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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fischereiaufwand"


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Drucksache 177/20

... vorgesehen ist, sofern nach wissenschaftlichen Gutachten eine Verringerung des Fischereiaufwands erforderlich ist, um die Ziele nach Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/20




1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Inhalt des Vorschlags

4. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 13
Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung

Artikel 55
Gesundheitspolitische Maßnahmen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013

Artikel 30
Lagerhaltungsmechanismus

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 38/13

... - Festlegung abweichender Übertragungswege und Intervalle für die Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten an die Kommission zur Erfassung der Fänge und des Fischereiaufwands;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 13
Neue Technologien

Artikel 51a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 61
Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz

Artikel 65
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 79
EU-Inspektoren

Kapitel IV
Befristete Maßnahmen

Artikel 108
Befristete Maßnahmen

Artikel 111a
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften

Artikel 116a
Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste

Artikel 119
Ausschussverfahren

Artikel 119a
Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 508/12

... Die Küstenbehörden müssen Kenntnisse über Erosionsraten, den Sedimenttransport und die Topografie haben, um zu bestimmen, ob Schutz, Akkommodation oder Rückbau für das Küstenmanagement am besten geeignet sind. Die Fischereibehörden benötigen Daten über den früheren Fischereiaufwand und die Zusammensetzung der Fänge, um die Quoten für das folgende Jahr festzulegen. Die Gesundheitsbehörden müssen prüfen, ob das Bad im Meer und der Verzehr von Meeresfrüchten ungefährlich sind. Die Katastrophenschutzbehörden müssen berechnen können, an welcher Stelle die Ölpest auf die Küste treffen wird. Die Küstenwache muss wissen, wie lange Menschen nach einem Unfall im Wasser überleben können. Die Umweltbehörden müssen den Umweltzustand der Meere und Ozeane bewerten und sicherstellen, dass sie sicher und sauber bleiben 13. Zum Erreichen der EU-Ziele für das integrierte Küstenzonenmanagement14 und die maritime Raumplanung15 sind Kenntnisse über menschliche Tätigkeiten und empfindliche Lebensräume notwendig. Die Meeresüberwachung durch Radar oder Sonar wird mithilfe von Kenntnissen über die Bedingungen, die Temperatur und den Salzgehalt an der Meeresoberfläche verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/12




1. Die Vision

2. Dieses Grünbuch

3. Der Bedarf an Meereskenntnissen

3.1. Industrie

3.2. Behörden

3.3. Wissenschaft

3.4. Zivilgesellschaft

4. Verfügbarkeit Interoperabilität

4.1. Engpässe

4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten

4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

5. Bisherige Fortschritte

5.1. Nationale Anstrengungen

5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet

5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES

5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

5.5. Forschung

5.6. Umweltberichterstattung

5.7. Anpassung an den Klimawandel

5.8. Internationale Initiativen

6. Governance

6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten

6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten

6.3. Einbeziehung der Nachbarländer

6.4 Bestimmung der Prioritäten

7. Beteiligung des Privatsektors

8. Reaktionen auf das Grünbuch


 
 
 


Drucksache 310/11 (Beschluss)

... 2. die Probleme der Fischereiaufwandsregelung deutlich zu machen und sich mit dem Ziel einer Deregulierung für eine zügige Abschaffung des Fischereiaufwandssystems einzusetzen;



Drucksache 90/11

... 22. weist nachdrücklich darauf hin, dass vor der Öffnung neuer gewerblicher Fischereien in der Arktis zuverlässige und vorbeugende wissenschaftliche Bestandsabschätzungen durchgeführt werden müssen, um den Fischereiaufwand zu ermitteln, bei dem die Bestände der Zielfischarten erhalten und eine Erschöpfung der Bestände anderer Arten sowie eine ernsthafte Schädigung der Meeresumwelt vermieden werden; ist der Ansicht, dass die Hochseefischerei durch eine regionale Fischereiorganisation reguliert werden muss, die sich an die wissenschaftlichen Gutachten hält und über ein belastbares Kontroll- und Überwachungsprogramm verfügt, um die Einhaltung der Bewirtschaftungsmaßnahmen zu gewährleisten und dass die Fischerei innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) den gleichen Standards genügen muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 310/11

... Ziel der Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Fangquoten sowie des Fischereiaufwands für die europäische Fischerei im Jahr 2012 sollte es sein, die Überfischung schrittweise abzubauen. Überfischung bedeutet nicht zwingend, dass ein Bestand vom Aussterben oder Zusammenbruch bedroht ist; es bedeutet lediglich, dass dieselben oder sogar größere Mengen Fisch auch mit geringerer Fangtätigkeit gefangen werden könnten. Jedes Jahr werden dem Meer in dem Fall so viele Fische entnommen, wie verträglich ist, um Fische wachsen und sich auf höchstmöglichem Niveau vermehren zu lassen. Unter diesen Bedingungen werden die Fänge, die den Fischbeständen langfristig entnommen werden, den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) darstellen. Bei zu starker Befischung wird der Fisch zu früh gefangen, er ist zu klein, und es wird zu viel Treibstoff verbraucht. Die Europäische Kommission1 und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2015 das Ziel einer Fischerei auf MSY-Niveau zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/11




1. Einleitung

2. Bestandslage

3. wirtschaftliche Analyse

4. politische Ausrichtung

4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten

4.2. Fischereiaufwand

5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

6. Grundsätze für TAC-Vorschläge

7. Zeitplan für die Vorschläge

8. Fazit

Anhang Ia
Nordostatlantik und angrenzende Gewässer

Anhang Ib
Mittelmeer und Schwarzes Meer

Anhang II
Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)


 
 
 


Drucksache 310/1/11

... 2. die Probleme der Fischereiaufwandsregelung deutlich zu machen und sich mit dem Ziel einer Deregulierung für eine zügige Abschaffung des Fischereiaufwandssystems einzusetzen;



Drucksache 693/10

... Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands fir bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 386/09

... – Einführung des Fischereiaufwands als zentrales Instrument des Fischereimanagements (beispielsweise Beschränkung der Tage, die ein Schiff auf See tätig sein darf), namentlich im Kontext mehrjähriger Wiederauffüllungspläne;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/09




Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020

2. Einführung

3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse

4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen

4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität

4.2. Präzisierung der politischen Ziele

4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze

4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen

4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue

5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien

5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?

5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien

5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher

5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik

5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik

5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

5.8. Die externe Dimension

5.9. Aquakultur

6. Die nächsten Schritte

7. Nehmen auch Sie Stellung!

8. Kurzbezeichnungen


 
 
 


Drucksache 551/09

... 32. stellt fest, dass der Vertrag von Lissabon für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) grundlegende Veränderungen im Beschlussfassungsprozess bedeutet und auch deren demokratische Rechenschaftspflicht stärken wird; begrüßt den Umstand, dass Parlament und Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Bestimmungen festlegen werden, die für die Verwirklichung der Ziele der GFP notwendig sind (Artikel 43 Absatz 2 AEUV); vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass alle anderen Bereiche, die formell in die jährliche Verordnung aufgenommen wurden und nicht die Festlegung von Fangmöglichkeiten und die Aufteilung von Quoten betreffen, wie etwa Fragen, die technische Maßnahmen oder den Fischereiaufwand oder die Eingliederung von Abkommen betreffen, die im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen geschlossen wurden, dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen, da sie eine eigene Rechtsgrundlage besitzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/09




Neue Politikbereiche

Neue Ziele und horizontale Klauseln

Neue Rechtsgrundlagen

Neue Befugnisse für das Parlament

Neue Mitentscheidungsbefugnisse

Neue Haushaltsbefugnisse

Neues Zustimmungsverfahren

Neue Kontrollbefugnisse

Neue Rechte auf Unterrichtung

Neue Initiativrechte

Neue Verfahren

Kontrolle durch die nationalen Parlamente

Delegierte Rechtsakte

3 Durchführungsrechtsakte

Prioritäten in der Übergangsphase

3 Vorschläge


 
 
 


Drucksache 82/08

... I. in der Erwägung, dass die Instrumente der GMO für Fischereierzeugnisse allmählich verändert wurden und an Bedeutung gegenüber den übrigen Säulen und Prioritäten der GFP - wie Erhaltung der Meeresressourcen und Verringerung des Fischereiaufwands, die zu einem der Hauptziele der GFP wurden - eingebüßt haben,



Drucksache 397/08

... A. unter Hinweis darauf, dass der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) in seinen Empfehlungen für Tiefseearten von 2002 sowie von 2004 darauf hinweist, dass sich die meisten Arten außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihren Fischereiaufwand wesentlich weniger verringert hat, als in den Empfehlungen des ICES gefordert war; ferner in der Erwägung, dass bessere biologische Hintergrunddaten für die Festlegung von Quoten, die eine nachhaltige Befischung gewährleisten, von Bedeutung sind,



Drucksache 879/08

... Eckstein der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist die Begrenzung und Kontrolle der Fangmengen durch Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und nationaler Fangquoten in Verbindung mit technischen Vorschriften und Regelungen für den Fischereiaufwand. Die Europäische Fischereiaufsicht bildet den Kern der GFP, weil die Glaubwürdigkeit der GFP von der wirksamen Anwendung ihrer Kontrollregelung abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 272/07

... (7) Die derzeit geltenden Verordnungen im Bereich der Erhebung und Verwaltung von Fischereidaten, insbesondere die Verordnung (EWG) Nr. 2847/1993 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik7, Verordnung (EG) Nr. 779/1997 des Rates vom 24. April 1997 zur Einführung einer Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands in der Ostsee8, Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur9, Verordnung (EG) Nr. 2347/2002 des Rates vom 16. Dezember 2002 mit spezifischen Zugangsbedingungen und einschlägigen Bestimmungen für die Fischerei auf Tiefseebestände10, Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 des Rates vom 4. November 2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 685/95 und (EG) Nr. 2027/9511, Verordnung (EG) Nr. 812/2004 des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 88/9812 sowie der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission vom 30. Dezember 2003 über das Fischereiflottenregister der Gemeinschaft13 enthalten Bestimmungen über die Erhebung und Verwaltung von Daten zu Fischereifahrzeugen, zu deren Tätigkeiten und Fängen und zur Preisüberwachung, zu Walbeifängen und Bedingungen für die Tiefseefischerei, die im Interesse der Einführung einer umfassenden und kohärenten Regelung für die Datenerhebung in der vorliegenden Verordnung berücksichtigt werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Datenerhebung und Datenverwaltung im Rahmen mehrjähriger Programme

Abschnitt 1
Gemeinschaftsprogramm und Nationale Programme

Artikel 3
Gemeinschaftsprogramm

Artikel 4
Nationale Programme

Artikel 5
Koordination und Zusammenarbeit

Artikel 6
Bewertung und Genehmigung der nationalen Programme

Artikel 7
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft

Abschnitt 2
Anforderungen an die Datenerhebung

Artikel 8
Stichprobenprogramme

Artikel 9
Zugang zu Beprobungszwecken

Artikel 10
Beobachter auf See

Artikel 11
Surveys auf See

Kapitel III
Verwaltung der Daten

Artikel 12
Datenlagerung

Artikel 13
Datenqualitätskontrolle und Validierung

Kapitel IV
Verwendung der Daten im Rahmen der GFP

Artikel 14
Betroffene Daten

Artikel 15
Zugriff auf und Übertragung von Primärdaten

Artikel 16
Verarbeitung der Daten

Artikel 17
Übertragung detaillierter und aggregierter Daten

Artikel 18
Vorlage detaillierter und aggregierter Daten

Artikel 19
Verfahren der Datenübertragung

Artikel 20
Überprüfung eines abgelehnten Antrags auf Datenübertragung

Artikel 21
Pflichten der Endnutzer

Kapitel V
Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten

Artikel 22
Teilnahme an Sitzungen internationaler Gremien

Artikel 23
Koordination und Zusammenarbeit

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 25
Monitoring

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Anhang Vergleichstabelle

2 FINANZBOGEN


 
 
 


Drucksache 460/07

... i) Fischereiaufwand: Fischereiaufwand gemäß Artikel 3 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der eingegangenen und verwendeten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich und Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Fischereitätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft Ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmung

Abschnitt II
Genehmigung von Fischereitätigkeiten im Rahmen von Abkommen

Artikel 4
Interessenbekundung

Artikel 5
Mitteilung des Fangplans

Artikel 6
Ersuchen um Weiterleitung von Anträgen

Artikel 7
Zulässigkeitskriterien für Anträge

Artikel 8
Weiterleitung durch die Kommission

Artikel 9
Nichtweiterleitung einzelner Anträge

Artikel 10
Nichtweiterleitung sämtlicher Anträge eines Mitgliedstaats

Artikel 11
Mitteilung

Artikel 12
Vorläufige Aufteilung

Artikel 13
Nichtausschöpfung der Fangmöglichkeiten

Abschnitt III
Nicht in den Anwendungsbereich eines Abkommens fallende Fischereitätigkeiten

Artikel 14
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Genehmigung durch die Mitgliedstaaten

Abschnitt IV
Meldepflichten und Einstellung der Fischereitätigkeiten

Artikel 16
Informationssystem für Fanggenehmigungen

Artikel 17
Meldung der Fänge und des Fischereiaufwands

Artikel 18
Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands

Artikel 19
Schließung von Fischereien

Artikel 20
Aussetzung von Fanggenehmigungen

Abschnitt V
Datenzugang

Artikel 21
Datenzugang

Kapitel III
Fischereitätigkeiten ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, bei denen es sich nicht um Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft handelt

Artikel 22
Fischereitätigkeiten im Rahmen eines Abkommens

Kapitel IV
Fischzucht ausserhalb der Gemeinschaftsgewässer

Artikel 23
Fischzucht im Rahmen eines Abkommens

Kapitel V
Fischereitätigkeiten von Drittländern in Gemeinschaftsgewässern

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Weiterleitung der Anträge

Artikel 26
Erteilung von Fanggenehmigungen

Artikel 27
Zulässigkeitskriterien für Anträge

Artikel 28
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 29
Kontrolle der Fänge und des Fischereiaufwands

Artikel 30
Schließung von Fischereien

Artikel 31
Aussetzung und Entzug im Falle von Verstößen

Kapitel VI
Durchführungsmassnahmen

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Ausschussverfahren

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 34
Internationale Verpflichtungen

Artikel 35
Änderungen und Aufhebung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Verzeichnis der Verpflichtungen gemäß Artikel 10

Anhang II
Kriterien für die Neuaufteilung gemäß Artikel 13

Anhang III


 
 
 


Drucksache 505/06 (Beschluss)

... 25. Die Förderung der marinen Aquakultur kann zur Reduzierung des Fischereiaufwandes bei bestimmten Arten und damit zu einer Reduzierung der anthropogenen Beeinflussung mariner Ökosystem beitragen. Voraussetzung ist die ökologische Verträglichkeit der Anlagen. Entsprechende Modellprojekte sollten gefördert und als Best-practice-Beispiele kommuniziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragenkomplexen:

Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

3 Clustering

Der rechtliche Rahmen

Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Entwicklung des Küstentourismus

Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

Daten für vielfältige Tätigkeiten

Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

Gestaltung der Politik innerhalb der EU

Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

Berücksichtigung der geografischen Realitäten

Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 289/05

... (d) Selektivität der Fischereitätigkeit, auch infolge der Art des Fanggeräts und der Fangtechniken, sowie Untersuchung der Beziehung zwischen Fangkapazitäten, Fischereiaufwand und fischereilicher Sterblichkeit;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/05




Begründung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Kapitel II
Ziele

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Konkrete Ziele im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 5
Konkrete Ziele im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 6
Konkrete Ziele im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 7
Konkrete Ziele im Bereich der internationalen Beziehungen

Kapitel III
FINANZIERUNGSMASSNAHMEN der Gemeinschaft

Artikel 8
Maßnahmen im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 9
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 10
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 11
Maßnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 12
Maßnahmen im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 13
Maßnahmen im Bereich der internationalen Beziehungen

Artikel 14
Technische Hilfe

Kapitel IV
Kofinanzierungssätze

Artikel 15
Kofinanzierungssätze im Bereich der Überwachungs- und Kontrollregelungen

Artikel 16
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 17
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 18
Finanzierungssätze für die Reise- und Hotelkosten von BAFA-Mitgliedern

Kapitel V
Antragsverfahren

Artikel 19
Einleitende Bestimmung

Artikel 20
Programmplanung

Artikel 21
Entscheidung der Kommission

Artikel 22
Einleitende Bestimmung

Artikel 23
Programmplanung

Artikel 24
Programmabwicklung

Artikel 25
Übermittlung von Daten

Kapitel VI
Mittelzuweisung

Artikel 26
Haushaltsmittel

Artikel 27
Kumulierung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft

Kapitel VII
Kontrolle und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 29
Kontrollen und finanzielle Berichtigungen

Artikel 30
Evaluierung und Berichterstattung

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung überholter Rechtsakte

Artikel 34
Inkrafttreten

2 Legislativfinanzbogen


 
 
 


Drucksache 904/04

... (2) Die Ziele der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen werden durch bestimmte Bedingungen im Hinblick auf den Zugang zu Gewässern und Beständen erreicht, namentlich die Begrenzung von Fängen und Fischereiaufwand sowie die Umsetzung technischer Maßnahmen in Bezug auf Fangtechniken, Fanggeräte und Fangmengen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 904/04




Begründung

Entwurf

Artikel 1
Elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten

Artikel 2
Fernerkundung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 133/16 PDF-Dokument



Drucksache 252/11 PDF-Dokument



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.