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"Flugsicherung"
Drucksache 15/20
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... es und weiterer energierechtlicher Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) wurde die Pflicht zur Ausrüstung von Windenergieanlagen mit Systemen zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) eingeführt. Zudem besteht nun die Möglichkeit, für die Aktivierung der Nachtkennzeichnung auch ausschließlich Signale von Flugsicherungstranspondern zu nutzen. Da die derzeitige Fassung der AVV für die BNK eine Aktivierung "unabhängig von der technischen Ausstattung des Luftfahrzeuges" fordert, muss diese Regelung angepasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
Teil 1 - Allgemeines
1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
2 Anhänge
Teil 2 - Technische Spezifikationen
3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
4 Tagesmarkierungen
Teil 3 - Allgemeine Luftfahrthindernisse
Abschnitt 1 - Kennzeichnungserfordernisse
5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
6 Tagesmarkierung
7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
8 Allgemeines
9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
10 Gefahrenfeuer
11 Zeitweilige Hindernisse
Teil 4 -Windenergieanlagen
Abschnitt 1 - Allgemeines
12 Anwendbare Vorschriften
13 Windenergieanlagen-Blöcke
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
14 Tagesmarkierung
15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
16 Allgemeines
Teil 5 - Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich
17 Anwendungsbereich
18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen
Teil 6 - Verfahrens- und Schlussvorschriften
21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
22 Eignung der Feuer
23 Übergangsvorschriften
24 Abweichung von der AVV
Artikel 2
Anhang 1 Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 2 Hindernisfeuer
Abbildung 3 Hindernisfeuer ES
Anhang 2 Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot
Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES
Anhang 3 Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung
Anhang 4 Sichtweitenmessung
Anhang 5 Zeichnerische Darstellung
Abbildung 1 Tageskennzeichnung
Abbildung 2 Nachtkennzeichnung
Anhang 6 Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
1. Allgemeine Anforderungen
2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle
a Transpondersignalen gilt folgendes:
b Radarsignalen gilt folgendes:
3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt
3. Alternativen
4. Gesetzesfolgen
a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b. Erfüllungsaufwand
c. Weitere Kosten
d. Nachhaltigkeit
e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummern 18 bis 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Anhängen:
Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte
Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung
Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 144/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM(2020) 111 final
... Die Art der derzeitigen Umstände macht es schwierig, mit einem gewissen Maß an Sicherheit vorherzusagen, wann die öffentliche Gesundheitslage wieder zur Normalität zurückkehren wird und wann die Verbraucher wieder Vertrauen fassen. Eine Verlängerung der vorgeschlagenen Maßnahme auf die gesamte Sommersaison 2020 (die am 24. Oktober 2020 endet) könnte im Hinblick auf das klar definierte Ziel unverhältnismäßig sein, sollte sich die Lage in der Zwischenzeit wieder normalisieren. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Kommission zu ermächtigen, die Geltungsdauer der Maßnahmen soweit erforderlich durch delegierte Rechtsakte zu verlängern. Die Kommission sollte sich bei derartigen Entscheidungen auf die neuesten verfügbaren Informationen stützen, die vom EU-Netzmanagement bei der Europäischen Organisation für Flugsicherung ("Eurocontrol") veröffentlicht werden, sowie auf einschlägige wissenschaftliche Gutachten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 10a
Artikel 12a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2
Drucksache 213/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - COM(2020) 178 final
... (2) Nach den vom EU-Netzmanager bei der Europäischen Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) veröffentlichten Zahlen ist der Luftverkehr in der europäischen Region Ende März 2020 im Vergleich zum März 2019 um rund 90 % zurückgegangen. Die Luftfahrtunternehmen melden infolge der Pandemie enorme Einbrüche bei den Vorausbuchungen und annullieren Flüge für die Flugplanperioden Winter 2019-2020 und Sommer 2020. Dieser plötzliche Nachfragerückgang und die beispiellose Annullierungsrate haben zu schwerwiegenden und direkt mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Liquiditätsproblemen für Luftfahrtunternehmen geführt.
3 CORRIGENDUM
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086
1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008
1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen
1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4. Folgenabschätzung
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 21a Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE
Artikel 24a
Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 576/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG
10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Ferner erweitert der Entwurf den Anwendungsbereich der Alternative 2 auch insofern, als er keine Beeinträchtigung der Sicherheit mehr verlangt, sondern - ebenso wie für Alternative 1 - eine konkrete Gefährdung ausreichen lässt. Diese Erweiterung ist mit Blick auf das Ausmaß der potentiell drohenden Schäden sachgerecht, zumal es oftmals nur vom Zufall abhängen wird, ob sich die geschaffene Gefahr auch in konkreten Beeinträchtigungen realisiert. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine unverhältnismäßige Sanktion dar, wenn derjenige, der eine Computersabotage begeht und dabei billigend in Kauf nimmt, beispielsweise die Funktionsfähigkeit der Flugsicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit und damit die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis maximal zehn Jahren zu befürchten hat. Eine solche Strafdrohung scheint vielmehr aufgrund des hohen Gefahrenpotentials aus generalpräventiven Gründen geboten, um potentielle Täter von vornherein von der Begehung entsprechender Taten abzuschrecken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... ff) Der Bundesrat stellt mit Sorge fest, dass die Raumansprüche der Flugsicherung - in Form von Anlagenschutzbereichen um Drehfunkfeuer - in beträchtlichem Ausmaß Flächen für die Neuerrichtung und das Repowering von
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG
20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zu Artikel 1
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... unter anderem das Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, der Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen. Überprüft werden Luftfahrer und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes gewährt werden soll. Eine Beschränkung auf Auskünfte über Verdachtsfälle einer bestimmten Tatschwere ist nicht vorgesehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG
10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... 2. Der Entwurf schlägt zudem vor, in einem neuen Absatz 6 eine als Verbrechenstatbestand ausgestaltete Erfolgsqualifikation für den Fall zu schaffen, dass der Täter durch die Computersabotage wenigstens leichtfertig den Tod (Satz 1) oder eine schwere Gesundheitsschädigung (Satz 2) eines anderen Menschen verursacht. Hierdurch sollen insbesondere Fallgestaltungen angemessen erfasst werden, in denen der Täter durch die Computersabotage vorsätzlich eine erhebliche Störung der informationstechnischen Systeme von Krankenhäusern, Flughäfen oder anderen kritischen Infrastrukturen herbeiführt und dadurch wenigstens leichtfertig den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen verursacht (etwa weil lebenserhaltende Geräte in einem Krankenhaus oder die Steuerungselektronik von Ampelanlagen oder Herzschrittmachern ausfallen, oder weil die Flugsicherungssysteme eines Fluglotsen derart gestört werden, dass es zu einem Absturz oder Zusammenstoß zweier Flugzeuge kommt). Angesichts der schweren Tatfolgen ist - in Anlehnung an die Strafrahmen der §§ 226 Absatz 1, 227 Absatz 1 StGB - beim Verlust eines Menschenlebens eine im Mindestmaß erhöhte Strafdrohung von nicht unter drei Jahren und bei einer schweren Gesundheitsschädigung eine Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren sachgerecht, um eine schuldangemessene Bestrafung zu gewährleisten und generalwie spezialpräventiven Strafbedürfnissen gerecht zu werden. Sofern im konkreten Einzelfall strafmildernde Umstände beträchtlich überwiegen sollten, ist durch die gleichzeitige Regelung von minder schweren Fällen mit niedrigeren Strafrahmen von einem bis zehn Jahren (im Fall der Verursachung des Todes eines Menschen) und von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (im Fall der Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung) sichergestellt, dass die Gerichte auch in solchen Fällen schuldangemessen reagieren können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 420/18 (Beschluss)
... Die stark gestiegenen Verkehrszahlen im Luftverkehr, die sich nach den aktuellen Prognosen auch in den nächsten Jahren weiter erhöhen werden, führen zu vermehrten Kapazitätsengpässen im europäischen und deutschen Luftraum. Hinzu kommen besondere Wetterlagen sowie Kapazitäts- und Ressourcenprobleme im Bereich der Flugsicherungen, aber auch aller anderen am Luftverkehr Beteiligten (Fluggesellschaften, Flughäfen, Bodenabfertigung etc.). Aufgrund dessen kommt es zunehmend zu Verspätungen im Luftverkehr, die sich im Bereich der Flughäfen auch auf die für den Fluglärmschutz der Bevölkerung sensiblen Nachtstunden auswirken. Die Nachtflugbeschränkungsregelungen vieler Flughäfen sehen Ausnahmeregelungen für verspätet landende oder startende Luftfahrzeuge vor. Diese Verspätungsregelungen werden insgesamt zunehmend, von einigen Fluggesellschaften zudem auch extensiv, genutzt und sind gerade nicht auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 420/18
... Die stark gestiegenen Verkehrszahlen im Luftverkehr, die sich nach den aktuellen Prognosen auch in den nächsten Jahren weiter erhöhen werden, führen zu vermehrten Kapazitätsengpässen im europäischen und deutschen Luftraum. Hinzu kommen besondere Wetterlagen sowie Kapazitäts- und Ressourcenprobleme im Bereich der Flugsicherungen, aber auch aller anderen am Luftverkehr Beteiligten (Fluggesellschaften, Flughäfen, Bodenabfertigung etc.). Aufgrund dessen kommt es zunehmend zu Verspätungen im Luftverkehr, die sich im Bereich der Flughäfen auch auf die für den Fluglärmschutz der Bevölkerung sensiblen Nachtstunden auswirken. Die Nachtflugbeschränkungsregelungen vieler Flughäfen sehen Ausnahmeregelungen für verspätet landende oder startende Luftfahrzeuge vor. Diese Verspätungsregelungen werden insgesamt zunehmend, von einigen Fluggesellschaften zudem auch extensiv, genutzt und sind gerade nicht auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Flugsicherungsausrüstung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (1) Die Gebühren und Entgelte, die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei für die Nutzung der Flughäfen, der Flugsicherung und anderer Luftfahrteinrichtungen durch die Luftfahrzeuge jedes bezeichneten Unternehmens der anderen Vertragspartei erhoben werden, dürfen nicht höher sein als die Gebühren und Entgelte, die für Luftfahrzeuge eines Unternehmens in ähnlichem internationalen Fluglinienverkehr im Hoheitsgebiet der erstgenannten Vertragspartei erhoben werden.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Flugsicherungsausrüstung
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Geringfügige Stromverbräuche Dritter
§ 62b Messung und Schätzung
§ 80a Kumulierung.
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Geringfügige Stromverbräuche Dritter und Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 35 Monitoring und ergänzende Informationen.
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 7 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 8 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 12 Höchstwerte für Strom aus Solaranlagen
Artikel 10 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 14 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 439/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen -
... aa) Das Wort "Flugsicherungsorganisation" ist durch das Wort "Flugsicherungsorganisationen" zu ersetzen.
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Bei der Nutzung des kontrollierten Luftraums ist darüber hinaus die Freigabe durch die Flugsicherung nach § 21 einzuholen. Insoweit ist auch § 21b Absatz 1 Nummer 9 zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
2. Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21c Zuständige Behörde
§ 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
§ 21f Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
Im Einzelnen:
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:
- Betriebsbeschränkungen:
- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:
- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für Länder
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
§ 21a
b § 21b
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer n
Nummer 6
Nummer 7
Nummer 8
Nummer 9
Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
c § 21c
d § 21d
e § 21
f § 21f
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
4 Länder
II.2 ‚One in one out‘-Regelung
Drucksache 592/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
... Mit der Verordnung sollen die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Luftfahrerscheins zum Führen von Ultraleichthubschraubern festgelegt, die zuständigen Stellen zur Erteilung der notwendigen Lizenzen und für die Verkehrszulassung bestimmt und die Kostenverordnung angepasst werden. Die Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen für die Ultraleichthubschrauber ist hingegen noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgt parallel zum Vorhaben durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Luftsportverbände und dem Luftfahrt-Bundesamt. Nach Erarbeitung der Lufttüchtigkeitsforderungen wird das Musterzulassungsverfahren bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 6 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für Verwaltung
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 294/16
... Die Regelung betrifft nur die auf Grund eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes vorgenommenen Personalgestellungen. Unabhängig hiervon findet das AÜG keine Anwendung, wenn Personalgestellungen gesetzlich vorgesehen sind und Arbeitnehmer auf Grund dieser spezialgesetzlichen Regelung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts einer anderen juristischen Person zur Verfügung gestellt bzw. zugewiesen werden (vergleiche Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1997, 7 AZR 357/96). Hierzu zählen zum Beispiel § 5 Absatz 4 Asylgesetz, § 26 Absatz 4 Bundesanstalt Post-Gesetz, § 1 Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Flugsicherung, § 1 Kooperationsgesetz der Bundeswehr, § 2 Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung, § 2 Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft und § 44g des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 8 Grundsatz der Gleichstellung
§ 10a Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 611a Arbeitnehmer
Artikel 3 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Streichung der bisherigen Regelung
Inhalt der Neuregelung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand
Drucksache 9/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
...
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 440/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
... gestützt auf das Internationale Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL", geändert durch das Zusatzprotokoll vom 6. Juli 1970, das seinerseits durch das Protokoll vom 21. November 1978 geändert wurde, das Ganze geändert durch das Protokoll vom 12. Februar 1981, in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997, im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet, und insbesondere auf dessen Artikel 40; im Hinblick auf die Zuständigkeiten, die der Europäischen Gemeinschaft in einigen vom Übereinkommen erfassten Bereichen durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 in der revidierten Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 übertragen werden; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die Mitglieder der EUROCONTROL sind, bei der Annahme des am 27. Juni 1997 zur Unterzeichnung aufgelegten Protokolls zur Neufassung des Übereinkommens erklärt haben, dass die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft in einigen von dem genannten Übereinkommen erfassten Bereichen und der Beitritt der Gemeinschaft zu EUROCONTROL mit dem Ziel, eine solche ausschließliche Zuständigkeit wahrzunehmen, durch die Unterzeichnung nicht berührt werden; in der Erwägung, dass mit dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen bezweckt wird, die Euro - päische Organisation für Flugsicherung, im Folgenden als "EUROCONTROL" bezeichnet, bei der Erreichung ihrer im Übereinkommen festgelegten Ziele zu unterstützen, insbesondere des Zieles, ein einheitliches, leistungsfähiges Gremium zur Festlegung des allgemeinen Vorgehens auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagements in Europa darzustellen; in der Erwägung, dass wegen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu EUROCONTROL näher geregelt werden muss, in welcher Weise das Übereinkommen auf die Europäische Gemeinschaft und auf ihre Mitgliedstaaten anzuwenden ist; in der Erwägung, dass die Bedingungen für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Gemeinschaft die ihr von ihren Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten im Rahmen der EUROCONTROL wahrnehmen kann; in der Erwägung, dass das Königreich Spanien und das Vereinigte Königreich am 2. Dezember 1987 in London in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Minister für auswärtige Angelegenheiten eine engere Zusammenarbeit bei der Benutzung des Flughafens Gibraltar vereinbart haben und dass diese Verein barung noch nicht wirksam ist - haben Folgendes vereinbart:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung
II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE
III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls
Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 12
Drucksache 9/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
...
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 550/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
... aus dem Jahr 1971 verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation, lediglich auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe reicht für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden, nicht mehr aus. Es ist insoweit notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein größeres Gewicht beizumessen.
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... in der aktuellen Fassung sieht vor, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation entscheidet, ob durch das Bauwerk Störungen bei Flugsicherungsreinrichtungen auftreten können. Das BAF teilt seine Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes mit, die diese wiederum an die für die Genehmigung des Bauwerks zuständige Behörde oder, wenn eine Genehmigung nicht erforderlich ist, an denjenigen, der das Bauvorhaben betreibt (Bauherrn) weiterleitet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV
'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 337/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
... vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr.
Drucksache 337/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
... vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 LuftVO
Drucksache 439/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... in der aktuellen Fassung sieht vor, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation entscheidet, ob durch das Bauwerk Störungen bei Flugsicherungsreinrichtungen auftreten können. Das BAF teilt seine Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes mit, die diese wiederum an die für die Genehmigung des Bauwerks zuständige Behörde oder, wenn eine Genehmigung nicht erforderlich ist, an denjenigen, der das Bauvorhaben betreibt (Bauherrn) weiterleitet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
'Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 84/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über den Gemeinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrsabkommen - EU-GEO-LuftverkAbkG)
... - von dem Wunsche geleitet, einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zu schaffen, beruhend auf beiderseitigem Zugang zu den Luftverkehrsmärkten der Parteien bei gleichen Wettbewerbsbedingungen und Einhaltung derselben Vorschriften, auch in den Bereichen Flugsicherheit, Luftsicherheit, Flugverkehrsmanagement, soziale Aspekte und Umwelt,
Drucksache 429/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Anlage 2 Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c.
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (Anlage 2 zu § 125a)
Anlage 3 Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (Anlage 3 zu § 27).
Abschnitt 1 Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit.
Unterabschnitt 1 Allgemeines .
§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal
§ 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
§ 3 Anwendbare Vorschriften
§ 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
§ 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
§ 6 Durchführungsbestimmungen
§ 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
§ 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
§ 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
§ 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
§ 12 Erlaubnisse der Bundeswehr
§ 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
§ 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
§ 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
§ 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
§ 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
§ 18 Zuverlässigkeit
§ 19 Bewerbermeldung
§ 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
§ 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
§ 22 Alleinflüge
§ 23 Ausbildungsbetriebe
§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
§ 25 Form der Ausbildungserlaubnis
§ 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
§ 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
§ 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
§ 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
§ 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
§ 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
§ 33 Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren; Aufsicht
§ 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
Unterabschnitt 2 Segelflugzeugführer.
Unterabschnitt 3 Luftsportgeräteführer.
Unterabschnitt 9 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten.
§ 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
Unterabschnitt 10 (weggefallen).
Abschnitt 2 Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen.
Unterabschnitt 1 Prüfer von Luftfahrtgerät.
Unterabschnitt 2 Freigabeberechtigtes Personal.
Unterabschnitt 3 Flugdienstberater.
Unterabschnitt 4 Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der LuftverkehrsZulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist.
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung.
Unterabschnitt 2 Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen.
§ 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
Unterabschnitt 2a (weggefallen).
Unterabschnitt 3 Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung.
§ 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
§ 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
Unterabschnitt 4 Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.
§ 134 Ordnungswidrigkeiten
§ 135 Übergangsvorschriften
Anlage 3 (zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung
Artikel 3 Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
§ 45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
§ 45b Anrechnung von Flugzeiten
Unterabschnitt 5 Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer.
§ 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 6 Weitere Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Sonstige Auswirkungen
a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
b Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Im Einzelnen:
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2442: Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt und zur Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
A: Erfüllungsaufwand nationale Regelung :
B: Erfüllungsaufwand EU-Verordnung :
Drucksache 516/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
Drucksache 516/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008
3.2. Ziele Artikel 2
3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg
3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3
3.5. ATM/ANS Artikel 8b
3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb
3.7. Verschiedenes
4. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13 Qualifizierte Stellen
Artikel 37a Exekutivrat
Artikel 39a Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 39b Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren
Artikel 65b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 65c Dringlichkeitsverfahren
Artikel 66a Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen
Artikel 66b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 2
Drucksache 90/13
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm
... verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherungsorganisation zuständige Stelle auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe ist für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden zu verstärken. Notwendig ist, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisation ein stärkeres Gewicht beizumessen und der Öffentlichkeit eine der Bedeutung der Angelegenheit angemessene Beteiligungsmöglichkeit einzuräumen. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem auch vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Risiken, denen die Bevölkerung im Umfeld der Flughäfen ausgesetzt ist, nach den Sicherheitsaspekten Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist. Auch der Lärmschutz bei Kunstflug ist zu verbessern.
Drucksache 138/13
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... bestehenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind angesichts der wachsenden Flugbewegungszahlen insbesondere in den Nachtstunden zu erweitern. Es ist daher notwendig, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis der Flugsicherungsorganisationen stärkeres Gewicht zu verleihen.
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... ii. technische Probleme, die nicht Teil des normalen Luftfahrzeugbetriebs sind, beispielsweise die Feststellung eines Fehlers während der Durchführung des betreffenden Fluges, der die normale Fortsetzung des Betriebs unmöglich macht, oder ein versteckter Fabrikationsfehler, der vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde entdeckt wird und die Flugsicherheit beeinträchtigt;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Geltender Rechtsrahmen
1.2. Jüngste Entwicklungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1. Konsultationsprozess
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte
3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze
3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen
3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden
3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen
3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck
3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 6 Große Verspätungen
‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge
‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
‚Artikel 13 Regressansprüche
‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste
‚Artikel 16 Durchsetzung
‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen
Artikel 16b Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 16c Ausschussverfahren
‚Artikel 17 Bericht
Artikel 2
‚Artikel 6a
Artikel 6b
Artikel 6c
Artikel 6d
Artikel 6e
‚Artikel 7
Artikel 3
Anhang 1
Anhang : Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung
Anhang 2
Anhang Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung
3 VORSCHUSSZAHLUNGEN
VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN
Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck
HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck
Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck
Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS
3 KLAGEFRISTEN
Grundlage dieser Informationen
Drucksache 124/1/13
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es - Antrag des Landes Hessen -
... "(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hinzuwirken. Bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren und bei der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben ist auf den Schutz der Bevölkerung, insbesondere während der Nachtstunden, in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Das Nähere wird durch Rechtsverordnung geregelt."
1. Zu Artikel 1 § 29b Absatz 2, § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG
Zu Artikel 1a
'Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
2. Zu Artikel 1a - neu -
'Artikel 1a Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
'Zu Artikel 1a
Drucksache 124/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation, auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe reicht für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden, nicht mehr aus. Notwendig ist, dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis ein wachsendes Gewicht beizumessen. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Lärmschutz, dem auch vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Risiken, denen die Bevölkerung im Umfeld der Flughäfen ausgesetzt ist, nach den Sicherheitsaspekten Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist.
Drucksache 484/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung -
... Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen gesetzlich zu verpflichten, in allen lärmrelevanten Entscheidungen einschließlich zu Flugverfahren und zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben vermeidbaren Fluglärm zu verhindern und die Ausbreitung von unvermeidbarem Fluglärm auf ein Mindestmaß zu beschränken, wobei auf die Nachtruhe der Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen ist. Der Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm ist besonders zu berücksichtigen.
Drucksache 516/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
... in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste - COM(2013) 409 final
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... Piloten und Flugtechniker sind zulageberechtigt im Sinne der Vorbemerkung Nummer 6 Absatz 1 (Buchstabe b und d). Sie nehmen sämtliche aeronautischen Aufgaben wahr, etwa die sichere Beherrschung des Luftfahrzeuges in allen Flugsituationen (Normal- und Notverfahren), die Einhaltung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften, die Navigation, die Wetterbeurteilung und das Führen des Flugsicherungsfunkverkehrs. Sie müssen die Flugdurchführung mit den einsatztaktischen Erfordernissen in Einklang bringen. Ihnen obliegt die Verantwortung für die sogenannten kritischen Flugphasen während des Starts und der Landung. Alle Maßnahmen bei der Handhabung von Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges liegen ausschließlich bei ihnen. Sie sind während des gesamten Fluges für alle Entscheidungen verantwortlich.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erhöhung des Grundgehaltes
b Einführung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur Überschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... "Bei der Flugsicherungsorganisation im Sinne von Absatz 1 bleibt der positive oder negative Unterschiedsbetrag zwischen dem nach dem Einkommensteuergesetz ermittelten Gewinn aus den Gebühren für die Flugsicherung und dem Ergebnis nach den gebührenrechtlichen Vorschriften aus Flugsicherungsdiensten bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz."
Jahressteuergesetz 2013*
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
§ 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
§ 5 Fristen
§ 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
§ 7 Automatische Übermittlung von Informationen
§ 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
§ 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
§ 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Gleichzeitige Prüfung
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
§ 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 15 Verwendung von Informationen und Dokumenten
§ 16 Rückmeldungen
§ 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten
§ 19 Datenschutz und Zweckbestimmung
§ 20 Anwendungsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 28 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 47
Artikel 29 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 24 Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle
Artikel 30 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 31 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz
Artikel 47
Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
Drucksache 470/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... novellierung im Jahre 2009 gewählt worden. Sie gewährleistet, dass die bisherigen und teilweise seit Jahrzehnten im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer Flugsicherungsorganisationen gemäß § 31b Absatz 6 LuftVG zulässigerweise fortgesetzt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
bb Änderung des LuftVG
b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Bundes
§ 3 Zuständige Behörde
§ 4 Befugnisse
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Schlichtungsstelle
§ 7 Kosten
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 4 [Inkrafttreten]
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt der Regelung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde
1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter
1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle
2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden
2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle
2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber
2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund
3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle
3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VII. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG Keine.
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)
Drucksache 815/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
... In § 2 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370, 1376), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
§ 92a Familienpflegezeit
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 7 Besoldung bei Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu Artikel 3
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2364: Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes / Familienpflegezeitgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Bei beschleunigter Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums im Wege eines neuen Maßnahmenpakets, das auch Legislativmaßnahmen umfasst (etwa zur Festlegung des institutionellen Aufbaus, zur besseren Durchsetzung der Marktprinzipien in Bezug auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten, zur beschleunigten Einführung von SESAR, zur Neufestlegung des Leistungssystems, zur Ausstattung der Kommission mit klar definierten Durchsetzungsinstrumenten, insbesondere mit Blick auf funktionale Luftraumblöcke), werden die noch bestehenden Hindernisse abgebaut und beträchtliche Leistungs- und Effizienzzuwächse erzielt. Die Flugsicherheit in Europa wird weiter verbessert, die Beförderungskosten für Bürger und Unternehmen werden verringert und die durch einzelne Flüge verursachten Treibhausgasemissionen werden dank direkterer Streckenführung gemindert.
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 557/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Nach § 32d Absatz 1 Satz 1 LuftVG-E kann eine bestimmte Pflicht zur Publikation in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) oder im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland (AIP) zusätzlich oder ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe erfüllt werden, wenn diese über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird. Für den Fall, dass zusätzlich zur papiergebundenen auch eine elektronische Ausgabe existiert, hätte die herausgebende Stelle gemäß § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG-E i.V.m. § 15 Absatz 2 Satz 5 EGovG-E eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Form als die authentische anzusehen ist. Es ist fraglich, ob sich damit die bisherige nutzerfreundliche Praxis der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zur amtlichen Veröffentlichung von NfL und AIP sowohl in papiergebundener als auch in elektronischer Form aufrechterhalten ließe. Der Wortlaut ("welche") scheint eher auf eine Alternativentscheidung hinzudeuten und somit diese Möglichkeit künftig auszuschließen. Andererseits soll nach der Gesetzesbegründung künftig selbst dann auf die Papierform zurückgegriffen werden können, wenn allein die elektronische Form als authentisch festgelegt worden ist. Es sollte daher klargestellt werden, dass bei gleichzeitiger Publikation in elektronischer und papiergebundener Form gegebenenfalls auch beide Formen als authentisch festgelegt werden können.
Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG
10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG
12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG
14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG
15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG
18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG
19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,
20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG
21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG
22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG
23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG
24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV
'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG
26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG
27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG
28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG
29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung
30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 375/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2011) 828 endg.; Ratsdok. 18010/11
... Die Lärmbelastung im Umland von Flughäfen ist ein heikles Thema; häufig entsteht auf lokaler Ebene erheblicher politischer Druck. Gleichzeitig bilden Flughäfen und Flugsicherung ein äußerst wichtiges Glied des Verkehrsnetzes für die europäischen Bürger. In einem solchen Netz können Entscheidungen eines Flughafens beträchtliche Auswirkungen auf andere Flughäfen oder die Leistungsfähigkeit des gesamten europäischen Luftverkehrsnetzes haben.
Drucksache 788/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission - COM(2012) 776 final; Ratsdok. 18118/12
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgeschlagenen Organisationslasten von den Luftfahrtunternehmen und Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten getragen werden sollen, indem diese nationalen Stellen entsprechende Meldeempfangsstellen, Datenbanken und Analyseverfahren zu etablieren haben (Artikel 6 und 13). Dabei berücksichtigt der Vorschlag jedoch nicht, dass der Aufwand von großen Flug- bzw. Flugsicherungsgesellschaften vermutlich eher geleistet werden kann als von kleinen Flugschulen und Wartungsbetrieben. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine weniger bürokratische und damit auch für kleine Luftfahrtunternehmen verträglichere Lösung einzusetzen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.