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"Gentechnisch"
Drucksache 536/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
... Im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ist eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen zu schaffen, die den Verkehr mit Lebensmitteln oder Futtermitteln beschränken, die im Verdacht stehen ungenehmigte gentechnisch veränderte Organismen zu enthalten.
Drucksache 563/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
§ 3 Mitteilungspflicht
§ 4 Anpassungspflicht
§ 5 Anfragepflicht
§ 6 Lagerung
§ 7 Beförderung
§ 8 Ernte
§ 9 Eingesetzte Gegenstände
§ 10 Durchwuchs
§ 11 Aufbringen von Stoffen
§ 12 Aufzeichnungen
§ 13 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)
1. Benachbarte Flächen
2. Mindestabstand
3. Andere Maßnahmen
4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs
5. Fruchtfolge
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
III. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 751/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... 1. Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8, § 12 Abs. 2a, § 15 und § 15a in Verbindung mit Anhang IV der
Drucksache 664/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV-Rahmen-Überwachung
... - des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen, durch die zuständigen Behörden sollte insbesondere unter Beachtung der in Artikel 3 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegten Grundsätze auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs erfolgen."
Drucksache 111/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... g) Bei der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zum Anbau und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen müssen die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen nachhaltig gesichert und die Wahlfreiheit für den Verbraucher gewährleistet werden.
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... 10. Gentechnische Arbeiten gemäß der Definition in § 3 Nr. 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... g) Bei der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zum Anbau und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen müssen die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsweisen nachhaltig gesichert und die Wahlfreiheit für den Verbraucher gewährleistet werden.
Drucksache 322/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Der Regelung liegt ein Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zugrunde. Bei rekombinanten Gerinnungsfaktoren und -inhibitoren handelt es sich um gentechnisch hergestellte Analoga von im menschlichen Blut vorkommenden Gerinnungsproteinen wie z.B. Faktor VIII, Faktor IX, Protein C oder Antithrombin. Rekombinante Gerinnungsfaktoren und Gerinnungsinhibitoren entsprechen" in ihrer Zusammensetzung und Wirkweise sowie dem Risikopotential den jeweils entsprechenden, aus menschlichem Blutplasma gewonnenen Faktoren- und Inhibitorenkonzentraten, die bereits der Verschreibungspflicht unterstellt sind.
Drucksache 108/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Drittes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... 7. a) Die Regelungen zum Standortregister sind so zu fassen, dass die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.
Drucksache 77/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
... /EG. Die Richtlinie regelt die Freisetzung (zu Erprobungs- oder Forschungszwecken) sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ihr Ziel ist entsprechend dem Vorsorgeprinzip die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt.
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... 2. Wirkstoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt sind und die menschlicher oder tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden,
Drucksache 664/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV-Rahmen-Überwachung
... - des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen,
Drucksache 589/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe KOM (2006) 428 endg.; Ratsdok. 12181/06
... – Verpflichtung zur Zulassung von Zusatzstoffen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus ihnen hergestellt sind, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.
Drucksache 166/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Drucksache 153/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.
Drucksache 698/05
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Drucksache 189/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 7. - die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.
Drucksache 93/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung - GenTBeobV )
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -
Drucksache 355/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.
Drucksache 93/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung - GenTBeobV )
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -
Drucksache 191/05
... es im Hinblick auf die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten.
Drucksache 698/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
Drucksache 426/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 16. fordert die rumänische Behörden nachdrücklich auf, klare und vorausschauende Koexistenzregelungen für die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Sorten zu erlassen, um zu verhindern, dass die für GMO geltenden Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands unterlaufen werden, wenn Rumänien der Europäischen Union beitritt;
Drucksache 153/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Art. 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.
Drucksache 698/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Entschließung des Bundesrates zur europaweiten Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten für gentechnisch veränderte Bestandteile in konventionellem Saatgut
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... eine Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel, Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, gentechnisch hergestellte Wirkstoffe sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft nur unter der Voraussetzung der sachkundigen Personen mit Sachkenntnis gemäß § 15 AMG erteilt werden kann, während nach Absatz 2 für Arzneimittel menschlicher Herkunft lediglich nicht näher bestimmtes qualifiziertes und erfahrenes Personal ausreichend sein sol1. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Auch die Kriterien für die Erteilung bzw. Versagung einer behördlichen Erlaubnis sind im Vergleich zum § 72 Abs. 1 AMG nicht klar festgelegt. Das Verwaltungshandeln der Überwachungsbehörden ist dadurch erheblich erschwert; Entscheidungen sind in verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen sehr leicht in Frage zu stellen.
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... Bei diesen Referenzarbeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten, internationalen Normenorganisationen (ISO, CEN, Codex Alimentarius, AOAC), Regulierungsbehörden sowie der Industrie vorgesehen. Die GFS wird ihre Rolle als Referenzlaboratorium der Gemeinschaft in den Bereichen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Zusatzstoffe in der Tierernährung beibehalten und eine solche Rolle in weiteren verwandten Bereichen ihrer Kompetenz übernehmen.
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "2a. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der klinischen Prüfung eines Arzneimittels, das aus einem gentechnisch Aufsicht im Hinblick auf die Stellung einer Diagnose, die Verschreibung oder die Überwachung der Behandlung bedarf,
Drucksache 189/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
„Einer Genehmigung für das Inverkehrbringen bedarf nicht, wer Produkte, die mit Verfahren im Sinne des § 3 Nr. 3c hergestellt worden sind, für Arbeiten in Anlagen, bei denen vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden wie in gentechnischen Anlagen, in Verkehr bringt. Vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen liegen vor, soweit zur Verwirklichung der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 genannten Zwecke durch geeignete strenge Einschließungsmaßnahmen ein Zusammentreffen der Organismen mit der Bevölkerung und der Umwelt vermieden wird."'
Drucksache 237/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... eine Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel, Wirkstoffe menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft, gentechnisch hergestellte Wirkstoffe sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft nur unter der Voraussetzung der sachkundigen Personen mit Sachkenntnis gemäß § 15 AMG erteilt werden kann, während nach Absatz 2 für Arzneimittel menschlicher Herkunft lediglich nicht näher bestimmtes qualifiziertes und erfahrenes Personal ausreichend sein sol1. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Auch die Kriterien für die Erteilung bzw. Versagung einer behördlichen Erlaubnis sind im Vergleich zum § 72 Abs. 1 AMG nicht klar festgelegt. Das Verwaltungshandeln der Überwachungsbehörden ist dadurch erheblich erschwert; Entscheidungen sind in verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen sehr leicht in Frage zu stellen.
Drucksache 93/2/05
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung - GenTBeobV )
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -
Drucksache 93/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A - Fz - G - K - U 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung - GenTBeobV )
...
Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten (Gentechnik-Beobachtungsverordnung -
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... „2a. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der klinischen Prüfung eines Arzneimittels, das aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen besteht oder solche enthält, unvertretbare schädliche Auswirkungen auf
Drucksache 189/05 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... dd) die allgemein zugänglichen Daten im Standortregister so weit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt.
Drucksache 771/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
... Die Entscheidung betrifft ausschließlich bestimmte aus Mais hergestellte Futtermittel, die aus dem nicht zugelassenen Btl0-Mais hergestellt sein könnten. Mais der Linie Bt10 und daraus hergestellte Produkte dürfen in der Gemeinschaft nicht in den Verkehr gebracht werden, da nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln ohne die erforderlich Genehmigung verboten ist.
Drucksache 929/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetz es und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
... 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
Drucksache 487/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... a) in der Definition des Inverkehrbringens nach § 3 Nr. 6 klargestellt werden, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden, welche auf Flächen in der Nähe einer genehmigten Freisetzung gewonnen wurden und diese technisch unvermeidbare oder zufällig geringe Gehalte an gentechnisch veränderten Organismen aufweisen. Eine solche Klarstellung ist aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligte zwingend geboten;
Drucksache 487/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 802. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2004
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
... 2. in der Definition des Inverkehrbringens nach § 3 Nr. 6 klargestellt werden, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden welche auf Flächen in der Nähe einer genehmigten Freisetzung gewonnen wurden und diese technisch unvermeidbare oder zufällig geringe Gehalte an gentechnisch veränderten Organismen aufweisen. Eine solche Klarstellung ist aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligte zwingend geboten
Drucksache 915/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... 1. Der Betreiber hat für Beschäftigte, die gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen durchführen, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese umfasst die in § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 15 und §15a in Verbindung mit Anhang IV BiostoffV genannten Regelungen und Maßnahmen.
Drucksache 546/03
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
... § 9a Abs. 1 betrifft die "vertikale" Fortwirkung des
Patentschutzes in die Folgegenerationen, die endet, wenn die
erfindungsgemäßen Eigenschaften nicht mehr vorhanden
sind. Absatz 3 betrifft die "horizontale" Fortwirkung des
Patentschutzes und legt fest, dass der Patentschutz nicht
entfällt, wenn sich die erfindungsgemäße
Eigenschaft in einem anderen biologischen Material
ausdrückt, also beispielsweise eine Resistenz, die mit
gentechnischen Mitteln bewirkt wurde, durch Kreuzung in eine
andere Pflanzensorte gelangt.
Drucksache 849/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Arhus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft KOM (2003) 622 endg.; Ratsdok. 14152/03
... i) den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume, einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebieten, biologische Vielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
Drucksache 120/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 159/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Drucksache 163/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den bundesweiten Überwachungsplan für das Jahr 2006 (AVV Bundesweiter Überwachungsplan 2006 - AVV BÜp 2006)
Drucksache 487/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission:
Drucksache 565/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Übereinkommen)
Drucksache 637/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2017 - Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt COM(2016) 710 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.