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167 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gentechnisch"


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Drucksache 536/07

... Im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ist eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen zu schaffen, die den Verkehr mit Lebensmitteln oder Futtermitteln beschränken, die im Verdacht stehen ungenehmigte gentechnisch veränderte Organismen zu enthalten.



Drucksache 563/07

Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind

§ 3
Mitteilungspflicht

§ 4
Anpassungspflicht

§ 5
Anfragepflicht

§ 6
Lagerung

§ 7
Beförderung

§ 8
Ernte

§ 9
Eingesetzte Gegenstände

§ 10
Durchwuchs

§ 11
Aufbringen von Stoffen

§ 12
Aufzeichnungen

§ 13
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)

1. Benachbarte Flächen

2. Mindestabstand

3. Andere Maßnahmen

4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs

5. Fruchtfolge

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

III. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 751/06

... 1. Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8, § 12 Abs. 2a, § 15 und § 15a in Verbindung mit Anhang IV der



Drucksache 664/1/06

... - des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen, durch die zuständigen Behörden sollte insbesondere unter Beachtung der in Artikel 3 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegten Grundsätze auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs erfolgen."



Drucksache 111/1/06

... g) Bei der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zum Anbau und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen müssen die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen nachhaltig gesichert und die Wahlfreiheit für den Verbraucher gewährleistet werden.



Drucksache 678/06

... 10. Gentechnische Arbeiten gemäß der Definition in § 3 Nr. 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 111/06 (Beschluss)

... g) Bei der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zum Anbau und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen müssen die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen nachhaltig gesichert und die Wahlfreiheit für den Verbraucher gewährleistet werden.



Drucksache 322/06

... Der Regelung liegt ein Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zugrunde. Bei rekombinanten Gerinnungsfaktoren und -inhibitoren handelt es sich um gentechnisch hergestellte Analoga von im menschlichen Blut vorkommenden Gerinnungsproteinen wie z.B. Faktor VIII, Faktor IX, Protein C oder Antithrombin. Rekombinante Gerinnungsfaktoren und Gerinnungsinhibitoren entsprechen" in ihrer Zusammensetzung und Wirkweise sowie dem Risikopotential den jeweils entsprechenden, aus menschlichem Blutplasma gewonnenen Faktoren- und Inhibitorenkonzentraten, die bereits der Verschreibungspflicht unterstellt sind.



Drucksache 108/1/06

... 7. a) Die Regelungen zum Standortregister sind so zu fassen, dass die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.



Drucksache 77/06

... /EG. Die Richtlinie regelt die Freisetzung (zu Erprobungs- oder Forschungszwecken) sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ihr Ziel ist entsprechend dem Vorsorgeprinzip die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt.



Drucksache 398/06

... 2. Wirkstoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt sind und die menschlicher oder tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden,



Drucksache 664/06 (Beschluss)

... - des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen,



Drucksache 589/06

... – Verpflichtung zur Zulassung von Zusatzstoffen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus ihnen hergestellt sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.



Drucksache 166/06

Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut



Drucksache 153/05 (Beschluss)

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.



Drucksache 698/05

Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut



Drucksache 189/1/05

... 7. - die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.



Drucksache 93/05

Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -



Drucksache 355/05

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.



Drucksache 93/05 (Beschluss)

Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -



Drucksache 191/05

... es im Hinblick auf die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten.



Drucksache 698/1/05

Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut - Antrag des Landes Baden-Württemberg -



Drucksache 426/05

... 16. fordert die rumänische Behörden nachdrücklich auf, klare und vorausschauende Koexistenzregelungen für die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Sorten zu erlassen, um zu verhindern, dass die für GMO geltenden Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands unterlaufen werden, wenn Rumänien der Europäischen Union beitritt;



Drucksache 153/05

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Art. 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.



Drucksache 698/05 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut



Drucksache 237/1/05

... eine Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel, Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, gentechnisch hergestellte Wirkstoffe sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft nur unter der Voraussetzung der sachkundigen Personen mit Sachkenntnis gemäß § 15 AMG erteilt werden kann, während nach Absatz 2 für Arzneimittel menschlicher Herkunft lediglich nicht näher bestimmtes qualifiziertes und erfahrenes Personal ausreichend sein sol1. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Auch die Kriterien für die Erteilung bzw. Versagung einer behördlichen Erlaubnis sind im Vergleich zum § 72 Abs. 1 AMG nicht klar festgelegt. Das Verwaltungshandeln der Überwachungsbehörden ist dadurch erheblich erschwert; Entscheidungen sind in verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen sehr leicht in Frage zu stellen.



Drucksache 725/05

... Bei diesen Referenzarbeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten, internationalen Normenorganisationen (ISO, CEN, Codex Alimentarius, AOAC), Regulierungsbehörden sowie der Industrie vorgesehen. Die GFS wird ihre Rolle als Referenzlaboratorium der Gemeinschaft in den Bereichen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Zusatzstoffe in der Tierernährung beibehalten und eine solche Rolle in weiteren verwandten Bereichen ihrer Kompetenz übernehmen.



Drucksache 449/05

... "2a. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der klinischen Prüfung eines Arzneimittels, das aus einem gentechnisch Aufsicht im Hinblick auf die Stellung einer Diagnose, die Verschreibung oder die Überwachung der Behandlung bedarf,



Drucksache 189/05

„Einer Genehmigung für das Inverkehrbringen bedarf nicht, wer Produkte, die mit Verfahren im Sinne des § 3 Nr. 3c hergestellt worden sind, für Arbeiten in Anlagen, bei denen vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden wie in gentechnischen Anlagen, in Verkehr bringt. Vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen liegen vor, soweit zur Verwirklichung der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Zwecke durch geeignete strenge Einschließungsmaßnahmen ein Zusammentreffen der Organismen mit der Bevölkerung und der Umwelt vermieden wird."'



Drucksache 237/05 (Beschluss)

... eine Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel, Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, gentechnisch hergestellte Wirkstoffe sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft nur unter der Voraussetzung der sachkundigen Personen mit Sachkenntnis gemäß § 15 AMG erteilt werden kann, während nach Absatz 2 für Arzneimittel menschlicher Herkunft lediglich nicht näher bestimmtes qualifiziertes und erfahrenes Personal ausreichend sein sol1. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Auch die Kriterien für die Erteilung bzw. Versagung einer behördlichen Erlaubnis sind im Vergleich zum § 72 Abs. 1 AMG nicht klar festgelegt. Das Verwaltungshandeln der Überwachungsbehörden ist dadurch erheblich erschwert; Entscheidungen sind in verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen sehr leicht in Frage zu stellen.



Drucksache 93/2/05

Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -



Drucksache 93/1/05

... Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -



Drucksache 237/05

... „2a. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der klinischen Prüfung eines Arzneimittels, das aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen besteht oder solche enthält, unvertretbare schädliche Auswirkungen auf



Drucksache 189/05 (Beschluss)

... dd) die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.



Drucksache 771/05

... Die Entscheidung betrifft ausschließlich bestimmte aus Mais hergestellte Futtermittel, die aus dem nicht zugelassenen Btl0-Mais hergestellt sein könnten. Mais der Linie Bt10 und daraus hergestellte Produkte dürfen in der Gemeinschaft nicht in den Verkehr gebracht werden, da nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln ohne die erforderlich Genehmigung verboten ist.



Drucksache 929/04

... 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;



Drucksache 487/04 (Beschluss)

... a) in der Definition des Inverkehrbringens nach § 3 Nr. 6 klargestellt werden, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden, welche auf Flächen in der Nähe einer genehmigten Freisetzung gewonnen wurden und diese technisch unvermeidbare oder zufällig geringe Gehalte an gentechnisch veränderten Organismen aufweisen. Eine solche Klarstellung ist aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligte zwingend geboten;



Drucksache 487/1/04

... 2. in der Definition des Inverkehrbringens nach § 3 Nr. 6 klargestellt werden, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden welche auf Flächen in der Nähe einer genehmigten Freisetzung gewonnen wurden und diese technisch unvermeidbare oder zufällig geringe Gehalte an gentechnisch veränderten Organismen aufweisen. Eine solche Klarstellung ist aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligte zwingend geboten



Drucksache 915/04

... 1. Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 15 und §15a in Verbindung mit Anhang IV BiostoffV genannten Regelungen und Maßnahmen.



Drucksache 546/03

... § 9a Abs. 1 betrifft die "vertikale" Fortwirkung des Patentschutzes in die Folgegenerationen, die endet, wenn die erfindungsgemäßen Eigenschaften nicht mehr vorhanden sind. Absatz 3 betrifft die "horizontale" Fortwirkung des Patentschutzes und legt fest, dass der Patentschutz nicht entfällt, wenn sich die erfindungsgemäße Eigenschaft in einem anderen biologischen Material ausdrückt, also beispielsweise eine Resistenz, die mit gentechnischen Mitteln bewirkt wurde, durch Kreuzung in eine andere Pflanzensorte gelangt.



Drucksache 849/03

... i) den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume, einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebieten, biologische Vielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;



Drucksache 120/16 PDF-Dokument



Drucksache 159/17 PDF-Dokument



Drucksache 163/06 PDF-Dokument



Drucksache 487/16 PDF-Dokument



Drucksache 565/06 PDF-Dokument



Drucksache 637/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.