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0805/04
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0881/04
0429/04
0778/1/04
0778/04B
0915/04
0715/03
0856/03
Drucksache 193/16

... - eine nahtlose, zuverlässige und sichere HochgeschwindigkeitsInternetverbindung bereitstellen, damit die Hochleistungsrechner unionsweit zugänglich sind. Das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsnetz (GÉANT) und die nationalen Forschungs- und Bildungsnetze (NREN) verbinden bereits 50 Millionen Forscher und Studierende. Diese Infrastrukturen werden aufgerüstet, um mit dem wachsenden Datenvolumen und der breiteren Nutzerbasis Schritt halten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... Auf die Frage, welche öffentliche Unterstützung zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen gebraucht wird, weisen Interessenträger aus der Industrie darauf hin, dass dringend Anlagen benötigt werden, die im Vorfeld etwaiger Investitionen in die Digitalisierung das Experimentieren mit digitalen Innovationen und die Erprobung von Innovationen ermöglichen. Regionen und Städte mit einer größeren Bereitschaft zur digitalen Transformation haben bereits in digitale Kompetenzzentren (z.B. Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) und Hochschullabors) investiert, um die Industrie in diesem Sinne zu unterstützen19. Da Regionen mit starken Clustern in digitalen Branchen20 ein sehr hohes Innovationsniveau aufweisen, besteht auch die Möglichkeit, Cluster mit der entsprechenden technologischen Infrastruktur sowie Innovationsmittler besser zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 11/16

... 9. kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4
Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

§ 5
Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen

§ 6
Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen

Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 8
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 9
Bevollmächtigter des Herstellers

§ 10
Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 11
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 12
Pflichten des Händlers

§ 13
Einführer oder Händler als Hersteller

§ 14
Angabe der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3
Marktüberwachung

§ 15
Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure

§ 16
Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17
Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen

§ 18
Formale Nichtkonformität

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Straftaten

§ 21
Übergangsvorschriften

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Aspekte der Gleichstellung

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller

5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer

5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler

5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund

5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder

5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Rechtsfolgen Keine

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller

II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer

II.3 Erfüllungsaufwand für Händler


 
 
 


Drucksache 15/16 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat erwartet zudem von der Kommission, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die Zwecke von Unterricht und Forschung an Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geschaffen werden. Er verweist insofern auf seine Entschließung vom 20. September 2013 (BR-Drucksache 643/13(B)). Dabei wäre es zweckmäßig, die Schranken des Artikels 5 Absatz 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG dahingehend anzupassen, dass insbesondere der "Remote Access" an Bibliotheken und der Internetzugang zu Archiven zweifelsfrei ermöglicht werden. Dabei ist allerdings auch auf einen hinreichenden Interessenausgleich zwischen Urhebern und der Allgemeinheit zu achten und insbesondere sind Missbrauchsrisiken zum Nachteil der Urheber vorzubeugen.



Drucksache 369/16

... - Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit: In ihrer Mitteilung über die EU-Justizagenda für 202047 betonte die Kommission, dass es wichtig ist, das gegenseitige Vertrauen durch einen Brückenschlag zwischen den verschiedenen Justiz- und Verwaltungssystemen der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Dies gilt für zivil-, handels-, verwaltungs- sowie strafrechtliche Fragen und umfasst die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz-, Verwaltungs- und Durchsetzungsbehörden sowie die Entwicklung EU-weiter Mindeststandards. Es ist wichtig, dass die Agentur durch ihre Forschungs- und Datenerhebungsinitiativen, die der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit dienen, auf diesem Gebiet Unterstützung leisten kann. Dieser Themenbereich sollte daher im Mehrjahresrahmen 2018-2022 beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung

- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 196/1/16

... 1. Der Bundesrat betont, dass das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, Horizont 2020, wichtige Beiträge dazu leistet, dass die Mitgliedstaaten der EU innovativ sowie wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben.

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Drucksache 196/1/16




Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

4 Weiteres


 
 
 


Drucksache 749/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die europäische Forschungs- und Innovationsförderung die Kooperation nationaler Forschungs- und Innovationssysteme stärkt und damit die Stellung Europas insgesamt auf diesem Gebiet weltweit festigt. Das Rahmenprogramm "Horizont 2020" ist das wichtigste Instrument auf europäischer Ebene zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums. Es ist erfolgreich gestartet, jedoch sind in verschiedenen Bereichen Anpassungen notwendig, die in einem künftigen Rahmenprogramm Niederschlag finden müssen.

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Drucksache 749/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

Begründung

1. Programmbeteiligung und Überzeichnung

2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm

3. Grundlagenforschung

4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG

5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen

6. Ausweitung der Beteiligung widening participation

7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument

8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020


 
 
 


Drucksache 142/16

... - Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)8 deckt die mit innovativen Projekten verbundenen höheren Finanzierungsrisiken und trägt so dazu bei, auch dem Stahlsektor zu Innovationen zu verhelfen. Der EFSI bietet eine flexible Unterstützung konkreter Projekte, indem er Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen ausgleicht. Die Projektträger werden im Investitionsprozess auch von der europäischen Plattform für Investitionsberatung unterstützt, damit die Projekte verbessert und für Finanzierungen attraktiv gemacht werden können. Zudem können die Geschäftsvorhaben auf einem europäischen Investitionsvorhabenportal größere Sichtbarkeit für Investoren erlangen. Ein erstes EIB-Darlehen im Rahmen des EFSI in Höhe von 100 Mio. EUR hilft bereits einem mittelständischen italienischen Stahlerzeuger, weitere Investoren zu gewinnen. Die Investition von insgesamt voraussichtlich 227 Mio. EUR soll das Unternehmen in die Lage versetzen, seine Erzeugnisse, Prozesse und Umweltwerte zu optimieren und zu modernisieren und auf seinem Gebiet weiterhin eine führende Rolle zu spielen. Auch andere Stahlerzeuger haben bereits Kontakt zur europäischen Plattform für Investitionsberatung aufgenommen. Weitere Unternehmen können diese neuen Instrumente sofort nutzen. - Die vom EFSI gebotenen Möglichkeiten und andere EU-Fonds wie Horizont 2020 und die Strukturfonds ergänzen einander und können und sollten optimal kombiniert werden. Aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) werden insgesamt 44 Mrd. EUR für die Prioritäten bereitgestellt, die in den regionalen Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung festgelegt s i.d.R. gionen in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Spanien, Finnland und Schweden haben Unterstützung für die Modernisierung ihrer Stahlindustrie zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Die Zusammenarbeit zwischen Regionen mit Prioritäten im Stahlbereich bietet Gelegenheit zu einem Austausch über die Erfahrungen, die mit bestimmten Strategien und neuen Technologien gemacht wurden. Der von der Kommission im Oktober 2015 beschlossene Integrierte Strategieplan für Energietechnologie hilft dabei, die bestehenden Förderprogramme für Forschung und Innovation sowie die politischen Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz etwa durch eine geschicktere Nutzung von finanzieller Unterstützung und Regulierungsmaßnahmen zusammenzuführen.

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Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 811/16

... - Die EU kann ihre insbesondere über das Programm Horizont 2020 geleistete Forschungs- und Innovationsförderung darauf ausrichten, die Grenzen von Wissenschaft und Wissen weiter auszudehnen. Gemeint ist damit die Finanzierung von Neugierde getriebener oder auf einen Auftrag ausgerichteter Forschungs- oder Demonstrationsprojekte, mit denen der Übergang vom Labor zu erfolgreichen Gütern und Dienstleistungen, die Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum ankurbeln, gefördert und beschleunigt wird.

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Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 300/16

... Es kommt auf eine wirksame Antizipation und Planung der Normungsarbeit im Rahmen von Forschung und Entwicklung an. In der Tat können Zukunftsstudien dabei hilfreich sein, sich auf den künftigen Normungsbedarf einzustellen, indem neu entstehende Technologien und der damit einhergehende Forschungsbedarf für Produkte und Prozesse der Zukunft mit der Politikgestaltung verknüpft werden. In einer vor kurzem veröffentlichten Zukunftsstudie hat sich die Gemeinsame Forschungsstelle19 mit der industriellen Landschaft von morgen beschäftigt und untersucht, in welchen Bereichen das ESS den künftigen Anforderungen besser gerecht werden und gleichzeitig die zentralen Werte des Systems wahren kann. Im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative wird die Frage untersucht, wie die Diskrepanz zwischen den Forschungs-/Innovationsschwerpunkten und der europäischen Normung in einer systematischeren und zukunftsorientierteren Art und Weise analysiert werden könnte, um sie letztendlich wirkungsvoll zu beseitigen. Dadurch soll bereits in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ein Normungsreflex entstehen, der vom ESS aufgegriffen würde, um die Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen besser zu fördern. Dies wird dazu beitragen, die Schwerpunkte stärker an der Entwicklung von Normen und den Prüfungsaktivitäten auszurichten, die vor allem im Rahmen des Programms "Horizont 2020" unterstützt werden.

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Drucksache 300/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

1. NORMEN SIND von Bedeutung

... weil sie innovationsfördernd sind

2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER

3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT

4. Ausblick

5. Fazit

Anhang I
Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten

1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung

2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration

3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 122/1/16

... Während im vorliegenden Gesetzentwurf als Zweck der Stiftung unverändert die Unterhaltung von Gedenkstätte, Bibliothek, Archiv sowie Forschungs- und Dokumentationsstelle in Aumühle-Friedrichsruh festgelegt ist, wird durch die Formulierung "museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe)" in § 2 Absatz 2 Nummer 6 BismStiftG-E lediglich die derzeitige Regelung des bestehenden Kooperationsvertrags zwischen der Ottovon-Bismarck-Stiftung, der Gemeinde Schönhausen (Elbe), dem Landkreis Stendal und dem Land Sachsen-Anhalt wiedergegeben. Das ursprüngliche Anliegen einer Übernahme in die institutionelle Trägerschaft ist damit nicht umgesetzt.

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Drucksache 122/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 570/16

... IV. Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen a Teilkategorie Denkfabriken und Forschungseinrichtungen b Teilkategorie Hochschuleinrichtungen

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Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 481/16

... Das Europäische Jahr des Kulturerbes wird europäischen Bürgern die Möglichkeit bieten, mithilfe einer umfassenderen und gemeinsamen Interpretation der Vergangenheit ein besseres Verständnis der Gegenwart zu erlangen. Es wird zu einer besseren Einschätzung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens des Kulturerbes und seines Beitrags zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt anregen. Als Bewertungsmaßstab kann beispielsweise die Förderung des nachhaltigen Tourismus und der Stadterneuerung herangezogen werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Herausforderungen und Chancen in Verbindung mit der Digitalisierung liegen. Das Europäische Jahr wird ferner dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen durch den Austausch bewährter Vorgehensweisen in folgenden Bereichen anzunehmen: Schutz, Pflege, Aufwertung, Verwaltung sowie Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt werden dabei aktuelle Meilensteine der technologischen und sozialen Innovation im Bereich des kulturellen Erbes sowie die Initiativen der EU in diesen Bereichen bilden.

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Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 80/16

... Im EU-Finanzrahmen für 2014-2020 wird der entsprechende Beitrag deutlich angehoben. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) stellen rund 19 Mrd. EUR für Energieeffizienzmaßnahmen und 6 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereit, die vor allem für Gebäude sowie Fernwärme und -kälte bestimmt s i.d.R. nd 1 Mrd. EUR sind für intelligente Verteilungsnetze vorgesehen, und die Mittel für Forschung und Innovation werden auch nach den Prioritäten der nationalen oder regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung zugewiesen. Aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 werden 2,5 Mrd. EUR für Energieeffizienz und 1,85 Mrd. EUR für erneuerbare Energien bereitgestellt. Zudem wird erwartet, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf der Grundlage der EU-Garantie zusätzliche Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden. Die Förderung von Investitionen in Projekte im Bereich der nachhaltigen Energie ist eine der strategischen Prioritäten des EFSI, und einige dieser Vorhaben sind bereits genehmigt.

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Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 13/16

... Zu den Schwerpunktthemen der Kommission gehören die prioritären Bereiche für die Entwicklung von Normen (IKT, Dienstleistungen, Energie, Mobilität usw.), neue und gemeinsame Wege für die Festlegung von Normen, transparente und integrative Prozesse für die Annahme von Normen, die kohärente und tatkräftige Unterstützung des öffentlichen Sektors während des Normungsprozesses, ein besseres Wissensmanagement während des Normungsprozesses, eine gemeinsame Strategie für die Entwicklung Europas zu einem weltweiten Normungszentrum sowie Probleme, die aus der Marktzersplitterung im Bereich der Dienstleistungen und der Servitization resultieren. Darüber hinaus sollen durch die gemeinsame Initiative Forschungs- und Innovationsprioritäten mit dem Normungsprozess verknüpft werden, um Normungstätigkeiten rechtzeitig einzuleiten. Die gemeinsame Initiative soll im ersten Halbjahr 2016 abgeschlossen werden.

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Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 521/16

... 5. Horizont 2020 ist das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU für 2014-2020.

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Drucksache 521/16




1. Einleitung

2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen

Beseitigung des Zahlungsrückstands

Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit

Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit

Genauere Überprüfung und Analyse

3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen

Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen

Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung

Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:

4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen

2 Finanzanhang


 
 
 


Drucksache 122/16 (Beschluss)

... Während im vorliegenden Gesetzentwurf als Zweck der Stiftung unverändert die Unterhaltung von Gedenkstätte, Bibliothek, Archiv sowie Forschungs- und Dokumentationsstelle in Aumühle-Friedrichsruh festgelegt ist, wird durch die Formulierung "museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe)" in § 2 Absatz 2 Nummer 6 BismStiftG-E lediglich die derzeitige Regelung des bestehenden Kooperationsvertrags zwischen der Ottovon-Bismarck-Stiftung, der Gemeinde Schönhausen (Elbe), dem Landkreis Stendal und dem Land Sachsen-Anhalt wiedergegeben. Das ursprüngliche Anliegen einer Übernahme in die institutionelle Trägerschaft ist damit nicht umgesetzt.

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Drucksache 122/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 565/16 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist, dass auch Unternehmen nicht unwesentliche Forschungs- und Innovationsleistungen mit gesellschaftlichem Nutzen erbringen, oftmals auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Text- und Data-Mining ist als eine dem Lesen nachgeordnete Nutzung anzusehen, bei dem auf Daten und Texte zurückgegriffen wird, zu denen bereits rechtmäßiger Zugriff besteht. Daher sollte es insgesamt (einschließlich der Verbreitung der Analyseergebnisse) unter die Ausnahmeregelung fallen. Für alle Anwendungsformen und zwecke des Text- und Data-Mining einschließlich der Forschung ist es überaus wichtig, die erzielten Analyseresultate mit Hilfe von Stichproben zum Beispiel gegenüber Auftraggebern nachvollziehbar machen zu können. Hierfür ist die Offenlegung sogenannter "De-minimis"-Teile der analysierten Texte bzw. Daten in Form von "Snippets" in der Praxis sehr bedeutsam.

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Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 494/16

... verpflichtet, auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung bis zum 31. Dezember 2016 zu überprüfen, "ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Abfallhierarchie in Deutschland noch erforderlich ist". Die Bundesregierung ist nach eingehender Prüfung auf Basis eines vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ("Evaluation der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Absatz 3 Satz 1 des

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Drucksache 494/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.4 Evaluierung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Evaluierung

XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XII. Gleichstellung von Frauen und Männern

XIII. Demographie-Check

XIV. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

a beste Umweltoption

b modifizierte Entsorgung

c Entsorgungswirtschaft

2. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 507/16

... Damit ermittelt werden kann, ob die Verordnung zu einer Verringerung der Forschungs- und Entwicklungskosten geführt hat, soll sich die Erhebung auf folgende Indikatoren beziehen: Verringerung der Vermarktungskosten, Verringerung der Zeit bis zur Marktreife der Ausrüstungen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Herstellern in Drittländern.

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Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 6. Abzulehnen ist daher der Vorschlag der Kommission, die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage mit der Einführung einer Sonderförderung für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungskosten zu verknüpfen. Diese stellt einen Fremdkörper innerhalb eines Systems zur Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage dar. Sie ist weder mit dem derzeitigen Konzept einer direkten Projektförderung abgestimmt, noch trägt sie zur Vereinfachung und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei. Die Mitgliedstaaten sollten auch in Zukunft in alleiniger Zuständigkeit darüber entscheiden, ob und auf welche Weise (direkte oder steuerliche Förderung) sie Forschung und Entwicklung fördern wollen.

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Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 704/16

... Die Kommission bietet über das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm Horizont 2020 verstärkt Hilfestellung für KMU an, die davon entweder als Partner in Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen oder als einzelne Begünstigte profitieren. Sie hat auch die Innovationsförderung intensiviert, u.a. durch mehr Demonstrationsprojekte, den erleichterten Zugang zu Experimentier- und Piloteinrichtungen, Maßnahmen für innovative Beschaffung und aufgestockte Finanzierungsinstrumente. Daraufhin hat sich die Beteiligung der KMU erhöht, die gegenwärtig über dem angestrebten Wert von 20 % liegt.

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Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 15/1/16

... 18. Der Bundesrat erwartet von der Kommission, dass im Zuge einer europaweiten Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die Zwecke von Unterricht und Forschung an Hochschulen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft die gegebenenfalls noch fehlenden Voraussetzungen für eine allgemeine Bildungsund Wissenschaftsschranke geschaffen werden. Der Bundesrat verweist insofern auf seine Entschließung vom 20. September 2013 (BR-Drucksache 643/13(B)). Dabei wäre es zweckmäßig, die Schranken des Artikels 5 Absatz 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG dahingehend anzupassen, dass insbesondere der "Remote Access" an Bibliotheken und der Internetzugang zu Archiven zweifelsfrei ermöglicht werden. [Dabei ist allerdings auch auf einen hinreichenden Interessenausgleich zwischen Urhebern und der Allgemeinheit zu achten und insbesondere sind Missbrauchsrisiken zum Nachteil der Urheber vorzubeugen.]



Drucksache 650/1/16

... Die Synthetische Biologie steht für ein Forschungs- und Anwendungsgebiet, das sich nicht strikt von den herkömmlichen gentechnischen und biotechnologischen Verfahren unterscheidet und deshalb als eine Weiterentwicklung dieser Disziplinen und der damit verfolgten Ziele verstanden werden kann. Somit fällt die Synthetische Biologie bei vermehrungsfähigen Organismen bereits grundsätzlich in den Regelungsbereich des

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Drucksache 650/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Satz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu -

5. Hauptempfehlung zu Ziffer 6 nur AV

Zu Artikel 1 Nummer 10

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 10

7. Hauptempfehlung zu Ziffer 8

Zu Artikel 1 Nummer 10

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 10

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16f Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 1a - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a, Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 5 Satz 1

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 01 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16i Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zur Begründung des Gesetzentwurfs

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zur Begründung des Gesetzentwurfs


 
 
 


Drucksache 196/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat betont, dass das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, Horizont 2020, wichtige Beiträge dazu leistet, dass die Mitgliedstaaten der EU innovativ sowie wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben.

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Drucksache 196/16 (Beschluss)




Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 6. Abzulehnen ist daher der Vorschlag der Kommission, die Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage mit der Einführung einer Sonderförderung für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungskosten zu verknüpfen. Diese stellt einen Fremdkörper innerhalb eines Systems zur Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage dar. Sie ist weder mit dem derzeitigen Konzept einer direkten Projektförderung abgestimmt, noch trägt sie zur Vereinfachung und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei. Die Mitgliedstaaten sollten auch in Zukunft in alleiniger Zuständigkeit darüber entscheiden, ob und auf welche Weise (direkte oder steuerliche Förderung) sie Forschung und Entwicklung fördern wollen.

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Drucksache 641/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 301/16

... Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplanungen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten spielen eine wesentliche Rolle für die Marktakzeptanz von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, was auch für Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020 gilt.

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Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


Drucksache 677/16

... Zur Beseitigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitionshemmnisse müssen die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Umsetzung notwendiger Reformen verstärken. Zwar haben einige Mitgliedstaaten und insbesondere stark von der Krise betroffene Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets entsprechende Maßnahmen ergriffen, doch sind die Fortschritte bei der Beseitigung von Investitionshindernissen insgesamt uneinheitlich und reichen nicht aus. Dies betrifft Bereiche wie das Insolvenzrecht, das öffentliche Auftragswesen, die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sowie sektorspezifische Vorschriften und die Funktionsweise der Arbeits- und Produktmärkte. Insbesondere eine effiziente und transparente öffentliche Verwaltung und eine gut funktionierende Justiz sind Grundvoraussetzungen für Wirtschaftswachstum und hochwertige Leistungen für Unternehmen und Bürger. In einigen Mitgliedstaaten bestehen zusätzliche Investitionshemmnisse in Form einer hohen Besteuerung, eines hochkomplexen Steuersystems, von Korruption, einer schwachen Forschungs- und Innovationslandschaft oder eines erschwerten Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU. Diese in den länderspezifischen Empfehlungen angemahnten Reformen sind notwendig, um die Investitionstätigkeit in den Mitgliedstaaten den nationalen Besonderheiten entsprechend aufrechtzuerhalten und zu steigern.

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Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 535/16

... Die Kommission wird sich auch in Zukunft mit einer Reihe anderer Fragen im Zusammenhang mit den in der Mitteilung vom Dezember erwähnten Ausnahmeregelungen befassen. Einige dieser Fragen müssen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt im Lichte der Ergebnisse der derzeit vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtssachen überprüft werden. Dazu gehört die Ausnahmeregelung für Bibliotheken und andere Einrichtungen, in ihren Räumlichkeiten die Konsultation von Werken am Bildschirm zu Forschungs- und privaten Studienzwecken zu erlauben.21

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Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... Das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte erfüllen ihren Zweck nicht, wenn sie isoliert stehen. Film, Theater, Musik, Literatur, wissenschaftliche Werke, kulturelles Erbe und das übrige schöpferische Schaffen in Europa werden nur dann weiter gedeihen und eine nennenswerte Rolle für die Wirtschaft, die Identität und den sozialen Fortschritt Europas spielen, wenn die Kreativwirtschaft wettbewerbsfähig ist und die erforderlichen Marktmechanismen vorhanden sind. Finanzielle und sonstige Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand, die mit dem Wettbewerbsrecht in Einklang stehen, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Die EU unterstützt die betreffenden Branchen u.a. mit ihrem Rahmenprogramm "Kreatives Europa" und mit ihrer Forschungs- und Innovationsförderung, beispielsweise über das Rahmenprogramm "Horizont 2020". Um seine volle Wirkung zu entfalten, muss das EU-Urheberrecht zudem aktuell sein sowie überall ordnungsgemäß um- und durchgesetzt und angewendet werden.

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Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 205/16

... Drittens können Innovationen durch die zunehmende Komplexität, die sich aus der wachsenden Zahl von Normen ergibt, und durch die Vielfalt der an der Normung beteiligten fachlichen Gruppierungen gebremst werden. Beispielsweise gibt es bereits mehr als 600 eng miteinander verbundene Normen im Bereich Internet der Dinge. In solchen Fällen ist zunächst eine klare Bestandsaufnahme aller einschlägigen Normen unerlässlich, damit sich Forscher, Innovatoren und Normsetzer in dieser Komplexität zurechtfinden. Kooperative Forschungs- und Innovationstätigkeiten über experimentelle Plattformen oder Großpilotprojekte liefern auch Ergebnisse, mit denen die Normung in komplexen technischen Umgebungen verbessert werden kann. Solche Forschungsarbeiten können auch dazu beitragen, Referenzarchitekturen festzulegen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, und Lücken im Normungsbereich aufzuzeigen und anzugehen, während gleichzeitig die Marktzutrittsschranken gesenkt werden.

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Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 701/16

... Für das Ziel Nr. 2 (den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern) sind insbesondere folgende drei Ziele der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von Belang und aktuell: eine rentable Lebensmittelerzeugung, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die ausgewogene Entwicklung des ländlichen Raums. In ähnlicher Weise leistet auch die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik durch die Förderung von nachhaltiger Fischerei und Aquakultur einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebensmittelversorgung. Über den europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen unterstützt die EU die Versorgung besonders benachteiligter Personen mit sicheren und nahrhaften Lebensmitteln durch die Mitgliedstaaten. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Lebens- und Nahrungsmittelsicherheit wie FOOD 2030.

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Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 565/1/16

... Zu berücksichtigen ist, dass auch Unternehmen nicht unwesentliche Forschungs- und Innovationsleistungen mit gesellschaftlichem Nutzen erbringen, oftmals auch in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Text- und Data-Mining ist als eine dem Lesen nachgeordnete Nutzung anzusehen, bei dem auf Daten und Texte zurückgegriffen wird, zu denen bereits rechtmäßiger Zugriff besteht. Daher sollte es insgesamt (einschließlich der Verbreitung der Analyseergebnisse) unter die Ausnahmeregelung fallen. Für alle Anwendungsformen und zwecke des Text- und Data-Mining einschließlich der Forschung ist es überaus wichtig, die erzielten Analyseresultate mit Hilfe von Stichproben zum Beispiel gegenüber Auftraggebern nachvollziehbar machen zu können. Hierfür ist die Offenlegung sogenannter "De-minimis"-Teile der analysierten Texte bzw. Daten in Form von "Snippets" in der Praxis sehr bedeutsam.

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Drucksache 565/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 335/16

... Weitere Forschungsschwerpunkte lauten u.a.: Systematisierung der verfügbaren Kenntnisse und Expertise, um die strategische Entscheidungsfindung zu unterstützen; Verbesserung der interdisziplinären Feldarbeit zu den Rekrutierungsgründen von Terroristen, zu ihrer Sozialisation und ihren Techniken; Rückgriff auf Big Data zur Analyse von Informationen darüber, welche Kommunikationspraktiken im Bereich von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft verwendet werden; Verbesserung bestehender Kontakte zwischen Wissenschaftlern einschließlich Nicht-EU-Forschern, Politikverantwortlichen und anderen Interessenträgern; Sprachen, Kulturen, Religionen und Ideologien als Forschungs- und Bildungsgegenstand.

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Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 650/16

... Verfahren der synthetischen Biologie werden auch in Forschungs- und Anwendungsgebieten verwendet, die als eine Weiterentwicklung herkömmlicher gentechnischer und biotechnologischer Verfahren und der damit verfolgten Ziele verstanden werden können. Darunter fallen z.B. innovative Ansätze der sog. Xenobiologie (u.a. nicht natürlich vorkommende Nukleinsäuren bzw. Aminosäuren), Minimal- bzw. Protozellen (nicht lebende Vesikel) oder künstliche Zellen.

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Drucksache 650/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren

§ 16g
Verordnungsermächtigungen

§ 16h
Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer

§ 16i
Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten

§ 16j
Ausnahmen

§ 41a
Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern

Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16h

Zu § 16i

Zu § 16j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 360/15

... ; Wigge/Wille in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auflage, § 19 Rn. 72). Sie sind forschungs- und gesundheitspolitisch wünschenswert, sofern sie nicht dem reinen Marketing dienen und ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden. Ärzte dürfen sich ihren zusätzlichen Aufwand für die Teilnahme an der Anwendungsbeobachtung ersetzen lassen. Solche Entschädigungen sind nach ihrer Art und Höhe so zu bemessen, dass kein Anreiz für eine bevorzugte Verschreibung oder Empfehlung bestimmter Arzneimittel entsteht (§ 67 Absatz 6 Satz 3



Drucksache 317/15 (Beschluss)

... Die Synthetische Biologie steht für ein Forschungs- und Anwendungsgebiet, das sich nicht strikt von den herkömmlichen gentechnischen und biotechnologischen Verfahren unterscheidet und deshalb als eine Weiterentwicklung dieser Disziplinen und der damit verfolgten Ziele verstanden werden kann. Somit fällt die Synthetische Biologie bei vermehrungsfähigen Organismen bereits grundsätzlich in den Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes. Die Begriffsbestimmung wurde in Anlehnung an § 2 Absatz 2 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Erfüllungsaufwand für die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 317/15

... Die Synthetische Biologie steht für ein Forschungs- und Anwendungsgebiet, das sich nicht strikt von den herkömmlichen gentechnischen und biotechnologischen Verfahren unterscheidet und deshalb als eine Weiterentwicklung dieser Disziplinen und der damit verfolgten Ziele verstanden werden kann. Somit fällt die Synthetische Biologie bei vermehrungsfähigen Organismen bereits grundsätzlich in den Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Anbaubeschränkungen und -verbote

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 260/15

... Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die nach Artikel 8 der Richtlinie die Anforderungen des Nationalen Entsorgungsprogramms abdecken, werden bereits in hinreichendem Maße durch staatliche Stellen durchgeführt und gefördert. Erwägungsgrund 39 der Richtlinie benennt insofern keinen konkreten Verpflichteten und spricht von einer "wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zur Eröffnung neuer Möglichkeiten einer sicheren Entsorgung" und damit von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten grundsätzlicher Art für den gesamten Bereich der Entsorgung. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden in Artikel 8 der Richtlinie mit der "Abdeckung der Anforderungen des Nationalen Entsorgungsprogramms" verknüpft, dessen Erstellung wiederum in öffentlicher Hand liegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/15




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 2c
Nationales Entsorgungsprogramm

§ 2d
Grundsätze der nuklearen Entsorgung

§ 9h
Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 9i
Bestandsaufnahme und Schätzung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

§ 7c
Die in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.

III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

§ 7c
Die in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.

b Länder

Im Einzelnen:

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c

Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Vereinbarkeit mit Europarecht

VI. Nachhaltige Entwicklung

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 31/15 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Digitalen Agenda 2014 - 2017" sowie ihrer "Neuen High-Tech-Strategie" auch das Schlüsselthema Industrie 4.0 aufgreift. Mit einer leistungsfähigen industriellen Basis, qualifizierten und hoch motivierten Beschäftigten sowie einer leistungsfähigen Forschungs- und Hochschullandschaft weist Deutschland erhebliche Potenziale für die Industrie 4.0 auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/15 (Beschluss)




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 298/15 (Beschluss)

... 9. Darüber hinaus bittet er die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der von der Kommission angekündigte "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU" eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission erhält.



Drucksache 31/1/15

... 15. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer "Digitalen Agenda 2014 - 2017" sowie ihrer "Neuen High-Tech-Strategie" auch das Schlüsselthema Industrie 4.0 aufgreift. Mit einer leistungsfähigen industriellen Basis, qualifizierten und hoch motivierten Beschäftigten sowie einer leistungsfähigen Forschungs- und Hochschullandschaft weist Deutschland erhebliche Potenziale für die Industrie 4.0 auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/15




Wirtschaftliche Entwicklung

Öffentliche Investitionen

Gründungen und junge Unternehmen

Digitalisierung und Industrie 4.0

2 Mittelstand

2 Mindestlohn

2 Energiewende

2 Rohstoffsicherung

2 Finanzmärkte


 
 
 


Drucksache 15/1/15

... 28. Der Verordnungsvorschlag lässt zudem nicht erkennen, dass das Verwaltungssystem des EFSI sicherstellen wird, dass Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vom EFSI in einem angemessenen Ausmaß profitieren können.



Drucksache 16/15

... Allerdings kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, die Zusammenarbeit der im Gesundheitswesen handelnden Personen unter einen Generalverdacht zu stellen oder pauschal durch weitreichende strafrechtliche Regelungen zu sanktionieren. Kooperationen und eine Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und Angehörigen der Heilberufe sind insbesondere aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen notwendig und auch forschungs- und gesundheitspolitisch erwünscht (vgl. etwa zu Kooperationen bei der sektorenübergreifenden Versorgung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung §§ 11 Abs. 4 S. 2, 39 Abs. 1 S. 4, 39a Abs. 2 S. 2, 116b Abs. 4 S. 9-11



Drucksache 15/15 (Beschluss)

... 16. Der Verordnungsvorschlag lässt zudem nicht erkennen, dass das Verwaltungssystem des EFSI sicherstellen wird, dass Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vom EFSI in einem angemessenen Ausmaß profitieren können.



Drucksache 103/15

... Zudem könnten auf diese Weise die zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesländer gewürdigt und unterstützt werden. Diese sind Grundlage für neue Lösungsansätze bei der Verkehrstechnik im Telematikbereich und in anderen Forschungs- und Entwicklungsbereichen sowie bei der Schaffung innovativer Mobilitätslösungen im Service- und Produktbereich.



Drucksache 103/15 (Beschluss)

... Zudem könnten auf diese Weise die zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesländer gewürdigt und unterstützt werden. Diese sind Grundlage für neue Lösungsansätze bei der Verkehrstechnik im Telematikbereich und in anderen Forschungs- und Entwicklungsbereichen sowie bei der Schaffung innovativer Mobilitätslösungen im Service- und Produktbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft schaffen


 
 
 


Drucksache 298/15

... 11. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der von der Kommission angekündigte "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU" eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission erhält.



Drucksache 317/1/15

... Die Synthetische Biologie steht für ein Forschungs- und Anwendungsgebiet, das sich nicht strikt von den herkömmlichen gentechnischen und biotechnologischen Verfahren unterscheidet und deshalb als eine Weiterentwicklung dieser Disziplinen und der damit verfolgten Ziele verstanden werden kann. Somit fällt die Synthetische Biologie bei vermehrungsfähigen Organismen bereits grundsätzlich in den Regelungsbereich des

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Drucksache 317/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 3 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 6 Absatz 4

5. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 8 Überschrift, Absatz 2 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 16f Absatz 2 Satz 4 - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 2a - neu -

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 3

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 4 Satz 2, 3 und 7

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 1, 3, 6 und 8

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 5 Satz 8 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2 - neu -

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 16f Absatz 6 Satz 2

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 25 Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 5 Satz 4

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c § 38 Absatz 1 Nummer 12

Zu Nummer 15


 
 
 


Drucksache 71/15

... 14. Die EU muss eine zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationsstrategie für den Bereich Energie und Klima entwickeln, um Europa seine technologische Führungsrolle zu erhalten und die Exportchancen zu erweitern.

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Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 298/14

... Hohe Streitkosten und die Komplexität der Materie halten innovative KMU häufig von der Durchsetzung ihrer Schutzrechte ab. Infolgedessen erzielen KMU mit ihren Innovationsinvestitionen keine optimale Rendite und weiten deshalb ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit nicht aus. In einigen Mitgliedstaaten wird u.a. durch bessere Rechtsschutzversicherungen versucht, Abhilfe zu schaffen. Die Kommission beabsichtigt, 2015 mit Hilfe der Beobachtungsstelle die Wirksamkeit entsprechender Regelungen der Mitgliedstaaten sowie von Drittstaaten zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen in ein Grünbuch einfließen, das als Grundlage für eine Konsultation dienen wird, die gegebenenfalls in eine EU-Initiative münden wird.

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Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 113/1/14

... 12. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission im "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU", dass im ökologischen Landbau zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen und insbesondere zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Wissens- und Erfahrungslücken Information, Sensibilisierung und verstärkte öffentliche Forschung erforderlich sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission vorgesehen wird.



Drucksache 113/14 (Beschluss)

... 11. Er teilt die Auffassung der Kommission im "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU", dass im ökologischen Landbau zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen und insbesondere zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Wissens- und Erfahrungslücken Information, Sensibilisierung und verstärkte öffentliche Forschung erforderlich sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission vorgesehen wird.



Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation entscheidend sind für Europas Zukunftsfähigkeit. Er begrüßt nachdrücklich, dass es der Kommission gelungen ist, das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 unmittelbar mit dem Beginn der aktuellen Förderperiode zum Jahresbeginn 2014 zu starten. Damit leisten aus Horizont 2020 finanzierte Forschungs- und Innovationsvorhaben bereits heute direkte und wichtige Beiträge zur europäischen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

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Drucksache 580/14 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 265/14

... (6) Zur Erledigung der Aufgaben nach Absatz 3 kann das Institut im Einvernehmen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Sachverständige vergeben; soweit hierbei personenbezogene Daten übermittelt werden sollen, gilt § 299.

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Drucksache 265/14




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 137a
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

§ 242
Zusatzbeitrag

§ 242a
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

§ 269
Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 270a
Einkommensausgleich

§ 322
Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 7a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 20
Versicherung besonderer Personengruppen

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 11b
Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle

Artikel 14
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 15
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 43
Durchführung des Einkommensausgleichs

Artikel 16
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 16a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 16b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 16c
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 16d
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 29. Der Bundesrat betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation entscheidend sind für Europas Zukunftsfähigkeit. Er begrüßt nachdrücklich, dass es der Kommission gelungen ist, das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 unmittelbar mit dem Beginn der aktuellen Förderperiode zum Jahresbeginn 2014 zu starten. Damit leisten aus Horizont 2020 finanzierte Forschungs- und Innovationsvorhaben bereits heute direkte und wichtige Beiträge zur europäischen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

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Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 62/14 (Beschluss)

... 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Umstellung des Preismoratoriums als ein "reales" Preismoratorium auszugestalten, das heißt, es den pharmazeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folgejahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Referenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte als auch der Index für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungskosten pharmazeutischer Produkte als auch insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unveränderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sachgerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an den so genannten "Generationenvertrag", nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Bestandspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preismoratoriums würde die Forschungstätigkeit der Unternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen.

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Drucksache 62/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz - 14. SGB V-ÄndG)


 
 
 


Drucksache 258/1/14

... 25. Der Bundesrat hebt die Bedeutung hervor, die Forschung und Entwicklung für eine dauerhaft sichere Energieversorgung leisten können. Dazu braucht es Offenheit gegenüber neuen Technologien und die Bereitschaft, sie in Forschungs- und Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben.



Drucksache 62/1/14

... 5. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Umstellung des Preismoratoriums als ein "reales" Preismoratorium auszugestalten, das heißt, es den pharmazeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folgejahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Referenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte als auch der Index für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungskosten pharmazeutischer Produkte als auch insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unveränderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sachgerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an den so genannten "Generationenvertrag", nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Bestandspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preismoratoriums würde die Forschungstätigkeit der Unternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen.



Drucksache 217/14

... Zweitens könnten die Mitgliedstaaten - und gegebenenfalls auch deren Länder bzw. Regionen - über die Gruppe der nationalen Vertreter Einfluss nehmen. Aufgabe dieser Gruppe wird es sein, Empfehlungen und Vorschläge zur strategischen Ausrichtung von "Shift2Rail", zu den Arbeitsprogrammen, zu technischen, verwaltungstechnischen und finanziellen Fragen sowie zur Verknüpfung mit nationalen oder regionalen Forschungs- und Innovationsprogrammen an den Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens zu richten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.