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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Futterbaubetrieben"


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Drucksache 567/2/17

... zu vermeiden, die ihrerseits einen einzuhaltenden Bilanzsaldo (60 kg N/ha, ab 2018 noch 50 kg N/ha) vorgibt, fehlt weiterhin eine generelle und auf die Flächeneinheit Hektar (ha) zu beziehende betriebsbezogene Obergrenze, die auf keinen Fall überschritten werden darf. Der Änderungsvorschlag sieht daher eine feste Obergrenze von 175 kg N/ha vor. Dem liegt ein aktuelles Fachgutachten der Universitäten Gießen und Stuttgart-Hohenheim1 zugrunde, wonach selbst in besonders viehintensiven Regionen dieser Wert im Durchschnitt auf der Gemeindeebene eingehalten werden kann. Und auch gut wirtschaftende Futterbaubetriebe können diesen Wert schon heute ohne Probleme einhalten. Es ist unstrittig, dass Betrieben mit organischer Düngung höhere Stickstoffsalden als die bislang in der

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Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 57/05 (Beschluss)

... Diese negative Einkommensentwicklung bei Milchvieh- und Futterbaubetrieben widerspricht damit dem Bekenntnis der Bundesregierung, den Futterbau besonders zu fördern.



Drucksache 57/1/05

... 3. Diese negative Einkommensentwicklung bei Milchvieh- und Futterbaubetrieben widerspricht damit dem Bekenntnis der Bundesregierung, den Futterbau besonders zu fördern.



Drucksache 565/04 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.



Drucksache 565/1/04

... 34. Der Bundesrat hält eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Deutschland für nicht erforderlich. So ist die landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) nach wie vor ein geeignetes Abgrenzungskriterium. Die von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) im Rahmen der Halbzeitbewertung der deutschen Entwicklungsprogramme vorgenommene Analyse der Wirkungen der Ausgleichszulage hat gezeigt, dass die gezahlte Beihilfe, z.B. bei Futterbaubetrieben, nicht ausreicht, die Einkommensdifferenz zwischen den Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen.



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 567/1/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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