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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Finanzstabilisierungsmechanismus"


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Drucksache 175/20

... Der Vorschlag ist Teil einer Reihe von Maßnahmen wie die "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise", die in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, und ergänzt andere beschäftigungsfördernde Instrumente wie den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)/InvestEU. Dabei wird eine Technik genutzt, die die Union bereits in der letzten Finanzkrise beim Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) eingesetzt hat, um Mitgliedstaaten, die durch ein außergewöhnliches Ereignis, das sich ihrer Kontrolle entzieht, von Schwierigkeiten betroffen oder bedroht sind, kurzfristig finanzielle Unterstützung der Union zu gewähren; eine weitere Grundlage bietet der in der Haushaltsordnung von 2018 vorgesehene neue Rahmen für die Verwaltung von Eventualverbindlichkeiten. Das Instrument unterstützt Mitgliedstaaten in diesem besonderen Fall des COVID-19-Ausbruchs durch Anleihe- und Darlehenstransaktionen und könnte so als zweite Verteidigungslinie genutzt werden, um Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen zu finanzieren, die dazu beitragen, Arbeitsplätze und somit Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)

Artikel 2
Komplementarität des Instruments

Artikel 3
Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments

Artikel 4
Form des finanziellen Beistands

Artikel 5
Obergrenze des finanziellen Beistands

Artikel 6
Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands

Artikel 7
Auszahlung des Darlehens

Artikel 8
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 9
Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio

Artikel 10
Verwaltung der Darlehen

Artikel 11
Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten

Artikel 12
Verfügbarkeit des Instruments

Artikel 13
Kontrollen und Prüfungen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Anwendbarkeit

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 321/14

... Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat seit seinem Inkrafttreten am 27. September 2012 maßgeblich zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet beigetragen. Er wurde eingerichtet, um die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) als dauerhaften Mechanismus abzulösen. Sein Ziel, die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes zu wahren, hat er - nicht zuletzt durch das mittlerweile erfolgreich abgeschlossene Hilfsprogramm für Spanien (spanisches Bankenprogramm) sowie das noch laufende Hilfsprogramm für Zypern - wirksam verfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 383/12

... 7. Länderspezifische Empfehlungen zu dieser Problematik wurden gerichtet an Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Italien, Litauen, Malta, Polen und die Slowakei. Hierbei ist zu beachten, dass Mitgliedstaaten, die zurzeit finanzielle Unterstützung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) oder gemäß Artikel 143 des Vertrags erhalten, empfohlen wird, die Maßnahmen umzusetzen, die in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen festgelegt und den Memorandums of Understanding und möglichen nachfolgenden Ergänzungen näher bestimmt sind. Dies betrifft Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten

3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU

3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften

3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit

3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente

3.2.2. Besserer Informationsaustausch

3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung

3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit

3.2.5. Bessere Steuerpolitik

4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern

4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer

4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene

4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 166/12

... Der ESM soll bereits 2012 - ein Jahr früher als geplant - in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des ESM

§ 2
Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM

§ 3
[Beteiligungsrechte]

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzesfolgen

1. Wesentliche Auswirkungen des Gesetzes

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

5. Nachhaltigkeitsprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2096: Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG)


 
 
 


Drucksache 563/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der gegenwärtigen Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 165/12

... Der ESM soll bereits 2012 - ein Jahr früher als geplant - in Kraft treten und mittelfristig die nach Ausbruch der Krise geschaffenen Instrumente zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebiets wie den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 338/12

... - Wir haben bedeutende Fortschritte bei der Erweiterung unserer Rettungsschirme erzielt. Am 1. Juli 2012 - und damit ein Jahr schneller als vorgesehen - soll der Europäische Stabilitätsmechanismus als ständiger Mechanismus für das Finanzkrisenmanagement im Euro-Währungsgebiet in Kraft treten. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und sonstige Mittel zur Krisenfinanzierung bieten uns nun zusammen eine Darlehenskapazität von insgesamt 800 Mrd. EUR. Gemeinsam mit den unlängst bewilligten IWF-Mitteln leisten die europäischen Rettungsschirme einen wesentlichen Beitrag zu globalen Sicherheitsnetzen für die Finanzwirtschaft. Entscheidend ist jedoch auch, wie wir unsere Rettungsschirme einsetzen. Für diejenigen, die den Fiskalpakt ratifizieren, enthält der Europäische Stabilitätsmechanismus eine Reihe neuer Instrumente, die die EU in die Lage versetzen werden, wirksam auf Krisensituationen zu reagieren. Dabei sind Flexibilität und rasches Intervenieren besonders wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 562/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 640/11

... Allerdings erfordert die Durchführung der Programme die Bereitstellung von erheblichen Mitteln durch öffentliche und private Interessenträger, die jedoch aufgrund der Liquiditätsprobleme von Finanzinstituten eine solche finanzielle Unterstützung nicht erbringen können. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenland, das Finanzmittel außerhalb des EFSM erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Mechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei diesen Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland, Portugal, Griechenland und Irland (Programmländer). Ungarn ist dem Zahlungsbilanzmechanismus 2008 beigetreten, jedoch bereits 2010 wieder ausgetreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Kontext

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation der Interessenträger Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl von Instrumenten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 780/11

... 1. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zum Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind und/oder die von einem oder mehreren anderen Staaten, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder von internationalen Finanzinstitutionen (IFI) wie dem Internationalen Währungsfonds (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/11




Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Mitgliedstaaten unter verstärkter Überwachung

Artikel 3
Verstärkte Überwachung

Artikel 4
Informationen über Finanzhilfeersuchen

Artikel 5
Bewertung der Tragfähigkeit der Staatsschulden

Artikel 6
Makroökonomisches Anpassungsprogramm

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. XXXüber gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet

Artikel 11
Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms

Artikel 12
Abstimmung im Rat

Artikel 13
Finanzhilfen und Darlehen, die von der Anwendung der Artikel 5 und 6 ausgeschlossen sind

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 399/11

... Muss ein verbürgtes Darlehen aus der Zahlungsbilanzfazilität oder dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus aus dem Haushalt der Europäischen Union zurückgezahlt werden, können gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 können zusätzliche Eigenmittel erhoben werden, um zu gewährleisten, dass die Europäische Union ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Eine solche Mittelaufstockung erfordert einen Berichtigungshaushalt. Bei jedem Berichtigungshaushalt sind die Obergrenzen des MFR zu beachten. Angesichts des Umfangs der erforderlichen Mittel für Darlehensgarantien im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität oder des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus müsste der MFR in einem solchen Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geändert werden.

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Drucksache 399/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Vertragliche Grundlage

1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020

1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben

1.2.2. Flexibilität

1.2.3. Garantiebestimmungen

1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens

Artikel 1

Artikel 2
- Einhaltung der Obergrenzen des MFR

Artikel 3
- Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
- Technische Anpassung des Finanzrahmens

Artikel 5
- Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
- Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
- Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
- Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
- Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags

Artikel 11
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung

Artikel 12
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
- Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Artikel 14
- Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
- Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
- Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17

2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs

Teil I
- Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente

A. Bestimmungen über den Finanzrahmen

B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente

Teil II
- Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit

B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte

C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen

D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds

F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben

Teil III
- Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjähriger Finanzrahmen

Artikel 2
Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens

Artikel 3
Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Technische Anpassung

Artikel 5
Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge

Artikel 11
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns

Artikel 12
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Artikel 14
Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang
Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)


 
 
 


Drucksache 872/10

... 1. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht, den sein Präsident im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Tagung vom 28./29. Oktober 2010 vorgelegt hat. Er ist sich darin einig, dass der Vertrag dahingehend geändert werden sollte, dass die Mitgliedstaaten des Euro- Währungsgebiets einen ständigen Mechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro- Währungsgebiets insgesamt einrichten (Europäischer Stabilitätsmechanismus). Dieser Mechanismus wird die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ablösen, die bis Juni 2013 in Kraft bleiben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/10




I. Wirtschaftspolitik

II. weitere Themen

Anlage I
DRAFT EUROPEAN COUNCIL DECISION amending Article 136 of the Treaty on the Functioning of the European Union with regard to a stability mechanism for Member States whose currency is the euro

Article 1

Article 2

Article 3

Anlage II
Allgemeine Merkmale des künftigen Mechanismus Erklärung der EURO-GRUPPE vom 28. November 2010


 
 
 


Drucksache 667/10

... - Seit ihrer Einführung im Jahr 1988 haben die mehrjährigen Finanzrahmen eine strikte Haushaltsdisziplin und die mittelfristige Berechenbarkeit der EU-Ausgaben garantiert. Der Preis für diese Berechenbarkeit war die begrenzte Flexibilität. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der mehrjährige Finanzrahmen und seine Programme nicht immer in der Lage waren, auf politische Notwendigkeiten und veränderte Umstände zu reagieren. Bei wichtigen Entscheidungen, wie den Zusatzhilfen für die Entwicklungsländer während des plötzlichen Anstiegs der Lebensmittelpreise 2008, der Reaktion auf den veränderten Bedarf bei Großprojekten wie Galileo und ITER wegen der langen Vorlaufzeiten und der Entwicklung der Kosten, dem Beitrag zum Konjunkturpaket 2008/2009 oder der Reaktion auf weltweite Katastrophen wie den Tsunami musste gegen das extrem enge Korsett des aktuellen Systems angekämpft werden. Sie konnten nur unter extremen Schwierigkeiten dank unerwarteter Spielräume in anderen Haushaltstiteln in die Tat umgesetzt werden. Selbst innerhalb einzelner Programme haben die Hindernisse für eine Änderung der Ausgabenprioritäten eine angemessene Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, wie Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den veränderten Qualifizierungsbedarf im Zuge der Wirtschaftskrise oder den Wandel der Beziehungen zu aufstrebenden Wirtschaftsmächten erschwert. Durch die mangelnde Flexibilität des Haushalts, auf unerwartete Entwicklungen reagieren zu können, büßt die EU an Handlungsfähigkeit und an Ansehen ein. - Ein weiteres unvorhergesehenes Ereignis der vergangenen Jahre war die Wirtschaftskrise mit ihren Folgen für die ordnungspolitische Debatte. Sie hat die Interdependenz der europäischen Volkswirtschaften und die Notwendigkeit, die gemeinsamen Regeln zu stärken, deutlich werden lassen. Die Heranziehung des Haushalts als Sicherheit für den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein Beispiel für eine innovative Nutzung des Haushalts zur Unterstützung einer dringlichen politischen Notwendigkeit trotz äußerst knapper Mittelausstattung. Darüber hinaus war angeregt worden, die EU-Mittel als zusätzliche Finanzierungsquelle für die Präventiv- und Korrekturmaßnahmen einzusetzen, mit denen der Stabilitäts- und Wachstumspakt unterlegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 291/10

... (2) Die Übernahme von Gewährleistungen nach Absatz 1 setzt voraus, dass die Staaten des Euro-Währungsgebietes unter Ausschluss des betroffenen Landes und unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank und in Benehmen mit dem Internationalen Währungsfonds einvernehmlich übereinkommen, dass Notmaßnahmen nach der Verordnung des Rates der EU zur Errichtung eines Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus nicht oder nicht in vollem Umfang ausreichen, um die Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes abzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 291/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gewährleistungsermächtigung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1327: Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (BMF)


 
 
 


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Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 167/18 PDF-Dokument



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