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"Frontier"
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... von 2013 bewertet. Demnach dürften die mit diesem Vorschlag verbundenen Kosten zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für künftige Reglementierungen nur begrenzt spürbar sein15. Geringfügig höhere Kosten könnten sich für diejenigen Mitgliedstaaten ergeben, in denen die Richtlinie gegenwärtig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es wird aber erwartet, dass die Maßnahme insgesamt eine positive Wirkung auf die Verwaltungskosten hat, weil die Mitgliedstaaten infolge des verbesserten Systems wahrscheinlich seltener mit Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert sein werden. Die Kommission beabsichtigt, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie bei der Durchführung dieser Richtlinie und im Hinblick auf eine weitere Begrenzung der Kosten zu unterstützen. Der Vorschlag geht nicht über Maßnahmen hinaus, die zur Erreichung der angestrebten Ziele notwendig und angemessen sind. Die gegenseitige Evaluierung erfolgte anhand von Leitlinien und ergab keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die gegenwärtigen Regulierungsentscheidungen auf eine fundierte und objektive Analyse stützen bzw. offen und transparent getroffen würden. Fast drei Jahre nach Beginn der gegenseitigen Evaluierung liegt rund ein Drittel der Verhältnismäßigkeitsprüfungen noch immer nicht vor, und rund 70 % der vorgelegten Evaluierungen enthielten die Schlussfolgerung, dass die geltenden Reglementierungen beibehalten werden, obwohl sie keiner belastbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wurden. Zudem werden Berufsreglementierungen oft geändert, und die Kommission ist sich bewusst, dass Berufsangehörige laufend durch neue Reglementierungen belastet werden, ohne dass zuvor eine ordnungsgemäße, auf der Verhältnismäßigkeit basierende Analyse der Notwendigkeit, des Nutzens oder der Auswirkungen dieser Belastungen vorgenommen worden wäre.
Drucksache 310/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
... Aktionsplans im Bereich der Mehrwertsteuer eingegangen ist. Die Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuerregelung für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr werden sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Unternehmen zugutekommen, da die Steuereinnahmen steigen und der Verwaltungsaufwand beim grenzüberschreitenden Handel abnimmt. Außerdem werden diese Vorschläge möglicherweise zum Schulz von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union beitragen, da sie Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen verschaffen. Gegenwärtig sind Unternehmen in der EU nämlich oft mil Wettbewerbsnachteilen gegenüber Verkäufern aus Drittländern konfrontiert, die Waren mehrwertsteuerbefreit in die EU einführen können.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Europa ist zunehmend mit den dramatischen Konsequenzen unvorhersehbarer extremer Wetterereignisse und Erdbeben konfrontiert wie dem Verlust von Menschenleben sowie Schäden an Eigentum und Kulturgütern. Dies hat zu tragischen Folgen für die Menschen und ihre Existenzgrundlagen geführt. Die europäischen Nationen haben eine Europäische Union (EU) gegründet, um ihr gemeinsames Wohl zu fördern und Widrigkeiten gemeinsam anzugehen, sodass jede von ihnen durch Einheit und Solidarität stärker werden kann. Ein Europa, das schützen will, muss über die Mittel verfügen, entschlossen handeln zu können.
Drucksache 158/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... In Abkehr vom Referentenentwurf unterscheidet der Gesetzentwurf die Zulässigkeit eines Entgelts für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel jedoch anhand des Kartenzahlverfahrens. Zahlungskarten unterscheiden sich hinsichtlich der Art der Rechtsbeziehungen und der Anzahl der vom Zahlungsvorgang betroffenen Parteien (Verbraucher - Händler - Bank(en)). Im Wesentlichen sind Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren von Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu unterscheiden. Der Unterschied ist aber nur Finanzfachleuten bekannt, da er sich für den Verbraucher beim Bezahlvorgang im Handel nicht auswirkt. Somit ist der Verbraucher beim Bezahlvorgang gegebenenfalls mit Entgelten konfrontiert, deren Rechtmäßigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. Dies weicht die Verständlichkeit und Transparenz der Regelung der Entgelte unnötig auf. Verbraucher werden wieder der Gefahr von Zusatzkosten ausgesetzt.
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Immer häufiger müssen sich deutsche Strafgerichte mit (fremden) kulturellen oder religiösen Prägungen der Beschuldigten auseinandersetzen. Namentlich sogenannte "Ehrenmorde", Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und andere körperliche bzw. sexuelle Übergriffe konfrontieren die Justiz mit Rechts- und Wertvorstellungen, die den hiesigen diametral zuwiderlaufen.
Drucksache 74/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Da die zivilen und verteidigungsbezogenen Segmente des EU-Cybersicherheitsmarktes mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind49 und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck einsetzen, ist eine enge Zusammenarbeit in kritischen Bereichen geboten, weshalb in einer zweiten Phase das Netz und sein Zentrum unter vollständiger Wahrung der Bestimmungen des EU-Vertrags über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik um eine Cyberabwehrdimension ergänzt werden könnten. Genauso wie die technologische Ausrichtung des Netzes könnte seine Verteidigungsdimension die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Cyberabwehr beschleunigen - etwa durch Informationsaustausch, eine abgestimmte Lageerfassung, den Aufbau von Fachwissen und koordinierte Reaktionen - und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten unterstützen. Es könnte den Mitgliedstaaten auch als Plattform dafür dienen, Schwerpunkte der EU-Cyberabwehr festzulegen, gemeinsame Lösungen zu untersuchen, zur Entwicklung gemeinsamer Strategien beizutragen und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen, Übungen und Tests zur Cyberabwehr auf europäischer Ebene zu erleichtern sowie die Arbeiten zu Taxonomien und Normen der Cyberabwehr zu unterstützen, wobei dem Zentrum eine unterstützende und beratende Rolle zukommt. Hierzu müsste das Zentrum eng und in vollständiger Komplementarität mit der Europäischen Verteidigungsagentur bei der Cyberabwehr und mit der ENISA im Bereich der Cyberabwehrfähigkeit zusammenarbeiten. Diese Verteidigungsdimension würde den Prozess berücksichtigen, der mit dem Reflexionspapier zur Zukunft der europäischen Verteidigung in Gang gesetzt wurde.
Drucksache 181/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die Erhebungen bestätigen eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, sich aber nun auf andere Produkte als Gewinnspieldienste konzentriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten.
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Diese Ergebnisse bestätigen, dass das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen, bei denen gerade unseriöse Geschäftsmodelle das Überraschungsmoment bewusst ausnutzen, um mit den angerufenen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Vertrag abzuschließen, weiterhin floriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten. Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers grundsätzlich rechtswidrig nach dem
Drucksache 158/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... In Abkehr vom Referentenentwurf unterscheidet der Gesetzentwurf die Zulässigkeit eines Entgelts für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel jedoch anhand des Kartenzahlverfahrens. Zahlungskarten unterscheiden sich hinsichtlich der Art der Rechtsbeziehungen und der Anzahl der vom Zahlungsvorgang betroffenen Parteien (Verbraucher - Händler - Bank(en)). Im Wesentlichen sind Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren von Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu unterscheiden. Der Unterschied ist aber nur Finanzfachleuten bekannt, da er sich für den Verbraucher beim Bezahlvorgang im Handel nicht auswirkt. Somit ist der Verbraucher beim Bezahlvorgang gegebenenfalls mit Entgelten konfrontiert, deren Rechtmäßigkeit er in der Regel nicht überprüfen kann. Dies weicht die Verständlichkeit und Transparenz der Regelung der Entgelte unnötig auf. Verbraucher werden wieder der Gefahr von Zusatzkosten ausgesetzt.
Drucksache 74/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es
... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verkäufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produktergänzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reisebüro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbezügliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverlängerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verkäufer dieser produktergänzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit - sind für die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und können daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelmäßig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der Händler (Verkäufer) hat üblicherweise ausschließlich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht für den Händler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist überraschend angeboten wird, erkennt der Kunde häufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Europa ist mit einer Reihe wichtiger Entwicklungen konfrontiert:
Drucksache 110/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
... In § 24 BDSG-E wird eine rechtliche Grundlage für nicht-öffentliche Stellen geschaffen, die es ihnen erlaubt, eine Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten unabhängig davon vorzunehmen, ob die Zwecke der Verarbeitung mit den ursprünglichen Zwecken, für die die Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar sind. Diese Regelung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von besonderer Bedeutung. Denn diese werden zunehmend mit unternehmerischen Angeboten konfrontiert, bei denen sie für die Inanspruchnahme der Dienste nicht mehr mit einem Entgelt, sondern mit ihrem Einverständnis in die Weiterverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten "bezahlen". Mit der Regelung in § 24 BDSG-E würde es beispielsweise Unternehmen der Digitalwirtschaft ermöglicht, ohne Einwilligung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher eine Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten mit dem Hinweis darauf vorzunehmen, diese Daten würden zur "Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche" gegenüber Dritten (zum Beispiel einem Geschäftspartner) gebraucht. Betroffene Verbraucher können aber nicht dafür verantwortlich gemacht und in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten werden, wenn Unternehmen ihre personenbezogenen Daten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Verhältnis zu Dritten benötigen, zumal die betroffenen Personen auch keinen Einblick in die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit Dritten haben. Deshalb sollte eine Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken nur erlaubt sein, wenn rechtliche Ansprüche des Unternehmens gegenüber der betroffenen Person selbst in Rede stehen.
Drucksache 181/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen, Saarland -
... Die Erhebungen bestätigen eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, sich aber nun auf andere Produkte als Gewinnspieldienste konzentriert. Dabei werden Betroffene überwiegend mit Angeboten über Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich unter gewöhnlichen Umständen und bei reiflicher Überlegung nicht entschieden hätten.
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... er Beschränkungen konfrontiert. Die EU wird sich weiterhin um ein faires und ausgewogenes Verhältnis zu unseren Handelspartnern bemühen und dort, wo es angebracht ist, für das Konzept der "wirtschaftlichen Einheit" im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz eintreten. Die hohen Standards der EU werden in keinem Fall unterwandert. Darüber hinaus sollte die EU durch ihre verschiedenen Instrumente für Kooperation und technische Hilfe eine engere Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen der EU fördern, insbesondere wenn neue Bedrohungen für die Tier- und Pflanzengesundheit auftreten.
Drucksache 629/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovations-fähigkeit der Unternehmen haben.
Drucksache 661/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
... Diese Berichte werden die Herausforderungen beleuchten, mit denen die Steuerbehörden bei der Einziehung von Steuern in einem sich wandelnden sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld konfrontiert sind. Digitalisierung, Globalisierung, neue Geschäftsmodelle, Steuerbetrug und Steuerumgehung sowie knappe Haushaltsmittel zwingen die Steuerbehörden, ihre Verfahren zu überarbeiten und moderne oder alternative Möglichkeiten zur Einziehung von Steuern im Binnenmarkt zu finden. Dies ist überdies die Gelegenheit für die Kommission, auf hoher Ebene einen strategischen Dialog mit den nationalen Behörden anzustrengen, um EU-weit einheitliche Lösungen zu finden, die mit dem Unionsrecht in Einklang stehen.
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... 3. Erörterung gemeinsamer struktureller Probleme im Rat, um die Umsetzung der Umweltvorschriften der EU zu verbessern: Die wichtigsten Ergebnisse und Leitlinien der EIR sollten auf nationaler Ebene und EU-Ebene strategisch erörtert werden, um die Umsetzung der EU-Umweltvorschriften zu fördern und die Verwirklichung ihrer Ziele zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich im Rat über gemeinsame Probleme austauschen können, insbesondere wenn sie mit grenzüberschreitenden Auswirkungen konfrontiert sind. Miteinander zusammenhängende Themen sollten als Ganzes untersucht werden, damit entsprechend dem im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung geförderten Übergang von sektorspezifischen Ansätzen hin zu ganzheitlichen Lösungen die besten Lösungen ermittelt werden, die den legitimen Interessen aller betroffenen Sektoren gerecht werden.43 Umsetzungsprobleme aufgrund mangelnder Klarheit, Kohärenz oder Konsistenz der EU-Politik und des EU-Rechts könnten ebenfalls in diesem Kontext behandelt werden. Interessenträger wie NRO, Unternehmen und Forschung sowie das Europäische Parlament sollten beteiligt werden, wo dies angebracht ist.
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Die europäische Säule sozialer Rechte wird vor dem Hintergrund vorgestellt, heutigen und künftigen Realitäten gerecht zu werden. Trotz jüngster Verbesserungen der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa bleiben die Folgen der Krise des vergangenen Jahrzehnts weiter deutlich spürbar und reichen von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bis zu Armutsrisiken in weiten Teilen Europas. Gleichzeitig sind alle Mitgliedstaaten mit den schnellen Veränderungen in unseren Gesellschaften und der Arbeitswelt konfrontiert.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Gleichzeitig steht die Welt vor zunehmenden transnationalen Herausforderungen. Diese reichen von beispiellosen Migrantenströmen über Bedrohungen durch den Terrorismus bis hin zu Finanzkrisen, Pandemien und den Folgen des Klimawandels. Selbst die größten und reichsten Länder sind nicht mehr in der Lage, die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, alleine zu bewältigen. In der heutigen Welt kommt es zunehmend auf globale Zusammenarbeit an.
Drucksache 254/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
... , Bd. 10 - GVG, EGGVG, 26. Aufl. 2010, § 169 GVG Rn. 41). Derartige Aufnahmen kollidieren nicht nur mit berechtigten Persönlichkeitsinteressen, sondern sind auch geeignet, Belange der Rechtspflege zu beeinträchtigen, indem sie das Verhalten von Verfahrensbeteiligten beeinflussen und diese beispielsweise einschüchtern oder mit öffentlichen Erwartungshaltungen konfrontieren. Wenn - gerade bei Verhandlungen zu öffentlich kontrovers diskutierten Fällen oder schwierigen Verfahrensbeteiligten - mit der unbefugten Herstellung und ggf. Verbreitung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen gerechnet werden muss und Verfahrensbeteiligte befürchten, Objekt einer zurechtgeschnittenen Schau zu werden, wird ein ungezwungenes Verhalten erschwert. Verfahrensbeteiligte können sich dazu gedrängt sehen, ihr Verhalten anzupassen und jede Bewegung, Formulierung oder Betonung hierauf einzurichten (vgl. auch BVerfGE, 103, 44, 68 f.). Die Freiheit, die mit der Flüchtigkeit des Verhaltens, namentlich des gesprochenen Wortes, einhergeht und ein unbefangenes Auftreten und Aussageverhalten in der Gerichtsverhandlung ermöglicht, geht dadurch verloren. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass sich Verfahrensbeteiligte in Kenntnis oder Erwartung von heimlichen Aufnahmen als Selbstdarsteller inszenieren und hierdurch der Prozess der Rechts- und Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird.
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die europäische Industrie konfrontiert ist, nur gelöst werden können, wenn den Unternehmen dauerhaft ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen Finanzierungsanlässen zur Verfügung stehen. Dies setzt eine Regulierung mit Augenmaß voraus, die immer auch die Bedeutung der gesamten Finanzbranche für die Wachstums- und Innovationsfähigkeit der Industrie im Blick behält. Insbesondere sollte der Versuchung widerstanden werden, den Unternehmen Vorgaben für die Art der jeweils individuellen Finanzierungsform zu machen. Insofern begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Kommission, die die vorhandenen Finanzierungangebote für die KMU spürbar verbreitern und deutlich verbessern. Zugleich werden aber Überlegungen abgelehnt, die einzelne Finanzierungsformen benachteiligen oder erschweren. Insbesondere für KMU wird der Bankkredit auch künftig ein zentraler Finanzierungsbaustein bleiben müssen. Die Erschwerung der Kreditvergabemöglichkeiten, etwa durch komplexe Nachhaltigkeitskriterien, wird negative Auswirkungen auf Wachstumspotentiale und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen haben.
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Die nationalen und regionalen Arbeitsmärkte und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen vor jeweils eigenen Herausforderungen, aber alle Mitgliedstaaten sind mit ähnlichen Problemen und Chancen konfrontiert:
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... Den Kurs halten: Die 10 Prioritäten der Juncker-Kommission werden auch weiterhin die Grundlage für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 darstellen. Der Schwerpunkt wird auf den Vorschlägen liegen, die geeignet sind, die Herausforderungen zu meistern, mit denen die EU derzeit konfrontiert ist. Wie bereits in den letzten beiden Jahren werden lediglich gut begründete Vorschläge in das Arbeitsprogramm aufgenommen, denen eine Folgenabschätzung vorangegangen ist und in denen die im Rahmen öffentlicher Konsultationen erfolgten Rückmeldungen der Interessenträger berücksichtigt wurden.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Problemen beim Zugang zur Arbeitswelt konfrontiert. In Beschäftigungsverhältnissen unterrepräsentiert sind vor allem Drittstaatsangehörige und ethnische Minderheiten;
Drucksache 813/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden sollen. Die Finanzkrise ab dem Jahre 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Der Bundesrat begrüßt insoweit das Bemühen, dass bei der weiteren Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte auch das Ziel eines hohen Anlegerschutzniveaus mit Nachdruck verfolgt wird.
Drucksache 230/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... Probleme tauchen zwar in der Mehrzahl bei der Rückkehr aus der Elternzeit auf, weil der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden oder anderweitig besetzt ist oder Rückkehrerinnen oder Rückkehrer damit konfrontiert werden, dass sie schlechtere Bedingungen hinnehmen sollen. Da nach den Erweiterungen der Möglichkeiten, Elternzeit zu nehmen, diese vermehrt auch von Vätern in Anspruch genommen wird, wird es auch vermehrt Fälle geben, in denen Frauen bereits nach dem Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und mit denselben Problemen konfrontiert sind wie Mütter oder Väter nach einer Elternzeit.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Jeder dritte Internetnutzer ist ein Kind25. Verglichen mit 2010 ist die Wahrscheinlichkeit für Kinder im Alter von 11 bis 16 Jahren nun bis zu 20 % höher, mit Hassbotschaften konfrontiert zu werden. Auch die Gefahr, dass sie im Internet auf nicht jugendfreie, aber dennoch öffentlich zugängliche Inhalte stoßen, ist heutzutage höher (im Vereinigten Königreich waren auf 23 von 25 der am häufigsten besuchten Websites für Erwachsene Pornovideos sofort, kostenlos und ohne Beschränkung zugänglich).26
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.
Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... Das Antragsvolumen in "Horizont 2020" übersteigt bei weitem die verfügbaren Mittel. Dies hat unter anderem einen Rückgang der Bewilligungsquote (7. Forschungsrahmenprogramm circa 20 Prozent) auf circa 13 Prozent zur Folge. Diese geringen Erfolgsaussichten halten zahlreiche hoch qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen davon ab, sich am Programm zu beteiligen. Die Methode der Erarbeitung der Arbeitsprogramme zu "Horizont 2020" und die damit verbundene "Mittelbindung" engen die Möglichkeiten des Programms, auf aktuelle Problemstellungen schnell zu reagieren, ein. So werden beispielsweise unter dem Themenpunkt "Demographie" Bevölkerungsentwicklungen nachgezeichnet; das gravierende Problem der Migration und Immigration, mit dem Europa konfrontiert ist, kann dagegen damit nur unzureichend angegangen werden. Neben einer angemessenen Mittelausstattung - innerhalb der Haushaltsobergrenzen - ist daher eine zusätzliche Flexibilisierung der Programmgestaltung erforderlich. Der zweijährige Rhythmus der Arbeitsprogramme erlaubt es interessierten Akteuren, sich frühzeitig auf eine Antragstellung vorzubereiten, und sollte daher beibehalten werden.
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Die in diesem Jahr durchzuführende Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bietet die Gelegenheit, zu prüfen, wie die EU-Mittel effizienter dazu genutzt werden können, die vorrangigen Ziele zu verwirklichen, und auf die zahlreichen Krisen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist und die mehr Flexibilität und Vereinfachungen erforderlich machen. Gleichzeitig strebt die Kommission eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik an. Wie in der gemeinsamen Erklärung zu den Eigenmitteln, die Teil der Einigung über den geltenden MFR war, angekündigt wurde, wird die Hochrangige Arbeitsgruppe "Eigenmittel" ihre endgültigen Schlussfolgerungen im Anschluss an die für Juni 2016 geplante interinstitutionelle Konferenz mit den nationalen Parlamenten vorlegen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einfließen, die im Jahr 2017 vorgelegt werden.
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote9 sieht einen Rahmen für umfassende Strategien vor, darunter Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen; letztere zielen darauf ab, diejenigen Personen wieder in das Bildungssystem zurückzuholen, die dieses ohne Abschluss der Sekundarstufe II verlassen haben. Alternative Bildungswege, wie z.B. Bildungsangebote der zweiten Chance, nichtformales Lernen mit Validierung früherer Lernergebnisse und Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung helfen jungen Menschen dabei, ihre Ausbildung zu vervollständigen. Maßnahmen zur Senkung der Quote früher Schulabgänge wurden in allen Mitgliedstaaten eingeführt und wirken sich positiv aus; im Jahr 2015 lag diese Quote (Altersgruppe 18-24) im EU-Durchschnitt etwa einen Prozentpunkt über dem in der Strategie Europa 2020 genannten Richtwert von 10 %; allerdings gab es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Selbst wenn dieser Wert erreicht wird, sind die verbleibenden 10 % in dieser Altersgruppe weiterhin mit ernsten Problemen konfrontiert, wenn es darum geht, Zugang zu dauerhafter Beschäftigung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Quote früher Schulabgänge in einigen Untergruppen der älteren Alterskohorten nach wie vor sehr hoch ist; dies gilt insbesondere für Erwachsene, die bereits in einem frühen Alter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in der EU aufhalten, sowie für andere Personen mit Migrationshintergrund.
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... 2015. wurde eine Studie durchgeführt, in deren Zuge Informationen über sieben Portale zum Thema Kompetenzen und Qualifikationen (EURES, Europass, ESCO, Portal "Learning Opportunities and Qualifications in Europe", ENIC-NARIC, EU-Kompetenzpanorama und Jugendportal) eingeholt und analysiert wurden. Ziel der Studie war es, die Schwierigkeiten, mit denen sich die Nutzerzielgruppen und/oder die Interessenträger konfrontiert sehen, besser zu verstehen. Aus der Analyse ergab sich eine erste Übersicht über mögliche Lösungen für mehr Komplementarität und Synergien zwischen den verschiedenen Online-Instrumenten und -Diensten.
Drucksache 230/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... Probleme tauchen zwar in der Mehrzahl bei der Rückkehr aus der Elternzeit auf, weil der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden oder anderweitig besetzt ist oder Rückkehrerinnen oder Rückkehrer damit konfrontiert werden, dass sie schlechtere Bedingungen hinnehmen sollen. Da nach den Erweiterungen der Möglichkeiten, Elternzeit zu nehmen, diese vermehrt auch von Vätern in Anspruch genommen wird, wird es auch vermehrt Fälle geben, in denen Frauen bereits nach dem Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und mit denselben Problemen konfrontiert sind wie Mütter oder Väter nach einer Elternzeit.
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... Die Entwicklung der digitalen Technologien hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten. Der Vorschlag sieht daher Maßnahmen vor, die die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern sollen. Eine gerechte Aufteilung der Wertschöpfung ist auch notwendig, um die Tragfähigkeit des Sektors der Presseerzeugnisse zu gewährleisten. Für Presseverlage ist es mit Schwierigkeiten verbunden, Online-Lizenzen für ihre Erzeugnisse zu erlangen und einen fairen Anteil an der von ihnen erzeugten Wertschöpfung zu erhalten. Dadurch könnte letztendlich der Zugang der Bürger zu Informationen beeinträchtigt werden. Der Vorschlag sieht ein neues Recht für Presseverlage vor, das die Online-Lizenzierung ihrer Erzeugnisse, die Amortisierung ihrer Investitionen und die Stärkung ihrer Rechte erleichtern soll. Außerdem soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die bezüglich der Möglichkeit für alle Presseverlage, einen Anteil an der Entschädigung für die Nutzung von Werken im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu erhalten, noch besteht. Auch befinden sich Urheber und ausübende Künstler im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse oft in einer schwachen Verhandlungsposition, wenn es um die Lizenzierung ihrer Rechte geht. Noch dazu ist die Transparenz der durch die Verwertung ihrer Werke oder Darbietungen entstandenen Einnahmen oft nach wie vor begrenzt. Hierdurch wird letztendlich die Vergütung der Autoren und ausübenden Künstler beeinträchtigt. Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... -armen Wirtschaft ermöglichen. Die Betreiber von Speicheranlagen sind allerdings mit sinkenden Spannen zwischen Sommer- und Winterpreisen für Gas konfrontiert, was zu einer geringeren Rentabilität der Gasspeicherung führt, die entsprechend empfindlicher auf Kostenanstiege reagiert.
Drucksache 752/16
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV )
... der Praxis auftretenden Konstellationen ist mit diesen Regelungen aber noch nicht erfasst und konfrontiert derzeit speziell das Handwerk mit erheblichen Problemen.
Drucksache 752/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... es. Im Ergebnis können gemischte Bauabfälle mit einem geringen Anteil (potenziell) HBCD-haltiger-Dämmstoffe als nicht gefährliche Abfälle in dafür genehmigten Anlagen entsorgt werden. Ein bedeutender Teil von in der Praxis auftretenden Konstellationen ist mit diesen Regelungen aber noch nicht erfasst und konfrontiert derzeit speziell das Handwerk mit erheblichen Problemen.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Um einen Mitgliedstaat, der mit einem signifikanten Zustrom von Migranten konfrontiert ist, wirksam zu unterstützen, könnten aber auch Anpassungen des von der Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Zusatzverfahrens in Betracht gezogen werden. Insbesondere könnte eine Umverteilung vorgenommen werden, sobald die Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat eine für diesen vorab festgelegte Schwelle überschreitet; damit würden erhebliche Unausgewogenheiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Zuteilung abgefedert. Die Schwelle könnte beispielsweise so festgelegt werden, dass eine Umverteilung nur dann stattfindet, wenn die Zahl der einem bestimmten Mitgliedstaat zugeteilten Asylbewerber erheblich über der liegt, die sich bei einer Aufteilung der Asylbewerber auf die gesamte EU nach objektiven Kriterien ergeben würde. Auch könnte man die Umsiedlung für alle Antragsteller öffnen, die nach vernünftigem Ermessen Aussicht auf internationalen Schutz haben19, und nicht nur für Staatsangehörige aus Ländern, bei denen die Anerkennungsquote mindestens 75 % erreicht.
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 20. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des mit der Neufassung der Verordnung vorgeschlagenen Korrekturmechanismus, eine gerechte Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten in Situationen zu gewährleisten, in denen ein Mitgliedstaat mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz, für die er nach der Verordnung zuständig ist, konfrontiert ist. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Korrekturmechanismus nicht die Situation erfasst wird, in der ein Mitgliedstaat mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz konfrontiert ist, bei denen er das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates durchzuführen hat. Gleiches gilt für das vorgeschlagene Verfahren zur (Vor-)Prüfung der Zulässigkeit eines Asylantrags. Eine hohe Zahl solcher Prüfungen kann zwar nach dem Verordnungsvorschlag bei der Auslösung des Korrekturmechanismus berücksichtigt werden, jedoch werden nach Auslösung des Korrekturmechanismus neue Fälle, bei denen die Zulässigkeit des Asylgesuchs vorab zu prüfen ist, nicht anderen Mitgliedstaaten zugewiesen. Für beide Fallgruppen (also hohe Zahl an Zuständigkeitsbestimmungsverfahren und hohe Zahl an Zulässigkeitsprüfungen) bedarf es ebenfalls eines (ausreichenden) Korrekturmechanismus, um unverhältnismäßige Belastungen eines Mitgliedstaates auszugleichen.
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Start-ups, insbesondere digitale Start-ups, sehen sich mit auch Schwierigkeiten bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Arbeitsort in anderen EU-Ländern konfrontiert (da die steuer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterschiedlich sind). Die Gründung eines Tochterunternehmens ist oft zu aufwendig und trägt ihren Bedürfnissen nicht Rechnung (wenn z.B. nur ein Mitarbeiter eingestellt werden soll).
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Eine Welle von Terroranschlägen hat die komplexe, dynamische Bedrohung durch den Terrorismus deutlich gemacht, mit der Europa heute konfrontiert ist. Offenkundig haben Schwachstellen beim Austausch und bei der Nutzung von Informationen dazu beigetragen, dass Anschläge nicht verhindert und mutmaßliche Terroristen nicht festgenommen werden konnten. Ein effektiver, zeitnaher Informationsaustausch zwischen den relevanten Behörden (Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie im Bedarfsfall auch Zoll- und Grenzschutzpersonal) ist eine unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Terrorismus und Schwerkriminalität. Es hat sich jedoch als schwierig erwiesen, auf diesem Gebiet Fortschritte zu erzielen, da sowohl auf nationaler Ebene als auch EU-Ebene nach wie vor eine Fragmentierung festzustellen ist, die das Risiko gefährlicher Sicherheitslücken birgt. In ähnlicher Weise hat die Migrantenkrise gezeigt, dass organisierte kriminelle Gruppen rasch die sich neu eröffnenden Möglichkeiten nutzen und dabei auch menschliche Tragödien in Kauf nehmen. Als zentrales Instrument der EU für die praktische Umsetzung der Zusammenarbeit hat Europol wichtige Schritte in diese Richtung unternommen, indem vor kurzem das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung25, das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung26 und das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität27 geschaffen wurden. Um den neuen Aufgaben Rechnung zu tragen, wurden zusätzliche Ressourcen bereitgestellt.28 Doch die Dimension der neuen Sicherheitsherausforderungen erfordert noch einen weiteren Schritt, und wie in der Mitteilung zur Sicherheitsunion vorgesehen, werden in der vorliegenden Mitteilung konkrete Maßnahmen zum Ausbau des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung und zur Stärkung der Arbeit von Europol aufgezeigt.
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nicht nur ihre Politik im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt koordinieren, um missbräuchliche Steuerpraktiken zu bekämpfen und für eine wirksame Besteuerung zu sorgen, sondern sie müssen sich auch mit ihren unterschiedlichen Ansätzen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis von außen befassen. Einige Unternehmen nutzen Schlupflöcher und Inkongruenzen zwischen den Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten, um Gewinne unversteuert aus dem Binnenmarkt zu verlagern. Außerdem sind die Unternehmen mit Rechtsunsicherheit und unnötigem Verwaltungsaufwand konfrontiert, weil es 28 unterschiedliche nationale Strategien für die Beurteilung der Steuersysteme von Drittländern und den Umgang mit ihnen gibt. Die Heterogenität der mitgliedstaatlichen Ansätze vermittelt den internationalen Partnern ein uneinheitliches Bild von den Erwartungen der EU im Hinblick auf das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich und führt zu Unsicherheit darüber, wann Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine koordinierte externe Strategie für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich ist daher unverzichtbar, um gemeinsame Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Steuervermeidung zu fördern, eine wirksame Besteuerung zu gewährleisten und ein transparentes und stabiles Umfeld für Unternehmen im Binnenmarkt zu schaffen.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... Die mangelnde Vergleichbarkeit von in der EU vergebenen Qualifikationen und von Qualifikationen aus Drittländern beeinträchtigt das Vertrauen in ausländische Qualifikationen und erschwert deren Anerkennung. Migranten (einschließlich Flüchtlingen) mit Qualifikationen aus Drittländern werden so bei der Stellensuche gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt, und ihre Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung und den Aufstieg werden beschränkt. Mit dieser Problematik sind jedoch nicht nur Personen mit Qualifikationen aus Drittländern konfrontiert, die in die EU kommen, sondern auch Inhaber von EU-Qualifikationen, die in Drittländer umziehen. Auf institutioneller Ebene ist festzustellen, dass die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Drittländern wie Marokko, der Ukraine, Georgien und Moldau Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei der EQR-Zuordnung enthalten. Bislang wurden jedoch keine Steuerungsmechanismen eingerichtet, um die Umsetzung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... In ihrem "Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten"3 vom 27. Oktober 2010 stellte die Kommission fest, dass die ungeklärten Vermögensverhältnisse bei Paaren mit internationalem Hintergrund zu den großen Problemen zählen, mit denen Unionsbürger im Alltag nach wie vor konfrontiert sind, wenn sie versuchen, die Rechte, die ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsen, in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben. Um dem abzuhelfen, kündigte sie für 2011 die Annahme eines Legislativvorschlags an, der es internationalen Paaren (Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern) leichter machen soll, das für sie zuständige Gericht und das auf ihre Vermögensrechte anzuwendende Recht zu bestimmen.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Das hat zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit geführt. Die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH) zur Sache hat einige der Probleme geklärt, die im Vitorino-Bericht27 als dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr abträglich hervorgehoben worden waren. Weiterbestehende nationale Unterschiede können jedoch problematisch sein, insbesondere wenn abgabepflichtige Erzeugnisse EU-weit gehandelt werden. Manchmal erheben Mitgliedstaaten Abgaben ohne Berücksichtigung der bereits in anderen Mitgliedstaaten erfolgten Zahlungen oder ohne angemessene Befreiungs- und Erstattungsregelungen. Auch im Falle von für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Erzeugnissen kann es vorkommen, dass Gebühren zu Unrecht gezahlt werden. Verbraucher sehen sich mit dem Problem mangelnder Bestimmtheit und Transparenz konfrontiert. Zudem kann es zu Diskriminierungen bei der Verteilung der erhobenen Abgaben kommen, wenn beispielsweise inländische Rechteinhaber bevorzugt werden. Hier könnte ein Eingreifen auf EU-Ebene geboten sein, um für mehr Klarheit zu sorgen und schwerwiegende Verzerrungen zu beseitigen.
Drucksache 577/16
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
... Verbraucherinnen und Verbraucher werden in vielen Alltagssituationen mit vorformulierten Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss aber sehr häufig entweder gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft in der Praxis insbesondere online, d.h. außerhalb von Geschäftsräumen, geschlossene Verträge, konkret Kaufverträge, Dienstleistungsverträge sowie Dauerschuldverhältnisse im Bereich der Telekommunikation/Internet sowie im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.
Drucksache 729/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM(2016) 755 final
... Bei der Konsultation der Interessenträger haben sich die Unternehmensvertreter klar für die Koordinierung der Prüfungen durch die Mitgliedstaaten ausgesprochen, da ein Unternehmen ansonsten mit 28 separaten Prüfungsanfragen konfrontiert werden könnte. Das Fehlen einer solchen Bestimmung in den derzeitigen Rechtsvorschriften hat zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen geführt, insbesondere, wenn sie von anderen Steuerverwaltungen angeschrieben wurden. Die meisten Mitgliedstaaten haben darüber hinaus angegeben, dass sie auch deshalb für diese Vorgehensweise sind, weil dadurch Prüfungsressourcen effizienter genutzt werden. Die Folgenabschätzung hat ergeben, dass die bevorzugte Option, die eine Koordinierung der Prüfungen einschließt, im Vergleich zu den anderen Optionen höhere Einsparungen bei den Befolgungskosten der Unternehmen mit sich bringen würde.
Drucksache 247/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung) - COM(2016) 290 final
... Der in Artikel 1a der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorgesehene Aussetzungsmechanismus gestattet die vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige eines Drittlandes als letztes Mittel in bestimmten Notlagen. Ein Mitgliedstaat kann den Mechanismus in Gang setzen, indem er die Kommission informiert, dass er über einen Zeitraum von sechs Monaten im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres oder zum letzten Sechsmonatszeitraum vor der Liberalisierung der Visabestimmungen für dieses Land mit Gegebenheiten konfrontiert ist, die zu einer Notlage führen, die er allein nicht beheben kann.
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Da das natürliche Kapital weiterhin mit einem schwierigen Umfeld konfrontiert ist, ergänzt die EU gesetzgeberische Schritte zunehmend um andere politische Initiativen, um das Ziel Nr. 12 (Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen) zu erreichen. Auf diesem Gebiet sollen ein sparsamer Ressourcenumgang und die Kreislaufwirtschaft eine Abkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch und von der Belastung der Umwelt bewirken.
Drucksache 496/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
... nur beschäftigen, wenn diese über einen Sachkundenachweis in der Form einer vor der Industrie- und Handelskammer abgelegten Sachkundeprüfung verfügen. Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden.
Drucksache 45/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger COM(2015) 668 final
... (2) Die Behörden der Mitgliedstaaten sind bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die keine gültigen Reisepapiere besitzen, mit Schwierigkeiten konfrontiert.
Drucksache 813/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden sollen. Die Finanzkrise ab dem Jahre 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Der Bundesrat begrüßt insoweit das Bemühen, dass bei der weiteren Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte auch das Ziel eines hohen Anlegerschutzniveaus mit Nachdruck verfolgt wird.
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Die EU sieht sich schon seit langem mit verschiedenen Formen von Terrorismus konfrontiert, die sich vor allem auf extreme politische Ideologien stützen. Derartige Ideologien werden EU-weit nach wie vor mit großer Sorge betrachtet und es gibt Anzeichen, dass sie zunehmend zu extremistisch motivierter Gewalt in Form von Terrorismus führen. Die Auslöser für die jüngsten Terrorakte in Europa unterscheiden sich jedoch von jenen bisherigen Radikalisierungsphänomenen - sie sind anders geartet und komplexer. Die gegenwärtige Radikalisierung hat andere Wurzeln, operiert mit unterschiedlichen Rekrutierungs- und Kommunikationstechniken und ist gekennzeichnet durch globalisierte und bewegliche Ziele innerhalb und außerhalb Europas. Sie entsteht in verschiedenen städtischen und stadtnahen Kontexten und wird von Ideologien befeuert und inspiriert, die zu Gewalt aufrufen und neue Zielgruppen ins Visier nehmen, zum Beispiel Frauen und sehr junge Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft. Darüber hinaus ist Radikalisierung und Gewaltbereitschaft eine komplexe Thematik, die von einem komplizierten Geflecht aus Push- und Pull-Faktoren abhängt. Radikalisierung geschieht nicht aufgrund eines einzelnen "Auslösers", sie hat auch nicht nur eine einzige Ursache und folgt keinem zwangsläufigen Weg, sondern ist für gewöhnlich das Ergebnis einer Kombination verschiedener Faktoren.
Drucksache 289/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG - COM(2016) 289 final
... Die große Mehrheit der Verbraucher wurde bei Käufen in einem anderen EU-Land mit Geoblocking oder anderen geografischen Beschränkungen konfrontiert. Die am stärksten von Geoblocking betroffenen Waren und Dienstleistungen sind Kleidung, Schuhe und Accessoires, physische Datenträger (Bücher), Computerhardware und Elektronik, Flugtickets, Autovermietung, digitale Inhalte wie Streaming-Dienste, Computerspiele und -software, E-Books und MP3. Verbraucher und Unternehmen sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Anbieter die Kunden über Verkaufsbeschränkungen informieren sollten. Die Verbraucher sprachen sich für eine Politikoption aus, gemäß der die Anbieter grenzüberschreitende Transaktionen akzeptieren müssen, ohne dass ihnen jedoch eine Lieferverpflichtung auferlegt wird. Die Unternehmen sind mehrheitlich gegen eine Verpflichtung, in der gesamten EU zu verkaufen und zu liefern, unterstreichen die Bedeutung einer Anpassung der Preise an die verschiedenen nationalen Märkte und betonen, ihre Wirtschafts- und Vertragsfreiheit müsse respektiert werden. Eine große Mehrheit aus allen Gruppen von Befragten ist sich darin einig, dass die Durchsetzung der Vorschriften und Informationspflichten verbessert werden sollte. 11
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Nach § 84d Nummer 3 IRG-E muss die Staatsanwaltschaft wiederum in einen Abwägungsprozess eintreten, der insbesondere die Strafverfolgung im Heimatstaat zum Gegenstand hat und damit neben dem Strafverfolgungsinteresse der deutschen Behörden auch die Frage zu berücksichtigen hat, ob die verurteilte Person für nicht ohne weiteres erwartbare Fernwirkungen ihres Handels in Deutschland von einem anderen Mitgliedstaat zur Verantwortung gezogen oder sie mit sachlich und personell ausgedehnten Strafverfolgungsansprüchen einzelner Mitgliedstaaten konfrontiert werden soll. Das Vertrauen der verurteilten Person in die eigene Rechtsordnung ist in einem solchen Fall des maßgeblichen Inlandsbezugs ihrer Tat in besonderer Weise geschützt.
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Insoweit sahen sich die Luftfahrtbehörden der Länder in der Vergangenheit auch unter erheblicher Ressourcenbindung mit entsprechenden Anfragen konfrontiert, ohne tatsächlich an der Sach- und Rechtslage etwas ändern zu können.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Hinsichtlich der Wirtschaftsleistung stellt sich die Lage innerhalb der AKP-Gruppe unterschiedlich dar. Alle Karibikstaaten - außer Haiti - gehören mittlerweile zu den Ländern mit mittlerem oder hohem Einkommen, stehen aber immer noch vor großen Herausforderungen, insbesondere wegen ihrer Anfälligkeit für externe Schocks und Naturkatastrophen. Die Pazifikstaaten sind wirtschaftlich auf sehr unterschiedlichem Entwicklungsstand und die meisten von ihnen sind aufgrund ihrer Größe und geografischen Lage mit erheblichen Problemen konfrontiert. Hinzu kommen ähnliche Probleme der Anfälligkeit wie bei den Karibikstaaten. In Afrika hat sich die Wirtschaftsleistung insgesamt gut entwickelt: Die meisten Länder verzeichneten über zehn oder mehr Jahre in Folge ein hohes Wirtschaftswachstum. Die Armutsbekämpfung ist in den AKP-Staaten vorangekommen, wie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) zeigen. Es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf, was die menschliche Entwicklung und die Beseitigung von Armut und Ungleichheit angeht, die vielerorts Ursache für offene Konflikte, erhöhte Fragilität, nicht enden wollende Krisen und zunehmende Migrationsströme in der Welt sind. Die Einbindung in regionale und globale Wertschöpfungsketten ist noch begrenzt, vor allem im Falle der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries - LDC).
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... Der "Fitness-Check" der europäischen Süßwasserpolitik aus dem Jahr 20129 hat bestätigt, dass der derzeitige wasserpolitische Rahmen den Herausforderungen, mit denen Europas Süßwässer konfrontiert sind, durchaus gerecht wird. Aufgrund der jahrzehntelangen Verunreinigung und anhaltend ineffizienten Bewirtschaftung muss jedoch noch viel getan werden, bevor der Zustand europäischer Gewässer generell für gut befunden werden kann: Nach dem "Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" der Europäischen Kommission aus dem Jahr 201210 muss davon ausgegangen werden, dass ungefähr 50 % der europäischen Oberflächengewässer im Jahr 2015 keinen guten ökologischen Zustand erreichen. Auch war die Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer derart lückenhaft, dass er im Jahr 2012 bei über 40 % der Wasserkörper nicht bekannt war und keine Basisdaten ermittelt werden konnten. Beim Grundwasser scheint die Lage etwas besser zu sein, wenngleich bestimmte Einzugsgebiete noch immer mit erheblichen Problemen zu kämpfen haben.11
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.