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"Gentechnisch"
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 5. Der Bundesrat sieht weiterhin kein Potenzial neuartiger gentechnischer Verfahren für die Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der Lebensmittelversorgungskette und lehnt eine Neubewertung dieser Verfahren und eine Änderung der Richtlinie
Drucksache 281/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG - Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz -
... stellt sowohl sicherheits- und umwelttechnisch als auch wirtschaftlich ein Problem dar. Neue Prüfverfahren sowie anlagentechnische Optimierungen bieten Potenziale zur Verringerung der entsprechenden Risiken. Wiederkehrende Prüfverpflichtungen oder Prüfauflagen im Rahmen des Repowerings könnten Optionen darstellen.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... /EG /EG in Betracht gezogen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einzusetzen, indem sie konsequent dafür eintritt, dass auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen geltenden EU-Rechts reguliert bleiben.
Drucksache 137/2/19
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... ) enthält bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude. Das
Drucksache 637/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... 5. bei Arzneimitteln für neuartige Therapien, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, zusätzlich die technischen Unterlagen gemäß den Anhängen III A, III B und IV der Richtlinie
Drucksache 213/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.
Drucksache 168/1/17
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das
Drucksache 168/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten sowie in einem Streifen von 3 000 Metern Breite um solche Schutzgebiete in das
Drucksache 637/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Drucksache 213/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.
Drucksache 637/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und Umweltrisiken
Drucksache 185/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren - COM(2017) 85 final
... /EG /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1).
Drucksache 650/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... . Er möchte an die konstruktiven Bund-Länder-Gespräche zur Kompromissfindung und das dort erarbeitete Eckpunktepapier erinnern, in dessen Präambel die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen betont wurde. Darüber hinaus verweist er auf seinen im letzten
Drucksache 547/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... In Artikel 1 Nummer 4 sind in § 289c Absatz 2 Nummer 1 die Wörter "oder den Schutz der biologischen Vielfalt" durch die Wörter ", den Schutz der biologischen Vielfalt, den Flächenverbrauch, die Lärmemissionen, die Abfallmenge oder die Vermeidung von Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen" zu ersetzen.
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Änderungsrichtlinie), ist am 13. März 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 68 vom 13. März 2015, S. 1).
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Opt-Out-Richtlinie), in Kraft getreten.
Drucksache 317/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Opt- Out- Richtlinie) in Kraft getreten.
Drucksache 108/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... /EG des Rates über Honig durch die Bundesregierung an. Er stellt jedoch fest, dass die geänderte Honigrichtlinie nicht dazu geeignet ist, ausreichenden Schutz vor Einträgen von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen.
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 50. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag zur Verbesserung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt hat. Die Kommission kann weiterhin Anträge zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung neuer gentechnisch veränderter Organismen zulassen, auch wenn sich eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen soll und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten (GVO) zulassen kann. Ferner sollte nach Ansicht des Bundesrates das Zulassungsverfahren so verändert werden, dass Umweltbelange stärker als bisher Berücksichtigung finden.
Drucksache 183/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... /EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1).
Drucksache 108/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... /EG des Rates über Honig durch die Bundesregierung an. Er stellt jedoch fest, dass die geänderte Honigrichtlinie nicht dazu geeignet ist, ausreichenden Schutz vor Einträgen von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen zu ermöglichen.
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 32. Der Bundesrat bedauert, dass die Kommission bislang keinen Vorschlag zur Verbesserung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt hat. Die Kommission kann weiterhin Anträge zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung neuer gentechnisch veränderter Organismen zulassen, auch wenn sich eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausspricht. Er ist der Auffassung, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgen soll und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten (GVO) zulassen kann. Ferner sollte nach Ansicht des Bundesrates das Zulassungsverfahren so verändert werden, dass Umweltbelange stärker als bisher Berücksichtigung finden.
Drucksache 183/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt er den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird - anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 317/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, Thüringen -
... '2a. In § 3 Nummer 3 wird nach dem Wort "vorkommt;" der Halbsatz "ein gentechnisch veränderter Organismus ist auch ein synthetisch hergestellter Organismus mit neuen Eigenschaften;" eingefügt.'
Drucksache 183/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt der Bundesrat den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird - anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 58/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 4. Er sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag insbesondere bezüglich des Imports von Wirkstoffen für Tierarzneimittel, die mikrobiellen oder tierischen Ursprungs oder auf gentechnischem Wege hergestellt sind, eine Absenkung des bisherigen Schutzniveaus zur Folge haben könnte. Er bittet die Bundesregierung, sich für eine Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen, die es ermöglicht, die Bestimmungen des § 72a des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Erfordernis einer behördlichen Inspektion des Wirkstoffherstellers im Drittland) beizubehalten.
Drucksache 105/14
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
... Angesichts einer möglichen EU-weiten Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf nationaler und auf EU-Ebene alle Mittel auszuschöpfen, mit denen ein Anbau von 1507 eingeschränkt und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland gewährleistet werden kann.
Drucksache 104/14
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen"
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen.
Drucksache 406/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... ee) der Anbau von gentechnisch veränderten Arten (GVO) auch auf allen im Umweltinteresse genutzten Flächen nicht zugelassen wird.
Drucksache 262/14
... ee) In Nummer 22 werden die Wörter "bio- oder gentechnische" durch das Wort "biotechnische" ersetzt.
Drucksache 58/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"
Drucksache 420/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... 5. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag insbesondere bezüglich des Imports von Wirkstoffen für Tierarzneimittel, die mikrobiellen oder tierischen Ursprungs oder auf gentechnischem Wege hergestellt sind, eine Absenkung des bisherigen Schutzniveaus zur Folge haben könnte. Er bittet die Bundesregierung, sich für eine Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen, die es ermöglicht, die Bestimmungen des § 72a des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Erfordernis einer behördlichen Inspektion des Wirkstoffherstellers im Drittland) beizubehalten.
Drucksache 412/2/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Stellungnahme vom 5. Juli 2013 (Ziffern 2 bis 8), mit der er bereits deutliche Kritik an der geplanten Erweiterung des Anwendungsbereichs (z.B. in den Bereichen Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial einschließlich forstliches Material, Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen) geübt hat.
Drucksache 113/13
... 2.1.3 Werden in Wohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung weder anerkannte Regeln der Technik noch gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach Nummer 2.1.1 beziehungsweise Nummer 2.1.2 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden."
Drucksache 4/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
... cc) In Buchstabe c werden die Wörter "bio- oder gentechnische" durch das Wort "biotechnische" ersetzt.
Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... 5. des Vorhandenseins gentechnisch veränderter Bestandteile oder Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen durch die zuständigen Behörden erfolgt, unbeschadet der lebensmittelrechtlichen oder
Drucksache 589/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.
Drucksache 317/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... "1a. die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 4. Der Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Kontrollen bezieht über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus auch die "Vorschriften über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung mit ein (vergleiche Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b). Der Bundesrat geht davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der vorgeschlagenen Verordnung die Aufnahme der Vorschriften zu Freisetzung und Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen nicht erforderlich ist. Für die genannten Tätigkeiten sind mit der Richtlinie
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 1. Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen,
Drucksache 4/1/13
... (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren, sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn es nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst, deren Nachkommen oder einem Teil der Nachkommen
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 4. Der Vorschlag für eine Verordnung über amtliche Kontrollen bezieht über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus auch die "Vorschriften über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen" in den Anwendungsbereich der Kontrollverordnung mit ein (vergleiche Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b). Der Bundesrat geht davon aus, dass zur Gewährleistung der Ziele der vorgeschlagenen Verordnung die Aufnahme der Vorschriften zu Freisetzung und Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen nicht erforderlich ist. Für die genannten Tätigkeiten sind mit der Richtlinie
Drucksache 589/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... 19. - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... g) sonstige Lebensmittelvorschriften im Hinblick auf den Ökologischen Landbau, auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, traditionelle Erzeugnisse und Erzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben, gentechnisch veränderte Organismen, Nanotechnologie;
Drucksache 464/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass für den Agrarsektor in den Verhandlungen und im Mandatstext besondere Regelungen vorgesehen werden. Insbesondere darf das Importverbot von in der EU nicht zugelassenen Produkten nicht aufgeweicht werden. Dies betrifft vor allem Produkte, die nicht der EU-Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.
Drucksache 464/1/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen -
... -Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.
Drucksache 112/13
... Der neue § 2a ermächtigt die Bundesregierung nicht dazu, in der EnEV eine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten zu begründen. Die in der Begriffsbestimmung des Satzes 3 angesprochene Nutzung erneuerbarer Energien kennzeichnet vielmehr nur eine mögliche anlagentechnische Erscheinungsform des Niedrigstenergiegebäudes. Inhalt und Umfang einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind im Bundesrecht im
Drucksache 464/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)
... -Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mit Wachstumshormonen behandelt wurden, und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden, die in der EU verboten sind.
Drucksache 91/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Durch die Verpflichtung in § 13 Absatz 9a, im Falle klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln aus der Gruppe gentechnisch veränderter Organismen einen Ergebnisbericht an die zuständige Bundesoberbehörde zu übermitteln, entsteht bei pro Jahr lediglich 2 Fällen mit einem Aufwand von ca. 4 Euro pro Fall ein zu vernachlässigender Erfüllungsaufwand.
Drucksache 569/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... /EG nicht zielführend, da diese zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der gentechnikrechtlichen Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen führen.
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Drucksache 300/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... b) nicht mehr erwartet wird, dass die Nachkommenschaft auf Grund der biotechnischen oder gentechnischen Veränderungen Schmerzen oder Leiden empfindet oder dauerhaft Schäden erleidet.
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu verpaaren oder sonst zu vermehren oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn es nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen
Drucksache 789/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... es zur Anwendung, wonach der Versicherungsvertrag Inhalt und Umfang der Versicherung näher bestimmen kann, soweit dadurch die Erreichung des Zwecks der Versicherung nicht gefährdet wird. In welchen Fällen dies der Fall ist, bedürfte indes der Auslegung und ggf. einer gerichtlichen Klärung. Um mehr Rechtsklarheit zu schaffen, ist es angezeigt zu bestimmen, dass von der Versicherung die Haftung für Ersatzansprüche ausgeschlossen werden kann, deren Ausschluss im Rahmen bestehender Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen im Mischfuttermittelbereich marktüblich ist. Dem dient § 17a Absatz 2 - neu - LFGB. Marktüblich im Rahmen bestehender Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen im Mischfuttermittelbereich sind Haftungsausschlüsse insbesondere für Ersatzansprüche in Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen oder auch für Ersatzansprüche wissentlich in den Verkehr gebrachter Mischfuttermittel, die den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.
Drucksache 91/3/12
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... In Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc sind in § 72a Absatz 1a Nummer 8 nach dem Wort "Wirkstoffe," die Wörter "soweit sie nicht menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt werden," einzufügen.
Drucksache 487/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... 7. soweit Arzneimittel betroffen sind, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten,
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