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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fleischfressern"


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Drucksache 421/14

... Der Dunker´sche Muskelegel ist eine Mesozerkarie, d.h. eine Vorstufe des parasi-tisch im Darm von Fleischfressern lebenden Saugwurms Alaria alata. Bei Verzehr von infiziertem und nicht ausreichend erhitztem Fleisch durch den Menschen, kann es zum Krankheitsbild der larvalen Alariose kommen. Die Symptome sind eher un-spezifisch. Atemwegs- und Hauterkrankungen können ebenso auftreten wie Netz-hautschäden am Auge, die durch Schmierinfektionen hervorgerufen werden können. Routinemäßig wird Wildschweinfleisch derzeit nicht auf den Dunker´schen Muskele-gel hin geprüft. Für den Fall des Nachweises des Duncker´schen Muskelegels im Fleisch empfiehlt das BfR in einer Stellungnahme Nr. 027 vom 1. Juli 2007 aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes das Fleisch als untauglich für den menschlichen Verzehr zu beurteilen und die Entwicklung von geeigneten diagnosti-schen Verfahren zum Nachweis des Duncker´schen Muskelegels, um zur weiteren (regionalen) Aufklärung des Vorkommens und zu seiner Bedeutung in Deutschland beizutragen. Zwischenzeitlich wurde seitens der Universität Leipzig ein Forschungs-projekt abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass das modifizierte Larvenauswande-rungsverfahren (Alaria alata mesocercariae migration technique, AMT) eine geeigne-te Untersuchungsmethode zum Nachweis des Duncker`schen Muskelegels darstellt. Die Methode sollte in die AVV LMH aufgenommen werden, um den amtlichen Tier-ärzten Rechtssicherheit bei der Anwendung der AMT zu geben.

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Drucksache 421/14




Entschließung

Begründung

Im Einzelnen:

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 160/08

... – Koordinierung der Entwicklung, Verbesserung und Normung von Verfahren zur serologischen Titrierung bei tollwutgeimpften Fleischfressern;

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Drucksache 160/08




Begründung

3 Allgemeines

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und deren Erzeugnissen zugelassen sind, und Informationen, die im Tierzuchtbereich zu liefern sind

Tiergesundheitliche Einrichtungen, die in Drittländern zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die Gemeinschaft zugelassen sind, und Behörden, die in Drittländern zur Führung eines Herdbuchs oder Zuchtbuchs zugelassen sind

Laboratorien

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 64/432/EWG

Artikel 6a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 77/504/EWG

Artikel 4a

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 88/407/EWG

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 88/661/EWG

Artikel 4a

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 89/361/EWG

Artikel 5

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 89/556/EWG

Artikel 8

Artikel 11

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 90/427/EWG

Artikel 5

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 90/428/EWG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 90/429/EWG

Artikel 8

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 90/539/EWG

Artikel 4

Artikel 6a

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 91/68/EWG

Artikel 12
Änderung der Richtlinie 92/35/EWG

Artikel 14

Artikel 13
Änderung der Richtlinie 92/65/EWG

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 15
Änderung der Richtlinie 92/119/EWG

Artikel 16
Änderung der Richtlinie 94/28/EG

Artikel 17
Änderung der Richtlinie 2000/75/EG

Artikel 15

Artikel 18
Änderungen der Entscheidung 2000/258/EG

Artikel 3

Artikel 19
Änderung der Richtlinie 2001/89/EG

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 2002/60/EG

Artikel 21
Änderung der Richtlinie 2005/94/EG

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang

Anhang I
AFSSA, Nancy

Anhang II


 
 
 


Drucksache 78/06 PDF-Dokument



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