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0280/04
0710/04
0232/04
0620/2/04
0979/04
0892/04B
0458/04B
0380/04
0128/04B
0861/04
0725/04
1003/04
0818/04
0860/04B
0163/03B
0504/03
0120/1/03
0560/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 749/16 (Beschluss)

... Das Antragsvolumen in "Horizont 2020" übersteigt bei weitem die verfügbaren Mittel. Dies hat unter anderem einen Rückgang der Bewilligungsquote (7. Forschungsrahmenprogramm circa 20 Prozent) auf circa 13 Prozent zur Folge. Diese geringen Erfolgsaussichten halten zahlreiche hoch qualifizierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen davon ab, sich am Programm zu beteiligen. Die Methode der Erarbeitung der Arbeitsprogramme zu "Horizont 2020" und die damit verbundene "Mittelbindung" engen die Möglichkeiten des Programms, auf aktuelle Problemstellungen schnell zu reagieren, ein. So werden beispielsweise unter dem Themenpunkt "Demographie" Bevölkerungsentwicklungen nachgezeichnet; das gravierende Problem der Migration und Immigration, mit dem Europa konfrontiert ist, kann dagegen damit nur unzureichend angegangen werden. Neben einer angemessenen Mittelausstattung - innerhalb der Haushaltsobergrenzen - ist daher eine zusätzliche Flexibilisierung der Programmgestaltung erforderlich. Der zweijährige Rhythmus der Arbeitsprogramme erlaubt es interessierten Akteuren, sich frühzeitig auf eine Antragstellung vorzubereiten, und sollte daher beibehalten werden.



Drucksache 351/16

... Die in diesem Jahr durchzuführende Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bietet die Gelegenheit, zu prüfen, wie die EU-Mittel effizienter dazu genutzt werden können, die vorrangigen Ziele zu verwirklichen, und auf die zahlreichen Krisen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist und die mehr Flexibilität und Vereinfachungen erforderlich machen. Gleichzeitig strebt die Kommission eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik an. Wie in der gemeinsamen Erklärung zu den Eigenmitteln, die Teil der Einigung über den geltenden MFR war, angekündigt wurde, wird die Hochrangige Arbeitsgruppe "Eigenmittel" ihre endgültigen Schlussfolgerungen im Anschluss an die für Juni 2016 geplante interinstitutionelle Konferenz mit den nationalen Parlamenten vorlegen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in die Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einfließen, die im Jahr 2017 vorgelegt werden.



Drucksache 236/16 (Beschluss)

... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.



Drucksache 316/16

... Die Ratsempfehlung aus dem Jahr 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote9 sieht einen Rahmen für umfassende Strategien vor, darunter Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen; letztere zielen darauf ab, diejenigen Personen wieder in das Bildungssystem zurückzuholen, die dieses ohne Abschluss der Sekundarstufe II verlassen haben. Alternative Bildungswege, wie z.B. Bildungsangebote der zweiten Chance, nichtformales Lernen mit Validierung früherer Lernergebnisse und Möglichkeiten für den Wiedereinstieg in das System der allgemeinen oder beruflichen Bildung helfen jungen Menschen dabei, ihre Ausbildung zu vervollständigen. Maßnahmen zur Senkung der Quote früher Schulabgänge wurden in allen Mitgliedstaaten eingeführt und wirken sich positiv aus; im Jahr 2015 lag diese Quote (Altersgruppe 18-24) im EU-Durchschnitt etwa einen Prozentpunkt über dem in der Strategie Europa 2020 genannten Richtwert von 10 %; allerdings gab es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Selbst wenn dieser Wert erreicht wird, sind die verbleibenden 10 % in dieser Altersgruppe weiterhin mit ernsten Problemen konfrontiert, wenn es darum geht, Zugang zu dauerhafter Beschäftigung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Quote früher Schulabgänge in einigen Untergruppen der älteren Alterskohorten nach wie vor sehr hoch ist; dies gilt insbesondere für Erwachsene, die bereits in einem frühen Alter in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, für NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in der EU aufhalten, sowie für andere Personen mit Migrationshintergrund.



Drucksache 811/16

... Die Europäische Kommission arbeitet an verschiedenen Fronten aktiv auf eine "weltoffene" Forschung und Innovation in Europa44 hin. Entsprechend diesem Konzept ist Horizont 2020 darauf ausgerichtet, dass Forscher und Innovatoren aus Entwicklungsländern bei der Entwicklung von Technologien und Lösungen für den Einsatz von Energieträgern mit niedrigen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 678/16

... Gerade jetzt besteht sowohl die Notwendigkeit, als auch die Gelegenheit, an der Fiskalfront aktiv zu werden und den Policy-Mix des Euroraums insgesamt neu auszutarieren. Die tatsächliche und die erwartete Inflation liegen weiterhin unterhalb der Preisstabilitätsdefinition der EZB (d.h. einer Inflation von mittelfristig knapp unter 2 %). Zusammen mit der Fortführung von Strukturreformen und einer starken Fokussierung auf die Investitionen muss die Fiskalpolitik direkter zur Binnennachfrage sowie dazu beitragen, den Aufschwung zu stützen und aus der Niedriginflation herauszufinden. Ein solcher Anstieg der Inflation kann auch zur Normalisierung der Zinssätze beitragen, was vorteilhafte Auswirkungen auf die Ersparniserträge und ganz allgemein auf die Funktionsweise des Finanzsektors hätte, der noch immer mit den Schulden-Altlasten aus der Krise zu kämpfen hat.



Drucksache 569/16

... 2015. wurde eine Studie durchgeführt, in deren Zuge Informationen über sieben Portale zum Thema Kompetenzen und Qualifikationen (EURES, Europass, ESCO, Portal "Learning Opportunities and Qualifications in Europe", ENIC-NARIC, EU-Kompetenzpanorama und Jugendportal) eingeholt und analysiert wurden. Ziel der Studie war es, die Schwierigkeiten, mit denen sich die Nutzerzielgruppen und/oder die Interessenträger konfrontiert sehen, besser zu verstehen. Aus der Analyse ergab sich eine erste Übersicht über mögliche Lösungen für mehr Komplementarität und Synergien zwischen den verschiedenen Online-Instrumenten und -Diensten.



Drucksache 31/16

... Um dem Passagieraufkommen und der Infrastruktur an den verschiedenen Arten von Außengrenzen Rechnung zu tragen, unterscheidet der Vorschlag zwischen Luftaußengrenzen und anderen Außengrenzen. Sollte eine systematische Überprüfung beispielsweise aufgrund der Infrastruktur und des Passagieraufkommens unverhältnismäßig große Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an den Grenzen haben, so könnte an den Land- und Seegrenzen auf den systematischen Abgleich mit Datenbanken verzichtet werden, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder die öffentliche Gesundheit hierdurch nicht gefährdet werden. Die Risikoanalyse sollte der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden Frontex) mitgeteilt werden und Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an die Kommission und an Frontex sein. Frontex kann die Anwendung dieser Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten dann einer Risiko- und Gefährdungsanalyse unterziehen. Außerdem wird die Kommission in ihren halbjährlichen Berichten über das Funktionieren des Schengen-Raums besonderes Augenmerk auf mögliche Lockerungen der systematischen Grenzkontrollen an bestimmten Grenzübergangsstellen an Land und auf See richten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnis der Konsultationen

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 230/16 (Beschluss)

... Probleme tauchen zwar in der Mehrzahl bei der Rückkehr aus der Elternzeit auf, weil der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden oder anderweitig besetzt ist oder Rückkehrerinnen oder Rückkehrer damit konfrontiert werden, dass sie schlechtere Bedingungen hinnehmen sollen. Da nach den Erweiterungen der Möglichkeiten, Elternzeit zu nehmen, diese vermehrt auch von Vätern in Anspruch genommen wird, wird es auch vermehrt Fälle geben, in denen Frauen bereits nach dem Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und mit denselben Problemen konfrontiert sind wie Mütter oder Väter nach einer Elternzeit.



Drucksache 565/16

... Die Entwicklung der digitalen Technologien hat zur Entstehung neuer Geschäftsmodelle geführt und die Rolle des Internet als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gestärkt. In diesem neuen Umfeld sehen sich Rechteinhaber mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie eine Lizenzvergabe für ihre Rechte und eine Vergütung für den Vertrieb ihrer Werke über das Internet anstreben. Dadurch könnte die Entwicklung der Kreativität und die Produktion kreativer Inhalte in Europa gefährdet werden. Es muss daher gewährleistet werden, dass Urheber und Rechteinhaber einen fairen Anteil an der durch die Verwertung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände generierten Wertschöpfung erhalten. Der Vorschlag sieht daher Maßnahmen vor, die die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf Verhandlungen und ihre Vergütung für die Verwertung ihrer Inhalte durch Online-Dienste, die von den Nutzern hochgeladene Inhalte zugänglich machen, verbessern sollen. Eine gerechte Aufteilung der Wertschöpfung ist auch notwendig, um die Tragfähigkeit des Sektors der Presseerzeugnisse zu gewährleisten. Für Presseverlage ist es mit Schwierigkeiten verbunden, Online-Lizenzen für ihre Erzeugnisse zu erlangen und einen fairen Anteil an der von ihnen erzeugten Wertschöpfung zu erhalten. Dadurch könnte letztendlich der Zugang der Bürger zu Informationen beeinträchtigt werden. Der Vorschlag sieht ein neues Recht für Presseverlage vor, das die Online-Lizenzierung ihrer Erzeugnisse, die Amortisierung ihrer Investitionen und die Stärkung ihrer Rechte erleichtern soll. Außerdem soll die Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden, die bezüglich der Möglichkeit für alle Presseverlage, einen Anteil an der Entschädigung für die Nutzung von Werken im Rahmen einer Ausnahmeregelung zu erhalten, noch besteht. Auch befinden sich Urheber und ausübende Künstler im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse oft in einer schwachen Verhandlungsposition, wenn es um die Lizenzierung ihrer Rechte geht. Noch dazu ist die Transparenz der durch die Verwertung ihrer Werke oder Darbietungen entstandenen Einnahmen oft nach wie vor begrenzt. Hierdurch wird letztendlich die Vergütung der Autoren und ausübenden Künstler beeinträchtigt. Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Ausgewogenheit der Vertragsverhältnisse zwischen Autoren und ausübenden Künstlern einerseits und denjenigen, denen sie ihre Rechte übertragen, andererseits. Allgemein wird erwartet, dass die in Titel IV des Vorschlags vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf die Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für Urheberrechte abzielen, sich mittelfristig positiv auf die Produktion und die Verfügbarkeit von Inhalten und auf den Medienpluralismus auswirken und somit auch für die Verbraucher von Nutzen sind.



Drucksache 79/16

... -armen Wirtschaft ermöglichen. Die Betreiber von Speicheranlagen sind allerdings mit sinkenden Spannen zwischen Sommer- und Winterpreisen für Gas konfrontiert, was zu einer geringeren Rentabilität der Gasspeicherung führt, die entsprechend empfindlicher auf Kostenanstiege reagiert.



Drucksache 752/16

... der Praxis auftretenden Konstellationen ist mit diesen Regelungen aber noch nicht erfasst und konfrontiert derzeit speziell das Handwerk mit erheblichen Problemen.



Drucksache 752/16 (Beschluss)

... es. Im Ergebnis können gemischte Bauabfälle mit einem geringen Anteil (potenziell) HBCD-haltiger-Dämmstoffe als nicht gefährliche Abfälle in dafür genehmigten Anlagen entsorgt werden. Ein bedeutender Teil von in der Praxis auftretenden Konstellationen ist mit diesen Regelungen aber noch nicht erfasst und konfrontiert derzeit speziell das Handwerk mit erheblichen Problemen.



Drucksache 172/16

... Um einen Mitgliedstaat, der mit einem signifikanten Zustrom von Migranten konfrontiert ist, wirksam zu unterstützen, könnten aber auch Anpassungen des von der Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Zusatzverfahrens in Betracht gezogen werden. Insbesondere könnte eine Umverteilung vorgenommen werden, sobald die Anzahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat eine für diesen vorab festgelegte Schwelle überschreitet; damit würden erhebliche Unausgewogenheiten zwischen den Mitgliedstaaten bei der Zuteilung abgefedert. Die Schwelle könnte beispielsweise so festgelegt werden, dass eine Umverteilung nur dann stattfindet, wenn die Zahl der einem bestimmten Mitgliedstaat zugeteilten Asylbewerber erheblich über der liegt, die sich bei einer Aufteilung der Asylbewerber auf die gesamte EU nach objektiven Kriterien ergeben würde. Auch könnte man die Umsiedlung für alle Antragsteller öffnen, die nach vernünftigem Ermessen Aussicht auf internationalen Schutz haben19, und nicht nur für Staatsangehörige aus Ländern, bei denen die Anerkennungsquote mindestens 75 % erreicht.



Drucksache 299/16

... 18. Durch das Frontloading des EFSI auf die Garantiefazilitäten von Horizont 2020 InnovFin und COSME SME sowie die Stärkung des EIB-Risikokapitalmandats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... 20. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des mit der Neufassung der Verordnung vorgeschlagenen Korrekturmechanismus, eine gerechte Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten in Situationen zu gewährleisten, in denen ein Mitgliedstaat mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz, für die er nach der Verordnung zuständig ist, konfrontiert ist. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Korrekturmechanismus nicht die Situation erfasst wird, in der ein Mitgliedstaat mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz konfrontiert ist, bei denen er das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates durchzuführen hat. Gleiches gilt für das vorgeschlagene Verfahren zur (Vor-)Prüfung der Zulässigkeit eines Asylantrags. Eine hohe Zahl solcher Prüfungen kann zwar nach dem Verordnungsvorschlag bei der Auslösung des Korrekturmechanismus berücksichtigt werden, jedoch werden nach Auslösung des Korrekturmechanismus neue Fälle, bei denen die Zulässigkeit des Asylgesuchs vorab zu prüfen ist, nicht anderen Mitgliedstaaten zugewiesen. Für beide Fallgruppen (also hohe Zahl an Zuständigkeitsbestimmungsverfahren und hohe Zahl an Zulässigkeitsprüfungen) bedarf es ebenfalls eines (ausreichenden) Korrekturmechanismus, um unverhältnismäßige Belastungen eines Mitgliedstaates auszugleichen.



Drucksache 704/16

... Start-ups, insbesondere digitale Start-ups, sehen sich mit auch Schwierigkeiten bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Arbeitsort in anderen EU-Ländern konfrontiert (da die steuer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterschiedlich sind). Die Gründung eines Tochterunternehmens ist oft zu aufwendig und trägt ihren Bedürfnissen nicht Rechnung (wenn z.B. nur ein Mitarbeiter eingestellt werden soll).



Drucksache 522/16

... Im Zuge der Migrations- und Flüchtlingskrise sind offenkundige Mängel und Lücken, einschließlich Schwachstellen an den Außengrenzen der EU, zutage getreten. Zur Wiederherstellung eines effektiven Grenzmanagements bedurfte es erheblicher Anstrengungen. Diese umfassten unter anderem eine noch nie dagewesene Unterstützung der an vorderster Front stehenden Mitgliedstaaten durch das Hotspot-Konzept, die schrittweise Rückkehr zur korrekten Anwendung der Schengen-Vorschriften zum Schutz der Außengrenze sowie eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zur Aufrechterhaltung einer täglichen Überprüfung der aktuellen Entwicklung. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, vor allem in Griechenland und Italien, wo es nach wie vor Schwachstellen bei den vorhandenen Strukturen, der Umsetzungsgeschwindigkeit und der Bereitstellung von grundlegendem Knowhow aus anderen Mitgliedstaaten gibt. Aus diesem Grund kommt der baldigen Einführung der Europäischen Grenz- und Küstenwache entscheidende Bedeutung zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 46/16

... Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nicht nur ihre Politik im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt koordinieren, um missbräuchliche Steuerpraktiken zu bekämpfen und für eine wirksame Besteuerung zu sorgen, sondern sie müssen sich auch mit ihren unterschiedlichen Ansätzen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis von außen befassen. Einige Unternehmen nutzen Schlupflöcher und Inkongruenzen zwischen den Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten, um Gewinne unversteuert aus dem Binnenmarkt zu verlagern. Außerdem sind die Unternehmen mit Rechtsunsicherheit und unnötigem Verwaltungsaufwand konfrontiert, weil es 28 unterschiedliche nationale Strategien für die Beurteilung der Steuersysteme von Drittländern und den Umgang mit ihnen gibt. Die Heterogenität der mitgliedstaatlichen Ansätze vermittelt den internationalen Partnern ein uneinheitliches Bild von den Erwartungen der EU im Hinblick auf das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich und führt zu Unsicherheit darüber, wann Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine koordinierte externe Strategie für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich ist daher unverzichtbar, um gemeinsame Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Steuervermeidung zu fördern, eine wirksame Besteuerung zu gewährleisten und ein transparentes und stabiles Umfeld für Unternehmen im Binnenmarkt zu schaffen.



Drucksache 317/16

... Die mangelnde Vergleichbarkeit von in der EU vergebenen Qualifikationen und von Qualifikationen aus Drittländern beeinträchtigt das Vertrauen in ausländische Qualifikationen und erschwert deren Anerkennung. Migranten (einschließlich Flüchtlingen) mit Qualifikationen aus Drittländern werden so bei der Stellensuche gegenüber einheimischen Arbeitskräften benachteiligt, und ihre Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung und den Aufstieg werden beschränkt. Mit dieser Problematik sind jedoch nicht nur Personen mit Qualifikationen aus Drittländern konfrontiert, die in die EU kommen, sondern auch Inhaber von EU-Qualifikationen, die in Drittländer umziehen. Auf institutioneller Ebene ist festzustellen, dass die Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Drittländern wie Marokko, der Ukraine, Georgien und Moldau Bestimmungen über die Zusammenarbeit bei der EQR-Zuordnung enthalten. Bislang wurden jedoch keine Steuerungsmechanismen eingerichtet, um die Umsetzung dieser Bestimmungen zu gewährleisten.



Drucksache 137/16

... In ihrem "Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten"3 vom 27. Oktober 2010 stellte die Kommission fest, dass die ungeklärten Vermögensverhältnisse bei Paaren mit internationalem Hintergrund zu den großen Problemen zählen, mit denen Unionsbürger im Alltag nach wie vor konfrontiert sind, wenn sie versuchen, die Rechte, die ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsen, in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben. Um dem abzuhelfen, kündigte sie für 2011 die Annahme eines Legislativvorschlags an, der es internationalen Paaren (Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern) leichter machen soll, das für sie zuständige Gericht und das auf ihre Vermögensrechte anzuwendende Recht zu bestimmen.



Drucksache 15/16

... Das hat zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit geführt. Die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH) zur Sache hat einige der Probleme geklärt, die im Vitorino-Bericht27 als dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr abträglich hervorgehoben worden waren. Weiterbestehende nationale Unterschiede können jedoch problematisch sein, insbesondere wenn abgabepflichtige Erzeugnisse EU-weit gehandelt werden. Manchmal erheben Mitgliedstaaten Abgaben ohne Berücksichtigung der bereits in anderen Mitgliedstaaten erfolgten Zahlungen oder ohne angemessene Befreiungs- und Erstattungsregelungen. Auch im Falle von für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Erzeugnissen kann es vorkommen, dass Gebühren zu Unrecht gezahlt werden. Verbraucher sehen sich mit dem Problem mangelnder Bestimmtheit und Transparenz konfrontiert. Zudem kann es zu Diskriminierungen bei der Verteilung der erhobenen Abgaben kommen, wenn beispielsweise inländische Rechteinhaber bevorzugt werden. Hier könnte ein Eingreifen auf EU-Ebene geboten sein, um für mehr Klarheit zu sorgen und schwerwiegende Verzerrungen zu beseitigen.



Drucksache 577/16

... Verbraucherinnen und Verbraucher werden in vielen Alltagssituationen mit vorformulierten Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss aber sehr häufig entweder gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft in der Praxis insbesondere online, d.h. außerhalb von Geschäftsräumen, geschlossene Verträge, konkret Kaufverträge, Dienstleistungsverträge sowie Dauerschuldverhältnisse im Bereich der Telekommunikation/Internet sowie im Bereich der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.



Drucksache 205/16

... - Mit elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) können Erwartungen der Patienten erfüllt, die Patientensicherheit verbessert und die Reaktionsfähigkeit von Gesundheitssystemen erhöht werden. Interoperable elektronische Gesundheitssysteme unterstützen auch die Umsetzung der Europäischen Referenznetzwerke gemäß der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung27, die sich auf breiter Front der Telemedizin bedienen müssen, wenn sie erfolgreich zur Behandlung beitragen sollen. Eine bessere Interoperabilität führt zu mehr Effizienz und einer intelligenteren Nutzung von Gesundheitsdaten und verbessert den Zugang zu Sicherheit und Gefahrenabwehr im medizinischen Bereich, wobei gleichzeitig Anwendungen, die in kleinem Maßstab an fragmentierten Märkten erfolgen, vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 729/16

... Bei der Konsultation der Interessenträger haben sich die Unternehmensvertreter klar für die Koordinierung der Prüfungen durch die Mitgliedstaaten ausgesprochen, da ein Unternehmen ansonsten mit 28 separaten Prüfungsanfragen konfrontiert werden könnte. Das Fehlen einer solchen Bestimmung in den derzeitigen Rechtsvorschriften hat zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen geführt, insbesondere, wenn sie von anderen Steuerverwaltungen angeschrieben wurden. Die meisten Mitgliedstaaten haben darüber hinaus angegeben, dass sie auch deshalb für diese Vorgehensweise sind, weil dadurch Prüfungsressourcen effizienter genutzt werden. Die Folgenabschätzung hat ergeben, dass die bevorzugte Option, die eine Koordinierung der Prüfungen einschließt, im Vergleich zu den anderen Optionen höhere Einsparungen bei den Befolgungskosten der Unternehmen mit sich bringen würde.



Drucksache 247/16

... Der in Artikel 1a der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorgesehene Aussetzungsmechanismus gestattet die vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige eines Drittlandes als letztes Mittel in bestimmten Notlagen. Ein Mitgliedstaat kann den Mechanismus in Gang setzen, indem er die Kommission informiert, dass er über einen Zeitraum von sechs Monaten im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres oder zum letzten Sechsmonatszeitraum vor der Liberalisierung der Visabestimmungen für dieses Land mit Gegebenheiten konfrontiert ist, die zu einer Notlage führen, die er allein nicht beheben kann.



Drucksache 701/16

... Da das natürliche Kapital weiterhin mit einem schwierigen Umfeld konfrontiert ist, ergänzt die EU gesetzgeberische Schritte zunehmend um andere politische Initiativen, um das Ziel Nr. 12 (Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen) zu erreichen. Auf diesem Gebiet sollen ein sparsamer Ressourcenumgang und die Kreislaufwirtschaft eine Abkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch und von der Belastung der Umwelt bewirken.



Drucksache 496/1/16

... nur beschäftigen, wenn diese über einen Sachkundenachweis in der Form einer vor der Industrie- und Handelskammer abgelegten Sachkundeprüfung verfügen. Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden.



Drucksache 29/16

... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 2b
Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 45/16

... (2) Die Behörden der Mitgliedstaaten sind bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die keine gültigen Reisepapiere besitzen, mit Schwierigkeiten konfrontiert.



Drucksache 813/1/16

... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden sollen. Die Finanzkrise ab dem Jahre 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Der Bundesrat begrüßt insoweit das Bemühen, dass bei der weiteren Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte auch das Ziel eines hohen Anlegerschutzniveaus mit Nachdruck verfolgt wird.



Drucksache 335/16

... Die EU sieht sich schon seit langem mit verschiedenen Formen von Terrorismus konfrontiert, die sich vor allem auf extreme politische Ideologien stützen. Derartige Ideologien werden EU-weit nach wie vor mit großer Sorge betrachtet und es gibt Anzeichen, dass sie zunehmend zu extremistisch motivierter Gewalt in Form von Terrorismus führen. Die Auslöser für die jüngsten Terrorakte in Europa unterscheiden sich jedoch von jenen bisherigen Radikalisierungsphänomenen - sie sind anders geartet und komplexer. Die gegenwärtige Radikalisierung hat andere Wurzeln, operiert mit unterschiedlichen Rekrutierungs- und Kommunikationstechniken und ist gekennzeichnet durch globalisierte und bewegliche Ziele innerhalb und außerhalb Europas. Sie entsteht in verschiedenen städtischen und stadtnahen Kontexten und wird von Ideologien befeuert und inspiriert, die zu Gewalt aufrufen und neue Zielgruppen ins Visier nehmen, zum Beispiel Frauen und sehr junge Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft. Darüber hinaus ist Radikalisierung und Gewaltbereitschaft eine komplexe Thematik, die von einem komplizierten Geflecht aus Push- und Pull-Faktoren abhängt. Radikalisierung geschieht nicht aufgrund eines einzelnen "Auslösers", sie hat auch nicht nur eine einzige Ursache und folgt keinem zwangsläufigen Weg, sondern ist für gewöhnlich das Ergebnis einer Kombination verschiedener Faktoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 289/16

... Die große Mehrheit der Verbraucher wurde bei Käufen in einem anderen EU-Land mit Geoblocking oder anderen geografischen Beschränkungen konfrontiert. Die am stärksten von Geoblocking betroffenen Waren und Dienstleistungen sind Kleidung, Schuhe und Accessoires, physische Datenträger (Bücher), Computerhardware und Elektronik, Flugtickets, Autovermietung, digitale Inhalte wie Streaming-Dienste, Computerspiele und -software, E-Books und MP3. Verbraucher und Unternehmen sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Anbieter die Kunden über Verkaufsbeschränkungen informieren sollten. Die Verbraucher sprachen sich für eine Politikoption aus, gemäß der die Anbieter grenzüberschreitende Transaktionen akzeptieren müssen, ohne dass ihnen jedoch eine Lieferverpflichtung auferlegt wird. Die Unternehmen sind mehrheitlich gegen eine Verpflichtung, in der gesamten EU zu verkaufen und zu liefern, unterstreichen die Bedeutung einer Anpassung der Preise an die verschiedenen nationalen Märkte und betonen, ihre Wirtschafts- und Vertragsfreiheit müsse respektiert werden. Eine große Mehrheit aus allen Gruppen von Befragten ist sich darin einig, dass die Durchsetzung der Vorschriften und Informationspflichten verbessert werden sollte. 11



Drucksache 626/1/16

... 3. Die spätere Bedeutung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Geflügel ist erheblich geringer (berufliche Konfrontation, Häufigkeit) bzw. unterschiedlich gelagert (Verbraucherschutz).



Drucksache 335/1/16

... 5. Die Mitteilung spricht davon, dass Lehrkräfte frühe Anzeichen von Radikalisierung bei jungen Menschen erkennen und darauf reagieren sollen. Sie stünden neben Sicherheits- und Justizbehörden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten an vorderster Front. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Deutschland bereits einschlägige Fortbildungsangebote und Beratungsnetzwerke zur Verfügung stehen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass der originäre Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte vorrangig ist und Lehrkräfte nicht durch darüber hinausgehende sicherheitspolitische Erwägungen überfordert werden dürfen.



Drucksache 364/15

... Das Etikett ist von den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront anzubringen.



Drucksache 414/15

... Ausreichende Mittel müssen bereitgestellt werden, um die Wirksamkeit der EURückkehrpolitik entsprechend der Forderung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 zu erhöhen. Aufbauend auf dem Europäischen Rückkehrfonds (2008-2013) wird der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) die Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten wesentlich unterstützen, die wiederum beabsichtigen, im Rahmen ihrer nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 mehr als 800 Mio. EUR bereitzustellen. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die für Rückkehrmaßnahmen auf EU-Ebene zugewiesenen Mittel erhöht werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung einschlägiger FrontexMaßnahmen, und wird in den kommenden Jahren gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 92/1/15

... Darüber hinaus sind die erhobenen Daten nicht vergleichbar. So erscheint beispielsweise das Schaubild 37 nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zum Qualitätsvergleich der Justizsysteme zu erbringen. Es enthält keinerlei Aussage zur Dauer, Teilnehmerzahl und Methodik der in einem Mitgliedstaat durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen und lässt damit sämtliche Parameter außer Betracht, die für die Qualität einer Fortbildung relevant sind. Auf diese Weise erhält im Schaubild zum Beispiel eine halbtägige Fortbildungsmaßnahme mit 140 Teilnehmern und reinem Frontalvortrag den gleichen Stellenwert wie ein mehrtägiges interaktives Kleingruppenseminar.



Drucksache 24/15

... Nach § 84d Nummer 3 IRG-E muss die Staatsanwaltschaft wiederum in einen Abwägungsprozess eintreten, der insbesondere die Strafverfolgung im Heimatstaat zum Gegenstand hat und damit neben dem Strafverfolgungsinteresse der deutschen Behörden auch die Frage zu berücksichtigen hat, ob die verurteilte Person für nicht ohne weiteres erwartbare Fernwirkungen ihres Handels in Deutschland von einem anderen Mitgliedstaat zur Verantwortung gezogen oder sie mit sachlich und personell ausgedehnten Strafverfolgungsansprüchen einzelner Mitgliedstaaten konfrontiert werden soll. Das Vertrauen der verurteilten Person in die eigene Rechtsordnung ist in einem solchen Fall des maßgeblichen Inlandsbezugs ihrer Tat in besonderer Weise geschützt.



Drucksache 439/1/15

... Insoweit sahen sich die Luftfahrtbehörden der Länder in der Vergangenheit auch unter erheblicher Ressourcenbindung mit entsprechenden Anfragen konfrontiert, ohne tatsächlich an der Sach- und Rechtslage etwas ändern zu können.



Drucksache 92/15 (Beschluss)

... Darüber hinaus sind die erhobenen Daten nicht vergleichbar. So erscheint beispielsweise das Schaubild 37 nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zum Qualitätsvergleich der Justizsysteme zu erbringen. Es enthält keinerlei Aussage zur Dauer, Teilnehmerzahl und Methodik der in einem Mitgliedstaat durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen und lässt damit sämtliche Parameter außer Betracht, die für die Qualität einer Fortbildung relevant sind. Auf diese Weise erhält im Schaubild zum Beispiel eine halbtägige Fortbildungsmaßnahme mit 140 Teilnehmern und reinem Frontalvortrag den gleichen Stellenwert wie ein mehrtägiges interaktives Kleingruppenseminar.



Drucksache 481/15

... Hinsichtlich der Wirtschaftsleistung stellt sich die Lage innerhalb der AKP-Gruppe unterschiedlich dar. Alle Karibikstaaten - außer Haiti - gehören mittlerweile zu den Ländern mit mittlerem oder hohem Einkommen, stehen aber immer noch vor großen Herausforderungen, insbesondere wegen ihrer Anfälligkeit für externe Schocks und Naturkatastrophen. Die Pazifikstaaten sind wirtschaftlich auf sehr unterschiedlichem Entwicklungsstand und die meisten von ihnen sind aufgrund ihrer Größe und geografischen Lage mit erheblichen Problemen konfrontiert. Hinzu kommen ähnliche Probleme der Anfälligkeit wie bei den Karibikstaaten. In Afrika hat sich die Wirtschaftsleistung insgesamt gut entwickelt: Die meisten Länder verzeichneten über zehn oder mehr Jahre in Folge ein hohes Wirtschaftswachstum. Die Armutsbekämpfung ist in den AKP-Staaten vorangekommen, wie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) zeigen. Es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf, was die menschliche Entwicklung und die Beseitigung von Armut und Ungleichheit angeht, die vielerorts Ursache für offene Konflikte, erhöhte Fragilität, nicht enden wollende Krisen und zunehmende Migrationsströme in der Welt sind. Die Einbindung in regionale und globale Wertschöpfungsketten ist noch begrenzt, vor allem im Falle der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries - LDC).



Drucksache 93/15

... Der "Fitness-Check" der europäischen Süßwasserpolitik aus dem Jahr 20129 hat bestätigt, dass der derzeitige wasserpolitische Rahmen den Herausforderungen, mit denen Europas Süßwässer konfrontiert sind, durchaus gerecht wird. Aufgrund der jahrzehntelangen Verunreinigung und anhaltend ineffizienten Bewirtschaftung muss jedoch noch viel getan werden, bevor der Zustand europäischer Gewässer generell für gut befunden werden kann: Nach dem "Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen" der Europäischen Kommission aus dem Jahr 201210 muss davon ausgegangen werden, dass ungefähr 50 % der europäischen Oberflächengewässer im Jahr 2015 keinen guten ökologischen Zustand erreichen. Auch war die Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer derart lückenhaft, dass er im Jahr 2012 bei über 40 % der Wasserkörper nicht bekannt war und keine Basisdaten ermittelt werden konnten. Beim Grundwasser scheint die Lage etwas besser zu sein, wenngleich bestimmte Einzugsgebiete noch immer mit erheblichen Problemen zu kämpfen haben.11



Drucksache 509/15

... Die Kommission ist entschlossen, die größten Schwierigkeiten anzugehen, mit denen KMU und insbesondere Startup-Unternehmen in allen Phasen ihres Lebenszyklus konfrontiert sind.



Drucksache 63/15

... Die Banken spielen nicht nur bei der Kreditvergabe, sondern auch bei der Kapitalmarktintermediation eine zentrale Rolle, namentlich indem sie über das Market-Making Liquidität bereitstellen. Einige Forschungsarbeiten deuten darauf hin, dass die Liquidität in manchen Marktsegmenten abnimmt, Liquidität im Vorlauf zur Krise aber auch zu billig gewesen sein könnte. Der Liquiditätsrückgang wird von den einen auf eine notwendige Marktkorrektur und einen Vertrauensschwund an den Märkten infolge der Krise, von den anderen auf die nach der Krise ergriffenen Regulierungsmaßnahmen zurückgeführt. Die Kommission ist an Stellungnahmen dazu interessiert, wie sich besser bepreiste und robustere Liquiditätsbedingungen herstellen lassen, und insbesondere an Stellungnahmen dazu, ob Maßnahmen zur Stützung der Liquidität in anfälligen Segmenten ergriffen werden könnten und ob Marktneulinge, die bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage eine Rolle spielen könnten, mit Eintrittsschranken konfrontiert sind.



Drucksache 42/15

... Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative, im Folgenden "YEI") wurde angenommen, nachdem der Europäische Rat vom Februar 2013 seine politische Forderung zum Ausdruck gebracht hatte, dass dem noch nie da gewesenen Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Regionen der Europäischen Union, die mit einer besonders schwierigen Lage konfrontiert sind, begegnet werden müsse. In den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2013 und in späteren Schlussfolgerungen des Rates wurde erneut betont, dass der Förderung der Jugendbeschäftigung höchste Priorität eingeräumt werden sollte. Der Europäische Rat forderte den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln zur Unterstützung der Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten, dem negativen Trend bei der Jugendbeschäftigung entgegenzuwirken. Ziel der YEI ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Förderung der Jugendbeschäftigung in den Regionen, die am meisten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind, unter anderem durch die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. Die Unterstützung im Rahmen der YEI zielt ausschließlich und unmittelbar auf junge Menschen ab, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und - im Gegensatz zum Europäischen Sozialfonds (ESF) - nicht auf die Förderung von Systemen und Strukturen. Die YEI ist Bestandteil der Programmplanung des ESF, und die Planungsmodalitäten können in Form eines spezifischen operationellen Programms, einer spezifischen Prioritätsachse innerhalb eines operationellen Programms oder eines Teils einer oder mehrerer Prioritätsachsen geregelt werden.



Drucksache 500/15

... Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein weiteres Instrument, das Gemeinschaften, die mit einmaligen, klar definierten Arbeitsplatzverlusten konfrontiert sind, Unterstützung gewährt - etwa wenn Fabriken in der EU wegen des internationalen Wettbewerbs oder wegen Auslagerungen schließen müssen. Bisher wurden die Rücklagen für potenzielle EGF-Interventionen im jeweiligen Jahr nie voll ausgeschöpft. Die Restbeträge ließen sich sinnvoll verwenden, wenn die Auszahlungskriterien erweitert würden.



Drucksache 188/15

... 3. Die Kapitallücke, mit der zahlreiche Startups in der ersten Wachstumsphase konfrontiert werden, kann von Wagniskapitalgesellschaften häufig nur unzureichend geschlossen werden, da ihre Zahl seit dem Ende des "Neuen Marktes" abgenommen hat und die verbliebenen Gesellschaften oftmals selbst Schwierigkeiten bei der Kapitalakquise haben. Wagniskapitalgesellschaften unterliegen heute in aller Regel dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und damit klaren gesetzlichen Regelungen und Berichtspflichten, die in Deutschland durch die BaFin überwacht werden. Investitionen von Privatanlegern in sog. Alternative Investmentfonds, also auch Wagniskapitalfonds, sind vom KAGB ausdrücklich umfasst. Bislang machen jedoch nur wenige Wagniskapitalgesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Fondsanteile bei Privatpersonen zu platzieren, da die zu beachtenden Regeln in diesem Zusammenhang sehr weitgehend (und damit kostenintensiv) sind. Da mit dem KAGB insofern bereits ein hohes Schutzniveau gewährleistet ist, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes in Deutschland auch Anreize für Investitionen von Privatanlegern in Wagniskapitalfonds einzuführen, beispielsweise in Anlehnung an INVEST in Form einer Zuschussförderung. Dabei sollten diese so ausgestaltet werden, dass ein sprunghafter Anstieg von Kapitalzuflüssen, der letztlich kontraproduktiv wäre, vermieden wird.



Drucksache 502/15

... Im Juni 2015 hat der Präsident der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Euro-Gipfels, dem Präsidenten der Euro-Gruppe, dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments einen Bericht vorgelegt1, in dem ein ehrgeiziger, aber pragmatischer Fahrplan für die Vollendung der WWU präsentiert wurde. In diesem Bericht wird betont, dass an vier Fronten gleichzeitig Fortschritte erzielt werden müssen. Erstens zur Erreichung einer echten Wirtschaftsunion, die gewährleistet, dass jede Volkswirtschaft strukturell so aufgestellt ist, dass sie in der Währungsunion prosperieren kann. Zweitens zur Erreichung einer Finanzunion, die die Integrität der Währung im gesamten Währungsgebiet gewährleistet, indem sie die Risiken für die Finanzstabilität begrenzt und die Risikoteilung mit dem privaten Sektor erhöht. Drittens zur Erreichung einer Fiskalunion, die sowohl haushaltspolitische Nachhaltigkeit als auch die Stabilisierung der öffentlichen Haushalte bewirkt. Und schließlich zur Erreichung einer Politischen Union, die durch echte demokratische Rechenschaftspflicht, Legitimität und Stärkung der Institutionen die Grundlagen für die anderen drei Unionen schafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Insoweit sahen sich die Luftfahrtbehörden der Länder in der Vergangenheit auch unter erheblicher Ressourcenbindung mit entsprechenden Anfragen konfrontiert, ohne tatsächlich an der Sach- und Rechtslage etwas ändern zu können.



Drucksache 440/15

... Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Verbreitung von WLAN-Internetzugängen im öffentlichen Raum gestärkt werden. Nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens werden mittlerweile durch das Internet und elektronische Kommunikation geprägt oder unterstützt. Im Wirtschaftsleben boomen digitale Geschäftsmodelle; vor allem die jüngeren Menschen nutzen das Internet zur Pflege ihrer sozialen Kontakte. Erwartet wird die jederzeitige Erreichbarkeit möglichst für jedermann, und zwar nicht nur zuhause, sondern überall. Dementsprechend wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher sich während eines Aufenthalts in der Öffentlichkeit oder zur Überbrückung von Wartezeiten jederzeit und an jedem Ort schnell im Internet informieren oder kommunizieren können. Nicht nur bei der Wahl des Hotels für eine Geschäfts- oder Urlaubsreise spielt die Verfügbarkeit von schnellem Internet, das größtmögliche Flexibilität verschafft, eine immer größere Rolle. Um diesen Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden und die Attraktivität Deutschlands im internationalen Kontext zu erhöhen, zielt dieses Gesetz auf eine breitere Verfügbarkeit öffentlicher Hotspots in Deutschland ab. Die Bundesregierung wird im Jahr 2018 evaluieren, ob das Ziel des Gesetzes erreicht wurde; über das Ergebnis wird sie dem Deutschen Bundestag Bericht erstatten. Derzeit laufen WLAN-Betreiber Gefahr, insbesondere mit urheberrechtlichen Abmahnungen von Rechteinhabern konfrontiert zu werden. Diese werden u.a. auf eine Entscheidung des BGH von 2010 (BGH Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens") gestützt, aufgrund derer ein Endnutzer für Rechtsverletzungen Dritter als Störer verantwortlich ist, wenn er seinen WLAN-Zugang nicht gegen die Nutzung durch Dritte sichert. Das Urteil betrifft den Fall eines privaten WLAN-Anschlussinhabers. Höchstrichterlich nicht geklärt und folglich umstritten ist, ob andere private und kommerzielle WLAN-Betreiber die gleichen Schutzpflichten treffen. Ebenfalls nicht entschieden wurde, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines WLAN auch dann als Störer in Anspruch genommen werden kann, wenn er den Zugangsschlüssel zu einem gesicherten WLAN an einen bestimmten Nutzer weitergibt. All dies hat zu einer starken Verunsicherung der Betreiber von WLAN geführt, die zur Folge hat, dass völlig unterschiedliche Vorkehrungen von WLAN-Betreibern getroffen werden oder eben - sehr häufig - aus Furcht vor rechtlichen Konsequenzen auf ein WLAN-Angebot gänzlich verzichtet wird.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... Umfang und inhaltliche Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung durch Rechtsverordnung konkretisiert werden können, fehlt eine entsprechende Bestimmung für Detailregelungen in Bezug auf die gleichwertige Garantie. Auch aus den unionsrechtlichen Vorgaben können zum Wesen einer gleichwertigen Garantie keine Erkenntnisse abgeleitet werden. Die mit dem Vollzug betrauten Erlaubnisbehörden werden mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert werden, etwa nach welchen Kriterien sich die Wirksamkeit einer gleichwertigen Garantie bestimmt, wer eine solche Garantie abgeben kann, ob diese von einem Garantiegeber mit Sitz im Inland oder in der Europäischen Union erklärt werden muss oder ob die Bestimmungen der §§ 113 ff. des



Drucksache 359/1/15

... kann der Gewerbetreibende anstelle des Nachweises einer Berufshaftpflichtversicherung den Nachweis einer gleichwertigen Garantie vorlegen. Unklar ist, was genau unter der "gleichwertigen Garantie" zu verstehen ist. Während nach der Ermächtigungsnorm des § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO Umfang und inhaltliche Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung durch Rechtsverordnung konkretisiert werden können, fehlt eine entsprechende Bestimmung für Detailregelungen in Bezug auf die gleichwertige Garantie. Auch aus den unionsrechtlichen Vorgaben können zum Wesen einer gleichwertigen Garantie keine Erkenntnisse abgeleitet werden. Die mit dem Vollzug betrauten Erlaubnisbehörden werden mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert werden, etwa nach welchen Kriterien sich die Wirksamkeit einer gleichwertigen Garantie bestimmt, wer eine solche Garantie abgeben kann, ob diese von einem Garantiegeber mit Sitz im Inland oder in der Europäischen Union erklärt werden muss oder ob die Bestimmungen der §§ 113 ff. des



Drucksache 386/15

... - Die Peer-Learning-Aktivitäten im Rahmen von ET 2020, die in der Regel die Arbeitsgruppen organisieren, werden verstärkt; sie werden Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, eine Zusammenarbeit in Clustern ermöglichen. Peer-Reviews mit Schwerpunkt auf länderspezifischen Herausforderungen im Rahmen der Zusammenkünfte auf Ebene der leitenden Ministerialbeamten haben sich als nützlich erwiesen, erfordern aber eine eingehendere Vorbereitung und interaktiven Dialog. Maßgeschneiderte Beratung auf Peer-Ebene (Peer-Counselling) kann die Umsetzung einer konkreten nationalen Reformagenda unterstützen.



Drucksache 115/15

... Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 32. Bei Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten ist die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards zu gewährleisten. Der Bundesrat hält es für unabdingbar, konsequente Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko, dass Menschen auf dem Weg nach Europa ihr Leben verlieren, minimieren. In enger Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission sollten diesbezüglich zur Verfügung stehende Mittel effizient insbesondere für die Stärkung der Aktivitäten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) im Mittelmeer und an den südöstlichen Grenzen der EU genutzt werden. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend beachtet werden.



Drucksache 298/14

... Solche Maßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig und so beschaffen sein, dass sie nicht für wettbewerbswidrige Praktiken missbraucht werden können, die neue innovative Produkte und Geschäftsmodelle bremsen und die Grundfreiheiten übermäßig einschränken. Um Schutzrechtsverletzungen aufdecken zu können, muss dafür gesorgt werden, dass alle Beteiligten und vor allem die nationalen Strafverfolgungsbehörden ihr Wissen und ihre Erkenntnisse austauschen. Im Bestreben, gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen entgegenzuwirken, muss die Kommission demnach ein ganzheitliches, ausgewogenes und flexibles System entwickeln, das eine schnelle Reaktion auf die sich rasch verändernden Herausforderungen ermöglicht, mit denen die europäische Wissenswirtschaft im 21. Jahrhundert konfrontiert ist.



Drucksache 183/14

... Die wirtschaftliche und soziale Lage ist schwierig. Serbien sieht sich mit erheblichen Staatsschulden konfrontiert. Die Bevölkerung muss mit weiter sinkendem Einkommen, Arbeitsplatzverlust und Verarmung rechnen. Vor diesem Hintergrund ist gerade die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Lage der Roma-Minderheit schwierig. Eine Verfolgung findet jedoch nicht statt. Die Regierung bemüht sich, die Lage der Roma durch eine aktive Minderheitenpolitik zu verbessern. Serbien ist Teil der Dekade für Roma-Inklusion 2005-2015. Regierungshandeln zur Verbesserung der Lage der Roma ist ausgerichtet am Aktionsplan 2012- 2014 zur Umsetzung der Strategie für Verbesserung der Situation der Roma.



Drucksache 373/1/14

... 3. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten sehen sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert. Aus dieser Entwicklung resultieren auch sich regelmäßig ändernde Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung der aktuellen Rechtsgrundlage im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.



Drucksache 419/14

... Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.