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167 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gentechnisch"


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Drucksache 745/1/12

... Anbau von gentechnisch veränderten Organismen



Drucksache 801/12

... /EG vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt sowie der Begriffsbestimmung des gentechnisch veränderten Organismus des



Drucksache 569/12 (Beschluss)

... /EG nicht zielführend, da diese zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der gentechnikrechtlichen Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen führen.



Drucksache 314/11 (Beschluss)

... jedoch umfassend den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen regelt, unabhängig davon ob Krankheitserreger übertragen werden oder Materialen gentechnisch verändert sind, erscheint es notwendig, den Drittschutz auch dort zu regeln, insbesondere weil in der BiostoffV alle Freisetzungswege erfasst werden.



Drucksache 46/11

... , das mit in der EU nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt war. Da solches Saatgut aufgrund des Besatzes mit GVO nicht verwendet werden darf, treffen die Konsequenzen zunächst den Landwirt, der aber am wenigsten die Möglichkeit hat, dieses Risiko zu beherrschen.



Drucksache 314/1/11

... jedoch umfassend den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen regelt, unabhängig davon ob Krankheitserreger übertragen werden oder Materialen gentechnisch verändert sind, erscheint es notwendig, den Drittschutz auch dort zu regeln, insbesondere weil in der BiostoffV alle Freisetzungswege erfasst werden.



Drucksache 578/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der sicherstellt, dass gentechnisch veränderte Organismen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 53/11

... 8. für die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen gentechnisch veränderten Organismus enthält, nach Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009,



Drucksache 46/11 (Beschluss)

... , das mit in der EU nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt war. Da solches Saatgut auf Grund des Besatzes mit GVO nicht verwendet werden darf, treffen die Konsequenzen zunächst den Landwirt, der aber am wenigsten die Möglichkeit hat, dieses Risiko zu beherrschen.



Drucksache 578/1/11

... In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a sind in § 2 Nummer 1 die Wörter "Abfälle aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 578/3/11

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der sicherstellt, dass gentechnisch veränderte Organismen im Sinne der Richtlinie



Drucksache 825/11

... Verwendung von gentechnisch veränderten Sorten.



Drucksache 46/1/11

... Der weltweit steigende Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und eine zunehmende Globalisierung des Handels erhöhen die Wahrscheinlichkeit von unbeabsichtigten und technisch unvermeidbaren GVO-Spuren in Saatgut. Für Saatgutfirmen und Verbraucher ist ein reproduzierbarer und damit sicherer Nachweis von GVO im Rahmen der eigenen Qualitätskontrolle schon aus statistischen Gründen mit den derzeitigen Prüfplänen nicht möglich. Somit sind zufällige Funde durch nachfolgende staatliche Kontrollen auf GVO nicht zu vermeiden und können zu gravierenden haftungsrechtlichen Problemen führen.



Drucksache 170/10

... Mit der vorliegenden Verordnung erfolgt die notwendige Anpassung, Präzisierung und Ergänzung der radiologischen und anlagentechnischen Meldekriterien. Hierdurch wird die Meldeschwelle genauer definiert und die bisherigen Erfahrungen der Aufsichtsbehörden beim Vollzug der AtSMV werden berücksichtigt.



Drucksache 440/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält grundsätzlich Regelungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und damit zur Sicherstellung der Koexistenz gentechnisch veränderter und konventionell gezüchteter Pflanzen auf europäischer Ebene für erforderlich.



Drucksache 440/1/10

... 1. Der Bundesrat hält grundsätzlich Regelungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und damit zur Sicherstellung der Koexistenz gentechnisch veränderter und konventionell gezüchteter Pflanzen auf europäischer Ebene für erforderlich.



Drucksache 440/10

... 6. Empfehlung der Kommission vom 23. Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen.



Drucksache 805/10

... Im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird die Kommission alle Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen, auch wenn bisher kein Nachweis für einen Zusammenhang mit der Bienengesundheit erbracht wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/10




I. Einleitung

II. Der Bienenzuchtsektor in der EU

III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit

IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen

V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen

VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit Rückstände im Honig

VII. Pestizide

VIII. Gentechnisch veränderte Organismen GVO

IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt

X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen

XI. Forschung zur Bienengesundheit

XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit

XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten

XIV. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 815/09

... Die Aufgaben für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen sind auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen worden. Die Zuständigkeit für bi- oder trilaterale Vereinbarungen sowie Ausnahmen nach dem IMSBC-Code oder dem



Drucksache 266/09

... Bereits 1992 (EP 169672) vergab das Europäische Patentamt erstmals ein Patent auf Tiere. Es handelte sich um eine Maus, die durch gentechnische Veränderungen besonders anfällig für Krebs wurde. Der Anspruch dieses Patentes erstreckte sich damals auf alle Säugetiere außer dem Menschen, die durch dieses gentechnische Verfahren besonders leicht an Krebs erkranken würden. Letztlich wurde es nach mehreren Einspruchs- und Beschwerdeverfahren im Jahre 2004 auf die Spezies Maus begrenzt.



Drucksache 22/09 (Beschluss)

... Dies sollte auf Basis der in Deutschland schon jetzt bestehenden Anforderungen geschehen. Es sollte Voraussetzung für den Import von Wirkstoffen sein, dass sich die für den Importeur zuständige europäische Behörde im Drittland von der GMP-gemäßen Herstellung besonders kritischer Wirkstoffe versichert hat. Besonders kritische Wirkstoffe sind die, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt wurden.



Drucksache 529/09

... Urofollitropin ist nicht identisch mit Follitropin bzw. Follitropin alfa und beta (beide gentechnologisch hergestellt) und wird daher in die Liste der Stoffe und Zubereitungen, die der Verschreibungspflicht unterliegen, aufgenommen. Urofollitropin ist, anders als gentechnisch hergestelltes Follitropin, "



Drucksache 171/09 (Beschluss)

... es unterliegt die Einfuhr von Wirkstoffen menschlicher, tierischer, mikrobieller oder gentechnischer Herkunft generell der Pflicht zur Erbringung eines gegenseitig anerkannten Zertifikats. Tierarzneimittel sind allerdings davon ausgenommen.



Drucksache 287/09

... Die auf der zweiten Konferenz der Vertragsparteien in Almaty (Kasachstan) am 27. Mai 2005 durch Beschluss II/1 angenommene Änderung des Aarhus-Übereinkommens ergänzt das Übereinkommen um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).



Drucksache 278/09A

... Zu § 35 Gentechnisch veränderte Organismen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 171/09

... 3. Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder



Drucksache 22/1/09

... Dies sollte auf Basis der in Deutschland schon jetzt bestehenden Anforderungen geschehen. Es sollte Voraussetzung für den Import von Wirkstoffen sein, dass sich die für den Importeur zuständige europäische Behörde im Drittland von der GMP-gemäßen Herstellung besonders kritischer Wirkstoffe versichert hat. Besonders kritische Wirkstoffe sind die, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt wurden.



Drucksache 751/1/09

... Anlagentechnisch getrennt anfallende Aschefraktionen müssen die Grenzwerte nach Anlage 2 Tabelle 1.4 im unvermischten Zustand einhalten. Auch Auslaugen von Aschen (Kaliumcarbonat).



Drucksache 9/09

... gestützten Gefahrgutverordnungen die sachlich und fachlich geeigneten Aufgaben zuweisen zu können. Das betrifft z.B. das Bundesamt für Güterverkehr im Bereich der Kontrollen gefährlicher Güter im Straßenverkehr und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bereich der Zulassung gentechnisch veränderter Mikro-Organismen und Organismen. Die konkrete Aufgabenzuweisung erfolgt in der jeweiligen Rechtsverordnung, soweit die Aufgaben in die Zuständigkeit des Bundes fallen.



Drucksache 171/1/09

... es unterliegt die Einfuhr von Wirkstoffen menschlicher, tierischer, mikrobieller oder gentechnischer Herkunft generell der Pflicht zur Erbringung eines gegenseitig anerkannten Zertifikats. Tierarzneimittel sind allerdings davon ausgenommen. Dass für die Einfuhr von Wirkstoffen zur Herstellung von Tierarzneimitteln strengere Anforderungen gelten, als für Tierarzneimittel selbst, ist nicht begründbar. Mit der Streichung unterliegt zukünftig auch die Einfuhr von Tierarzneimitteln der Zertifikatspflicht.



Drucksache 278/09

... § 35 Gentechnisch veränderte Organismen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 475/08

... – MOP-3 die Bedingungen für das Inkrafttreten der 2005 angenommenen Änderung betreffend gentechnisch veränderte Organismen5 und anderer künftiger Änderungen des Übereinkommens klarstellt, um ihre schnelle Umsetzung sicherzustellen



Drucksache 643/08

... Teil 2: Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

§ 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

§ 4
Pflichtuntersuchungen

§ 5
Angebotsuntersuchungen

§ 6
Pflichten des Arztes oder der Ärztin

§ 7
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin

§ 8
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken

§ 9
Ausschuss für Arbeitsmedizin

§ 10
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Anhang
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:

2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

Teil 2
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Teil 3
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen

Teil 4
Sonstige Tätigkeiten

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Biostoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 4
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Anhang VI
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.

Artikel 5
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 6
Änderung der Druckluftverordnung

§ 10
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Artikel 7
Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung

§ 6
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

Artikel 8
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu § 10

Zum Anhang

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge


 
 
 


Drucksache 504/08

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik- Pflanzenerzeugungsverordnung -



Drucksache 52/3/08

... In den letzen Jahren ist es wiederholt zur Zerstörung von Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und persönlichen Diffamierungen gegenüber GVO-Anbauenden gekommen. Zerstört wurden auch langjährige Versuche zur Sicherheits- und Koexistenzforschung sowie Sortenversuche. Damit verbunden waren erheblichen wirtschaftliche Schäden.



Drucksache 52/2/08

... " bei Lebensmitteln tierischer Herkunft ohne eine Beschränkung der Verwendung gentechnisch veränderter Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme und



Drucksache 877/08

... s, zur Errichtung der Europäischen Behörde für die Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG L 31 S. 1), eine Entscheidung über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismus "



Drucksache 716/08 Gentechnisch


Drucksache 52/08

... die Abgabe von Produkten an Dritte, einschließlich der Bereitstellung für Dritte, und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes, soweit die Produkte nicht zu gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen oder für genehmigte Freisetzungen bestimmt sind; jedoch gelten



Drucksache 52/1/08

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte. Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.



Drucksache 52/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte. Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.



Drucksache 393/08

... 28. unterstreicht die Bedeutung des einheitlichen Genehmigungsverfahrens für alle Nahrungs- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, in Einklang mit dem Vorsorgeprinzip sowie die Bedeutung der Etikettierung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen, damit die Verbraucher in der Lage sind, eine fundierte Auswahl zu treffen;



Drucksache 444/08

... 3. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die



Drucksache 562/07 (Beschluss)

... Auch für die wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 1 sieht das Vierte Gesetz zur Änderung des



Drucksache 446/07

... 50. hält es für überaus wichtig, dass der Rechtsrahmen der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Organismen umfassend umgesetzt wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass die industrielle Produktion von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellen könnte, und fordert die Kommission auf, die Auswirkungen auf die europäischen Ökosysteme zu bewerten;



Drucksache 562/1/07

... Auch für die wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 1 sieht das Vierte Gesetz zur Änderung des



Drucksache 562/07

... Das deutsche Gentechnikrecht ist so auszugestalten, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland befördert werden. Für Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen werden Verfahrenserleichterungen als Dauerrecht festgeschrieben. Im Rahmen der Umstellung des Anmeldeverfahrens auf das Anzeigeverfahren für bestimmte gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen wird der Umfang der Unterlagen reduziert, die der Überwachungsbehörde vorzulegen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung

Artikel 2
Änderung der Gentechnik-Anhörungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gentechnik-Notfallverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

III. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 752/07

... 5. des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen durch die zuständigen Behörden soll, unbeschadet der lebensmittelrechtlichen Verantwortlichkeit aller Inverkehrbringer, vorrangig beim Hersteller oder Einführer erfolgen. Wenn der Hersteller im Inland ansässig ist kann sich die Überwachung der Erzeugnisse auf den nachfolgenden Handelsstufen in der Regel auf die Prüfung beschränken, ob sich durch Transport, Lagerung, Verarbeitung oder weiteres Inverkehrbringen Mängel ergeben haben.



Drucksache 69/07

... Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat mit Entscheidung vom 6. November 2006 (ABl. EU (Nr.) L 307 S. 17) ihre Entscheidung vom 5. September 2006 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus „LL Reis 601" in Reiserzeugnissen (ABl. EU (Nr.) L 244 S. 27), die ihre gleichlautende vorläufige Entscheidung vom 23. August 2006 (ABl. EU (Nr.) L 230 S. 8) abgelöst hat, geändert und wesentliche Änderungen eingefügt. Die Entscheidung hat in ihrer geänderten Fassung nunmehr im Wesentlichen folgenden Inhalt: Wie bisher: - Pflicht zur Beifügung eines Analyseberichts, aus dem hervorgeht, dass das Erzeugnis frei von Reis der Linie LL Reis 601 ist. Weggefallen: - Pflicht des Unternehmens, vor dem Inverkehrbringen einen Analysebericht anfertigen zu lassen, wenn der Sendung des Erzeugnisses kein solcher beigefügt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Amtliche Untersuchung

§ 4
Warenbegleitende Dokumente

§ 5
Aufhebung von Vorschriften

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht

2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht

2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006

2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 563/1/07

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (



Drucksache 253/07

... Das Thema Governance nahm bei der ursprünglichen Strategie einen zentralen Stellenwert ein. Die jüngsten Erfahrungen mit der Umsetzung von Sektorvorschriften haben bestätigt, dass die Übernahme von Biotechnologie von der Entwicklung spezifischer Anwendungen ebenso abhängt wie von der öffentlichen Unterstützung. Generell genießen alle Bereiche der Biotechnologie einen hohen Grad an öffentlicher Unterstützung, mit Ausnahme gentechnisch veränderter Lebensmittel, bei denen die Öffentlichkeit eine eher ambivalente Haltung einnimmt und sich die Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften als schwierig erwiesen hat.



Drucksache 535/07

... Dieses Gesetz führt bei Unternehmen, die gentechnische Arbeiten in Sicherheitsstufe 1 und 2 durchführen, durch die Umstellung des Anmelde- auf das Anzeigeverfahren vor allem durch eine Zeitersparnis zu geringeren Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen

Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen

Entsorgung von nicht zugelassenen GVO

Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 752/1/07

... Die AVV-Rahmenüberwachung regelt in § 9 Abs. 1 Nr. 5 die amtliche Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln hinsichtlich des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen. Die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 563/07 (Beschluss)

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (



Drucksache 282/3/07

... 3. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die



Drucksache 351/07

... der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und soweit gentechnisch veränderte Wirbeltiere oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen, die an Wirbeltieren angewendet werden, betroffen sind, der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere



Drucksache 535/07 (Beschluss)

... Wenn man davon ausgeht, dass die weit überwiegende Mehrzahl von gentechnischen Arbeiten in der Sicherheitsstufe 1 als "



Drucksache 535/1/07

... Wenn man davon ausgeht, dass die weit überwiegende Mehrzahl von gentechnischen Arbeiten in der Sicherheitsstufe 1 als "



Drucksache 752/07 (Beschluss)

... Die AVV-Rahmenüberwachung regelt in § 9 Abs. 1 Nr. 5 die amtliche Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln hinsichtlich des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen. Die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie



Drucksache 282/07

(2) Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung und Erhaltung im Sinne des Satzes 1 gilt als gegeben, soweit der Einfluss einer energiebedarfssenkenden Einrichtung auf den Jahres-Primärenergiebedarf durch andere anlagentechnische oder bauliche



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.