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"Finanzsektors"
Drucksache 206/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
und (EU) Nr. 2019/876
aufgrund von Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie - COM(2020) 310 final
... "CRD") wird der aufsichtsrechtliche Rahmen für in der Union tätige Kreditinstitute abgesteckt. CRR und CRD wurden nach der Finanzkrise von 2008/2009 erlassen, um die im EU-Finanzsektor tätigen Institute krisenfester zu machen, wobei die mit den internationalen Partnern der EU und insbesondere mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) vereinbarten globalen Standards in weiten Teilen als Grundlage dienten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen von IFRS 9 auf die Eigenmittel
Behandlung öffentlich garantierter Kredite im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Letztsicherung für notleidende Kredite
Geltungsbeginn des Puffers bei der Verschuldungsquote
Ausgleich bei Ausschluss bestimmter Risikopositionen aus der Berechnung der Verschuldungsquote
Geltungsbeginn der Freistellung bestimmter Software-Vermögenswerte von der Abzugspflicht
Geltungsbeginn der Sonderbehandlung bestimmter pensions- oder lohnbesicherter Darlehen
Geltungsbeginn des überarbeiteten Faktors zur Unterstützung von KMU und des Faktors zur Unterstützung von Infrastruktur
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 500a Vorübergehende Behandlung öffentlicher Bürgschaften, die mit der COVID-19-Pandemie in Verbindung stehen
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/876
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Angesichts des erheblichen Umfangs der Investitionen, die zur Erreichung unserer Ziele bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit im weiteren Sinne erforderlich sind, hat die Kommission im März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums9 vorgeschlagen. Auf der Grundlage dieses Aktionsplans‚ der zur Schaffung einer Kapitalmarktunion beiträgt, wurde ein günstiges Umfeld für die Mobilisierung von Finanzmitteln für nachhaltige Investitionen geschaffen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die EU-Taxonomie, die Offenlegungen des Finanzsektors zu Fragen der Nachhaltigkeit sowie die Klimaschutz-Referenzwerte zu nennen. Durch die internationale Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen der Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, fördert die EU weltweit kohärente Ansätze und verleiht dem nachhaltigen Finanzwesen dadurch mehr Gewicht.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 337/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
... "Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" und der Realwirtschaft durch den Fonds "Wirtschaftsstabilisierungsfonds - WSF"(Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - WStBG)".
Artikel 1 Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz - SURE-GewährlG).
‚Artikel 2 Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um dieser Krise zu trotzen. Neben ihren Koordinierungsanstrengungen, ihren Bemühungen, Orientierungshilfen bereitzustellen, und ihren Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus wird die Kommission auch tätig, um die sozioökonomischen Folgen der Pandemie zu bewältigen und abzumildern. Dabei geht es um die Integrität des Binnenmarkts und ganz allgemein um die Erhaltung der Wertschöpfungsketten in den Bereichen Produktion und Vertrieb, damit die notwendige Versorgung unserer Gesundheitssysteme gewährleistet ist. Es geht darum, die Menschen zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass sich die Pandemie nicht unverhältnismäßig stark auf Einkommen und Arbeitsplätze auswirkt. Es geht darum, Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - zu unterstützen. Außerdem geht es darum, die Liquidität unseres Finanzsektors sicherzustellen und einer drohenden Rezession durch Maßnahmen auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Schließlich geht es darum, einen Rahmen zu gewährleisten, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, in koordinierter Weise entschlossen zu handeln. Das letztendliche Ziel besteht darin, auf eine rasche Erholung von diesem wirtschaftlichen Schock hinzuarbeiten.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Da die Unionsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht darauf abzielen, den Zugang zu rechtmäßigen Finanzdienstleistungen zu beschränken, muss mehr Klarheit darüber geschaffen werden, wie die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit den anderen Rechtsvorschriften für den Finanzsektor 23 ineinandergreifen. Geprüft werden sollte auch, ob und unter welchen Umständen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dazu führen könnten, dass ein Ausfall oder ein wahrscheinlicher Ausfall festgestellt wird, und möglicherweise die Abwicklung einer Bank im Rahmen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten24 oder die Liquidation im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens auslösen und die Notwendigkeit einer Einlegerentschädigung zur Folge haben könnten
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird auch auf Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. Ein ungeregelter Austritt aus der EU würde im Finanzmarktbereich dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus dem Vereinigten Königreich, die bislang das grenzüberschreitende Betreiben von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Versicherungsgeschäften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) notifiziert haben (sog. Europäischer Pass), dieses Marktzutrittsrecht mit dem Wirksamwerden des Brexit verlieren. Die zuvor auf der Basis des Europäischen Passes abgeschlossenen grenzüberschreitenden Geschäfte sind aber vertraglich vielfach so ausgestaltet, dass ihre Verpflichtungen und Wirkungen über diesen Zeitpunkt zum Teil weit hinausreichen, und es können etwa im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen mit sehr großen Geschäftsvolumina betroffen sein. Zudem werden gerade langlaufende Verträge regelmäßig keine besonderen Vorkehrungen für den Fall des Brexit enthalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.
§ 25n Einstufung als bedeutendes Institut
§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 9 Änderung der Anlageverordnung
Artikel 10 Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 25n Die eingefügte Vorschrift entspricht dem § 17 InstVergV.
Zu Nummer 5
§ 49 Maßnahmen nach dem neuen § 53b Absatz 12 KWG (siehe Begründung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gewünschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist § 49 KWG zu ergänzen.
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 84/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Das vorliegende Gesetz regelt fachlich notwendige Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuer- und Finanzmarktrechts im Hinblick auf einen unregulierten Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union. Hierzu gehört auch eine Regelung, mit welcher der Kündigungsschutz für Risikoträgerinnen und Risikoträger im Sinne der Institutsvergütungsverordnung eingeschränkt wird. Das Ziel besteht darin, zur Stärkung der Stabilität des Finanzstandorts Deutschland diejenigen Risiken für bedeutende Institute des Finanzsektors zu minimieren, die aus der Tätigkeit natürlicher Personen mit einem besonderen Einfluss auf das Risikoprofil des gesamten Instituts erwachsen. Der Bundesrat stellt fest, dass der Kreis der von dieser Regelung betroffenen Personen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eng begrenzt wurde. Er bekräftigt, dass die damit verbundene Einschränkung des Kündigungsschutzes bei einem begrenzten Personenkreis nicht auf andere Branchen übertragbar ist, so dass sich hieraus keine Präzedenzwirkung für andere Bereiche ableiten lässt.
Drucksache 251/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
in Bezug auf Referenzwerte für CO2 -arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2 -Bilanz
... In diesem Zusammenhang rief die Kommission im Dezember 2016 eine hochrangige Expertengruppe zur Entwicklung einer umfassenden EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ins Leben. Diese hochrangige Expertengruppe veröffentlichte ihren Abschlussbericht9 am 31. Januar 2018. In diesem Bericht wird eine umfassende Vision für ein nachhaltiges Finanzwesen für Europa beschrieben und es werden zwei Anforderungen an das europäische Finanzsystem benannt. Die erste dieser Anforderungen ist die Verbesserung des Beitrags des Finanzsektors zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum. Die zweite ist die Stärkung der Finanzstabilität durch die Einbindung der ESG-Faktoren in Investitionsentscheidungen. Die hochrangige Expertengruppe gab acht zentrale Empfehlungen ab, die ihrer Auffassung nach als die wesentlichen Bausteine eines nachhaltigen europäischen Finanzsystems anzusehen sind. Eine ihrer Empfehlungen war, dass Index-Anbieter aufgefordert werden sollten, Informationen über die Exponierung des Index gegenüber Nachhaltigkeitsparametern auf der Grundlage der im Index enthaltenen Wertpapiere und ihrer Gewichtung offenzulegen. Gleichzeitig sollte die ESMA
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
5 Fragebogen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
Kapitel 3a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 19a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 2
Anhang Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN
Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Änderungen der Methodik
Drucksache 127/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel COM(2018) 219 final
... 1. Gemessen an der Zahl der Unternehmen und der Beschäftigten ist der Einzelhandel die größte Branche in der EU außerhalb des Finanzsektors; auf ihn entfallen 4,5 % des Mehrwerts der europäischen Wirtschaft und 8,6 % der Beschäftigten in der EU. Eurostat, 2014.
Mitteilung
1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa
2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen
3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel
4 Niederlassungsbedingungen
Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen
Standortspezifische Vorschriften
Lokale Raumplanung
Schwellenwerte in Bezug auf die Größe
Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte
4 Niederlassungsverfahren
Vereinfachte Verfahren
4 Transparenz
Dauer der Verfahren
4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb
Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel
Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung
Verkaufsförderung und Preisnachlässe
Spezifische Vertriebskanäle
4 Öffnungszeiten
Spezifische Steuern für den Einzelhandel
Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen
Regulatorische Herkunftsbeschränkungen
Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels
5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften
Verwaltungsaufwand und Sanktionen
6. Schlussfolgerungen
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 35. Der Bundesrat ist wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die Errichtung der Bankenunion einen Beitrag zur Erhöhung der Stabilität des europäischen Finanzsektors leisten kann. Gleichzeitig teilt er die Einschätzung, dass vor der Umsetzung weiterer Schritte, wie insbesondere der Schaffung einer möglichen europäischen Einlagensicherung, weitere erhebliche Fortschritte vor allem beim Abbau von Risiken im Bankensektor unabdingbar sind. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlüsse vom 24. November 2017 (BR-Druck-sache 687/17(B)) und 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 640/15(B)). Notwendig ist auch nach seiner Einschätzung nicht nur eine risikoadäquate Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenmitteln sowie die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote ("Leverage Ratio"), sondern auch das Vorhandensein von ausreichend hochwertigen Verlustpuffern (MREL/TLAC) für den Fall der Abwicklung eines systemrelevanten Institutes. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insbesondere auf, durch gezielte regulatorische Maßnahmen zu verhindern, dass "Bail-in"-fähige Schuldverschreibungen im nennenswerten Umfang von Banken und anderen systemrelevanten Finanzintermediären gehalten werden. Die Abwicklung von systemrelevanten Institutionen muss im Sinne einer nachhaltigen Anreizwirkung glaubwürdig sein. Dies kann nur gelingen, wenn das "Bail-in"-Instrument nicht selbst zum systemischen Risiko wird.
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Ende 2016 hat die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen eingesetzt. Am 31. Januar 2018 veröffentlichte diese Gruppe ihren Abschlussbericht6, in dem sie eine umfassende Vision für die Entwicklung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorstellte. In dem Bericht werden zwei dringende Forderungen an ein nachhaltiges Finanzwesen erhoben: 1) Verbesserung des Beitrags des Finanzsektors zu nachhaltigem und integrativem Wachstum durch Finanzierung der langfristigen Bedürfnisse der Gesellschaft; 2) Stärkung der Finanzstabilität durch Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bei Investitionsentscheidungen. In dem Bericht werden acht zentrale Empfehlungen, mehrere bereichsübergreifende Empfehlungen sowie auf bestimmte Sektoren des Finanzsystems ausgerichtete Maßnahmen vorgeschlagen. Der vorliegende Aktionsplan stützt sich auf die Empfehlungen der Gruppe zur Ausarbeitung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
...
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... dd) Der Bundesrat ist wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die Errichtung der Bankenunion einen Beitrag zur Erhöhung der Stabilität des europäischen Finanzsektors leisten kann. Gleichzeitig teilt er die Einschätzung, dass vor der Umsetzung weiterer Schritte, wie insbesondere der Schaffung einer möglichen europäischen Einlagensicherung, weitere erhebliche Fortschritte vor allem beim Abbau von Risiken im Bankensektor unabdingbar sind. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlüsse vom 24. November 2017 (BR-Drucksache 687/17(B)) und 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 640/15(B)). Notwendig ist auch nach seiner Einschätzung nicht nur eine risikoadäquate Unterlegung von Staatsanleihen mit Eigenmitteln sowie die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote ("Leverage Ratio"), sondern auch das Vorhandensein von ausreichend hochwertigen Verlustpuffern (MREL/TLAC) für den Fall der Abwicklung eines systemrelevanten Institutes. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insbesondere auf, durch gezielte regulatorische Maßnahmen zu verhindern, dass "Bail-in"-fähige Schuldverschreibungen im nennenswerten Umfang von Banken und anderen systemrelevanten Finanzintermediären gehalten werden. Die Abwicklung von systemrelevanten Institutionen muss im Sinne einer nachhaltigen Anreizwirkung glaubwürdig sein. Dies kann nur gelingen, wenn das "Bail-in"-Instrument nicht selbst zum systemischen Risiko wird.
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.
Drucksache 681/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2017
... Der Bundesrat stellt fest, dass sich die wirksame Verfolgung von Geldwäschestraftaten mittelbar positiv auf ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundliches Umfeld auswirken kann. Er ist zudem der Ansicht, dass die Kommission mit Hilfe des neu aufgenommenen Schaubilds zur Geldwäsche einen Vergleich der Justizsysteme auf allgemeiner Grundlage vornehmen will. Die Kommission möchte den Bundesrat darauf hinweisen, dass das EU-Justizbarometer nicht dazu dient, einen allgemeinen Vergleich der Justizsysteme anzustellen. Gegenstand von Schaubild 19 ist die durchschnittliche Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Geldwäschestraftaten. Die wirksame Strafverfolgung in diesem Bereich des Unionsrechts ist - wie der Bundesrat allgemein anerkennt - nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität, sondern stärkt auch die Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsektors, das Vertrauen in das Finanzsystem und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Was die Bedenken des Bundesrats hinsichtlich der Datenlücke angeht, stimmt die Kommission zu, dass nach wie vor bestimmte Daten fehlen, einschließlich Daten für Deutschland. Da die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche die Mitgliedstaaten verpflichtet, einschlägige Daten aus diesem Bereich bereitzustellen, ist die Kommission zuversichtlich, dass sie diese Datenlücke künftig weiter schließen kann.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Internationale Wirtschafts- und Finanzvorschriften sollten ein Schwerpunkt bleiben. Insbesondere sollten wir uns für wirksamere Mechanismen auf globaler Ebene zur Beobachtung und Anpassung makroökonomischer Maßnahmen einsetzen, die Bekämpfung der Steuervermeidung intensivieren, die Stabilität des Finanzsektors sicherstellen, um Überkapazitäten und die damit verbundenen staatlichen Subventionen abzuschaffen und den elektronischen Geschäftsverkehr erleichtern; gleichzeitig sollten wir den Schutz der Privatsphäre gewährleisten und die Angleichung technischer Normen fördern, damit sie nicht länger unnötige Handelshemmnisse darstellen.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 333/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final
... 2007. wurde das Vertrauen der Endnutzer und insbesondere der Verbraucher im Finanzdienstleistungssektor durch die Wirtschafts- und Finanzkrise erschüttert. Daher hielten es die europäischen Gesetzgeber für erforderlich, die Belange der Verbraucher und anderen Endnutzer von Finanzdienstleistungen systematisch und angemessen zu berücksichtigen, um das Vertrauen der Bürger in die Solidität des Finanzsektors wiederherzustellen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften
- Konsultationen von Interessengruppen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Begünstigte
Artikel 4 Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Finanzbestimmungen
Artikel 7 Durchführung des Programms
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 9 Bewertung
Artikel 10 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... "Die Mitglieder des Leitungsausschusses der Anstalt, der Geschäftsführung der Finanzagentur und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzagentur und der Anstalt sowie die von der Anstalt oder der Finanzagentur im Zusammenhang mit Aufgaben nach diesem Gesetz beauftragten Dritten dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Unternehmens des Finanzsektors oder eines Dritten liegt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten, auch wenn ihre Tätigkeit bei der Finanzagentur oder der Anstalt beendet ist."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 18a Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 79 Unterstützende Maßnahmen.
§ 137a Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 14 Informations- und Verschwiegenheitspflichten
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1a Geschäftsbereich Abwicklung
Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Gerade jetzt besteht sowohl die Notwendigkeit, als auch die Gelegenheit, an der Fiskalfront aktiv zu werden und den Policy-Mix des Euroraums insgesamt neu auszutarieren. Die tatsächliche und die erwartete Inflation liegen weiterhin unterhalb der Preisstabilitätsdefinition der EZB (d.h. einer Inflation von mittelfristig knapp unter 2 %). Zusammen mit der Fortführung von Strukturreformen und einer starken Fokussierung auf die Investitionen muss die Fiskalpolitik direkter zur Binnennachfrage sowie dazu beitragen, den Aufschwung zu stützen und aus der Niedriginflation herauszufinden. Ein solcher Anstieg der Inflation kann auch zur Normalisierung der Zinssätze beitragen, was vorteilhafte Auswirkungen auf die Ersparniserträge und ganz allgemein auf die Funktionsweise des Finanzsektors hätte, der noch immer mit den Schulden-Altlasten aus der Krise zu kämpfen hat.
Mitteilung
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1 Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2 Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... 1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... Die Makrofinanzhilfe und das damit verknüpfte wirtschaftliche Anpassungs- und Reformprogramm werden den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Ukraine mindern und politische Maßnahmen fördern, die auf eine mittelfristige Verbesserung der Zahlungsbilanz und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und auf die Stärkung eines nachhaltigen Wachstums abzielen. Mit der Makrofinanzhilfe sollen insbesondere Reformen in folgenden Bereichen unterstützt werden: Verwaltung öffentlicher Mittel und Korruptionsbekämpfung, Steuerverwaltung, Reformen im Energiesektor einschließlich einer Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes, um die laufende Rücknahme von Energiesubventionen für Endverbraucher gezielt abzufedern, Reform des Finanzsektors sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 419/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz - AbwMechG )
... 1. Unternehmen des Finanzsektors, welche Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8a beantragen oder beantragt haben, auch in Bezug auf Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung, Umstrukturierung, Refinanzierung, Übertragung, Veräußerung oder Änderung bezüglich einer zum Zwecke der Rekapitalisierung erworbenen Beteiligung des Fonds nach § 20 Absatz 2 bis 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes,
Artikel 1 Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung.
§ 21a Verordnungsermächtigung
§ 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 67 Abwicklungsziele
§ 142 Abzugsmöglichkeit.
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 4 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
§ 11a Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a.
§ 12f Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung.
§ 12j Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung.
§ 17 Übergangsvorschriften
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3a Organisation und Aufgaben.
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank.
§ 3e Kostenerstattungen
§ 3f Umlage; umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 3g Umlagepflicht; Umlagebetrag; Verteilungsschlüssel und Bemessungsgrundlage
§ 3h Entstehung, Festsetzung und Vollstreckung der Umlageforderung
§ 3i Umlagevorauszahlung
§ 3j Anrechnung der Umlagevorauszahlung
§ 3k Verordnungsermächtigung
§ 19 Übergangsregelungen zur Umlageerhebung
Artikel 7 Änderung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 13 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 226/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Kleinanlegerschutzgesetz
... "Weiterhin ist auf das Risiko einzugehen, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit des Emittenten so verändert, dass er nicht mehr als operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors anzusehen ist, so dass die Bundesanstalt Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte des Emittenten der Vermögensanlage anordnen kann."
2 Kleinanlegerschutzgesetz
Artikel 1 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Abschnitt 4 Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung
§ 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen
§ 2b Befreiungen für soziale Projekte
§ 2c Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
§ 2d Widerrufsrecht
§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
§ 7 Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung.
§ 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts
§ 10a Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung
§ 11a Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung
§ 12 Werbung für Vermögensanlagen
§ 15a Zusätzliche Angaben
§ 18 Untersagung des öffentlichen Angebots
Abschnitt 4 Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung
§ 26a Sofortiger Vollzug
§ 26b Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 26c Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 4b Produktintervention
Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 5 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 6 Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
§ 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz
Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkraft des Euro-Währungsgebiets und seiner einheitlichen Währungs- und Wechselkurspolitik spielen Politik und wirtschaftliche Entwicklung dieses Gebiets für die Weltwirtschaft eine immer größere Rolle. Der gefestigte Steuerungsrahmen für das Euro-Währungsgebiet und die starke Konvergenz der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors im Kontext der Bankenunion haben das Euro-Währungsgebiet nach innen robuster gemacht.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
Drucksache 321/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... Im Zuge der Bewältigung der Staatsschuldenkrise hat sich jedoch gezeigt, dass die Krise der öffentlichen Haushalte einzelner ESMMitgliedstaaten eng mit der Krise ihres jeweiligen Finanzsektors verbunden ist. So kann es möglich werden, dass im Einzelfall ein ESMMitgliedstaat nicht dazu in der Lage ist, erforderliche Finanzhilfen für seine Finanzinstitute in voller Höhe bereitzustellen, ohne dass dies sehr nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Haushalte hat bzw. seinen dauerhaften Zugang zum Kapitalmarkt gefährden und somit eine Finanzierung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs über den ESM erforderlich machen würde.
Drucksache 45/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union - COM(2014) 43 final; Ratsdok. 6022/14
... 2. Nach dem neuen Rechtsrahmen muss es möglich sein, zukünftig auch systemrelevante Banken im Fall ihres Scheiterns an den Märkten ohne Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems und ohne Inanspruchnahme des Steuerzahlers zügig abwickeln zu können. Regelungen zur Abschirmung des klassischen Bankgeschäfts von riskanten, spekulativen Investmentgeschäften können einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Spareinlagen können so wirksam vor Risiken aus dem Investmentbanking geschützt werden. Neben der Steigerung der Transparenz im Finanzsektor lässt sich mit solchen Vorgaben zugleich verhindern, dass rein spekulative Investmentgeschäfte auf Spareinlagen und im Ergebnis auf eine implizite Staatsgarantie hierfür gestützt werden können. Solche Regelungen können die Durchführung notwendiger Strukturreformen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten aber nicht ersetzen.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 3
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikeln 8
Zu Artikel 21
Zum Anwendungszeitpunkt
2 Weiteres
Redaktioneller Änderungsbedarf
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Im Rahmen der Deutschlandprüfung hat die Financial Action Task Force on Money Laundering 2010 für den Nichtfinanzsektor Defizite bei der Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörden in den Ländern festgestellt. Diese Defizite betreffen die Aufsicht über die Verpflichteten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 9 bis 13 des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie können nur wirksam beseitigt werden, wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden besser als bisher auf Erkenntnisse über Schwachstellen in den Sicherungssystemen gegen Geldwäsche in den einzelnen verpflichteten Unternehmen und Branchen zurückgreifen können. Nach geltendem Recht sind die Finanzbehörden nur berechtigt und verpflichtet, den zuständigen Behörden diejenigen im Besteuerungsverfahren bekannt gewordenen Tatsachen mitzuteilen, die darauf schließen lassen, dass eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 17 GwG begangen wurde oder wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10c Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
§ 13a Änderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverfügungen
§ 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Anlage 1a (zu § 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften.
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu § 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu § 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 5
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 26
Zu Buchstabe c
Zu § 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 3
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu § 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu § 6
Zu Buchstabe b
Zu § 6
Zu Nummer 3
Zu § 21
Zu § 21
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu § 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu § 4
Zu Buchstabe b
Zu § 4
Zu Nummer 3
Zu § 13b
Zu Nummer 4
Zu § 18
Zu Nummer 5
Zu § 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 638/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass den kollektiven Verbraucherinteressen mit der Einführung eines neuen Absatzes 1a in § 4 FinDAG endlich auch gesetzlich der Rang eines Aufsichtszieles eingeräumt wird, dem die BaFin im Rahmen der Aufsichtstätigkeit verpflichtet ist. In dem Gesetzentwurf wird allerdings nicht eindeutig geregelt, wie sich dieses Aufsichtsziel zu den sonstigen Zielen der BaFin, wie insbesondere der Stabilität der beaufsichtigten Institute, verhalten soll. Lediglich in der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass dadurch die noch stärkere Berücksichtigung von kollektiven Verbraucherfragen im Finanzsektor betont werden soll. Damit kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass kollektiven Verbraucherinteressen im Verhältnis zu den anderen Aufsichtsaufgaben der BaFin eine lediglich nachrangige Bedeutung zukommen wird. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kundenschutzes bittet der Bundesrat daher um gesetzliche Klarstellung, dass die Wahrung von kollektiven Verbraucherinteressen ein im Verhältnis zu den anderen Aufsichtszielen der BaFin gleichberechtigtes Ziel darstellen soll.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 3 VermAnlG
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
14. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
15. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 15 VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
18. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
19. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
20. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
21. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
22. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
23. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
25. Zu Artikel 10 allgemein Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
26. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
27. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
28. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
29. Zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 638/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass den kollektiven Verbraucherinteressen mit der Einführung eines neuen Absatzes 1a in § 4 FinDAG endlich auch gesetzlich der Rang eines Aufsichtszieles eingeräumt wird, dem die BaFin im Rahmen der Aufsichtstätigkeit verpflichtet ist. In dem Gesetzentwurf wird allerdings nicht eindeutig geregelt, wie sich dieses Aufsichtsziel zu den sonstigen Zielen der BaFin, wie insbesondere der Stabilität der beaufsichtigten Institute, verhalten soll. Lediglich in der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass dadurch die noch stärkere Berücksichtigung von kollektiven Verbraucherfragen im Finanzsektor betont werden soll. Damit kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass kollektiven Verbraucherinteressen im Verhältnis zu den anderen Aufsichtsaufgaben der BaFin eine lediglich nachrangige Bedeutung zukommen wird. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kundenschutzes bittet der Bundesrat daher um gesetzliche Klarstellung, dass die Wahrung von kollektiven Verbraucherinteressen ein im Verhältnis zu den anderen Aufsichtszielen der BaFin gleichberechtigtes Ziel darstellen soll.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E
Zu Artikel 2 Nummer 4
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG
10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E
14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E
Zu a
Zu b
Zu c
Zu d
15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG
§ 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG
§ 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG
§ 5c Allgemeine Anforderungen an Emittenten
20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG
24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG
25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG
26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG
27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG
28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG
29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG
30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E
31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG
32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E
33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV
34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB
35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB
36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO
41. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Drucksache 51/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2013/14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 763/13 b) Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung Drucksache: 51/14
... 13. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass funktionsfähige, stabile und wettbewerbsfähige Finanzmärkte eine Grundbedingung für Wachstum in Europa sind und dass die realwirtschaftliche Dienstleistungsfunktion des Finanzsektors Vorrang vor spekulativen Geschäften haben muss. Er stimmt außerdem mit der Bundesregierung darin überein, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzprodukt und kein Finanzmarktakteur ohne angemessene Aufsicht bleiben dürfen.
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Suchbeispiele:
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Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
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