Drucksache 289/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im Rahmen der Bundesstrategie zur Stärkung der nationalen KI-Kompetenzzentren im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb
... Als eigenständige GmbH, die nicht Mitglied einer der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen ist (Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft), aber in ihrer nationalen Bedeutung und mit der Verankerung in vielen Ländern ähnlich wirkt, kann das DFKI nicht die Möglichkeiten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) nutzen, die es den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen ermöglicht, sich dank verbesserter Rahmenbedingen im nationalen und internationalen Wettbewerb erfolgreich zu behaupten. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit des WissFG im Bedarfsfall, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Arbeitsverträge anbieten zu können, die nicht dem Anwendungsbereich des Besserstellungsverbots unterliegen. Der Bundesrat hatte in seinem Beschluss zum WissFG erkannt und berücksichtigt, dass die internationale Leistungsfähigkeit der großen deutschen Wissenschaftseinrichtungen nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn auch die Vergütungsmöglichkeiten wettbewerbsfähig zu den international konkurrierenden Akteuren sind.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im Rahmen der Bundesstrategie zur Stärkung der nationalen KI-Kompetenzzentren im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb
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