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"Grundaufwendungen"


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Drucksache 139/10

... Da es aus Sicht des Gläubigers ohne Belang ist, ob das Mehreinkommen des Schuldners aus einer Erwerbstätigkeit oder einer anderen Quelle stammt, differenziert die neue Regelung inhaltlich allein nach der Höhe des Mehreinkommens. Hinsichtlich der ersten, den unpfändbaren Betrag gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 übersteigenden 400 Euro wird dem Schuldner ein höherer Freibetrag in Höhe der Hälfte gewährt. Der Schuldner soll hierdurch zur Aufnahme einer ein Mehreinkommen auslösenden Tätigkeit im Sinne einer Grundmotivation besonders angehalten werden. Für zahlreiche Schuldner wird ein die Beträge im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 übersteigendes Mehreinkommen nur durch erhöhte Anstrengungen zu erzielen sein wie z.B. durch Mehrarbeit oder die Aufnahme einer ergänzenden Nebentätigkeit. Es erscheint daher gerechtfertigt, einen ersten, im Rahmen dieser Anstrengungen verdienten Mehrbetrag besonders zu honorieren und dem Schuldner hiervon einen höheren Betrag zu belassen. Zudem ist die Erzielung von Mehreinkommen zumeist mit Mehraufwendungen wie Fahrt-, Reinigungs-, Porto- und Verwaltungskosten verbunden. Diese belaufen sich unabhängig von der Höhe des Mehreinkommens in der Regel auf einen gewissen Grundbetrag (z.B. Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit), der nicht zwingend proportional mit dem Betrag des erzielten Mehreinkommens steigt. Diese Grundaufwendungen sollen durch die Gewährung eines höheren Freibetrages für die ersten 400 Euro des Mehreinkommens ebenfalls berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 139/10 (Beschluss)

... Da es aus Sicht des Gläubigers ohne Belang ist, ob das Mehreinkommen des Schuldners aus einer Erwerbstätigkeit oder einer anderen Quelle stammt, differenziert die neue Regelung inhaltlich allein nach der Höhe des Mehreinkommens. Hinsichtlich der ersten, den unpfändbaren Betrag gemäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 übersteigenden 400 Euro wird dem Schuldner ein höherer Freibetrag in Höhe der Hälfte gewährt. Der Schuldner soll hierdurch zur Aufnahme einer ein Mehreinkommen auslösenden Tätigkeit im Sinne einer Grundmotivation besonders angehalten werden. Für zahlreiche Schuldner wird ein die Beträge im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 übersteigendes Mehreinkommen nur durch erhöhte Anstrengungen zu erzielen sein wie z.B. durch Mehrarbeit oder die Aufnahme einer ergänzenden Nebentätigkeit. Es erscheint daher gerechtfertigt, einen ersten, im Rahmen dieser Anstrengungen verdienten Mehrbetrag besonders zu honorieren und dem Schuldner hiervon einen höheren Betrag zu belassen. Zudem ist die Erzielung von Mehreinkommen zumeist mit Mehraufwendungen wie Fahrt-, Reinigungs-, Porto- und Verwaltungskosten verbunden. Diese belaufen sich unabhängig von der Höhe des Mehreinkommens in der Regel auf einen gewissen Grundbetrag (z.B. Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit), der nicht zwingend proportional mit dem Betrag des erzielten Mehreinkommens steigt. Diese Grundaufwendungen sollen durch die Gewährung eines höheren Freibetrages für die ersten 400 Euro des Mehreinkommens ebenfalls berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 811
Unpfändbare Sachen

§ 850
Pfändungsschutz für Einkommen

§ 850a
Unpfändbares Einkommen

§ 850c
Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpfändungsschutz

2. Forderungspfändungsschutz

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu § 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu § 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu § 850c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.