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167 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gentechnisch"


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Drucksache 280/1/20

... 5. Der Bundesrat sieht weiterhin kein Potenzial neuartiger gentechnischer Verfahren für die Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der Lebensmittelversorgungskette und lehnt eine Neubewertung dieser Verfahren und eine Änderung der Richtlinie



Drucksache 281/1/19

... stellt sowohl sicherheits- und umwelttechnisch als auch wirtschaftlich ein Problem dar. Neue Prüfverfahren sowie anlagentechnische Optimierungen bieten Potenziale zur Verringerung der entsprechenden Risiken. Wiederkehrende Prüfverpflichtungen oder Prüfauflagen im Rahmen des Repowerings könnten Optionen darstellen.



Drucksache 655/1/19

... /EG /EG in Betracht gezogen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie konsequent dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen geltenden EU-Rechts reguliert bleiben.



Drucksache 137/2/19

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen



Drucksache 137/19 (Beschluss)

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen



Drucksache 584/19

... ) enthält bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude. Das



Drucksache 637/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 456/17

... 5. bei Arzneimitteln für neuartige Therapien, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, zusätzlich die technischen Unterlagen gemäß den Anhängen III A, III B und IV der Richtlinie



Drucksache 213/1/17

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.



Drucksache 168/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das



Drucksache 168/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das



Drucksache 637/1/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 213/17 (Beschluss)

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.



Drucksache 637/17 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken



Drucksache 185/17

... /EG /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1).



Drucksache 650/1/16

... . Er möchte an die konstruktiven Bund-Länder-Gespräche zur Kompromissfindung und das dort erarbeitete Eckpunktepapier erinnern, in dessen Präambel die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen betont wurde. Darüber hinaus verweist er auf seinen im letzten



Drucksache 547/1/16

... In Artikel 1 Nummer 4 sind in § 289c Absatz 2 Nummer 1 die Wörter "oder den Schutz der biologischen Vielfalt" durch die Wörter ", den Schutz der biologischen Vielfalt, den Flächenverbrauch, die Lärmemissionen, die Abfallmenge oder die Vermeidung von Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen" zu ersetzen.



Drucksache 650/16

... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Änderungsrichtlinie), ist am 13. März 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 68 vom 13. März 2015, S. 1).



Drucksache 317/15 (Beschluss)

... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Opt-Out-Richtlinie), in Kraft getreten.



Drucksache 317/15

... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Opt- Out- Richtlinie) in Kraft getreten.



Drucksache 108/15 (Beschluss)

... /EG des Rates über Honig durch die Bundesregierung an. Er stellt jedoch fest, dass die geänderte Honigrichtlinie nicht dazu geeignet ist, ausreichenden Schutz vor Einträgen von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen.



Drucksache 510/1/15

... 50. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag zur Verbesserung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt hat. Die Kommission kann weiterhin Anträge zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung neuer gentechnisch veränderter Organismen zulassen, auch wenn sich eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen soll und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten (GVO) zulassen kann. Ferner sollte nach Ansicht des Bundesrates das Zulassungsverfahren so verändert werden, dass Umweltbelange stärker als bisher Berücksichtigung finden.



Drucksache 183/15

... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1).



Drucksache 108/1/15

... /EG des Rates über Honig durch die Bundesregierung an. Er stellt jedoch fest, dass die geänderte Honigrichtlinie nicht dazu geeignet ist, ausreichenden Schutz vor Einträgen von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 32. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag zur Verbesserung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt hat. Die Kommission kann weiterhin Anträge zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung neuer gentechnisch veränderter Organismen zulassen, auch wenn sich eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Er ist der Auffassung, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen soll und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten (GVO) zulassen kann. Ferner sollte nach Ansicht des Bundesrates das Zulassungsverfahren so verändert werden, dass Umweltbelange stärker als bisher Berücksichtigung finden.



Drucksache 183/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt er den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird - anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 317/1/15

... '2a. In § 3 Nummer 3 wird nach dem Wort "vorkommt;" der Halbsatz "ein gentechnisch veränderter Organismus ist auch ein synthetisch hergestellter Organismus mit neuen Eigenschaften;" eingefügt.'



Drucksache 183/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt der Bundesrat den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird - anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) Nr.



Drucksache 58/1/14

Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit



Drucksache 420/14 (Beschluss)

... 4. Er sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag insbesondere bezüglich des Imports von Wirkstoffen für Tierarzneimittel, die mikrobiellen oder tierischen Ursprungs oder auf gentechnischem Wege hergestellt sind, eine Absenkung des bisherigen Schutzniveaus zur Folge haben könnte. Er bittet die Bundesregierung, sich für eine Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen, die es ermöglicht, die Bestimmungen des § 72a des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Erfordernis einer behördlichen Inspektion des Wirkstoffherstellers im Drittland) beizubehalten.



Drucksache 105/14

... Angesichts einer möglichen EU-weiten Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf nationaler und auf EU-Ebene alle Mittel auszuschöpfen, mit denen ein Anbau von 1507 eingeschränkt und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland gewährleistet werden kann.



Drucksache 104/14

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen.



Drucksache 406/1/14

... ee) der Anbau von gentechnisch veränderten Arten (GVO) auch auf allen im Umweltinteresse genutzten Flächen nicht zugelassen wird.



Drucksache 262/14

... ee) In Nummer 22 werden die Wörter "bio- oder gentechnische" durch das Wort "biotechnische" ersetzt.



Drucksache 58/14

Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"



Drucksache 420/1/14

... 5. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag insbesondere bezüglich des Imports von Wirkstoffen für Tierarzneimittel, die mikrobiellen oder tierischen Ursprungs oder auf gentechnischem Wege hergestellt sind, eine Absenkung des bisherigen Schutzniveaus zur Folge haben könnte. Er bittet die Bundesregierung, sich für eine Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen, die es ermöglicht, die Bestimmungen des § 72a des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Erfordernis einer behördlichen Inspektion des Wirkstoffherstellers im Drittland) beizubehalten.



Drucksache 412/2/13

... 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 5. Juli 2013 (Ziffern 2 bis 8), mit der er bereits deutliche Kritik an der geplanten Erweiterung des Anwendungsbereichs (z.B. in den Bereichen Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial einschließlich forstliches Material, Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen) geübt hat.



Drucksache 113/13

... 2.1.3 Werden in Wohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung weder anerkannte Regeln der Technik noch gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach Nummer 2.1.1 beziehungsweise Nummer 2.1.2 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden."



Drucksache 4/13

... cc) In Buchstabe c werden die Wörter "bio- oder gentechnische" durch das Wort "biotechnische" ersetzt.



Drucksache 175/13

... 5. des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen durch die zuständigen Behörden erfolgt, unbeschadet der lebensmittelrechtlichen oder



Drucksache 589/13 (Beschluss)

... - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.



Drucksache 317/13

... "1a. die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der



Drucksache 412/13 (Beschluss)

... 4. Der Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Kontrollen bezieht über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus auch die "Vorschriften über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung mit ein (vergleiche Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b). Der Bundesrat geht davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der vorgeschlagenen Verordnung die Aufnahme der Vorschriften zu Freisetzung und Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen nicht erforderlich ist. Für die genannten Tätigkeiten sind mit der Richtlinie



Drucksache 325/13

... 1. Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen,



Drucksache 4/1/13

... (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren, sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn es nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst, deren Nachkommen oder einem Teil der Nachkommen



Drucksache 412/1/13

... 4. Der Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Kontrollen bezieht über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus auch die "Vorschriften über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung mit ein (vergleiche Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b). Der Bundesrat geht davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der vorgeschlagenen Verordnung die Aufnahme der Vorschriften zu Freisetzung und Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen nicht erforderlich ist. Für die genannten Tätigkeiten sind mit der Richtlinie



Drucksache 589/1/13

... 19. - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.



Drucksache 444/13

... g) sonstige Lebensmittelvorschriften im Hinblick auf den Ökologischen Landbau, auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, traditionelle Erzeugnisse und Erzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben, gentechnisch veränderte Organismen, Nanotechnologie;



Drucksache 464/13

... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass für den Agrarsektor in den Verhandlungen und im Mandatstext besondere Regelungen vorgesehen werden. Insbesondere darf das Importverbot von in der EU nicht zugelassenen Produkten nicht aufgeweicht werden. Dies betrifft vor allem Produkte, die nicht der EU-Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.



Drucksache 464/1/13

... -Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.



Drucksache 112/13

... Der neue § 2a ermächtigt die Bundesregierung nicht dazu, in der EnEV eine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten zu begründen. Die in der Begriffsbestimmung des Satzes 3 angesprochene Nutzung erneuerbarer Energien kennzeichnet vielmehr nur eine mögliche anlagentechnische Erscheinungsform des Niedrigstenergiegebäudes. Inhalt und Umfang einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind im Bundesrecht im



Drucksache 464/13 (Beschluss)

... -Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.



Drucksache 91/12

... Durch die Verpflichtung in § 13 Absatz 9a, im Falle klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln aus der Gruppe gentechnisch veränderter Organismen einen Ergebnisbericht an die zuständige Bundesoberbehörde zu übermitteln, entsteht bei pro Jahr lediglich 2 Fällen mit einem Aufwand von ca. 4 Euro pro Fall ein zu vernachlässigender Erfüllungsaufwand.



Drucksache 569/1/12

... /EG nicht zielführend, da diese zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der gentechnikrechtlichen Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen führen.



Drucksache 745/12 (Beschluss)

... Anbau von gentechnisch veränderten Organismen



Drucksache 300/12

... b) nicht mehr erwartet wird, dass die Nachkommenschaft auf Grund der biotechnischen oder gentechnischen Veränderungen Schmerzen oder Leiden empfindet oder dauerhaft Schäden erleidet.



Drucksache 300/1/12

... (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn es nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen



Drucksache 789/12

... es zur Anwendung, wonach der Versicherungsvertrag Inhalt und Umfang der Versicherung näher bestimmen kann, soweit dadurch die Erreichung des Zwecks der Versicherung nicht gefährdet wird. In welchen Fällen dies der Fall ist, bedürfte indes der Auslegung und ggf. einer gerichtlichen Klärung. Um mehr Rechtsklarheit zu schaffen, ist es angezeigt zu bestimmen, dass von der Versicherung die Haftung für Ersatzansprüche ausgeschlossen werden kann, deren Ausschluss im Rahmen bestehender Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen im Mischfuttermittelbereich marktüblich ist. Dem dient § 17a Absatz 2 - neu - LFGB. Marktüblich im Rahmen bestehender Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen im Mischfuttermittelbereich sind Haftungsausschlüsse insbesondere für Ersatzansprüche in Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen oder auch für Ersatzansprüche wissentlich in den Verkehr gebrachter Mischfuttermittel, die den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.



Drucksache 91/3/12

... In Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc sind in § 72a Absatz 1a Nummer 8 nach dem Wort "Wirkstoffe," die Wörter "soweit sie nicht menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt werden," einzufügen.



Drucksache 487/12

... 7. soweit Arzneimittel betroffen sind, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten,



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.