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"Finanzstatistik"
Drucksache 195/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im Öffentlichen Personennahverkehr
... Als Datenquellen für die Ermittlung der Leistungen des Bundes und der Länder wurden grundsätzlich die jeweiligen Haushaltspläne herangezogen. Für die differenzierte Betrachtung der GVFG- und der Regionalisierungsmittel wurden die entsprechenden Verwendungsberichte des Bundes bzw. die von den Ländern erstellten Transparenznachweise verwendet. Die Bestimmung der Steuervergünstigungen stützte sich auf die Subventionsberichte der Bundesregierung. Für die Leistungen der Kommunen wurde vor allem auf die Daten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen zurückgegriffen, die schon für die betriebswirtschaftliche Analyse herangezogen wurden. Zur Abstimmung wurden die kommunalen Finanzstatistiken des Statistischen Bundesamts verwendet. Darüber hinaus waren in manchen Fällen eigene Schätzungen erforderlich.
Drucksache 30/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse 907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... § 13 Absatz 2 soll sicherstellen, dass die statistikübergreifenden Angaben mit Erhebungsmerkmalen der einzelnen Finanz- und Personalstatistiken (Kassen-, Rechnungs-, Personalstand-, Finanzvermögenstatistik, vierteljährliche und jährliche Schuldenstatistik, Jahresabschlussstatistik, vierteljährliche Statistik der Einheiten des Staatssektors) sowie mit Erhebungsmerkmalen der Hochschulfinanzstatistik zusammengeführt werden dürfen. Andernfalls müssten die statistikübergreifenden Angaben in jeder einzelnen Erhebung neu erfragt werden. § 13 Absatz 2 dient daher der Entlastung der Auskunftspflichtigen und der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Drucksache 30/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... 1. bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens, sofern die Gesamteinnahmen oder -ausgaben 250 000 Euro im Jahr übersteigen, die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben, wobei jeweils nach Arten entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik zu unterteilen ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
§ 5 Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva
§ 9 Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
§ 9a Datenbank Berichtskreismanagement
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 30/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... § 13 Absatz 2 soll sicherstellen, dass die statistikübergreifenden Angaben mit Erhebungsmerkmalen der einzelnen Finanz- und Personalstatistiken (Kassen-, Rechnungs-, Personalstand-, Finanzvermögensstatistik, vierteljährliche und jährliche Schuldenstatistik, Jahresabschlussstatistik, vierteljährliche Statistik der Einheiten des Staatssektors) sowie mit Erhebungsmerkmalen der Hochschulfinanzstatistik zusammengeführt werden dürfen. Andernfalls müssten die statistikübergreifenden Angaben in jeder einzelnen Erhebung neu erfragt werden. § 13 Absatz 2 dient daher der Entlastung der Auskunftspflichtigen und der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Die Verordnung 1221/2002 sieht die Übermittlung von Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen vor (STPFS (Kurzfristige öffentliche Finanzstatistiken / Tabelle 25). Allerdings wurde anlässlich der Annahme der Verordnung 1161/2005 (vierteljährliche Sektorkonten / Tabelle 801Q) begonnen, ähnliche Daten für alle institutionellen Sektoren, einschließlich des Staates, zu erheben. Um die Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten zu verringern, plant die Kommission, beide Tabellen zusammenzufassen und die STPFS-Daten über den Fragebogen zu den Vierteljährlichen Sektorkonten zu erheben.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 87/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 53 endg.
... (2) In den letzten Jahren kam es zu einer Weiterentwicklung des Governance-Rahmens der Europäischen Union für die Finanzstatistik und zu einer Anpassung der institutionellen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Überwachung der Haushaltsdaten durch die Kommission (Eurostat).
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... (1) Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrens- und Datengrundlage jeweils für Kameralistik, Doppik und Produkthaushalte richten Bund und Länder ein gemeinsames Gremium ein. Das Gremium erarbeitet Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte und stellt dabei sicher, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden. Beschlüsse werden mit den Stimmen des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der Länder gefasst. Die Standards werden jeweils durch Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt. Das Gremium erarbeitet die Standards für doppische Haushalte und Produkthaushalte erstmals zum 1. Januar 2010 und überprüft die Standards für doppische Haushalte, Produkthaushalte und kamerale Haushalte anschließend einmal jährlich. Näheres regelt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 238/08
... Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Der im Gesetzentwurf vorgesehene endgültige und bundeseinheitliche Schlüssel setzt sich zusammen zu 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen (brutto) der Jahre 2001 bis 2006, zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen) der Jahre 2004 bis 2006 sowie zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort (ohne Beschäftigte von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen) der Jahre 2003 bis 2005. Beschäftigte und Entgelte werden mit dem durchschnittlichen gewogenen örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz des jeweiligen Erfassungszeitraums gewichtet. Die Daten zu den Schlüsselmerkmalen werden jeweils der amtlichen Finanzstatistik sowie der Beschäftigten- und Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Für die Daten der Gewerbesteuer wird auf den Realsteuervergleich zurückgegriffen. Damit wird gewährleistet, dass möglichst aktuelle Daten für die Berechnung der Schlüsselzahlen einfließen können. Alle drei Jahre erfolgt eine Aktualisierung des Verteilungsschlüssels auf Grundlage der jeweils verfügbaren Daten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
§ 5a Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5b Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5c Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
§ 5d Übermittlung statistischer Ergebnisse
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 564/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... mit Ausnahme der Finanzstatistiken nach § 8 Abs. 1, Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3, 4 und § 9 sowie den Angaben zum Vermögen nach § 8
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
2 I.
2 II.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu I.
Zu Nr. 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 17
Zu Nr. 19
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 24
Zu Nr. 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
Drucksache 543/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte etwa der Regionalträger der Rentenversicherung für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung – und damit auch der Finanzlage der der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger – ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV
3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I
4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI
6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI
7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI
8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 564/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte der Regionalträger für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung - und damit auch die der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger - ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.
Drucksache 564/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte der Regionalträger für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung - und damit auch die der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger - ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.
Drucksache 543/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Insbesondere im Bereich der Finanzstatistiken sind die Teilberichte etwa der Regionalträger der Rentenversicherung für sich alleine ohne jegliche Aussagekraft. Eine Beurteilung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung – und damit auch der Finanzlage der der Aufsicht der Länderbehörden unterstehenden Regionalträger – ist nur nach Kenntnis der zusammengeführten Finanzdaten aller Regional- und Bundesträger möglich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV
3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I
4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI
6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI
7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI
8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen
Drucksache 504/06
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
... (1) Bund und Länder können ihr Haushalts- und Rechnungswesen abweichend von den einschlägigen Vorschriften der Abschnitte I bis IV sowie VI des Teils I regeln, wenn sie das Rechnungswesen auf ein System der doppelten Buchführung gründen, das den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung folgt. In diesem Fall tragen diese Gebietskörperschaften dafür Sorge, dass die für die Finanzstatistik und vergleichbare übergreifende Informationszwecke erforderlichen Daten erhoben werden können.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die dauerhaften Finanzierungsmöglichkeiten sind zuletzt hinter den Erwartungen zurück geblieben. Die Steuereinnahmen des Bundes betrugen im letzten Jahr rd. 190 Mrd. €, das sind fast 2 ½ Mrd. € weniger als im Jahr 1999. Die Steuerquote, die 1999 noch bei 22 ½ Prozent des BIP lag, ist mittlerweile auf 20 Prozent gesunken (Abgrenzung der Finanzstatistik).
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 83/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes
... Erhalt der Aussagekraft der Finanzstatistiken durch die Erfassung von Einrichtungen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert worden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
§ 5 Statistik über die Schulden, Bürgschaften und Finanzaktiva
§ 13 Zusammenführung
Artikel 2 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 2
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 83/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Fz - In - K 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes
"(3) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 jährlich die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in der Gliederung nach Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereichen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik oder die Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises sowie der Behandlung des Jahresergebnisses, auch soweit sie sich aus dem Anhang ergeben."
Drucksache 23/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken
Drucksache 327/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
... es vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530) außer Kraft getreten ist. Das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 (BGBl. I S. 641) aus Artikel 2 der Verordnung ist zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1178) entsprechend geändert worden. Das in Artikel 3 der Verordnung betroffene Gesetz über die Statistik der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1976 (BGBl. I. S. 1607), ist nach § 10 des Rohstoffstatistikgesetzes vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2201) außer Kraft getreten, das wiederum nach § 8 des Rohstoffstatistikgesetzes vom 22. Dezember 2003 außer Kraft getreten ist. Artikel 4 betrifft das Gesetz über die Finanzstatistik in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1980 (BGBl. I S. 673), das nach § 16 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2119) außer Kraft getreten ist. Das Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1978 (BGBl. I S. 1509) aus Artikel 5 der Verordnung ist nach § 56 Nr. 1 des Agrarstatistikgesetzes vom 15. März 1989 außer Kraft getreten. Artikel 6 der Verordnung betrifft das Viehzählungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1980 (BGBl. S. 817), das nach § 56 Nr. 2 des Agrarstatistikgesetzes vom 15. März 1989 außer Kraft getreten ist. Das in Artikel 7 betroffene Gesetz über eine Statistik der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft in der Bekanntmachung vom 1. Juli 1980 (BGBl. I S. 820) ist nach § 56 Nr. 3 des Agrarstatistikgesetzes vom 15. März 1989 außer Kraft getreten.
Drucksache 23/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" KOM (2004) 832 endg.; Ratsdok. 5049/05
... Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" KOM (2004)
1. Einleitung
2. AUF vorhandenen ERFAHRUNGEN AUFBAUEN
2.1. Der EU-Rechtsrahmen
2.2. Die Erfahrung der statistischen Überwachung
3. DieKommission SCHLÄGT DREI AKTIONSLINIEN VOR
3.1. Ergänzung des Rechtsrahmens
3.2. Weiterentwicklung der operationellen Kapazität
3.3. Auf dem Wege zu europäischen Mindeststandards
Drucksache 175/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
KOM (2005) 71 endg.; Ratsdok. 6924/05
... Am 22. Dezember 2004 nahm die Kommission die Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken“
Drucksache 305/05
Gesetzesbeschlussdes Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen
... „(3) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 jährlich die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in der Gliederung nach Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereichen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik oder die Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises sowie der Behandlung des Jahresergebnisses, auch soweit sie sich aus dem Anhang ergeben."'
Drucksache 472/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft
... l. Der Bundesrat verweist auf seinen umfassenden Beschluss zu der dieser Vorlage zugrunde liegenden Kommissions-Mitteilung "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" (BR-Drucksache 23/05 (Beschluss)) und auf seinen Beschluss zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (BR-Drucksache 175/05 (Beschluss)).
Drucksache 175/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
... Der Bundesrat verweist auf seinen umfassenden Beschluss zu der diesem Verordnungsvorschlag zu Grunde liegenden Kommissions-Mitteilung "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" (BR-Drucksache 23/05 (Beschluss)).
Drucksache 472/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft
... 1. Der Bundesrat verweist auf seinen umfassenden Beschluss zu der dieser Vorlage zugrunde liegenden Kommissions-Mitteilung "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" (BR-Drucksache 23/05 (Beschluss)) und auf seinen Beschluss zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (BR-Drucksache 175/05 (Beschluss)).
Drucksache 23/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken"
Drucksache 83/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes
... (3) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 jährlich die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in der Gliederung nach Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereichen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik oder die Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises sowie der Behandlung des Jahresergebnisses, auch soweit sie sich aus dem Anhang ergeben.
Drucksache 175/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
... Der Bundesrat verweist auf seinen umfassenden Beschluss zu der diesem Verordnungsvorschlag zu Grunde liegenden Kommissions-Mitteilung "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" (BR-Drucksache 23/05 (Beschluss)).
Drucksache 693/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung der Economic Governance und Klärung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts KOM (2004) 581 endg.; Ratsdok. 12197/04
... Die Umsetzung des finanzpolitischen Rahmens und seine Glaubwürdigkeit hängen auch von der Qualität, pünktlichen Übermittlung und Verlässlichkeit der Finanzstatistiken und der Bewertung der öffentlichen Haushaltspositionen ab. Eine bessere Überwachung der gemeldeten Daten auf EU-Ebene wird hierzu beitragen: Entsprechend den Schlussfolgerungen des Ecofin-Rates vom 2. Juni 2004 wird die Kommission europäische Mindeststandards für den institutionellen Aufbau der Statistikbehörden aufstellen. Status und Vorrechte der nationalen statistischen Ämter müssen mit ihrer Aufgabe im Einklang stehen, verlässliche und zeitnahe Statistiken zu liefern. Vollständige Transparenz wird den Finanzmärkten die Möglichkeit geben, die Kreditwürdigkeit der verschiedenen Mitgliedstaaten besser einzuschätzen.
1. auf dem WEG ZU einer besseren Economic Governance und soliden öffentlichen Finanzen
2. Neufokussierung des Stabilitäts- und Wachtumspakts
3. HAUSHALTSPOLITISCHE Koordinierung
4. VERBESSERTE Durchsetzung
Drucksache 949/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen KOM(2005) 653 endg.; Ratsdok. 15947/05
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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