernen indikatorinduziert und berücksichtigen nicht die deutlich positiveren Ergebnisse des europaweiten "Adult Education Survey (AES)" 2012 (vgl. auch BR-Drucksache 141/13(B)).
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Zu viele erhalten keine Hilfe, wenn sie die Schule vorzeitig verlassen oder Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Bessere Arbeitsmarktchancen haben junge Menschen in Ländern, in denen Schüler schon im Rahmen ihrer allgemeinen und beruflichen Grundbildung mehr Betriebspraktika von guter Qualität machen oder in denen es gut funktionierende Berufsausbildungssysteme gibt8. Räumliche Mobilität könnte ebenfalls ein Lösungsansatz sein, der einen Beitrag dazu leisten könnte, das Angebot von und die Nachfrage nach Arbeitsplätzen für junge Menschen miteinander in Einklang zu bringen. Tabelle 1 bietet einen vereinfachten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen, die einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten können. Die von der Kommission vorgestellten neuen Initiativen werden in den darauffolgenden Abschnitt en näher dargestellt.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
Drucksache 416/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen - Steigerung der Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung - COM(2012) 401 final
... Dabei geht es um die Geschwindigkeit des wissenschaftlichen Fortschritts und die Rentabilität von FuE-Investitionen, insbesondere öffentlicher Investitionen, die ein enormes Potenzial für die Steigerung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum aufweisen. Ein breit angelegter, finanziell tragbarer und einfacher Zugang zu wissenschaftlichen Informationen ist vor allem wichtig für innovative kleine Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen, KMU). Ein aktueller Bericht7 veranschaulicht die Probleme dänischer KMU beim Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Aus dem Bericht geht hervor, dass Unternehmen ohne einen raschen Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen für die Einführung neuer Produkte im Durchschnitt 2,2 Jahre mehr benötigen. Die Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen schließt auch die Steigerung von Offenheit und Transparenz ein, die wesentliche Merkmale einer verantwortungsvollen Forschungs- und Innovationstätigkeit8 sind, sie trägt außerdem zu einer besseren Politikgestaltung in verschiedenen Bereichen bei. Ein verbesserter Zugang in diesem Bereich wird es ermöglichen, dass mehr Bürger über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen und in der Lage sind, sich in den komplexen Strukturen des 21. Jahrhunderts gut zurechtzufinden.
1. Hintergrund
2. Warum ist ein besserer Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Europa so wichtig?
3. die Vision der Kommission
4. Wo stehen wir?
4.1. Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen
Steigende Zeitschriftenpreise - wachsender Druck auf Bibliotheksetats
Freier Zugang
4.2. Zugang zu Forschungsdaten
4.3. Bewahrung wissenschaftlicher Informationen
4.4. Der internationale Kontext
5. Was steht dem Wandel im Wege?
5.1. Hindernisse für den Übergang zu einem freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen
5.2. Hindernisse für den Zugang zu Forschungsdaten und ihre Verwendung bzw. Weiterverwendung
5.3. Hindernisse für eine langfristige Bewahrung
6. Massnahmen auf Europäischer Ebene
6.1. Was hat die Kommission bisher getan?
6.1.1. Entwicklung von Maßnahmen
6.1.2. Umsetzung desfreien Zugangs bei der Forschungsfinanzierung der Gemeinschaft
6.1.3. Gewährleistung EU-weiter Interoperabilität
6.2. Die nächsten Schritte
6.2.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2.2. Führung durch Vorbild: Freier Zugang beiHorizont 2020
6.2.3. Zusammenarbeit mit den Interessengruppen
6.2.4. Finanzierung von Infrastrukturen und einschlägigen Projekten für verantwortliche Forschung und Innovation
6.2.5. Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus
7. Schlussfolgerung
Zugang zu und Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen: Schlüsselmaßnahmen
Politische Maßnahmen
Mittel für Infrastrukturen und Projekte
Koordinierung über den EU-Rahmen hinaus
Drucksache 535/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... (b) Nichtformales Lernen ist das, was im Rahmen geplanter Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeiten) stattfindet; dabei wird das Lernen in gewisser Weise unterstützt (z.B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses). Unter den Begriff können Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, von Grundbildung für Schulabbrecher oder Alphabetisierungskurse für Erwachsene gehören. Ausgesprochen typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern, etwa im Bereich der IKT-Fertigkeiten, strukturiertes Online-Lernen (z.B. durch Nutzung freier Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit organisieren.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
Vorschlag
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II : Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 26. nimmt allerdings die begrenzten Fortschritte im Bereich der Infrastruktur, der Telekommunikation und der Grundbildung zur Kenntnis, die von den Gebern und der afghanischen Regierung gerne als Bereiche, in denen Leistungen erreicht wurden, angeführt werden;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... 15. Bund und Länder wollen mit einem Grundbildungspakt gemeinsam gegen fehlende und mangelnde Schreib- und Lesekenntnisse von Erwachsenen vorgehen.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Ausgangspunkt für die Innovationsunion muss die Schaffung hervorragender, moderner Bildungssysteme in allen Mitgliedstaaten sein. Obwohl Europa im Vergleich mit vielen Teilen der Welt über ein gutes Grundbildungssystem verfügt, gibt es in einigen Mitgliedstaaten doch noch große Schwächen in der naturwissenschaftlichen Lehre. Es gibt in den Naturwissenschaften auf fortgeschrittenem Niveau noch immer zu wenige Mädchen. Innovation wird heutzutage in fast allen Lebensbereichen gebraucht: Die Schule muss dafür sorgen, dass alle jungen Menschen bereit für diese Herausforderung sind.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 26/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... Im internationalen Kontext zählt die EU mit ihren Leistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sicherlich zur Spitzengruppe. Vergleiche mit anderen OECD-Ländern machen jedoch deutlich, dass die EU in bestimmten Bereichen erheblich im Rückstand ist, sowohl bei der schulischen Grundbildung als auch bei der Hochschulbildung.
Mitteilung
1. Einführung
2. Wo Stehen wir Heute?
2.1. Fortschritte und Herausforderungen
Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der fünf Benchmarks für das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4
2.2. Die europäischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich
Abbildung 2: 15-jährige Schüler in der EU und in ausgewählten Drittländern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
Abbildung 3: 15-jährige Schüler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala für Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD
3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Prioritäten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen
3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilität von Lernenden Wirklichkeit werden lassen
3.2. Strategische Herausforderung: die Qualität und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern
3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven Bürgersinn fördern
3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen
4. Verbesserung der Arbeitsmethoden für die künftige offene Methode der Koordinierung
4.1. Governance und Partnerschaften
4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung
4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Außenwirkung
4.4. Indikatoren und Benchmarks
Die bestehenden fünf Benchmarks
Aktualisierung der Benchmarks für die Zeit nach 2010
4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
4.4.2. Verbesserung der Qualität und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse
4.4.3. Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn
4.4.4. Förderung von Innovation und Kreativität einschließlich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
5. Fazit
Drucksache 408/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (2008/2128(INI))
... D. in der Erwägung, dass das Fehlen des Zugangs zu medizinischer Versorgung und zu grundlegenden Dienstleistungen Millionen von Menschen das Leben kostet und den Kreislauf der Armut fortsetzt, obgleich der Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Grundbildung ein Menschenrecht ist, für dessen Achtung und Umsetzung die Regierungen die Verantwortung tragen,
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 37. tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;
Drucksache 672/08
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) und der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
... Mangelnde Sprachkenntnisse und fehlende Schulabschlüsse führen oftmals zu großen Problemen bei der Berufswahl und bei der Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung. Für eine Vielzahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleibt als Option oft nur die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. dem Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr. Auch die an sich hilfreichen Jugendintegrationskurse des BAMF setzen erst dann an, wenn das "
Drucksache 672/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und der Integrationskursverordnung
... Für eine Vielzahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleibt als Option oft nur die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. dem Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr. Auch die an sich hilfreichen
Drucksache 744/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
... Die Bundesregierung spricht sich gegen die vorgeschlagene Erneuerung der mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz BA eingeführten Regelung (§ 421n SGB III), in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Auszubildenden vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abzusehen, aus. Primäres Ziel ist es, junge Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu vermitteln, da ihre Chancen auf eine anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesem Fall nachweislich deutlich höher sind als bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Im Übrigen gelten als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nicht nur berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 61 SGB III, sondern beispielsweise auch schulische Angebote wie das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr, soweit sie nach Erfüllung der allgemein bildenden Vollzeitschulpflicht besucht werden. Viele junge Menschen erfüllen diese Förderungsvoraussetzungen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bieten eine gute Möglichkeit, noch einmal die Potenziale der Jugendlichen auszuloten, Defizite auszugleichen und unter fachlicher Anleitung zu einer gesicherten Berufswahlentscheidung zu kommen. Damit kann Ausbildungsabbrüchen vorgebeugt werden.
Drucksache 697/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... In der Konsultation wurde die grundlegende Notwendigkeit bekräftigt, dass Behörden in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten eingreifen, um Lernmöglichkeiten zu gewährleisten, die gefährdeten Gruppen die Möglichkeit bieten, Schlüsselkompetenzen zu erwerben11. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Erwachsene, die die Schule ohne eine angemessene formale Qualifikation verlassen haben und ihre Grundbildung zu einem späteren Zeitpunkt neu beginnen oder fortsetzen möchten, angemessene und innovative Bildungswege und Möglichkeiten zum Erwerb von Kompetenzen in Form berufsbezogener Bildungsangebote finden. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ist noch größer angesichts des raschen Wandels der Arbeitsumgebung und der für den beruflichen Erfolg notwendigen Fertigkeiten.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Das Konsultationsverfahren
2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung
2.1. Strategie
2.2. Governance
2.3. Umsetzung
3. Aktionsplan
3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen
5 2008
5 2009
5 2010
3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen
5 2008
5 2009
5 2010
3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen
Anhang Fahrplan für den Konsultationsprozess
Drucksache 617/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zur demokratischen Kontrolle der Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit
... 2. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sich für die Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele einzusetzen, insbesondere indem sie den Schwerpunkt eindeutig auf die Basisgesundheit und die Grundbildung legt; betont, dass für Länder, in denen diese beide Sektoren keine Schwerpunktbereiche sind, die Kommission detaillierte Informationen über die Tätigkeiten anderer Geber vorlegen muss, aus denen hervorgeht, wie das Partnerland auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 hinarbeitet;
Drucksache 780/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2007 zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung (2007/2113(INI))
... Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen
Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
Primar - und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
Maßnahmen der Europäischen Union
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... 36. ist der Auffassung, dass das lebenslange Lernen einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten und schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen sollten; ist der Ansicht, dass das Problem des Nicht-lesenschreiben- und-rechnen-Könnens angegangen und das Qualifikationsniveau aller Schulabgänger, angefangen bei der schulischen Grundbildung, verbessert werden muss
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... Strategien des lebenslangen Lernens können einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten; diese Strategien müssten schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen. Sie dienen nicht nur der Verringerung der Schulabbrecherquote und der Verbesserung des allgemeinen Qualifikationsniveaus von Schulabgängern, sondern auch der Lösung zahlreicher anderer Probleme wie des Analphabetentums von Erwachsenen. Fortbildungsmaßnahmen würden sich besonders auf Geringqualifizierte konzentrieren. Modelle, bei denen Arbeit und Ausbildung miteinander kombiniert werden, und die Mobilität zwischen verschiedenen Ausbildungssystemen sollten gefördert werden. Informelles Lernen würde anerkannt und validiert; ferner müssten niedrigschwellige, leicht verständliche Sprach- und Computerkurse in- und außerhalb der Betriebe organisiert werden. Unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenheit und unterschiedlichen Größe würden die Unternehmen umfassende Qualifikationsstrategien entwickeln und so ihrem gesamten Personal die Möglichkeit bieten, sich fortzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben. Staatliche Stellen können durch steuerliche Förderung oder sonstige Instrumente für die Unternehmen bessere Anreize für Investitionen in ihre Arbeitskräfte schaffen. Sie sollten aber auch verstärkte Anreize für die Arbeitnehmer schaffen, zum Beispiel durch Einführung eines Systems individueller Lernkonten. Solche Lernkonten würden es den Arbeitnehmern ermöglichen, in Zusammenarbeit mit ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Teil ihrer (Arbeits-)Zeit oder einen bestimmten Geldbetrag in ihre persönliche Entwicklung zu investieren.
1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel
2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz
3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten
4. Flexicurity und der Soziale Dialog
5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
6. Flexicurity-Optionen
7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity
8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Anhang I Flexicurity-Optionen
Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen
Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen
Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte
Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte
Anhang II Beispiele für Flexicurity
Anhang III Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren
A. Flexible Vertragsformen
B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen
C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
E. Arbeitsmarktergebnisse
Drucksache 522/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... Es muss dafür gesorgt werden, dass die Systeme auf effiziente Art und Weise ein Höchstmaß an herausragenden Leistungen hervorbringen und zugleich für Gerechtigkeit sorgen indem sie das allgemeine Bildungsniveau anheben. Einige der wichtigsten Herausforderungen in diesem Zusammenhang – die die größten Auswirkungen auf das persönliche Wohlbefinden der Bürger und das Wohl der Gesellschaft haben – betreffen die Qualität der allgemeinen und beruflichen Grundbildung, schon ab dem Kleinkind- und Vorschulalter.
1. Einleitung:
2. Entwicklungen und Herausforderungen
2.1 Schlüsselkompetenzen für alle
2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten
2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen
2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen
2.5 Eine Schule für alle
2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken
2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel
2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen
3. Fazit
2 Fragenliste
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... G. in der Erwägung, dass jährlich öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe von 6,9 Milliarden EUR erforderlich ist, wenn die MDGs für Grundbildung erreicht werden sollen, sowie in der Erwägung, dass der Gesamtumfang der öffentlichen Entwicklungshilfe – zu der die Europäische Union 0,8 Milliarden beiträgt – bei 1,6 Milliarden EUR liegt,
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 149/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung KOM (2006) 33 endg.; Ratsdok. 6505/06
... • Es sollte Aufmerksamkeit dafür geweckt werden, wie nützlich eine unternehmerische Grundbildung bereits in den ersten Stufen des Bildungswesens für die Gesellschaft als Ganzes und für die Lernenden selbst ist.
1. Einleitung
1.1. Unternehmerische Initiative als Schlüsselkompetenz für Wachstum,
2. UNTERNEHMERISCHE Initiative IN der Schulbildung
2.1. Unternehmerische Initiative im Rahmen von schulischen Lehrplänen12
2.2. Unternehmerische Initiative im Primarbereich Schüler unter 14 Jahren 14
2.3. Unternehmerische Initiative im Sekundarbereich Schüler über 14 Jahre 16
2.4. Unterstützung für Schulen und Lehrer
3. UNTERNEHMERISCHE Initiative IM Hochschulbereich
4. der weitere WEG
4.1. Ein kohärenter Rahmen
4.2. Unterstützung für Schulen und Lehrer
4.3. Teilnahme von externen Akteuren und Unternehmen
4.4. Die Förderung der unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich
Drucksache 863/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus KOM (2006) 614 endg. Ratsdok. 14600/06
... Aktuellen Berichten zufolge sind Armut und soziale Ausgrenzung nach wie vor in allen Mitgliedstaaten ein großes Problem13. Schlechte Grundbildung, Arbeitslosigkeit, soziale Isolierung in ländlichen Gebieten und Mangel an Lebensperspektiven sind einige der Ursachen dafür, dass Menschen in großer Zahl marginalisiert werden, nicht voll an der Gesellschaft teilhaben können und keine aktive Rolle als Bürger spielen können. Diese Ausgrenzung wird durch neue Formen des Analphabetismus verschärft, die durch den fehlenden Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien im Alltag entstehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
3. Die nächsten Schritte
1. Zugangsschranken beseitigen
2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen
3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse
4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.
5. Indikatoren und Benchmarks
4. Maßnahmen der Europäischen Union
Anhang Teilnahme an der Erwachsenenbildung
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... C. in der Erwägung, dass Migrantinnen bei der Integration in der Regel auf erhebliche Probleme stoßen, vor allem Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt, eine niedrige Beschäftigungsquote und hohe Arbeitslosigkeit, befristete oder schlecht bezahlte Beschäftigung oft ohne jeglichen sozialen oder wirtschaftlichen Schutz oder in der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, eingeschränkte sprachliche Fähigkeiten, geringe Beteiligung an der Grundbildung und vor allem an der Hoch- und Fachschulbildung, eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, gewerkschaftlichen und kulturellen Leben des Aufnahmelandes, Armut und soziale Ausgrenzung; unter Hinweis dennoch darauf, dass eine nicht unwesentliche Zahl junger Frauen, die in ihrem Land ein Hochschulstudium absolviert haben, in der Europäischen Union Stellen innehaben, die eine geringe Qualifizierung erfordern, beispielsweise als Hausangestellte, als Folge der hohen Frauenarbeitslosigkeit in ihren Ländern und der niedrigen Löhne, die sie für eine ihren Qualifizierungen entsprechende Stelle beanspruchen könnten,
Drucksache 687/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 4. Die EU ist mit vier untereinander verknüpften sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert: Globalisierung und Aufstieg von Schwellenländern mit hoher Wettbewerbsfähigkeit; Demografie, d. h. alternde Bevölkerung und Migrationsströme in Europa, schneller Wandel des Arbeitsmarktes sowie die informationstechnische Revolution. Jede dieser Herausforderungen wirkt sich darauf aus, wie ein gutes Bildungsangebot für alle Bürger aussehen sollte. Geringqualifizierte Menschen laufen immer stärker Gefahr, arbeitslos und sozial ausgegrenzt zu werden. Im Jahr 2004 zählten 75 Mio. EU-Bürger (32 % der Arbeitskräfte) zur Gruppe der Geringqualifizierten, im Jahr 2010 werden jedoch lediglich 15 % der neuen Arbeitsplätze für Bürger geeignet sein, die nur über die schulische Grundbildung verfügen5.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen
2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen
3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
4. Massnahmen der Europäischen Union
Drucksache 605/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission:
... (2) Gewährleistung einer Grundbildung für alle
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
Drucksache 81/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG )
Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung,
I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:
II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:
Drucksache 49/05
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung
(Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG )
Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche
I. In der Inhaltsübersicht wird nach Artikel 2 folgende Angabe eingefügt:
II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
IV. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:
Drucksache 213/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen"
... Das Bildungssystem steht also vor einer großen Herausforderung: das Niveau der Grundbildung weiter zu steigern, gleichzeitig aber auch flexible Bildungswege zu bieten. So könnten beispielsweise die Jugendlichen zwischen Schulunterricht, Beschäftigung und berufsbezogener Ausbildung wechseln, um dem Bedarf der Wirtschaft besser gerecht zu werden. Sie müssen auch die Möglichkeiten des Fernunterrichts nutzen können.
Mitteilung
1. Die Herausforderung der demografischen Situation in Europa
1.1. Die Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate
1.2. Der mögliche Beitrag der Zuwanderung
2. Eine neue Solidarität der Generationen
2.1. Bessere Integration von Jugendlichen
2.2. Ein globales Konzept eines „Erwerbslebenszyklus“
2.3. Ein neuer Platz für „Senioren“
3. Fazit: Welche Rolle für die Union?
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 687/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung der Kinderarbeit
... I. in der Erwägung, dass die Förderung der Grundbildung für alle eine der wirksamsten verfügbaren Strategien darstellt, um den Teufelskreis der Armut zu durchbrechen, sowie ein Schlüsselelement der nachhaltigen Entwicklung der Menschheit und der Bemühungen um Erreichung der weltweit vereinbarten Ziele der menschlichen Entwicklung bis 2015 ist,
Drucksache 830/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung:
... Es ist ein beunruhigendes Zeichen, dass die Zahl der jungen Menschen, die ohne Abschluss und grundlegende Kompetenzen von der Schule abgehen, weiterhin hoch bleibt. Offensichtlich vermitteln die Systeme für die schulische Grundbildung nicht immer die notwendige Basis für das lebenslange Lernen. Diese Problematik spiegelt sich auch in den neuen integrierten Leitlinien für den Lissabon-Prozess sowie im Europäischen Pakt für die Jugend wider. Mehrere Länder reagieren hierauf, indem sie Lehrpläne und Lernprogramme reformieren, um sicherzustellen, dass alle Schüler die wichtigsten fächerübergreifenden Kompetenzen erwerben (z.B. AT, DE, FR, IT, NO, UK) und dass die jungen Menschen, insbesondere diejenigen aus benachteiligten Gruppen, nicht „durch die Maschen fallen“ (siehe auch Abschnitt 2.1.4.).
1. Einleitung
2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“
2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung
2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen
2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung
2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda
2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf
2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig
2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“
3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen
3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden
3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten
3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften
3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren
3.2.1. Auf nationaler Ebene
3.2.2. Auf europäischer Ebene
STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)
ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks
2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN
2 SCHULABBRECHER
ABSCHLUSS der Sekundarstufe II
HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)
TEILNAHME am lebenslangen lernen
Investitionen IN die Humanressourcen
Drucksache 270/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Hunger und Armut
... 5. bedauert, dass im Jahre 2003 lediglich 2,4% der EU-Ausgaben für Entwicklung für die Grundbildung und 3,8% für Gesundheit bereitgestellt wurden, ungeachtet beständiger Forderungen des Parlaments, dass diese Ausgaben auf mindestens 20% aufgestockt werden müssten; fordert diesbezüglich die Kommission auf, ihren eigenen Beitrag zu den Millennium-Entwicklungszielen zu verbessern, indem sie dafür sorgt, dass die für Gesundheit und Bildung vor Ort aufgewendete Entwicklungshilfe drastisch aufgestockt wird;
Drucksache 149/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schuldennachlass für Entwicklungsländer
... 9. vertritt die Ansicht, dass alle zusätzlichen Mittel, die Regierungen durch einen Schuldennachlass erhalten, im Rahmen von mit den Gebern und der Zivilgesellschaft abgestimmten Plänen sozialen Projekten zufließen sollten, damit die Sozialausgaben in Bereichen wie Grundbildung und medizinischer Grundversorgung sowie HIV/Aids erhöht werden;
Drucksache 806/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit KOM (2004) 629 endg.; Ratsdok. 13689/04
... (o) Grundbildung, Sekundar- und Hochschulbildung und berufliche Bildung;
Begründung
1. Ziele und Grundsätze Titel I
1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1
1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2
2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II
2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5
2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6
3. DurchfÜhrung Titel III
3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7
3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8
3.3. Förderfähigkeit Artikel 9
3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11
3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13
3.6. Mittelbindungen Artikel 14
3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15
3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16
3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18
3.10. Evaluierung Artikel 19
4. Schlussbestimmungen Titel IV
4.1. Jahresbericht Artikel 20
4.2. Ausschuss Artikel 21
4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22
4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23
4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24
4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25
Vorschlag
Titel I Ziele und Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Titel II PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel
Artikel 4 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme
Artikel 5 Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme
Artikel 6 Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente
Titel III Durchführung
Artikel 7 Annahme der Aktionsprogramme
Artikel 8 Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen
Artikel 9 Förderfähigkeit
Artikel 10 Finanzierungsformen
Artikel 11 Flankierende Maßnahmen
Artikel 12 Kofinanzierung
Artikel 13 Verwaltungsformen
Artikel 14 Mittelbindungen
Artikel 15 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 16 Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln
Artikel 17 Vorfinanzierungen
Artikel 18 Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel
Artikel 19 Evaluierung
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Jahresbericht
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer
Artikel 23 Aussetzung der Hilfe
Artikel 24 Finanzierung
Artikel 25 Überprüfung der Verordnung
Artikel 26
Artikel 27
Drucksache 622/04 ...
Gesundheitserziehung und allgemeine Grundbildung;
Drucksache 232/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die neue Generation von Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung nach 2006 KOM (2004) 156 endg.; Ratsdok. 7351/04
... 2.21 Die Hochschulbildung leistet zwar einen beträchtlichen Beitrag zum Wachstum; in wirtschaftlich weniger weit entwickelten Ländern muss dieser Beitrag jedoch durch eine Verbesserung der schulischen Grundbildung und der Berufsbildung gestützt werden. Die Hochschulbildung erfasst nicht alle Bürger. Sie kann nur in begrenztem Maße die Gesamtentwicklung eines Landes und seiner Bewohner sowie die Pflege konstruktiver Beziehungen zur EU unterstützen. Mit der Erweiterung ändert sich das politische, geografische und ökonomische Gewicht der EU gegenüber den Nachbarregionen und in der Welt erheblich, weshalb die Politik der EU in Bezug auf ihre neuen Nachbarn eine Ausweitung und Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung anstreben muss. Wenn die Union ehrgeizige Ziele verfolgen will, was sie nach Auffassung der Kommission tun sollte, muss sie bereit sein, über den Hochschulbereich hinauszugehen und die Bildungs- und Berufsbildungssysteme in ihrer Gesamtheit anzusprechen – nur so lässt sich die bestmögliche Wirkung erzielen. Dies bedeutet, dass Tempus über die Hochschulen hinaus auf weitere Bereiche ausgedehnt werden sollte, so dass das Programm einen Beitrag zur Verbesserung sämtlicher Komponenten des lebenslangen Lernens leisten kann – Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulen und Erwachsenenbildung.
Mitteilung
2 Zusammenfassung
2 Einleitung
Teil I Politischer Kontext
Der Lissabon-Prozess
Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa
Lebenslanges Lernen
Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess
Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess
Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen
Teil II Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen
3 Mobilität
Erlernen von Fremdsprachen
Informations - und Kommunikationstechnologien IKT
Veränderung der Gesellschaft
Alternde Gesellschaft = länger lernen
Schneller Wandel des Arbeitsmarktes
Größere soziale Vielfalt
Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung
Künftige Bedürfnisse
Teil III Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen
Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen
Tempus III Zwischenevaluierung
Teil IV Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen
Leitgedanken für die neue Programmgeneration
Das Querschnittsprogramm
Das Programm Jean Monnet
Teil V Aussenpolitik: Tempus PLUS
Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen
Teil VI Vereinfachung der Verfahren
Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags
Drucksache 19/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht - COM(2018) 23 final
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 230/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksache 356/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 356/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Drucksache 401/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Drucksache 473/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
Drucksache 673/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 , (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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