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0275/05
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0466/04
0622/04
0733/04
0128/04B
0664/04
0687/04
0441/04
0332/03B
0762/03
Drucksache 577/12

... 1. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen vor allem folgende Sektoren: Architektur, Archive und Bibliotheken, Kunsthandwerk, audiovisueller Bereich (einschließlich Film, Fernsehen, Videospiele und Multimedia), Kulturerbe, Design (einschließlich Modedesign), Festivals, Musik, darstellende und bildende Kunst, Verlagswesen und Radio.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 184/11

... Diese Satelliten ermöglichen sowohl einen breiten Zugang zu einer Vielzahl an wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dienstleistungen, z.B. HochgeschwindigkeitsInternet, Fernsehen und Radio, verkehrstechnische Verbesserungen, als auch die Entwicklung von Dienstleistungen für die Bürger im Bereich der öffentlichen Sicherheit, der Notdienste, Gesundheitsdienste und häuslichen Dienstleistungen. Damit kommt den Kommunikationssatelliten eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der „Digitalen Agenda für Europa” zu, deren Ziel der Zugang zu grundlegenden Breitbanddiensten für alle EU-Bürger bis 2013 ist; sie tragen ferner zu der Zielsetzung bei, den Zugang zu Breitbanddiensten mit mindestens 30 Mbit/s für alle EU-Bürger bis 2020 herzustellen. Die Satellitenkommunikation kann sich als ausgesprochen nützlich für Zugänge zu Hochgeschwindigkeitsverbindungen in den ländlichen oder schlecht zugänglichen Gebieten Europas erweisen. Diese Entwicklungen erfolgen ergänzend zur Inbetriebnahme von GMES und Galileo.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/11




1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen

2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union

2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS

2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES

2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES

2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“

2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES

2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik

2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen

2.4. Weltraumforschung

3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020

3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit

3.2. Förderung von Forschung und Innovation

3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation

4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik

5. Anpassung der Verwaltung

5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme

6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 413/1/11

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission sich mit dem Grünbuch an der Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts speziell für den Online-Vertrieb audiovisueller Werke beteiligt und die Debatte auf Ebene der Union bündelt. Ziel muss es sein, einen praktikablen rechtlichen Rahmen bereitzustellen, der Online-Dienste für audiovisuelle Inhalte grenzübergreifend verfügbar macht. Die technischen Lösungen für konvergierende Zugangswege, bei denen der identische Inhalt gleichermaßen über den herkömmlichen Rundfunk oder das Internet übertragen werden kann, sind weitgehend entwickelt. Dabei wird die Verbreitung audiovisueller Medien (AVM) in Form von Musik, Hörbüchern, E-Books, Spielfilmen, Fernsehen oder Spielen bei der tatsächlichen Verbreitung im Vordergrund stehen. Der rechtliche Rahmen hat damit nicht durchweg Schritt gehalten. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der Kommission, die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes durch Fortschritte bei der Harmonisierung des Urheberechts im Online-Bereich weiter zu fördern.



Drucksache 685/11 (Beschluss)

... " nur noch dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), wodurch die rechtliche Stellung des Kabelfernsehens bei Störungen durch andere Frequenznutzungen geschwächt werden könnte. Daher lehnt der Bundesrat die vorgesehene Streichung des Regelungsgegenstandes "elektromagnetische Wellen in und längs von Leitern" aus dem



Drucksache 176/1/11

... Gemäß § 5 Absatz 3 GlüStV ist Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen (§§ 7 und 8 RStV), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. Nach § 5 Absatz 4 i.V.m. § 4 Absatz 4 GlüStV ist Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 129/11 (Beschluss)

... " nur noch dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), wodurch die rechtliche Stellung des Kabelfernsehens bei Störungen durch andere Frequenznutzungen geschwächt werden könnte. Daher lehnt der Bundesrat die vorgesehene Streichung des Regelungsgegenstandes "elektromagnetische Wellen in und längs von Leitern" aus dem



Drucksache 706/1/11

... "8. Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden," '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/1/11




1. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 FPersV

2. Zu Artikel 2 Nummer 1a* - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 FPersV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a* - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 14 FPersV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 19 Satz 1 FPersV und Buchstabe b - neu - § 19 Satz 3 FPersV

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 25 FPersV

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR


 
 
 


Drucksache 177/11

... Rundfunk und Fernsehen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/11




1. Einleitung

2. öffentliche Dienstleistungen IM „EU-Gefüge“

3. Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen Beihilfenkontrolle

4. Überprüfung der DAWI-Beihilfevorschriften

4.1. Ergebnisse der Konsultation

4.2. Die Grundsätze der Reform

4.2.1. Mehr Klarheit

4.2.2. Diversifizierter und verhältnismäßiger Ansatz

4.2.2. 1. Vereinfachung

4.2.2.2. Effizienz großer kommerzieller Dienste, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sind

5. NÄCHSTE Schritte

Anhang
- auf DAWI anwendbare Rechtsinstrumente nach Wirtschaftszweig


 
 
 


Drucksache 129/1/11

... " nur noch dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), wodurch die rechtliche Stellung des Kabelfernsehens bei Störungen durch andere Frequenznutzungen geschwächt werden könnte. Daher lehnt der Bundesrat die vorgesehene Streichung des Regelungsgegenstandes "elektromagnetische Wellen in und längs von Leitern" aus dem



Drucksache 142/11

... 52. Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Ventilatoren, bestimmte Arten von Beleuchtung und Decoder für digitales Fernsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 89/11

... 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, die die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste noch nicht umgesetzt haben, dies umgehend zu tun; sieht der Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste erwartungsvoll entgegen und hebt hervor, dass die Verwendung der neuen Technologien (z.B. Fernsehen über IP-Adresse) berücksichtigt werden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 306/11

... Die Kommission hat sich verpflichtet, diese Ziele durch Schaffung einer hohen Standards genügenden Kultur des geistigen Eigentums zu unterstützen. 2 Eine Bedrohung für eine erfolgreiche Politik zum Schutz des geistigen Eigentums und damit auch für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit stellt die in den letzten Jahren zu beobachtende Zunahme von Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums dar. Nach Schätzungen der OECD aus dem Jahr 2009 erreichte der internationale Handel mit gefälschten und nachgeahmten Produkten im Jahr 2007 ein Volumen von 250 Mrd. USD; das ist mehr als die Summe der Bruttoinlandsprodukte von 150 nationalen Volkswirtschaften. 3 Von den EU-Zollbehörden veröffentlichte Zahlen lassen zudem eine deutliche Verstärkung der Zolltätigkeit erkennen: Wurden im Jahr 2005 26 704 Fälle registriert, waren es im Jahr 2009 bereits 43 572, was einem Anstieg um etwa 60 % in fünf Jahren entspricht.4 Schwerer abzuschätzen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die wirtschaftlichen Folgen von Internet-Piraterie (also Online-Urheberrechtsverletzungen), da es sich hier um ein ganz neues Phänomen handelt. In der jüngsten einschlägigen Branchenstudie, die von der Internationalen Handelskammer im Rahmen der Initiative „Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy“ (BASCAP) in Auftrag gegeben und im Jahr 2010 von TERA Consultants in Paris erstellt wurde, heißt es, dass im Jahr 2008 durch Piraterie in Musik, Film, Fernsehen und Softwarebranche in der EU finanzielle Verluste in Höhe von 10 Mrd. EUR entstanden und über 185 000 Arbeitsplätze vernichtet worden sind. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

5 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erläuterung der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufgaben und Tätigkeiten

Artikel 3
Finanzierung

Artikel 4
Sitzungen der Beobachtungsstelle

Artikel 5
Informationspflichten

Artikel 6
Interne Verwaltungsvorschriften und Mitteilungen

Artikel 7
Inhalt des Tätigkeitsberichts

Artikel 8
Evaluierung

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 413/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission sich mit dem Grünbuch an der Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts speziell für den Online-Vertrieb audiovisueller Werke beteiligt und die Debatte auf Ebene der Union bündelt. Ziel muss es sein, einen praktikablen rechtlichen Rahmen bereitzustellen, der Online-Dienste für audiovisuelle Inhalte grenzübergreifend verfügbar macht. Die technischen Lösungen für konvergierende Zugangswege, bei denen der identische Inhalt gleichermaßen über den herkömmlichen Rundfunk oder das Internet übertragen werden kann, sind weitgehend entwickelt. Dabei wird die Verbreitung audiovisueller Medien (AVM) in Form von Musik, Hörbüchern, E-Books, Spielfilmen, Fernsehen oder Spielen bei der tatsächlichen Verbreitung im Vordergrund stehen. Der rechtliche Rahmen hat damit nicht durchweg Schritt gehalten. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der Kommission, die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes durch Fortschritte bei der Harmonisierung des Urheberechts im Online-Bereich weiter zu fördern.



Drucksache 685/1/11

... " nur noch dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), wodurch die rechtliche Stellung des Kabelfernsehens bei Störungen durch andere Frequenznutzungen geschwächt werden könnte. Daher lehnt der Bundesrat die vorgesehene Streichung des Regelungsgegenstandes "elektromagnetische Wellen in und längs von Leitern" aus dem



Drucksache 706/11 (Beschluss)

... "8. Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden," '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 FPersV

2. Zu Artikel 2 Nummer 1b - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 FPersV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1c - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 14 FPersV

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a - neu - § 19 Satz 1 FPersV und Buchstabe b - neu - § 19 Satz 3 FPersV

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 25 FPersV

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR


 
 
 


Drucksache 176/11

... Werden Gewinnspieldienste über Mobiltelefonie oder Internetfernsehen angeboten, so werden in der Telefonrechnung Übertragungsentgelte berechnet.



Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Gemäß § 5 Absatz 3 GlüStV ist Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen (§§ 7 und 8 RStV), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. Nach § 5 Absatz 4 i.V.m. § 4 Absatz 4 GlüStV ist Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verboten.

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Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 661/10

... - Für Referenzhaushalte, die nicht mit Strom heizen, sondern Strom ausschließlich als Haushaltsenergie (Beleuchtung, Kühlschrank, Elektroherd, Fernsehgerät usw.) verwendeten,

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Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 565/10

... (2) Funkfrequenzen sind eine äußerst wichtige Ressource für grundlegende Sektoren und Dienste, u.a. Mobilfunk, drahtlose Breitbanddienste und Satellitenkommunikation, Fernsehen und Hörfunk, Verkehr, Funkortung und Anwendungen wie Alarmsysteme, Fernsteuerungen, Hörgeräte, Mikrofone und medizinische Ausrüstung. Auf Frequenzen stützen sich öffentliche Dienste wie Dienste für die Sicherheit und Gefahrenabwehr (einschließlich Katastrophenschutz) und die Wissenschaft (u.a. Meteorologie, Erdbeobachtung, Funkastronomie und Weltraumforschung). Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Funkfrequenzen haben daher Folgen für Wirtschaft, Sicherheit, Gesundheit, öffentliche Interessen, Kultur, Wissenschaft, Gesellschaft, Umwelt und Technik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/10




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Informationen aus den Mitgliedstaaten

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 13
Mitteilungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 506/10

... 3. empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Einbeziehung der örtlichen Gemeinschaften durch die Schaffung umfassenderer und gezielterer Kommunikations- bzw. Konsultationsmittel, auch in den lokalen Medien (lokales Fernsehen, lokales Radio, lokale Print- und Internetmedien), zu verstärken; fordert die Kommission zur Einrichtung eines speziellen Internetportals über die Strategie für den Ostseeraum auf, das als Forum des Erfahrungsaustausches zu aktuellen und künftigen Projekten der Zentralregierungen und Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Beteiligten, die im Ostseeraum aktiv sind, dient;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/10




Entschließung

Externe Dimension

Umwelt - und Energieaspekte

Verkehrs - und Tourismusaspekte


 
 
 


Drucksache 35/10

... 2. nicht unmittelbar oder mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 2a
Europäisches Sitzland

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Länder

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Änderung des Telemediengesetzes TMG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nr. 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

III. Zu Artikel 2: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1084-1: Erstes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes


 
 
 


Drucksache 566/10 (Beschluss)

... Darüber hinaus stellt das Bauordnungsrecht der Länder - als Recht der Gefahrenabwehr - regelmäßig keine Anforderungen an die (anlagen-)technische "Ausstattung" von Wohnungen. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts an Gebäude, die zu Wohnzwecken errichtet werden, richten sich ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit, die in der Regel so zu sein hat, dass in einer Wohnung eine selbstbestimmte Lebensführung auf der Grundlage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit möglich ist. Die auf dieser Basis in den Landesbauordnungen gestellten Anforderungen beschränken sich dabei auf ein aus öffentlich-rechtlicher Sicht zwingend notwendiges Mindestmaß (ausreichende Möglichkeiten zur Belichtung und Belüftung, eigenes Bad, eigene Küche, zwei voneinander unabhängige Rettungswege). Darüber hinausgehende Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" (z.B. die zwingende Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen oder Rundfunk) sind als Gegenstand des Bauordnungsrechts (als Sicherheitsrecht) nicht vermittelbar.



Drucksache 127/10

... " voranzutreiben, und dass im Rahmen dieser Schauprozesse zahlreiche dieser Dissidenten im iranischen Fernsehen Geständnisse abgelegt haben, die erzwungen zu sein schienen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 264/10

... " bezeichnet jene Branchen, die Produkte herstellen und vertreiben oder Dienstleistungen erbringen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung ein bestimmtes Merkmal aufweisen, für eine bestimmte Verwendung oder einen bestimmten Zweck gedacht und dadurch Ausdruck oder Verkörperung von Kultur sind, ungeachtet ihres potenziellen kommerziellen Wertes. Neben den traditionellen Kunstbereichen (darstellende Kunst, bildende Kunst, Kulturerbe – einschließlich des öffentlichen Sektors) zählen auch die Bereiche Film, DVD und Video, Fernsehen und Radio, Videospiele, neue Medien, Musik, Bücher und Presse dazu. Dieses Konzept ist für Formen des kulturellen Ausdrucks im Rahmen des "

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Drucksache 264/10




Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien

1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs

2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI

3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen

3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche

3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI

3.3. Zugang zu Kapital

4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg

4.1. Die lokale und regionale Dimension

4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke

4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel

5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI


 
 
 


Drucksache 565/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung, dass die aus der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens resultierende Digitale Dividende in Deutschland ausschließlich den Frequenzbereich 790 MHz bis 862 MHz umfasst. Ein Verzicht auf weitere Rundfunkfrequenzen (sogenannte Digitale Dividende 2) kommt daher in Deutschland nicht in Betracht, weil es gilt, die Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit des erfolgreichen terrestrischen Fernsehens zu sichern. Der Bundesrat fordert daher eine Streichung des Satzes 3 in Erwägungsgrund 13 sowie von Artikel 6 Absatz 3 Satz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 565/1/10

... 5. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung, dass die aus der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens resultierende Digitale Dividende in Deutschland ausschließlich den Frequenzbereich 790 MHz bis 862 MHz umfasst. Ein Verzicht auf weitere Rundfunkfrequenzen (sogenannte Digitale Dividende 2) kommt daher in Deutschland nicht in Betracht, weil es gilt, die Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit des erfolgreichen terrestrischen Fernsehens zu sichern. Der Bundesrat fordert daher eine Streichung des Satzes 3 in Erwägungsgrund 13 sowie von Artikel 6 Absatz 3 Satz 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 75/10

... In Klageverfahren mehrerer Kinobetreiber hat das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verpflichtung zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 geäußert und die entsprechenden Regelungen mit Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2009 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht aufgrund des fehlenden gesetzlichen Abgabemaßstabs für Fernsehveranstalter einen Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit. Die Fernsehveranstalter zahlen ihre Beiträge auf der Grundlage von Verträgen mit der Filmförderungsanstalt (FFA). Ziel dieses Entwurfs ist es, den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts durch die Einführung eines gesetzlichen Abgabemaßstabs, der bei der Aushandlung der Verträge zu beachten ist, Rechnung zu tragen. Durch die rückwirkende Änderung soll dies auch für den Zeitraum 2004 bis 2008 gelten.



Drucksache 829/10

... Damit elektronische Behördendienste effektiver werden, müssen sie ganz auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt werden und flexible, individuelle Möglichkeiten für die Interaktion und die Durchführung von Transaktionen mit öffentlichen Verwaltungen ermöglichen. Beispiele dafür sind die Abwicklung von Zuschüssen und Sozialleistungen, die Einschreibung an Schulen und Universitäten, die Beantragung und Ausstellung von Personenstandsurkunden oder die Abgabe von Online-Steuererklärungen. Außerdem sollte die Benutzbarkeit und Zugänglichkeit elektronischer Behördendienste verbessert werden, indem diese über mehrere Zugangskanäle bereitgestellt werden (z.B. Internet, Fernsehen, Telefon, Mobilfunk sowie ggf. auch über Mittler).

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Drucksache 829/10




1. Anwendungsbereich des Aktionsplans

2. Prioritäten Aktionen

2.1. Stärkung der Nutzer

2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste

2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen

2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

2.1.4. Erhöhung der Transparenz

2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse

2.2. Binnenmarkt

2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen

2.2.2. Persönliche Mobilität

2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste

2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen

2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe

2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten

2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln

2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste

2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität

2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen

2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste

3. Governance


 
 
 


Drucksache 18/10

... Film und Fernsehen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 117/10

... (3) Werden die in den §§ 2 oder 3 festgelegten Alarmschwellen oder die in § 9 festgelegte Alarmschwelle oder Informationsschwelle überschritten, informieren die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen oder Internet gemäß der in Anlage 14 festgelegten Maßnahmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 566/1/10

... Darüber hinaus stellt das Bauordnungsrecht der Länder - als Recht der Gefahrenabwehr - regelmäßig keine Anforderungen an die (anlagen-)technische "Ausstattung" von Wohnungen. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts an Gebäude, die zu Wohnzwecken errichtet werden, richten sich ausschließlich an die bauliche Beschaffenheit, die in der Regel so zu sein hat, dass in einer Wohnung eine selbstbestimmte Lebensführung auf der Grundlage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit möglich ist. Die auf dieser Basis in den Landesbauordnungen gestellten Anforderungen beschränken sich dabei auf ein aus öffentlich-rechtlicher Sicht zwingend notwendiges Mindestmaß (ausreichende Möglichkeiten zur Belichtung und Belüftung, eigenes Bad, eigene Küche, zwei voneinander unabhängige Rettungswege). Darüber hinausgehende Vorschriften an einen "Qualitätsstandard" (z.B. die zwingende Versorgung mit bestimmten Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Telefon, Fernsehen oder Rundfunk) sind als Gegenstand des Bauordnungsrechts (als Sicherheitsrecht) nicht vermittelbar.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.