Drucksache 162/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
KOM (2003) 841 endg.; Ratsdok. 5061/04
... enthält, gelten für die SCE die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft. Nach Ansicht der Kommission ist es von wesentlicher Bedeutung, diese neue Gesellschaftsform zu fördern und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Unternehmen sie in der Praxis optimal nutzen können. Die SCE wird genauso behandelt werden wie Genossenschaften in ihrem Sitzmitgliedstaat, so dass sie indirekt bereits in den Genuss der Rechtsvorteile kommt, die die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für die bereits erfassten einzelstaatlichen Genossenschaftsformen bietet. Während einige einzelstaatliche Genossenschaftsformen bereits in der Liste im Anhang zur der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren aufgeführt sind, wird vorgeschlagen, noch weitere solche Genossenschaften in den neuen Anhang zu der Richtlinie aufzunehmen. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, auch die SCE in die Liste aufzunehmen. Auch wenn diese Aufnahme, wie im Fall der SE, mehr als Signal zu sehen ist, das unterstreicht, welche Bedeutung die Kommission der SCE beimisst, und jede Unsicherheit und jeden Zweifel beseitigen soll, so gewährleistet diese Maßnahme doch, dass die SCE ab 2006 in vollem Umfang in den Genuss der Rechtsvorteile der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren kommt.
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