Drucksache 97/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final
... Die bevorzugte Option ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, d.h., der Vorschlag geht nicht über das für die Erreichung der Ziele der Verträge, insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderliche Maß hinaus. Die Subsidiaritätsprüfung zeigt, dass die Mitgliedstaaten das Problem nicht lösen können, ohne den Binnenmarkt zu beeinträchtigen. Ferner sieht der vorliegende Vorschlag die Schaffung einer gemeinsamen Struktur der Steuer vor, während er den Mitgliedstaaten einen ausreichenden Spielraum einräumt, was die effektive Festlegung bestimmter Verwaltungsaspekte im Zusammenhang mit der Maßnahme angeht, wie zum Beispiel Rechnungslegungs-, Buchführungs- und sonstige Pflichten, durch die gewährleistet werden soll, dass die geschuldete Digitalsteuer tatsächlich entrichtet wird. Die Mitgliedstaaten können außerdem Maßnahmen zur Verhütung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch der Digitalsteuer festlegen, die Zahlung der Digitalsteuer durchsetzen sowie Steuerprüfungen nach ihren eigenen Vorschriften und Verfahren durchführen. Siehe auch Abschnitt 9.4.2 der Folgenabschätzung19, die diesem Vorschlag beigefügt ist.
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