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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten"


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Drucksache 840/10

... Wie in Abschnitt 3.2 näher ausgeführt wird, werden die derzeit geltenden Praktiken der parlamentarischen Kontrolle von Europol im vorbereitenden Bericht des Sekretariats der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) für die 41. COSAC-Konferenz beschrieben14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/10




Mitteilung

1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen

2.1. Europäisches Parlament

2.2. Nationale Parlamente

3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL

3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt

Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments

Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente

Ausweitung der Befugnisse von Europol

Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses

Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch

Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol

Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss

Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol

Schärfere Datenschutzbestimmungen

3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente

Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31

4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen

4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV

4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon

5. Schlussfolgerungen Empfehlungen

5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums

5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

5.3. Rollentrennung


 
 
 


Drucksache 632/10

... In den letzten drei Jahren führte die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) Aktionen durch, um den mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Subsidiaritätskontrollmechanismus zu simulieren. Dies hat es den nationalen Parlamenten ermöglicht, ihre institutionellen Verfahren anzupassen und zu prüfen. 2009 führte die COSAC drei Aktionen zu Kommissionsvorschlägen über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe15, über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren 16 und über Urkunden in Erbsachen 17 durch. In sämtlichen Fällen bestätigte eine breite Mehrheit der beteiligten Parlamentskammern, dass die Vorschläge mit dem Subsidiaritätsgrundsatz vereinbar waren; nur sehr wenige sahen Anlass zu Bedenken (jeweils eine, drei und eine ablehnende Stellungnahme).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/10




1. Einführung

2. Rechtlicher institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente 12

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

3.5. Gerichtshof

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität erhoben wurden

5. Fazit

Anhang I
Liste der Kommissionsinitiativen, bei denen die Stellungnahmen der nationalen Parlamente Bemerkungen zur Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit enthielten


 
 
 


Drucksache 745/09

... Findet das Konsultationsverfahren oder das Verfahren der Zusammenarbeit Anwendung, muss der Rat gegenüber dem Europäischen Parlament seine Auffassung hinsichtlich der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit begründen6. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen nehmen entweder anlässlich ihrer Anhörung oder auf eigene Initiative Stellung. Auch die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) kann zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips Stellung nehmen7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 719/08

... Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen nehmen entweder anlässlich ihrer Anhörung oder auf eigene Initiative Stellung. Auch die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten (COSAC) kann zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips Stellung nehmen.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/08




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze 2007

3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung

3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission

4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure

4.1 Nationale Parlamente

4.2 Europäisches Parlament und Rat

4.3 Ausschuss der Regionen

4.4 Gerichtshof

5. Fazit

Anhang 1
Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 434/06

... Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/06




Bericht

1. bessere Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

5 Folgenabschätzung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire

Schätzung der Verwaltungskosten

Wahl des Instruments

Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Prüfung und Zurückziehung schwebender Rechtsetzungsvorschläge

1.2. Maßnahmen des Europäischen Parlaments, des Rates, des Ausschusses der

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit


 
 
 


Drucksache 218/05

... 8 „Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/05




1. BESSERE Rechtsetzung

1.1. Maßnahmen der Kommission

1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane

1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten

2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.