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"Gasnetz"
Drucksache 339/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016 COM(2012) 305 final
... 4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, einschließlich durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016
Drucksache 395/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... . Als Inbetriebnahme gilt der erstmalige Bezug von elektrischer Energie für den Probebetrieb, bei bestehenden Pumpspeicherkraftwerken der erstmalige Bezug nach Abschluss der Maßnahme zur Erhöhung der elektrischen Pump- oder Turbinenleistung und der speicherbaren Energiemenge. Satz 2 und 3 gelten nicht für Anlagen, in denen durch Wasserelektrolyse Wasserstoff erzeugt oder in denen Gas oder Biogas durch wasserelektrolytisch erzeugten Wasserstoff und anschließende Methanisierung hergestellt worden ist. Diese Anlagen sind zudem von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz, an das sie angeschlossen sind, befreit."‘
§ 21g Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 118a Übergangsregelung für den Reservebetrieb von Erzeugungsanlagen nach § 7 Absatz 1e des Atomgesetzes
§ 118b Übergangsregelungen für Vorschriften zum Messwesen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... - Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... erbracht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden sollen, wird auch die Grundlastfähigkeit der Biogastechnologie wieder viel stärker in den Fokus rücken. Biomethan im Gasnetz eignet sich zusätzlich besonders gut für den Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie, zumal die Technologien bereitstehen.
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 874/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe COM(2011) 897 final; Ratsdok. 18960/11
... b) Gasnetze (Bereitstellung und Betrieb fester Netze, Einspeisung von Gas in diese Netze),
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Gasnetzzugangsverordnung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... terminals) und stärker miteinander vernetzte inländische Gasnetze.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... 2.2. Erdgasnetze und -speicherung
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die Bedingungen für flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt sind verbesserungswürdig. Insbesondere der Zugang zum Gasnetz stellt für Wettbewerber gegenwärtig eine Hürde für den Markteintritt dar. Wettbewerber könne die für einen Transport benötigten Gas-Kapazitäten zum Teil nicht erwerben, weil diese langfristig ausgebucht sind. Zudem wird durch die bestehende Zahl von Marktgebieten zusätzlicher Vertragsaufwand und zusätzliche Abwicklungskosten im Zusammenhang mit marktgebietsüberschreitenden Gastransporten verursacht. Dies erschwert es insbesondere neuen Anbietern mit wenigen Kunden Wettbewerbsangebote abzugeben. Anders als Anbieter, die ein bundesweit verteiltes Kundenportfolio sowie gegebenenfalls Zugriff auf verschiedene Beschaffungsquellen haben, verfügen sie nicht in gleichem Maße über die notwendige Flexibilität bei der Abwicklung eines Gastransports, um eine Belieferung über mehrere Marktgebiete hinweg wirtschaftlich darstellen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... "14. die Gewährung des Zugangs zum Erdgasnetz, zum Elektrizitätsnetz oder zu Wärme- oder Kältenetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen."
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarkts erfordert moderne Infrastrukturen. Die zentralen Ziele der Energieversorgungspolitik der Union lauten Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Voraussetzung hierfür sind Energieinfrastrukturen, die besser mit den nationalen Energienetzen verknüpft sind, die in der Lage sind, einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien aufzunehmen, und die eine Diversifizierung der Energiequellen erlauben. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedürfen die bestehenden Infrastrukturen einer raschen Modernisierung, höherwertiger Standards und einer Vereinheitlichung. Eine neue europäische Politik im Bereich der Energieinfrastrukturen ist unverzichtbar, um eine andere Vorgehensweise bei Netzplanung und -entwicklung in der EU zu etablieren. Es müssen Lösungen für wichtige fehlende Verbindungen, wie beispielsweise die Energienetze in der Nordseeregion oder den südeuropäischen Gaskorridor, gefunden werden. Die Netze müssen intelligenter werden, damit Energie effizienter genutzt und transportiert wird. Die Genehmigungsverfahren müssen effizienter und transparenter werden, und es müssen neue Finanzierungslösungen gefunden werden, um die im kommenden Jahrzehnt anstehenden gigantischen Investitionen in Höhe von über 200 Mrd. EUR20 in die großen europäischen Strom- und Gasnetze stemmen zu können, zu denen noch etwa weitere 400 Mrd. EUR für Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau der nationalen Übertragungs- und Leitungsnetze hinzukommen.
Drucksache 312/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung von Biogas sollte nicht in der gesetzgeberischen Zielbestimmung der Sonderregelungen zum Gasnetzzugang von
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 5 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz 3 - neu - GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
9. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
10. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
11. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
15. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
16. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
17. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
18. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu -, § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu -, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
19. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 6 Nummer 02 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
21. Zu Artikel 6 Nummer 03 - neu - und 04 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
22. Zu Artikel 6 Nummer 05 - neu -, 06 - neu -, 2a - neu -, 2b - neu -, 2c - neu -, 2d - neu -, 2e - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
23. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1 und x - neu - ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 6 Nummer 1b - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 6 Nummer 1c - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
26. Zu Artikel 6 Nummer 1d - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
27. Zu Artikel 6 Nummer 2f - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 2g - neu - und 2h - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 2i - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 2k - neu - § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - ARegV
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... der Sonderregelungen zum Gasnetzzugang von
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 664/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates KOM (2009) 361 endg.; Ratsdok. 12235/09
... Es fanden Zusammenkünfte zwischen der GD TREN und Vertretern des Europäischen Netzes der Elektrizitäts- und Erdgas-Fernleitungsnetzbetreiber, die für die Ausarbeitung des im Rahmen des dritten Binnenmarktpakets geplanten Zehn-Jahres-Investitionsplans für Elektrizitäts- und Erdgasnetze zuständig sind, mit Datenlieferanten, die Möglichkeiten der Analyse von Daten anhand von Simulationen entwickelt haben, und mit einer Rating-Agentur statt, um Informationen über die Kreditqualität der im Energiesektor tätigen europäischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen einzuholen. Darüber hinaus nahm die GD TREN als Beobachter an verschiedenen Sitzungen teil, die die Behörden eines Mitgliedstaats zur indikativen Planung künftiger Investitionen für Elektrizität, Erdgas und Wärme organisierten.
Drucksache 665/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... (c) Höchstkapazität der Verbindungsleitungen an jedem Ein- und Ausspeisepunkt der Gasnetze;
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... L. in der Erwägung, dass die Union dringend umfangreiche Netzinvestitionen tätigen und den Energiebinnenmarkt vollenden muss, und in der Erwägung, dass deshalb zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des Europäischen Übertragungsnetzbetreibers und der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes gefördert werden sollten,
Drucksache 155/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2009) 35 endg.; Ratsdok. 5972/09
... Ausbau des französischen Gasnetzes auf der Achse Afrika-Spanien-Frankreich
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushalt
Kapitel II Unterprogramme
Abschnitt 1 Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Prioritäten
Artikel 6 Projektliste
Artikel 7 Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft
Artikel 8 Förderfähigkeit
Artikel 9 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 10 Finanzierungsbedingungen
Artikel 11 Instrumente
Artikel 12 Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht
Abschnitt 2 Offshore–Windenergieprojekte
Artikel 13 Gewährung der EEPR-Unterstützung
Artikel 14 Förderfähigkeit
Artikel 15 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 16 Finanzierungsbedingungen
Artikel 17 Instrumente
Abschnitt 3 Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
Artikel 18 Gewährung von EEPR-Unterstützung
Artikel 19 Förderfähigkeit
Artikel 20 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 21 Finanzierungsbedingungen
Artikel 22 Instrumente
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 23 Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente
Artikel 24 Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Artikel 25 Reserve
Artikel 26 Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel IV Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Ausschüsse
Artikel 29 Bewertung
Artikel 30 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang Förderfähige Projekte
A. Verbindungsleitungen
1. Gas-Verbindungsleitungen
2. Stromverbindungsleitungen
3. Projekte für kleine Inseln
B. Offshore-Windenergieprojekte
C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
Finanzbogen
Drucksache 9/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein und schließt so den Einsatz von Erneuerbaren Energien in den weit verbreiteten Gaszentralheizungen aus. Dies wirkt dem Ziel des Gesetzes entgegen. Insbesondere zu Erdgasqualität aufbereitetes Biogas kann in modernen Gasheizanlagen dank Brennwerttechnik mit den höchstmöglichen Wirkungsgraden verbrannt werden und so einen optimalen Beitrag zum Wärmeziel von 14 Prozent bis zum Jahr 2020 leisten. Für Biogas aus dem Erdgasnetz besteht ein beachtliches Marktpotenzial bei ökologisch orientierten Verbrauchern. Besitzer von Niedrigenergiehäusern mit Gasheizung beispielsweise könnten ohne Investitionen in Anlagentechnik mit vergleichsweise geringen Mehrkosten gänzlich auf regenerative Energien umstellen.
Drucksache 913/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... 7. In Übereinstimmung mit der Kommission unterstützt der Bundesrat grundsätzlich den Vorschlag, die Gasfernleitungsnetze in Mittel- und Südeuropa zur Schaffung eines regionalen Gasmarkts zusammenzuführen. Kritisch wird jedoch der Ansatz der Kommission betrachtet, die Verantwortung für ein solches Gasnetz in die Hände eines einzigen europaweiten Gasnetzbetreibers zu legen. Ein solcher [Total]monopolist wäre nicht ausreichend steuerbar und würde derzeit noch vorhandene innovative Elemente tendenziell gefährden, die sich aus unterschiedlichen Vorgehensweisen von Netzbetreibern ergeben können. Erfahrungen aus anderen Bereichen der Energieversorgung haben gezeigt, dass technologische Innovationen auch durch unterschiedliche, im Netzbetrieb tätige Betreiber gefördert werden können.
Drucksache 419/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Gasnetzzugangsverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 10 Nachweise
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Gas, das aus einem Gasnetz entnommen wird, gilt als Erneuerbare Energie, soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent der Menge von an anderer Stelle im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes in das Gasnetz eingespeistem Gas aus
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 24/08 (Beschluss)
... ", die der pauschalierten Entgelt-Erstattung zu Grunde liegen, wird kontrovers diskutiert. Im Hinblick darauf, dass es Ziel der Verordnung ist, die in das Erdgasnetz eingespeiste Biogasmenge möglichst zeitnah deutlich zu steigern, kann für eine begrenzte Zeit gegebenenfalls ein geringfügig überhöhter Erstattungsbetrag für vermiedene Netznutzung als Anreiz oder als Übergangsregelung hingenommen werden. Eine solche Regelung muss jedoch dem ohnehin vorgesehenen Monitoring unterliegen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV
8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV
9. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV
Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
10. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV
Artikel 3a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... ") wurden in Anhang III 314 Infrastrukturprojekte für Strom- und Gasnetze als Vorhaben von "
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage Vorhaben nach § 1 Abs. 1, für die ein vordringlicher Bedarf besteht:
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze in Deutschland und zum Ausbaubedarf
2.1 Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie
1. Verbindung Hamburg/Nord - Dollern:
2. Verbindung Ganderkesee – Wehrendorf:
3. Verbindung Neuenhagen – Bertikow Vierraden:
4. Verbindung Halle - Schweinfurt:
5. Verbindung Diele – Niederrhein:
6. Verbindung Wahle – Mecklar:
2.2 Bedarf für neue Energieleitungen gemäß TEN-E-Leitlinien
2.3 Grenzüberschreitender Stromhandel und Deutschland als zentrales Strom-Transitland
2.4 Nord-Süd-Gefälle bei Erzeugung und Verbrauch von Strom in Deutschland
2.5 Notwendigkeit zur kurzfristigen Realisierung der Trassenprojekte
2.6 Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit etwaiger Alternativen zum Netzausbau
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
IV. Gender Mainstreaming
B Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 : Energieleitungsausbaugesetz
1. § 1 EnLAG
2. § 2 EnLAG
3. § 3 EnLAG
4. Anlage
Artikel 2 : Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Änderung des § 11 EnWG
2. Änderung des § 12 Abs. 3a EnWG
3. Änderung des § 21a Abs. 4 Satz 3 EnWG
4. Änderung des § 43 EnWG
5. Änderung des § 43b Nr. 1 Satz 1 EnWG
6. Neuer § 117a EnWG
7. Änderung des § 118 EnWG
Artikel 3 : Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung
1. Änderung des § 48 VwGO
2. Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
Artikel 4 : Änderungen der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 5 : Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
Drucksache 10/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... 3. aus Anlagen, die neben aus dem Gasnetz entnommenen Biogas auch Erdgas einsetzen, nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber durch ein Einsatzstoff-Tagebuch mit Angaben und Belegen über Art und Menge der eingesetzten Gase den Nachweis führt, wieviel
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG
4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG
14. Zu Artikel 1 § 27 EEG
15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
22. Zu Artikel 1 § 57 EEG
23. Zu Artikel 1 § 58 EEG
24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
26. Zu Artikel 1 § 64 EEG
27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG
34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
38. Zu Artikel 1 allgemein EEG
39. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 14/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
... Gasnetzzugangsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzes
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur vollständigen Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Drucksache 24/2/08
... "Für die erste Regulierungsperiode kann ein Gasnetzbetreiber, der sich bereits für das vereinfachte Verfahren entschieden hat, bis 31. März 2008 wieder ins normale Verfahren wechseln, soweit er nachweist, dass für sein Netz der Anteil nicht beeinflussbarer Kosten 20 Prozent übersteigt."
13. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -, Nr. 3 - neu - § 24 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 2a - neu -; § 34 Abs. 3a ARegV
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Gasnetz
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... gilt weiterhin nur dann als Erfüllung der Nutzungspflicht, wenn bei der Aufbereitung und Einspeisung des Gases in das Erdgasnetz die Methanemissionen in die Atmosphäre nach dem Stand der Technik minimiert und ein maximaler Stromverbrauch von 0,5 Kilowattstunden pro Normkubikmeter Biorohgas nachgewiesen werden.
Drucksache 12/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5
Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG
14. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
15. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG
17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG
25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1
26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG
27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG
28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG
30. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG
31. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG
32. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG
Drucksache 9/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein und schließt so den Einsatz von Erneuerbaren Energien in den weit verbreiteten Gaszentralheizungen aus. Dies wirkt dem Ziel des Gesetzes entgegen. Insbesondere zu Erdgasqualität aufbereitetes Biogas kann in modernen Gasheizanlagen dank Brennwerttechnik mit den höchstmöglichen Wirkungsgraden verbrannt werden und so einen optimalen Beitrag zum Wärmeziel von 14 Prozent bis zum Jahr 2020 leisten. Für Biogas aus dem Erdgasnetz besteht ein beachtliches Marktpotenzial bei ökologisch orientierten Verbrauchern. Besitzer von Niedrigenergiehäusern mit Gasheizung beispielsweise könnten ohne Investitionen in Anlagentechnik mit vergleichsweise geringen Mehrkosten gänzlich auf regenerative Energien umstellen.
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... nutzung die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und dessen Einspeisung ins Erdgasnetz angestoßen werden. Gleichzeitig basieren die Anlagen zur Nutzung fester Biomasse zunehmend auf neuen Technologien wie dem Organic Rankine Cycle, der einen Anlagenbetrieb in Kraft-Wärme-Kopplung auch in relativ kleinen Leistungsbereichen ermöglicht. Beides dient dazu, die Effizienz der Bioenergienutzung zu erhöhen. Insgesamt werden diese Entwicklungen durch umfangreiche Ausgaben für Forschung und Entwicklung unterstützt.
Drucksache 261/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2008 zu nachhaltiger Landwirtschaft und Biogas: notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften (2007/2107(INI))
... , insbesondere jenen, die Elektrizität und Wärme erzeugen sowie den Bau von Anlagen und Netzen zukommt, die der Modernisierung des Erdgasnetzes und der Einspeisung von Biogas in dieses Netz dienen
Drucksache 24/1/08
... ) einen weiteren Anreiz für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz und somit für die Biogasmengensteigerung auch im Wärmesektor zu bieten, kann für eine begrenzte Zeit ein geringfügig überhöhter Erstattungsbetrag "
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41b Nr. 3 GasNZV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41c Abs. 3a - neu - GasNZV
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41d Abs. 2 Satz 3 GasNZV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 41e Abs. 8 Satz 2 - neu - GasNZV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 1 GasNEV
6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 20a Satz 3 - neu - GasNEV
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 1. Tiret GasNEV
8. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b 2. Tiret GasNEV
9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 20b GasNEV
10. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 8a 2. Tiret ARegV
11. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 4 Abs. 3 Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 3 Nr. 1 - neu -* § 6 Satz 5 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -, Nr. 3 - neu -* § 24 Abs. 2 Satz 3; § 34 Abs. 3a ARegV
14. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV
15. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 24 Abs. 3 ARegV
16. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 29 Abs. 1 Satz 1 ARegV
17. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* § 34 Abs. 2 ARegV
19. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 12a - neu -, Satz 12b - neu - ARegV
20. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu -* Anlage 1 zu § 7 Satz 10, Satz 10a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 4 StromNEV
Artikel 3a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... (1) Was sind Ihrer Ansicht nach die Haupthindernisse für die Entwicklung eines europäischen Strom- und Gasnetzes? Inwieweit können sie auf nationaler/regionaler Ebene angegangen werden, und in welchen Fällen sollte die EU tätig werden?
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 24/08
... Das Bundeskabinett hat in Meseberg am 27. August 2007 Maßnahmen zur Erleichterung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz beschlossen, um die Importabhängigkeit bei Erdgas zu verringern und Impulse für eine klimaschonende Energieerzeugung zu geben. Dezentral erzeugtes Biogas soll verstärkt, effizient und zielgerichtet in der Kraft-Wärme-Koppelung und als Kraftstoff eingesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Teil 11a Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
Artikel 2 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu § 41
Zu § 41
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 41
Zu Art. 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung
Drucksache 913/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... 7. In Übereinstimmung mit der Kommission unterstützt der Bundesrat grundsätzlich den Vorschlag, die Gasfernleitungsnetze in Mittel- und Südeuropa zur Schaffung eines regionalen Gasmarkts zusammenzuführen. Kritisch wird jedoch der Ansatz der Kommission betrachtet, die Verantwortung für ein solches Gasnetz in die Hände eines einzigen europaweiten Gasnetzbetreibers zu legen. Ein solcher Totalmonopolist wäre nicht ausreichend steuerbar und würde derzeit noch vorhandene innovative Elemente tendenziell gefährden, die sich aus unterschiedlichen Vorgehensweisen von Netzbetreibern ergeben können. Erfahrungen aus anderen Bereichen der Energieversorgung haben gezeigt, dass technologische Innovationen auch durch unterschiedliche, im Netzbetrieb tätige Betreiber gefördert werden können.
Drucksache 12/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
... Bei den Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden handelt es sich - und hierdurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Verfahren der Landeskartellbehörden - um Massenverfahren. In der ersten Runde der Strom- und Gasnetzentgeltregulierung waren bei den Landesregulierungsbehörden deutlich über 1.100 Entgeltgenehmigungsverfahren anhängig. Allein im Dezember 2007/Januar 2008 hatten die Landesregulierungsbehörden eine fast vergleichbar hohe Zahl von Verfahren über die Zulassung zum vereinfachten Verfahren nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durchzuführen, zusätzlich noch mehr als 600 Verfahren nach § 32 Abs. 5
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 KWKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 3 Abs. 2 KWKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 11 Satz 2 - neu - KWKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 1 KWKG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 3 Abs. 13 Satz 2 KWKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4 Abs. 1 Satz 1 KWKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 1 Satz 1a KWKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a KWKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 4 Abs. 3a Satz 3 - neu - KWKG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe d - neu - § 4 Abs. 4 KWKG
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 5 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 KWKG
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 5a Abs. 1 Nr. 3 KWKG
15. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 7 Abs. 4 Satz 1 KWKG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b und c § 7 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 Satz 3 - neu - KWKG
17. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 7 Abs. 5 Satz 2 KWKG
18. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 7 Abs. 6 KWKG
19. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 8 Satz 1 KWKG
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 1 KWKG
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe e § 7 Abs. 9 Satz 5 KWKG
22. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7a Abs. 3 Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3 KWKG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 8 KWKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 64a Abs. 1 Satz 2 EnWG
25. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 65 Abs. 5 - neu - EnWG
26. Zu Artikel 2 Nr. 13, Nr. 14a - neu - § 66 Abs. 3; § 79 Abs. 2 EnWG
27. Zu Artikel 2 Nr. 17 § 110 Abs. 3 EnWG
Drucksache 418/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... 3. aus Anlagen, die aus einem Gasnetz entnommenes Gas im Sinne von Absatz 2 einsetzen, nur soweit der Strom in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zu diesem Gesetz erzeugt wird.
§ 6 Anschlussvoraussetzungen
§ 17 Direktvermarktung
Anlage 1 : Technologie-Bonus
I. Gasaufbereitung
II. Innovative Anlagentechnik
Drucksache 10/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... (2) Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Deponiegas, soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent der Menge von Deponiegas entspricht, das an anderer Stelle im Geltungsbereich des Gesetzes in das Gasnetz eingespeist worden ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gesetzliches Schuldverhältnis
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 5 Anschluss
§ 6 Anschlussvoraussetzungen
§ 7 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 9 Erweiterung der Netzkapazität
§ 10 Schadensersatz
§ 11 Einspeisemanagement
§ 12 Härtefallregelung
Abschnitt 3 Kosten
§ 13 Netzanschluss
§ 14 Kapazitätserweiterung
§ 15 Vertragliche Vereinbarung
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
§ 16 Vergütungsanspruch
§ 17 Eigenvermarktung
§ 18 Vergütungsberechnung
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
§ 20 Degression
§ 21 Vergütungsbeginn und -dauer
§ 22 Aufrechnung
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
§ 23 Wasserkraft
§ 24 Deponiegas
§ 25 Klärgas
§ 26 Grubengas
§ 27 Biomasse
§ 28 Geothermie
§ 29 Windenergie
§ 30 Windenergie Repowering
§ 31 Windenergie Offshore
§ 32 Solare Strahlungsenergie
§ 33 Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
§ 34 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber
§ 36 Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern
§ 37 Weitergabe an die Lieferanten
§ 38 Nachträgliche Korrekturen
§ 39 Abschlagszahlungen
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
§ 40 Grundsatz
§ 41 Unternehmen des produzierenden Gewerbes
§ 42 Schienenbahnen
§ 43 Antragsfrist und Entscheidungswirkung
§ 44 Auskunftspflicht
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 45 Grundsatz
§ 46 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
§ 47 Netzbetreiber
§ 48 Übertragungsnetzbetreiber
§ 49 Elektrizitätsversorgungsunternehmen
§ 50 Testierung
§ 51 Information der Bundesnetzagentur
§ 52 Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 2 Differenzkosten
§ 53 Anzeige
§ 54 Abrechnung
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
§ 55 Herkunftsnachweis
§ 56 Doppelvermarktungsverbot
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 57 Clearingstelle
§ 58 Verbraucherschutz
§ 59 Einstweiliger Rechtsschutz
§ 60 Nutzung von Seewasserstraßen
§ 61 Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 62 Bußgeldvorschriften
§ 63 Fachaufsicht
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
§ 64 Verordnungsermächtigung
§ 65 Erfahrungsbericht
§ 66 Übergangsbestimmungen
Anlage n
Anlage 1 : Technologie-Bonus
Anlage 2 (zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Begriffsbestimmungen
III. Positivliste
IV. Negativliste
V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge
VI. Bonushöhe
VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs
Anlage 3 (zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Erforderliche Nachweise
III. Positivliste
IV. Negativliste
Anlage 4 (zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus
I. Anspruchsvoraussetzungen
II. Erforderliche Nachweise
III. Positivliste
IV. Negativliste
Anlage 5 (zu § 29): Referenzertrag
Artikel 2 Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... 3. aus Anlagen, die neben aus dem Gasnetz entnommenen Biogas auch Erdgas einsetzen, nur, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber durch ein Einsatzstoff-Tagebuch mit Angaben und Belegen über Art und Menge der eingesetzten Gase den Nachweis führt, wieviel
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... § 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragliche Grundlagen
§ 3 Messstellenvertrag und Messvertrag
§ 4 Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister
§ 5 Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters
§ 6 Durchführung des Übergangs
§ 7 Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters
Teil 2 Messstellenbetrieb und Messung
§ 8 Messstellenbetrieb
§ 9 Messung
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
§ 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
§ 12 Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung
Teil 3 Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen
§ 13 Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur
§ 14 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsverordnungen
§ 18b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
§ 38b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Drucksache 731/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... bedeutet. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat daher eine größere Kontrolle im Hinblick auf die Bestimmung der Richtung der Gasströme und die Nutzung der Systemkapazitäten. Eine effektive Entflechtung ist daher für die Gasnetze mindestens genauso wichtig wie für die Stromnetze.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 731/07
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... bedeutet. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat daher eine größere Kontrolle im Hinblick auf die Bestimmung der Richtung der Gasströme und die Nutzung der Systemkapazitäten. Eine effektive Entflechtung ist daher für die Gasnetze mindestens genauso wichtig wie für die Stromnetze.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 417/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Beispielsweise sind im Gasbereich auf Grund der Speicherbarkeit des Gases nicht alle denkbaren Inanspruchnahmen zugleich auch erforderlich. Von den Netzbetreibern werden Instrumente zur gezielten Kappung der Lastspitze eingesetzt (z.B. Netzpufferung, Speichereinsatz, Mengensteuerung). Ohne die vorgeschlagene Ergänzung ergäbe sich ein wirtschaftlicher Anreiz, den Einsatz dieser sinnvollen Instrumente zu reduzieren und dadurch eigene Netzkosten zu Lasten zugewälzter Entgelte einzusparen. Die Effizienz der Netznutzung insgesamt würde reduziert; wenn nachgelagerte Gasnetze ihren Bezug aus den vorgelagerten Netzen über das erforderliche Maß ausdehnen, kann es dort zu Kapazitätsproblemen kommen.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV
37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV
40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV
43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV
44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV
45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV
46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV
49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... srechts 2005 unterliegen Strom- und Gasnetzbetreiber einer starken und effektiven Aufsicht durch die
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... bedeutet. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat daher eine größere Kontrolle im Hinblick auf die Bestimmung der Richtung der Gasströme und die Nutzung der Systemkapazitäten. Eine effektive Entflechtung ist daher für die Gasnetze mindestens genauso wichtig wie für die Stromnetze.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 417/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... " einzuordnen. Nur die erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen ist tatsächlich unbeeinflussbar. Beispielsweise sind im Gasbereich auf Grund der Speicherbarkeit des Gases nicht alle denkbaren Inanspruchnahmen zugleich auch erforderlich. Von den Netzbetreibern werden Instrumente zur gezielten Kappung der Lastspitze eingesetzt (z.B. Netzpufferung, Speichereinsatz, Mengensteuerung). Ohne die vorgeschlagene Ergänzung ergäbe sich ein wirtschaftlicher Anreiz, den Einsatz dieser sinnvollen Instrumente zu reduzieren und dadurch eigene Netzkosten zu Lasten zugewälzter Entgelte einzusparen. Die Effizienz der Netznutzung insgesamt würde reduziert; wenn nachgelagerte Gasnetze ihren Bezug aus den vorgelagerten Netzen über das erforderliche Maß ausdehnen, kann es dort zu Kapazitätsproblemen kommen.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 612/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (2007/2089(INI))
... Strom- und Erdgasnetze
Drucksache 659/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz
... - dem Zugang zum Gasnetz (einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu Gasspeicheranlagen),
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... bedeutet. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat daher eine größere Kontrolle im Hinblick auf die Bestimmung der Richtung der Gasströme und die Nutzung der Systemkapazitäten. Eine effektive Entflechtung ist daher für die Gasnetze mindestens genauso wichtig wie für die Stromnetze.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... und der Gasnetzentgeltverordnung weg. Im Rahmen der Ex-ante-Schätzung ist durch den vorliegenden Entwurf eine Entlastung von etwa 4 104 300 € zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Beginn des Verfahrens
Teil 2 Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Regulierungsperioden
§ 3 Beginn und Dauer der Regulierungsperioden
Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 4 Erlösobergrenzen
§ 5 Regulierungskonto
§ 6 Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze
§ 7 Regulierungsformel
§ 8 Allgemeine Geldwertentwicklung
§ 9 Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
§ 10 Erweiterungsfaktor
§ 11 Beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile
§ 12 Effizienzvergleich
§ 13 Parameter für den Effizienzvergleich
§ 14 Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
§ 15 Ermittlung der Ineffizienzen
§ 16 Effizienzvorgaben
Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
§ 17 Netzentgelte
Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
§ 18 Qualitätsvorgaben
§ 19 Qualitätselement in der Regulierungsformel
§ 20 Bestimmung des Qualitätselements
§ 21 Bericht zum Investitionsverhalten
Teil 3 Besondere Vorschriften zur Anreizregulierung
Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
§ 22 Sondervorschriften für den Effizienzvergleich
§ 23 Investitionsbudgets
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
§ 24 Vereinfachtes Verfahren
Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
§ 25 Pauschalierter Investitionszuschlag
Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
§ 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Teil 4 Sonstige Bestimmungen
§ 27 Datenerhebung
§ 28 Mitteilungspflichten
§ 29 Übermittlung von Daten
§ 30 Fehlende oder unzureichende Daten
§ 31 Veröffentlichung von Daten
§ 32 Festlegungen oder Genehmigungen der Regulierungsbehörde
§ 33 Evaluierung und Berichte der Bundesnetzagentur
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 7)
Anlage 2 (zu § 10)
Anlage 3 (zu § 12)
Artikel 2 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Zu Art. 1 Anreizregulierungsverordnung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Regulierungsperioden
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Abschnitt 3 Ermittlung der Netzentgelte
Zu § 17
Zu Abschnitt 4 Qualitätsvorgaben
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu Abschnitt 1 Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
Zu § 22
Zu § 23
Zu Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für kleine Netzbetreiber
Zu § 24
Zu Abschnitt 3 Pauschalierter Investitionszuschlag
Zu § 25
Zu Abschnitt 4 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 5
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 30. April 2007: Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
Drucksache 731/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz - Antrag des Landes Niedersachsen -
Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung der Einspeisung von Biogas in das allgemeine Erdgasnetz - Antrag des Landes Niedersachsen -
1. Zu Absatz 2
2. Zu Absatz 2 Satz 3 bis 5
3. Zu Absatz 2 Satz 6 - neu -Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... bedeutet. Der Fernleitungsnetzbetreiber hat daher eine größere Kontrolle im Hinblick auf die Bestimmung der Richtung der Gasströme und die Nutzung der Systemkapazitäten. Eine effektive Entflechtung ist daher für die Gasnetze mindestens genauso wichtig wie für die Stromnetze.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 476/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... Die europäischen Verbraucher werden, soweit sie an das Gasnetz angeschlossen sind, über ihre gemäß dem einschlägigen einzelstaatlichen Recht bestehenden Rechte auf Versorgung mit Erdgas einer bestimmten Qualität zu angemessenen Preisen informiert34.
1. Einleitung
2. Informationskampagne
3. Hintergrund
4. Das Instrument
5. Das Verfahren
Anhang I Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
A. Anschluss
B. Vertrag
C. Preise, Tarife und Überwachung
D. Freie Wahl des Anbieters
E. Information
F. Beschwerden
G. Vertretung
H. Sozialmassnahmen
I. Unlautere Geschäftspraktiken
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 621/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... Die Nutzung von Biogas als Kraftstoff erfordert nicht zwingend die Aufbereitung des Gasgemisches auf Erdgasqualität. Vielmehr sollte die Motorenverträglichkeit als Kriterium herangezogen werden. Gegenwärtig erfordert die Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität und Einspeisung in das Erdgasnetz einen hohen technischen Aufwand. Auf Grund der daraus resultierenden hohen Kosten wird zunehmend die Einrichtung von dezentralen Bio-Methan-Tankstellen direkt an
Drucksache 367/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
... . Die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erstellung eines Hausanschlusses unterscheiden sich im Gasbereich von denen im Strombereich. Der Gasbereich ist insoweit durch Substitutionswettbewerb auf dem Wärmemarkt gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben Gasversorgungsunternehmen wiederholt versucht, durch besondere Prämienangebote für die Herstellung eines Hausanschlusses neue Kunden zu gewinnen. Diese Angebote bezogen sich beispielsweise auf einmalige Zahlungen, zinsgünstige Kredite für Umstellungskosten, Teilzahlungen des Hausanschlusses, Restölankäufe und Sonderpreise bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen oder Öltanks (beispielsweise Mainova bis Oktober 2004 laut FR vom 10. Mai 2004). Auf Grund dieses Substitutionswettbewerbs und des Bemühens um eine bestmögliche Auslastung der Gasversorgungnetze ergibt sich für die Gasnetzbetreiber ein Anreiz, die Baukostenzuschüsse besonders gering zu halten, um im Vergleich zu anderen Energieträgern erfolgreich am Markt aufzutreten. Ob ein Baukostenzuschuss erhoben wird, wird insoweit im Wettbewerb entschieden. Das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen auch in Bezug auf die der Bemessung eines Baukostenzuschusses zugrunde liegenden örtlichen Verteileranlagen wird durch die klarstellende Einfügung des Effizienzmaßstabes unterstrichen. Der Effizienzbegriff entspricht dem des § 21 Abs. 2 Satz 1 des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Transformatorenanlage
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Elektrische Anlage
§ 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15 Überprüfung der elektrischen Anlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Mess- und Steuereinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 2 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Netzanschlussverhältnis
§ 3 Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4 Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
Teil 2 Netzanschluss
§ 5 Netzanschluss
§ 6 Herstellung des Netzanschlusses
§ 7 Art des Netzanschlusses
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10 Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen
§ 11 Baukostenzuschüsse
§ 12 Grundstücksbenutzung
§ 13 Gasanlage
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
§ 15 Überprüfung der Gasanlage
Teil 3 Anschlussnutzung
§ 16 Nutzung des Anschlusses
§ 17 Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers
§ 19 Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung
§ 20 Technische Anschlussbedingungen
§ 21 Zutrittsrecht
§ 22 Messeinrichtungen
Abschnitt 2 Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse
§ 23 Zahlung, Verzug
§ 24 Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26 Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27 Fristlose Kündigung oder Beendigung
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 28 Gerichtsstand
§ 29 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung anderer Rechtsverordnungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 1
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 4
C. Kosten
Drucksache 247/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV )
... 2. Bei einem Vergleich der Erlöse aus Netzentgelten eines Gasversorgungsnetzes ist insbesondere das Verhältnis dieser Erlöse zu der Länge des Gasnetzes in den verschiedenen Druckstufen zu berücksichtigen.
Anlage
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Periodenübergreifende Saldierung
§ 11 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 12 Kostenstellen
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 21 Verfahren
§ 22 Vergleich
§ 23 Strukturklassen
§ 24 Kostenstruktur
§ 25 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 26 Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1)
Anlage 2 (zu § 12 Satz 1) Haupt- und Nebenkostenstellen
Drucksache 246/05
... 1. ausführliche Beschreibung des eigenen Gasnetzes gegebenenfalls einschließlich von Teilnetzen mit Angabe aller relevanten Netzkopplungspunkte, die das eigene Netz mit dem anderer Fernleitungs- oder regionaler Verteilnetzbetreiber unter Einbeziehung europäischer Fernleitungsnetze ausweist, einschließlich LNG-Anlagen und Infrastruktur, die für die Bereitstellung von Hilfsdiensten erforderlich ist;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Organisation des Netzzugangs
§ 3 Grundlagen des Netzzugangs
§ 4 Kapazitätsrechte
§ 5 Hilfsdienste
§ 6 Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten
§ 7 Kapazitätsportfolio
§ 8 Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze
§ 9 Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 10 Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen
§ 11 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 12 Bestehende Transportverträge
§ 13 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 14 Handel mit Kapazitätsrechten
Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs
§ 15 Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung
§ 16 Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag
§ 17 Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber
Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
§ 19 Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Teil 5 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 20 Veröffentlichung netzbezogener Daten
§ 21 Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
§ 22 Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
Teil 6 Nutzung mehrerer Netze
§ 23 Zusammenarbeitspflichten
§ 24 Vertragsmanagement und Abwicklung
§ 25 Netzkopplungsvertrag
Teil 7 Bilanzausgleich
§ 26 Grundsätze
§ 27 Nominierungsverfahren
§ 28 Nominierungsersatzverfahren
§ 29 Standardlastprofile
§ 30 Basisbilanzausgleich
§ 31 Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden
§ 33 Datenbereitstellung
Teil 8 Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit
§ 34 Flexibilitätsdienstleistungen
Teil 9 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 36 Verfahren
Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten
§ 37 Lieferantenwechsel
Teil 11 Messung
§ 38 Messung
§ 39 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 40 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 41 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 42 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 43 Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 44 Bußgeldvorschriften
§ 45 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Teil 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Teil 3
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Teil 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Teil 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Teil 7
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Teil 8
Zu § 34
Zu § 35
Zu Teil 9
Zu § 36
Zu Teil 10
Zu § 37
Zu Teil 11
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Teil 12
zu § 42
Zu § 43
Zu Teil 13
Zu § 44
Zu § 45
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.