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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gerichthofs"


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Drucksache 579/19 (Beschluss)

... In der Begründung des Gesetzentwurfs in Abschnitt A. Allgemeiner Teil VI. (BR-Drucksache 579/19, Seite 9) heißt es, dass dieses Gesetz mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar ist. Diese Feststellung erscheint vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) nicht zweifelsfrei:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

5. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG

6. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG

7. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... In der Begründung des Gesetzentwurfs in Abschnitt A. Allgemeiner Teil VI. (BR-Drucksache 579/19, Seite 9) heißt es, dass dieses Gesetz mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar ist. Diese Feststellung erscheint vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) nicht zweifelsfrei:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 396/14

... Im Rahmen des hier einschlägigen Artikels 96 Absatz 5 Nummer 5 GG hat es der Verfassungsgeber dem Gesetzgeber überlassen, den Begriff des Staatsschutzes durch einfaches Bundesrecht näher zu regeln (vgl. die sogenannte Eggesin-Entscheidung des Bundesgerichthofs, Urteil vom 22. Dezember 2000, 3 StR 378/00, Absatz-Nummer 14), jedoch muss er sich hierbei an den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen des Staatsschutzstrafrechts halten. Zum Begriff des Staatsschutzes hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Bundesgesetzgeber "nur solche Straftaten der Strafverfolgung durch den Bund unterstellen [darf], die das staatliche Gefüge in länderübergreifender Weise betreffen und die Rechtsgüter des Gesamtstaates derart stark beeinträchtigen, dass ihre Ahndung durch die Landesjustiz der Bedeutung des Angriffs auf die bundesstaatliche Gesamtordnung nicht gerecht würde" (BGH, a. a. O. Absatz-Nummer 15).



Drucksache 582/05

... 2. weist darauf hin, dass die Europäische Union der Erhaltung und Gewährleistung des unbeschränkten und allgemeinen Zugangs zum öffentlichen Gesundheitswesen den gebührenden Vorrang einräumen und dringend eine kohärente Politik der Patientenmobilität im Lichte der Urteile des Gerichthofs sowie des Berichts über den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union ("Reflexionsprozess") ausarbeiten und Leitlinien für Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und Finanzierungsstellen vereinbaren muss; ist der Auffassung, dass Patienten in einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand zumindest das Recht und die Möglichkeit haben sollten, sich in einem anderen Mitgliedstaat rechtzeitig medizinisch behandeln zu lassen, wenn dies in ihrem Heimatland nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitraums möglich ist;



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.