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"Fisch"
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Vorausgesetzt wird dabei nach verbreiteter Ansicht zunächst, dass die Person grundsätzlich identifizierbar ist (so etwa Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 201a Rn. 5). Wann hiervon gerade für die Konstellation, dass, wie in den Fällen des "Upskirtings", nur intime Detailaufnahmen vorliegen, auszugehen ist, ist umstritten und letztlich ungeklärt (vergleiche etwa BGH, Beschl. v. 05.02.2019 - 3 StR 563/18, Rn. 6, bei juris; BGH, NStZ-RR 2015, 141; LK-Valerius, StGB, 12. Aufl. 2010, § 201a Rn. 11; MüKo-Graf, StGB, 3 Aufl. 2017, § 201a Rn. 23, 25; Fischer a.a. O. Rn. 5; Schmitz, Strafrechtlicher Schutz vor Bild- und Wortaufnahmen, 2011, S. 34 f.; Koch, GA 2005, 589, 594 f.). Bereits unter diesem Aspekt kann damit eine Strafbarkeit ausscheiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen:
a Strafrecht
b Ordnungswidrigkeitenrecht
c Zivilrecht
d Zusammenfassung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Drucksache 239/19
... /EU /EU (sog. VOB/A-EU) ", auf die die VgV verweist. Das gleiche gilt für verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Bauaufträge, die zum weit überwiegenden Teil nicht in der
Drucksache 578/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Druckfarben, insbesondere im Bereich grafischer Erzeugnisse, durch Regelungen zur Produktverantwortung forciert werden sollte, um den Einsatz von Altpapier für Lebensmittelverpackungen zu ermöglichen.
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... Es sind keine verbraucherpolitischen und demografischen Auswirkungen ersichtlich.
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Beiträge zur Erreichung der UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung zu erreichen (Beispiel: Initiative zum Verbot bestimmter Fischereisubventionen als Beitrag zu SDG 14.6 "Sustainable Fishing"). Eine Duplizierung der Arbeit anderer multilateraler Institutionen durch die Welthandelsorganisation ist indes nicht zweckmäßig.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium
EU -Handelsschutzinstrumente
EU -Schutzmaßnahmen
G20 Global Forum on Steel Excess Capacity
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Das Abfangen von Daten nach § 202b StGB stellt in gewisser Weise das digitale Pendant zum unbefugten Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen dar (Fischer,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... "Vor allem ist ein altersspezifischer Bedarf für Kinder einzustellen, welche die Schule besuchen. Wie bereits ausgeführt, macht die Zuständigkeit der Länder für das Schul- und Bildungswesen die fürsorgerechtliche Berücksichtigung dieses Bedarfs nicht entbehrlich. Die Zuständigkeit der Länder betrifft überdies den personellen und sachlichen Aufwand für die Institution Schule und nicht den individuellen Bedarf eines hilfebedürftigen Schülers."
Drucksache 75/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
... Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die Verordnung keine Regelungen enthält, die auf die spezifische Lebenssituation von Frauen und Männern Einfluss nehmen.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen mancherorts nur äußerst schwach ausgeprägt. Auch sind die bestehenden Strukturen vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen durch den demografischen Wandel bedroht. Die Abwanderung, besonders junger Menschen, vom Land in die Stadt verstärkt das zunehmende Wegbrechen von bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen in den ländlichen Räumen. Vor allem Vereine beklagen einen Nachwuchsmangel. Entsprechende Stadt-Land-Disparitäten bzw. die unterschiedlich stark entwickelten bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen in den Regionen erfordern eine gezielte Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.
Drucksache 24/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen"
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Erhalt der Arbeitskraft gerade in Zeiten des demografischen Wandels auch im Hinblick auf die Fachkräftesicherung ein wichtiges Ziel ist. Um langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sind auch die Unternehmen darauf angewiesen, dass ihre Beschäftigten langfristig gesund und leistungsfähig bleiben.
Drucksache 3/19
... Die spezifische Kombination der praktischen Tätigkeit in den Einsatzstellen mit den begleitenden Bildungsangeboten ermöglichen die Entwicklung und Stärkung eines nachhaltigen Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl.
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... Die zuständige Behörde hat bei gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen wie Hefen, die darauf gerichtet sind, genetische Elemente herzustellen, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen voranzutreiben, eine Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit einzuholen, in der Empfehlungen für die erforderlichen spezifischen Sicherheitsmaßnahmen gegeben werden. Im Übrigen soll die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit in ihrer Stellungnahme auch die Einstufung dieser gentechnischen Arbeiten vornehmen.
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... In der MDR fehlt eine Aufforderung an den Mitgliedstaat, Ersatzmaßnahmen zu definieren, die für erforderlich gehalten werden, falls mangels Funktionsfähigkeit die Einführung von EUDAMED vertagt ist. Deutsche Wirtschaftsakteure haben Sorge vor nationalspezifischen Zusatzbelastungen und suchen für die eigene Planungssicherheit Antworten auf die Frage, ob und wenn, wann und wie es eine Schnittstelle der nationalen Datenbank (DIMDI und der des BfArM) zur europäischen Datenbank EUDAMED geben wird.
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... 1. Zu spezifischen Festlegungen zu Art und Umfang der nach § 303b Absatz 1 Satz 1 zu übermittelnden Daten und zu den Fristen der Datenübermittlung nach § 303b Absatz 1 Satz 1, 2. zur Datenverarbeitung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 303b Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2,
Drucksache 620/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG)
... Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten, weil mit dem Gesetz keine Regelungen getroffen werden, die sich spezifisch auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken.
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Mit Absatz 2 wird eine Kostenregelung für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Erfüllung der Auskunftspflicht nach Absatz 1 gegenüber den Gerichtsvollziehern geschaffen. Mit der Formulierung "auf Anlass" soll auch klargestellt werden, dass die Gebühr auch dann anfällt, wenn die Auskunft negativ ist. Die Übertragung der Auskunftspflicht auf die berufsständischen Versorgungswerke ohne Kostenerstattung würde im Ergebnis zu einer Verfolgung von Interessen Dritter auf Kosten der Beitragszahler führen. Da es sich nicht um eine rentenversicherungsspezifische Aufgabe handelt, wäre dieses nicht sachgerecht. Bei diesen Kosten handelt es sich um Auslagen nach Nummer 708 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die die Gerichtsvollzieher in voller Höhe vom Kostenschuldner ersetzt bekommen (vergleiche Musielak/Voit,
Drucksache 423/19
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit
... - nicht, um von einer strafrechtlichen Ahndung des im "Upskirting" zum Ausdruck kommenden, persönlichkeitsverletzenden und für das geordnete Zusammenleben unerträglich erscheinenden Verhaltens abzusehen. Dies gilt umso mehr, als die bestehende Strafbarkeitslücke nicht nachzuvollziehende Ungereimtheiten in der Strafwürdigkeit der Anfertigung unbefugter Bildaufnahmen aufwirft. So suggeriert § 201a StGB mit der Überschrift "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" einen bereits jetzt bestehenden umfassenden Schutz, der aber wie dargelegt gerade nicht besteht. Es vermag nicht zu überzeugen, dass sich der räumliche Schutzbereich von § 201a StGB auf denjenigen, der "in der Arztpraxis in der Nase bohrt" erstreckt, dagegen Personen in der Öffentlichkeit nicht vor der unbefugten Anfertigung von Aufnahmen des Intimbereichs geschützt sind (vgl. Fischer, StGB, 66. Auflage, § 201a Rn. 9).
Drucksache 333/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
... Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum PpSG hat sich der Gesetzgeber Ende letzten Jahres bewusst dazu entschieden, zielgerichtet die Pflege zu stärken und damit auch dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken und die Hebammen und Entbindungspfleger nicht in die gesetzlichen Maßnahmen einzubeziehen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich eine mögliche Unterversorgung und eine damit einhergehende hohe Arbeitsbelastung in der stationären Geburtshilfe anhand des vorliegenden statistischen Zahlenmaterials derzeit nicht verlässlich beurteilen lassen. Zudem stellt sich die Versorgungssituation nach Auskunft der Bundesländer landesspezifisch und regional sehr unterschiedlich dar.
Drucksache 486/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... e, erneuerbare nicht biogene Kraftstoffe oder ihre Kombination in den Verkehr gebracht werden dürfen. Fahrzeugspezifische Ausnahmen (beispielsweise nur für den Schiffsverkehr) sollen dabei auch in Betracht gezogen werden. Insgesamt soll dabei sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllt werden und mit hoher Sicherheit gewährleistet werden kann, dass indirekte Landnutzungsänderungen beispielsweise durch die Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen vermieden werden.
Drucksache 51/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichgebührenverordnung und der Mess - und Eichverordnung
... - und Eichgebührenverordnung erstmalig berücksichtigt worden. Dafür wurde unter den Schlüsselzahlen 5.4.7.1 und 5.4.7.2 eine Gebühr für Zapfanlagen für wässrige Harnstofflösungen aufgenommen. In dem Überschriftentext für diese Gebührenpositionen ist fälschlicherweise der Oberbegriff "Messanlagen" statt des spezifischen Begriffs "Zapfanlagen" aufgenommen worden. Diese redaktionelle Klarstellung dient der Rechtssicherheit und der Eindeutigkeit der Regelung.
Drucksache 116/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Altersvorsorge verbessern - Altersarmut bekämpfen
... Auch bei Berücksichtigung von Unbilligkeits- oder Härtekriterien hat die Verpflichtung zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente erhebliche, langwährende finanzielle Folgen für den betroffenen Personenkreis. Sie wird zudem nicht dem Ziel gerecht, angesichts der demografischen Entwicklung in der Bevölkerung auch den Personenkreis älterer Menschen im Erwerbsleben zu halten. Durch die Inkaufnahme von Rentenabschlägen und der Einschränkung der Möglichkeit zum Erwerb weiterer Rentenansprüche besteht die Gefahr von Altersarmut und späterer Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter.
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Weitere Gesetzesfolgen entstehen nicht. Der Entwurf hat weder gleichstellungs- und verbraucherpolitischen noch demografische Auswirkungen.
Drucksache 115/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt - COM(2019) 128 final
... 5. Aufgrund des medizinisch\-technischen Fortschritts und des demografischen Wandels muss mit einer weiterhin steigenden Menge an Arzneimitteln gerechnet werden, die in die Umwelt gelangen können. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Arzneimittelstrategie zur Vermeidung von Einträgen.
Drucksache 433/19
Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern"
... Die Trennung der aus den unterschiedlichen Mittelgebern resultierenden Systeme der Basis- und berufsbezogenen Angebote sollen vereinheitlicht und eng aufeinander abgestimmt und im Hinblick auf Konzeption, Organisation und Durchführung aus einem Guss gestaltet werden. Denn ein Großteil der Neueinreisenden bleibt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus für viele Jahre in Deutschland. Dies gilt gleichermaßen für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Personen aus Drittstatten einschließlich Schutzsuchende. Wenn Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, erhöhen sich die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen dieser Menschen enorm, sodass eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und in die deutsche Gesellschaft erfolgen kann. Die Gefahr eines dauerhaften Verbleibs in den sozialen Sicherungssystemen wird verringert, zudem werden Ressourcen zur Abmilderung des Einflusses des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt besser genutzt.
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Mit Absatz 2 wird eine Kostenregelung für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Erfüllung der Auskunftspflicht nach Absatz 1 gegenüber den Gerichtsvollziehern geschaffen. Mit der Formulierung "auf Anlass" soll auch klargestellt werden, dass die Gebühr auch dann anfällt, wenn die Auskunft negativ ist. Die Übertragung der Auskunftspflicht auf die berufsständischen Versorgungswerke ohne Kostenerstattung würde im Ergebnis zu einer Verfolgung von Interessen Dritter auf Kosten der Beitragszahler führen. Da es sich nicht um eine rentenversicherungsspezifische Aufgabe handelt, wäre dieses nicht sachgerecht. Bei diesen Kosten handelt es sich um Auslagen nach Nummer 708 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, die die Gerichtsvollzieher in voller Höhe vom Kostenschuldner ersetzt bekommen (vergleiche Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 802l, Rn. 13).
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Zudem benennt § 13 Absatz 2 SGB XIV-E als Regelbeispiele nur bestimmte, ganz besonders gravierende Delikte und begründet so die Gefahr, dass die Anwendung des Sozialen Entschädigungsrechts auf Fälle psychischer Gewalt zu stark eingeengt wird. Opfer von häuslicher Gewalt, Gewalt im digitalen Raum oder von Stalking leiden oft ganz erheblich unter den psychischen Folgen der Straftaten, auch wenn keiner der in § 13 Absatz 2 SGB XIV-E aufgeführten Tatbestände verwirklicht wurde. Ein - oft nur vermeintlich - objektiver Maßstab, der auf eine bestimmte Art von Straftaten abstellt, verkennt die Erkenntnisse aus der Opferforschung hinsichtlich der unterschiedlichen Auswirkungen von Straftaten, die in der spezifischen Situation begründet liegen, wie zum Beispiel bei Taten durch Personen aus dem Nahbereich des Opfers. Der notwendige und auch in der Istanbul-Konvention angelegte umfassende Opferschutz muss vor allem auf das Ausmaß der durch eine Straftat verursachten Beeinträchtigungen beim Opfer abstellen.
Drucksache 265/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten
... Im Anwendungsbereich des § 21 StGB ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zwar anerkannt, dass eine Strafrahmenmilderung in Fällen von selbst zu verantwortenden Rauschzuständen regelmäßig zu versagen ist (Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 21 Rn. 25 m. w. N.). So hat der Große Senat für Strafsachen des BGH mit Beschluss vom 24. Juli 2017 entschieden, dass bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände eine selbstverschuldete Trunkenheit die Versagung der Strafrahmenmilderung auch dann tragen kann, wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 24. Juli 2017, GSSt 3/17). Dabei gelte, dass der Grund für die Versagung der Milderung umso gewichtiger sein muss, je gravierender sich die Beibehaltung des Regelstrafrahmens auswirkt. Nach dieser Entscheidung bedarf es regelmäßig keiner besonderen Einzelfallumstände (wie entsprechender Vorerfahrungen des Täters) mehr, um die Strafmilderung verweigern zu können. Hauptargument des Großen Senats ist, dass sich der Sich-Betrinkende in einen Zustand der Enthemmung versetze, der eine erhöhte Gefährlichkeit des Berauschten für seine Umwelt zur Folge habe. Dieses dem Alkoholkonsum innewohnende Risiko sei Allgemeinwissen und selbst Menschen von geringer Lebenserfahrung in aller Regel bekannt. Jeder wisse oder könne wissen, dass er mit seiner Trunkenheit das Risiko für die Begehung von Straftaten erhöhe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 515/19
... 3. Demografische Auswirkungen
Drucksache 505/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... "(2a) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Dezember 2022 in einer Richtlinie nach Absatz 2 Satz 1 ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Er hat dabei insbesondere geeignete Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Mindestvorgaben für eine einheitliche und standardisierte Dokumentation, die insbesondere eine Beurteilung des Therapieverlaufs ermöglicht, festzulegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum 31. Dezember 2022 zusätzlich Regelungen, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung unterstützen."
Drucksache 154/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... es die Wahrung des Grundsatzes der Einehe nicht umfasse; beide Begriffe seien auch nicht gleichzusetzen. Der Rechtsbegriff des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei vielmehr bereichsspezifisch auszulegen, habe aber als festen Begriffskern die Orientierung auf die staatliche Ordnung, so dass eine bestehende Zweitehe nicht in Widerspruch zu einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe. Der Gesetzgeber sei aber nicht gehindert, die Anspruchseinbürgerung bei bestehender Mehrehe nicht zuzulassen. Mit der Orientierung der Anspruchseinbürgerung am Grundsatz der Einehe wird zudem ein Beschluss der Frühjahrsinnenministerkonferenz vom Juni 2018 umgesetzt, wonach die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel-und Mehrehe, notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "§ 20i Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe".
Drucksache 184/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik - Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit - COM(2019) 186 final
... 6. Der Bundesrat hält eine rechtliche Überprüfung für erforderlich, um teilweise bestehende Zweifel auszuräumen, inwiefern für den Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Rückgriff auf die allgemeine Klausel des Artikels 48 Absatz 7 EUV möglich ist, obwohl eine spezifische Brückenklausel für die Sozialpolitik in Artikel 153 Absatz 2 AEUV existiert, die gerade diesen Politikbereich nicht erfasst.
Drucksache 191/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
... Auch die Vorgabe in § 13 Absatz 2 Satz 3 BewachRV zu "Vorkehrungen" ist näher zu erläutern. Sollte die Rechtsgrundlage für eine nationale Regelung in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO gesehen werden, so wird dort vom Erfordernis "angemessener und spezifischer Maßnahmen" gesprochen. Der Begriff "Vorkehrungen" bleibt hinter diesen Anforderungen zurück.
Drucksache 99/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes
... oder sonstigen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt, erforderlichen Maßnahmen entgegensteht.
Drucksache 636/19
... Es sind keine Auswirkungen der Regelungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher oder gleichstellungspolitische oder demografische Auswirkungen zu erwarten.
Drucksache 472/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -
... Darüber hinaus eröffnet die aktuelle Revision der EFSA-Bienenleitlinien die Möglichkeit, zukünftig auch artspezifische Besonderheiten bei der Bewertung der terrestrischen Ökotoxikologie, indirekte Effekte und Nebenwirkungen der Pflanzenschutzmittel bei der Risikobewertung stärker zu berücksichtigen.
Drucksache 230/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
... Durch die vorgesehene Ergänzung von § 30 BBiG wird erreicht, dass alle Ausbilderinnen und Ausbilder insbesondere auch über die "Kompetenz zur Förderung von Integration und Inklusion" verfügen müssen. Diese Kompetenz ist angesichts der demografischen Veränderungen und der aktuellen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen von herausragender Bedeutung für die Qualität und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Drucksache 493/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Vierte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Die Befristung beruhte auf der Annahme, dass im Laufe des Jahres 2019 die laufbahnspezifischen Zuweisungssätze in § 1 der Versorgungsfondszuweisungsverordnung (VFZV) neu geregelt würden. Da die Neuregelung nunmehr erst zum 1. Januar 2025 erfolgen soll, soll infolgedessen der befristet erhöhte Versorgungszuschlag bis zum 31. Dezember 2024 weiter gelten.
Drucksache 630/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Die Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Schulen werden hinsichtlich der Lehrkräfte abgelehnt. Die Qualität der berufspädagogischen Arbeit an der Schule ist regelhaft durch Lehrkräfte sicherzustellen, die mindestens über eine abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung oder eine in den Ländern als gleichwertig anerkannte pädagogische Qualifizierung nachweisen können. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen stehen diesem Grundsatz entgegen. Die hier vorgeschlagene Regelung soll der Vermeidung eines Lehrkräfteengpasses in den Ländern dienen. Sie gibt Freiraum für länderspezifische Entscheidungen zum Anerkennen und Erreichen einer gleichwertigen pädagogischen Qualifikation von Lehrkräften und zudem zielt sie auf die erforderliche Qualitätssicherung an den berufsbildenden Schulen auch hinsichtlich anerkannter berufspädagogischer Konzepte und Vorgaben.
Drucksache 335/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Es ist nicht klar und auch nicht der Begründung zu entnehmen, was mit "Notsituationen am Ferkel" gemeint ist. Etwaige allgemeine Notsituationen, wie z.B. das Herabfallen auf den Boden, müssen nicht in der Verordnung geregelt werden. Hingegen sind spezifische Notfallpläne für Narkosezwischenfälle am Ort der Narkosedurchführung bereit zu halten. Dies entspricht auch der Begrifflichkeit nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f (Erkennung und Behandlung von Narkosezwischenfällen). Durch den Einschub "insbesondere Narkosezwischenfälle" wird deutlich, auf was sich die Notsituationen beziehen.
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... (1) Die berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsteht auf Grund der Bearbeitung der auf Grund dieser Verordnung einzureichenden 59 Änderungsanzeigen (34 für nach § 21 AMG zugelassene Arzneimittel, 25 für Arzneimittel mit Standardzulassungen) ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 11 600 Euro. Auf nach § 21 AMG zugelassene Arzneimittel entfallen davon 10 200 Euro und auf Arzneimittel mit Standardzulassungen (BfArM-spezifischer Stundensatz von 104 Euro x 13 Arbeitsstunden) rund 1 400 Euro. Dieser Aufwand wird im Rahmen der Gebührenerhebung nach der
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Vorausgesetzt wird dabei nach verbreiteter Ansicht zunächst, dass die Person grundsätzlich identifizierbar ist (so etwa Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 201a Rn. 5). Wann hiervon gerade für die Konstellation, dass, wie in den Fällen des "Upskirtings", nur intime Detailaufnahmen vorliegen, auszugehen ist, ist umstritten und letztlich ungeklärt (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 05.02.2019 - 3 StR 563/18, Rn. 6, bei juris; BGH, NStZ-RR 2015, 141; LK-Valerius, StGB, 12. Aufl. 2010, § 201a Rn. 11; MüKo-Graf, StGB, 3 Aufl. 2017, § 201a Rn. 23, 25; Fischer a.a. O. Rn. 5; Schmitz, Strafrechtlicher Schutz vor Bild- und Wortaufnahmen, 2011, S. 34 f.; Koch, GA 2005, 589, 594 f.). Bereits unter diesem Aspekt kann damit eine Strafbarkeit ausscheiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen:
a Strafrecht
Im Einzelnen:
b Ordnungswidrigkeitenrecht
c Zivilrecht
d Zusammenfassung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Drucksache 357/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
... Die Vorschrift regelt das Pflegepraktikum für zwei Berufsbilder, wobei das Praktikum ausweislich der Begründung im für die Ausbildung relevanten Versorgungsbereich stattfinden soll. Da die Ausbildungsinhalte, wie sich aus den Regelungen der spezifischen Ausbildungsinhalte ergibt, in weiten Teilen unterschiedlich sind, sollte auch bei der Praktikumsregelung diese Differenzierung zum Ausdruck kommen. Nach der Formulierung in § 15 ATA-OTA-G könnte das Pflegepraktikum beliebig auch im jeweiligen anderen Bereich absolviert werden.
Drucksache 254/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das mit der Regelung beabsichtigte Ziel, den "aktuellen Entwicklungen in der spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie Rechnung zu tragen", auch mit weniger drastischen Eingriffen in die Versorgung dieser sensiblen Patientengruppe erreichbar wäre.
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... Die Unterrichtung umfasst nach näherer Bestimmung der Anlage 2 für alle Arten des Bewachungsgewerbes die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
Drucksache 54/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Das trifft insbesondere die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene, und hier besonders die Sozialarbeit. Bereits in früheren Begründungen zu Gesetzesänderungen des AZRG wurde die Bedeutung des Ausländerzentralregisters (AZR) für den Bereich der Integration hervorgehoben. Dort werden Informationen gespeichert, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, Informationen zur Absolvierung eines Integrationskurses und Sprachkenntnisse, aufenthaltsrechtlicher Status). Der Bundesagentur für Arbeit und den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit zuständigen Stellen können die entsprechenden Daten nach § 18b AZRG bereits nach der aktuellen Rechtslage übermittelt werden, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt erfüllen können. Die Erwägungen, die zur Aufnahme dieser Regelung ins AZRG geführt haben, gelten gleichermaßen auch für migrations- und integrationsspezifische Beratungs- und Begleitungsangebote der zuständigen Stellen der Länder und Kommunen. Sie tragen wesentlich zur Erfüllung der staatlichen Aufgabe im Bereich der Integration bei. Auch hier ist es für die zügige und korrekte Beratung sowie die Einleitung der jeweils passgenauen Integrationsmaßnahmen notwendig, dass möglichst rasch Klarheit über die für die Integration wesentlichen Aspekte und den Stand behördlicher Entscheidungen in diesem Kontext geschaffen werden kann.
Drucksache 337/1/19
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte Punkt 63 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
... Angaben zu Mindestzeiten für ärztliche Leistungen in der GOÄ sind aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Ausnahmen stellen ausschließlich auf die zeitliche Dauer bezogene Leistungen, wie zum Beispiel zeitgestaffelte Gesprächsleistungen, dar. Ärztliche Leistungen können nach Erfahrung und spezifischer Situation in ihrer Dauer differieren. Die von der Bundesärztekammer in der Kalkulation im Rahmen des GOÄ-Reformprozesses hinterlegten Zeiten stellen Mittelwerte dar, die im Diskurs und nach fachlicher Einschätzung der in den Prozess der Novellierung der GOÄ eingebundenen Fachexperten der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlichmedizinischen Fachgesellschaften festgelegt wurden. Im Zusammenhang mit der Leichenschau und Todesfeststellung berücksichtigen sie die landesrechtlichen Bestimmungen, die Leitlinie zur Todesfeststellung der wissenschaftlichmedizinischen Fachgesellschaften und die aus der Praxis von den Fachexperten diskutierten Fallkonstellationen. Bei der mittelwertbezogenen Kalkulation ergibt sich bei kürzerer Leistungszeit eine höhere Deckung und bei Erbringung über eine längere Dauer kalkulatorisch berechnet eine Unterdeckung.
Drucksache 645/19
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. in das erweiterte Führungszeugnis
... Damit die zeitlich unbegrenzte Aufnahme im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch die Belange des Verurteilten auf Resozialisierung ausreichend berücksichtigt, sind hiervon nur die Strafnormen erfasst, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b StGB) betreffen. Daneben sind die §§ 184b, 184d Absatz 2 Satz 1 und 184e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 StGB aufzunehmen, die die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften, das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien sowie Abruf kinderpornografischer Inhalte mittels Telemedien und die Veranstaltung und den Besuch kinderpornographischer Darbietungen unter Strafe stellen. Solche Verurteilungen zeigen gleichfalls, dass der Verurteilte sexuelles Interesse an Kindern hatte, auch wenn sich dieses (noch) nicht im realen Missbrauch eines Kindes durch den Verurteilten selbst manifestiert hat.
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Die Vereinbarung nach Satz 1 tritt mit ihrem Wirksamwerden an die Stelle der am 31. Dezember 2019 geltenden Vereinbarung. In die Vereinbarung nach Satz 1 Nummer 1 sind die in dem Gutachten nach Absatz 1a benannten ambulant durchführbaren Operationen und die stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen aufzunehmen, die in der Regel ambulant durchgeführt werden können, sowie allgemeine Tatbestände zu bestimmen, bei deren Vorliegen eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann. Die Vergütung nach Satz 1 Nummer 2 ist nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren und erfolgt auf betriebswirtschaftlicher Grundlage, ausgehend vom einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen unter ergänzender Berücksichtigung der nichtärztlichen Leistungen, der Sachkosten sowie der spezifischen Investitionsbedingungen."
Drucksache 49/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres-und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
... hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres-und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
Drucksache 365/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
... Zu denken ist an die Zugänglichmachung pornografischer Inhalte an sich als Kinder ausgebende Ermittlungspersonen, ferner an Fälle, in denen die Eltern für ihre Kinder einen inkriminierenden Chat übernommen haben oder in denen auf dem Computer des Täters entsprechende Chataufzeichnungen festgestellt werden, die sich nicht ermittelbaren Personen zuordnen lassen. In all diesen Fällen scheidet eine tatbestandliche Einwirkungshandlung aus, da hierzu ein Kind den pornografischen Inhalt tatsächlich sinnlich wahrgenommen haben muss. In solchen Fällen liegt lediglich eine Versuchskonstellation vor, die aber nach bisheriger Fassung des § 176 Absatz 6 StGB und auch nach der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung straflos ist. Derartige Fälle können auch nicht sämtlich über § 184 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 6 StGB (angemessen) erfasst werden. Zudem verbindet sich mit letztgenannter Vorschrift ein wesentlich geringerer Unrechtsgehalt, was sich auch in dem deutlich niedrigeren Strafrahmen niederschlägt.
Drucksache 318/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... Begonnen hat die Schadensentwicklung mit den Sturmschäden im Winterhalbjahr 2017/2018. Anschließend folgte die größte Dürre seit Wetteraufzeichnungen hinsichtlich Dauer und geografischer Ausdehnung. Verbunden mit großer Hitze kam es zu Ausfällen in den Kulturen, extremen Trocknis- und Käferschäden vor allem im Nadelholz und überdurchschnittlich vielen Waldbränden.
Drucksache 247/19
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV )
... Die zu ändernde Verordnung regelt die Anforderungen an das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. In Abschnitt 1 der Verordnung werden der Anwendungsbereich sowie allgemeine Bestimmungen für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken festgelegt, in Abschnitt 3 der Verordnung die spezifischen Anforderungen an das Halten von Legehennen. Für alle zu Erwerbszwecken gehaltenen Nutztiere gilt, dass Ställe mit Vorrichtungen ausgestattet sein müssen, die jederzeit eine zur Inaugenscheinnahme der Tiere ausreichende Beleuchtung und einen Zugriff auf alle Nutztiere durch die mit der Fütterung und Pflege betrauten Person ermöglichen.
Drucksache 162/19
... "1. zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger ernster Schäden".
Drucksache 358/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Die Übermittlung von Daten zum Personalstand ist abzulehnen, weil in Bezug auf den Verwaltungsvollzug ausschließlich Länderkompetenzen betroffen sind und für diese Bundesstatistik weder eine Zuständigkeit noch eine sachliche Notwendigkeit des Bundes erkennbar ist. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) setzt nicht nur Bundesgesetze um, sondern hat auch länderspezifische Aufgaben. Die Zuständigkeit für die Vollzugsbehörden der Gesundheitsverwaltung liegt bei den Ländern.
Drucksache 98/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... Die vorgeschlagene Änderung von § 1 Absatz 2 Satz 1 PsychThG erweitert die Möglichkeiten in der psychotherapeutischen Behandlung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten dahingehend, dass sie flexibler auf individuelle Behandlungsbedarfe des einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin reagieren können durch Nutzung moderner, innovativer und störungsspezifischer psychotherapeutischer Methoden. So können neue Methoden bereits dann genutzt werden, wenn eine ausreichende Evidenz für die Wirksamkeit der jeweiligen Methode vorliegt, und nicht erst nach der Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie. Die Ergänzung der Indikation um die psychischen Erkrankungen stellt eine Klarstellung dar.
Drucksache 605/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... 4. zur Art und Weise, wie nationale Marktbedingungen sowie rechtliche, regulatorische und unternehmensspezifische Bedingungen berücksichtigt werden,
Drucksache 594/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... In der MDR fehlt eine Aufforderung an den Mitgliedstaat, Ersatzmaßnahmen zu definieren, die für erforderlich gehalten werden, falls mangels Funktionsfähigkeit die Einführung von EUDAMED vertagt ist. Deutsche Wirtschaftsakteure haben Sorge vor nationalspezifischen Zusatzbelastungen und suchen für die eigene Planungssicherheit Antworten auf die Frage, ob und wenn, wann und wie es eine Schnittstelle der nationalen Datenbank (DIMDI und der des BfArM) zur europäischen Datenbank EUDAMED geben wird.
Drucksache 592/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
... pro Entnahmestelle aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt der maximalen abgerufenen Leistung und einem Arbeitspreis in Cent pro verbrauchte Kilowattstunde. Durch das beschriebene spezifische Stromabnahmeverhalten von Seeschiffen verteilen sich nach der derzeitigen Regelungssystematik zu entrichtende Jahres- oder ggf. Monatsleistungspreise auf unterdurchschnittliche Strombezugsmengen. Der rechnerische Gesamtpreis pro Kilowattstunde erhöht sich entsprechend und liegt für den landseitigen Strombezug durch Seeschiffe deutlich höher als in den typischen Verbrauchsfällen, die in den Vergleichsstatistiken zugrunde gelegt werden. Bei großen Seeschiffen können sich dem Vernehmen nach im Einzelfall durchschnittliche Netzentgelte von deutlich über 10 Cent pro Kilowattstunde ergeben. Demgegenüber beträgt das Netzentgelt z.B. für einen Beispielindustriekunden in Hamburg, der in Mittelspannung Strom entnimmt, nach dem Monitoringbericht 2018 von
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.