186 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gentechnik"
Drucksache 247/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG )
... Gentechnikgesetz
Drucksache 168/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Solche Anwendungen eröffnen nicht nur zusätzliche Nutzungen der Ladeeinrichtung, sondern steigern auch die Werthaltigkeit der Mietsache. Um künftig die Ertüchtigung der Mietsache in dem hier genannten, über das bloße Installieren eines Ladegeräts hinausgehenden Sinne angemessen rechtlich abzusichern, bedarf es einer gesetzlich Erwähnung im Katalog der Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555b. Schon heute betrifft die Anwendbarkeit des § 555b nicht nur Maßnahmen, die im herkömmlichen Sinne "bauliche Veränderungen" darstellen, sondern umfasst neben Eingriffen in die bauliche Substanz auch Veränderungen der Anlagentechnik des Gebäudes, soweit sich diese nicht auf eine bloße Einstellungsoptimierung beschränken. Die in § 555b enthaltene gesetzgeberische Definition gilt gleichermaßen für die Durchführung der Maßnahme als auch für die Mieterhöhung und definiert die Modernisierungsmaßnahmen, zu deren Duldung der Mieter unter den Voraussetzungen der Vorschriften der §§ 555c, 555d verpflichtet ist.
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Es bedarf einer möglichst breiten Datenbasis, die es bislang nicht gibt. Der Wärmeenergiebedarf hängt maßgeblich vom energetischen Zustand und der verwendeten Anlagentechnik eines Gebäudes ab. Es gibt kein zentrales Register zum Zustand des Wärmeschutzes oder zu den Energieverbräuchen. Auch der Abruf von Fördermitteln lässt keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Sanierungstätigkeit im Gebäudebestand zu, da zahlreiche Maßnahmen ohne Fördermittel durchgeführt werden.
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... bb) Auch die Planung und Qualitätssicherung ist mangelhaft: So soll nach dem Gesetz die Bescheinigung durch den Erbringer oder die Erbringerin der Leistung selbst erfolgen. Insgesamt sollten alle geförderten Einzelmaßnahmen so gestaltet werden, dass in Summe über alle Gebäudeteile einschließlich Anlagentechnik der "KfW 55 Standard" erreicht wird und geförderte Einzelmaßnahmen nicht in falscher Reihenfolge saniert werden. Dabei wäre es mit dem Ziel des Gesetzes nicht zu vereinbaren, wenn die geförderten Maßnahmen zu Pfadabhängigkeiten von fossilen Energieträgern führen. Daher muss die Förderung von Heizungsanlagen für den Einsatz fossiler Energieträger ausgeschlossen werden. Stattdessen muss in § 35c Absatz 1 Satz 3 Nummer 6
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... Die Bundesstelle für Energieeffizienz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Umsetzung der im Jahr 2017 beschlossenen Förderstrategie zur Vereinfachung und Verbesserung bestehender Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz mit fachlichem und technischem Sachverstand unterstützen. Dies erfordert die dauerhafte Beschäftigung von qualifiziertem Personal mit Expertise in Bezug auf die geförderten Technologien und Dienstleistungen (zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesstechnologien, IT, Anlagentechnik Gebäude, Heizungssysteme zur Wärmeversorgung oder Wärmenetze), für unterschiedliche Sektoren (zum Beispiel Industrie, Gewerbe, private Haushalte) sowie für Informations- und Beratungsangebote. Hierfür werden fünf Stellen im höheren Dienst veranschlagt, was einem jährlichen Personalaufwand von 526 000 Euro entspricht.
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse haben gezeigt, dass die Betreiber von Offshore-Windparks infolge der weiteren Entwicklung der Windkraftanlagentechnik von signifikanten Kostensenkungspotenzialen ausgehen, die es nach ihrer Einschätzung ermöglichen, den Strom aus Offshore-Windenergie zu Marktpreisen anbieten zu können. Um die Voraussetzungen für diese Kostensenkungen zu schaffen, wurde seitens der Anlagenhersteller, der Anbieter von Gründungsstrukturen, aber auch von Seiten der maritimen Dienstleister eindringlich die Notwendigkeit einer zeitgerechten Bereitstellung von Offshore-Teststandorten bekundet.
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... zu hoch angesetzt und praktisch, insbesondere für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften, nicht zu realisieren. Da sich knapp kalkulierende Bauherren regelmäßig auf nur eine Anlagentechnik beschränken wollen, soll die Wohnraumbelüftungsanlagentechnik durch eine Absenkung des Anforderungsniveaus auf 30 Prozent im Sinne der Technologieneutralität berücksichtigt werden.
Drucksache 137/2/19
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... -Sicherheitsverordnung greift in den Paragrafen 10 und 11 den Umgang mit genetischen Elementen auf, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen vorantreiben. Damit werden erstmals im deutschen Gentechnikrecht Gene Drive-Organismen regulatorisch angesprochen, die im Falle ihrer Freisetzung das Potenzial haben, neue Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan des Mechanismus für die gentechnische Veränderung an alle Nachkommen zu vererben. Die Freisetzung von Gene Drive-Organismen birgt das Risiko, ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten. Es ist daher sicherzustellen, dass gentechnischen Arbeiten mit Gene Drive-Organismen in jedem Fall einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... -Sicherheitsverordnung greift in den Paragrafen 10 und 11 den Umgang mit genetischen Elementen auf, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen vorantreiben. Damit werden erstmals im deutschen Gentechnikrecht Gene Drive-Organismen regulatorisch angesprochen, die im Falle ihrer Freisetzung das Potenzial haben, neue Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan des Mechanismus für die gentechnische Veränderung an alle Nachkommen zu vererben. Die Freisetzung von Gene Drive-Organismen birgt das Risiko, ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten. Es ist daher sicherzustellen, dass gentechnischen Arbeiten mit Gene Drive-Organismen in jedem Fall einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV
8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV
12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV
13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV
14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV
16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV
17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV
18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV
19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV
20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV
21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV
22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV
23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV
24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV
26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV
27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV
28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV
29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV
B Entschließung
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... c) Damit die konkrete Klimawirkung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen abschätzbar ist, bedarf es der Vorlage einer Verordnung gemäß § 35c Absatz 7 EStG-E. Nach Auffassung des Bundesrates ist es zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 erforderlich, dass die geförderten Einzelmaßnahmen so gestaltet sind, dass in Summe über alle Gebäudeteile einschließlich der Anlagentechnik der derzeitige KfW Standard 55 erreicht wird.
Drucksache 289/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
... Er regt an, bei der Definition der nachhaltigen und ökologischen Wirtschaftstätigkeit mittels weniger, ausdrücklicher und für institutionelle und private Anlegerinnen und Anleger leicht nachvollziehbarer sowie überprüfbarer Ausschlusskriterien sicherzustellen, dass Wirtschaftstätigkeiten, die der Finanzierung von Atomkraft, Kohle, Waffen und Rüstung, grüner Gentechnik sowie Chlorchemie dienen, nicht als nachhaltig, ökologisch, ethisch oder sozial gelten und ausgewiesen werden können.
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Mit § 32 Absatz 4 Satz 5 und 6 des Entwurfs zum Gentechnikgesetz (GenTG-E) wird die Gefährdungshaftung des Betreibers aus § 32 des Gentechnikgesetzes (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 5 Änderung des Produkthaftungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Umwelthaftungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 8 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Haftpflichtgesetzes
Artikel 10 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Anwendungsbereich
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 735/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - COM(2016) 765 final
... Kritisch bewertet wird auch die neue Pflicht zur Ausweisung eines Teilkennwerts für die Anlagentechnik und der damit verbundene Anpassungsbedarf der Energieausweise hinsichtlich der Wirkung, des Aufwands und der Akzeptanz, vor allem dann, wenn Gebäudeeigentümer auch bei geringfügigen Systemanpassungen, die gegebenenfalls auch gar keine Auswirkung auf die Gesamtenergieeffizienz haben, gehalten sind, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... Gentechnikgesetz
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 211/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... 6. die nach § 4 Absatz 1 des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244) zuständigen Behörden sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Adressaten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Kontaktstellen
§ 5 Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16 Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Schulungen
§ 18 Außerkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19
Drucksache 650/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Der Bundesrat teilt die in der Begründung zum Gesetzentwurf auf Seite 11, zweiter Absatz, dargelegte Auffassung der Bundesregierung zu den neuen Gentechniken nicht. Er hält es auch nicht für sachgerecht, in die Begründung zum Gesetzentwurf Auslegungsvorgaben zu den neuen Gentechniken aufzunehmen, die keinerlei Bezug zum Regelungsteil des Entwurfs haben. Inhaltlich ist der Bundesrat der Ansicht, dass dem Vorsorgeprinzip im Umgang mit den neuen Gentechniken oberste Priorität eingeräumt werden sollte. Dessen Gleichsetzung mit einem nicht näher definierten Innovationsprinzip wird abgelehnt. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass unter Einsatz der neuen Gentechniken erzeugte Organismen so lange einer prozessbezogenen Bewertung unterzogen werden müssen, solange es keine europäische Entscheidung darüber gibt, ob einzelne dieser Techniken aus dem Regelungsbereich des Gentechnikrechts herausfallen. Demzufolge sollten alle Organismen, die mit Hilfe der neuen Gentechniken erzeugt werden, zunächst dem
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu -
5. Hauptempfehlung zu Ziffer 6 nur AV
Zu Artikel 1 Nummer 10
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 10
7. Hauptempfehlung zu Ziffer 8
Zu Artikel 1 Nummer 10
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1 Nummer 10
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16f Absatz 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 1a - neu -
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a, Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 5 Satz 1
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 01 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16i Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1
20. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zur Begründung des Gesetzentwurfs
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zur Begründung des Gesetzentwurfs
Drucksache 735/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - COM(2016) 765 final
... Kritisch bewertet wird auch die neue Pflicht zur Ausweisung eines Teilkennwerts für die Anlagentechnik und der damit verbundene Anpassungsbedarf der Energieausweise hinsichtlich der Wirkung, des Aufwands und der Akzeptanz, vor allem dann, wenn Gebäudeeigentümer auch bei geringfügigen Systemanpassungen, die gegebenenfalls auch gar keine Auswirkung auf die Gesamtenergieeffizienz haben, gehalten sind, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Darüber hinaus hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre im Bereich des Gentechnikrechts fachlich und redaktionell notwendiger Änderungsbedarf ergeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
§ 16f Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren
§ 16g Verordnungsermächtigungen
§ 16h Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer
§ 16i Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten
§ 16j Ausnahmen
§ 41a Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern
Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16g
Zu § 16h
Zu § 16i
Zu § 16j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Drucksache 317/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Darüber hinaus hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre im Bereich des Gentechnikrechts fachlich und redaktionell notwendiger Änderungsbedarf ergeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
d Erfüllungsaufwand für die zuständige Bundesoberbehörde
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Drucksache 317/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Darüber hinaus hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre im Bereich des Gentechnikrechts fachlich und redaktionell notwendiger Änderungsbedarf ergeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
§ 16f Anbaubeschränkungen und -verbote
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Drucksache 108/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... 4. Unabhängig von dieser fehlenden Kennzeichnung für Honig sieht der Bundesrat dringenden Bedarf für bundeseinheitliche Regelungen für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend entsprechende Regelungen vorzulegen. Dies ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass bei vielen Imkern das Interesse an einer Kennzeichnung ihres Honigs mit dem "ohne Gentechnik" - Label besteht.
Anlage Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Gentechnik
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 183/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - COM(2015) 177 final
... 4) Der Einsatz von Gentechnik bei Pflanzen und in Lebens- und Futtermitteln ist ein Thema, bei dem sich die Meinungen der Mitgliedstaaten scheiden; dies spiegelt sich in dem Entscheidungsprozess zur Zulassung von GVO und GV-Lebens- und -Futtermitteln wider. Die Abstimmungsergebnisse in den Ausschüssen und im Rat seit Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Derzeitiger Rechtsrahmen
2.1. Einleitung
2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln
3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung des Vorschlags
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.4. Wahl des Instruments
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 34a Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten
Artikel 2
Drucksache 108/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... 3. Unabhängig von dieser fehlenden Kennzeichnung für Honig sieht der Bundesrat dringenden Bedarf für bundeseinheitliche Regelungen für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend entsprechende Regelungen vorzulegen. Dies ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass bei vielen Imkern das Interesse an einer Kennzeichnung ihres Honigs mit dem "ohne Gentechnik" - Label besteht.
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... Gentechnik
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 297/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Richtlinie 98/44 /EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen - Antrag des Landes Hessen -
... Die Forderung in Satz 3 des Antrags Hessens, dass künftig der Erwerb von Patentansprüchen auf Tiere und Pflanzen, die aus patentierten Verfahren hervorgehen, untersagt wird, ist in ihrer Reichweite unklar und könnte auch das Ende der anerkannten Biotechnologieforschung in zentralen Bereichen der Gentechnik außerhalb der klassischen Züchtungsverfahren bedeuten, zum Beispiel im Bereich der roten Gentechnik.
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... punktuelle Erleichterungen in den Regelungen, die energetische Anforderungen an Wärmeschutz bzw. Anlagentechnik in Gebäuden vorsehen, vorgenommen. Diese dienen der Erleichterung des Vollzuges durch die zuständigen Landesbehörden.
Drucksache 317/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen, Thüringen -
... '4. Dem § 5 Satz 1 werden nach den Wörtern "zur Gentechnik" die Wörter "und zur synthetischen Biologie" angefügt.'
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 3 Nummer 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 4
5. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 8 Überschrift, Absatz 2 Satz 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 16f Absatz 2 Satz 4 - neu -
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 4
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2a - neu -
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 3
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 4 Satz 2, 3 und 7
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 1, 3, 6 und 8
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 8 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1
18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2 - neu -
19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 25 Absatz 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 5 Satz 4
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c § 38 Absatz 1 Nummer 12
Zu Nummer 15
Drucksache 58/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit
... Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen" - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache: 104/14 in Verbindung mit
1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen
2. Folgende Absätze sind anzufügen:
3. Folgende Absätze sind anzufügen:
4. Folgender Absatz ist anzufügen:
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Auf diesem Weg soll die Kompetenz der Wasserbehörden in Bezug auf die Anlagentechnik und Anordnungen erforderlicher Maßnahmen sowie die der Landwirtschaftsbehörden bzgl. der Mindestbemessung der Anlagen genutzt werden.
Drucksache 105/14
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
Drucksache 104/14
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen"
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen"
Drucksache 113/13
... ) im Wesentlichen Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten, an die Modernisierung von Gebäuden, an die Anlagentechnik und an Energieausweise. Ihre Regelungen dienen vorrangig der Einsparung von Energie im Gebäudebereich, der Minderung der Importabhängigkeit und der Stärkung der Versorgungssicherheit. Damit tragen sie auch zum Klimaschutz bei. Zuletzt wurde die EnEV mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 novelliert. Dabei wurden neben anderen Verschärfungen die Obergrenzen für den erlaubten Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt und die energetische Qualität sanierter Außenbauteile in gleicher Größenordnung verbessert.
Drucksache 325/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Gentechnik
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV
4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV
5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV
6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV
7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV
8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV
9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV
Drucksache 112/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse 908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetz es
... abzustimmen und in einer Regelung zusammenzuführen. Entsprechende Vorschläge der Länder wurden von der Bundesregierung trotz ausreichenden zeitlichen Vorlaufs nicht umgesetzt. Letztlich verursachen die im Bereich der Anlagentechnik vorhanden parallelen Regelungen somit nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschweren zudem die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Dies widerspricht auch dem Sinn und Zweck von Artikel 3 und 5 der EU-Gebäuderichtlinie.
Drucksache 113/1/13
... Der Neubaunachweis lässt dem Bauherrn Spielraum, durch eine gute Anlagentechnik die Gebäudehülle zu kompensieren oder umgekehrt. Dieser Spielraum besteht jedoch nur, wenn die Anlagentechnik und die Hülle gleichzeitig verändert werden. Insofern macht es Sinn, den Neubaunachweis nur zu fordern, sofern ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird.
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Kosten entstehen in Form von Gebühren für das Erlaubnisverfahren. Die Höhe der Gebühren ist von den Ländern festzulegen und dürfte die eines vergleichbaren gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht überschreiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 398/1/13
... Diese grundlegenden Hinweise des Bundesrates hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht aufgenommen und der Deutsche Bundestag hat an dem Gesetzentwurf in dieser Hinsicht keine Verbesserung beschlossen. Der Bundesrat sieht jedoch weiterhin die dringende Notwendigkeit, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschriften zu erreichen. Hierzu muss die anstehende Novellierung des EnEG genutzt werden. Entsprechende Vorschläge der Länder wurden von der Bundesregierung trotz ausreichenden zeitlichen Vorlaufs nicht umgesetzt und auch vom Deutschen Bundestag nicht aufgegriffen. Letztlich verursachen die im Bereich der Anlagentechnik vorhandenen parallelen Regelungen nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschweren zudem die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Dies widerspricht auch dem Sinn und Zweck von Artikel 3 und 5 der EU-Gebäuderichtlinie.
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... Gentechnikgesetz
Drucksache 112/13 (Beschluss)
... abzustimmen und in einer Regelung zusammenzuführen. Entsprechende Vorschläge der Länder wurden von der Bundesregierung trotz ausreichenden zeitlichen Vorlaufs nicht umgesetzt. Letztlich verursachen die im Bereich der Anlagentechnik vorhanden parallelen Regelungen somit nicht nur einen unnötigen Planungsaufwand, sondern erschweren zudem die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden. Dies widerspricht auch dem Sinn und Zweck von Artikel 3 und 5 der EU-Gebäuderichtlinie.
Drucksache 818/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft COM(2013) 919 final
... 11. Er weist darauf hin, dass die in Artikel 5 vorgesehenen Fristen für Bestands- und Neuanlagen nicht ausreichend sind, um die notwendigen technischen Fortschritte und Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik zu erreichen. Er bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass die Übergangsfristen auf fünf Jahre angehoben bzw. bei Bestandsanlagen einheitlich der Stichtag 1. Januar 2030 festgelegt wird.
Drucksache 325/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... Gentechnik
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV
4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV
5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV
6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV
7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV
8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV
9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.3 Absatz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.4 Absatz 1 Buchstabe a GefStoffV
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 3.5 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV *
Drucksache 818/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft - COM(2013) 919 final
... 19. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in Artikel 5 vorgesehenen Fristen für Bestands- und Neuanlagen nicht ausreichend sind, um die notwendigen technischen Fortschritte und Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik zu erreichen.
Drucksache 112/13
... Gegenstand des neuen § 2a ist die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, die auch die Nutzung erneuerbarer Energien einschließt; vgl. die seit 2005 geltende Legaldefinition der Gesamtenergieeffizienz in § 5 Absatz 5. Daneben bleiben die §§ 1 und 2 unberührt. So soll sich die Grundpflicht zur Beachtung von einzelnen Anforderungen an bestimmte Komponenten des baulichen Wärmeschutzes und bestimmte Bestandteile der Anlagentechnik auch künftig aus § 1 Absatz 1 und 2 sowie § 2 Absatz 1 und 2 ergeben. Satz 4 soll dies klarstellen. Die Bundesregierung ist auf Grund der bisherigen Verordnungsermächtigungen in § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 auch künftig befugt, in einer Rechtsverordnung einzelne Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, wie z.B. an die Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenwand oder Fenstern, und an die Bestandteile der Anlagentechnik, wie z.B. an Heizkessel, zu stellen.
Drucksache 569/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... /EG nicht zielführend, da diese zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der gentechnikrechtlichen Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen führen.
Drucksache 313/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... Erfasst werden nur bauliche Veränderungen. Wie im Rahmen des § 559 a.F. ist dieser Begriff jedoch weit auszulegen und erfasst neben Eingriffen in die bauliche Substanz etwa auch Veränderungen der Anlagentechnik des Gebäudes.
Drucksache 801/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
... Gentechnikgesetz
Drucksache 569/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... /EG nicht zielführend, da diese zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der gentechnikrechtlichen Kennzeichnung und der Verkehrsfähigkeit von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen führen.
Drucksache 314/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... und Gentechnikrecht mit jeweils spezifischen Aspekten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG
3. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG
5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG
6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG
8. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG
9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG
11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG
12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG
§ 13 Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten
14. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV
15. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV
17. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV
18. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV
19. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
20. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf
21. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG
Drucksache 46/11
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... 2. Landwirte und Verbraucher müssen die eindeutige Wahl zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Produkten haben. Es muss gewährleistet sein, dass in der EU gentechnisch veränderte Organismen nur in dem zugelassenen Bereich Verwendung finden.
Drucksache 314/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... und Gentechnikrecht mit jeweils spezifischen Aspekten.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Nummer 4a - neu -, Nummer 8 bis 11 - neu - ProdSG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1, § 24 Absatz 2 Satz 1 ProdSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG
5. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG
6. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG
7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG
8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG
9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG
10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG
11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG
12. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG
13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG
14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG
§ 13 Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten
16. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV
17. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV
19. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV
20. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV
21. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
22. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Die neu eingeführten Abfallvermeidungsprogramme werden neue Impulse für die Abfallvermeidung im Bereich der erzeugenden Wirtschaft setzen. Durch eine verstärkte Abfallvermeidung wird sich die Abfallmenge Im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt weiter reduzieren. Hierdurch können der Rohstoffverbrauch der Wirtschaft reduziert und gleichzeitig die Kosten für die Abfallentsorgung langfristig gesenkt werden. Dieser Effekt dürfte sich letztlich in allen Wirtschaftssektoren auswirken, da jeder Wirtschaftszweig in gewissem Umfang Abfallerzeuger bzw. -besitzer ist. Gleichzeitig dürfte die Förderung des Recyclings dazu führen, dass der produzierenden Wirtschaft vermehrt Sekundärrohstoffe zur Verfügen stehen. Auch wenn diese im Vergleich zu Primärrohstoffen nicht günstiger sein sollten, dürfte sich die mit dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft verbundene Unabhängigkeit von Primärrohstoffen und den entsprechenden Weltmarktpreisen mittel- und langfristig doch positiv auf die deutsche Wirtschaft auswirken. Durch die flexible Umsetzung der Abfallhierarchie ist sichergestellt, dass es nicht zu unnötigen Umrüstungs- und Nachrüstungskosten im Bereich der Anlagentechnik kommt.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 46/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... 2. Landwirte und Verbraucher müssen die eindeutige Wahl zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Produkten haben. Es muss gewährleistet sein, dass in der EU gentechnisch veränderte Organismen nur in dem zugelassenen Bereich Verwendung finden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... - Streichung des Technologie-Bonus für innovative Anlagentechnik.
Drucksache 46/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
... Gentechnikgesetz
1. Zu Nummer 4
2. Zu Nummer 5 - neu -
Drucksache 200/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
... Auch mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (
Drucksache 480/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
... Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes(2121-60-1)
Artikel 2 Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)
Artikel 3 Änderung des Weingesetzes(2125-5-7)
Artikel 4 Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes(2125-40-1-2)
Artikel 5 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(2125-44)
Artikel 6 Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes(2125-42)
Artikel 7 Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes(2125-46)
Artikel 8 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes(402-41)
Artikel 9 Änderung des GAK-Gesetzes(7810-2)
Artikel 10 Änderung des Düngegesetzes(7820-15)
Artikel 11 Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)
Artikel 12 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes(7822-6)
Artikel 13 Änderung des Sortenschutzgesetzes(7822-7)
Artikel 14 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes(7823-5)
Artikel 15 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes(7824-7)
Artikel 16 Änderung des Tierzuchtgesetzes(7824-8)
Artikel 17 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung(7830-1)
Artikel 18 Änderung des Tierseuchengesetzes(7831-1)
Artikel 19 Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(7831-12)
Artikel 20 Änderung des Tierschutzgesetzes(7833-3)
Artikel 21 Änderung des Marktstrukturgesetzes(7840-3)
Artikel 22 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes(7842-10)
Artikel 23 Änderung des Fleischgesetzes(7843-6)
Artikel 24 Änderung des Marktorganisationsgesetzes(7847-11)
Artikel 25 Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren(7847-12)
Artikel 26 Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)
Artikel 27 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes(7847-19)
Artikel 28 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes(7847-20)
Artikel 29 Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes(7847-21)
Artikel 30 Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes(7847-24)
Artikel 31 Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes(7847-27)
Artikel 32 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes(7847-30)
Artikel 33 Änderung des Öko-Landbaugesetzes(7847-31)
Artikel 34 Änderung des Schulobstgesetzes(7847-32)
Artikel 35 Änderung des Handelsklassengesetzes(7849-2)
Artikel 36 Änderung des Agrarstatistikgesetzes(7860-9)
Artikel 37 Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)
Artikel 38 Änderung des Bundesjagdgesetzes(792-1)
Artikel 39 Änderung des Seefischereigesetzes(793-12)
Artikel 40 Gesetz zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)
Artikel 41 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Bürokratiekosten
V. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
VII. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu den Artikel 1
Zu Artikel 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 27
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Zu Artikel 42
Drucksache 170/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
... Welche Ereignisse zu melden sind, ist in den Meldekriterien der Anlagen der AtSMV spezifiziert. Seit Inkrafttreten der AtSMV im Jahr 1992 ist die Verordnung in wesentlichen Grundsätzen unverändert geblieben. Die Meldekriterien der Anlage 1 betreffen vorrangig die Anlagentechnik der Kernkraftwerke und die Meldekriterien der Anlage 2 gelten allgemein für die Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung. Bei Ereignissen in Forschungsreaktoren und bei Ereignissen in in Stilllegung befindlichen Anlagen müssen die Anlagen 1 und 2 bisher entsprechend angewendet werden. In der Vergangenheit konnte dies zu Interpretationsschwierigkeiten bei der Zuordnung von Meldekriterien und der Festlegung der Meldeschwelle und somit zu Schwierigkeiten im Aufsichtsverfahren führen.
Drucksache 440/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10
... 5. Der Bundesrat würde es darüber hinaus begrüßen, wenn die Bundesregierung bereits entsprechend der neuen Koexistenzleitlinien der Kommission vom 13. Juli 2010 im Rahmen des derzeit geltenden EU-Rechts alle Möglichkeiten ausschöpft, gentechnikfreien Regionen mehr Rechtssicherheit zu gewähren, und dabei den Ländern die notwendigen Entscheidungskompetenzen überträgt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.