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"Finanzverfassung"
Drucksache 288/20
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe
... Dabei ist zu berücksichtigen, dass die den sozialen Leistungen zugrunde liegenden Gesetze Bundesrecht sind. Die Aufgaben wurden den Kommunen einst übertragen, ohne zugleich deren Finanzierung zu regeln. Kostenverursacher ist der Bund, Kostenträger sind hingegen die Kommunen. Es handelt sich um eine systemische Schwäche der bundesdeutschen Finanzverfassung, die Jahr für Jahr zutage tritt. Ziel muss es daher sein, die strukturschwachen und besonders betroffenen Kommunen fokussiert und dauerhaft zu unterstützen, denn eine flächendeckende Haushaltskrise besteht nicht. Mit diesem Ziel ist die Entlastung von Sozialausgaben der richtige Ansatz. Eine Stärkung der Gemeinden über höhere Anteile an den Gemeinschaftssteuern begünstigt hingegen eher die wirtschaftsstarken Kommunen. Folge wäre der Anstieg komplexer und politisch konfliktreicher Umverteilungen zwischen Ländern und Kommunen.
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... angelegten, zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausbalancierten Systems der Finanzverfassung zu führen.
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
Drucksache 47/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... -Bepreisung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer als finanzverfassungsrechtlich problematisch gilt.
Drucksache 582/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Wenn die Bundesregierung - insoweit berechtigt - darauf hinweist, dass zwischen Ländern und Kommunen finanzverfassungsrechtlich nicht zu differenzieren ist, kann sie konsequenterweise auch nicht zwischen Landesstraßen und kommunalen Straßen unterscheiden. Vielmehr muss die finanzielle Belastung für alle Straßen unterhalb der Bundesstraßenebene dann einheitlich verteilt sein.
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Gegensatz zu den Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Länder führen wird. Die Länder haben bereits frühzeitig die Forderung aufgestellt, dass sich der Bund auch künftig in angemessener Weise an den Kosten des Sozialen Entschädigungsrechts beteiligen muss und insbesondere die Mehrkosten durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts zu tragen hat. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilung der Kostentragung zwischen Bund und Ländern kommt dieser Forderung bislang nicht nach. Im Gegenteil ist in Zukunft damit zu rechnen, dass die Kosten für Sachleistungen in erheblichem Umfang steigen, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgrund geltender finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben ausschließlich von den Ländern zu tragen sind.
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die Ermöglichung der Entscheidung zu Gunsten der Abfindung für Berechtigte nach § 142 SGB XIV-E - insbesondere für die Geschädigten - nach Ausübung des Wahlrechts zu Gunsten des neuen Rechts stellt die öffentlichen Haushalte vor erhebliche Herausforderungen. Geht man angesichts der deutlich höheren monatlichen Entschädigungsleistungen nach dem neuen Recht im Vergleich zum Bundesversorgungsgesetz davon aus, dass zwei Drittel der Berechtigten nach § 142 SGB XIV-E oder mehr in das Leistungssystem des neuen SGB XIV wechseln und sich von diesem Personenkreis ein nicht unwesentlicher Teil für die Gewährung der Abfindung entscheiden wird, werden die Haushalte von Bund und Ländern mit erheblichen Mehrkosten belastet. Dies führt unter Berücksichtigung des Jährlichkeitsgrundsatzes im öffentlichen Haushaltsrecht und der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben (insbesondere der Schuldenbremse) zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Haushaltsaufstellung und dem Haushaltsvollzug.
Drucksache 582/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Wenn die Bundesregierung - insoweit berechtigt - darauf hinweist, dass zwischen Ländern und Kommunen finanzverfassungsrechtlich nicht zu differenzieren ist, kann sie konsequenterweise auch nicht zwischen Landesstraßen und kommunalen Straßen unterscheiden. Vielmehr muss die finanzielle Belastung für alle Straßen unterhalb der Bundesstraßenebene dann einheitlich verteilt sein.
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Die Lastenverschiebung zwischen Land und Kommune berührt nicht die Grundsätze über das Finanzwesen. Es ist verfassungsrechtlich legitim, mit einem Teil der Kosten den Staat zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1969, Az. 2 BvF 1/64). Der Kostenanteil des Bundes erhöht sich durch die Änderung lediglich von einem Drittel auf die Hälfte der Kosten. Zur Entlastung der Kommunen treten zudem die Länder, in denen die jeweilige Kreuzung liegt, in die Finanzierungsverantwortung des Straßenbaulastträgers ein. Finanzverfassungsrechtlich sind die Kommunen als Teil der Länder anzusehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
§ 22b Duldungspflichten bei Instandhaltung und Erneuerung von Eisenbahnanlagen
Artikel 2 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
§ 3a Duldungspflichten im Interesse der Unterhaltung
Artikel 3 Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 5
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5046, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 47/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich
... -Bepreisung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer als finanzverfassungsrechtlich problematisch gilt.
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Dabei ist zu berücksichtigen, dass die den sozialen Leistungen zugrunde liegenden Gesetze Bundesrecht sind. Die Aufgaben wurden den Kommunen einst übertragen, ohne zugleich deren Finanzierung zu regeln. Kostenverursacher ist der Bund, Kostenträger sind hingegen die Kommunen. Es handelt sich um eine systemische Schwäche der bundesdeutschen Finanzverfassung, die Jahr für Jahr zutage tritt. Ziel muss es daher sein, die strukturschwachen und besonders betroffenen Kommunen fokussiert und dauerhaft zu unterstützen, denn eine flächendeckende Haushaltskrise besteht nicht. Mit diesem Ziel ist die Entlastung von Sozialausgaben der richtige Ansatz. Eine Stärkung der Gemeinden über höhere Anteile an den Gemeinschaftssteuern begünstigt hingegen eher die wirtschaftsstarken Kommunen. Folge wäre der Anstieg komplexer und politisch konfliktreicher Umverteilungen zwischen Ländern und Kommunen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *
Artikel 104e
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Dabei ist zu berücksichtigen, dass die den sozialen Leistungen zugrunde liegenden Gesetze Bundesrecht sind. Die Aufgaben wurden den Kommunen einst übertragen, ohne zugleich deren Finanzierung zu regeln. Kostenverursacher ist der Bund, Kostenträger sind hingegen die Kommunen. Es handelt sich um eine systemische Schwäche der bundesdeutschen Finanzverfassung, die Jahr für Jahr zutage tritt. Ziel muss es daher sein, die strukturschwachen und besonders betroffenen Kommunen fokussiert und dauerhaft zu unterstützen, denn eine flächendeckende Haushaltskrise besteht nicht. Mit diesem Ziel ist die Entlastung von Sozialausgaben der richtige Ansatz. Eine Stärkung der Gemeinden über höhere Anteile an den Gemeinschaftssteuern begünstigt hingegen eher die wirtschaftsstarken Kommunen. Folge wäre der Anstieg komplexer und politisch konfliktreicher Umverteilungen zwischen Ländern und Kommunen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
Drucksache 94/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 Drucksache: 94/18 und zu 94/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final Drucksache: 97/18 und zu 97/18
... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 8. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass
Drucksache 165/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d,125c, 143e)
... Für personelle Ausstattung sowie Instandhaltung, Betrieb und Wartung gelten die allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Regelungen (Artikel 104a Absatz 1 GG) . Gesamtstaatlich bedeutsam sind Investitionen, die in ihrer Gesamtheit von erheblichem Gewicht für die Gewährleistung einer zukunftstauglichen Bildungsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet sind. Es geht um Investitionen, die in allen Ländern auf vergleichbare Weise infrastrukturelle Handlungsbedarfe auslösen und von den Ländern und Schulträgern nicht allein finanziert werden können, sondern einen bundesweiten, abgestimmte Innovationsschub erfordern. Durch gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen soll ein struktureller und überregionaler Mehrwert für den gesamten Bildungsstandort Deutschland geschaffen werden. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Das Bundesgesetz oder die Verwaltungsvereinbarung kann Bestimmungen über die Ausgestaltung der jeweiligen Länderprogramme zur Verwendung der Finanzhilfen vorsehen. Damit die Bundeshilfen zielgerichtet eingesetzt werden, regelt der Bund in entsprechender Anwendung des Artikel 104b Absatz 2 GG im Einvernehmen mit den Ländern die Kriterien für die Ausgestaltung der Länderprogramme. Zentrale Funktion dieser Kriterien ist es, die zielgerichtete und effiziente Verwendung der Mittel und den überregionalen und strukturellen Mehrwert für den Bildungsstandort Deutschland zu gewährleisten.
Drucksache 94/1/18
... - Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es ist aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht zu prüfen, ob im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Steuerart eine ertragsteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Dabei sollte die weltweit bereits erbrachte Ertragsteuer eines Unternehmens Berücksichtigung finden. Die Digitalsteuer darf nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht. 10. Die Einführung einer Zwischenlösung bedarf ebenfalls der eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere auch im Hinblick auf die Konsequenzen der jüngsten US-Steuerreform. Es muss sichergestellt werden, dass
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... system der EU und einem nationalen Beitrag nach Maßgabe der nicht recycelten Verpackungsabfälle, wird abgelehnt. Die Begründung der Kommission, eine Diversifizierung der Einnahmequellen werde den EU-Haushalt belastbarer machen, überzeugt nicht. Die vorgeschlagenen neuen Eigenmittelquellen würden das Eigen-mittelsystem nicht vereinfachen, sondern zu weiterer Verkomplizierung und Zersplitterung und damit zu mehr Intransparenz führen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Erhebung von Steuern eine maßgebliche Eigenschaft nationaler Souveränität ist und die Einführung einer EU-Steuer nach der Finanzverfassung unzulässig wäre.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... Die (Mit-)Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast durch den Bund ist finanzverfassungsrechtlich zulässig. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung der Lärmsanierung an den Straßen in kommunaler Baulast durch den Bund bestimmen sich nach der finanzverfassungsrechtlichen Vorschrift des Art. 104b des
Drucksache 281/16
... im Zuge einer Bundesstraße eine Gemeinde, steht ihr insoweit das verbleibende Mautaufkommen zu. Finanzverfassungsrechtlich sind Gemeinden und Gemeindeverbände Teile des Landes, in dem sie liegen. Ihre Aufgaben und Ausgaben werden denen ihres Landes zugerechnet (Art. 106 Abs. 9 GG) . Die aufgabengerechte Verteilung des Finanzaufkommens zwischen Bund und Ländern bezieht auch die Kommunen - und zwar als Teil der Länder - ein (BVerfGE 86, 148 II (215 f.). Daher werden die den Kommunen als Straßenbaulastträger für
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2 Mautschuldner
§ 3a Knotenpunkte
§ 11 Mautaufkommen
§ 13a Übergangsregelungen
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Evaluation
7. Gesetzgebungskompetenz
8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
9. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... n) Mit der Beibehaltung der Finanzierung des Gesamtsystems über Beteiligungsentgelte wird an einem Modell festgehalten, dass sich in der Vergangenheit nachweislich nicht bewährt hat. Der Bundesrat hält demgegenüber auch weiterhin das von einer Vielzahl der Länder vorgeschlagene Modell der Weiterentwicklung der Lizenzentgelte hin zu einer Ressourcenabgabe, deren Bemessung direkt nach ökologischen Kriterien erfolgt und damit ein echtes Steuerungsinstrument darstellt, für vorzugswürdig und weist darauf hin, dass die verschiedenen hiergegen vorgebrachten europa- und finanzverfassungsrechtlichen Bedenken nicht durchgreifen, wie durch überzeugende Rechtsgutachten belegt werden konnte.
Drucksache 530/15
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VerbraucherstreitbeilegungsInformationspflichtenverordnung - VSBInfoV )
... Die Vorschrift konkretisiert und ergänzt die Vorschrift des § 25 Absatz 1 Satz 2 VSBG, wonach Unterlagen zur Organisations- und Finanzverfassung der Einrichtung vorzulegen sind. Nach Nummer 2 sollen diese Unterlagen in der Begründung des Antrags erläutert werden, um der zuständigen Behörde die Prüfung zu ermöglichen, ob die Anforderungen nach § 24 VSGB vorliegen, insbesondere ob die Finanzierung gesichert erscheint. Die Vorschrift setzt Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Antrag auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle
§ 2 Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen
§ 3 Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 4 Tätigkeitsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 5 Evaluationsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 6 Verbraucherschlichtungsbericht und Auswertung der Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 437/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 2009 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die zentrale Zollabwicklung hinsichtlich der Aufteilung der nationalen Erhebungskosten, die bei der Bereitstellung der traditionellen Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union einbehalten werden
... es aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht gegeben. Der Bund hat die ausschließliche Zuständigkeit über die Zölle (Artikel 105 Absatz 1 des
Drucksache 180/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003
... In der Satzung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt werden Einzelheiten zu seinen Organen, deren Aufgabenverteilung, den inhaltlichen Zielen, der Finanzverfassung, den Kontrollmechanismen sowie hinsichtlich der Auflösung des Stiftungsvermögens geregelt.
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Die Vorschrift stellt klar, dass das KSpG im Hinblick auf die Materie der Abgabenerhebung im Zusammenhang mit der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten keine abschließende Regelung trifft und somit keine Sperrwirkung für landesrechtliche Abgabenregelungen entfaltet. Die Zulässigkeit von landesrechtlichen Abgaben im Zusammenhang mit der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid selbst richtet sich nach dem höherrangigem Recht der Finanzverfassung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... 2) Das oben aufgeführte Finanztableau berücksichtigt die vollständige Kompensation der mit dem Gesetz verbundenen Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund. Finanzverfassungsrechtlich kann der Bund hier unmittelbar nur die Länder entlasten. Der Ausgleich der Gemeinden erfolgt durch die Länder. Zusätzlich werden die Länder von den einmaligen Kosten entlastet, die der Finanzverwaltung im Zuge der im Jahressteuergesetz 2010 geregelten Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch die schriftliche Übermittlung der erstmals gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale entstehen. Zur Veranschaulichung der finanziellen Auswirkungen ohne die erwähnten Kompensationsleistungen des Bundes vgl. die Darstellung im allgemeinen Teil der Begründung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
§ 25a Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre
§ 26 Veranlagung von Ehegatten
§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten
§ 32e Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung
§ 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 51 Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
§ 61 Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
§ 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten
§ 25 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Artikel 5 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
Artikel 7 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
§ 12 Anwendungszeitpunkt
Artikel 10 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Achter Abschnitt
§ 22a Ermächtigung
Artikel 11 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft
Artikel 12 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 14 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 15 Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften
Artikel 16 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren
Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren
Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz
Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT
Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Satz 3
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Im Einzelnen
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG
b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG
c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG
2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages
4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen
Drucksache 680/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist nicht durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt. Bei der Luftverkehrsteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, sie ist weder eine Verbrauchssteuer im Sinne von Art 105 Abs. 2 GG, noch eine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Damit verstößt die Einführung einer Luftverkehrsteuer durch den Bund in vorliegender Form gegen die grundgesetzliche Finanzverfassung.
Drucksache 657/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... 3. Der Bundesrat verweist im Hinblick auf die Finanzaktivitätssteuer auf die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des
Drucksache 532/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist nicht durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt. Bei der Luftverkehrsteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, sie ist weder eine Verbrauchsteuer im Sinne von Art 105 Abs. 2 GG, noch eine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Damit verstößt die Einführung einer Luftverkehrsteuer durch den Bund in vorliegender Form gegen die grundgesetzliche Finanzverfassung.
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Aus dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz ergibt sich für die Gebietskörperschaften keine Verpflichtung zur Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens, es werden lediglich Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Sofern Reformvorhaben konkret umgesetzt werden sollen, bedarf es jeweils gesonderter Beschlüsse und Überprüfungen und ggf. Anpassungen der jeweiligen finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben und Haushaltsordnungen.
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Nach Absatz 1 trägt der Bund gemäß der finanzverfassungsrechtlichen Kostentragungspflichten aus Artikel 104a Absatz 1 GG die Kosten der Errichtung und des Betriebs des Verbindungsnetzes.
Drucksache 57/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
... Absatz 1 regelt die Voraussetzungen, unter denen das BMELV im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Lastenverteilung bzw. Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit die betreffenden Maßnahmen bei der Kommission beantragen kann. Eine Änderung der Verwaltungs-und Finanzierungszuständigkeiten zu Lasten des Bundes ist damit nicht verbunden.
Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... änderungen im Bereich der Finanzverfassung ist es, im Einklang mit den Vorgaben des reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes die institutionellen Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu verbessern.
Drucksache 606/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... - der Antragsgegner zu 1. und die Antragsgegnerin zu 2. gegen den Grundsatz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages i.V.m. Artikel 46 Abs. 1 und Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue sowie gegen die Grundsätze der Finanzverfassung gemäß den Artikeln 104a ff. GG verstoßen und dadurch den Deutschen Bundestag in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus diesen Vorschriften verletzt haben, indem sie es unterlassen haben, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, die Beobachtung des Antragstellers zu 1. und weiterer der Antragstellerin zu 2. angehörender Bundestagsabgeordneter einzustellen
Drucksache 755/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... ")] widersprechen grundlegend dem verfassungsgemäßen Zusammenwirken von Bund und Ländern. Die Länder haben im Rahmen ihrer Kulturhoheit alle Kräfte darauf zu verwenden dass Schülerinnen und Schüler an den Schulen jedenfalls den Hauptschulabschluss erwerben. Der Bund kann im Rahmen der öffentlichen Fürsorge Personen unterstützen, denen dies dennoch mit dem Schulbesuch nicht gelungen ist. Darüber hinaus stünde die im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder im Widerspruch zur Finanzverfassung.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III
7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB III
9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III
13. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III , Nr. 49 § 240 Abs. 2 SGB III
14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III
15. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III
§ 61a Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
16. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III
18. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III
§ 217 Eingliederungszuschuss
19. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III
20. Zu Artikel 1 Nr. 59a - neu - § 367 Abs. 3 SGB III
21. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
22. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II
23. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II
25. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II
26. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II
27. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II
28. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II
29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 606/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... - der Antragsgegner zu 1. und die Antragsgegnerin zu 2. gegen den Grundsatz der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages i.V.m. Artikel 46 Abs. 1 und Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue sowie gegen die Grundsätze der Finanzverfassung gemäß den Artikeln 104a ff. GG verstoßen und dadurch den Deutschen Bundestag in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus diesen Vorschriften verletzt haben, indem sie es unterlassen haben, das Bundesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, die Beobachtung des Antragstellers zu 1. und weiterer der Antragstellerin zu 2. angehörender Bundestagsabgeordneter einzustellen
2 I.
a Vorwurf der mangelnden demokratischen Legitimation der Europäischen Union
aa Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments
bb Verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission
cc Größere Transparenz durch öffentliche Ratssitzungen
dd Die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente
ee Stärkung der Rolle des Ausschusses der Regionen
b Vorwurf der Entstaatlichung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer europäischen Staatlichkeit
aa Verbesserte Kompetenzabgrenzung
bb Begrenzte Übertragung zusätzlicher Kompetenzen auf die Europäische Union
cc Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union
dd Recht auf Austritt
2 II.
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Das Gesetz steht in Einklang mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben. Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat oder Sonderabgaben werden nicht erhoben.
Drucksache 755/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... ") widersprechen grundlegend dem verfassungsgemäßen Zusammenwirken von Bund und Ländern. Die Länder haben im Rahmen ihrer Kulturhoheit alle Kräfte darauf zu verwenden, dass Schülerinnen und Schüler an den Schulen jedenfalls den Hauptschulabschluss erwerben. Der Bund kann im Rahmen der öffentlichen Fürsorge Personen unterstützen, denen dies dennoch mit dem Schulbesuch nicht gelungen ist. Darüber hinaus stünde die im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder im Widerspruch zur Finanzverfassung.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III
5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III
6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III
7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III
8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III
9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III
10. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III
12. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III
13. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III
14. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III
§ 217 Eingliederungszuschuss
15. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III
16. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
17. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II
18. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II
19. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II
20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II
21. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II
22. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II
24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) sollte ausschließlich aus kostendeckenden Gebühren und nicht über den Verkauf von Emissionsberechtigungen finanziert werden. Die teilweise Finanzierung der Vollzugsaufgaben über den Verkauf von Emissionsberechtigungen ist im Hinblick auf die finanzverfassungsrechtlichen Regelungen der Artikel 105 ff. GG problematisch. Die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden sollte in erster Linie aus dem Ertrag der in Artikel 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen (Steuern, Gebühren und Beiträge) erfolgen (Prinzip des Steuerstaates). Auch die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zur Deckung der beim Gesetzesvollzug entstehenden Kosten ist dem
Drucksache 661/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Rechtsberatung). Rechtsberatung meint alle diejenigen Berufe, die zulässigerweise eine geschäftsmäßige Beratung in Rechtsangelegenheiten ausüben, soweit ihren das Rechtsberatungsgesetz Raum lässt. (Kunig, in: von Münch/Kunig, GG, 5.A., 2003, Art. 74 Rn. 23). Dazu zählen auch Steuerberater (Kunig, a.a.O.; Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 74 Rn. 86; Stettner, in Dreier, GG, Band II, 1998, Art. 74, Rn. 28; Degenhart, in: Sachs, GG, 3. A., 2003, Art. 74, Rn. 23; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 7.A., 2004, Art., 74, Rn. 10; Rengeling, in: Handbuch des Staatsrechts, Band IV - Finanzverfassung - Bundesstaatliche Ordnung, 1990, § 100, Rn. 139; Umbach/Clemens, GG, Band II, 2002, Art. 74, Rn. 21)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummern 8 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Drucksache 508/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Die Gesetzgebungskompetenz hat der Bund (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Rechtsberatung). Rechtsberatung meint alle diejenigen Berufe, die zulässigerweise eine geschäftsmäßige Beratung in Rechtsangelegenheiten ausüben, soweit ihnen das Rechtsberatungsgesetz Raum lässt (Kunig, in: von Münch/Kunig, GG, 5.A., 2003, Art. 74 Rn. 23). Dazu zählen auch Steuerberater (Kunig, a.a.O.; Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 74 Rn. 86; Stettner, in Dreier, GG, Band II, 1998, Art. 74, Rn. 28; Degenhart, in: Sachs, GG, 3. A., 2003, Art. 74, Rn. 23; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 7.A., 2004, Art., 74, Rn. 10; Rengeling, in: Handbuch des Staatsrechts, Band IV - Finanzverfassung - Bundesstaatliche Ordnung, 1990, § 100, Rn. 139; Umbach/Clemens, GG, Band II, 2002, Art. 74, Rn. 21)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes1
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 508/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Handbuch des Staatsrechts, Band IV - Finanzverfassung - Bundesstaatliche Ordnung, 1990, § 100, Rn. 139; Umbach/Clemens, GG, Band II, 2002, Art. 74, Rn. 21)
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummern 8 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... 9. Grundsätze der Finanzausstattung und -verwaltung im Rahmen der Finanzverfassung für das gesamte System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter Wahrung der Selbständigkeit der Träger,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 276/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) sollte ausschließlich aus kostendeckenden Gebühren und nicht über den Verkauf von Emissionsberechtigungen finanziert werden. Die teilweise Finanzierung der Vollzugsaufgaben über den Verkauf von Emissionsberechtigungen ist im Hinblick auf die finanzverfassungsrechtlichen Regelungen der Artikel 105 ff. GG problematisch. Die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden sollte in erster Linie aus dem Ertrag der in Artikel 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen (Steuern, Gebühren und Beiträge) erfolgen (Prinzip des Steuerstaates). Auch die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zur Deckung der beim Gesetzesvollzug entstehenden Kosten ist dem
Drucksache 508/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Rechtsberatung). Rechtsberatung meint alle diejenigen Berufe, die zulässigerweise eine geschäftsmäßige Beratung in Rechtsangelegenheiten ausüben soweit ihnen das Rechtsberatungsgesetz Raum lässt (Kunig, in: von Münch/Kunig, GG, 5.A., 2003, Art. 74 Rn. 23). Dazu zählen auch Steuerberater (Kunig, a.a.O.; Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 74, Rn. 86; Stettner, in: Dreier, GG, Band II, 1998, Art. 74, Rn. 28; Degenhart, in: Sachs, GG, 3. Auflage 2003, Art. 74, Rn. 23; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 7. Auflage 2004, Art. 74, Rn. 10; Rengeling, in: Handbuch des Staatsrechts, Band IV -Finanzverfassung - Bundesstaatliche Ordnung, 1990, § 100, Rn. 139; Umbach/Clemens, GG, Band II, 2002, Art. 74, Rn. 21).
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Nummer 5
Nummer 5a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 57
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummern 8 bis 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... Die Änderungen im Bereich der Finanzverfassung orientieren sich ebenfalls an den Zielen der Entflechtung, Verantwortungsklarheit und Handlungsautonomie.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
Drucksache 193/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallverbringungsgesetz es sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
... es zuständig. Ihnen obliegt deshalb auch die finanzverfassungsrechtliche Ausgabenverantwortung.
Drucksache 193/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallverbringungsgesetz es sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
... es zuständig. Ihnen obliegt deshalb auch die finanzverfassungsrechtliche Ausgabenverantwortung.
Drucksache 586/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
Nach der Finanzverfassung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 160/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG )
Drucksache 197/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Drucksache 572/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.