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0441/04
0332/03B
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Drucksache 535/16

... In der Mitteilung vom Dezember wurden gezielte Maßnahmen vorgestellt, mit denen die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, die Lizenzierung europäischer audiovisueller Werke auf Plattformen für Videoabruf (videoondemand -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 690/16

... 6. die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des deutschen Kinofilms zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 60/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat erinnert daran, dass das 700-MHz-Band in Deutschland bereits im Frühjahr 2015 an Mobilfunkunternehmen versteigert wurde. Bis Mitte 2019 sollen alle Fernsehsender dieses Band geräumt haben. Etwaige EU-Vorgaben zur Vergabe und Nutzung des 700-MHz-Bandes dürfen nicht mit den bestehenden deutschen Vorgaben kollidieren, da anderenfalls keine Rechts- und Investitionssicherheit für die betroffenen Mobilfunknetzbetreiber und Rundfunksendeunternehmen mehr bestünde.



Drucksache 60/16

... Für die drahtlose Netzanbindung ist der Zugang zu Frequenzen in den Bändern unter 1 GHz erforderlich, da diese ein optimales Verhältnis zwischen großer Reichweite und hohen Geschwindigkeiten bieten. Nach der Umstellung auf digitale Fernsehtechnik, die Funkfrequenzen effizienter nutzt, war das 800-MHz-Band (790-862 MHz, auch als "digitale Dividende" bezeichnet) der erste Teil des UHF-Rundfunkbands (470-862 MHz), das für drahtlose Breitbanddienste in der Union umgewidmet wurde. Das UHF-Rundfunkband umfasst gegenwärtig die Frequenzbereiche von 470 MHz bis 790 MHz (im Folgenden das "UHF-Band"). Es wird für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) und für die Audio-Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Audio-PMSE), vor allem für Funkmikrofone, genutzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 19/15

... 7. Ein anderes Beispiel für eine Auslegungsmitteilung ist die Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf bestimmte Aspekte der Bestimmungen der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" über die Fernsehwerbung, ABl. C 102 vom 28.04.2004 S. 2

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Drucksache 19/15




2 Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Präzisierungen in Bezug auf Investitionen

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

2.1.1. Finanzielle Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI

Statistische Erfassung

Präventive Komponente

Korrektive Komponente

2.1.2. Kofinanzierung einzelner vom Fonds mitfinanzierter Investitionsprojekte durch Mitgliedstaaten

2.2 Andere Investitionen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts

3. Präzisierungen in Bezug auf Strukturreformen

3.1 Strukturreformen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts Rechtlicher Rahmen

3.2 Strukturreformen im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4. Präzisierungen in Bezug auf die Konjunkturlage

4.1 Modulation der Konsolidierungsanstrengungen im Konjunkturzyklus im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4.2 Berücksichtigung eines unerwarteten Einbruchs der Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts

Rechtlicher Rahmen

4.3 Schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt

Rechtlicher Rahmen

Präventive Komponente

Korrektive Komponente

5. Schlussfolgerung

Anhang 1
STATISTISCHE ERFASSUNG der Beiträge in Bezug auf den Europäischen FONDS für Strategische INVESTITIONEN

1. Kapitaleinzahlungen der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI

2. Garantien der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI

3. Kofinanzierung der Mitgliedstaaten bei einzelnen Projekten

4. Beiträge, die über nationale Förderbanken geleistet werden

Anhang 2
MATRIX für die FESTLEGUNG der JÄHRLICHEN HAUSHALTSANPASSUNG


 
 
 


Drucksache 638/2/14

... Jedenfalls muss Werbung in allen Arten von Medien - also in Presse, Fernsehen, Radio, im Internet und in anderen elektronischen Medien - gleich behandelt werden, da sich Zuschauer, Zuhörer und Internetnutzer nicht grundsätzlich in ihrem Verständnis von Zeitungs- oder Zeitschriftenlesern unterscheiden.

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Drucksache 638/2/14




Zu Artikel 2 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 284/13

... § 202d Abs. 2 StGB-E eröffnet daher den Schutzbereich nur für solche Daten, an deren Nichtweiterverwendung der Berechtigte ein schutzwürdiges Interesse hat und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Allgemein zugängliche Quellen sind beispielsweise Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder auch der öffentlichen Bereich des Internets. Unter § 202d Abs. 1 StGB-E subsumierbare Fallkonstellationen, die diese Art von Daten betreffen - mögen die Daten auch ursprünglich aus einer rechtswidrigen Tat herrühren -, sind nicht strafwürdig, so dass das Strafrecht als Ultima Ratio nicht zur Anwendung gebracht werden kann. Bei der Verwendung dieser "Alltagsdaten" - auch wenn die Daten aus einer rechtswidrigen Tat stammen - dürfte dem Täter die Grenze fremder Zuständigkeit in vielen Fällen nicht bewusst sein, da er davon ausgeht, dass er diese Daten auch auf andere Art und Weise hätte erlangen können und es sich möglicherweise sogar gerade um Daten handelt, bei denen eine Kenntnisnahme durch eine Vielzahl von Personen durch den Verfügungsberechtigten gewollt ist (zu denken wäre insoweit beispielsweise an Daten in Form einer Werbung für Sonderangebote). In solchen Fällen kann aus der Weiterverwendung entsprechender "Alltagsdaten" zum eigenen finanziellen Vorteil noch nicht auf ein ausreichendes Maß an krimineller Energie und ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein beim Täter geschlossen werden, welches es rechtfertigen würde, ihn mit einer Strafsanktion zu belegen.

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Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 513/13

... Zu bedenken ist allerdings, dass die Ankündigung einer Kollektivklage beispielsweise im Fernsehen oder über Anzeigen das Ansehen des Beklagten schädigen und sich damit negativ auf seine wirtschaftliche Situation auswirken könnte.

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Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 320/13 (Beschluss)

... , werden ausschließlich über eine Bankverbindung abgewickelt. In gleicher Weise sehen sich die Bürgerinnen und Bürger der Notwendigkeit gegenüber, eigene Zahlungsverpflichtungen wie insbesondere die Entgeltforderungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon, Fernsehen, Zeitungsabos, und - zunehmend von Bedeutung - im Internet getätigte Käufe durch Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenzahlungen zu begleichen. In vielen Lebensbereichen ist die Bedeutung des reinen Bargeldverkehrs gegenüber unbaren Zahlungsweisen vollständig in den Hintergrund getreten.

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Drucksache 320/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten

II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 675f

Zu § 675f

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 184/13

... Dank weltraumgestützter Systeme steht ein breites Spektrum von Anwendungen zur Verfügung, die im Alltag eine ganz wesentliche Rolle spielen (wie etwa Fernsehen, Internet oder Ortungsdienste), für zentrale Wirtschaftsbereiche von strategischer Bedeutung sind und einen Beitrag zu unserer Sicherheit leisten. Die EU ist auf weltraumgestützte Anwendungen und sich daraus ableitende Dienstleistungen sowie auf die Raumforschung angewiesen, um ihre Politik in Bereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Entwicklung und Landwirtschaft sowie ihre Meerespolitik und ihre Politik in sicherheitsrelevanten Bereichen einschließlich der GASP/GSVP umzusetzen; sie sind aber auch für die Förderung von technischem Fortschritt, industrieller Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung.

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Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 284/13 (Beschluss)

... § 202d Absatz 2 StGB-E eröffnet daher den Schutzbereich nur für solche Daten, an deren Nichtweiterverwendung der Berechtigte ein schutzwürdiges Interesse hat und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Allgemein zugängliche Quellen sind beispielsweise Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder auch der öffentliche Bereich des Internets. Unter § 202d Absatz 1 StGB-E subsumierbare Fallkonstellationen, die diese Art von Daten betreffen - mögen die Daten auch ursprünglich aus einer rechtswidrigen Tat herrühren -, sind nicht strafwürdig, so dass das Strafrecht als Ultima Ratio nicht zur Anwendung gebracht werden kann. Bei der Verwendung dieser "Alltagsdaten" - auch wenn die Daten aus einer rechtswidrigen Tat stammen - dürfte dem Täter die Grenze fremder Zuständigkeit in vielen Fällen nicht bewusst sein, da er davon ausgeht, dass er diese Daten auch auf andere Art und Weise hätte erlangen können und es sich möglicherweise sogar gerade um Daten handelt, bei denen eine Kenntnisnahme durch eine Vielzahl von Personen durch den Verfügungsberechtigten gewollt ist (zu denken wäre insoweit beispielsweise an Daten in Form einer Werbung für Sonderangebote). In solchen Fällen kann aus der Weiterverwendung entsprechender "Alltagsdaten" zum eigenen finanziellen Vorteil noch nicht auf ein ausreichendes Maß an krimineller Energie und ein vorhandenes Unrechtsbewusstsein beim Täter geschlossen werden, welches es rechtfertigen würde, ihn mit einer Strafsanktion zu belegen.

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Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 320/13

... , werden ausschließlich über eine Bankverbindung abgewickelt. In gleicher Weise sehen sich die Bürgerinnen und Bürger der Notwendigkeit gegenüber, eigene Zahlungsverpflichtungen wie insbesondere die Entgeltforderungen für Mieten, Strom, Wasser, Telefon, Fernsehen, Zeitungsabos, und - zunehmend von Bedeutung - im Internet getätigte Käufe durch Überweisungen, Lastschriften und Kreditkartenzahlungen zu begleichen. In vielen Lebensbereichen ist die Bedeutung des reinen Bargeldverkehrs gegenüber unbaren Zahlungsweisen vollständig in den Hintergrund getreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten

II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto

III. Bisher kein Rechtsanspruch

IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

V. Verfassungsrechtliche Aspekte

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. finanzielle Auswirkungen

2. gesellschaftspolitischer Art

3. gleichstellungspolitischer Art

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht in der Netzneutralität und der Gewährleistung offener Netze in allen Verbreitungstechniken eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit und Medienpluralismus in Europa. Die relevanten Richtlinien sollten dahingehend überprüft werden, ob es geboten ist, Netzbetreiber, Plattformanbieter und Endgerätehersteller zu einer diskriminierungsfreien Verbreitung audiovisueller Inhalte zu verpflichten und das Ziel umfassender Interoperabilität von Hybridfernsehen anzustreben.



Drucksache 321/13

... Konvergenz kann als fortschreitendes Zusammenwachsen herkömmlicher Rundfunkdienste mit dem Internet verstanden werden. Dadurch werden ergänzende Inhalte nicht nur über Fernsehgeräte mit zusätzlicher Internetanbindung durch Set-Top-Boxen zur "OTT"-Übermittlung von Videoinhalten (Overthe-Top -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 240/1/13

... 15. - Der Bundesrat lehnt eine Verpflichtung zur Ausstattung neu errichteter und bestehender Gebäude mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen sowie Konzentrationspunkten über das Instrument der Baugenehmigung ab. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts an Gebäude richten sich ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit, die in der Regel so zu sein hat, dass die Nutzung eines Gebäudes auf der Grundlage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit möglich ist. Die auf dieser Basis in den Landesbauordnungen gestellten Anforderungen beschränken sich dabei auf ein aus öffentlichrechtlicher Sicht zwingend notwendiges Mindestmaß (Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege). Darüber hinausgehende Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" (z.B. die zwingende Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen, Rundfunk oder Innenverkabelung für Breitbandnetze) sind kein Gegenstand des Bauordnungsrechts (Gefahrenabwehrrecht). In der Regel werden in der Baugenehmigung nur Neubauten erfasst. Die überwiegende Zahl der bestehenden Gebäude würde durch eine solche Vorschrift ohnehin nicht erfasst.



Drucksache 321/1/13

... 4. Der Bundesrat sieht in der Netzneutralität und der Gewährleistung offener Netze in allen Verbreitungstechniken eine wesentliche Voraussetzung für Freiheit und Medienpluralismus in Europa. Die relevanten Richtlinien sollten dahingehend überprüft werden, ob es geboten ist, Netzbetreiber, Plattformanbieter und Endgerätehersteller zu einer diskriminierungsfreien Verbreitung audiovisueller Inhalte zu verpflichten und das Ziel umfassender Interoperabilität von Hybridfernsehen anzustreben.



Drucksache 240/13 (Beschluss)

... - Der Bundesrat lehnt eine Verpflichtung zur Ausstattung neu errichteter und bestehender Gebäude mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen sowie Konzentrationspunkten über das Instrument der Baugenehmigung ab. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts an Gebäude richten sich ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit, die in der Regel so zu sein hat, dass die Nutzung eines Gebäudes auf der Grundlage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit möglich ist. Die auf dieser Basis in den Landesbauordnungen gestellten Anforderungen beschränken sich dabei auf ein aus öffentlichrechtlicher Sicht zwingend notwendiges Mindestmaß (Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege). Darüber hinausgehende Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" (zum Beispiel die zwingende Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen, Rundfunk oder Innenverkabelung für Breitbandnetze) sind kein Gegenstand des Bauordnungsrechts (Gefahrenabwehrrecht). In der Regel werden in der Baugenehmigung nur Neubauten erfasst. Die überwiegende Zahl der bestehenden Gebäude würde durch eine solche Vorschrift ohnehin nicht erfasst.



Drucksache 372/12

... Der Rahmen für staatliche Beihilfen für FuEuI33 stellt eine Grundlage für die Bewertung von staatlichen Beihilfen für FuEuI-Projekte mit KET-Bezug in der EU dar. Vorausgesetzt, dass staatliche Beihilfen ein klar definiertes Marktversagen beheben, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sind und einen tatsächlichen Anreizeffekt haben, lässt der FuEuIRahmen Beihilfen für eine Reihe von Aktivitäten zu. Dazu gehören technische Durchführbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Kosten von KMU zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte kommen ebenso in Frage wie die Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen und Innovationsclustern. Für alle diese Fälle legt der FuEuI-Rahmen eindeutige Vereinbarkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV fest und schafft damit – auch für sehr umfangreiche Vorhaben oder Vorhabenpakete, die zusammen bei der Kommission angemeldet wurden – Rechtssicherheit. 34 Überdies können die Mitgliedstaaten FuEuI-Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewähren, sofern diese nicht über die in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung35 vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Die Gewährung von Beihilfen wurde dadurch deutlich vereinfacht .36 Der FuEuI-Rahmen beruht großteils auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV; diese Bestimmung diente auch als Rechtsgrundlage in allen Beihilfesachen mit KET-Bezug, die unter den aktuellen FuEuI-Rahmen fallen. Zudem gibt der FuEuI-Rahmen konkrete Kriterien zur Bewertung von FuEuI-Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vor. Diese Rechtsgrundlage wurde sehr selten und nur vor Inkrafttreten des aktuellen FuEuI-Rahmens für Projekte herangezogen (etwa im Fall des französischen Programms „Medea+“ (Beschluss vom 12.3.2002, N 702/A/2001), durch das Mikro- und Nanoelektronikprojekte unterstützt wurden, sowie zur Förderung des hochauflösenden Fernsehens). Sofern jeweils eine Einzelfallbewertung durchgeführt wird, können solche Beihilfen bis zu der Höhe gewährt werden, die sich als erforderlich erweist, um Fälle von extremem Marktversagen und Wettbewerbsverzerrungen zu beheben, die großangelegte grenzüberschreitende Projekte verhindern. Der Rahmen für staatliche Beihilfen für FuEuI gilt bis zum 31.12.2013 und wird im Einklang mit den Zielen der jüngst eingeleiteten Modernisierung des EU-Beihilfenrechts überarbeitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 531/1/12

... Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Sicherung und der Schutz bestehender und zukünftiger Dienste vor allem auch im Lichte ihrer Bedeutung für kulturelle und soziale Belange wesentliche Aspekte der Frequenzpolitik bleiben müssen. Die Entwicklungspotentiale für den Rundfunk - etwa die Technologie des hochauflösenden terrestrischen Fernsehens - sind bei frequenzpolitischen Entscheidungen im Lichte der verfassungsrechtlichen Entwicklungsgarantie zu berücksichtigen. Der Bundesrat stellt klar, dass das nach Abgabe der digitalen Dividende verbliebene UHF-Rundfunkspektrum von 470 MHz bis 790 MHz auch weiterhin für den Rundfunk benötigt wird. Ebenso muss man für Regie- und Reportagefunk sowie für Veranstaltungstechnik - namentlich bei qualitativ anspruchsvolleren Mikrophonanlagen (Theater, Oper) - wegen der erforderlichen Stabilität und der niedrigen Kosten auch weiterhin auf das Spektrum von 470 MHz bis 790 MHz zurückgreifen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/1/12




1. Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

2. Zu Teil C - Stellungnahme zum Kapitel Post


 
 
 


Drucksache 651/12

... Die rasche Weiterentwicklung von Online-Technologien in den vergangenen Jahren hat die Erbringung von Glücksspiel-Dienstleistungen durch verschiedene Fernvertriebskanäle erleichtert. Dazu zählen das Internet und andere Instrumente der elektronischen oder Fernkommunikation wie die Mobiltelefontechnologie oder das Digitalfernsehen. Aufgrund des Online-Umfelds können Glücksspiel-Websites in der EU ohne jegliche Form der Kontrolle durch Regulierungsbehörden in der EU betrieben werden. Die europäischen Verbraucher suchen auch jenseits der Ländergrenzen nach Online-Glücksspieldienstleistungen, die - sofern sie nicht ordnungsgemäß reglementiert werden - erhebliche Risiken bergen können. Der erhebliche Umfang des Angebots und die wachsende Nachfrage nach Online-Glücksspieldienstleistungen stellen Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung ordnungspolitischer Ziele auf nationaler, EU- und internationaler Ebene dar. 2011 nahm die Kommission ein Grünbuch zum Online-Glücksspiel im Binnenmarkt an4. Durch diese Konsultation der Öffentlichkeit wollte sie sich ein vollständiges Bild der aktuellen Situation verschaffen, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen, herausfinden, wie die unterschiedlichen nationalen Regulierungsmodelle für Glücksspiele - unter Berücksichtigung ihrer ordnungspolitischen Ziele und ohne den Binnenmarkt zu beeinträchtigen - nebeneinander bestehen können, und prüfen, ob zur Gewährleistung stärkerer Kohärenz spezifische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Die Antworten im Rahmen der Konsultation unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Instrumente, die für EU-Initiativen eingesetzt werden sollten. Insgesamt erscheint es derzeit nicht angemessen, sektorspezifische EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Jedoch wurde der fast einstimmige Ruf nach politischen Maßnahmen auf EU-Ebene laut und anhand der Reaktionen lassen sich die wichtigsten prioritären Bereiche, in denen Maßnahmen erforderlich sind, klar bestimmen.



Drucksache 395/12

... Für jeden Dienst, der in der Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, z.B. eines Gesangs- oder Tonstücks oder eines sonstigen geschützten Gegenstands - etwa eines Tonträgers oder einer Aufführung - besteht, bedarf es der Erlaubnis durch den Inhaber des betreffenden Urheber- oder verwandten Schutzrechts. Derartige Dienste können offline, z.B. durch Präsentation eines Spielfilms im Kino oder Musikdarbietungen in einem Konzertsaal, erbracht werden, werden aber zunehmend auch online angeboten. Die Nutzungserlaubnis muss von allen beteiligten Rechteinhabern (Schöpfer des Werks, ausübende Künstler, Produzent usw.) erteilt werden. In einigen Sparten (z.B. in der Filmindustrie) wird das Nutzungsrecht zumeist direkt vom jeweiligen Rechteinhaber (z.B. dem Filmproduzenten) erteilt, während in anderen Bereichen - speziell bei Urheberrechten an musikalischen Werken - die kollektive Rechtewahrnehmung eine sehr große Rolle spielt. Bei bestimmten Formen der Verwertung, etwa beim Abspielen von Tonträgern über Rundfunk und Fernsehen oder im öffentlichen Raum, wofür den ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern Tantiemen zustehen, wird ebenfalls gern auf die kollektive Rechtewahrnehmung zurückgegriffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Befragung der Interessengruppen Folgenabschätzung

2.1 Öffentliche Konsultation

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.4.2. Verwertungsgesellschaften

3.4.3. Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

3.4.4. Durchsetzungsmaßnahmen

3.4.5 Grundrechte und besondere Erwägungsgründe

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Verwertungsgesellschaften

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Organisation von Verwertungsgesellschaften

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Rechte der Rechteinhaber

Artikel 6
Mitgliedschaftsbedingungen von Verwertungsgesellschaften

Artikel 7
Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft

Artikel 8
Aufsichtsfunktion

Artikel 9
Pflichten der die Geschäfte der Verwertungsgesellschaft führenden Personen

Kapitel 2
Verwaltung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 10
Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten

Artikel 11
Abzüge

Artikel 12
Ausschüttung an die Rechteinhaber

Kapitel 3
Rechtewahrnehmung für andere Verwertungsgesellschaften

Artikel 13
Auf der Grundlage von Vertretungsverträgen wahrgenommene Rechte

Artikel 14
Abzüge und Zahlungen bei Vertretungsverträgen

Kapitel 4
Verhältnis zu den Nutzern

Artikel 15
Lizenzvergabe

Kapitel 5
Transparenz und Berichtspflichten

Artikel 16
Information der Rechteinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte

Artikel 17
Information anderer Verwertungsgesellschaften über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Vertretungsverträgen

Artikel 18
Information der Rechteinhaber, Mitglieder, anderer Verwertungsgesellschaften und Nutzer auf Anfrage

Artikel 19
Offenlegung

Artikel 20
Jährlicher Transparenzbericht

Titel III
VERGABE von Mehrgebietslizenzen für ONLINE-Rechte an Musikwerken durch Verwertungsgesellschaften

Artikel 21
Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Artikel 22
Kapazitäten zur Verarbeitung von Mehrgebietslizenzen

Artikel 23
Transparenz der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 24
Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires

Artikel 25
Korrekte und zügige Berichterstattung und Rechnungsstellung

Artikel 26
Ordnungsgemäße und unverzügliche Vergütung der Rechteinhaber

Artikel 27
Auftragsvergabe

Artikel 28
Verträge zwischen Verwertungsgesellschaften über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Artikel 29
Pflicht zur Vertretung anderer Verwertungsgesellschaften bei Mehrgebietslizenzen

Artikel 30
Zugang zu Mehrgebietslizenzen

Artikel 31
Vergabe von Mehrgebietslizenzen durch Tochtergesellschaften von Verwertungsgesellschaften

Artikel 32
Lizenzierungsregelung für Online-Dienste

Artikel 33
Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehanstalten

Titel IV
Durchsetzungsmassnahmen

Artikel 34
Streitbeilegungsverfahren für Mitglieder und Rechteinhaber

Artikel 35
Streitbeilegungsverfahren für Nutzer

Artikel 36
Alternative Streitbeilegung

Artikel 37
Beschwerden

Artikel 38
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 39
Zuständige Behörden

Artikel 40
Einhaltung der Bestimmungen über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen

Titel V
BERICHTERSTATTUNG Schlussbestimmungen

Artikel 41
Bericht

Artikel 42
Umsetzung

Artikel 43
Inkrafttreten

Artikel 44
Adressaten

Anhang I

Anhang II
ERLÄUTERNDE Dokumente zur Umsetzung dieser Richtlinie

Komplexität der Richtlinie und des betroffenen Sektors

Kohärenz und Verhältnis zu anderen Initiativen

3 Verwaltungsaufwand


 
 
 


Drucksache 531/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Sicherung und der Schutz bestehender und zukünftiger Dienste vor allem auch im Lichte ihrer Bedeutung für kulturelle und soziale Belange wesentliche Aspekte der Frequenzpolitik bleiben müssen. Die Entwicklungspotentiale für den Rundfunk - etwa die Technologie des hochauflösenden terrestrischen Fernsehens - sind bei frequenzpolitischen Entscheidungen im Lichte der verfassungsrechtlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/12 (Beschluss)




Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.