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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichstellungsaspekten"


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Drucksache 285/17 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bedauert, dass Genderaspekte im Bericht nur in geringem Maße beleuchtet werden. Die verschiedenen Benachteiligungstatbestände von Frauen werden nicht in dem Maße analysiert, wie sie in der Erwerbswelt gegeben sind. Der Bundesrat bedauert, dass auch in diesem Bereich zu wenig in die Zukunft weisende Lösungsansätze aufgezeigt werden. Hier ist aus Sicht der Länder ein gesellschaftlicher Konsens dazu erforderlich, dass eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen, die equal pay ebenso wie Maßnahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließt, nicht nur aus Gleichstellungsaspekten erforderlich ist, sondern auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt. Der Bundesrat sieht hier besonderen Handlungsbedarf bei der Förderung und Unterstützung Alleinerziehender. Auch hier sind Frauen überproportional betroffen und damit von Armut bedroht.



Drucksache 285/1/17

... 9. Der Bundesrat bedauert, dass Genderaspekte im Bericht nur in geringem Maße beleuchtet werden. Die verschiedenen Benachteiligungstatbestände von Frauen werden nicht in dem Maße analysiert, wie sie in der Erwerbswelt gegeben sind. Der Bundesrat bedauert, dass auch in diesem Bereich zu wenig in die Zukunft weisenden Lösungsansätze aufgezeigt werden. Hier ist aus Sicht der Länder ein gesellschaftlicher Konsens dazu erforderlich, dass eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen, die equal pay ebenso wie Maßnahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließt, nicht nur aus Gleichstellungsaspekten erforderlich ist, sondern auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt. Der Bundesrat sieht hier besonderen Handlungsbedarf bei der Förderung und Unterstützung Alleinerziehender. Auch hier sind Frauen überproportional betroffen und damit von Armut bedroht.



Drucksache 629/08

... Durch die Eröffnung der Möglichkeit der Wertguthabenbildung auch für geringfügig Beschäftigte wird eine positive gleichstellungspolitische Wirkung erzielt, da in dem Segment der geringfügigen Beschäftigung überwiegend Frauen beschäftigt sind. Unter Gleichstellungsaspekten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf positiv ist auch die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers beziehungsweise aus einem der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben auch für Freistellungen in Familienzeiten (Elternzeit, Pflege) Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben zu entnehmen. Gleichstellungspolitische Aspekte sind im Übrigen nicht berührt. Die Regelungen betreffen Männer und Frauen in gleicher Weise.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Wertguthabenvereinbarungen

§ 7c
Verwendung von Wertguthaben

§ 7d
Führung und Verwaltung von Wertguthaben

§ 7e
Insolvenzschutz

§ 7f
Übertragung von Wertguthaben

§ 7g
Bericht der Bundesregierung

§ 116
Übergangsregelungen für bestehende Wertguthaben

Artikel 2
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 7f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7g

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

C. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 575: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen


 
 
 


Drucksache 485/05

... Im Visier des Europäischen Jahres stehen Hindernisse und Ungleichheiten, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen gemeinsam sind. Das Europäische Jahr greift das Problem von Mehrfachdiskriminierungen auf. Es stellt sicher, dass den Gleichstellungsaspekten bei allen einschlägigen Maßnahmen Rechnung getragen wird. Es stellt darauf ab, gute Beziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern und gegenseitiges Vertrauen und Verständnis aufzubauen, um somit zur Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/05




Begründung

1. Einleitung

2. DAS Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

3. Ausrichtung auf die politischen Herausforderungen der Zukunft

3.1. Anhaltende Ungleichheiten bekämpfen

3.2. Dem Wandel in der europäischen Gesellschaft Rechnung tragen

4. EIN Europäisches JAHR der Chancengleichheit für ALLE

4.1. Allgemeine Ziele

4.2. Besondere Zielsetzungen: Rechte - Gesellschaftliche Präsenz - Anerkennung - Respekt

4.2.1. Rechte - für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sensibilisieren

4.2.2. Gesellschaftliche Präsenz - eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken

4.2.3. Anerkennung - die Vielfalt als Wert anerkennen und würdigen

4.2.4. Respekt und Toleranz - den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

4.3. Einen Wandel herbeiführen

4.3.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft mit den teilnehmenden Ländern

4.3.2. Zusammenarbeit auf breiter Basis

5. KOMPLEMENTARITÄT

6. ZUSÄTZLICHER Nutzen AUF EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

7. EXTERNE Konsultation

8. EX-ANTE-Bewertung

9. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

3 beschliessen:

Artikel 1
Ausrufung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle

Artikel 2
Zielsetzungen

Artikel 3
Gegenstand der Aktionen

Artikel 4
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Übereinstimmung und Komplementarität

Artikel 10
Teilnehmende Länder

Artikel 11
Haushalt

Artikel 12
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 13
Begleitung und Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang

Art der Aktionen gemäß Artikel 3

I GEMEINSCHAFTSWEITE Aktionen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich:

3. Sonstige Aktionen

4. Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II Aktionen auf nationaler Ebene

III Aktionen, die nicht IM Rahmen des Gemeinschaftshaushaltsplans unterstützt werden


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.