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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzstatistische"


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Drucksache 272/17

... Das Anliegen der Europäischen Kommission, die hohe Qualität finanzstatistischer Daten der Mitgliedstaaten langfristig zu sichern und weiter zu verbessern, ist grundsätzlich zu unterstützen. Es bestehen aufgrund der großen strukturellen Unterschiede zwischen den Staatswesen der Mitgliedstaaten erhebliche Zweifel, ob mit Hilfe von EPSAS das Ziel, qualitativ hochwertigere und besser vergleichbare Daten zur Prävention von Finanz- und Wirtschaftskrisen zu erfassen, erreicht werden kann.



Drucksache 30/13

... Die europäische Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass verlässliche Daten über die Finanzen der öffentlichen Haushalte zwingende Voraussetzung für eine solide Finanzpolitik sind. Im Rahmen der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die Qualitätsanforderungen, die das EU-Recht an finanzstatistische Daten stellt, gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanziellen Transaktionen eine erweiterte Datenbasis notwendig. Zusätzlich müssen die Zahlungsströme zwischen Einheiten, die zum Sektor Staat gehören, kohärent und einheitlich erfasst werden. Dazu müssen Informationen über die Sektorzuordnung von Fonds, Einrichtungen und Unternehmen allgemein zugänglich sein. Weiterhin sind durch zeitlich bedingte Tatbestandsveränderungen diverse geringfügige Änderungen des



Drucksache 87/10

... Das Haushaltsüberwachungssystem der EU ist in seinen Grundlagen in den Verträgen festgelegt und im EU-Recht näher geregelt; im Hinblick auf die Anwendung des Verfahrens bei übermäßigem Defizit (VÜD) gelten insbesondere die Anforderungen an die Qualität der Haushaltsstatistiken. Die Qualität der finanzstatistischen Daten ist in erster Linie davon abhängig dass die Mitgliedstaaten die für das VÜD relevanten Rechtsakte korrekt durchführen etwa die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates1 (ESVG 95) und die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates2, mit der das statistische Referenzsystem für Standards, Definitionen und Buchungsregeln eingeführt wurde. Die Kommission wurde mit der Überwachung der Qualität der gemeldeten Haushaltsdaten betraut. Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet die Kommission (Eurostat) regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden, gemäß ESVG 95 erhobenen Haushaltsdaten. Qualität der tatsächlichen Zahlen bedeutet die Einhaltung von Verbuchungsregeln, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität und Kohärenz der statistischen Daten. Zudem übermitteln die Mitgliedstaaten nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 unbeschadet der die statistische Geheimhaltung betreffenden Bestimmungen der Kommission (Eurostat) so rasch wie möglich die für die Bewertung der Datenqualität angeforderten relevanten statistischen Informationen.



Drucksache 2/09

... § 49b Finanzstatistische Berichtspflichten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 1a
Haushaltswirtschaft

§ 7a
Grundsätze der staatlichen Doppik

§ 49a
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens

§ 49b
Finanzstatistische Berichtspflichten

Artikel 2
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen

1 Allgemeines

1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

1.2 Begriffsbestimmungen

5 Rechnungswesen

5 Haushaltsdarstellung

5 Kameralistik

Erweiterte Kameralistik

Staatliche Doppik

Produktorientierte Haushalte

5 Produkthaushalt

1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen

1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen

1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen

1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts

1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung

1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität

5 Budgetierung

1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen

1.5.4.1 Mindeststandards Doppik

1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen

1.5.4.3 Produktrahmen

1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung

1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung

1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug

Aufstellung eines doppischen Haushalts

Aufstellung eines Produkthaushaltes

Aufstellung eines produktorientierten Haushalts

Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik

Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug

Konkretisierungen nach Leistungszwecken.

Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug

Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten

Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten

1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen

1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung

2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 6a

Zu Nummer 4

zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 5

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 13

Zu Nummer 9

Zu § 15

Zu § 15

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 18

Zu Nummer 12

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 22

Zu Nummer 15

Zu § 27

Zu § 27

Zu § 27

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 34

Zu Nummer 18

Zu § 37

Zu § 37

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 49a

Zu § 49a

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes


 
 
 


Drucksache 504/06

... Diese Entwicklung macht deutlich, dass nach dem verfassungsrechtlich verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot des Haushaltsrechts die bestehenden Regelungen der §§ 33a und 6a HGrG bedenklich erscheinen, weil sie die Gebietskörperschaften zu Mehraufwendungen zwingen, die im kommunalen Bereich entbehrlich sind. Die Änderungen sollen daher dahingehend Rechtssicherheit schaffen, dass interessierte Gebietskörperschaften ihr Haushalts- und Rechnungswesen allein auf doppischer Grundlage führen können. Die Pflicht zur Lieferung der übergreifend erforderlichen Informationen insbesondere zur Wahrung finanzstatistischer Erfordernisse bleibt davon unberührt.



Drucksache 83/05

... 3. die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach Arten sowie nach Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend der für die Gemeinden und Gemeindeverbände maßgeblichen finanzstatistischen Systematik."



Drucksache 83/1/05

... Eine wesentliche Zielvorgabe für die Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ist die Reform des finanzstatistischen Berichtswesens mit der Ausrichtung, Standards zu reduzieren und Kosteneinsparungen zu erreichen. Außerdem soll mehr Qualität bei den ermittelten Daten als Quantitäten bei den verfügbaren Daten erreicht werden. Dem würde auch der Verzicht auf die bundesweite kommunale Haushaltsansatzstatistik entsprechen, deren Ergebnisse im Vergleich zum Aufwand der Erhebung sowie der Aufbereitung durch die statistischen Ämter nur einen geringen Informationswert und zudem nicht die notwendige Nachfrage haben.



Drucksache 23/05 (Beschluss)

... - unterstützt deshalb die Forderung der Kommission, die wissenschaftliche Unabhängigkeit, Integrität und Verantwortlichkeit der nationalen statistischen Ämter durch europäische Mindeststandards zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern zur Verbesserung der Qualität finanzstatistischer Daten zu vertiefen;



Drucksache 23/1/05

... - unterstützt deshalb die Forderung der Kommission, die wissenschaftliche Unabhängigkeit, Integrität und Verantwortlichkeit der nationalen statistischen Ämter durch europäische Mindeststandards zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern zur Verbesserung der Qualität finanzstatistischer Daten zu vertiefen;



Drucksache 83/05 (Beschluss)

... Eine wesentliche Zielvorgabe für die Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes ist die Reform des finanzstatistischen Berichtswesens mit der Ausrichtung, Standards zu reduzieren und Kosteneinsparungen zu erreichen. Außerdem soll mehr Qualität bei den ermittelten Daten als Quantitäten bei den verfügbaren Daten erreicht werden. Dem würde auch der Verzicht auf die bundesweite kommunale Haushaltsansatzstatistik entsprechen, deren Ergebnisse im Vergleich zum Aufwand der Erhebung sowie der Aufbereitung durch die statistischen Ämter nur einen geringen Informationswert und zudem nicht die notwendige Nachfrage haben.



Drucksache 394/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.