[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gewerbeanzeigenverfahren"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 240/14 (Beschluss)

... Hierzu haben nach Mitteilung des BMF bereits Gespräche mit den für Wirtschaft zuständigen Ressorts der Länder stattgefunden. Im Ergebnis dieser Gespräche steht zu befürchten, dass der FKS durch das elektronische Verfahren in Zukunft möglicherweise Informationen der Gewerbebehörden vorenthalten werden, die - soweit sie im Rahmen des Gewerbeanzeigenverfahrens bekannt werden - zur Aufdeckung von Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit jedoch unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/14 (Beschluss)




1. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV

2. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV

Zu Ziffer 1 bis 5:

Zu Ziffer 6:


 
 
 


Drucksache 240/1/14

... Hierzu haben nach Mitteilung des BMF bereits Gespräche mit den für Wirtschaft zuständigen Ressorts der Länder stattgefunden. Im Ergebnis dieser Gespräche steht zu befürchten, dass der FKS durch das elektronische Verfahren in Zukunft möglicherweise Informationen der Gewerbebehörden vorenthalten werden, die - soweit sie im Rahmen des Gewerbeanzeigenverfahrens bekannt werden - zur Aufdeckung von Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit jedoch unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/14




1. Zu § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 GewAnzV

2. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3 GewAnzV

3. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 GewAnzV

4. Zu § 3 Absatz 4 Satz 6 - neu - GewAnzV


 
 
 


Drucksache 558/08 (Beschluss)

... , wonach die Länder im Rahmen ihrer Organisationshoheit die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuständigen Stellen bestimmen können trifft rechtlich diesen Sachverhalt nicht. Dieser Behauptung widerspricht bereits, dass nach § 14 Abs. 9 GewO die genannten Kammern eindeutig nur als Empfänger von Gewerbeanzeigen benannt sind, mithin keinesfalls die Konzeption der §§ 14 ff. GewO diese Kammern als originär zuständige Institutionen optional in Betracht zieht. Das Gewerbeanzeigenverfahren nach §§ 14 ff GewO hat wegen seiner Zielrichtung der Gewerbeüberwachung einen konsistenten Regelungskreis hinsichtlich Pflichten und Rechten - auch unter Datenerhebungs- und -weitergabeaspekten -, so dass die differenzierte, klar eingegrenzte Zuordnung von Teilaufgaben an andere Institutionen als Behörden, wie hier an die Körperschaften des öffentlichen Rechts, einer Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes) bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Drucksache 558/1/08

... , wonach die Länder im Rahmen ihrer Organisationshoheit die für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuständigen Stellen bestimmen können, trifft rechtlich diesen Sachverhalt nicht. Dieser Behauptung widerspricht bereits, dass nach § 14 Abs. 9 GewO die genannten Kammern eindeutig nur als Empfänger von Gewerbeanzeigen benannt sind, mithin keinesfalls die Konzeption der §§ 14 ff. GewO diese Kammern als originär zuständige Institutionen optional in Betracht zieht. Das Gewerbeanzeigenverfahren nach §§ 14 ff GewO hat wegen seiner Zielrichtung der Gewerbeüberwachung einen konsistenten Regelungskreis hinsichtlich Pflichten und Rechten - auch unter Datenerhebungs- und -weitergabeaspekten -, so dass die differenzierte, klar eingegrenzte Zuordnung von Teilaufgaben an andere Institutionen als Behörden, wie hier an die Körperschaften des öffentlichen Rechts, einer Ermächtigungsgrundlage (Vorbehalt des Gesetzes) bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/1/08




Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein

5. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG

Artikel 6a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

6. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO

§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1

7. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO

8. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.