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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugbegleiterin"


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Drucksache 492/20

... Durch den Wegfall der Passersatzfunktion verringert sich der Verwaltungsaufwand für die Erteilung und Erneuerung der Besatzungsausweise für Linien- und Charterflugpersonal. Das Luftfahrt-Bundesamt hat Besatzungsausweise bisher ausschließlich an Flugbegleiter aus Drittstaaten vergeben. Ab dem vierten Quartal 2020 wird seitens des Luftfahrt-Bundesamtes die derzeit unterbrochene Ausstellung neuer Besatzungsausweise wiederaufgenommen. Die neuen Besatzungsausweise erfüllen internationale Standards, sind maschinenlesbar und richten sich an einen erheblich größeren Adressatenkreis. Der Entfall des für Passersatzdokumente erforderlichen Prüfumfangs sowie die längere Gültigkeitsdauer der Besatzungsausweise sorgen für eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Künftig können Besatzungsausweise für deutsche Staatsangehörige mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren statt wie bisher mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Der Zeitaufwand für den Prozess von der Antragstellung bis zur Ausstellung eines Besatzungsausweises ohne Prüfung von Passversagungsgründen beträgt für die Verwaltung 45 Minuten pro Fall. Wird ein Besatzungsausweis mit Passersatzfunktion mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt und beantragt die antragstellende Person über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Ablauf der Gültigkeit jeweils einen neuen Besatzungsausweis, entsteht ein Zeitaufwand von 225 Minuten. Über einen Zeitraum von fünf Jahren gerechnet beläuft sich die Entlastung der Verwaltung bei Wegfall der Passersatzfunktion des Besatzungsausweises demnach auf jährlich 36 Minuten pro antragstellendem deutschen Besatzungsmitglied. Es ist aufgrund des Fehlens jeglicher Datengrundlage nicht abschätzbar, wie viele Besatzungsausweise in Zukunft von deutschen Besatzungsmitgliedern beantragt werden. Hilfsweise wird davon ausgegangen, dass zukünftig die Hälfte der circa 10 000 Pilotinnen und Piloten und der circa 30 000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter Besatzungsausweise beantragen wird. Bei jährlicher Beantragung würde dies Erfüllungsaufwand von 475.500 Euro hervorrufen (20 000 Fälle * 45 Min * 31,70 Euro/Stunde). Bei Beantragung alle fünf Jahre beträgt die Belastung hingegen nur 95 100 Euro pro Jahr (4 000 Fälle * 45 Min * 31,70 Euro/Stunde). Die Entlastung entspricht damit schätzungsweise 380 000 Euro pro Jahr. Die Entlastung kann aufgrund der dargestellten unklaren Datenlage aber auch deutlich geringer ausfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Personalausweisverordnung

Kapitel 10
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 36b
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

§ 36c
Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften

§ 36d
Muster der eID-Karte

Anhang 3a
Muster der eID-Karte

Artikel 3
Änderung der Personalausweisgebührenverordnung

§ 1a
Auslagen für Ausweise

§ 2
Gebühr für die eID-Karte

§ 2a
Auslagen für eID-Karten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 575/10

... Im Jahr 1975 berief sich Gabrielle Defrenne (eine Flugbegleiterin bei der nationalen Fluggesellschaft Belgiens) mit Erfolg auf den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit. Die im Fall Defrenne anerkannten Rechte stellen für die in der Europäischen Union lebenden Frauen ein unantastbares Vermächtnis dar. Der Fall führte zum Erlass der ersten europäischen Richtlinien zur Gleichstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.