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"Gebietskörperschaften"
Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Die Vorschrift grenzt den Anwendungsbereich des Absatzes 3 des § 882a ZPO von dem der Absätze 1 und 2 ab. Während sich § 882a Absatz 1 und 2 ZPO mit der Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts befasst, regelt § 882a Absatz 3 ZPO die Zwangsvollstreckung in Sachen sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wobei es unerheblich ist, ob diese der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterliegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 850k Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
§ 850l Pfändung des Gemeinschaftskontos
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
§ 899 Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
§ 900 Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
§ 901 Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
§ 902 Erhöhungsbeträge
§ 903 Nachweise über Erhöhungsbeträge
§ 904 Nachzahlung von besonderen Leistungen
§ 905 Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
§ 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
§ 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
§ 908 Aufgaben des Kreditinstituts
§ 909 Datenweitergabe; Löschungspflicht
§ 910 Verwaltungsvollstreckung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Folgeänderungen
§ 27a Anwendung des Sozialgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz
3. Weiterer Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 850l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu § 899
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 900
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 901
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 902
Zu § 903
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 904
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 905
Zu § 906
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 907
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 908
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 909
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 910
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 4
Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... , die ein Anliegen des Bundesrates aufgreift. Er bittet darüber hinaus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit einer dezentralen Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern zu ergänzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 290/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass seine Stellungnahme zur dezentralen Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern nicht aufgegriffen wurde. Insbesondere in den Ländern sind umfangreiche Organisationsmaßnahmen erforderlich, um eine regelkonforme Besteuerung nach § 2b
Drucksache 345/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen
... überschreiten, von einer Privilegierung im Außenbereich ausgenommen. Auf diese Weise wurde die Möglichkeit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften, die Standortwahl für die Errichtung derartiger Tierhaltungsanlagen zu beeinflussen, gestärkt, da sie im Außenbereich nicht mehr zulässig waren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 442/2/20
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Mit der nach geltender Gesetzesfassung vorgesehenen Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften, Bergbehörden, Grundstückseigentümer und Inhaber von Bergbauberechtigungen wird der Beteiligungsgrundsatz gewahrt. Daneben bietet das mit der geltenden Fassung des § 21 Absatz 4 StandAG vorgesehene Verfahren die Möglichkeit, Nutzungseinschränkungen zielführender an die lokalen geologischen Gegebenheiten anzupassen. Diese Regelungen sind grundsätzlich beizubehalten.
Drucksache 37/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas - COM(2020) 27 final
... In den Regionen präsente EU-Netze, und insbesondere die Europe-Direct-Netze‚ können Gespräche auf regionaler Ebene anregen und organisieren helfen. So könnten die Vertretungen der Europäischen Kommission beispielsweise verschiedene Europe-Direct-Kontaktzentren benennen, die als regionale Knotenpunkte Debatten organisieren und begleiten helfen, Kontakt mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aufnehmen und eigene Aktivitäten ausrichten.
1. EIN NEUER Impuls für die Europäische Demokratie - die ZEIT IST REIF
2. OFFENE Diskussion über Fragen, die den BÜRGERINNEN und BÜRGERN AM HERZEN LIEGEN
2.1 eine Union, die MEHR ERREICHEN WILL
2.2 Institutionelle Fragen
3. Schaffung des richtigen RAUMS für die MITSPRACHE der Europäischen BÜRGERINNEN und Bürger
3.1 ERFAHRUNGEN Nutzen
3.2 NÄCHSTE Ebene der BÜRGERDIALOGE - neue Formen der Beteiligung
4. öffentliche Wirkung
5. Weiterverfolgung der ANREGUNGEN der BÜRGERINNEN und Bürger
6. Zeitplan
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 6/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2 -Bepreisung (Wohngeld-CO2 -Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2 BeprEntlG)
... Hieraus ergibt sich folgende Kostenverteilung auf die Gebietskörperschaften:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wohngeldgesetzes
§ 42c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld
2. Ausgestaltung der CO2-Komponente im Wohngeld
3. Wirkungen der Wohngelderhöhung
Tabelle
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Wohngelderhöhung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Bund
aaa Kinderzuschlag
bbb SGB II
bb Länder und Kommunen
aaa Wohngeld
bbb Bildung und Teilhabe
ccc SGB XII
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5036, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 221/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... , die ein Anliegen des Bundesrates aufgreift. Er bittet darüber hinaus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit einer dezentralen Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern zu ergänzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4 - neu -, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 - neu - EStG
Drucksache 290/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass seine Stellungnahme zur dezentralen Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern nicht aufgegriffen wurde. Insbesondere in den Ländern sind umfangreiche Organisationsmaßnahmen erforderlich, um eine regelkonforme Besteuerung nach § 2b
Drucksache 150/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG )
... "Satz 3 und Satz 4 gelten entsprechend für durch andere inländische Gebietskörperschaften errichtete, mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vergleichbare Einrichtungen."
‚Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
‚Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 7. Der Bundesrat betont, dass die Umsetzungsstrategie, damit sie bis 2030 erfolgreich ist, neben den europäischen Mitgliedstaaten insbesondere mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Zivilgesellschaft entwickelt und umgesetzt werden sollte.
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... Die gegenwärtigen Formulierungen zu den Finanzierungszusagen des Bundes lassen indes erhebliche Abweichungen von der sowohl im Abschlussbericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" als auch seitens der Bundesregierung öffentlichkeitswirksam avisierten Zielgröße von insgesamt 40 Milliarden Euro (über den gesamten Förderzeitraum bis 2038) zu. Dies beeinträchtigt zum einen die Planungssicherheit der betroffenen Gebietskörperschaften, unter anderem in Bezug auf die Etatisierung der erforderlichen Kofinanzierungsbeiträge, und zum anderen die Akzeptanz des Gesetzes in den Revieren.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG
11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG
14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG
15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG
16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG
17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG
18. Zum Gesetzentwurf allgemein
19. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
22. Zum Gesetzentwurf allgemein
23. Zu Artikel 1 Kapitel 1
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... 1. unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der Gebietskörperschaften mit einer Entscheidung im Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren zugunsten des Vorhabenträgers gerechnet werden kann,
Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 13a Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.
§ 43 Erfordernis der Planfeststellung
§ 43f Änderungen im Anzeigeverfahren
§ 43j Leerrohre für Hochspannungsleitungen
§ 43k Zurverfügungstellung von Geodaten
§ 44c Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
Artikel 2 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 5a Verzicht auf Bundesfachplanung
§ 5b Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung
§ 10 Erörterungstermin
§ 25 Änderungen im Anzeigeverfahren
§ 36 Evaluierung
Artikel 3 Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
Artikel 4 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 5 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 9 Änderung der Raumordnungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 5a Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte
Artikel 11 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 12 Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung
Artikel 13 Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 15 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 16 Änderung der SINTE*Verordnung
Artikel 17 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 19 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 20 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 23 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 24 Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung
Artikel 25 Inkrafttreten
Drucksache 418/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... In Artikel 1 Nummer 1 sind in § 188 Absatz 3 die Wörter "europäischer, bundes-, landes- oder kommunalpolitischer Ebene" durch die Wörter "europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene oder auf Ebene einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB
Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 188 Absatz 3 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 241 Absatz 3 StGB
Zu Artikel 1
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 8. Der Bundesrat betont, dass die Umsetzungsstrategie, damit sie bis 2030 erfolgreich ist, neben den europäischen Mitgliedstaaten insbesondere mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Zivilgesellschaft entwickelt und umgesetzt werden sollte.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 382/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... "Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Gebietskörperschaften haben für allgemeine Planungs- und Förderzwecke einen Anspruch auf Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas nach Absatz 1 Satz 1."
‚Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 77q Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau
§ 77r Verordnungsermächtigung
Drucksache 463/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen
... Vor diesem Hintergrund strebt die Bundesregierung eine bundesweite Erhebung von Daten zum Ausmaß und zur Struktur von Wohnungslosigkeit an. Damit sollen die Armuts- und Reichtumsberichterstattung wie auch sozialpolitische Maßnahmen auf eine fundierte Basis gestellt werden. Eine Regelung durch Bundesgesetz ist erforderlich, da nur so für das gesamte Bundesgebiet Daten auf einheitlicher Basis verfügbar und so auch allen Gebietskörperschaften auf einheitlicher Basis für politisch fundierte Maßnahmen im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeit zugänglich gemacht werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
§ 1 Zweck der Erhebung; Durchführung
§ 2 Periodizität und Berichtszeitpunkt
§ 3 Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung
§ 4 Erhebungsmerkmale
§ 5 Hilfsmerkmale
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Datenübermittlung; Veröffentlichung
§ 8 Ergänzende Berichterstattung
Artikel 2 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 244/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
... Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushalte der Gebietskörperschaften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
Artikel 1 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 167/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 12. Insoweit weist der Bundesrat darauf hin, dass auch der Ausschuss der Regionen die erhebliche Betroffenheit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die Länderspezifischen Empfehlungen betont und überzeugend auf den Reformbedarf bei der Steuerung des Europäischen Semesters hingewiesen hat (2018/C 461/01 vom 21. Dezember 2018).
Drucksache 125/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 4. Der Bundesrat sieht in der Digitalisierung einen wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Bund und Länder werden den mit der Digitalisierung einhergehenden Strukturwandel aktiv begleiten. Hier gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt für die Menschen verträglich gestalten und mögliche Risiken minimieren. Die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie setzt eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraus. Dabei ist auf einen bedarfsgerechten, zielgenauen und wirtschaftlichen, die staatlichen Ebenen nicht überfordernden Mitteleinsatz zu achten, wobei zunehmende finanzielle Verflechtungen der staatlichen Ebenen vermieden werden müssen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine enge Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erfolgt. Der Bundesrat erwartet, dass sich der Bund seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellt.
Drucksache 372/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 obliegt den jeweiligen Gebietskörperschaften (insb. Kommunen - auch Stadtstaaten -, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder) die Koordination des Breitbandnetzausbaus in den beschriebenen Gebieten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sich die Gebietskörperschaften privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie in Ausschreibungen für die Ausbauprojekte auswählen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1
2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗
8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG
10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG
13. Zum Körperschaftsteuergesetz
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗
15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *
Artikel 8a Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten
Artikel 8b Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz
20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG
21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG
22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG
23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG
24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG
1. Zu § 25e Absatz 1 UStG
2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG
4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG
25. Zur Änderung der Abgabenordnung
26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG
27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG
28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Artikel 15a Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Drucksache 125/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
... 4. Der Bundesrat sieht in der Digitalisierung einen wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Bund und Länder werden den mit der Digitalisierung einhergehenden Strukturwandel aktiv begleiten. Hier gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt für die Menschen verträglich gestalten und mögliche Risiken minimieren. Die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie setzt eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraus. Dabei ist auf einen bedarfsgerechten, zielgenauen und wirtschaftlichen, die staatlichen Ebenen nicht überfordernden Mitteleinsatz zu achten, wobei zunehmende finanzielle Verflechtungen der staatlichen Ebenen vermieden werden müssen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine enge Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erfolgt. Der Bundesrat erwartet, dass sich der Bund seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellt.
Drucksache 149/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
... (1) Dieses Abkommen gilt ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden.
Drucksache 167/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 12. Insoweit weist der Bundesrat darauf hin, dass auch der Ausschuss der Regionen die erhebliche Betroffenheit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch die Länderspezifischen Empfehlungen betont und überzeugend auf den Reformbedarf bei der Steuerung des Europäischen Semesters hingewiesen hat (2018/C 461/01 vom 21. Dezember 2018).
Drucksache 94/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 Drucksache: 94/18 und zu 94/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final Drucksache: 97/18 und zu 97/18
... 1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Digitalisierung Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat gleichermaßen bietet. Es muss daher ein zentrales Ziel aller Gebietskörperschaften sein, diese Chancen zu nutzen und weiter auszubauen.
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Ausschuss der Regionen sollte die Kommission die nationalen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, die sie nutzen können, um sich frühzeitig in die politische Entscheidungsfindung einzubringen.
1. Einleitung
2. Die Bedeutung von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
3. Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT: SCHLÜSSELELEMENTE einer besseren Rechtsetzung
4. Maßnahmen zur STÄRKUNG der Rolle von Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
4.1. Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2. Ermöglichung einer wirksameren Prüfung durch die nationalen Parlamente
4.3. Aktivere Einbindung lokaler und regionaler Behörden
4.4. Bessere Bewertung und Darstellung relevanter Auswirkungen
4.5. Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität
5. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte: die KONFERENZ in BREGENZ
Themen der Konferenz in Bregenz
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
Anhang I Die neun Empfehlungen der Taskforce
Empfehlung 1 der Taskforce
Empfehlung 2 der Taskforce
Empfehlung 3 der Taskforce
Empfehlung 4 der Taskforce
Empfehlung 5 der Taskforce
Empfehlung 6 der Taskforce
Empfehlung 7 der Taskforce
Empfehlung 8 der Taskforce
Empfehlung 9 der Taskforce
Anhang II Modellraster zur Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit während des gesamten Politikzyklus (dem Bericht der Taskforce über Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln entnommen)
Zweck und Erläuterung des Bewertungsrasters
Drucksache 94/1/18
... 1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Digitalisierung Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat gleichermaßen bietet. Es muss daher ein zentrales Ziel [aller Gebietskörperschaften] sein, diese Chancen zu nutzen und weiter auszubauen.
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Die zweite Konsultation betraf das Paket "Saubere Energie für alle Europäer". Im Hinblick auf das Governance-System der Energieunion hoben die Teilnehmer hervor, dass die vorgeschlagenen Zeitrahmen, insbesondere in föderalen Staaten mit vielen an der Umsetzung beteiligten Interessenträgern, zu knapp seien und nicht mit dem in föderalen Staaten angewendeten Koordinierungsprozess vereinbar wären. In der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen werden keine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Subsidiarität, wohl aber in hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geäußert, "da das vorgeschlagene Governance-System zu komplex und zu detailliert ist und die Berichtszeiträume zu knapp bemessen sind; [Der Ausschuss der Regionen] ist der Meinung, dass es besser gewesen wäre, das Governance-System im Rahmen einer Richtlinie und nicht einer Verordnung einzuführen, was in föderalen Staaten eine angemessene Einbindung der regionalen Gebietskörperschaften erlaubt hätte."
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Drucksache 619/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... In den Verträgen wird nicht bestimmt, nach welcher Methode der Wirtschafts- und Sozialausschuss oder der Ausschuss der Regionen unter Berücksichtigung der Obergrenze von 350 Mitgliedern zusammengesetzt wird. Die Kriterien für die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments hingegen werden in Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt. Während sich das Parlament aus direkt gewählten Vertretern der Unionsbürgerinnen und -bürger zusammensetzt, setzt sich der Ausschuss aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen (Artikel 300 Absatz 3 AEUV). Deshalb sollte das Bestreben, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Ausschuss Gehör zu verschaffen, gegenüber einer unmittelbaren Anknüpfung an die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten Vorrang genießen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 577/18
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften
... Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushalte der Gebietskörperschaften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 557/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen -
... Zur Einhaltung wettbewerbskonformer und nicht diskriminierender Verfahrensweisen sollte die vergünstigte Abgabe von Liegenschaftsvermögen des Bundes demnach für alle Investoren in gleicher Weise geöffnet werden, unbeschadet des Erstzugriffsrechts der Gebietskörperschaften. Zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Anforderungen sowie des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots hat die verbilligte Grundstücksvergabe in einem offenen und transparenten Verfahren zu erfolgen. Die Änderung lässt dabei offen, wie dies konkret im Einzelfall zu erfolgen hat. Denkbar sind hier verschiedene Vorgehensweisen, die im Einzelfall auch davon abhängen, ob und inwieweit noch Baurecht geschaffen werden muss. So könnte zum Beispiel die BImA ein geeignetes Grundstück - in Abstimmung mit der Kommune - durch eine Ausschreibung vermarkten und demjenigen Wettbewerbsgewinner überlassen, der das beste Konzept (Leistungswettbewerb) hat. Alternativ könnte ein Grundstückspool gebildet werden, wenn die "Verteilung" der Grundstücke dem Gleichheitsgrundsatz und dem europäischen Diskriminierungsverbot entspricht (zum Beispiel Windhund-, Losverfahren nach einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren). Dabei ist zu beachten, dass die BImA auch bei der fiskalischen Veräußerung von Grundstücken den Grundrechtsschutz (unter anderem Artikel 3 und ausnahmsweise Artikel 14
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 64 Absatz 3a BHO
Zu Nummer 2
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 557/3/17
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen
... "Grundstücke, die zur Erfüllung von Fach- und Verwaltungszwecken von Gebietskörperschaften sowie insbesondere mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften benötigt werden, können ohne Bieterverfahren zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert, der die geplante Nutzung des Grundstückes berücksichtigt, veräußert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 184/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 40a Absatz 5 Satz 1 die Wörter "einer Gebietskörperschaft" durch die Wörter "der öffentlichen Hand" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG
14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG
15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG
§ 18b Begriffsbestimmungen
§ 18c Besondere Anforderungen an Jagdmunition
§ 18d Ermächtigungen
§ 18e Übergangsvorschriften
§ 18f Erfahrungsbericht
16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... - Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie danach streben, in ihre Aktionspläne für nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz Maßnahmen aufzunehmen, um die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu verringern und zum angestrebten gemeinsamen CO
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 557/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag des Landes Berlin und Brandenburg, Bremen - Punkt 3 der 961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017
... "(3 a) Grundstücke, die zur Erfüllung von Fach- und Verwaltungszwecken von Gebietskörperschaften sowie insbesondere mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften benötigt werden, können ohne Bieterverfahren zum gutachterlich festgesetzten Verkehrswert veräußert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 172/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien tauschen die Informationen aus, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Verwaltung bzw. Vollstreckung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung einer Vertragspartei, eines ihrer Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht. Der Informationsaustausch ist durch Artikel 1 und 2 nicht eingeschränkt.
Drucksache 272/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur angestrebten Einführung von europäischen Rechnungsführungsstandards (EPSAS) zu dem Bericht der Kommission vom 6.3.2013 an den Rat und das Europäische Parlament
... ) zu entwickeln und in den Mitgliedstaaten der EU verbindlich vorzuschreiben. Der Bundesregierung sind die Tragweite und die Herausforderung des EPSAS-Vorhabens der Europäischen Kommission und dessen potentielle Auswirkungen für alle deutschen Gebietskörperschaften bewusst. Daher hat sie, auch als Reaktion auf den Beschluss 811/13 des Bundesrates zu EPSAS, gemeinsam mit den Ländern umfassende Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren etabliert. Eine Staatssekretärsrunde hat sich bislang viermal getroffen und u.a. ein Bund-Länder-Grundsatzpapier verabschiedet, das auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht wurde (siehe Anlage). Die Kommunen sind durch einen Vertreter der Innenministerkonferenz an den Sitzungen der Staatssekretärsrunde beteiligt. Die Sitzungen der Staatssekretärsrunde werden von einem Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) auf Arbeitsebene vorbereitet, in dem sich die Bundesregierung zu den Sitzungen auf EU-Ebene eng mit den Ländern abstimmt. Dabei sind die Beschlüsse des Deutschen Bundestages und des Bundesrates die Grundlage, auf der die gegenwärtige Arbeit von Eurostat an den EPSAS in Form aktiver Mitgestaltung kritisch begleitet wird. Das Bund-Länder-Grundsatzpapier zu EPSAS stellt in diesem Rahmen die Leitlinie für die Arbeit der deutschen Vertreter in den relevanten EU-Gremien dar und wurde den Vertretern der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten zu verschiedenen Anlässen zur Verfügung gestellt. Die Positionen entsprechen weitgehend den Beschlüssen des Bundesrates und des Bundestages, sowie den Positionspapieren der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder.
Anlage Bund / Länder-Arbeitskreis EPSAS - Grundsatzpapier
I. EPSAS im Kontext zum Sixpack und zu bestehenden Rechnungssystemen:
3 Zielstellung:
3 Zeithorizont:
Verhältnis von Kosten und Nutzen:
Rechtsgrundlage des Rechtsetzungsvorhabens:
II. Organisations- (Governance) und Rahmengrundsätze (Standards) aus doppischer Sicht:
a. Grundanforderungen für die Entwicklung und Implementierung der EPSAS:
b. Inhaltliche Anforderungen an EPSAS:
Drucksache 87/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- COM(2016) 850 final
... Viele europäische Förderbanken erfüllen den Status einer öffentlichen Stelle. So sind die deutschen Landesförderbanken "öffentliche Stellen" nach Artikel 4 Absatz 8 CRR. Sie sind Unternehmen ohne Erwerbszweck, die sich im Besitz einer regionalen Gebietskörperschaft befinden, für die eine der ausdrücklichen Garantie gleichstehende Haftung gilt. Darüber hinaus sind sie selbstverwaltete Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die einer öffentlichen Beaufsichtigung unterliegen. Bei diesen öffentlichen Stellen entspricht das Kreditspreadrisiko gemäß Artikel 116 Absatz 4 CRR dem Risiko ihres expliziten Garantiegebers. Die risikotechnische Gleichstellung von explizitem Garantiegeber und Förderbank ist damit rechtlich begründet und war während der Finanzmarktkrise empirisch nachzuweisen. Entsprechend sind die deutschen Landesförderbanken als öffentliche Stelle gemäß Artikel 325ai des Verordnungsvorschlags aufgrund ihrer Bonitätsstufen 1 bis 3 mit einem Risikogewicht von 1 Prozent in die Risikogewichtsklasse 3 einzuordnen.
Zu Artikel 281
5. Zu Artikel 325a
6. Zu Artikel 325ai
7. Zu Artikel 392 und 395
Zu Artikel 428a
8. Zu Artikel 429a
a Zu Absatz 1 Buchstabe d
b Zu Absatz 2 Buchstabe e
Drucksache 585/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetz es (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV )
... (5) Dem Schlüssel werden aus den Statistiken sozialversicherungspflichtig Beschäftigter und sozialversicherungspflichtiger Entgelte die Anzahl und Beträge insgesamt zu Grunde gelegt; nicht zu berücksichtigen sind dabei die nach der Klassifikation für die Wirtschaftszweige WZ 2008 den Wirtschaftsgruppen mit den Nummern 841, 842, 843, 851, 852, 853, 854, 910, 990 zugeordneten Beschäftigten von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... Er weist darauf hin, dass vor einer Entscheidung über die nächsten Schritte zu einer möglichen Vertiefung der WWU eine breit angelegte Debatte in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene über Ziele und Folgen erfolgen muss. Hierbei müssen die nationalen Parlamente ebenso einbezogen werden wie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 557/4/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen - Punkt 3 der 961. Sitzung des Bundesrates am 3. November 2017
... 1. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die verbilligte Veräußerung von Bundesliegenschaften an Gebietskörperschaften und mehrheitlich von diesen getragenen Gesellschaften zu erleichtern. Der Bundesrat erhofft sich hierbei insbesondere eine noch stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
Drucksache 173/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
... (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden.
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... (5) Steht ein Grundstück im Eigentum einer Gebietskörperschaft, soll der Eigentümer die von der zuständigen Behörde festgelegten Beseitigungsmaßnahmen nach Artikel 17 oder Managementmaßnahmen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Die Mitgliedstaaten, die zuständigen EU-Agenturen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben (unter anderen) Schulungen für Grenzschutzbeamte zur Aufdeckung des Dokumentenbetrugs entwickelt. Diese Schulungen müssen ständig aktualisiert werden, insbesondere damit sie sich auf neue Formen des Betrugs, wie den Doppelgänger-Betrug, konzentrieren und um alle anzusprechen, die mit der Kontrolle von Dokumenten befasst sind, wie Beförderungsunternehmen, konsularisches Personal und Gebietskörperschaften.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 128. Der Bundesrat weist darauf hin, dass vor einer Entscheidung über die nächsten Schritte zu einer möglichen Vertiefung der WWU eine breit angelegte Debatte in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene über Ziele und Folgen erfolgen muss. Hierbei müssen die nationalen Parlamente ebenso einbezogen werden wie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.
>> Weitere Fundstellen >>
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einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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