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"Governance"


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0901/04B
0693/04
0693/1/04
0693/04B
Drucksache 295/20

... Zur Ankurbelung der benötigten Privatinvestitionen sind langfristige Sicherheit und Vorhersehbarkeit wesentlich. Dies zeigt, wie wichtig das Klimagesetz und die kommenden Vorschläge für ambitioniertere Emissionsminderungsziele für 2030 sind. Die EU-Taxonomie für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Richtschnur für Investitionen in den Wiederaufbau Europas, damit gewährleistet ist, dass sie unseren langfristigen Zielsetzungen dienen. Dies wird im weiteren Verlauf dieses Jahres durch eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen unterstützt. Um sicherzustellen, dass ökologische und gesellschaftliche Interessen vollständig in den Geschäftsstrategien der Unternehmen berücksichtigt werden, wird die Kommission 2021 eine neue Initiative für nachhaltige Corporate-Governance vorlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 494/20 (Beschluss)

... Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20 (Beschluss)




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 136/1/20

... 6. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ziele nur durch einen partnerschaftlichen Governance-Ansatz erreicht werden können. Er begrüßt deshalb, dass die Kommission in einem inklusiven und offenen Industrieforum mit Vertretern der Industrie, der Sozialpartner, der Wissenschaft sowie der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen zusammenarbeiten will. Der Bundesrat betont, dass dabei auch die deutschen Länder vertreten sein müssen.



Drucksache 29/20

... 3. Governancemechanismsen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 96/20 (Beschluss)

... 5. Bei der Etablierung eines Rechtsrahmens für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Datensouveränität des Datengebers und die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Datenwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen.



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 33. Der Bundesrat nimmt die Überlegungen der Kommission zur Kenntnis, die Umsetzung der Kompetenzagenda und einer eigenen Governance der EU-Politik für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Hilfe von Expertengruppen und darüber hinaus mit Beratungsgremien, wie dem dreigliedrigen Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung, sowie durch eine stärkere unmittelbare Zusammenarbeit mit Interessenträgern vorantreiben zu wollen. Er unterstützt ausdrücklich die Einbeziehung von Beratungs- und Expertengremien sowie die Zusammenarbeit von und mit Interessenträgern als Möglichkeit zur Einbindung von wertvollen Erfahrungen und Kenntnissen aus der Praxis. Der Bundesrat unterstreicht jedoch auch die besondere Rolle des Bildungsausschusses des Rates und des Bildungsministerrates der EU als formale Entscheidungsgremien und weist darauf hin, dass durch die Planungen der Kommission keine Parallelstrukturen entstehen dürfen, die zur Schwächung der Rolle der Ratsgremien und der Mitgliedstaaten führen. Der Bundesrat fordert daher in jeder Phase eine aktive Einbeziehung der relevanten Gremien des Rates und der Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 255/20

... Tourismus, Verkehr und Grenzfragen werden durch eine komplexe Reihe von Politikrahmen geregelt, die getrennt auf verschiedenen Ebenen - auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene - entwickelt und umgesetzt werden. Städte und manchmal auch Regionen sind für ein breites Spektrum an Tourismus- und Verkehrspolitik verantwortlich. Die Vielfalt der touristischen Strukturen spiegelt sich in seiner Governance wider, bringt aber auch Herausforderungen mit sich, da sich politische Maßnahmen, die auf den verschiedenen Ebenen ohne Koordinierung durchgeführt werden, gegenseitig neutralisieren oder sogar behindern können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 255/20




I. Einleitung

II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN

a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

b Wiederherstellung sicheren Verkehrs

c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

d. Nutzung digitaler Technologien

e. Schutz der Rechte

III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN

a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

b Die Auswirkungen der Krise

c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

e Rettung von Arbeitsplätzen

f Förderung des lokalen Tourismus

IV. Zusammenarbeit

V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft


 
 
 


Drucksache 96/1/20

... 8. Bei der Etablierung eines Rechtsrahmens für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Datensouveränität des Datengebers und die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Datenwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen.



Drucksache 97/20

... - Europäische Datenstrategie mit dem Ziel‚ Europa eine globale Führungsrolle in der datenagilen Wirtschaft zu verschaffen (Februar 2020), einschließlich der Ankündigung eines Rechtsrahmens für die Daten-Governance (4. Quartal 2020) und eines möglichen Rechtsakts über Daten (2021);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 494/20

... Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 279/1/20

... 22. Der Bundesrat weist auf die bisher nicht absehbaren Folgen der vielen neuen vorgeschlagenen Vorgaben für die Wälder und Waldbesitzer hin, wie zum Beispiel neuer Governance-Rahmen, fehlende Definition von alten Wäldern (oldgrowthforests), Managementpläne außerhalb der Schutzgebiete, europaweit einheitlich definierte Ziele und Maßnahmen sowie diverse Leitlinien.



Drucksache 395/1/20

... 33. Der Bundesrat nimmt die Überlegungen der Kommission zur Kenntnis, die Umsetzung der Kompetenzagenda und einer eigenen Governance der EU-Politik für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Hilfe von Expertengruppen und darüber hinaus mit Beratungsgremien, wie dem dreigliedrigen Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung, sowie durch eine stärkere unmittelbare Zusammenarbeit mit Interessenträgern vorantreiben zu wollen. Er unterstützt ausdrücklich die Einbeziehung von Beratungs- und Expertengremien sowie die Zusammenarbeit von und mit Interessenträgern als Möglichkeit zur Einbindung von wertvollen Erfahrungen und Kenntnissen aus der Praxis. Der Bundesrat unterstreicht jedoch auch die besondere Rolle des Bildungsausschusses des Rates und des Bildungsministerrates der EU als formale Entscheidungsgremien und weist darauf hin, dass durch die Planungen der Kommission keine Parallelstrukturen entstehen dürfen, die zur Schwächung der Rolle der Ratsgremien und der Mitgliedstaaten führen. Der Bundesrat fordert daher in jeder Phase eine aktive Einbeziehung der relevanten Gremien des Rates und der Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 136/20 (Beschluss)

... 6. Er ist der Meinung, dass diese Ziele nur durch einen partnerschaftlichen Governance-Ansatz erreicht werden können. Er begrüßt deshalb, dass die Kommission in einem inklusiven und offenen Industrieforum mit Vertretern der Industrie, der Sozialpartner, der Wissenschaft sowie der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen zusammenarbeiten will. Der Bundesrat betont, dass dabei auch die deutschen Länder vertreten sein müssen. Er begrüßt, dass die Kommission den industriepolitischen Fokus auf industrielle Ökosysteme legen will, wobei sämtliche Akteure einer Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollen. Daher bittet der Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die spezifischen Bedarfe der Industrieunternehmen und insbesondere die Notwendigkeiten der Wertschöpfungsketten bei dem Aufbau und der Förderung der seitens der EU geplanten industriellen Ökosysteme berücksichtigt werden. Daran müssen sich auch die Modalitäten der Finanzierung orientieren. Hierbei sind ebenfalls die Interessen und Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen und von Startups unbedingt mit einzubeziehen. Die industriellen Ökosysteme sollten nach "Open Innovation"-Prinzipien etabliert werden.



Drucksache 325/20

... In kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften ist festgelegt, dass die EBA bei den Bemühungen um die EU-weite Stärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Finanzinstituten eine federführende Rolle übernehmen und diese Bemühungen koordinieren und überwachen wird. Würden der EBA zusätzliche Aufsichtsbefugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übertragen, so hätte dies klare Vorteile hinsichtlich der zu gewährleistenden Kontinuität und würde eine rasche Aufnahme der Tätigkeiten ermöglichen. Diese Option würde jedoch auch eine weitreichende Reformierung der EBA sowie den umfassenden Aufbau von Kenntnissen und Kompetenzen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voraussetzen. Die Governance- und Entscheidungsprozesse der EBA müssten umfassend überprüft werden, damit gewährleistet ist, dass Aufsichtsentscheidungen stets unabhängig und im alleinigen Interesse der EU getroffen werden. Darüber hinaus müssten die Ermittlungskapazitäten und -befugnisse erweitert werden. In Anbetracht des Mandats und der Ausstattung der EBA könnte es allerdings organisatorisch schwierig werden, Verpflichtete außerhalb des Finanzsektors auf EBA-Ebene beaufsichtigen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 63/19 (Beschluss)

... 18. Angesichts der zunehmenden Risiken aufgrund des Klimawandels und der voranschreitenden Ressourcenknappheit hält der Bundesrat es für notwendig, dass sich die Wirtschaft stärker an ökologischen, sozialen und der Unternehmensführung dienenden Zielen (ESG-Faktoren: "Environmental, Social, Governance") orientiert. Für die Lenkung der Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen unterstreicht er die für die Zielerreichung wichtige Rolle der Finanzwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/19 (Beschluss)




2 Allgemeines

Nachhaltiges Finanzwesen


 
 
 


Drucksache 521/19

... ), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3) sowie teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKW) gemäß Anhang V Teil 2 der Europäischen Governance-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 377/19

... ) und der Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 170/19

... In den letzten Jahren wurden bedeutende Fortschritte in Richtung der Ziele der Energieunion erzielt, insbesondere mit der Annahme des Pakets zur Sicherung der Energieversorgung2, des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer"3 - das größte je vereinbarte EU-Legislativpaket im Bereich Energie -, der EU-Klimavorschriften4 und der drei Mobilitätspakete 2017-20185. Darüber hinaus wird die Verordnung über das Governance-System für die Energieunion6 im Rahmen des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" und auf Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten die Verwirklichung aller Dimensionen der Energieunion erleichtern. Der vierte Bericht über die Lage der Energieunion gibt einen Überblick über die Fortschritte in Bezug auf die Ziele der Energieunion.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 483/19

... es (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.



Drucksache 377/19 (Beschluss)

... ) und der Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 67. Der Bundesrat unterstützt deshalb das Vorhaben für ein ehrgeiziges Klimagesetz, welches rechtsverbindlich das Ziel für die EU festsetzt, bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen. Er fordert, dass das Klimagesetz mit einem soliden Governance-Rahmen versehen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 63/1/19

... 22. Angesichts der zunehmenden Risiken aufgrund des Klimawandels und der voranschreitenden Ressourcenknappheit hält der Bundesrat es für notwendig, dass sich die Wirtschaft stärker an ökologischen, sozialen und der Unternehmensführung dienenden Zielen (ESG-Faktoren: "Environmental, Social, Governance") orientiert. Für die Lenkung der Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen unterstreicht der Bundesrat die für die Zielerreichung wichtige Rolle der Finanzwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/19




COM 2019 22 final

2 Allgemeines

2 Verkehrssektor

Nachhaltiges Finanzwesen

SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 66/19

... Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die wesentlichen Ziele der EU-MRV-Verordnung zu wahren, wurden zwei für die Angleichung infrage kommende Aspekte sofort verworfen: Governance und die Berichterstattung über CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


Drucksache 97/18

... Der Schwerpunkt der Konsultationsstrategie lag auf drei Hauptgruppen von Interessenträgern: den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten, den Unternehmen und den Bürger(inne)n. Die beiden wichtigsten Konsultationsaktivitäten bestanden in der öffentlichen Konsultation mit insgesamt 446 Antworten über einen Zeitraum von 12 Wochen (vom 26. Oktober 2017 bis zum 3. Januar 2018) und einer gezielten Umfrage bei allen Steuerbehörden in der Union. Die Mitglieder der Platform of Tax Good Governance (diese umfasst alle Steuerbehörden der Union sowie 15 Organisationen, welche Unternehmen, die Zivilgesellschaft und Steuerfachleute vertreten) wurden ebenfalls über diese Initiative informiert und um Stellungnahme gebeten. Auch spontane Beiträge wurden berücksichtigt. Wie aus Anhang 2 der Folgenabschätzung zu diesem Vorschlag zu ersehen, wurde eine Steuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen von den Interessenträgern als bevorzugte Option für eine Zwischenlösung erachtet (10 von 21 nationalen Steuerbehörden und 53 % der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 251/18

... Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative der Kommission zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Er schafft die Grundlage für einen EU-Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Aspekte) in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die ESG-Faktoren sollten bei Investitionsentscheidungen hinzugezogen werden, um Investitionen unter Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen, der Ressourcenverknappung und der Arbeitsbedingungen nachhaltiger zu gestalten. Dieser Vorschlag und die dazugehörigen Gesetzgebungsvorschläge zielen darauf ab, ESG-Aspekte durchgängig in allen Bereichen in den Investitions- und Beratungsprozess zu integrieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Finanzmarktteilnehmer (OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwalter europäischer Risikokapitalfonds und europäischer Fonds für soziales Unternehmertum), Versicherungsvertreiber und Anlageberater, die von ihren Kunden oder Begünstigten damit beauftragt werden, in ihrem Namen Investitionsentscheidungen zu treffen, ESG-Aspekte in ihre internen Prozesse integrieren und ihre Kunden davon in Kenntnis setzen. Um Investoren darüber hinaus Instrumente für den Vergleich des CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 170/18

... Eine Beschränkung des Tätigwerdens der Union auf die Förderung freiwilliger Maßnahmen der Branche und bestimmter Begleitmaßnahmen wäre zwar möglich, aber kaum wirksam, da sie sich im Wesentlichen auf eigene Anreize der Branche und auf deren Bereitschaft zur Änderung des Status quo stützen würde. Zwar haben sowohl die Dienstleister als auch ihre gewerblichen Nutzer ein Interesse daran, auf den Plattformen möglichst viele Interaktionen und Transaktionen mit Verbrauchern abzuwickeln, doch ihre kurzfristigen Interessen bei der Behandlung von Problemen, die in ihren Geschäftsbeziehungen auftreten, decken sich kaum. Zudem lassen frühere Erfahrungen mit der "Supply Chain Initiative" (SCI) im Lebensmittelsektor darauf schließen, dass rein freiwillige Initiativen nicht dafür geeignet sind, einen funktionierenden, unabhängigen Rechtsschutzmechanismus und Lauterkeitsvorschriften zu schaffen, die für beide Seiten des Marktes attraktiv und glaubwürdig sind. Trotz einiger Fortschritte (Ausarbeitung von Grundsätzen für eine gute Praxis und Einrichtung einer Governance-Gruppe) haben sich die Anbieter landwirtschaftlicher Produkte, die die Hauptbegünstigten des Systems sein sollten, aufgrund von Vertraulichkeits- und Durchsetzungsbedenken nicht dem System angeschlossen. In der Zwischenzeit haben 21 Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften und Initiativen zur Bekämpfung potenziell schädlicher Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 617/18

... Die Vollendung der Energieunion und die Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie bringen enorme Investitionsmöglichkeiten mit sich. Bei der Umsetzung der wichtigsten transeuropäischen Energieinfrastrukturprojekte sind erhebliche Fortschritte erzielt worden: 30 Projekte von gemeinsamem Interesse werden bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Bis Ende 2020 dürften es 47 sein. Viele dieser Projekte werden im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" unterstützt. Im November 2017 hat die Kommission die 3. Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse angenommen.24 In dem am 30. November 2016 angenommenen Paket "Saubere Energie für alle Europäer" ist eine umfassende Reform des europäischen Energiesystems vorgesehen, die vom Erzeuger bis hin zum Endnutzer reicht und die Gestaltung des Strommarktes, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Sicherheit der Stromversorgung und Governance-Regeln für die Energieunion der EU abdeckt.25 Es werden von der Industrie geleitete Initiativen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert und die sozialen Auswirkungen des Übergangs zu sauberer Energie abgefedert sowie verschiedene Akteure wie lokale und städtische Behörden und Unternehmen, Sozialpartner und Investoren einbezogen. Das Paket umfasst auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Innovation im Bereich saubere Energie und zur Renovierung des Gebäudebestandes in Europa sowie Maßnahmen zur Stimulierung öffentlicher und privater Investitionen. Der erste Legislativvorschlag ist im Juli 2018 in Kraft getreten und bei drei Vorschlägen wurde bereits eine politische Einigung erzielt. Die übrigen vier Vorschläge liegen Parlament und Rat zwecks baldiger Einigung und Annahme vor. Mit diesem ehrgeizigen, stabilen und berechenbaren Regulierungsrahmen befindet sich die EU in einer guten Position, um einen Nutzen aus dem Übergang zu sauberer Energie zu ziehen. Diese Maßnahmen werden weiter gestärkt durch die Führungsposition der EU im Bereich nachhaltiges Finanzwesen, mit dem darauf abgezielt wird, private Kapitalströme auf nachhaltigere Investitionen auszurichten und Investoren dabei zu helfen, Umweltrisiken wie Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel entgegenzuwirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 229/18 (Beschluss)

... 21. Er nimmt die für den EFRE vorgeschlagenen fünf politischen Ziele und das In-terreg-spezifische Ziel "Bessere Interreg-Governance" zur Kenntnis, hält aber eine Klärung für notwendig, was hierunter genau zu verstehen ist. Er begrüßt ferner die beim Thema "Mehr Sicherheit in Europa" genannten Maßnahmen als wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen und verweist auf die bereits in der laufenden Förderperiode erprobten Möglichkeiten von entsprechenden Kooperationsprojekten. Er lehnt jedoch deren Klassifizierung als "Interreg-spezifisches Ziel" ab, da dies nicht mit dem genuinen kohäsionspoliti-schen Auftrag von Interreg in Einklang zu bringen ist und einen falschen Eindruck einer besonderen Bringschuld von Interreg in diesem Bereich vermittelt. Der Bundesrat schlägt außerdem vor, das für die Kohäsionspolitik relevante Ziel einer Verbesserung der langfristigen sozioökonomischen Integration von Migrantinnen und Migranten nach der Aufnahmephase in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags zu ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 9. Der Verordnungsvorschlag lässt allerdings bislang einige wichtige Ausschlusskriterien vermissen - sowohl was weitere Umweltfaktoren als auch soziale und Governance-Faktoren anbelangt. Beispielhaft zu nennen sind negative Kriterien wie "keine Produktion von Antipersonenminen oder Streubomben", "keine Entwicklung und Produktion von atomaren, biologischen und chemischen Waffensystemen" oder "keine Herstellung von Atomenergie" sowie soziale Kriterien wie "keine Diskriminierung von Minderheiten" oder Kriterien aus der Unternehmensführung wie "keine Korruption". Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass zügig - nicht erst nach einer Prüfung des Kommissionsberichts Ende des Jahres 2021 - eine Ausweitung der Ausschlusskriterien auf Faktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance erfolgt. Dies könnte durch Schaffung einer Regelung, die sich an Artikel 13 des Verordnungsvorschlags anschließt, realisiert werden.



Drucksache 195/18 (Beschluss)

... 4. Die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen für die Instrumente der Zusammenarbeit entsprechen in Teilen den Erwartungen des Bundesrates: eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und kommunalen Ebene, eine themengeleitete Ausrichtung des "Peer-Learnings", die Berücksichtigung der Subsidiarität, mehr Information und Transparenz in der Umsetzung der EU-Jugendstrategie als Governanceanspruch, die Einbeziehung und Erreichung weiterer Zielgruppen junger Menschen sowie eine größere Verknüpfung der EU-Jugendstrategie mit den Förderprogramen der EU im Jugendbereich.



Drucksache 221/18

... Darüber hinaus ist die Europäische Kommission bereit, weitere Gespräche mit den Mitgliedstaaten zu führen, und zwar auch im Rahmen von Veranstaltungen in den Hauptstädten, die als Forum für "Dialoge über saubere Luft" in Mitgliedstaaten mit erheblichen Umsetzungslücken dienen. Ziel ist es, einschlägige Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in allen Branchen voll umzusetzen, Sensibilisierungsarbeit zu leisten und den Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Mitwirkung an den zur Verbesserung der Luftqualität eingeleiteten Maßnahmen zu ermöglichen. Damit wird die Teilnahme hochrangiger Politiker an diesen Dialogen gewährleistet, und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Dialoge zu nutzen, um einen integrierten, über Branchen und Governance-Ebenen hinweg konzipierten Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen der Luftqualität zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALITÄT

2. EU-STRATEGIE für SAUBERE LUFT

3. Beispiele für Maßnahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und Wärmeerzeugung

3.3. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit für eine SAUBERE LUFT für alle EUROPÄERINNEN und EUROPÄER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen über saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und Städte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln für die Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inländischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsmaßnahmen

Übermäßige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Maßnahmen

Sicherstellung der vollständigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Maßnahmen

Neue Vorschriften für eine bessere Marktüberwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... 22. Der Bundesrat nimmt die für den EFRE vorgeschlagenen fünf politischen Ziele und das Interreg-spezifische Ziel "Bessere Interreg-Governance" zur Kenntnis, hält aber eine Klärung für notwendig, was hierunter genau zu verstehen ist. Er begrüßt ferner die beim Thema "Mehr Sicherheit in Europa" genannten Maßnahmen als wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen und verweist auf die bereits in der laufenden Förderperiode erprobten Möglichkeiten von entsprechenden Kooperationsprojekten. Er lehnt jedoch deren Klassifizierung als "Interreg-spezifisches Ziel" ab, da dies nicht mit dem genuinen kohäsionspolitischen Auftrag von Interreg in Einklang zu bringen ist und einen falschen Eindruck einer besonderen Bringschuld von Interreg in diesem Bereich vermittelt. Der Bundesrat schlägt außerdem vor, das für die Kohäsionspolitik relevante Ziel einer Verbesserung der langfristigen sozioökonomischen Integration von Migrantinnen und Migranten nach der Aufnahmephase in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags zu ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 67/18

... Ende 2016 hat die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt. Am 31. Januar 2018 veröffentlichte diese Gruppe ihren Abschlussbericht6, in dem sie eine umfassende Vision für die Entwicklung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorstellte. In dem Bericht werden zwei dringende Forderungen an ein nachhaltiges Finanzwesen erhoben: 1) Verbesserung des Beitrags des Finanzsektors zu nachhaltigem und integrativem Wachstum durch Finanzierung der langfristigen Bedürfnisse der Gesellschaft; 2) Stärkung der Finanzstabilität durch Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bei Investitionsentscheidungen. In dem Bericht werden acht zentrale Empfehlungen, mehrere bereichsübergreifende Empfehlungen sowie auf bestimmte Sektoren des Finanzsystems ausgerichtete Maßnahmen vorgeschlagen. Der vorliegende Aktionsplan stützt sich auf die Empfehlungen der Gruppe zur Ausarbeitung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/18




2 Hintergrund

1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt

1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten

Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten

2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte

Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte

2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte

2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung

Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung

2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks

Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks

3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement

3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings

Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen

3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter

3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften

Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften

4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit

4.1 Offenlegung und Rechnungslegung

Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung

4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten

5. Umsetzung des Aktionsplans

6. Nächste Schritte

Anhang I
- Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan

Anhang II
- Zeitplan für die Umsetzung

Anhang III
- Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen

Anhang IV
- Visualisierung der Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 403/18

... Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, die europäische Komponente des Aufsichtssystems zu stärken. Dabei wird die wichtige Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden, die auch weiterhin für eine wirksame und effiziente Finanzaufsicht in der Union sorgen werden, nicht in Frage gestellt. Die Kommission schlägt gezielte Änderungen vor, die keine radikale Umgestaltung des derzeitigen Europäischen Finanzaufsichtssystems bewirken. Die Ziele des Vorschlags - stärkere aufsichtliche Konvergenz, eine effizientere Governance und eine nachhaltige Finanzierungsstruktur für die europäischen Aufsichtsbehörden, bei denen es sich um Einrichtungen der Union handelt - erfordern ein Tätigwerden auf Unionsebene, und die vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendig, um diese Ziele zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/18




Anhang

3 Konvergenzbefugnisse

3 Governance

3 Finanzierung


 
 
 


Drucksache 290/1/18

... 2. Der Bundesrat steht vor diesem Hintergrund den in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag vorgesehenen weiteren Informations- und Offenlegungsanfor-derungen, die sich auf nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken (ökologische, soziale und Governance-Erwägungen -



Drucksache 157/18

... Die Kommission beabsichtigt, die Koordinierung zwischen den Behörden in der EU zu verstärken, sodass Genom- und sonstige Gesundheitsdaten sicher ausgetauscht werden können, um die Forschung und die personalisierte Medizin voranzubringen. Durch die Zusammenführung von sequenzierten Genomdaten und sonstigen medizinischen Daten können Ärzte und Forscher ein besseres Bild von Krankheiten bei einer bestimmten Person gewinnen und die für diese Person am besten geeignete Behandlung bestimmen. Dies sollte auf einem transparenten Governance-System beruhen, sodass nationale und regionale "-omik"44-Datenbanken, Biobanken und weitere Register in der gesamten EU miteinander verbunden werden. Das Ziel dieser Koordinierung besteht zunächst darin, bis 2022 mindestens 1 Millionen Genomsequenzen in der EU zugänglich zu machen45. Bis 2025 soll dann eine größere, voraussichtlich populationsbasierte Kohorte (über die Genomsequenzen hinaus) von mindestens 10 Millionen Menschen bereitgestellt werden. Dies umfasst molekulares Profiling, diagnostische Bildgebung, Lebensweise (insbesondere Risikofaktoren), mikrobiologische Genomik und Umweltdaten sowie Verknüpfungen mit elektronischen Patientenakten. Außerdem wird dabei auf prognostischen Ansätzen mithilfe des "digitalen Patienten" aufgebaut, denen Computermodelle, Simulationen und künstlichen Intelligenz zugrunde liegen. Letztlich wird all dies dazu beitragen, die Grundlagen für die Entwicklung einer Referenzkarte (Atlas) aller menschlichen Zellen zu schaffen, um menschliche Gewebe und Organe nach dem neuesten Stand der Technik zu analysieren und Veränderungen im Verlaufe einer Krankheit zu vergleichen und zu verstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/18




Mitteilung

1. Politischer Kontext: Gesundheit und PFLEGE in einer SICH DIGITALISIERENDEN WELT

2. WEITERER Handlungsbedarf auf Ebene

3. Sicherer Zugang der Bürger zu GESUNDHEITSDATEN und sicherer Austausch dieser Daten

4. Bessere Daten für die Förderung der Forschung, die PRÄVENTION von KRANKHEITEN und eine PERSONALISIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG und PFLEGE

5. DIGITALE HILFSMITTEL für eine AUFGEKLÄRTE MITWIRKUNG der Bürger und eine PATIENTENORIENTIERTE PFLEGE

6. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 208. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag, dass im Rahmen der Governance-Verordnung der Energieunion vorgelegte nationale Energie- und Klimapläne bei der EFRE-Programmplanung zu berücksichtigen sind. Ebenso begrüßt der Bundesrat deren Berücksichtigung bei der Mittelzuweisung für Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 289/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (vergleiche BR-Drucksache 67/18) zeitnah mit einem Vorschlag für eine Taxonomie zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten umsetzt. Eine derartige Taxonomie ist das unverzichtbare Fundament für ein nachhaltiges Finanzwesen, dem weitere Schritte im Sinne der ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) folgen können. Sie schafft mit einer einheitlichen Bestimmung des Begriffs der "ökologischen Nachhaltigkeit" Transparenz und damit Vertrauen der Märkte in nachhaltige Finanzierungen. Dies ist notwendig, um das erstrebte Ziel, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten - auch grenzüberschreitend - zu fördern, zu erreichen.



Drucksache 11/18

... es (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.



Drucksache 16/18

... 13. Siehe z.B. die Leitlinien für den Vollzug des Umweltrechts der "Make it Work"-Initiative: http://minisites.ieep.eu/work\-areas/environmental\-governance/better\-regulation/make\-it\-work/subjects/2015/08/compliance\-assurance.



Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 134. Er begrüßt den Vorschlag, dass im Rahmen der Governance-Verordnung der Energieunion vorgelegte nationale Energie- und Klimapläne bei der EFRE-Programmplanung zu berücksichtigen sind. Ebenso begrüßt der Bundesrat deren Berücksichtigung bei der Mittelzuweisung für Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 70/18

... Der rasche Preisanstieg und die in den letzten Monaten zu beobachtende Volatilität von Kryptoanlagen erfordern ein besseres Verständnis der mit ihrer Nutzung verbundenen Chancen und Risiken und der Anwendbarkeit der EU-Regulierung. Allerdings können sich Kryptoanlagen und Tokens der Regulierung und den damit angestrebten Zielen Transparenz, Governance und Anlegerschutz unter Umständen auch entziehen. Im Februar 2018 gaben die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) auf Wunsch der Europäischen Kommission eine gemeinsame Warnung an Anleger und Nutzer vor den mit Kryptoanlagen verbundenen Risiken heraus.25 Auch die Änderungen an der Vierten Geldwäscherichtlinie, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat im Dezember 2017 verständigt haben, werden die Anonymität verringern und die Rückverfolgbarkeit von Geschäften erhöhen, indem Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen zur Feststellung der Kundenidentität verpflichtet und bestimmten Sorgfaltspflichten unterworfen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 469/18

... Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vollzieht sich in einem komplexen und dynamischen Beziehungsgefüge. Gute Qualität in der pädagogischen Praxis kann deshalb immer nur vieldimensional verstanden werden. Sie ist Ergebnis eines "kompetenten Systems". Kompetenz in der Kindertagesbetreuung ist demnach nicht einfach das Ergebnis formaler Qualifizierung von Individuen und gesetzter Rahmenbedingungen. Kompetenz entwickelt sich vielmehr in wechselseitigen Beziehungen zwischen Individuen, Teams, Einrichtungen, Trägern sowie im weiteren Zusammenhang von Gemeinwesen und Gesellschaft. Professionalisierungsprozesse finden auf allen Systemebenen (Individuen, Institutionen und Teams, Interinstitutionelle Zusammenarbeit, Governance) statt (vgl. Europäische Kommission 2011).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 195/1/18

... 4. Die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen für die Instrumente der Zusammenarbeit entsprechen in Teilen den Erwartungen des Bundesrates: eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und kommunalen Ebene, eine themengeleitete Ausrichtung des "Peer-Learnings", die Berücksichtigung der Subsidiarität, mehr Information und Transparenz in der Umsetzung der EU-Jugendstrategie als Governanceanspruch, die Einbeziehung und Erreichung weiterer Zielgruppen junger Menschen sowie eine größere Verknüpfung der EU-Jugendstrategie mit den Förderprogramen der EU im Jugendbereich.



Drucksache 554/18

... 1 OECD Regulatory Policy Outlook 2018: https://www.oecd.org/governance/oecd-regulatory-policy-outlook-2018-9789264303072-en.htm



Drucksache 536/18

... Die zweite Konsultation betraf das Paket "Saubere Energie für alle Europäer". Im Hinblick auf das Governance-System der Energieunion hoben die Teilnehmer hervor, dass die vorgeschlagenen Zeitrahmen, insbesondere in föderalen Staaten mit vielen an der Umsetzung beteiligten Interessenträgern, zu knapp seien und nicht mit dem in föderalen Staaten angewendeten Koordinierungsprozess vereinbar wären. In der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen werden keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Subsidiarität, wohl aber in hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geäußert, "da das vorgeschlagene Governance-System zu komplex und zu detailliert ist und die Berichtszeiträume zu knapp bemessen sind; [Der Ausschuss der Regionen] ist der Meinung, dass es besser gewesen wäre, das Governance-System im Rahmen einer Richtlinie und nicht einer Verordnung einzuführen, was in föderalen Staaten eine angemessene Einbindung der regionalen Gebietskörperschaften erlaubt hätte."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 413/18

... es (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.



Drucksache 290/18 (Beschluss)

... 5. Er befürwortet ferner die Absicht der Kommission, eine Reduzierung der Kosten für Endanlegerinnen und -anleger anzustreben. Es ist darauf zu achten, dass sich der zusätzliche Aufwand für die Finanzmarktakteure, der durch die Einbeziehung von ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) entsteht, im Rahmen eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses hält.



Drucksache 667/17

... Auf EU-Ebene tragen mehrere in den vergangenen Jahren gestartete Initiativen allmählich ihre Früchte. Der bestehende Rechtsrahmen hat dazu beigetragen, die Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und die Märkte weiterer Mitgliedstaaten zu integrieren. Die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für öffentliche Aufträge stellt im Vergleich mit anderen Weltregionen eine große Errungenschaft dar. Die Daten zeigen, dass der Gesamtwert der (direkt und indirekt) grenzüberschreitenden Auftragsvergabe in den letzten Jahren auf etwa 23 %11 des Wertes sämtlicher öffentlichen Aufträge in der EU gestiegen ist, das jedoch immer noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Wie in der Mitteilung "Bessere Governance für den Binnenmarkt"12 angekündigt, hat die Kommission den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Richtlinien in nationales Recht umfangreiche Hilfen bereitgestellt. Im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) müssen die Mitgliedstaaten die Vorbedingungen hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge erfüllen; dadurch soll sichergestellt werden, dass die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Effizienz und Wirksamkeit der von den Fonds mitfinanzierten Investitionen vorhanden sind. Die Reformprozesse in den Mitgliedstaaten sollten mit voller Unterstützung der Kommission fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 666/17

... Manche Regierungsmitglieder im BAB waren über den potenziell weiten Anwendungsbereich des Rahmenwerks bezüglich der Qualitätskriterien und Governance-Fragen besorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Eignungsprüfungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien für Rahmenbedingungen

Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

Pädagogische Unterstützung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien für Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterstützung für Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilität

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterstützungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


Drucksache 428/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen allesamt den Kern mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, so zum Beispiel Bildungsausgaben, Lehrerbildung, Schul-Governance und Qualitätssicherung, berühren, und fordert die Einhaltung der Kompetenzgrenzen der EU im Bildungsbereich. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf den Bericht über "die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben für die schulische Bildung", der auf laufenden Arbeiten mit der OECD aufbauen soll und "zur Entwicklung politischer Leitlinien für Investitionen in die schulische Bildung im Rahmen einer Partnerschaft mit interessierten Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen [könnte]".



Drucksache 678/17

... "Internet-Politik und Internet-Governance - Europas Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance", http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=COM:2014:0072:FIN.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 3/1/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie



Drucksache 521/17

... Der Vorschlag wurde auf Sitzungen des BNE-Ausschusses in den Jahren 2012 (zwei Sitzungen), 2013 (zwei Sitzungen), 2015 (eine Sitzung) und 2016 (zwei Sitzungen) eingehend erörtert. Der Vorschlag für die Übermittlung von Daten und Berichten über die Qualität, die BNE-Aufstellungen, die verbesserte Integration des BNE-Ausschusses in die allgemeine Governance-Struktur des Europäischen Statistischen Systems (ESS), das Prüfverfahren und Informationsreisen stößt auf Unterstützung. Der BNE-Ausschuss begrüßt die vorgeschlagene Anpassung des Zeitpunkts der BNE-Notifizierung an das ESVG-Übermittlungsprogramm und den Zeitpunkt der VÜD-Datenübermittlung vom 30. September .

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Drucksache 521/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Präambel und Erwägungsgründe

Vorschlag

Kapitel I
Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen

Artikel 1

Kapitel II
Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel III
Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates

Anhang
Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9


 
 
 


Drucksache 272/17

... Des Weiteren hat Eurostat drei Unterarbeitsgruppen (so genannte "Cells") ins Leben gerufen, die aus jeweils vier bis fünf Experten aus den EU-Mitgliedstaaten, sowie Vertretern von Eurostat, des IPSAS-Boards und der europäischen Berufsvertretung der Wirtschaftsprüfer Accountancy Europe (zumeist Mitglieder der Working Group) bestehen. Die Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Themen "Ersteinführung der doppischen Rechnungslegung", "Grundsätze der Rechnungslegung" und "Grundsätzen der EPSAS-Governance".

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Drucksache 272/17




Anlage
Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier

I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:

3 Zielstellung:

3 Zeithorizont:

Verhältnis von Kosten und Nutzen:

Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:

II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:

a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:

b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:


 
 
 


Drucksache 752/17

... es (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.



Drucksache 654/17

... Auf bilateraler Ebene werden die Cyber-Dialoge85 weiter ausgebaut und durch Anstrengungen ergänzt, die einer besseren Zusammenarbeit mit Drittländern zur Stärkung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht und Staatsverantwortung im Cyberraum dienen sollen. Die EU wird Fragen der internationalen Sicherheit im Cyberraum in ihrem internationalen Engagement vorrangig behandeln und zugleich dafür sorgen, dass die Cybersicherheit nicht als Vorwand für Protektionismus und die Einschränkung von Grundrechten und -freiheiten wie der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, missbraucht wird. Ein umfassendes Cybersicherheitskonzept kommt nicht ohne die Wahrung der Menschenrechte aus. Die EU wird deshalb wie bisher auf globaler Ebene an ihren Grundwerten festhalten und sich dabei auf die EU-Menschenrechtsleitlinien zum Thema Online-Freiheit86 stützen. Für die EU ist hierbei die Beteiligung aller Interessenträger an der Internet-Governance von großer Bedeutung.

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Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 755/17

... In dieser Mitteilung zeigt die Kommission, welche Rolle ein künftiger Europäischer Minister für Wirtschaft und Finanzen in der Governance-Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion spielen könnte. In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Funktionen eines Europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen beschrieben; zudem wird dargelegt, in welchem institutionellen Rahmen er agieren würde, und ein möglicher Zeitplan für die Schaffung dieses neuen Amtes vorgeschlagen. Dabei wird insbesondere auf den Mehrwert eingegangen, der möglich wäre, wenn die Funktion des für die Wirtschafts- und Währungsunion zuständigen Vizepräsidenten der Kommission letztendlich mit dem Amt des Vorsitzenden der Eurogruppe zusammengelegt würde; dafür wäre keine Änderung der bestehenden Verträge erforderlich.

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Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 5. Er unterstützt das Anliegen der Kommission, zur Verwirklichung dieses Ziels gemeinsam mit internationalen Partnern die globale Governance zu stärken. Die EU kann ihre Erfahrungen aus dem europäischen Integrationsprozess einbringen und sich so für eine vom Multilateralismus geprägte und auf starken Regeln beruhende friedliche Weltordnung engagieren. Dazu gehören die Einhaltung, die effektive Durchsetzung und die transparente Weiterentwicklung handelspolitischer Übereinkommen zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen unter Beibehaltung der hohen europäischen Schutzstandards.

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Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 428/17 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen allesamt den Kern mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, so zum Beispiel Bildungsausgaben, Lehrerbildung, Schul-Governance und Qualitätssicherung, berühren, und fordert die Einhaltung der Kompetenzgrenzen der EU im Bildungsbereich. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf den Bericht über "die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben für die schulische Bildung", der auf laufenden Arbeiten mit der OECD aufbauen soll und "zur Entwicklung politischer Leitlinien für Investitionen in die schulische Bildung im Rahmen einer Partnerschaft mit interessierten Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen [könnte]".



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.