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0745/05
0225/05B
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0412/05
0194/05
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0006/05
0882/05
0397/05
0763/05
0081/1/05
0400/05B
0327/05
0232/05
0329/05
0364/05
0616/05
0818/05
0401/05
0241/05
0490/05
0721/05
0349/05
0182/05
0269/05
0819/05B
0705/05B
0585/05
0400/1/05
0588/05
0276/05
0766/05
0615/05
0819/1/05
0539/05B
0568/05
0225/1/05
0092/05
0137/05
0166/05B
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0005/05
0520/05
0705/1/05
0561/05
0618/05
0672/05
0942/05
0348/05
0122/05
0539/1/05
0238/04B
0833/04
0305/1/04
0590/04
0622/04
0438/04
0782/04
0280/04
0991/04
0238/04
0982/04
0664/04
0105/04
0305/04B
0455/04B
0981/04
0774/03
0163/03B
0774/03B
0923/03B
0450/03
0661/03B
0697/03
0830/03B
0312/03B
Drucksache 112/1/11

... 3. Zur Empfehlung 7 weist der Bundesrat darauf hin, dass die Höchsthaftdauer in Artikel 15 Absatz 5 und 6 der Richtlinie 2008/115/EG festgelegt ist. Der Bundesrat lehnt eine darunter liegende feste Haftzeit ab. In der Praxis ist die Abschiebungshaft das letzte Mittel, um die vollziehbare Ausreise Ausreisepflichtiger durchzusetzen. Sie ist in den weit überwiegenden Fällen auf wenige Tage oder Wochen beschränkt. Im Fall längerer Haftzeiten haben die Abschiebungsgefangenen dies in der Regel selbst zu vertreten, etwa aufgrund falscher Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit.



Drucksache 89/11

... Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 54/1/11

... (6) Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit und mindestens 100 Euro.



Drucksache 54/11

... - Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene, § 3 Nummer 19



Drucksache 354/11 (Beschluss)

... Zu Beginn des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßnahme ist für jeden einzelnen Gefangenen eine individuelle Behandlungsuntersuchung vorgeschrieben, auf deren Grundlage ein Vollzugsplan erstellt wird. Dabei sind vor allem die Probleme, die der Verurteilte aus seinem Leben vor dem Freiheitsentzug mitbringt, sowie die nach der Entlassung zu bewältigenden Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Um "passgenaue", auf die individuellen Bedürfnisse des Gefangenen zugeschnittene wirksame Behandlungsmaßnahmen in den Vollzugsplan aufnehmen zu können, sind die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen zu erforschen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 360/11

... (6) Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Beträgt die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden, wird keine Gebühr erhoben.



Drucksache 230/11 (Beschluss)

... aa) Nach den Wörtern "je angefangene 5 000 Megagramm" sind die Wörter "desselben jeweils grundlegend charakterisierten und" einzufügen.



Drucksache 54/11 (Beschluss)

... (6) Ist ein Gegenstandswert nicht bestimmbar und kann er auch nicht durch Schätzung bestimmt werden, ist eine Zeitgebühr zu berechnen; sie beträgt 50 Euro je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit und mindestens 100 Euro.



Drucksache 723/10

... Für andere als die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen können Gebühren nach den Sätzen für vergleichbare Maßnahmen oder, soweit solche nicht bewertet sind, nach dem Zeitaufwand mit 12,80 Euro je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit erhoben werden.



Drucksache 659/10

... und Artikel 61 Abs. 3 EGHGB): für jede angefangene Seite - mindestens



Drucksache 808/10

... an anderer Stelle erheblich belasten würde. Dies zeigt schon ein Blick auf die gegenwärtige Höhe der Gebühren für die Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers. Danach werden für eine persönliche Zustellung 7,50 Euro, für das Bewirken einer Pfändung 20 Euro sowie für einen Pfändungsversuch 12,50 Euro erhoben. Für die häufig zeitintensiven Tätigkeiten der Räumung sind nur 75 Euro zu entrichten, für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 30 Euro. Dauert eine Amtshandlung länger als drei Stunden, fällt ein Zeitzuschlag von gerade einmal 15 Euro je angefangene Stunde an. Auch nach angemessener Erhöhung dieser Gebühren dürften die Auftraggeber nur in wenigen Fällen durch die Gerichtsvollziehergebühren in ihrem Existenzminimum berührt werden. Die bisherigen Fälle der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung standen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den höheren Kosten beigeordneter Rechtsanwälte. Insgesamt sind diese Fälle aber zu vernachlässigen.



Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Behörden sind aufgrund besonderer Vorschriften bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung auskunfts- bzw. beratungspflichtig (vgl. dazu näher Schoreit/Groß, a.a.O., § 1 Rnr. 89 f.). Diese Pflichten bestehen insbesondere gegenüber sozial schwachen Bürgern im Rahmen der Fürsorge in der Sozial- und Jugendhilfe, gegenüber Schwerbehinderten, Strafgefangenen oder Asylsuchenden.



Drucksache 59/10

... D. in der Erwägung, dass seit Oktober 2008 einige positive Schritte – wie die Freilassung einiger politischer Gefangener und die Genehmigung des Vertriebs von zwei unabhängigen Zeitungen – unternommen worden sind,



Drucksache 679/10

... "(5) Wird eine Rentenbezugsmitteilung nicht innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 genannten Frist übermittelt, so ist für jeden angefangenen Monat, in dem die Rentenbezugsmitteilung noch aussteht, ein Betrag in Höhe von zehn Euro für jede ausstehende Rentenbezugsmitteilung an die zentrale Stelle zu entrichten (Verspätungsgeld). Die Erhebung erfolgt durch die zentrale Stelle im Rahmen ihrer Prüfung nach Absatz 4. Von der Erhebung ist abzusehen, soweit die Fristüberschreitung auf Gründen beruht, die der Mitteilungspflichtige nicht zu vertreten hat. Das Handeln eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht dem eigenen Handeln gleich. Das von einem Mitteilungspflichtigen zu entrichtende Verspätungsgeld darf 50 000 Euro für alle für einen Veranlagungszeitraum zu übermittelnden Rentenbezugsmitteilungen nicht übersteigen."



Drucksache 808/10 (Beschluss)

... an anderer Stelle erheblich belasten würde. Dies zeigt schon ein Blick auf die gegenwärtige Höhe der Gebühren für die Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers. Danach werden für eine persönliche Zustellung 7,50 Euro, für das Bewirken einer Pfändung 20 Euro sowie für einen Pfändungsversuch12,50 Euro erhoben. Für die häufig zeitintensiven Tätigkeiten der Räumung sind nur 75 Euro zu entrichten, für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 30 Euro. Dauert eine Amtshandlung länger als drei Stunden, fällt ein Zeitzuschlag von gerade einmal 15 Euro je angefangene Stunde an. Auch nach angemessener Erhöhung dieser Gebühren dürften die Auftraggeber nur in wenigen Fällen durch die Gerichtsvollziehergebühren in ihrem Existenzminimum berührt werden. Die bisherigen Fälle der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung standen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den höheren Kosten beigeordneter Rechtsanwälte. Insgesamt sind diese Fälle aber zu vernachlässigen.



Drucksache 7/10

... – die kubanische Verwaltung erkennt in keiner Weise die Anmeldung, Eintragung und Benutzung von Frequenzen durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in dem Teil des kubanischen Hoheitsgebietes der Provinz Guantánamo an, den diese illegal gewaltsam und gegen den ausdrücklichen Willen des kubanischen Volkes und der kubanischen Regierung besetzt hat und der zu einem willkürlichen Gefangenenlager geworden ist, in dem einer der schändlichsten Fälle massiver und systematischer Verletzung der Menschenrechte der Neuzeit geschieht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten Antalya 2006

Änderungsurkunde zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992 ,

Zeichen am Rand der Texte der Schlussakten

Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Grundlegende Bestimmungen

Artikel 11
Generalsekretariat

Kapitel II
Sektor für das Funkwesen

Artikel 13
Funkkonferenzen und Funkversammlungen

Kapitel V
Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union

Artikel 28
Finanzen der Union

Artikel 29
Sprachen

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Änderungsurkunde zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion Genf 1992

Konvention der Internationalen Fernmeldeunion* Genf 1992

Teil I
Vorwort

Kapitel I
Arbeitsweise der Union

Abschnitt 1

Artikel 2
Wahlen und damit verbundene Fragen Gewählte Beamte

Abschnitt 2

Artikel 4
Rat

Abschnitt 3

Artikel 5
Generalsekretariat

Abschnitt 4

Artikel 6
Koordinierungsausschuss

Abschnitt 5
Sektor für das Funkwesen

Artikel 12
Büro für das Funkwesen

Abschnitt 6
Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Artikel 15
Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen

Abschnitt 7
Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 16
Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 17
A Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Artikel 18
Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens

Abschnitt 8
Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren

Artikel 19
Teilnahme von anderen Gremien und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union

Artikel 21
Empfehlungen einer Konferenz an eine andere

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen

Artikel 23
Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten PP-02

Artikel 24
Zulassung zu den Funkkonferenzen PP-02

Artikel 25
Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens PP-98 PP-02

Kapitel IV
Andere Bestimmungen

Artikel 33
Finanzen

Anlage
Definition einiger in dieser Konvention und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe

Teil II
Zeitpunkt des Inkrafttretens

Erklärungen und Vorbehalte zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion Antalya 2006 *

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1122: Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 24. November 2006 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992


 
 
 


Drucksache 859/10

... (1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.



Drucksache 483/10

... bb) In Nummer 14 werden nach den Wörtern "Kombinierten Nomenklatur" die Wörter "und gasförmige Energieerzeugnisse, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, ohne gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe" eingefügt.



Drucksache 329/10

... 1. Strafgefangene und in der Sicherungsverwahrung nach den §§ 66, 66a und 66b des



Drucksache 430/10

... B. in der Erwägung, dass die fünf Wahlgesetze und vier Wahldekrete in der veröffentlichten Form sämtliche demokratischen Grundsätze verletzen und die Abhaltung freier Wahlen unmöglich machen, da sie insbesondere die 2 200 bekannten politischen Gefangenen des Landes ausschließen; in der Erwägung, dass Mitglieder religiöser Gemeinschaften, darunter auch schätzungsweise 400 000 buddhistische Mönche in Birma/Myanmar, ausdrücklich von der Wahl ausgeschlossen sind, was ein Zeichen für die stetige Diskriminierung durch die Militärjunta wegen Religion oder Status ist,



Drucksache 462/10

... Die Beziehungen zu den USA nehmen in den Anti-Terror-Anstrengungen der EU einen besonderen Stellenwert ein. 2009 und 2010 gaben die EU und die USA mehrere gemeinsame Erklärungen ab, so z.B. die Gemeinsame Erklärung über die Schließung des Gefangenenlagers in Guantánamo Bay und die künftige Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, die Gemeinsame Erklärung über die Förderung der transatlantischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die Gemeinsame Erklärung von Toledo 2010 zur Luftverkehrssicherheit sowie die Erklärung zur Terrorismusbekämpfung. Außerdem wurden mit den USA eine Reihe wichtiger Abkommen geschlossen, etwa die beiden Kooperationsabkommen mit Europol, ein Kooperationsabkommen mit Eurojust und ein Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten (PNR). Ein Abkommen über das Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP) ist vor kurzem abgeschlossen worden. Alle diese Abkommen dienen dem alleinigen Zweck sicherzustellen, dass die für die Verhütung von Terrorakten nötigen Daten und Informationen den betreffenden Strafverfolgungsbehörden unter Beachtung der in der EU geltenden Rechtsgarantien zur Verfügung stehen. Auch mit Kanada und mit Australien wurde ein Abkommen über die Übermittlung von PNR-Daten geschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 213/10

... 6. fordert die belarussischen Behörden dringend auf, politische Aktivisten wie Andrei Bandarenko und Gefangene aus Gewissensgründen wie Iwan Michailau und Aristyom Dubski freizulassen, die restriktiven Maßnahmen gegen zivilgesellschaftlich engagierte Personen wie Taciana Schaputka, eine Teilnehmerin am Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, aufzuheben und von Maßnahmen abzusehen, mit denen Inhalte belarussischer Websites beeinflusst werden sollen;



Drucksache 539/10 (Beschluss)

... Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften über die Höhe des Haftkostenbeitrags, der von einem Gefangenen zu erheben ist, sind die Nummern 9010 und 9011 des Kostenverzeichnisses in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung anzuwenden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO Artikel 3 ist zu streichen.

3. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

4. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO Artikel 8 Nummer 2 und 3 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 203/10

... Erfahrungen aus den Justizvollzugsanstalten haben gezeigt, dass von Gegenständen, deren Besitz Gefangene verbotenerweise erlangt haben, eine nicht unerhebliche Gefahr für den Vollzug und die Sicherheit von dort tätigen Bediensteten und Mitgefangenen ausgehen kann. Dies gilt namentlich für Waffen und andere gefährliche Werkzeuge, aber auch für Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, die unter den Bedingungen des Vollzugsalltags im Einzelfall über ihre eigentliche Verwendung hinaus zu Objekten von Geschäftemachereien geworden sind. Nicht zuletzt gilt dies auch für Bargeld. So können regelrechte Wirtschaftskreisläufe entstehen, die zu Machtstrukturen, Abhängigkeiten und Verpflichtungen unter den Gefangenen führen. Das Vollzugsziel und die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten werden hierdurch massiv gefährdet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 122
Vollzugsgefährdung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den einzelnen Absätzen:

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 477/10

... (1) Die Gebühren werden nach dem Zeitaufwand bestimmt, soweit nicht nach § 3 Gebühren auch für den sachlichen Aufwand zu erheben sind. Bei der Berechnung der Gebühr sind die in der Anlage zu dieser Verordnung für die einzelnen Themenbereiche aufgeführten Stundensätze zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze zu berechnen.



Drucksache 476/2/10

... Die Bezeichnung „verendet“ wird allgemein im Jagdrecht verwendet, wobei es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der teilweise unterschiedlich kommentiert wird. Die Neuformulierung ist erforderlich, um klarzustellen, dass nicht jeder tot aufgefundene Fuchs, Marderhund oder Waschbär vom Jagdausübungsberechtigten der Untersuchung zuzuführen ist. Ansonsten wäre alles vom Jagdausübungsberechtigten in einer Totschlagfalle gefangene sowie alles verkehrsverunfallte Raubwild der genannten Arten von dem Gebot erfasst. Der Aufwand dafür wäre unverhältnismäßig.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.